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Archiv "Christian -Fey-Preis" (09.10.1975)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen PREISE

Das Kuratorium fordert hiermit öf- fentlich auf, sich um den Hufeland- Preis 1976 zu bewerben. Der Preis wird durch die COLONIA Lebens- versicherung Aktiengesellschaft — Deutsche Ärzteversicherung —, Köln, zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme sind berechtigt:

deut- sche

Ärzte und Zahnärzte.

Die Arbeit muß zum Inhalt haben ein Thema auf dem Gebiet der a) Gesundheitsvorsorge oder b) der Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Volksgesundheit von Bedeutung sind, oder

c) der vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheitsbilder oder Schäden, die die Lebenserwartung der Allge- meinheit beeinträchtigen oder Be- rufsunfähigkeit zur Folge haben können.

Unter den genannten Themenkreis fallen auch Arbeiten, die Maßnah- men zur Wiederherstellung von Frühgeschädigten oder sozialhy- gienische oder psychohygienische Fragen behandeln.

Die Darstellung muß durch Schrift oder Film in allgemeinverständli- cher Form erfolgen. Wissenschaft- lichen Gepflogenheiten entspre- chend soll jede Arbeit möglichst eine Zusammenfassung der wich- tigsten Tatsachen sowie des Er- gebnisses und ein Quellenver- zeichnis enthalten.

Voraussetzung ist ferner, daß die Arbeit auf eigenen ärztlichen Er-

kenntnissen beruht, die von dem Preisrichterkollegium als wesent- lich und wissenschaftlich vertret- bar angesehen werden. Die Zusam- menfassung und Wiedergabe be- reits bekannter medizinischer Tat- sachen erfüllt die Voraussetzung

nicht, es sei denn, daß sie in einem bestimmten neu erarbeiteten Zu- sammenhang gesetzt und dadurch neue wissenschaftliche Erkenntnis- se gewonnen werden. Die Arbeit darf noch nicht veröffentlicht wor- den sein und bis zur Verleihung des Preises nicht veröffentlicht werden.

Das Kuratorium kann auf Antrag die Veröffentlichung einer Arbeit vor der Verleihung des Preises ge- statten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Jede Arbeit darf nur ein- mal eingereicht werden. Sie darf auch nicht zu anderen medizini- schen Preisausschreiben einge- reicht worden sein oder bis zur Verleihung des Hufeland-Preises des betreffenden Jahrgangs einge- reicht werden. Das Kuratorium kann auf Antrag gestatten, daß von diesen Bestimmungen abgewichen wird.

Nach dem 31. 3. 1976 abgesandte Arbeiten können nicht berücksich- tigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Kuratorium kann Personen, die allgemein oder beruflich straffällig geworden sind oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, von der Teilnahme aus- schließen. Sofern gegen die Per- son des Verfassers auf Grund der Gesetze Bedenken nicht zu erhe- ben sind, wird der Preis von 10 000 DM dem Einsender der besten Ar- beit zugesprochen, die die Voraus- setzungen unter I. bis III, erfüllt.

Entspricht keine der eingereichten Arbeiten den genannten Vorausset- zungen, so kann von einer Verlei- hung des Preises abgesehen wer- den.

Mit der Einreichung der Arbeit un- terwirft sich der Teilnehmer den Bedingungen dieses Preisaus- schreibens und gibt für den Fall, daß seine Arbeit preisgekrönt wird, seine Zustimmung, daß die Festle- gung von Form und Ort der Erst- veröffentlichung im Einvernehmen mit dem Kuratorium der Stiftung erfolgt. Das Kuratorium behält sich das Recht vor, Form und Ort der Erstveröffentlichung zu bestim- men. Die Arbeit ist bis zum 31.

März 1976 an folgende Anschrift zu senden: „Hufeland-Preis", Notariat, 5 Köln 1, Norbertstraße 21

Die Arbeit selbst ist mit einem vom Verfasser gewählten Kennwort zu versehen und darf den Namen des Verfassers nicht enthalten. Auf ei- nem besonderen Bogen sind anzu- geben: Vor- und Zuname, genaue Anschrift, Staatsangehörigkeit, Tag der Approbation, Alter, genaue be- rufliche Stellung und Tätigkeit des oder der Verfasser sowie das Kennwort der Arbeit.

Die Arbeit ist in doppelter Ausferti- gung einzureichen. Der Einsender einer Arbeit verpflichtet sich, für den Fall, daß seine Arbeit mit dem

„Hufeland-Preis" ausgezeichnet wird, ein Exemplar der Stiftung für ihr Archiv zu überlassen, ohne daß seine Urheberrechte dadurch be- einträchtigt werden.

Das Kuratorium Dr. Harald Petri Vorsitzender

Christian-Fey-Preis Der Wissen- schaftliche Beirat des Kneipp-Bun- des e. V. hat die Stiftung eines in- terdisziplinären Preises für Ge- sundheitsbildung beschlossen, der dem tödlich verunglückten Bad Wörishofener Kneipparzt Dr. med.

Christian Fey (1901 bis 1961) ge- widmet ist. Der mit 5000 DM dotier- te Preis wird nun ausgeschrieben und soll für bisher unveröffentlich- te Arbeiten vergeben werden, die effektive und praktikable Wege auf- zeigen, um dem Menschen Infor- mation, Motivation und praktisches Erlernen für ein gesundheitsbe- wußtes Verhalten auf Dauer zu ver- mitteln. Über die Preisverteilung entscheidet der wissenschaftliche Beirat des Kneipp-Bundes unter dem Vorsitz von Professor Dr. med.

Gustav Schimert (München). Ein- sendeschluß ist der 31. März 1976.

Einsendungen oder eventuelle An- fragen sind zu richten an den

Kneipp-Bund e. V., 8 München 60, Postfach 264. KB

2870

Heft 41 vom 9. Oktober 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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