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II. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre

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Academic year: 2022

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A. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Seite

Einleitung 4

Haushaltssatzung 5

Vorbericht 7

Gesamtplan

1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und

Verpflichtungsermächtigungen 35

Abschnittsübersicht Verwaltungshaushalt 36

Abschnittsübersicht Vermögenshaushalt 39

2. Haushaltsquerschnitt 41

3. Gruppierungsübersicht 53

4. Finanzierungsübersicht 65

5. Übersicht der zum Budget gehörenden Haushaltsstellen - Planwerte 67

Einzelpläne des Verwaltungshaushalts

Epl. 0 Allgemeine Verwaltung 104

Epl. 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 127

Epl. 2 Schulen 136

Epl. 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 157

Epl. 4 Soziale Sicherheit 179

Epl. 5 Gesundheit, Sport, Erholung 198

Epl. 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 213

Epl. 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 232 Epl. 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen 254

Epl. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 268

Einzelpläne des Vermögenshaushalts

Epl. 0 Allgemeine Verwaltung 272

Epl. 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 285

Epl. 2 Schulen 291

Epl. 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 301

Epl. 4 Soziale Sicherheit 313

Epl. 5 Gesundheit, Sport, Erholung 326

Epl. 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 341

Epl. 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 362 Epl. 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen 376

Epl. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 390

Inhaltsverzeichnis

1

Seite 4 5 7

35 36 39 41 53 65 67

102 125 134 156 179 198 213 233 255 269

274 287 293 305 317 331 342 364 378 392

(2)

B. Stellenplan 393

C. Sammelnachweise

SN 400000 Personalausgaben 401

D. Anlagen

Anlage 1 Berechnung der Zuweisungen nach dem FAG 405

Anlage 2 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 407

Anlage 3 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 428 Anlage 4 Übersicht über den Stand des Sachanlagevermögens, Abschreibungen

und kalkulatorische Zinsen 429

Anlage 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden, der Zins- und

Tilgungsleistungen der Stadt, Stadtwerke und AQU$toll 459 Anlage 6 Übersicht über den Erwerb beweglicher Sachen im Vermögenshaushalt 471 Anlage 7 Übersicht über die Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt 481 Anlage 8 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen (entfällt) 485

Anlage 9 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage 487

E. Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung 201 - 201

1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 496

2. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach Aufgabenbereichen 502

3. Investitionsprogramm 506

4. Investitionsprogramm pro Gruppierung 528

F. Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Erfolgsplan Stadtwerke 201 531

Vermögensplan Stadtwerke 201 545

Planungsübersicht für die Jahre 201 - 201 551

Gewinn- und Verlustrechnung 201 555

Bilanz zum 31.12.201 556

Erfolgsübersicht 201 557

2

395

403

407 409 429 431

449 459 467 471 473

484 490 494 527

538 545 550 554 555 556

(3)

G. Wirtschaftsplan Freizeitbad AQ8Atoll

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 201 562

Erfolgsplan 201 564

Vermögensplan 201 565

Stellenübersicht 578

Gewinn- und Verlustrechnung 201 579

Bilanz zum 31.12.201 580

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 201 583

Gewinn- und Verlustrechnung 201 586

Bilanz zum 31.12.201 587

Abkürzungen im Haushaltsplan und ihre Bedeutung

SN= Sammelnachweis

Darunter versteht man die Veranschlagung gleichartiger Ausgaben aus allen Einzelplänen und Unterabschnitten in einem besonderen Teil des HaushaltsplDns

ED= echte Deckungsfähigkeit

Diese liegt vor, wenn Minderausgaben einer Haushaltsstelle zu Mehraus- gaben einer anderen Haushaltsstelle berechtigen, sofern beide gegen- seitig deckungsfähig sind.

UD= Unechte Deckungsfähigkeit

Diese liegt vor, wenn Mehreinnahmen einer Haushaltsstelle zu Mehraus- gaben einer anderen Haushaltsstelle berechtigen, sofern beide gegenseitig deckungsfähig sind. Mehrere Ausgabehaushaltsstellen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig innerhalb des Deckungskreises.

Erläuterungen zu den Deckungsringen und Budgets:

BU:XXXX BU:99XXXX

DR:XXXXX

DR:9XXXX

Wirtschaftsplan AQUAtoll Restaurantbetriebsgesellschaft mbH

Die ersten beiden Ziffern der Deckungsringe mit 5 Stellen stellt die bewirtschaftende Stelle dar, die folgenden drei Ziffern in der Regel die Gruppierung oder aber die lfd. Nr.

des Deckungskreises der bewirtschaftenden Stelle.

Die Deckungskreise des Vermögenshaushalts beginnen mit der Ziffer 9 und haben ebenfalls 5 Stellen.

Budget des jeweiligen Unterabschnitts. Die so gekennzeichneten Haushaltsstellen gehören zum jeweiligen Budget.

Budget des Vermögenshaushalts im jeweiligen Unterabschnitt. Die so gekennzeichneten Haushaltsstellen gehören zum jeweiligen Budget.

3

560 563 570 577 578 580

581 584 585

(4)

4

(5)

5

(6)

6

(7)

Vorbericht zum Haushaltsplan 2016

I. Allgemeines

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) schreibt in § 2 vor, dass dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen ist. Dieser gibt gem. § 3 GemHVO einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere dargestellt werden soll:

1. wie sich die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden, mit Ausnahme der Kassenkredite, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden,

2. wie sich die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und die Rücklagen in den dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahren entwickeln werden und in welchem Verhältnis sie zum Deckungsbedarf nach dem Finanzplan stehen,

3. welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,

4. in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht,

5. wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind.

II. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre

Haushaltsjahr 2014

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014 wurden vom Gemeinderat am 27.02.2014 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 02.04.2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2014 gegenüber dem Gemeinderat erfolgte am 26.11.2015.

Das Haushaltjahr 2014 stellt sich in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt 168.845.000 € 178.179.422 €

Vermögenshaushalt 46.167.000 € 25.257.097 €

Gesamtvolumen 215.012.000 € 203.436.519 €

Planansatz

in € Rechnungsergebnis

in €

Der Verwaltungshaushalt erbrachte einen Überschuss von 2795052,61 € (Plan -11.587.000,- €) der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2014 128.059.388,73 €.

Kredite wurden auch im Jahr 2014 keine aufgenommen.

