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Amtsblatt für die Stadt Ketzin Jg. 16 Heft 2

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(1)

Amtsblatt für die

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

Jahrgang 16; Nummer 02/2010 Ketzin, den 19. März 2010

Stadt Ketzin

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

A – Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen Seite

1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Hauptausschuss-Sitzung

am 22.02.2010 ... 2

2. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2010 ... 2

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ketzin für das Haushaltsjahr 2010 ... 2

4. Bekanntmachung zur Bestätigung der Jahresrechnung 2008 und zur Entlastung des Bürger- meisters für das Haushaltsjahr 2008 ... 4

5. Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ktezin 08/97 „Schleuse Paretz“ und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ... 6

6. Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ (Verbandssatzung) ... 7

7. Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Ketzin im Bereich der Stadt Ketzin ... 9

8. Stellungnahme zu Petition der Bürgerinitiative digitaler Funkmast Zachow / Gutenpaaren ... 10

9. Errichtung eines Informationsstandes zum Thema Grund- und Oberflächenwasserschutz ... 10

10. Erster Doppischer Haushalt der Stadt Ketzin für 2010 beschlossen ... 11

11. Öffnungszeiten der Slipanlage Ketzin ... 11

12. Die Stadtverwaltung stellt sich vor ... 12

13. Neuauflage der Informationsbroschüre der Stadt Ketzin ... 13

14. Sitzungstermine 2010 ... 14

B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 15. Veranstaltung „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Ketzin“ ... 16

16. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ketzin ... 16

17. Statistik der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ketzin 2009 ... 16

18. Runde Altersjubiläen vom 01. März 2010 bis 31. März 2010 ... 17

19. Goldene Hochzeiten ... 18

20. Mitteilungen der Kirchen ... 18

21. Veranstaltungstipps März bis Mai 2010 ... 20 22. Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen ... 20 - 28

Inhaltsverzeichnis

(2)

Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen

Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2010 gefasst:

Folgende Beschlüsse wurden im Hauptausschuss am 22.02.2010 gefasst:

Beschluss zum Antrag auf Ratenzahlung von Straßenbaubei- trägen

Beschluss-Nr.: HA 12-09/2010

Beschluss zum Antrag auf Ratenzahlung von Straßenbaubei- trägen

Beschluss-Nr.: HA 12-10/2010

Beschluss über die Bestätigung der Jahresrechnung 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr.: 129-15/2010

Beschluss über die Haushaltssatzung 2010 Beschluss-Nr.: 130-15/2010

Beschluss zur 1. Änderung des B-Planes 08/97 „Schleuse Pa- retz“

Beschluss-Nr.: 131-15/2010

Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag B-Plan 04/08 ,,Villa Havelblick“

Beschluss-Nr.: 132-15/2010

Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffent- lichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss-Nr.: 133-15/2010

Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffent-

lichkeits- und Behördenbeteiligung Änderung des Flächennut- zungsplanes für den B-Plan 04/08

„Villa Havelblick“

Beschluss-Nr.: 134-15/2010

Beschluss zur Überprüfung der Abgeordneten der Stadtver- ordnetenversammlung der Stadt Ketzin auf eine Zusammen- arbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehe- maligen DDR

Beschluss-Nr.: 137-15/2010

Beschluss zum Verkauf eines Grundstückes in Ketzin, Flur 1, Flurstück 349/1 mit einer Größe von ca. 800 m2 sowie 1/2An- teile der angrenzenden Zuwegung

Beschluss-Nr.: 138-15/2010

Bernd Lück Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die Haushaltssatzung 2010 der Stadt Ketzin wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2010 ein- schließlich Haushaltsplan 2010 wurde aufgrund der §§ 65 ff Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der öffentli- chen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08. März 2010 beschlossen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010 wurden nach § 67, Abs. 4 BbgKVerf dem Landkreis Havelland mit Schreiben vom 12.03.2010 zugesandt.

Die Haushaltssatzung 2010 der Stadt Ketzin enthält keine ge-

nehmigungspflichtigen Teile; somit ist diese öffentliche Be- kanntmachung zulässig.

Die Haushaltssatzung 2010 einschließlich Haushaltsplan 2010 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ketzin, Jahrgang 16, Nummer 2/2010 im Stadthaus, Rathaus- straße 29, 1. Obergeschoss, Zimmer 22 zur Einsichtnahme aus.

Ketzin, den 12.03.2010

Bernd Lück Joachim Folda Bürgermeister Kämmerer

(3)

Haushaltssatzung

der Stadt Ketzin für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund der §§ 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversamm- lung vom 08.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 8.386.700,00 E ordentlichen Aufwendungen auf 10.965.600,00 E außerordentlichen Erträge auf 149.000,00 E außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 E 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 8.450.500,00 E

Auszahlungen auf 11.343.700,00 E

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushal- tes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.688.300,00 E Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

8.255.900,00 E Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

1.762.200,00 E Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

2.994.000,00 E Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 E Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

93.800,00 E Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserve

0,00 E Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 E

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitions- förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis- tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für ln-

vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren

wird auf 165.000,00 E

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts- jahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 260 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 375 v. H.

