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Archiv "Totgeburt: Definitorische Abgrenzung" (13.05.1994)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Totgeburt

Zu dem Beitrag „Personenstandsge- setz — Abort oder Totgeburt: ein schmaler Grat" in lieft 8/1994:

Definitorische Abgrenzung

Der Ausschuß Prävention, Sozialmedizin und Gesund- heitsberichterstattung der Arbeitsgemeinschaft der Lei- tenden Medizinalbeamtinnen und -beamten der Länder hat im Jahre 1993 die definitori- sche Abgrenzung Totgeburt/

Fehlgeburt eingehend bera- ten. Im November 1993 wur- de auf der 66. Konferenz der für das Gesundheitswesen zu- ständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (GMK) daraufhin der Vorschlag unterbreitet, in Zukunft totgeborene Leibes-

früchte ab einem Geburtsge- wicht von 500 g als „Totgebo- rene" zu registrieren. Die GMK hat diesen Beschluß einstimmig angenommen und den Bundesminister des In- nern gebeten, das Personen- standsgesetz entsprechend zu ändern. Das Bundesinnenmi- nisterium hat inzwischen dem Vorschlag der GMK entspro- chen und mit Datum vom 1.

Februar 1994 im Rahmen ei- ner Bundesratsdrucksache (88/94) einen Entwurf zur Änderung des § 29 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes vorgelegt. Mit einer Verab- schiedung durch den Bundes- rat ist noch vor der Sommer- pause zu rechnen.

Dr. med. Thomas Ruprecht, AGLMB-Ausschuß „Präven- tion, Sozialmedizin und Ge- sundheitsberichterstattung", BAGS, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg

Vergütung

Zu der Bekanntgabe der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung: „Än- derungen des Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (BMÄ) und der Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO)" in Heft 11/1994:

Bald gefordert:

Zuzahlung

. . . Bei uns Urologen (Richtwert für Versicherte 100 Pkt., Rentner 135 Pkt.) bedeutet dies, daß zum Bei- spiel eine einzige Erstanalyse des Harns einschließlich mi- kroskopischer Untersuchung und Eintausch-Kulturen auf Bakterien und Pilze, wie sie bei einer Frau mit einer Harnwegsentzündung not- wendig wird, bereits die gan- ze Laborfallpunktzahl auf- zehrt. Kontrollen wären nur

zu Lasten des Arztes oder bei Zahlung durch den Patienten möglich. Eventuelle weitere Labordiagnostik aus dem Ba- sisbereich, zum Beispiel Blut- bild oder Blutkörperchen- Senkungsgeschwindigkeit sind nicht abgedeckt.

Eine Umschichtung der Fallkosten auf andere Patien- ten, die gar kein Labor benö- tigen, dürfte zum Beispiel beim Urologen oder Interni- sten kaum möglich sein. Die Analyse des Urins zum Bei- spiel ist bei praktisch jedem Kranken in unserem Fach die Grundlage der Diagnostik.

Insofern ist durch den oben- genannten Beschluß die ord- nungsgemäße und auch den gesetzlichen Bestimmungen genügende Untersuchung und Behandlung der gesetz- lich krankenversicherten Bür- ger in bestimmten Fachberei- chen nicht mehr gewährlei-

Anwendungsgebiete: Durchblutungsstörungen. Zusammensetzung: 100g enth.: Ginkgo biloba 0 1,3g, Viscum album 0 2,7g,

I

II Crataegus 0 7,5 g. (Arzneiträger: Vinum liquoros.). Enthält 20 VoI.-% Ethanol. Cefak Arzneimittel Postfach 13 60 . 87403 Kempten Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994 (9) A-1329

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WENN FERDINAND SAUERBRUCH

DAS GEAHNT HÄTTE...

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it spektakulären chirurgischen Eingriffen hat Ferdinand Sauerbruch die Medizin seiner Zeit re- volutioniert. Ein dreiviertel Jahrhundert später reduzieren sich viele " große" Operationen zu minimal-invasiven Eingriffen.

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uf vielen Gebieten der Diagnostik und Therapie werden heute konventionelle Methoden durch die minimal-invasive Chirurgie ersetzt. Dabei hat sich der Nd:YAG-Laser als der meistverwendete Chirurgie-Laser etabliert. Seine Vorteile - einfache Führung des Laserstrahls über Lichtleitfasern und große Tiefenwirkung - haben sich in der Praxis bewährt.