7

(8)

Die Verschuldung hat sich wie folgt entwickelt:

Städtischer Haushalt 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Stadtwerke 19.461.782,38 € 18.516.238,67 € 718,74 €

AUQAtoll 3.029.042,77 € 2.862.087,72 € 111,10 €

Schulden gesamt 22.490.825,15 € 21.378.326,39 € 829,84 € Stand

01.01.2014 Stand

31.12.2014

Pro-Kopf- Verschuldung

31.12.2014

Die Kassenlage war im Jahr 2014 sehr gut, wodurch die Geldanlagen auf einem komfortablen Niveau standen. Der Anlagebestand betrug Ende des Jahres 149 Mio. €.

Einzelheiten können der Jahresrechnung entnommen werden.

Haushaltsjahr 2015

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2015 wurden vom Gemeinderat am 29.01.2015 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 05.03.2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben betragen im

Verwaltungshaushalt 172.354.000 € Vermögenshaushalt 56.701.000 €

Aufgrund der Vorgespräche mit den örtlichen Unternehmen im Rahmen der Haushaltsplanung, sowie der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 320 % konnten im Jahr 2015 die Gewerbesteuereinnahmen mit 72,5 Mio. € veranschlagt werden. Das Haushaltsjahr wird voraussichtlich mit einem Ergebnis von 68,9 Mio. € abschließen und damit etwas unter dem Ansatz bleiben.

Geplant war im HH-Jahr 2015 eine negative Zuführung, also eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt, in Höhe von 29.878.700 €, welche insgesamt etwas geringer ausfallen wird.

Dies hat mit geringeren Ausgaben beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer und der Rückgabe von nicht unerheblichen Haushaltsresten zu tun.

Der Kernhaushalt wurde zum 30.03.2009 entschuldet. Kreditaufnahmen waren im Jahr 2015 in Höhe von 2,5 Mio. € eingestellt, welche jedoch nicht in Anspruch genommen wurden.

Die Kassenlage hat sich auch in diesem Jahr wieder durchweg positiv dargestellt.

8

(9)

III. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2016

1. Allgemeines

Der Gemeindetag Baden-Württemberg stellt bereits in seinem Gemeindefinanzbericht 2015 klar, dass trotz ständiger Mitteilungen über steigende Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen der Finanzierungssaldo der baden-württembergischen Städte und Gemeinden im zweiten Jahr in Folge rückläufig ist. Die Ausgaben steigen nämlich in weitaus höherem Maße als die Einnahmen. Die Gründe dafür sind bekannt. Die Unterbringung der Flüchtlinge, der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Entwicklung der Ganztages- und Gemeinschaftsschulen, Umsetzung der schulischen Inklusion und auch die überdurchschnittlichen Tarifsteigerungen bei den Erziehungsberufen haben die Ausgaben weit überproportional steigen lassen. Dieser negative Finanzierungssaldo wird sich auch im Jahr 2016 weiter fortsetzen und den Handlungsspielraum der Kommunen weiter einschränken.

Die aktuelle Novembersteuerschätzung der Bundesregierung prognostiziert für die Kommunen für 2016 eine Steigerung der Steuereinnahmen, gegenüber den bisherigen Prognosen, um jährlich rd. 0,6 Milliarden Euro. Bei weitaus höheren Ausgaben kann von einer positiven Entwicklung des Finanzierungssaldos daher nicht gesprochen werden. Für den Bereich der Gewerbesteuer wird mit einem Rückgang um 1,6 % gerechnet. Dabei wird von dem Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ aber immer Wert darauf gelegt, dass die örtlichen Verhältnisse die Basis der Veranschlagung bilden sollten.

Der Zustand unserer örtlichen Verhältnisse ist nach dem VW-Skandal weithin bekannt und diese Entwicklungen lassen uns für das Jahr 2016 von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 52 Mio. € ausgehen. In der mittelfristigen Finanzplanung muss man die Erholung des VW-Konzerns abwarten, aber aufgrund der Standortverlagerung einer Gesellschaft aus der Schwarz-Gruppe müssen wir für 2019 von einem weiteren Rückgang des Gewerbesteueraufkommens ausgehen.

Mit Umlagezahlungen von rd. 68,9 Mio. € und die aufgrund der Tarifsteigerungen weiter gestiegenen Personalausgaben (+ 1 Mio. €) führen bei etwa gleich gebliebenem Verw.- und Betriebsaufwand (trotz zusätzlichen Ausgaben für Ganztagesverpflegung) zu einer notwendigen Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit rd. 21,3 Mio. € und letztendlich zu einer Entnahme aus der Rücklage von rd. 31,1 Mio. €.

Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts (20,7 Mio. €) müssen aus der Rücklage und über Kredite finanziert werden. Diese ist Ende 2016 zwar noch ausreichen gefüllt, wird aber bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes benötigt, da mit den Bau- und Grunderwerbkosten für den B-27-Anschluss, der angestoßenen Schulentwicklungsplanung und dem Gewerbegebiet Linkes Tal gewaltige Großprojekte in den kommenden Jahren anstehen.

2. Gesamtüberblick

2016in € 2015

in € Ergebnis 2014

in €

Verwaltungshaushalt 152.410.000 172.354.000 178.179.422

Vermögenshaushalt 42.023.000 56.701.000 25.257.097

Gesamtvolumen 194.433.000 229.055.000 203.436.519

Zuführung an Vermögenshaushalt 2.795.053

Zuführung vom Vermögenshaushalt 21.324.800 29.878.700 0

Netto-Investitionsrate -21.324.800 -29.878.700 2.795.053

Nettoverschuldung 0 0 0

9

(10)

Die gesamten städtischen Haushalte 2016 im Überblick:

Stadt 152.410.000 42.023.000 194.433.000

Stadtwerke 19.268.000 6.787.000 26.055.000

AQUAtoll 7.926.829 5.966.839 13.893.668

AQUAtoll Restaurant 1.420.300 0 1.420.300

Gesamtsumme 181.025.129 54.776.839 235.801.968

Verwaltungshaushalt/

Erfolgsplan in €

Vermögenshaushalt/

Vermögensplan

in € Summe

3. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben

a.) Verwaltungshaushalt Einnahmen

Grundsteuer A und B 5.237.000 4.907.000 4.775.704

Gewerbesteuer 52.000.000 72.500.000 98.655.827

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 14.100.000 13.600.000 12.668.686 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 6.076.000 5.236.000 4.188.745 Steuern und steuerähnliche Einnahmen 1.469.500 1.387.000 1.004.280

