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Archiv "EBM Reform: Hohe Erwartungen nach schwerer Geburt" (15.09.1995)

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POLITIK LEITARTIKEL

EBM Reform

Hohe Erwartungen nach schwerer Geburt

Die Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ist so gut wie unter Dach und Fach. Nach monatelan- gen Verhandlungen mit den Krankenkassen einigte sich der Bewertungsausschuß Ende August auf ein umfassendes Re- formwerk, das zum 1. Januar 1996 in Kraft treten soll. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt der

neue Bewertungsmaßstab nicht nur einen Paradigmenwech- sel in der Honorierung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit dar. Die seit langem angestrebte Reform soll zugleich — mit Blick auf den sich verschärfenden Wettbewerb im Gesund- heitswesen — die Grundlagen für eine erfolgreiche Wei- terentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung schaffen.

N

och vor wenigen Wochen sah es nicht danach aus, daß sich die Kassenärztliche Bundes- vereinigung mit den Spitzen- verbänden der Krankenkassen recht- zeitig auf die angestrebte EBM-Re- form würde einigen können. Hart- näckig hielten die Kassen dem KBV- Konzept „grundsätzliche Bedenken"

entgegen (siehe Deutsches Ärzteblatt, Heft 31-32/1995), wobei die von der KBV angestellten betriebswirtschaft- lichen Kalkulationen eine wesentliche Rolle spielten.

Beweis für die Handlungsfähigkeit

Daß es nun dennoch zu einer Ver- ständigung kam, wertet der Vorsitzen- de der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, Dr. Winfried Schorre, als Be- weis für die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung und als Beleg für die Gestaltungskraft der KBV. Für Schorre war das Festhalten an dem vorgesehenen Einführungs- termin des neuen EBM, dem 1. Januar 1996, von besonderer Bedeutung.

Der KBV-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf den ak- tuellen politischen Streit über die Fra- ge, ob die sektorale Budgetierung verlängert werden soll. Wäre in Sa- chen EBM keine positive Entschei- dung gefallen, hätte die Politik dies zum Anlaß nehmen können, die strik- te Budgetierung der verschiedenen

Leistungsbereiche fortzuführen. Da- bei wäre die ambulante Versorgung, so Schorres Befürchtung, der eindeu- tige Verlierer, denn der Krankenhaus- sektor zeige nach wie vor beträchtli- che Zuwachsraten. Ohne Gegen- steuerung würde die stationäre Ver- sorgung bis zum Ende dieses Jahrtau- sends allein für ihren eigenen Kosten- anstieg sämtliche Mittel aufbrauchen, mit denen derzeit die Kassenärzte im- merhin über 90 Prozent aller Patien- tenprobleme lösen.

Mit der Verabschiedung der EBM-Reform hat die KBV nun je- doch ihren Part bei den Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt. Der neue EBM stellt so gesehen eine wesentliche Vor- aussetzung für die Einlösung der See- hoferschen Zusage dar, mit der näch- sten Reformstufe der Selbstverwal- tung Vorrang einzuräumen.

Zu den wichtigsten Vorgaben der Honorarreform zählte der Anspruch, den ärztlichen Leistungen die jeweils passende Honorierungsform zuzuwei- sen und mengensteuernde Anreizsy- steme zu verankern. So sollten neben der Bildung von ablaufbezogenen Lei- stungskomplexen häufige Leistungen, die praktisch bei jedem Patienten an- fallen, zusammengefaßt werden.

Dr. Lothar Wittek, der als Vorsit- zender der KBV-Gebührenordnungs- kommission den neuen EBM maßgeb- lich mitgestaltet hat, sieht diese Vorga- ben durch das inzwischen verabschie- dete Konzept erfüllt. So haben alle wesentlichen Elemente des Reform-

paketes den Bewertungsauschuß pas- siert. Dazu zählen die Ordinationsge- bühr, in der die typischen Grundlei- stungen der jeweiligen Fachgruppe zusammengefaßt sind. Die Ordinati- onsgebühr wird beim ersten direkten Arzt-Patient-Kontakt im Quartal ab- gerechnet und weist eine Bewertungs- spanne von bis zu 475 Punkten (Allge- meinärzte) auf.

Neben der Ordinationsgebühr sieht der neue EBM Konsultationszu- schläge (jeweils von 50 Punkten für al- le Arztgruppen) für jeden weiteren Arzt-Patient-Kontakt im Quartal vor.

Hinzu kommt eine sogenannte Ver- waltungsgebühr (aus den bisherigen EBM-Nummern 70, 71 und 76) für Leistungen, die nicht im direkten Kon- takt zum Patienten erbracht werden.

Abrechnungen werden einfacher

Das Honorar für die Grundbe- treuung eines Patienten errechnet sich somit durch die Addition der Ordina- tionsgebühr und der entsprechenden Konsultationszuschläge. Für den Arzt resultiert daraus eine erhebliche Ab- rechnungsvereinfachung. Dr. Lothar Wittek: „Statt immer die gleichen Zahlenkolonnen zu notieren, genügt der einmalige Ansatz der Ordinati- onsgebühr." Beschlossen sind ebenso ablaufbezogene Leistungskomplexe

— eine Zusammenfassung jener Lei- stungen, die in der Regel immer ge- Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 37, 15. September 1995 (15) A-2373

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POLITIK

meinsam erbracht werden — und Abstaffelungen bei technischen Lei- stungen je nach Leistungshäufigkeit.

Die hausärztliche Grundvergü- tung ist mit 90 Punkten verankert, wo- bei Krankenkassen und KBV verein- bart haben, daß die dazu noch erfor- derlichen 600 Millionen Mark auf je- den Fall zur Verfügung gestellt wer- den — auch wenn das GSG-Anpas- sungsgesetz scheitern sollte.

