A 618 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 13|
29. März 2013 genden Gesetzentwurfes keine Er- weiterung der Kompetenzen des Notfallsanitäters in Richtung der unkontrollierten Ausübung der Heilkunde zu befürchten. Herr Dr.Wesser, Sie befürworten in Ihrem Text eine durch die längere Ausbil- dungszeit „deutlich verbesserte Kompetenz“. Aber Sie sehen an- hand meiner Darstellung, dass le- diglich das Fachwissen des Notfall- sanitäters erweitert wird, daraus aber bisher eher keine Erweiterung der Kompetenzen resultiert. Sie ge- hen ja sogar noch weiter und lehnen es ab, dass der Notfallsanitäter selbst über den Notarzteinsatz ent- scheidet. Sie wollen also die bishe- rigen Kompetenzen des Rettungsas- sistenten sogar noch beschneiden.
Denn die Einschätzung des Gesund- heitszustandes und die daraus resul- tierende Entscheidung über den Notarzteinsatz wollen Sie die Leit- stelle treffen lassen (die auch „nur“
von Rettungsassistenten respektive Notfallsanitätern besetzt ist).
Bei lebensbedrohlichen Zuständen ist selbstverständlich ein Notarzt mit fundierten Fachkenntnissen notwendig. Es kann aber gerade im ländlichen Bereich durchaus sein, dass der Patient eher davon profi- tiert, vom Notfallsanitäter anbehan- delt, sofort und ohne zeitliche Ver- zögerung durch Wartezeit und eine nochmalige notärztliche Untersu- chung und Therapie in die Notauf- nahme gefahren zu werden und dort spezifisch durch Fachärzte behan- delt zu werden. Viele Patienten pro- fitieren vom Faktor Zeit. Und auch wenn Sie keinen Personalmangel im Notarztdienst sehen, kann die Wartezeit auf den Notarzt häufig die Transportzeit ins Krankenhaus übersteigen und damit einen unnöti- gen Zeitnachteil in der Patientenbe- handlung verursachen. Auch wenn damit dem Recht auf notärztliche Behandlung Genüge getan wurde, kann dies einen großen Nachteil für den Patienten bedeuten! Durch eine gewisse Entscheidungsfreiheit des Notfallsanitäters oder Rettungsas- sistenten wird dann nicht die ärztli- che Arbeit substituiert, sondern im Gegenteil, deren Einsetzen erheb- lich beschleunigt . . .
Ferdinand Worel, 14169 Berlin
NOTF ALL SA NIT ÄTER
Vom Rettungsassis- tenten zum Notfall- sanitäter: Die alte Ausbildung soll re- formiert werden (DÄ 4/2013: „Notfallsa- nitäter: Handeln, bis der Arzt kommt“ von Thomas Gerst).
Kaum ein Unterschied
. . . Ich befinde mich derzeit im praktischen Teil der Ausbildung zum Rettungsassistenten und ver- folge daher mit großem Interesse die Diskussion um das neue Not- fallsanitätergesetz . . .
Im Entwurf des Notfallsanitäterge- setzes sind die Kompetenzen des neuen Notfallsanitäters genauestens beschrieben, jedoch kann ich bei Betrachtung meiner Tätigkeit im Rettungsdienst kaum einen Unter- schied zum derzeitigen Aufgaben- spektrum des Rettungsassistenten erkennen.
Die einzige Neuerung und damit Kompetenzerweiterung ist die in
§ 4 Absatz 2 Satz 2 c NotSanG be- schriebene eigenständige Durchfüh- rung heilkundlicher Maßnahmen nach Delegation durch den zustän- digen ärztlichen Leiter Rettungs- dienst. Herr Dr. Wesser, Sie schrei- ben, dass diese Handlungskompe- tenz zu weit in den ärztlichen Be- reich verschoben wird. Dabei kann jeder ärztliche Leiter Rettungsdienst frei entscheiden, inwieweit er seine Notfallsanitäter heilkundliche Maß- nahmen am Patienten ergreifen lässt. Das kann von der liberalen Freigabe vieler Medikamente und Maßnahmen über die bisher emp- fohlenen Maßnahmen gemäß der Stellungnahme der BÄK von 1992 bis hin zum völligen Verbot oder besser zum nicht Freigeben heil- kundlicher Maßnahmen, soweit sie nicht vom § 34 StGB gedeckt sind, reichen. Daher ist Kraft des vorlie-
O S
V t s A f 4 n der Arzt kommt“von zu sprechen, zumal der Begriff ur- sprünglich ja nur die unentgeltliche Ratstätigkeit von wohlhabenden Honoratioren meinte.
Dr. med. Heyo Prahm, 26131 Oldenburg
N S-KR ANKENMORDE
An der Tiergarten- straße 4 in Berlin soll ein öffentlicher Gedenk- und Infor- mationsort entste- hen (DÄ 8/2013:
„NS-Krankenmorde:
Konkurrierendes Gedenken“ von Nor- bert Jachertz).
Stiftungen arbeiten zusammen
Mit Interesse habe ich den Artikel gelesen. Allerdings erlaube ich mir zwei, für die Argumentation aller- dings wesentliche Punkte zu kon- kretisieren:
1. Es ist falsch zu behaupten, dass die Stiftung Topographie des Ter- rors beim künftigen Gedenk- und Informationsort an der Philharmo- nie zunächst außen vor bleibe. Viel- mehr hat der Gesetzgeber beschlos- sen, dass dessen Umsetzung durch die Stiftung Denkmal unter Einbezug der Stiftung Topographie des Terrors erfolgen solle. Hierin ist das von der DFG geförderte Trans- ferprojekt eingebunden.
2. Beide Stiftungen arbeiten gleichberechtigt und mit demselben Status an der Ausstellung der DGPPN mit.
Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, 10117 Berlin
Freiwillige Arbeit
Vielen Dank für den Überblick und die Erwähnung der vielen lokalen freiwilligen Initiativen wie zum Beispiel hierorts auch der „Gedenk- kreis Wehnen“, den Angehörige der Ermordeten im hiesigen psychiatri- schen Krankenhaus gegründet ha- ben. Norbert Jachertz verwen- det den üblichen Begriff „ehren- amtlich“. Eine Freundin in Israel, die 1938 noch mit ihrer Familie aus Berlin nach Palästina gelangen konnte, sagte mir anlässlich meiner Verwendung dieses Begriffs: „Ja, die Deutschen brauchen immer ein Amt, und das haben wir fürchten gelernt“. Seither habe ich mir ange- wöhnt – wie international üblich – von freiwilligen Organisationen be- ziehungsweise freiwilliger Arbeit
A s s G m h
„ Konkurrierendes Ged