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Archiv "Medikamente: Falscher Vorwurf" (20.05.1994)

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Mange urchblutung

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Ginkgo Mistel Weißdorn

Spart rundum!

Ginkgo

Weißdorn

SPEKTRUM LESERBRIEFE

gang können mit größerer Si- cherheit der Intervention zu- geschrieben werden.

Die Methodik der Meta- analyse an Beispielen aus der Homöopathie zu erörtern, ist nicht ohne Probleme, da die Homöopathie in einem Be- reich der Medizin angesiedelt ist, der sich nicht den Kriteri- en von wissenschaftlichen Be- weis- oder Nachweismetho- den unterwirft. Allerdings könnte sie an Glaubwürdig- keit gewinnen, wenn sich die Überlegenheit von homöo- pathischen Behandlungswei- sen verglichen mit Plazebo in doppelt-blinden Studien nachweisen ließe.

Literatur bei der Verfas- serin.

Dr. Regina Kunz, McMaster University, Health Sciences Centre 3V 43E, 1200 Main Street West, Hamilton, Onta- rio

Geschlecht

Zu dem „Seite eins"-Beitrag „Sani- tätswesen: Die erste Generalärztin"

in Heft 14/1994:

Weiterer Vorschlag:

Titel ändern

Es ist sicher schlichtweg falsch (falsch im Sinne „die Realität falsch beschrei- bend"), wenn der Begriff

„Ärzte" benutzt wird, auch wenn unter den Betroffenen nur eine Frau ist, obwohl dies in unserer patriarchalen Sprache als sprachlich richtig und völlig normal gilt — unge- achtet dessen, welche Aus- wirkungen dies auf die Ent- wicklung des Selbstbewußt- seins von Frauen und Mäd- chen hat. Die schlichtweg fal- sche Bezeichnung ÄrztInnen beschreibt hier die Realität richtiger.

Die umständlichere For- mulierung „Ärztinnen und Ärzte" ist genauso gut, nur wann, Herr oder Frau? gb, ist sie im Deutschen Ärzteblatt

„angebracht", einer Zeit- schrift, die auch in Artikeln zum Fachgebiet Gynäkologie von „Patienten" spricht?

(Dies fiel mir öfter auf, kon- kret erinnere ich mich an ei- nen Artikel aus der Feder ei- nes Würzburger Autors zum Thema Vorsorgeuntersu- chung und Frühgeburtlichkeit vor zwei bis drei Jahren.)

Und ein Letztes: Wie steht es eigentlich mit dem Titel dieser von mir übrigens sehr geschätzten Zeitung? Wäre es da nicht auch ange- bracht??? . . .

Prof. Dr. med. Gertraud Mül- ler, Evang. Stiftungsfach- hochschule für Sozialwesen Nürnberg, Heinrich-Heine- Straße 26, 95447 Bayreuth

Medikamente

Zu dem Beitrag „Therapie von Al- terskrankheiten: Rückgang der Ver- schreibungen" von Michael Simm in Heft 12/1994:

Falscher Vorwurf

Michael Simm zeichnet unter Bezug auf Ausführun- gen von Dr. Hans-Jörg Wer- ner ein Schreckensbild, wo- nach aufgrund des kostenbe- wußten Verhaltens der deut- schen Ärzte im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes Hypertonie-Patienten unbe- handelt blieben und 30 Pro- zent davon möglicherweise ei- nen Schlaganfall oder Herzin- farkt erlitten. Die Begrün- dung für diese Behauptung ist der 14prozentige Umsatz- rückgang bei den Antihyper- tensiva. Dieser ungeheure Vorwurf an das ethische The-

Anwendungsgebiete: Durchblutungsstörungen. Zusammensetzung: 100g enth.: Ginkgo biloba 0 1,3g, Viscum album 0 2,7g, Crataegus 0 7,5g. (Arzneiträger: Vinum liquoros.). Enthält 20 VoI.-% Ethanol. Cefak Arzneimittel Postfach 13 60 87403 Kempten

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 20, 20. Mai 1994 (9) A-1409

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rapieverhalten der Ärzte ist falsch. Die Senkung der Ko- sten in der Hypertonie-The- rapie ist nicht durch ein Ab- setzen von Antihypertensiva bedingt, sondern durch eine vermehrte Verschreibung von kostengünstigen antihyper- tensiven Wirkstoffen wie Di- uretika und Betablocker. Nur für diese Präparate ist im üb- rigen eine Senkung der kar- dio- und zerebrovaskulären Morbidität und Mortalität be- legt, während der Beweis für die teueren Medikamente wie ACE-Hemmer und Kalzium- antagonisten aussteht. Die jährlichen Kosten einer The- rapie mit einem Thiaziddi- uretikum betragen 178 bis 220 DM und mit einem Betablok- ker 140 bis 508 DM, während sie bei einer Therapie mit ei- nem Kalziumantagonisten von 211 bis 733 DM und mit einem ACE-Hemmer zwi- schen 591 und 2304 DM lie- gen. Die Bevorzugung der nachweislich effektiven und zudem noch billigeren Anti- hypertensiva entspricht den

Liquidierung

Zu dem Leserbrief „Tugenden auf- polieren" von San.-Rat. Dr. med. Er- hard Dolze in Heft 9/1994:

Eine

Schande

für Berufsstand

Leider kann ich dem Kol- legen Dolze nur zustimmen und aus eigener „West"-Er- fahrung anfügen, daß der Verzicht auf Honorarforde- rungen gegenüber Kollegen beziehungsweise deren Ange- hörigen nur die lobenswerte Ausnahme darstellt. Im Re-

letzten Therapie-Empfehlun- gen der Weltgesundheitsor- ganisation (WHO) und der Internationalen Hypertonie Gesellschaft (ISH). Es kann keine Rede davon sein, daß durch ein solches therapeu- tisches Verhalten Patienten Schaden erleiden.

Dr. med. Peter T. Sawicki, Klinik für Stoffwechselkrank- heiten und Ernährung, Hein- rich-Heine-Universität Düs- seldorf, Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf

Rationelle Therapie

Meiner Auffassung nach ist die medikamentöse Be- handlung von Alterskrankhei- ten keinesfalls zurückgegan- gen; zurückgegangen ist le- diglich die Verschreibung un- nötiger und unwirksamer Arzneimittel, was im Sinne einer rationellen Arzneimit- teltherapie nur zu begrüßen ist.

Dr. med. D. Bauer, Jakobi- Krankenhaus, Hörstkamp 12, 48431 Rheine

gelfall ist mir noch jedesmal eine übliche 2,3fache Rech- nung ins Haus geflattert. Ein einziges Mal wurde der Ho- norarverzicht angeboten, falls ein Versicherungsrabatt zur Disposition stünde. Eigent- lich ist es eine Schande für unseren Berufsstand, daß ei- ne derartige interkollegiale Solidarität überhaupt ange- mahnt werden muß! Oder sind wir bereits so einkom- mensschwach oder geldgierig, daß auf Biegen und Brechen liquidiert werden muß?

Dr. med. Martin Strowitzki, Behringstraße 33, 66386 St.

Ingbert

Zu Leserbriefen:

Leserbriefe werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind lei- der beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Aus- wahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine - selbstverständlich sinnwahrende - Kürzung vorbehalten. DÄ

A-1410 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 20, 20. Mai 1994

Referenzen

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