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Archiv "Private beklagen Subventionierung" (20.10.1988)

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Arbeitslose Ärzte — Anteil der

Berufsanfänger überproportional gestiegen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Totalerfassung verfassungswidrig

FRANKFURT. Die Kas- senärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat ihre Be- denken gegen die im Entwurf des Gesundheits-Reformge- setzes enthaltenen daten- schutzrechtlich relevanten Bestimmungen bestätigt be- kommen: Die beabsichtigten Regelungen sind verfassungs- widrig, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit verstoßen.

Zu diesem Schluß kommt der Professor für öffentli- ches Recht an der Techni- schen Hochschule Darm- stadt, Adalbert Podlech, in einer Stellungnahme, die er im Auftrag der KVH erstat- tet hat. Die KVH hatte wie- derholt darauf hingewiesen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Speicherung al- ler Behandlungsdaten bei den Krankenkassen das Maß des Notwendigen für die Prü- fung der ärztlichen Leistun- gen bei weitem übersteigt.

Podlech stellte dazu fest, daß es nicht statthaft ist, routine- mäßige Daten aller Versi- cherten aufzuzeichnen, ob- wohl nur ein geringer Teil da- von überhaupt gebraucht wird. Eine Fülle sensibler In- formationen gleichsam auf Vorrat zu speichern, ist nach der Verfassung nicht erlaubt.

Er ist ferner der Meinung, daß diese medizinische Infor- mation ausschließlich in den Händen von ärztlich geleite-

Korrektur des Vorphysikums

BERLIN. Das Ergebnis der ärztlichen Vorprüfung vom Frühjahr dieses Jahres ( „Skandalphysikum") wird für Studenten der FU durch einen Punktebonus korri- giert. Das Berliner Abgeord- netenhaus hat den Senat auf- gefordert, durch einen sol- chen Punktebonus sicherzu- stellen, „daß keine Benach-

ten Organisationen bleiben müssen. Professor Podlech befürchtet einen Informa- tionsfluß von den Kassenärzt- lichen Vereinigungen zu den Krankenkassen, der in dem vorgesehenen Maß nicht not- wendig ist. Da die Prüfung der ärztlichen Leistungen auf Wirtschaftlichkeit ausschließ- lich Aufgabe der dafür be- stellten paritärischen Gre- mien von Krankenkassen und Kassenärzten ist, die organi- satorisch den KVen angeglie- dert sind, genügt die Infor- mation dieser Gremien voll- ständig. Alle darüber hinaus- gehenden Gesetzesabsichten widersprechen, so Podlech,

„dem Grundsatz der infor- mationellen Gewaltentei-

lung". KVH

Projekt zur Reinigung von Knochenmark

ESSEN. Mit 304 000 DM fördert die Deutsche Krebshilfe in den nächsten zwei Jahren im Zentrum für Kinderheilknde des Essener Universitätsklinikums ein Forschungsprojekt, das die Weiterentwicklung und Sta- bilisierung eines Reinigungs- verfahrens für Knochenmark zum Ziel hat. In der Bundes- republik sei die Anwendung solcher Reinigungsverfahren noch nicht über das Ver- suchsstadium hinausgekom- men, begründet die Krebshil- fe ihre Förderung, während sich in Frankreich (Lyon) ein Forschungszentrum befindet.

Dort hatten sich die Essener auch zuvor informiert. EB

teiligung einzelner Studen- ten/Studentinnen als Folge der irregulären Vorgänge bei der ärztlichen Vorprüfung in Köln und Bonn am 14. und 15. März 1988 eintritt". Über die Höhe des Punktebonus wird der Berliner Gesund- heitssenator zu befinden ha- ben. Das Berliner Abgeord- netenhaus hat ferner gefor- dert, das Multiple-choice- Verfahren innerhalb der ärzt- lichen Vorprüfung zu über- prüfen. EB

Unter der in den letzten Jahren rasant steigenden Zahl arbeit- suchender Ärzte sind zu einem erheblichen Teil Berufsanfän- ger. Der Start in das Berufsle- ben wird für die 11 000 Medi- zin-Hochschulabsolventen, die jährlich die Universitäten ver- lassen, immer problemati- scher, Im September 1987 wa- ren 2640 Ärzte ohne Berufser- fahrung gemeldet, das sind 42 Prozent aller arbeitslosen Ärz- te. Für das laufende Jahr ist trotz (oder gerade wegen) der AiP-Regelung eine Zahl von deutlich über 3000 zu erwar- ten.

Sozialminister will Solarien überprüfen

HANNOVER. Sozialmi- nister Hermann Schnipko- weit hat gesetzliche Stan- dards und Vorschriften für die Herstellung von Sonnen- bänken und den Betrieb von Bräunungsstudios gefordert.

Solarien müßten in dieser Be- ziehung medizinisch-techni- schen Geräten gleichgestellt werden. Außerdem sollte man die Bevölkerung ein- dringlicher auf die gesund- heitlichen Risiken des Son- nenbadens und der Solarien hinweisen.

Schnipkoweit bezifferte die medizinisch sinnvolle the- rapeutische Nutzung der künstlichen Bestrahlung auf nur fünf Prozent; alles übrige diene lediglich kosmetischen Zwecken. Besonders vor der

Krebsgefahr durch das künst- liche „Sonnenlicht aus der Steckdose" müsse gewarnt werden. Zusätzliche Risiken entstünden aus der unsachge- mäßen Handhabung der So- largeräte. WZ

Private beklagen Subventionierung

BONN. Über erheb- liche Wettbewerbsverzerrun- gen auf dem „Krankenhaus- markt" klagt der Bundesver- band Deutscher Privatkran- kenanstalten auch vor dem Hintergrund der Diskussio- nen um das geplante Ge- sundheits-Reformgesetz. In einer soeben erschienenen Darstellung der Ziele und Strategien des Verbandes un- ter dem Motto „Medizini- sche Leistung, Humanität und Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus" heißt es, al- lein die kommunalen Kran- kenhäuser in der Bundesre- publik würden jährlich mit etwa einer Milliarde DM aus den „Amtsetats" der Städte und Gemeinden subventio- niert. Auf alle Klinikbetten umgerechnet erhalte im Durchschnitt jedes kommu- nale Krankenhaus je Bett ei- nen Zuschuß zwischen 15 und.

20 DM pro Tag. Trotz sol- cher Unterstützungen lägen die kommunalen Kranken- häuser mit ihren Pflegesätzen in der Spitzengruppe aller Kliniken, stellt der Ge- schäftsführer des Verbandes, Dipl.-Volkswirt Wolfram L.

Boschke, fest.

Der Bundesverband.

Deutscher Privatkrankenan- stalten fordert, die herkömm- lich gezahlten Betriebsko- stenzuschüsse („Defizitfinan- zierung") bei der nächst fälli- gen Investitionsförderung der Krankenhäuser durch die Länder anzurechnen. Dafür hat sich auch der gesund- heitspolitische Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bun- destagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung und ein

Mitgestalter des Gesund-

heits-Reformgesetzes , Dr.

med. Karl Becker, MdB aus Frankfurt, stark gemacht. HC Dt. Ärztebl. 85, Heft 42, 20. Oktober 1988 (21) A-2881

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