Schlüsselzuweisungen vom Land 1.614.100 1.488.000 1.452.766

Familienleistungsausgleich 1.128.000 1.100.000 1.029.401

Gebühren und ähnl. Entgelte 7.915.300 7.850.300 8.391.977

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten,

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 4.457.700 3.512.100 3.723.399 Erstattung von Verwaltungs- und

Betriebsausgaben 529.800 461.500 624.637

Innere Verrechnungen 8.949.400 8.410.600 7.780.026

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 6.722.900 6.128.200 5.994.605

Sonst. Finanzeinnahmen 7.576.100 3.596.400 5.106.039

Kalkulatorische Einnahmen 13.309.400 12.298.200 22.783.329

Zuführung vom Vermögenshaushalt 21.324.800 29.878.700 0

Summe 152.410.000 172.354.000 178.179.422

2016Plan in €

2015Plan in €

Rechnungs- ergebnis 2014

in €

10

(11)

Zuführung vom Vermögenshaushalt

13,99%

Gebühren und ähnl. Entgelte

5,19%

Zuweisungen und Zuschüsse

4,41%

Sonstige Finanzeinnahmen

13,70%

Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht,

sonst. Verwaltungs- Betriebseinnahmen und

2,92%

Steuern, allg. Zuweisungen

53,56%

Erstattungen einschl.

Innere Verrechnungen 6,22%

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2016

Personalausgaben 20,12%

sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

28,04%

Zuweisungen und Zuschüsse

6,29%

Finanzumlagen 45,19%

sonstige Finanzausgaben

0,36%

Zuführung zum Vermögenshaushalt

0,00%

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2016

11

(12)

Grundsteuer A und B

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zum 01.01.2015 nach 20 Jahren erstmals wieder angepasst, von 280 % auf 300%. Dadurch ergibt sich natürlich ein höherer Ansatz für die Folgejahre der sich aber auch noch durch neue bebaute Grundstücken bei der Grundsteuer B begründet.

Gewerbesteuer

Die Stadt Neckarsulm plant mit Gewerbesteuereinnahmen von 52 Mio. €. Der Ansatz ergibt sich aus dem Vorauszahlungssoll sowie Gesprächen mit den größten Steuerzahlern über die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahme. Aufgrund der Ausfälle durch die VW-Affäre muss dauerhaft mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden.

2.600.000 € 2.800.000 € 3.000.000 € 3.200.000 € 3.400.000 € 3.600.000 € 3.800.000 € 4.000.000 € 4.200.000 € 4.400.000 € 4.600.000 € 4.800.000 € 5.000.000 € 5.200.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Grundsteuer (ab 2015 Planzahlen)

0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 € 120.000.000 € 140.000.000 €

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Entwicklung der Gewerbesteuer (Planzahlen ab 2015)

12

(13)

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach den vorläufigen Orientierungsdaten des Landes für das Jahr 2016 mit rd. 5,7 Mrd. € prognostiziert. Multipliziert mit der Schlüsselzahl 0,0024735 beträgt das voraussichtliche Aufkommen für Neckarsulm somit 14,1 Mio. €.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Als Ausgleich der wegfallenden Gewerbekapitalsteuer erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil von 2,2 % an den Umsatzsteuereinnahmen. Der geschätzte Anteil für Baden-Württemberg beträgt 673 Mio. €.

Auf die Stadt Neckarsulm entfallen nach der neuen Schlüsselzahl 0,0090285 ca. 6,076 Mio. €.

Steuer- und steuerähnliche Einnahmen Diese entwickeln sich wie folgt:

Vergnügungssteuer 1.380.000 1.300.000 926.712

Hundesteuer 80.000 78.000 68.597

Jagdpacht 9.500 9.000 8.971

Gesamtsumme 1.469.500 1.387.000 1.004.280

2016in € 2015

in € 2014

in €

Schlüsselzuweisungen

Die Steuerkraft der Stadt Neckarsulm liegt weit über der Bedarfsmesszahl, sodass, wie in den Jahren zuvor, keine Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft erfolgen. Die Stadt Neckarsulm erhält lediglich die kommunale Investitionspauschale mit voraussichtlich 72,00 €/Einwohner (75 % der tatsächlichen Einwohnerzahl) sowie die Zuweisung für große Kreisstädte mit voraussichtlich 8,59 € pro Einwohner. Die Daten stammen aus dem Haushaltserlass des Landes für 2016.

Die Schlüsselzuweisungen betragen somit im Jahr 2014 voraussichtlich 1.614.000 €.

Familienleistungsausgleich

Als Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden voraussichtlich 456 Mio. € zufließen. Der Betrag wird nach der Schlüsselzahl des Einkommensteueranteils berechnet und beträgt voraussichtlich 1,128 Mio. € (Vorjahr 1.100.000 €).

Kindergartenlastenausgleich

Die pauschalen Zuweisungen betragen nach § 29b FAG im Jahr 2016 529 Mio. €. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2015 maßgebend. Bei gemeldeten Kinderzahlen von 740 ergibt sich einer gewichtete Kinderzahl von 519,3. Der Anteil für Neckarsulm beträgt voraussichtlich ca.1,27 Mio. €.

Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben bei der Kleinkindbetreuung. Derzeit liegen die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der wöchentlichen Betreuungszeit haben sich ab dem Jahr 2015 Änderungen ergeben. Nach den für Neckarsulm gemeldeten Kinderzahlen von 186 ergibt sich eine gewichtete Kinderzahl von 152,7.

Nachdem die Betriebsausgaben im Land des Jahres 2014 noch nicht vorliegen, können lediglich die Vorjahreswerte für die Planung herangezogen werden. Dies sind für Neckarsulm 1,83 Mio. €.