Beim ambulanten Operieren sieht der neue EBM zunächst nur die Aufstockung des Finanzvolumens um rund 30 Prozent durch eine Erhöhung der zugleich neu strukturieren Zu- schläge vor. Erst in einem zweiten Schritt sollen diese Leistungen auf der Basis von betriebswirtschaftlichen

LEITARTIKEL/AKTUELL

Kalkulationen völlig neu bewertet werden.

Mehrbedarf von 1,4 Milliarden DM

Alles in allem gesehen könnte der neue EBM unter dem Leitgedanken

„so viel Einzelleistungen wie nötig, so viel komplexe Vergütung wie mög- lich" stehen. Zahlreiche Leistungen sind neu bewertet worden, einige neue sind hinzugekommen. In der Summe macht dies einen finanziellen Mehrbe- darf von rund 1,4 Milliarden DM ge- genüber dem Jahr 1993 aus.

Finanziert werden soll dies über die Grundlohnsummenzuwächse aus

den Jahren 1994 und 1995 sowie über eine Bundesempfehlung über die Ver- änderung der Gesamtvergütung für 1996, die etwa ein Prozent über dem Grundlohnanstieg des kommenden Jahres liegen soll.

Ob diese Rechnung aufgeht, wird aber erst die Punktwertentwicklung im kommenden Jahr zeigen. Bleiben die Punktwerte hinter den Erwartun- gen zurück, wollen die KBV und die Krankenkassen unverzüglich mit ent- sprechenden Korrekturen am EBM reagieren.

Der Einheitliche Bewertungs- maßstab soll — so jedenfalls der mo- mentane Zeitplan — mit Heft 39 des Deutschen Ärzteblatts im Wortlaut veröffentlicht werden. Josef Maus

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ei allem Wettbewerb der Kran- kenkassen untereinander — un- abdingbar ist ein einheitlicher, allen Kassen gemeinsamer Leistungs- katalog. Das bekräftigte der Präsi- dent der Bundesärztekammer, Dr.

Karsten Vilmar, in einem Vortrag zur Gesundheitspolitik in Grado. Ergän- zende Leistungen könnten sodann mittels Satzungsrecht, von Kasse zu Kasse unterschiedlich, eingeführt und außerhalb der Solidargemeinschaft fi- nanziert werden. Des weiteren könn- ten Leistungen zur Erprobung einge- führt werden; gemeint sind damit Lei- stungen, von denen nicht von vorn- herein klar ist, ob sie sich dauerhaft als Regelleistung eignen.

Vilmar begrüßte (selbstverständ- lich) die von Bundesgesundheitsmini- ster Seehofer immer wieder vorge- brachte Devise von der Vorfahrt für die Selbstverwaltung. Selbstverwal- tung beinhalte die Freiheit, selbst ge-

stalten zu können, betonte Vilmar.

Die Forderung Seehofers und ande- rer Politiker nach Beitragssatzstabi- lität laufe hingegen auf Budgetierung hinaus. Die aber schränke die Gestal- tungsmöglichkeiten erheblich ein.

Die strukturellen Voraussetzun- gen für eine Selbstverwaltung in allen Bereichen des Gesundheitswesens sind, darauf machte Vilmar aufmerk- sam, nicht überall gegeben. Während der ambulante ärztliche Sektor mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bewährte Organisationen hat, fehlen solche im stationären Sektor. Vilmar erinnerte an Vorschläge aus den sieb- ziger Jahren, auch die Ärzte im Kran- kenhaus analog den Kassenärztlichen Vereinigungen zu organisieren. Für die Krankenhausträger müsse eine wirksame Selbstverwaltung geschaf- fen werden. Vilmar bezeichnete eine Körperschaftsstruktur für die Träger als schwer realisierbar. Denkbar sei ei-

ne Lösung über das Vereinsrecht „mit Durchgriffsmöglichkeiten auf die Mit- glieder". Aber auch hier seien Wider- stände zu erwarten. So pochten die ka- tholischen Krankenhausträger darauf, daß ihnen nach dem Reichskonkordat das Organisationsrecht zustehe.

Mit der Konzertierten Aktion am 14. September und deren Empfehlun- gen für die Ausgabenentwicklung für 1996 erhofft sich der Bundesgesund- heitsminister — so Vilmar — Ruhe an der Ausgaben- und Beitragsfront, um so unbeeinflußt von dieser Seite die Reform durchziehen zu können.

Nach Abschluß der „Petersberger Gesprächsphase" setzten nun die Be- ratungen in den Fraktionen ein. See- hofer arbeite zur Zeit daran, den Kreis jener, die eine Reform unter- stützen können, möglichst weit zu zie- hen. Nur so habe er angesichts der Mehrheitsverhältnisse in Bonn und in den Ländern eine Chance, mit der Reform durchzukommen.

Vilmar sprach beim 29. Seminar- kongreß in Grado. Er wurde vom Col- legium Medicinae Italogermanicum in der Zeit vom 20. August bis 1. Sep- tember veranstaltet. Der Kongreß, den früher die Bundesärztekammer durchführte, war mit 350 Teilnehmern recht gut besucht. Die Bundesärzte- kammer unterstützt ihn gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekam- mer ideell. Der 30. Kongreß wird vom 25. August bis 6. September 1996 stattfinden. NJ

„Gesundheitsreform"

Vilmar: Einheitlicher Leistungskatalog

Die vorbereitende Gesprächsphase für die nächste Stufe der sogenannten Ge- sundheitsreform ist beendet. Die Petersberger Gespräche lassen gewisse Umrisse der geplanten

Reform ahnen. Die Selbstverwaltung muß noch ausgebaut werden.

A-2374 (16) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 37, 15. September 1995

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