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Archiv "Pflegeheim: Realistische Aussicht liegt irgendwo im Nirwana" (16.05.2014)

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A 896 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 20

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16. Mai 2014

Das Leser-Forum

und nicht für jeden für die Qualitätssiche- rung dokumentationspflichtigen Fall ver- gütet. Wie von den Autoren in ihrem Bei- trag eingangs erwähnt, besteht eine Doku- mentationspflicht nur für circa 20 Prozent der stationären Fälle. Somit beträgt die tatsächliche Vergütung der Dokumentati- onsleistung das Fünffache des von den Autoren angenommenen Betrags . . .

Literatur bei den Verfassern

Dipl.-Med. Hans-Werner Pfeifer, Leiter Referat Qualitäts - sicherung, GKV-Spitzenverband, 10117 Berlin

Dr. med. Klaus Döbler, KCQ – Kompetenzzentrum Qualitäts- sicherung/Qualitätsmanagement, MDK Baden-Württemberg, 70176 Stuttgart

QUALITÄTSSICHERUNG

Auf der Suche nach dem Nierenlebendspender in fernen Landen (DÄ 14/2014: „Externe Quali- tätssicherung: Follow-up in die weite Welt“ von Thomas Petzold, Franziska Hannemann und Maria Eberlein-Gonska)

Was nicht zutreffend ist!

. . . Die Einholung des Follow-ups erfordert zweifellos besondere Anstrengungen durch die Krankenhäuser. Einige Aspekte, die die Autoren ansprechen, bedürfen aus unserer Sicht jedoch der Klarstellung be- ziehungsweise der Kommentierung.

Es ist nicht zutreffend, dass in der exter- nen stationären Qualitätssicherung gemäß

§ 137 SGB V „bei den direkten Verfahren jährliche Follow-up-Erhebungen durchge- führt werden“. Dies ist nur bei den Leis- tungsbereichen der Transplantationsmedi- zin der Fall, da nur in diesen Leistungsbe- reichen diese Option der Longitudinalbe- obachtung besteht. Grundlage ist das Transplantationsgesetz in Verbindung mit den Richtlinien der Bundesärztekammer . . . Es ist ebenfalls nicht zutreffend, dass die finanziellen Sanktionen der QSKH- Richtlinie die Follow-up-Erhebung mit- einbeziehen. Gemäß § 24 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sind in der Transplantationsmedizin finanzielle Sanktionen möglich, wenn weniger als 100 Prozent der Datensätze geliefert wer- den. Dies bezieht sich allerdings derzeit auf die Datensätze zur Indexleistung (also der Transplantation selbst) und nicht auf die Teildatensätze, der für das Follow-up nach einem, zwei und drei Jahren zu lie- fern sind. In der – für die Sanktionen maß- geblichen – Sollstatistik wird das Follow- up derzeit nicht berücksichtigt.

Angemerkt sei, dass derzeit im G-BA be- raten wird, ob mittels der künftig zur Verfügung stehenden Option der Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen die Krankenhäuser bei der Erhebung des Follow-ups entlastet werden können . . . Ebenfalls nicht zutreffend ist die Annah- me, dass pro Qualitätssicherungsbogen 0,60 Euro Bundeszuschuss vergütet wer- den. Dieser Zuschlag wird gemäß § 21 QSKH-RL für jede abgerechnete DRG

PFLEGEHEIM

Ein elektronisches Pflegedokumentationssys- tem unterstützt die Zusammenarbeit von Haus- arztpraxis und Pflegeheim (DÄ 9/2014: „Ärztli- che Pflegeheimbetreuung: Gut vernetzt geht es besser“ von Heike E. Krüger-Brand).

Realistische Aussicht liegt irgendwo im Nirwana

Was nützt mir ein Leuchtturm in Berlin hier im und auf dem bayerischen Land?

. . . Ein solches Engagement verdient frag- los Anerkennung – insbesondere der IT- Branche. Doch wie soll angesichts eines derzeitigen Krankenkassenpflichtversi- cherten-Systems, einer unveränderten KV- Bürokratie, eines derzeit gültigen EBM und einer tatsächlichen Flickenteppich- landschaft an Heimstrukturen so etwas au- ßer als „Projekt“ überhaupt gehen? Was soll dieser Beitrag heute in 2014, wenn ei- ne realistische Aussicht auf flächende- ckende juristisch abgesicherte und kosten- neutrale Umsetzung irgendwo im Nirwana liegt und ein Krankenkassenpflichtversi- cherte betreuender Vertragsarzt nicht 100 Patienten in einem Heim an einem Ort, sondern vielleicht 20 in verschiedenen Heimen an verschiedenen Orten im Pra- xisumkreis zu betreuen hat? „Nice to ha- ve“ und ein weiterer Schritt in Richtung Entpersönlichung . . . der ärztlichen Be- treuung unter dem Vorwand von Kosten- minimierung und Zeitersparnis . . .

Dr. Richard Barabasch, 96178 Pommersfelden

GENDERGESUNDHEIT

Von einer geschlechterspezifischen Betrach- tung des Gesundheitswesens würden Patien- tinnen und Patienten gleichermaßen profitieren (DÄ 13/2014: „BundesKongress GenderGesund- heit: Gerecht für Frauen und Männer“ von Eu- genie Ankowitsch und Sabine Rieser).

Geburtshilfe unberücksichtigt

In Ihrem Beitrag und wahrscheinlich auch auf dem Kongress blieb ein wichtiger As- pekt unberücksichtigt: Wie sieht es in dem Bereich des Gesundheitswesens aus, der wirklich nur die Frauen betrifft?

Hier ist in erster Linie die Geburtshilfe zu nennen, die total unterfinanziert ist. Die wahren (geschweige denn die wünschens- werten) Kosten werden bei einem Erlös von unter 2 000 Euro für eine „unkompli- zierte“ Geburt nicht widergespiegelt. Je- der Geschäftsführer verzweifelt daran und hat nur noch eins im Sinn: die Abteilung aufgeben, und zwar möglichst schnell!

Operationen, die vor allem Ältere (Schwer punkt Männer) betreffen, wie Herzkatheter mit Stents oder Endoprothe- sen, bringen ein Vielfaches und haben meistens weniger Vorhaltekosten als die Geburtshilfe.

Auch die politischen Gremien verhalten sich hier ähnlich: So hat der G-BA als Mindestausstattung für ein Perinatalzen- trum Level I eine einzige Hebamme pro Schicht vorgeschrieben. Von Zuwen- dung in einer solchen Ausnahmesitua - tion und Ermöglichen einer angstfreien Entbindung durch eine Eins-zu-eins-Be- treuung (Hebamme zu Schwangere) sind wir da weit entfernt. Aber eigentlich sol- len ja auch lieber Kaiserschnitte ge- macht werden, das rettet den Erlös we- nigstens etwas.

Es ist gut, wenn jetzt einzelne Bereiche auf eine Vernachlässigung der weiblichen Interessen und Besonderheiten untersucht werden.

Die Missachtung der weiblichen Würde und Gesundheit durch die viel zu gerin- gen Mittel für die Geburtshilfe ist aber schon jetzt offensichtlich und verlangt nach raschen Taten der Verantwortli- chen!

Dr. med. Swana Swalve-Bordeaux, 24340 Eckernförde

B R I E F E

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