13

(14)

Gebühren und ähnliche Entgelte

Die wichtigsten davon entwickeln sich wie folgt:

Verwaltungsgebühren 345.300 298.200 340.184

Eintrittsgelder Zweiradmuseum 57.000 56.000 77.547

Eintrittsgelder Stadtmuseum 8.000 8.000 15.636

Unterrichtsgebühren Musikschule 435.000 400.000 410.382

Teilnehmergebühren Volkshochschule 430.000 430.000 486.180

Gebühren/Entgelte Sozialstation 849.000 820.000 918.947

Kindergartenbeiträge 460.000 571.000 624.100

Eintrittsgelder Ernst-Freyer-Bad

(ab 2014 beim AQUAtoll) 0 0 22.534

Baugenehmigungsgebühren 250.000 250.000 292.561

Abwassergebühren 4.214.000 4.248.000 4.420.827

Bestattungsgebühren 430.000 440.000 361.841

Sonstige Einnahmen und Entgelte 437.000 329.100 421.058

Gesamtsumme 7.915.300 7.850.300 8.391.797

2016in € 2015

in € 2014

in €

Insgesamt werden im Jahr 2016 voraussichtlich 7,92 Mio. € an Gebühren und ähnlichen Entgelten eingenommen (Vorjahr 7,85 Mio. €). Größere Abweichungen gegenüber den Ansätzen im Vorjahr sind nicht vorhanden.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Einnahmen aus Verkauf 1.140.200 473.300 505.512

Mieten/Nutzungsentschädigungen 2.206.700 2.128.300 2.061.790

Ladenpachten 135.000 135.000 136.029

Gaststättenpachten 165.400 164.400 166.799

sonstige Pachten 216.400 219.900 213.823

sonstige Verw.- und Betriebseinnahmen 594.000 391.200 639.446

Gesamtsumme 4.457.700 3.512.100 3.723.399

2016in € 2015

in € 2014

in €

Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen erhöhen sich deutlich gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung der Einnahmen aus Verkauf ergeben sich überwiegend aus den Ansätzen aus den Einnahmen für die Schulverpflegung (+304.000 €) und die Kindergartenverpflegung (+259.000 €), Einnahmen des Bestattungsbetriebs (+90.000 €) und beim Holzverkauf (+10.000 €). Der Ansatz für die Mieten-/Nutzungsentschädigungen erhöht sich um 75.900 € was überwiegend mit einer Anpassung der Mieten zusammenhängt. Die Pachteinnahmen bleiben, gegenüber dem Vorjahr, nahezu gleich.

14

(15)

Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Erstattungen von(m):

a) Bund 2.700 7.700 10.345

b) Land 26.000 10.000 32.270

c) Gemeinden und Landkreis 311.700 312.200 335.055

d) von Zweckverbänden 0 0 10.309

e) kommunalen Sonderrechnungen 176.900 131.100 229.761

f) übrigen Bereichen 12.500 500 6.897

Gesamtsumme 529.800 461.500 624.637

2016in € 2015

in € 2014

in €

Erläuterung:

a) Die Agentur für Arbeit erstattet die Personalausgaben entsprechend der abgeschlossenen Altersteilzeitverträge.

b) Erstattung Personalkosten Regierungsinspektorenanwärter

c) Erstattungen vom Landkreis für die Betreuung der Containerstellplätze und für den Ersatz der Kosten für den Müllmarkenverkauf.

d) Kostenerstattung des AZV Unteres Sulmtal für Leistungen der Verwaltung entfallen künftig, nachdem die techn. Betriebsführung durch das Tiefbauamt nicht mehr geleistet wird.

e) Kostenerstattungen der Stadtwerke NSU und des AQUAtoll für Leistungen der Verwaltung.

f) Erstattungen von privaten Personen für Einsätze der Feuerwehr wurden bei Gruppierung 151 veranschlagt.

Innere Verrechnungen

Der Ansatz beträgt 8.949.400 € (Vorjahr 8.410.600 €). Verrechnet werden derzeit Bauhofleistungen, Serviceleistungen, Verwaltungskostenbeiträge bei den Kostenrechnenden Einrichtungen, Sporthallen und sonstige Raumnutzungen anderer Einrichtungen. Grundlage dafür ist das Rechnungsergebnis des Jahres 2013 mit einer prozentualen Hochrechnung auf das Jahr 2016.

15

(16)

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Zuweisungen und Zuschüsse von(m):

a) Bund 5.000 5.000 5.067

b) Land 6.153.100 5.359.800 5.027.265

c) Gemeinden und Landkreis 539.600 525.300 904.141

d) privaten Unternehmen 1.000 1.000 2.468

e) übrigen Bereichen 24.200 237.100 55.663

Gesamtsumme 6.722.900 6.128.200 5.994.605

2016in € 2015

in € 2014

in €

a) Die Zuweisungen vom Bund sind nahezu gleichbleibend außer wenn ein Sonderprogramm wie z.B. das Konjunkturpaket II (2010 und 2011) aufgelegt wird.

b) Die höheren Zuschüsse begründen sich überwiegend durch höhere Sachkostenbeiträge bei den Schulen sowie einer höheren Förderung bei den Kindergärten.

c) Für die Schulsozialarbeit und der Sozialstation/IAV-Stelle wird mit geringeren Zuwendungen der Gemeinden, wegen dem etwas geringer kalkulierten Abmangels, gerechnet, im Gegensatz zu den Kindergärten durch die erwartete höhere Anzahl an Betreuungen auswärtiger Kinder.

d) Spenden

e) Die Mindereinnahmen entstehen durch den Ansatz der Essengelder für das Schulmittagessen bei den Einnahmen aus Verkauf (Grp. 130200).

Sonstige Finanzeinnahmen

2014in €

Zinseinnahmen 400.600 696.900 1.036.360

Konzessionsabgaben 1.880.000 1.930.000 2.152.526

Bußgelder 650.000 410.000 335.564

Säumniszuschläge incl. Verzinsung v.

Gewerbesteuernachzahlungen 4.577.500 559.500 1.578.388

sonstige Finanzeinnahmen 68.000 0 3.201

Kalkulatiorische Einnahmen 13.309.400 12.298.200 22.783.329

Zuführung vom Vermögenshaushalt 21.324.800 29.878.700 0

Gesamtsumme 42.210.300 45.773.300 27.889.368

2016in € 2015

in €

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus mussten, trotz hoher Anlagewerte aus den Rücklagen, die Ansätze für Zinseinnahmen sehr niedrig ausfallen. Sofern die geplanten Rücklagenentnahmen nach der mittelfristige Finanzplanung zum tragen kommen, ist hier mit nochmals geringeren Einnahmen zu rechnen. Die Konzessionsabgaben verändern sich nur gering. Durch die Anschaffung einer „Blitzersäule“

für die B 27 wird mit höheren Bußgeldeinnahmen gerechnet. Die Veranlagungszinsen bei der Gewerbesteuer sind nicht kalkulierbar, da Nachzahlungen aufgrund Betriebsprüfungen etc. bei den Gewerbesteuerzahlern nicht vorhergesehen werden können. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, nachdem von größeren Steuerzahlern entsprechende Zinsen aus Gewerbesteuernachzahlungen für frühere Jahre angekündigt wurden. Die kalkulatorischen Einnahmen (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) ergeben sich aus der Berechnung in Anlage 4.