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LESERBRIEFE

stet. Die Konsequenz wird sein, daß schon bald die Zu- zahlung vom Patienten gefor- dert werden wird. Oder aber, daß an sich notwendige Un- tersuchungen unterbleiben.

Dennoch war Ihnen diese gravierende Änderung keinen Kommentar wert.

Dr. J. Scheidt, Gerichtsstraße 38, 45355 Essen-Borbeck

Mainzer Modell

Zu dem Beitrag „Erfassung angebo- rener Fehlbildungen bei Neugebo- renen: Das Mainzer Modell" von Dr.

med. Annette Queißer-Luft, Dipl.- Volkswirt Klaus Schlaefer, Dr. med.

Karl-Heinz Schicketanz, Prof. Dr.

med. Jürgen Spranger in Heft 11/1994:

Auf weitere Zentren übertragen

Das bewährte Mainzer Modell muß rasch auf weitere Zentren übertragen werden.

Das war das wesentliche An- liegen der Arbeitsgruppe Fehlbildungsregister beim Wissenschaftlichen Beirat der

BGA

Zu der Bekanntgabe der Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft „Arzneimittel-Schnellinforma- tionen des Bundesgesundheitsam- tes" in Heft 14/1994:

Unberechtigter Verdacht

Zur BGA-Arzneimittel- schnellinformation wegen

„lebertoxischer Wirkungen von Cumarin" (5,6-Benzo-a- pyron) nehmen wir als Her- steller Cumarin-haltiger Arz- neimittel und Inhaber der ge- nannten Warenzeichen wie folgt Stellung:

Unsere langjährigen Er- fahrungen (über 20 Jahre) hinsichtlich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der An- wendung Cumarin-haltiger Arzneimittel lassen den Schluß zu, daß der in der Arz- neimittelschnellinformation geäußerte Verdacht leberto-

Bundesärztekammer, der ich als einziger Ostdeutscher an- gehörte. Diese Monitor-Sta- tionen oder Geburtenregister könnten sein: Hamburg, Ro- stock, Berlin, Münster oder Düsseldorf, Cottbus, Mar- burg, Leipzig, München.

Eventuell kann man ihnen nach einer bestimmten Ar- beitsphase führende Rollen auf Regional- oder Länder- ebene zuordnen.

Ich appeliere an die Bun- desminister für Gesundheit, Forschung und Entwicklung, Finanzen, aber auch Umwelt, jetzt die nötigen Vorausset- zungen zu schaffen, damit die zehn Zentren ab 1. Januar 1995 arbeitsfähig sind. Wir haben uns in der „Empfeh- lung des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärzte- kammer — Erhebung von Fehlbildungen", Deutsches Ärzteblatt, Heft 9/1993, ein- deutig artikuliert. Der Rück- stand Deutschlands zu dem Niveau Europas und der Welt kann sonst nur noch größer werden.

SR Dr. med. Roland Busch, Majakowskistraße 53, 18059 Rostock

xischer Wirkungen von Cu- marin nicht berechtigt ist.

In einer zur Vorlage bei der FDA spezifisch zur Frage der Toxizität von Cumarin durchgeführten Studie aus dem Jahre 1991 wird bestä- tigt, daß Cumarin keine le- bertoxischen Eigenschaften besitzt (Marshall et al., Mol.

Biother. 3 [19911: 170-178).

Damit relativieren sich auch die Risikoableitungen aus der vom BGA angeführ- ten Cox-Studie, zumal diese an Patienten mit Malignomen oder chronischen hepatopa- thogenen Infektionskrankhei- ten durchgeführt wurde.

Prof. Dr. med. habil. P. Wü- stenberg, Schaper & Brüm- mer, Bahnhofstraße 35, 38251 Salzgitter

Anmerkung der Redaktion:

Die Arzneimittelkommission bezie- hungsweise das Bundesgesund- heitsamt wurden um eine Stellung- nahme gebeten. Diese kann voraus- sichtlich im nächsten Heft erschei- nen.

A-1330 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994

Referenzen

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