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Pressemitteilung: Bundestag beschließt AM-VSG – BAH-Engagement für Kinderarzneimittel zahlt sich aus

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Pressemitteilung

Bundestag beschließt AM-VSG –

BAH-Engagement für Kinderarzneimittel zahlt sich aus

Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:

Christof Weingärtner Pressesprecher

Tel.: 030 / 3087596-127 weingaertner@bah-bonn.de

Holger Wannenwetsch Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 030 / 3087596-122 wannenwetsch@bah-bonn.de

Geschäftsstelle Berlin Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller Friedrichstraße 134 10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller Ubierstraße 71-73 53173 Bonn

www.bah-bonn.de Berlin (09.03.2017) – Bei der Bildung von Festbetragsgruppen soll

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig kindgerechte Darreichungsformen berücksichtigen. Außerdem sind Arzneimittel- Hersteller bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr dazu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, die einen Zusatznut- zen belegen, sofern diese Arzneimittel nur für Kinder- und Jugend- liche erstattungsfähig sind. Damit hat der Gesetzgeber zwei wesent- liche Forderungen des Bundesverbandes der Arzneimittel-Herstel- ler e.V. (BAH) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erfüllt.

Der Bundestag wird heute nach zweiter und dritter Lesung das AM- VSG beschließen.

„Die nun mögliche Berücksichtigung kindgerechter Darreichungsfor- men bei der Bildung von Festbetragsgruppen leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Kindern. Denn nun können Arzneimittel-Hersteller innovative Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe auch unter wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingun- gen in den Markt bringen“, sagt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäfts- führer des BAH.

Mit dem nicht mehr nachzuweisenden Zusatznutzen bei nur für Kin- der und Jugendliche erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln habe der Gesetzgeber eine weitere Versorgungsbarriere in diesem speziellen Patientensegment beseitigt, ergänzt Weiser.

Allerdings müssen Arzneimittel-Hersteller auch weiterhin Preiserhö- hungen bei Arzneimitteln, die keinem Festbetrag unterliegen, als Abschläge gegenüber den Krankenkassen und sonstigen Kosten- trägern abführen. Damit verlängert das Gesetz das seit August 2009 geltende sogenannte „Preismoratorium“ um weitere fünf Jahre – bis Ende 2022. Weiser: „Die erneute Verlängerung des Preismoratori- ums ist im hohen Maße mittelstandsfeindlich und schädlich für den Pharmastandort Deutschland. Angesichts der guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Preismorato- rium in keiner Weise gerechtfertigt und gehört abgeschafft.“

Voraussichtlich am 31. März wird sich der Bundesrat in zweiter Le- sung mit dem Gesetz beschäftigen. Das Gesetz soll im Wesentli- chen im April in Kraft treten.

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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitglie- derstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinpro- dukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.

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