16

(17)

b.) Verwaltungshaushalt Ausgaben

Personalausgaben 30.661.900 28.287.800 37.146.556

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 42.732.000 41.646.900 40.041.619

Zuweisungen und Zuschüsse 9.591.500 11.087.700 6.969.792

Zinsausgaben 4.000 0 0

Gewerbesteuerumlage 11.213.000 20.700.000 31.810.248

Umlagen an das Land (FAG-Umlage) 29.817.000 34.462.000 29.403.208

Kreisumlage 27.022.000 31.231.000 26.646.657

Zinskostenumlagen an Zweckverbände 818.000 879.000 880.858

weitere Finanzausgaben 550.600 550.600 365.368

Zuführung zum Vermögenshaushalt 0 0 39.374.793

Summe 152.410.000 168.845.000 212.639.099

Plan2015 in €

Plan2014 in €

Rechnungs- ergebnis 2013

in €

-40.000.000 € -20.000.000 € 0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 €

2007 2008

2009 2010

2011 2012

2013 2014

2015 2016

Ausgabenstruktur der Verwaltungshaushalte

innere Verrechnungen einschl. Kalk. Kosten Zuführung an den Vermögenshaushalt Umlagen (Gewerbesteuer-, FAG- u. Landkreis) Übrige Ausgaben

Ausgaben Verwaltungshaushalte für:

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(18)

Personalausgaben 2016

Die Personalausgaben für 2016 belaufen sich auf 30.662.000 €. Gegenüber dem Ansatz 2015 in Höhe von 29.293.200 € bedeutet dies eine Steigerung in Höhe von 1.368.800 €. Diese Steigerung ergibt sich ausschließlich aus den bereits feststehenden bzw. zu erwartenden Erhöhungen der tariflichen Entgelte und Bezüge sowie dem Vollzug der von der

Entgeltsystematik vorgesehenen Entwicklungsschritte. Stellenmehrungen sind in den Mittelanmeldungen nicht berücksichtigt.

Der mit Abstand größte Anteil am Personalkostenanstieg ist auf die tarifliche Entwicklung zurückzuführen. So wurde für die Beschäftigten im Tarifbereich des Sozial- und

Erziehungsdienstes (TV SuE) eine differenzierte Verbesserung der Entgeltordnung sowie eine Erhöhung der Monatstabellenentgelte vereinbart. In der Summe der Einzelmaßnahmen nehmen wir die Auswirkungen der Tarifverhandlungen unter Berücksichtigung der Personalstruktur im Bereich des TV SuE bei der Stadt Neckarsulm pauschal mit einer Steigerung von 4% an. In einem absoluten Betrag ausgedrückt bedeutet dies einen zu erwartenden Anstieg der

Personalkosten für diesen Personenkreis in Höhe von rund 430.000 €/Jahr. Zu berücksichtigen ist dabei weiterhin, dass die Verbesserungen im Tarifbereich des TV SuE rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft treten. Insofern ist in 2016 der Anteil der Tarifsteigerung für 2015 nachzahlen, das sind ca. 215.000 €.

Die allgemeine Tarifbindung für die Beschäftigten des TVöD endet am 29.02.2016. Ab dem 01.03.2016 verhandeln die Tarifparteien einen neuen Tarifabschluss. Diesen haben wir mit 3%

ab 01.03.2016 angenommen (dies entspricht einem Steigerungsbetrag für das gesamte Jahr von 2,5%). Informatorisch sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Beschäftigten des TV SuE an dieser Tarifentwicklung zusätzlich teilnehmen. Diese Tarifentwicklung wird mit einem Betrag von rund 640.000 € zu Buche schlagen.

Die Kostensteigerung aufgrund der tariflichen Entgeltsystematik ist mit 100.000 € berücksichtigt.

Mögliche Einsparungen durch den Vollzug der Wiederbesetzungssperre und dem Wegfall von Stellen sind bei der vorliegenden Personalkostenkalkulation noch nicht berücksichtigt.

18

(19)

Entwicklung der Personalausgaben und der Stellen

0 100 200 300 400 500 600

10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Personalausgaben Zahl der umgerechneten Vollzeitstellen

19

(20)

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Die einzelnen Positionen ergeben sich aus den Nr. 50 – 69 der Gruppierungsübersicht. Die Gesamtausgaben entwickelten sich in der vergangen Jahren wie folgt:

2007 31.712.566 2012 42.160.400

2008 39.627.452 2013 40.041.619

2009 38.765.515 2014 48.176.997

2010 39.042.458 2015 41.045.300

2011 39.324.891 2016 42.732.000

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind 180.200 € weniger notwendig als im vergangenen Jahr, was mit den gekürzten Ansätzen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zusammen hängt. Die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen sind in der Anlage 2 zum Haushaltsplan aufgeführt.

Die Ansätze für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens fallen um 180.500 € geringer aus gegenüber dem Vorjahr. Die größten Veränderungen sind: Straßen, Wege, Plätze

(-80.400 €) Gewässerunterhaltung -42.900 €), Unterhaltung Kanalnetz (-35.000 €) und Unterhaltung der Friedhofsanlagen (-37.900 €).

Für Geräte, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände ist der Ansatz nahezu unverändert..

Die Einsparungen für die vorstehenden Gruppierungen konnten aufgrund einer Vorgabe der Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erzielt werden.

Der Ansatz für die Mieten und Pachten ist gegenüber dem Vorjahr um 140.000 € geringer, was sich überwiegend aus dem Wegfall der Containermiete des Interimskindergartens ergibt.

Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen entwickelten sich wie folgt:

Heizung 1.471.400 1.452.800 18.600

Reinigung, Unternehmerreinigung 1.780.500 1.578.100 202.400

Stromkosten 899.600 842.600 57.000

Abgaben und Versicherungen 575.800 558.100 17.700

Wasser, Abwasser 348.300 347.300 1.000

Summe 5.075.600 4.778.900 296.700

2016in € 2015

in € Unterschied

20

(21)

Die Heizkosten werden mit einem nahezu konstanten Ansatz veranschlagt. Bei der Reinigung werden zunehmend ausscheidende Reinigungskräfte durch Unternehmerreinigung ersetzt was höhere Sachkosten mit sich bringt, neben hinzugekommenen Gebäuden wie dem Kindergartenprovisorium und Mensen. Zudem werden verstärkt Fremdreinigungsfirmen bei Krankheitsvertretungen eingesetzt. Ebenso bemerkbar machen sich die höheren Strombezugskosten bei den Ansätzen.

Die Aufwendungen für Beschäftigte sinken um 180.200 € aufgrund Vorgaben der Verwaltung im Rahmen des Haushaltsstrukturkonzepts für diese Gruppierungen, wobei die Neubeschaffung von Feuerwehruniformen im Vorjahr (+50.000 €) die Einsparung relativiert.

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

Gruppierung

57 Verbrauchsmittel, Wasser, Energie 577.000 601.300 -24.300

58 Öffentlichkeitsarbeit 749.700 1.080.000 -330.300

59 Lehr- Unterrichtsmittel 596.200 614.600 -18.400

60 Bauleitplanung, Vermessung etc. 159.000 253.400 -94.400

62 Spezielle Zweckausgaben 3.069.500 2.246.200 823.300

63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausg. 500 500 0

5.151.900 4.796.000 355.900

2016in € 2015

in € Unterschied

Die geringeren Ansätze bei den Gruppierungen 57, 58, 59 und 60 ergeben sich aus den Vorgaben zur Haushaltsplanung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.

Bei der Gr. 62 ist der Ansatz gegenüber dem Vorjahr deutlich höher, da die Essensbezugskosten für die Schulen und Kindergärten hinzugekommen sind, welche bisher im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse verbucht wurden. Durch das Ausschreibungsergebnis des „Caterers“ bei den Schulen als auch bei den Kindergärten und der prognostizierten höheren Anzahl an Schüler- und Kindergartenverpflegungen ist dieser deutliche Anstieg zudem begründet. Gesenkt werden konnten die Ansätze für Ausgaben beim Neckarsulmer Journal (-20.500 €), dem betrieblichen Gesundheitswesen (- 28.300 €), den Maßnahmen zur Arbeitssicherung (-21.400 €), den Museumsausstellungen (-33.300 €), den Kindergärten für SMS u. Elternbildungskonzept (-35.800 €), der wegfallende Sportentwicklungsplanung (-17.100 €), bei den Straßen, Wege, Brücken und Plätzen für das Ingrada bzw. den Lichtsignalanlagen (- 25.000 €) und beim Stadtmarketing (-80.000 €).

Die Ausgaben für Steuern und Versicherungen (Gruppierung 64) sind nahe zu unverändert.. Die Geschäftsausgaben (Gruppierung 65) erhöhen sich um 175.300 €, wobei die größten Abweichungen sich ergeben bei Kosten für Post- und Fernmeldegebühren (+50.000 €) und die Strukturanalyse der Hauptschulen (+200.000 €. Die weiteren allgemeinen sächlichen Ausgaben (Gruppierung 66) gehen um 13.400 € zurück.

Die Ausgaben für Erstattungen für Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 67-678) erhöhen sich um 4.000 €.

Die inneren Verrechnungen wirken sich neutral auf das Ergebnis aus. Veränderungen sind bei den Einnahmen erläutert.

21

(22)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) entwickeln sich wie folgt:

Gruppierung

70 an soziale o. ä. Einrichtungen 2.119.400 1.939.900 179.500

711 an Land 9.000 11.000 -2.000

713 an Zweckverbände 2.791.000 2.616.000 175.000

715 an kommunale Sonderrechnungen 2.815.000 3.410.000 -595.000

717 an private Unternehmen 1.836.000 2.088.500 -252.500

718 an übrige Bereiche 21.100 409.700 -388.600

Summe 9.591.500 10.475.100 -883.600

2016

in € 2015

in € Unterschied

Der erhöhte Ansatz der Gr. 70 entsteht durch höher Zuschüsse an Kindergartenträger (+143.400 €) sowie auswärtige Kindergartenträger (+40.000 €). Die Zuschüsse an das Land im Bereich der Sozialstation und den Kindergärten sind nahezu konstant. Die Zuweisungen an die Zweckverbände (Wasser- und Abwasserzweckverbände) für Betriebskostenumlagen sind um 175.000 € höher aufgrund der jeweiligen Wirtschaftspläne der Verbände. Für die Verlustabdeckung des AQUAtolls, des Ernst-Freyer-Bads und des Sportbads AQUAtoll werden 450.000 € weniger eingeplant als im Vorjahr wie auch bei der Verlustabdeckung der Tiefgaragen an die Stadtwerke (-145.000 €). Ebenso konnte der Ansatz für die Kosten des ÖPNV um 252.500 € niedriger ausfallen: Stadtbus (-90.000 €), Ruf Taxi (-10.000 €), Fahrpläne (-2.500 €) und Stadtbahn (-150.000 €). Zuweisungen und Zuschüsse der Grp. 718 konnten deutlich geringer angesetzt werden, was überwiegend mit der Veranschlagung der Bezugskosten für die Schülerverpflegung bei der Gruppierung 628 sowie mit den gestrichenen Förderprogrammen an private Personen zusammenhängt.

Sonstige Finanzausgaben

Nach der Haushaltssatzung ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,0 Mio. € eingeräumt. Mit weiteren Kreditaufnahmen muss auch mittelfristig gerechnet werden, um vorgesehene Investitionen finanzieren zu können. Die Zeiten, einen Kämmereihaushalt ohne Schulden aufstellen zu können scheint aufgrund der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen vorbei zu sein.

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage beträgt voraussichtlich 69 % des Gewerbesteueraufkommens und berechnet sich wie folgt:

52.000.000 € X 69 % : 320 % = 11.213.000 €

Allgemeine Umlagen

Die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage berechnen sich aus der Steuerkraftsumme (siehe Anlage 1). Für die Berechnung der Steuerkraftsumme werden die Ist-Einnahmen des Jahres 2014 zugrunde gelegt.