2. Gewerbesteuer 325 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf- wendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeu- tung angesehen werden, wird auf

10.000,00 E festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszah- lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnah- men im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 0,00 E festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan- mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000,00 E festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlas- sen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 E und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ein- zelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf

100.000,00 E festgesetzt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,00 E festgesetzt.

(4)

Bekanntmachung nach § 93, Absatz 4 Gemeindeordnung Brandenburg zur Bestätigung der Jahresrechnung 2008 und zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin hat in ih- rer Sitzung am 08.03.2010 die Bestätigung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Ketzin und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.

Das Sachgebiet Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Land- kreises Havelland hat im Zeitraum September/Oktober 2009 die Prüfung der städtischen Jahresrechnung 2008 vorgenom- men.

Der Prüfbericht ging am 17.12.2009 in der Stadt Ketzin ein.

Die erforderlichen Stellungnahmen zu insgesamt 13 Prüfzif- fern wurden durch die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 28.12.2009 abgegeben.

Aufgrund des gemäß § 114 GO vom Rechnungs- und Gemein- deprüfungsamt vorgelegten Schlussberichtes vom 20.11.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Ketzin in Verbindung mit der Stellungnahme vom 28.12.2009 wurde der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, gemäß § 93 GO a) die geprüfte Jahresrechnung 2008 zu bestätigen und b) den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 zu entlas-

ten.

Ketzin, den 09.03.2010

Bernd Lück Joachim Folda Bürgermeister Kämmerer Aufstellungsvermerk

Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ket- zin für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich mittelfristigem Finanzplan für 2011 bis 2013 aufgestellt und dem Bürgermeis- ter vorgelegt.

J. Folda Kämmerer

Feststellungsvermerk

Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ket- zin für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich mittelfristigem Finanzplan für 2011 bis 2013 festgestellt und der Stadtverord- netenversammlung zugeleitet.

Bernd Lück Bürgermeister

(5)
(6)

Die Stadtverordnetenversammlung Ketzin hat in ihrer Sitzung am 08.03.2010 die 1. Änderung des B-Planes 08/97 „Schleu- se Paretz“, Änderungsbereich: Flur 14, Flurstück 110, Größe:

3.961 m2, beschlossen. Die Planungskosten werden von der Helga-Breuninger-Stiftung übernommen. Mit der Durchfüh- rung des Beschlusses wurde die Verwaltung der Stadt ketzin beauftragt.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bauleitplanes mit Begründung erfolgt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadt Ketzin, Verwaltungsgebäude II, Rathaus- straße 29, im Sachgebiet „Bauleitplanung“, Raum OG 04, in der Zeit vom 22.03. bis zum 22.04.10 während der folgen- den Dienststunden der Stadtverwaltung Ketzin:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und

12.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und

12.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und

13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur Öffentl ichkeitsbeteili- gung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der genannten Auslegungsfrist Stellungnahmen ab- gegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau- leitplan unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Be- bauungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichts- ordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Bernd Lück Bürgermeister

Stadt Ketzin Ketzin, den 09.03.2010

Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin08/97 „Schleuse Paretz“

und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

(7)

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde

Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ (Verbandssatzung)

Aufgrund der §§ 4, 7, 8, 9 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I, S.194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202), hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ in ihrer Sitzung vom 12. No- vember 2009 die folgende Satzung neu beschlossen:

§ 1 Name / Sitz

Der Wasser- und Abwasserverband führt den Namen „Was- ser- und Abwasserverband Havelland“ (WAH).

Er ist ein Verband im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19.12.1991 und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Nauen.

§ 2 Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes

„Havelland“ (nachfolgend Verband genannt) umfasst die Ge- meinden gemäß Anlage 1 in den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark des Bundeslandes Brandenburg. Soweit in der Anlage 1 Ortsteile von Gemeinden erwähnt sind, be- schränkt sich das Gebiet des Verbandes auf diese Ortsteile.

§ 3 Mitglieder

Mitglieder des Verbandes sind die in Anlage 1 aufgeführten Städte und Gemeinden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 4 Aufgaben (1) Der Verband hat die Aufgaben:

1. Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu er- schließen;

2. Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhal- ten und zu verwalten.

3. die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen sowie 4. Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und so-

weit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben;

5. Schmutzwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu er- richten, zu übernehmen, zu steuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten;

6. von den Grundstücken Schmutzwasser zu überneh- men;

7. für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Schmutzwassers Sorge zu tragen.

(2) Der Verband begründet ein Ver- und Entsorgungsverhält- nis mit den einzelnen Anschlussberechtigten und An- schlusspflichtigen nach Maßgabe besonders zu erlassener Satzungen.

(3) Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Drit- ter bedienen.

(4) Der Verband darf Angestellte und Arbeiter beschäftigen.

