A 2186 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 42|
21. Oktober 2011 In Deutschland wird es künftig ei-nen weiteren Standort geben, der ein Medizinstudium anbietet: die
„Kassel School of Medicine“. Ver- treter der britischen Universität Southamptom und der Gesundheit Nordhessen Holding AG unter- zeichneten Mitte Oktober einen Ko- operationsvertrag.
Demnach sollen erstmals 2013 24 deutsche Studenten ihre Ausbil- dung beginnen. Die ersten beiden Jahre des Studiums werden sie weitgehend an der medizinischen Fakultät in Southampton unterrich- tet, später dann drei Jahre am Klini- kum Kassel. Im Anschluss folgt ein Foundation Year in Kassel. Die Stu- dierenden erwerben einen briti- schen Bachelor-Abschluss. Dieser ist berufsqualifizierend.
Das Studium an der „Kassel Me- dical School“ findet unabhängig vom Vergabeverfahren der staatli- chen medizinischen Fakultäten in Deutschland statt. Die Studierenden müssen etwa 12 000 Euro pro Jahr an Gebühren zahlen. Die genauen MEDIZINSTUDIUM
Klinikum Kassel kooperiert mit Uni Southampton
Modalitäten sollen im kommenden Jahr bekanntgegeben werden. Die Universität Kassel ist in die Koope- ration nicht miteinbezogen.
Das Modell ähnelt dem der „As- klepios Medical School“ in Ham- burg, einer Kooperation der Sem- melweis-Universität Budapest und der privaten Klinikkette Asklepios.
Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Zweigstelle der ungarischen Hochschule. Die Studierenden er- werben auch hier einen ausländi- schen Abschluss. Aufgrund einer EU-Richtlinie ist die Anerkennung in Deutschland problemlos. BH
Die Deutsche Gesellschaft für Psych iatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hat Empfehlungen für die Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorge- SICHERUNGSVERWAHRUNG
Psychiater schlagen stufenweise Lockerung vor
legt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai entschieden, dass die Gestaltung der Sicherungsverwahrung, deren nachträgliche Anordnung sowie die rückwirkende Verlängerung die Rechte der Untergebrachten verletz- ten. Eine Sicherungsverwahrung dürfe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder nachträglich angeordnet werden.
Das Urteil bedeutet, dass der bis- herige Umgang mit gefährlichen Straftätern grundsätzlich geändert werden muss, denn es hebt den Therapieanspruch der Sicherungs- verwahrten und die Chance auf Wiedereingliederung hervor. Bis- lang fehlen geeignete Angebote.
Die DGPPN schlägt nun ein stu- fenweises Behandlungs- und Lo- ckerungskonzept vor, das von der psychiatrisch-psychotherapeutischen
Behandlung in geschlossenen Ein- richtungen über halboffene Über- gangsstationen bis hin zur Be - handlung in Nachsorgeambulanzen reicht.
Eine „Strategie des gestuften Ri- sikomanagements“ ist nach Ansicht der Fachgesellschaft geeignet, die individuelle Resozialisierung zu fördern und zugleich die Bevölke- rung ausreichend zu schützen. In ei- nem psychiatrischen Gutachten sei- en zur Klärung der Anordnung und Verlängerung der Sicherungsver- wahrung neben der Prognose der Gefährlichkeit auch Fragen nach den Therapiemöglichkeiten sowie der Einordnung in die unterschied- lichen Sicherungs- und Betreuungs- stufen zu behandeln.
Die Empfehlung der DGPPN ist im Internet unter www.aerzteblatt.
de/112186a abrufbar. pb
Zahl der Woche
14,9
Millionen Operationen wurden 2010 in deutschen Krankenhäusern vorgenommen. Im Vorjahr waren es 14,4 Millionen.
Quelle: Statistisches BundesamtDie Studenten der „Kassel School of Medicine“ werden in den ersten beiden Jahren weitgehend in Großbritannien unterrichtet.
Foto: Wikipedia
Gefährliche Straf- täter sollen bessere Therapiemöglich - keiten bekommen.
Gleichzeitig muss die Bevölkerung geschützt werden.
Foto: dapd