Im Jahr 2015 beträgt die FAG-Umlage ca.29.817.000 € und die Kreisumlage 27.022.000 €, bei einem Hebesatz von 29 %.

Die Zinskostenumlagen an die Zweckverbände für die Finanzierung der Investitionen verringern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig von 855.500 € auf 818.000 €.

Der Ansatz für die weiteren Finanzausgaben ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

22

(23)

Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt

Die Mindesthöhe der Zuführungsrate gem. § 22 Abs. 1 GemHVO in Höhe der ordentlichen Tilgungen und den Kreditbeschaffungskosten ist nicht erfüllt:

Jahr

2007 34.230.833 372.600 33.858.233

2008 21.438.825 341.900 21.096.925

2009 8.113.867 64.211 8.049.656

2010 34.175.924 0 34.175.924

2011 24.994.246 0 24.994.246

2012 39.374.793 0 39.374.793

2013 32.674.371 0 32.674.371

2014 2.795.053 0 2.795.053

2015 -29.878.700 0 -29.878.700

2016 -21.324.800 0 -21.324.800

Zuführungsrate ordentliche

Tilgung Nettoinvestitionsrate

-3 5.000.000 -3 0.000.000 -2 5.000.000 -2 0.000.000 -1 5.000.000 -1 0.000.000 -5 .000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Ordentliche Tilgung, Nettoinvestitionsrate, Zuführungsrate zum VmH

ordentliche Tilgung

Nettoinvestitionsrate Zuführungsrate

23

(24)

c.) Einnahmen des Vermögenshaushalts Gegenüberstellung der Jahre 2014 – 2016

Einnahmeart

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 0 0 2.795.053

Rücklagenentnahmen 31.082.200 48.245.500 14.619.205

Rückflüsse von Darlehen:

von kommunalen Sonderrechnungen 116.600 142.400 113.134

von unternehmerischen und übrigen Bereichen 93.200 93.100 97.011

Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von

Kapitalanlagen 1.316.000 1.248.000 1.285.738

Einnahmen aus Veräußerungen von Sachen

des Anlagevermögens 4.088.000 3.450.000 4.566.141

Beiträge und ähnliche Entgelte 425.000 290.000 1.092.040

Zuweisungen und Zuschüsse:

vom Bund 720.000 0 0

vom Land 1.182.000 706.000 503.125

von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 26.000 185.650

von Zweckverbänden 0 0 0

von übrigenBereichen 0 0 0

Einnahmen aus Krediten

von übrigen Bereichen 3.000.000 2.500.000 0

Summe 42.023.000 54.201.000 25.257.097

2016Plan in €

2015Plan in €

Rechnungs- ergebnis 2014

in €

Rückflüsse von Darlehen

Der Ansatz betrifft die Tilgungsleistungen der von der Stadt Neckarsulm gewährten Darlehen. Seit dem Jahr 2005 werden die Wohnungsbaudarlehen mit 5 % jährlich getilgt. Ab 2015 sind auch Tilgun- gen von Darlehen an die Stadtwerke dabei.

24

(25)

Einnahmen aus Veräußerungen des Sachanlagevermögens Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Grundstückserlöse:

Verkauf Grundstücke an Siedlungswerk u. Keppler-Stiftung 730.000 €

Verkauf Objekt "Gartenstr. 2" 50.000 €

Bauplätze "Erweiterung-Amorbach" 2.000.000 €

Brunnengasse 300.000 €

Trendpark Süd 1.000.000 €

Summe Grundstückserlöse 4.080.000 €

Bewegliches Sachanlagevermögen

Sonstige Verkäufe 8.000 €

Gesamtsumme 4.088.000 €

Rücklagenentnahmen 73,96%

Rückflüsse von kommunalen Sonderrechnungen

0,28%

Rückflüsse von Darlehen von unternehmerischen

und übrigen Bereichen 0,22%

Einnahmen aus Ver- äußerung von Beteili- gungen, Rückflüsse von

Kapitaleinlagen 3,13%

Einnahmen aus Veräußerungen von

Sachen des Anlagevermögens

9,73%

Beiträge und ähnliche Entgelte

1,01%

Zuweisungen und Zuschüsse von Bund

und Land 4,53%

Einnahmen aus Krediten

7,14%

Einnahmen des Vermögenshaushalts

25

(26)

Beiträge und ähnliche Entgelte

Der Haushaltsansatz berechnet sich wie folgt:

Erschließungsbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 400.000 €

Summe Erschließungsbeiträge 400.000 €

Abwasserbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 25.000 €

Gesamtsumme 425.000 €

Zuweisungen und Zuschüsse

Die Stadt rechnet mit folgenden Zuweisungen und Zuschüssen:

Vom Bund für:

Stadtbahn 720.000 €

Vom Land für:

Feuerwehr für LF 10 90.000 €

AB-Sandsack/Energie 60.000 €

Erweiterung Grundschule Amorbach 432.000 €

Sanierungsgebiet Stadtmitte I 600.000 €

Summe Zuweisungen vom Land 1.182.000 €

Von Gemeinden- und Gemeindeverbänden für:

0 €

Gesamtsumme 1.902.000 €

26

(27)

d.) Ausgaben des Vermögenshaushalts

Abgabeart

Zuführung zum Verwaltungshaushalt 21.324.800 29.878.700 0

Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0

Gewährung von Darlehen 0 2.501.000 0

Kapitaleinlagen 3.016.500 3.277.000 2.573.478

Erwerb von Grundstücken 5.523.000 3.771.300 1.653.388

Erwerb von beweglichem Vermögen 1.547.900 2.198.000 1.406.884

Baumaßnahmen 8.391.000 13.716.500 14.130.471

Tilgung von Krediten 0 0

Zuweisungen u. Zuschüsse f. Investitionen:

an Gemeinden u. Gemeindeverbände 750.000 900.000 4.100.000

an Zweckverbände 235.000 242.000 121.182

an private Unternehmen 24.500 74.500 100.000

an übrige Bereiche 390.300 142.000 399.288

Rückzahlung zuviel erhaltener Zuschüsse f.

Investitonen 820.000 0 772.406

Summe 42.023.000 56.701.000 25.257.097

2016Plan in €

2015Plan in €

Rechnungs- ergebnis 2014

in €

Allg. Zuführung zum Verwaltungshaushalt

50,75%

Kapitaleinlagen 7,18%

Erwerb von Grundstücken

13,14%

Erwerb von bewegl.