(5) Der Verband ist berechtigt, Wasser an Nichtmitglieder zu liefern und Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen.

(6) Der Verband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

§ 5 Organe

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

§ 6 Verbandsversammlung

(1) Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen. Jedes Verbandsmit- glied entsendet einen Vertreter in die Verbandsversamm- lung. Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.

(2) Die Mitglieder haben in der Verbandsversammlung folgen- de Stimmen

Beetzseeheide 1 Stimme

Brieselang 19 Stimmen

Groß Kreutz (Havel) 3 Stimmen

Ketzin 13 Stimmen

Nauen 33 Stimmen

Päwesin 1 Stimme

Roskow 2 Stimmen

Wustermark 14 Stimmen.

Jedes Verbandsmitglied hat mindestens eine Stimme. Die Zahl etwaiger zusätzlicher Stimmen bestimmt sich nach der Bevöl- kerungszahl des jeweiligen Mitglieds im Verbandsgebiet. Dabei erhält jedes Mitglied je 500 Einwohner eine weitere Stimme.

Maßgeblich für die Bestimmung der Einwohnerzahl sind die vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik veröf- fentlichten Einwohnerzahlen zum 30. Juni des Vorjahres; so- weit auf die Einwohnerzahl von Ortsteilen abzustellen ist, sind die Einwohnerzahlen des zuständigen Einwohnermeldeamtes, Stand 30. Juni des Vorjahres, maßgeblich. Die Stimmenver- hältnisse sind auf der Grundlage der vorgenannten Einwoh- nerzahlen der einzelnen Verbandsmitglieder jeweils zum 1. Ja- nuar eines jeden Jahres anzupassen.

§ 7 Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung beschließt die Grundsätze und Richtlinien der Tätigkeit des Verbandes sowie insbesondere über

1. die Wahl und die Abberufung des Verbandsvorstehers so- wie des Stellvertreters des Verbandsvorstehers,

2. Änderungen der Satzung des Verbandes, der Aufgaben des Verbandes sowie über Grundsätze der Geschäftspolitik, 3. die Aufnahme von Mitgliedern,

4. die Auseinandersetzung beim Ausscheiden von Mitglie- dern,

5. die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes,

(8)

6. die Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplans, 7. die Festsetzung der jährlichen Umlagen sowie die Entschei-

dung über Widersprüche gegen die Festsetzungsbeschei- de,

8. die Festlegung von Grundsätzen für Dienst- und Angestell- tenverhältnisse, einschließlich Stellenplan,

9. die Übernahme von Angelegenheiten, deren Gegenstand den Wert von 50.000 Euro übersteigt.

Die Befugnis, ihre Zuständigkeit in Einzelfällen oder für Grup- pen von Angelegenheiten auf den Verbandsvorsteher zu über- tragen (§ 15 Abs. 1 Satz 3 GKG), bleibt unberührt.

§ 8 Sitzungen der Verbandsversammlung

(1) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung beruft die Ver- bandsversammlung mindestens zweimal im Jahr ein. Er muss die Verbandsversammlung einberufen, wenn dies durch 1/5 der von den satzungsmäßigen Mitgliedern ver- tretenen Stimmen oder durch den Verbandsvorsteher ver- langt wird. Er muss die Verbandsversammlung auch einbe- rufen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der sat- zungsmäßigen Gesamtstimmenzahl in der Verbandsver- sammlung unter Angabe des Beratungsgegenstandes frühestens drei Monate nach der letzten Sitzung der Ver- bandsversammlung verlangt wird.

(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung setzt im Be- nehmen mit dem Verbandsvorsteher die Tagesordnung fest.

Die Anträge der Mitglieder oder des Verbandsvorstehers sind unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

(3) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung lädt die Mit- glieder der Verbandsversammlung zur Sitzung der Ver- bandsversammlung ein. Die Ladungsfrist beträgt 10 Tage.

Dabei wird der Tag der Sitzung der Verbandsversammlung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann die Frist durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung und den Verbandsvorsteher bis auf drei Tage gekürzt werden.

Der Grund der Dringlichkeit ist in der Ladung zu nennen.

Die Tagesordnung ist der Ladung zur Sitzung beizufügen.

(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Verbandsver- sammlung werden im Brandenburger Wochenblatt (BRA- WO), Ausgaben Falkensee/Nauen sowie Ausgabe Branden- burg mindestens 10 Tage vor der Sitzung der Verbandsver- sammlung bekannt gemacht. Dabei wird der Tag der Sit- zung der Verbandsversammlung nicht mitgerechnet. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung am Tage, nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

§ 9

Aufgaben des Verbandsvorstehers und Zeichnungsbefugnis (1) Der Verbandsvorsteher und sein Vertreter werden von der

Verbandsversammlung gewählt.

(2) Der Verbandsvorsteher ist hauptamtlich, sein Vertreter eh- renamtlich tätig.

(3) Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Ver- bandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversamm- lung die übrige Verwaltung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Verbandes. Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Ver- bandsvorstehers.

