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Archiv "Doping widerspricht dem ärztlichem Ethos" (22.05.2009)

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A1034 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 21⏐⏐22. Mai 2009

P O L I T I K

Provisionen an die Apotheke ge- zahlt – für verschreibungspflichtige Medikamente unüblich. Gegen die Eigentümerin werde polizeilich er- mittelt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg dem DÄ auf Anfrage mit.

Zu den aus medizinischer Sicht schwerwiegendsten Vorwürfen aber gehören Details über die Verabrei- chung von Eigenblut an die Radfah- rer Patrick Sinkewitz, Matthias Kessler und Andreas Klöden. Die Umstände der Behandlungen hätten den räumlichen und technischen Anforderungen an die Transfusion von Eigenblut nicht entsprochen.

Vor allem aber hätten die Eigenblut- infusionen, die Schmid bei Patrick Sinkewitz vorgenommen hatte, eklatant gegen das Transfusionsge- setz verstoßen.

So sei Sinkewitz über die Risiken wie Kreislaufversagen oder schwere Infektionen nicht aufgeklärt wor- den. Als er gemeinsam mit Kessler und Klöden während der Tour de France 2006 von Straßburg nach Freiburg fuhr, um sich zuvor abge- nommenes Blut reinfundieren zu

lassen, habe das Blut in der ersten Konserve so stark geklumpt, dass diese Transfusion abgebrochen wer- den musste. Schmid habe dann ein- fach den zweiten Beutel angelegt.

Nachdem auch dieser nur etwa zur Hälfte wegen Verklumpungen habe infundiert werden können, ha- be er Sinkewitz ohne Überwachung am selben Abend nach Straßburg zurückfahren lassen. „Damit nahm Schmid billigend in Kauf, dass der Radrennfahrer dem Risiko schwers- ter Komplikationen mit septischem Schock und Lungenembolie ausge- setzt war“, heißt es im Bericht unter Bezug auf ein Gutachten. Für den Zeitraum nach der Tour de France 2006 haben die Experten keine Belege für Doping durch die Ärzte gefunden.

Auch der frühere Leiter der Ab- teilung, der im Jahr 2000 verstor- bene Prof. Dr. Josef Keul, habe die unerwünschten Wirkungen leis- tungssteigernder Mittel verharm- lost und durch diese Haltung deren Anwendung begünstigt. In der Ära Keul seien weder Drittmittel noch die Einnahmen aus Privatliquida-

tionen richtig angezeigt und abge- rechnet worden. Die von seinen Nachfolgern vorgenommenen kon- trollierenden und korrigierenden Maßnahmen seien zwar wirksam, aber offenbar nicht ausreichend ge- wesen.

„Wir haben keine Anhaltspunkte gefunden, dass der jetzige Leiter der Abteilung, Prof. Dr. Hans-Hermann Dickhuth, von den Dopingpraktiken seiner Mitarbeiter gewusst hat. „Das war ein geschlossenes System, or- ganisiert vor allem von Heinrich und Schmid, inklusive Datenmani- pulationen und Anlegen von Akten fiktiver Patienten, hinter denen sich Radrennfahrer verborgen haben“, sagt Schäfer.

Wegen laufender Ermittlungen nicht alle Namen offengelegt Finanzieller Profit sei offenbar ein Motiv gewesen. „Es ist Geld von Radrennställen am Universitätskli- nikum vorbei an die Ärzte geflos- sen“, so Schäfer gegenüber dem DÄ. Das fordert nun die Univer- sität im Namen des Landes Baden- Württemberg zurück, auch von drei weiteren Ärzten, bei denen die Kommission aber keine dopingrele- vanten Aktivitäten feststellen konn- te. „Möglicherweise ist da nur ,angefüttert‘ worden“, sagt Schäfer.

Außer gegen die Eigentümerin der Apotheke werde gegen Schmid, Heinrich und weitere ehemalige Sportmediziner der Universitätskli- nik ermittelt, so die Staatsanwalt- schaft Freiburg. Keiner der Ärzte ist noch am Universitätsklinikum tätig, die Approbationen haben sie behal- ten. Beim zuständigen Regierungs- präsidium in Stuttgart hieß es, man werde den Abschlussbericht auf- merksam lesen und dann entschei- den, ob er als Basis für die Frage ausreiche, ob ein Widerruf der Ap- probation gerechtfertigt sei.

Hat die Kommission nun alles gesagt? Nicht ganz, zumindest nicht über Zeugen. „Wir konnten nicht jeden namentlich erwähnen“, sagt Schäfer. „Sie wissen schon: laufen- de Ermittlungen. Dass man nicht alles offenbaren kann, was man weiß – das tut manchmal schon ein

bisschen weh.“ I

Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze

DOPING WIDERSPRICHT DEM ÄRZTLICHEM ETHOS

„Doping bedeutet ein gesundheitliches Risiko und widerspricht damit dem ärztlichen Ethos.

Es ist keine vernünftige Alternative zur gültigen Rechtslage, Doping unter ärztlicher Kontrolle freizugeben“, betonte Prof. Dr. med. Dr. phil.

Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethik- kommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO), als die Kommission ihre Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztliche Ethik“ Anfang des Jahres vorstellte (DÄ, Heft 8/2009: Bekannt- gaben der Herausgeber).

Angesichts eines in den letzten Jahren zu- nehmenden Medikamentenmissbrauchs auch im Freizeitsport kommen nicht nur Sportmediziner mit sich dopenden Patienten in Berührung. Die Kommission möchte daher mit ihrer Stellung- nahme allen Ärztinnen und Ärzten eine auch konkrete Orientierung an die Hand geben. Sie empfiehlt, Patienten über die Risiken des Do- pings umfassend aufzuklären und diese Auf- klärung schriftlich zu dokumentieren.

Klar bezieht die Kommission außerdem Stellung zur ärztlichen Schweigepflicht.

„Der Arzt ist nicht dazu verpflichtet, aber be-

fugt, Dopingpraxen seiner Patienten zu melden oder das Behandlungsverhältnis daraufhin ab- zubrechen“, erklärte Wiesing. Erst wenn der Patient den Arzt immer wieder zur Dopinghilfe drängt und damit das Vertrauensverhältnis be- schädigt, soll der Arzt die weitere Behandlung ablehnen.

Anders stellt sich nach Meinung der ZEKO die Situation bei Doping durch Kinder und Jugendli- che aus. Dies sollte durch den behandelnden Arzt ungeachtet seiner Schweigepflicht ange- zeigt werden, da in diesem Fall der Schutz der Minderjährigen als höherwertiges Rechtsgut zu betrachten sei. „Auch wenn der Jugendliche wissentlich oder freiwillig Dopingmittel nutzt, steht die Fürsorgepflicht des Arztes über seiner Schweigepflicht“, sagte Wiesing.

Anlass für die Erarbeitung einer ausführli- chen Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztlicher Ethik“ war der im Mai 2007 bekannt gewordene Skandal um ärztliche Unterstützung von Doping im Radsport durch Sportärzte an der Universität Freiburg (siehe nebenstehenden Bericht). Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

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