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Archiv "Reich und arm" (10.11.1995)

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Academic year: 2022

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Australien 835.000

Kanada 704.000

e Luxemburg 658.000

Schweiz 647.000

Japan 565.000

O Schweden 496.000

Island 486.000

Katar 473.000

Verein. Arab. Emirate 471.000

op

Dänemark

Athiopie

Nepal

O Burundi

Malawi

O Uganda

O Tansania

la

Vietnam

O Mosambik

O Sierra Leone Guinea-Bissau

I 1.400 1.600 2.100 2.200 2.300 2.400 2.600 2.900 2 2.900 463.000

Berechnungsjahr 1990

Reich und arm

nach neuen Kriterien berechnet:

„Wohlstand" pro Kopf in US-Dollar die reichsten Länder Weltdurchschnitt

die ärmsten Lände

151 Deutschland \ 399.000

Quelle: Weltbank 95 09 167 ©imu

Die Weltbank hat ihre Maßstäbe zur Berechnung des weltweiten Wohlstandes verän- dert. Anstelle des Pro-Kopf-Einkommens legt sie mehrere unterschiedliche Kriterien an. Dazu zählen der wirtschaftliche Wert von Land, Wasser und Bodenschätzen, die Infrastruktur oder der Ausbildungsstand der Bevölkerung. Danach stehen an der Spit- ze der reichsten Länder der Welt Australien, Kanada und Luxemburg. Deutschland be- legt Platz 15. Äthiopien, Nepal und Burundi gelten als die ärmsten Länder der Welt.

POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Gespräch der BÄK zur Schmerztherapie

KÖLN. Damit sachge- rechte Schmerztherapie ge- leistet werden kann, müssen Ärzte aus verschiedenen Ge- bieten ihr spezifisches Wissen in ein interdisziplinäres Ge- samtkonzept einbringen.

Dieser Auffassung waren die meisten Teilnehmer eines Gesprächs über Schmerzthe- rapie, das der Ausschuß

„Ärztliche Weiterbildung"

der Bundesärztekammer mit den Wissenschaftlich-Medizi- nischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden führte.

Zu entscheiden ist nun, wie die Weiterbildung in der Schmerztherapie in den ent- sprechenden Gebieten in- haltlich verbessert werden kann. Eine Zusatzbezeich- nung würde laut Protokoll

„im wesentlichen die interdis- ziplinäre Organisation der Schmerztherapie für den Pa- tienten beinhalten". Diagno- tische und therapeutische Methoden zur Schmerzthera- pie müßten, so heißt es wei- ter, „im Rahmen der Gebiets- zugehörigkeit ärztlicher Lei- stungen aus dem Gebiet kom- men, dessen Gebietsbezeich- nung der Arzt führt". Die Zu- satzbezeichnung sollte zudem für den Patienten leicht ver- ständlich sein. AE

BgVV: Textilien strenger auf Rückstände prüfen

BERLIN. Eine strengere Überprüfung der Verträg- lichkeit von Textilien hat das Bundesinstitut für ge- sundheitlichen Verbraucher- schutz und Veterinärmedizin (BgVV) gefordert. Die Tex- tilhersteller sollten nicht nur die Materialien, sondern auch die verwendeten Che- mikalien auf dem Etikett an- führen. Eine Arbeitsgruppe des Instituts hat erste Grund- lagen für die toxikologische Prüfung von Textilchemikali- en und Farbmitteln erstellt.

Nach Auskunft von Fachge-

bietsleiter Thomas Platzeck verursachen Textilien relativ selten echte allergische Reak- tionen. Genaue Daten gebe es aber nicht.

Wie Platzeck sagte, sind gesundheitsschädigende Mit- tel bei der Textilherstellung zwar verboten, doch gibt es für die Produkte selbst keine Zulassungs- oder Melde- pflicht. Die Behörden über- prüfen die Einhaltung der Gesetze nur stichproben- mäßig und im Verdachtsfall.

Zudem würden, so Instituts- direktor Arpad Somogyi, nur 20 bis 30 Prozent der in Deutschland angebotenen Bekleidung auch im Land hergestellt. afp

Ärzte fordern Ende der Atomtests auf Mururoa

FRANKFURT/M. Die deutsche Sektion von „Inter- nationale Ärzte für die Ver- hütung des Atomkriegs"

(IPPNW) hat die sofortige Einstellung der französischen Atomtests im Südpazifik ge- fordert. Das geht aus einem Brief von Prof. Dr. med. Ul- rich Gottstein, Mitglied des internationalen und deut- schen IPPNW-Direktoriums, an Bundespräsident Roman Herzog hervor, in dem er um Unterstützung gebeten wird (dazu auch DÄ 37/1995).

Auch die Weltgesund- heitsorganisation hat sich in einer Stellungnahme für die weltweite Einstellung aller Atomtests ausgesprochen.

Jeder Test berge ein Risiko für Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung. EB Ausland

Kritik am

neuen argentinischen Patentgesetz

BUENOS AIRES. Ein neues Gesetz erlaubt argenti- nischen Pharmakonzernen, ausländische Patente anzu- wenden und erst nach einer Frist von fünf Jahren Aus- gleichszahlungen an die Pa- tentinhaber zu leisten. Bislang

betrug die Frist acht Jahre.

Das Parlament verabschiede- te das umstrittene Gesetz mit 71 zu 58 Stimmen. Es ist am 1. Oktober in Kraft getreten und soll ab Mitte 2000 ange- wendet werden. Kritik am Gesetz kam von der USA und der Europäischen Union.

Frankreich will Orphan-Präparate in der EU fördern

BRÜSSEL. Die europäi- schen Staaten vernachlässi- gen Forschung und Entwick- lung auf dem Gebiet der Or- phan-Präparate und liegen deshalb weit hinter den USA und Japan. Diese These hat Frankreich während seiner Präsidentschaft in der Eu- ropäischen Union (EU) in ei- nem Memorandum vertreten.

Spanien als Nachfolger wurde beauftragt, das Thema wei- terzuverfolgen.

„Orphan drugs", auch

„Waisenmedikamente" ge- nannt, sind Präparate gegen seltene Krankheiten wie Mu- koviszidose, Myopathie und multiple Sklerose. Die WHO hat dem Memorandum zufol- ge weltweit fast 5 000 Erkran- kungen ermittelt, an denen

Die argentinische Regierung hatte unter ausländischem Druck sofortige Ausgleichs- zahlungen für ausländische Patente vorgeschlagen, schei- terte damit aber. Der US- Botschafter in Argentinien, James Cheek, kündigte Sank- tionen an. afp

nur 650 bis 1 000 von einer Million Menschen leiden.

„Diese Krankheiten sind kaum erforscht; die Suche nach Therapien ist kostspielig und riskant und somit für die Industrie nicht von Interes- se", heißt es in der Schrift.

Deshalb sollten nun selte- ne Krankheiten europaweit zentral erfaßt, Orphan- Präparate einheitlich defi- niert und Labors bei der Ent- wicklung dieser Medikamen- te wissenschaftlich und tech- nisch unterstützt werden. Da- neben wird angeregt, das Re- gistrierverfahren für Orphan- Präparate zu beschleunigen, die Genehmigung der Arz- neien zu erleichtern und be- reits anerkannte Orphan- Mittel zu fördern. Pharmaun- ternehmen, die ein Orphan- Präparat in Verkehr bringen, könne eventuell ein befriste- tes Alleinvertriebsrecht ge- währt werden. EX Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 45, 10. November 1995 (25) A-3039

Referenzen

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