(4) Mindestens zweimal im Jahr hat der Verbandsvorsteher die Verbandsmitglieder über die Angelegenheiten des Verban- des in Kenntnis zu setzen.

(5) Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Verbandsvorsteher oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

§ 10 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Verbandes sind die für die Wirtschaftsführung und das Rech- nungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinn- gemäß anzuwenden.

§ 11 Verbandsumlage

(1) Soweit die Einnahmen des Verbandes zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, wird von den Verbands- mitgliedern eine Umlage erhoben. Für die Berechnung der Umlage wird die Einwohnerzahl des einzelnen Verbands- mitgliedes zur Zahl der Einwohner aller Verbandsmitglie- der ins Verhältnis gesetzt. Soweit das Verbandsgebiet sich lediglich auf einzelne Ortsteile der Mitglieder beschränkt, ist maßgebliche Bezugsgröße im Sinne von Abs. 1 nicht die Einwohnerzahl des einzelnen Verbandsmitgliedes, son- dern lediglich die Einwohnerzahl in dem betreffenden Orts- teil bzw. den betreffenden Ortsteilen des Verbandsmitglie- des. Maßgeblich ist die vom Landesamt für Datenverarbei- tung und Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl zum 30.

Juni des Vorjahres, für das die Umlage erhoben werden soll.

(2) Auf Vorschlag des Verbandsvorstehers setzt die Verbands- versammlung die Umlage im Rahmen ihrer Beschlussfas- sung über den Wirtschaftsplan jährlich neu fest. Die Fest- setzung der Umlage bedarf der Genehmigung der Rechts- aufsichtsbehörde.

(3) Ändert sich die Zahl der Verbandsmitglieder während ei- nes Kalenderjahres, so entscheidet die Verbandsversamm- lung auf Vorschlag des Verbandsvorstehers erneut über die Höhe der jährlichen Umlage. Absatz (2) gilt entsprechend.

§ 12 Umlageverfahren

Die Verbandsumlage wird auf der Grundlage eines Festset- zungsbescheides erhoben.

§ 13 Zahlung der Verbandsumlage

Der Jahresbetrag der Verbandsumlage ist durch die Verbands- mitglieder in vier gleichen Teilbeträgen jeweils zum 15. Kalen- dertag des jeweils 2. Quartalsmonats zu zahlen.

§ 14 Bekanntmachung

(1) Die Satzungen des Verbandes sowie deren Änderungen werden im Amtsblatt für den Wasser- und Abwasserver- band „Havelland“ öffentlich bekannt gemacht.

(2) Abweichend von Abs. 1 werden die Verbandssatzung mit ihrer Genehmigung sowie Änderungen der Verbandssat- zung mit der ggf. nach § 20 Abs. 4 Satz 1 GKG erforderli- chen Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Havel- land bekannt gemacht. Die Mitglieder des Verbandes ha- ben in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Havelland in Kraft.

(9)

Anlage 1

Die nachfolgenden Gemeinden sind Mitglieder des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“:

Beetzseeheide (für den Ortsteil Gortz) Brieselang

Groß Kreutz (Havel) (für die Ortsteile Deetz und Schmergow) Ketzin

Nauen Päwesin

Roskow (für die Ortsteile Roskow und Weseram) Wustermark.

Nauen den 08.02.2010

Bernd Lück Thomas Seelbinder

Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Ketzin im Bereich der Stadt Ketzin

Die Firma Havelländische Stadtwerke GmbH, Mielestraße 2 in 14542 Werder/Havel, hat mit Datum vom 20. Januar 2010, eingegangen am 29. Januar 2010, einen Antrag auf Bescheini- gung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung eines bereits bestehenden Verteilnetzes (Verteilnetz Paretz) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonder- anlagen für Grundstücke in der Gemarkung Ketzin in der Stadt Ketzin gestellt. Dieser Antrag wird beim Landesamt für Berg- bau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1299 geführt.

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grund- buchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Ver- ordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Ver- bindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschrif- ten auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durch- führungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.

Auslegung:

Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten inner- halb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentli- chung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegen-

heiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) – bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten – eingesehen werden. Die Frage, ob ein Grund- stück betroffen ist, kann vorab unter Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer telefonisch geklärt werden.

Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen:

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Ver- änderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müs- sen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- sorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erb- bauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Ein- verständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.

Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf

(10)

gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfol- ger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterla- gen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist.

Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung bei der Außen- stelle Grundbuchbereinigung des LBGR im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Heinrich-Mann-Allee

107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstücks- eigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Nie- derschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Potsdam, 16. Februar 2010 Im Auftrag

Grunenberg

Stellungnahme zur Petition der Bürgerinitiative digitaler Funkmast Zachow / Gutenpaaren

Von der Bürgerinitiative digitaler Funkmast Zachow/Gutenpaaren wurde eine Petition an die Stadtverordnetenversamm- lung der Stadt Ketzin übergeben.

Die Bürgerinitiative wehrte sich gegen das damalige Vorhaben zur Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Zachow.