Vermögen 3,68%

Baumaßnahmen 19,97%

Zuweisungen und Zuschüsse für

Investitionen 3,33%

Rückzahlung zuviel erhaltener Zuweisungen

und Zuschüsse 1,95%

Ausgaben des Vermögenshaushalts 2016

27

(28)

Erwerb von Grundstücken für folgende Maßnahmen:

Sanierungsgebiet Gottlieb-Daimler-Straße (Erschließungsbeiträge) 50.000 €

Sanierungsgebiet am Doldesbrunnen 120.000 €

Sanierungsgebiet Stadtmitte I (Pauschale) 100.000 €

Pauschale f.Erwerb weiterer Bahnflächen 100.000 €

Sonstige Neu- und Ausbauten (Pauschale) 3.000 €

Abfahrt B 27 1.000.000 €

Südumgehung 10.000 €

Vorflutgraben Fuchshälde (restl. Grunderwerb) 20.000 €

Hochwasserschutz Obereisesheim 10.000 €

Landwirtschaftliche Grundstücke (Pauschale) 40.000 €

Vermessungskosten Erweiterung-Amorbach 4. BA 40.000 €

Umlegung Wohngebiete Obereisesheim Erweiterung Römerstraße 500.000 €

Umlegung Neuberg 500.000 €

Umlegung Brunnengasse 30.000 €

Gewerbegebiet Linkes Tal 3.000.000 €

Gesamtsumme 5.523.000 €

Erwerb von beweglichem Vermögen

Hierfür werden 1.547.900 € bereitgestellt (Vorjahr 2.198.000 €). Die größten Ansätze sind für den Ersatz von Fahrzeugen und Geräten bei der Feuerwehr 405.800 €, für Katastrophenschutz 205.000 €, für Soft- und Hardware der EDV in der Verwaltung (191.500 €), Kinderspielplätze 80.000 € und für die Ersatzbeschaffungen beim Bauhof für Geräte, Ausstattung und Fahrzeuge mit 175.000 €.

Die einzelnen Anschaffungen sind in der Anlage 6 dargestellt.

Baumaßnahmen Davon entfallen auf:

Hochbau 4.370.000 €

Tiefbau 3.752.000 €

Technische und sonstige Anlagen 269.000 €

Summe 8.391.000 €

Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage 7.

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Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen incl. Rückzahlung zu viel erhaltener Zuschüsse Der Haushaltsansatz beträgt 2.219.800 € (Vorjahr 1.358.000 €) und setzt sich wie folgt zusammen:

Zuweisungen und Zuschüsse:

an Gemeinden (davon Stadtbahn 0,75 Mio. €) 750.000,00 €

an Zweckverbände (Tilgungs- und Investitionskostenumlagen) 235.000,00 € an übrige Bereiche:

Tierheimneubau (jährl. Finanzierungsanteil) 12.000,00 € Zuschüsse an Freien Kindergarten f. Stufenreck u. Wasser-

Sand-Spielelement (2.700 €)

Waldkindergarten Beschaffung Sonnensegel (600 €) 3.300,00 € für VfL Obereisesheim (Sportheimsanierung) 24.500,00 € für Gründungsmehrkosten Hotel am Bahnhof 100.000,00 €

für Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte I 275.000,00 € 414.800,00 € Rückzahlung zuviel erhaltener Zuschüsse

Rückzahlung an Bad Friedrichshall wegen Kündigung der

öffentlich rechtlichen Vereinbarung der Amorbachschule 620.000,00 € Rückzahlung an Land für Sanierungsgebiet Gottlieb-Daimler-

Straße 200.000,00 €

Gesamtsumme 2.219.800,00 €

IV. Entwicklung des Vermögens

Allgemeine Rücklage (inklusive HH-Sicherungsrücklage)

Stand 01.01.2015 128.059.389 €

voraussichtliche Entnahme 2015 -36.123.189 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2015 91.936.200 €

voraussichtliche Entnahme 2016 -31.082.200 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2016 60.854.000 €

voraussichtliche Entnahme 2017 -17.973.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2017 42.881.000 €

voraussichtliche Entnahme 2018 -14.626.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2018 28.255.000 €

voraussichtliche Entnahme 2019 -2.903.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2019 25.352.000 €

Der Mindestbetrag gem. § 20 Abs. 2 GemHVO der Allgemeinen Rücklage beträgt 3.817.383 €.

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V. Entwicklung der Schulden

Die Schulden der Stadt Neckarsulm sowie der Eigenbetriebe Stadtwerke und AQUAtoll werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 € 120.000.000 € 140.000.000 € 160.000.000 €

2008 2009 2010

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahre

Allgemeine Rücklage zum 31.12. eines Jahres

0 € 2.000.000 € 4.000.000 € 6.000.000 € 8.000.000 € 10.000.000 € 12.000.000 € 14.000.000 € 16.000.000 € 18.000.000 € 20.000.000 € 22.000.000 € 24.000.000 €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Schuldenstand Stadt zum 01.01. eines Jahres

Schuldenstand Stadtwerke zum 01.01. eines Jahres Schuldenstand Aquatoll zum 01.01. eines Jahres

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VI. Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt

Jahr Volumen

Vermögenshaushalt Zuführung vom/an

Verwaltungshaushalt Deckungs- anteil

2010 48.440.797 € 34.175.924 € 70,55%

2011 50.395.845 € 24.996.246 € 49,60%

2012 45.138.778 € 39.374.793 € 87,23%

2013 38.644.678 € 32.674.371 € 84,55%

2014 25.257.097 € 2.795.053 € 11,07%

2015 56.701.000 € -29.878.700 € -52,70%

2016 42.023.000 € -21.325.000 € -50,75%

2017 30.699.000 € -11.868.000 € -38,66%

2018 29.687.000 € -796.000 € -2,68%

2019 23.192.000 € -12.415.000 € -53,53%

VII. Kassenlage

Die Stadtkasse war 2015 stets liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden.

Mit einer Aufnahme von Kassenkrediten ist auch 2016 nicht zu rechnen.

-30.000.000 -20.000.000 -10.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Volumen

Vermögenshaushalt Zuführung vom/an Verwaltungshaushalt

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