A 120 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 4|
29. Januar 2010 Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums Mün-chen haben einen entscheidenden Mechanis- mus im Vermehrungszyklus des Epstein-Barr- Virus (EBV) aufgeklärt. Ihnen gelang es, die Funktion eines Proteins zu identifizieren, das für die Vermehrung des potenziell onkogenen Virus eine Rolle spielt (PNAS Online-Publikation, doi: 10.1073/pnas.0911948107).
Nach der Infektion einer Zelle begibt sich das EBV in einen Ruhezustand. Unter be- stimmten Umständen kann das Virus aktiv werden und löst dann das Wachstum von Tu- moren aus. Besonders bei immungeschwäch- ten Patienten kann das EBV seine Wirtszellen dazu bringen, sich unkontrolliert zu teilen – ein Tumor entsteht.
Die Ursachen für den Übergang vom Latenz- in den Aktivzustand waren bisher ungeklärt.
„Wir haben nun die entscheidende Funktion
des viralen BZLF1-Proteins identifiziert: Es akti- viert die Gene des EBV, die für die Vermehrung der Viruspartikel essenziell sind“, teilte Prof.
Wolfgang Hammerschmidt mit.
Etwa 70 verschiedene Gene sind während der Ruhephase abgeschaltet, weil bestimmte DNA-Abschnitte chemisch modifiziert sind: Sie tragen Methylgruppen, die für den Zellapparat eine Art Stoppsignal darstellen, so dass die In- formation der Gene nicht in Proteine umge- setzt werden kann. „BZLF1 kann diese Methy- lierungsmuster auf der DNA aufspüren“, be- richtet Markus Kalla als Erstautor der Studie.
Mit seiner DNA-Bindedomäne binde das Pro- tein gerade an die methylierte DNA-Sequenz.
Eine zweite Domäne von BZLF1 sorge dann dafür, dass das Gen wieder aktiviert werde.
Bei der Virusvermehrung wird üblicher - weise innerhalb der Zelle eine große Zahl neu-
er Partikel gebildet und freigesetzt (lytischer Zyklus). Nachteilig ist, dass das Immunsystem dadurch auf die Erreger aufmerksam gemacht wird. Das EBV nutzt eine andere Strategie: Das Virus infiziert die B-Zellen des Immunsystems und schleust zunächst sein Erbgut in deren Kern ein. Während die meisten Viren sofort ih- ren lytischen Vermehrungszyklus starten und dafür den Zellaparat zur Verdopplung des Erb- guts sowie zur Herstellung wichtiger Struktur- proteine aus den Genen nutzen, begnügt sich das EBV damit, lediglich ein paar Gene von der Zelle in Proteine verwandeln zu lassen.
Diese latenten Gene sorgen dafür, dass das EBV-Erbgut stabil im Zellkern verbleibt, wäh- rend sich die Zelle selbst vermehrt. Diese scheinbar friedliche Koexistenz endet, wenn das Virus in die Vermehrungsphase übergeht oder ein Tumorwachstum auslöst. EB
WIE SICH EPSTEIN-BARR-VIREN VERMEHREN
Nach dem Verlust der strategischen Mehrheit der Demokraten im US- Senat ist die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama in Gefahr.
Durch den überraschenden Wahlsieg des Republikaners Scott Brown bei den Senatswahlen im seit Jahrzehn- ten demokratisch geführten US-Bun- desstaat Massachusetts haben die Republikaner Obamas Partei den entscheidenden Sitz im Senat abge- nommen. Bislang hielten die Demo- kraten dort die Mehrheit und konn- ten dadurch einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Gesundheitsreform durchbringen. Der erst im Dezember 2009 verabschiedete Entwurf sollte in den kommenden Wochen mit ei- ner zweiten Gesetzesinitiative aus USA
Obama muss um Gesundheitsreform bangen
dem Repräsentantenhaus zusam- mengeführt und dann erneut zur Ab- stimmung gebracht werden. Durch die neue Sitzverteilung wird den vor- liegenden Fassungen keine Chance mehr eingeräumt durchzukommen.
Auch im Repräsentantenhaus mehren sich die Zeichen, dass die Abgeordneten der Reform nur zu-
Verliert an Zuspruch:
US-Präsident Barack Obama.
Foto: action press
zustimmen, wenn sie deutlich abge- schwächt wird. Die Wahlniederlage der Demokraten im liberalen Mas- sachusetts wird als „Abwatschen“
der Politik Obamas und insbeson- dere seiner Pläne zur Reform des US-Gesundheitswesens gewertet.
Brown hatte sich im Wahlkampf ge- gen eine Reform gestellt. nos
Der parlamentarische Staatssekre- tär im Bundesgesundheitsministeri- um, Daniel Bahr (FDP), hat den Ein- druck verstärkt, wonach die schwarz- gelbe Bundesregierung an den Haus- arztverträgen in der jetzigen Form nicht rütteln will. „Der § 73 b steht im Gesetz und bleibt dort auch“, sagte Bahr beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbands (HÄV).
Außerdem plant das Bundesge- sundheitsministerium (BMG), die Frist zu verlängern, damit private Rechenzentren weiter die Abrech- nung von Leistungen wie zum Bei- spiel von Hausarztverträgen nach HAUSARZTVERTRÄGE
Ministerium will Frist verlängern
§ 73 b SGB V übernehmen können.
Das geht aus einem Eckpunkte- papier des BMG hervor, das der Redaktion vorliegt. Neuer Stichtag wäre demnach der 30. Juni 2011.
An der bisherigen Abrechnungs- praxis hatte es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im De- zember 2008 Kritik gegeben. An diesem Detail hatte sich daraufhin erneut eine Diskussion über die Ver- träge und die besondere Position des HÄV entzündet. Schließlich wurde im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes eine befristete Rechtsgrundlage geschaffen. Rie