Der Mast soll für die Einführung des BOS*- Digitalfunks errichtet werden.

Die von der zuständigen Behörde (Operative Projektorganisation Digitalfunk BOS* Brandenburg) eingegangene Stel- lungnahme kann ab dem 15.03.2010 bis 16.04.2010 in den Bürgerbüros der Stadt Ketzin während der Sprechzeiten

Mo., Mi., Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr

Di. und Do.: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr eingesehen werden.

* BOS – Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Ketzin, den 05. März 2010

Bernd Lück Bürgermeister

Veranstalter: VSR-Gewässerschutz e.V.

Trägerverein des Laborschiffes REINWASSER

Errichtung eines Informationsstandes

zum Thema Grund- und Oberflächenwasserschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VSR-Gewässerschutz e.V. wurde von besorgten Umwelt- schützern gegründet, die sich für die Reinhaltung unserer Ober- flächen- und Grundwässer einsetzen.

Wegen der in den letzten Jahren veränderten Anforderungen an den Gewässerschutz führen wir Veranstaltungen im gesam- ten Einzugsgebiet der Nordsee durch.

Am Mittwoch, dem 28. April 2010 in der Zeit von 14.00 - 20.00 Uhr

Ort: Ketzin Marktplatz

möchten wir eine Informationsveranstaltung zum Grund- und Oberflächenwasserschutz durchführen.

Der interessierten Bevölkerung wollen wir verständlich ma- chen, dass das Grundwasser und das Oberflächenwasser eine Einheit darstellt. Lokaler Grundwasserschutz bedeutet somit immer auch gleichzeitig Schutz unserer Bäche und Flüsse, sowie der Nordsee.

Als besonderen Service und um Ihnen vor Ort einen Bezug zu Ihrem Wasser herzustellen, bieten wir bei unseren Informa- tionsständen auch immer an, private Wasser- und Bodenpro- ben (gegen Erstattung unserer Kosten) zu untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Phys. Harald Gülzow Vorsitzender

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 08.03.2010 wurde der erste doppische Haushaltsplan für die Stadt Ketzin beschlossen. Die Stadt Ketzin ist nach Nauen und Falkensee die dritte Kommune im Landkreis Havelland, welche vorzeitig auf das neue Finanzsystem umgestellt hat.

Damit haben wir im interkommunalen Vergleich einen sehr guten Arbeitsstand.

Laut Vorgabe des Gesetzgebers (§ 141 BbgKVerf) müssen ab 01.01.2011 alle Kommunen im Land Brandenburg die Haus- haltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buch- führung führen. Außerdem ist spätestens für das Haushalts- jahr 2011 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Stadtverord- netenversammlung der Stadt Ketzin hat deshalb bereits am 20.06.2006 einen Beschluss zur Einführung der Doppik in der Stadt Ketzin gefasst.

Danach begann die Projektplanung, Bildung von Projektteams sowie Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter. Mein persönliches Ziel war es, die Doppik bereits ein Jahr früher, also ab 01.01.2010 in der Stadt Ketzin einzuführen.

Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz ergaben sich für die Ver- waltung folgende Arbeitsschwerpunkte:

– Erfassung (Inventur), Bewertung und Dokumentation des gesamten Vermögens

• 1.300 Flurstücke, die nach ihrer Nutzungsart, zu 725 Grundstücken zusammengefasst wurden

• 77 Gebäude

• 234 Straßen und Wege (ca. 180 km)

• 34 Regenwasserkanalsysteme (ca. 9 km)

• 6.500 bewegliche Inventargegenstände

• Zuwendungen der letzten 20 Jahre als Sonderposten

• div. Straßenbäume, öffentliche Grünanlagen, Straßen- zubehör, Buswartehäuschen usw.

– Erstellung des Bewertungshandbuches und der Inventur- richtlinie.

Zurzeit sind ca. 8.300 Vermögensgegenstände in die Anlagen- buchhaltung übernommen.

Zum 01.01.2010 wurde nach mehreren vorausgegangenen Testumstellungen im Jahr 2009 die Haushaltswirtschaft erfolg- reich auf das doppische Rechnungswesen umgestellt. Der Haushalt ist jetzt nach Produkten gegliedert und wird mit ei- ner Ergebnis- und Finanzrechnung geführt. Zur Erhöhung der Transparenz ist zusätzlich mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für einzelne Produkte begonnen worden, die im laufenden Haushaltsjahr weiter ausgebaut wird.

Ein wichtiger Meilenstein war der letzte kamerale Jahresab- schluss für das Haushaltsjahr 2009, der am 22.02.2010 erfolg- reich erstellt wurde.

Parallel dazu haben seit Mitte 2009 alle Beteiligten intensiv am Entwurf des Haushaltsplanes 2010 mit den erforderlichen Anlagen gearbeitet. Im Ergebnis konnte die Haushaltssatzung von der StVV am 08.03.2010 beschlossen werden.

Trotz weltweiter Finanzkrise geht der Stadt Ketzin nicht das Geld aus: Das Haushaltsvolumen umfasst für 2010 insgesamt rund 11 Mio. Euro, weist allerdings auch einen Fehlbetrag in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro auf. Der Ausgleich muss in der Bilanz durch Verrechnung mit der Überschussrücklage erfol- gen.

Die Stadt Ketzin kann per 31.12.2009 einen im Landkreis Ha- velland seltenen Bestand der Überschussrücklage in Höhe von knapp über 5 Mio. Euro aufweisen. Trotzdem ist es für die Folgejahre unbedingt notwendig, den Fehlbetrag möglichst auf Null zu bringen und die Rücklage für eventuelle Notfälle auf- zusparen.

Die wichtigsten im Haushaltsplan 2010 enthaltenen Investi- tionsmaßnahmen sind:

– Fertigstellung Straßensanierung Parkring Paretz – Fertigstellung Gebäude Sportplatz Tremmen – Feuerwehr Falkenrehde, neues Löschfahrzeug – Feuerwehr Tremmen, Anbau von Umkleideräumen – Europaschule, Mehrzwecksaal (Aula) 1. BA, größte Investi-

tion 2010 mit ca. 430 Te

– Oberschule, Fluchttreppe und Beginn Fassadensanierung, 1.BA – Kita Paretz, neue Fassade

– Kulturhaus Zachow, Anbau für Jugendarbeit

– Sanierung Graben- und Plantagenstraße, Einwohnerver- sammlung am 28.04.2010

– Rad- und Fußweg in Falkenrehde, innerorts.

Die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik und die Arbeiten an der Eröffnungsbilanz waren nur mit hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und durch die Unterstützung der Politik möglich. Dafür möchte ich mich bei alIen Beteiligten recht herzlich bedanken; ich weiß, Einzelne von Ihnen sind in dieser Umstellungsphase bis an die Grenze des Machbaren gegangen. Unser nächstes Ziel ist die Vorlage des Entwurfs der Eröffnungsbilanz im Haushaltsjahr 2010, die durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen, durch den Bür- germeister festzustellen und von der StVV zu beschließen ist.

Bernd Lück Bürgermeister

Erster Doppischer Haushalt der Stadt Ketzin für 2010 beschlossen

Öffnungszeiten der Slipanlage Ketzin

Die Slipanlage in der Albrechtstraße ist wie folgt geöffnet:

10. April bis 15. Mai 2010 Montag - Freitag 13.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

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Fachbereich 1

SG Standesamt, Friedhöfe, Fundbüro

Karin Kratzius

Standesbeamtin,

Sachbearbeiterin Friedhofswesen und Fundbüro

Tel.: 033233 / 720118

E-Mail: karin.kratzius@ketzin.de Sitz: Rathausstr. 7, EG Zimmer 08

geb. am 24.08.1955, Familienstand verheiratet, 2 Kinder Zuständigkeiten:

Standesamt:

– Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle

– Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen

– Erklärungen über die Wiederannahme eines früheren Namens – Anträge auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen (Vor-

und Familiennamen) – Beglaubigungen Friedhofswesen

– Führen des Friedhofskataster der kommunalen Friedhöfe Ketzin und der OT Tremmen und Zachow

– Überwachung der Pflege sowie die Instandsetzung der Kriegsgräberstätten

Fundbüro

– Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundsachen Ausbildung, beruflicher Werdegang:

1989 - 1990 Ausbildung zur Finanzkauffrau

1991 - 1992 Sachbearbeiterin im Personenstandswesen, Stadt Nauen

1992 Ausbildung zur Standesbeamtin an der Akade- mie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf 1992 - 1993 Standesbeamtin, Stadt Nauen

1993 - 2008 Standesbeamtin und Sachbearbeiterin im Bereich Friedhofs- und Bestattungsrecht, Amt Friesack seit 2009 Standesbeamtin und Sachbearbeiterin im Bereich

Friedhofs- und Bestattungsrecht, Stadt Ketzin Beschäftigt seit: 01.01.2009

Persönliche Ziele:

– die Gestaltung attraktiver und individueller Eheschließun- gen in der Stadt Ketzin

· Durchführung der Anmeldung zur Eheschließung und notwendiger Vorgespräche in entspannter und bürger- nahen Atmosphäre

· Flexibilität in der Vergabe von Eheschließungsterminen

· die Möglichkeit der Eheschließungen außerhalb des Trau- zimmers im Rathaus im Schloss Paretz.

Fachbereich I

SG Meldestelle und Gewerbeamt

Swetlana Lochotzke

Sachbearbeiterin: Meldestelle, Gewerbeamt

Vergabe von Hausnummern Tel.: 033233 / 720119 E-Mail:

swetlana.lochotzke@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 7,

EG Zimmer 03

geb. am 20.04.1963, Familienstand verheiratet, 5 Kinder (29, 24 und 8 Jahre alt)

Zuständigkeiten:

Bereich Meldestelle

Führung des Melderegisters, An-, Ab- und Ummeldungen; Er- teilen von Auskünften an andere Behörden sowie an Rat su- chende Personen, Anschriftenermittlungen; Anträge für Per- sonalausweise, Reisepässe, Kinderausweise sowie die Bearbei- tung und Ausstellung von vorläufigen Dokumenten; Prüfung, Erfassung und Änderung von Lohnsteuerdaten; Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten; Erfassung aller Wehr- pflichtigen eines Jahrgangs sowie die Übermittlung an das zuständige Kreiswehrersatzamt; Erstellen von Unterlagen im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen sowie die Ausgabe von Briefwahlunterlagen.

Bereich Gewerbeamt

Gewerbean-, ab- und ummeldungen; Führung des Gewerbe-

registers; Auskünfte aus der Gewerbekartei; Gewerbeunter- sagungsverfügungen nicht genehmigter Gewerbebetriebe sowie unerlaubter Handwerksbetriebe; Hausnummernverfah- ren (Vergabe, Recherche, Durchsetzung der Anbringung ei- ner Hausnummer).

Ausbildung, beruflicher Werdegang:

1969 - 1979 Besuch der Allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule in Potsdam, Abschluss der 10. Klasse 1979 - 1981 Ausbildung zum Facharbeiter für Eisenbahntrans-

porttechnik

1981 - 1989 Deutsche Reichsbahn, Bahnhof Potsdam-Stadt und Werder (Havel)

1989 - 1990 Volkspolizei-Kreisamt Potsdam, Zivilangestellte im Pass- und Meldewesen

1991 - 2003 Sachbearbeiterin im Einwohnermeldeamt der Stadt Werder (Havel) und der Gemeinde Groß Kreutz

1994 Beamtenanpassungslehrgang in der Stadt Bran- denburg an der Havel

2003 - 2008 Wechsel in die Stadt Werder (Havel)

Sachbearbeiterin im Tiefbauamt, Steuerabteilung und Liegenschaftsamt

Beschäftigt seit: 07. April 2008 in der Stadt Ketzin Persönliche Ziele:

– Mitwirkung beim Aufbau sowie der Gestaltung des neuen Bürgercenters

– Bestmögliche Umsetzung des Melde- und Gewerberechts im Interesse des Bürgers

– Flexibilität in der Vergabe von Terminen außerhalb der Sprechzeiten.

Die Stadtverwaltung stellt sich vor

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Fachbereich II

Finanzen und Bauverwaltung

Christine Naumann

Sachbearbeiterin für Steuer- angelegenheiten

Tel.: 033233 / 720226

E-Mail: christine.naumann@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29

EG Zimmer 12 Zuständigkeiten:

– Erfassung und Prüfung der Besteuerungsgrundlagen – Veranlagung und Erhebung von Gewerbesteuern und

Hundesteuern

Ausbildung, beruflicher Werdegang:

1958 - 1968 Polytechnische Oberschule Abschluss 10. Klasse 1968-1970 Ausbildung zum lndustriekaufmann

1970 - 1975 Sachbearbeiter Patentwesen im Ausbildungsbe- trieb VEB ORWO-Film Wolfen

1976-1991 Personalsachbearbeiterin im VEB Schleifkörper- Union Bötzow

1991 - 2000 Sachbearbeiter im Sozialamt der Stadt Nauen 1993 - 1994 Fachschule für öffentliche Verwaltung Branden-

burg, Fortbildung für die Laufbahn des gehobe- nen Dienstes

Beschäftigt seit: 17.04.2001

Neuauflage der Informationsbroschüre der Stadt Ketzin

Die Broschüre über unsere Stadt gilt inzwischen als eine bei Einwohnern und Besuchern gleichermaßen bevorzugte Infor- mationshilfe und findet vielseitigen Einsatz in allen Zweigen unserer Öffentlichkeitsarbeit.

Die letzte Auflage der Publikation wird zurzeit aktualisiert. Im Rahmen der Neuauflage bietet sich abermals allen ansässigen Firmen die Chance der Selbstdarstellung.

Die Neuauflage wird in Kooperation mit der BVB-Verlagsge- sellschaft mbH verfasst. Frau Yvonne Pflug, eine Mitarbeiterin

dieses Verlages, wird sich in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie gerne beraten.

Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie zum Erfolg des Konzepts bei, wofür wir uns schon im Voraus bedanken.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kliche unter der Telefonnum- mer 033233/73830 oder per E-Mail kulturzentrum@ketzin.de gern zur Verfügung.

Bernd Lück Bürgermeister Fachbereich II

Finanzen und Bauverwaltung Manuela Krüger

Sachbearbeiterin für Steuer- angelegenheiten

Tel.: 033233 / 720229

E-Mail: manuela.krueger@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29

EG Zimmer 13 geb. am 13.08.1982

Zuständigkeiten:

Erfassung und Prüfung von Besteuerungsgrundlagen, Veranlagung und Erhebung der Steuerarten

Grundsteuer A und Grundsteuer B Ausbildung, beruflicher Werdegang:

Bis 2002 Abitur am „Friedrich-Grasow-Gymnasium“ in Brandenburg

2002 - 2006 Studium an der HVF Ludwigsburg:

öffentliche Verwaltung und Finanzen, Fachrichtung: Steuer- und Bilanzrecht, Abschluss: Diplom-Finanzwirtin (FH)

2006 - 2008 Aus-/Weiterbildung im kaufmännischen Bereich 2008 - 2010 Sachbearbeiterin in einer Steuerberatungsgesell-

schaft mbH Beschäftigt seit: 15.02.2010 Ziele des Sachgebiet Steuern:

– durch unsere Arbeit möchten wir einen Beitrag zu einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung leisten – durch transparente und verständliche Steuererhebungen,

sowie kompetente Auskünfte sollen die Steuerveranlagun- gen als notwendiger Beitrag zu einem funktionierenden Ge- meinwesen verstanden werden

– des Weiteren möchten wir die gute Zusammenarbeit mit dem Finanzamt halten und weiter verbessern, um eine zeit- nahe Steuerveranlagung gewährleisten zu können

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S T A D T K E T Z IN

mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow- Der Bürgermeister - Sitzungstermine 2010 Ortsbeiräte, Fachausschüsse, Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung 16.12.2009 Stadtverordneten- versammlung Hauptausschuss (HA) Ortsbeirat EtzinOrtsbeirat Falkenrehde Ortsbeirat Tremmen Ortsbeirat Zachow 18.00 Uhr18.00 Uhr18.00 Uhr18.00 Uhr19.00 Uhr18.00 Uhr (Montag) (Montag) (Mittwoch)(Montag) (Mittwoch)(Donnerstag) 25.01.201011.01.201013.01.201004.01.201013.01.201014.01.2010 08.03.201022.02.201024.02.201001.02.201010.03.201011.02.2010 26.04.201012.04.201014.04.201015.03.201014.04.201011.03.2010 31.05.201017.05.201026.05.201019.04.201019.05.201008.04.2010 05.07.201021.06.201023.06.201010.05.201023.06.201006.05.2010 06.09.201023.08.201011.08.201014.06.201028.07.201003.06.2010 18.10.201004.10.201013.10.201019.07.201001.09.201001.07.2010 29.11.201015.11.201024.11.201030.08.201006.10.201012.08.2010 08.12.201011.10.201017.11.201009.09.2010 22.11.201007.10.2010 04.11.2010 02.12.2010

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Ende des amtlichen Teiles

S T A D T K E T Z IN

mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow- Der Bürgermeister - Sitzungstermine 2010 Ortsbeiräte, Fachausschüsse, Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung 16.12.2009 Stadtverordneten- versammlung (SVV)

Hauptausschuss (HA) Ausschuss für Finanzen (FA) Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Ordnung (WA) Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (BA)

Ausschuss f. Kultur, Bildung, Soziales, Sport und Gesundheit (KA) (Montag, 18.00 Uhr)(Montag, 18.00 Uhr)(Mittwoch, 18.00 Uhr)(Donnerstag,18.30 Uhr)(Montag, 18.00 Uhr)(Dienstag, 18.00 Uhr) 25.01.201011.01.201016.12.200910.12.2009 08.03.201022.02.201027.01.200904.02.201008.02.201010.02.2010 26.04.201012.04.201031.03.201025.03.201022.03.201023.03.2010 31.05.201017.05.201005.05.201029.04.201003.05.2010 04.05.2010 05.07.201021.06.201009.06.201003.06.201007.06.201008.06.2010 Sommerpause (Ferien 08.07.-21.08.2010) 06.09.201023.08.201011.08.201005.08.200909.08.2010 20.07.2010 18.10.201004.10.201022.09.201016.09.201020.09.201021.09.2010 29.11.201015.11.201003.11.201028.10.201001.11.201002.11.2010 13.12.201014.12.2010 Sitzungen der Ortsvorsteher beim Bürgermeister jeweils am Donnerstag 18.00 Uhr im Rathaus 04.02.2010 06.05.2010 12.08.2010 18.11.2010 Bernd Lück Bürgermeister

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Veranstaltung „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Ketzin“

Experten aus Berlin zeigen Strategien für den Hauptgeschäftsbereich und die künftige Einzelhandelssteuerung auf Am 24.03.2010 lädt die Stadt Ketzin um 18.00 Uhr in den

Bürgersaal in der Rathausstraße 29 ein.

Die Stadt Ketzin lässt derzeit ein Einzelhandels- und Zentren- konzept erstellen. In diesem Konzept werden die künftigen Entwicklungschancen des Hauptgeschäftsbereiches analysiert sowie die Handlungsfelder und Umsetzungsmaßnahmen be- nannt, die zu seiner Stabilisierung, Stärkung und weiteren Ent- wicklung erforderlich sind. Das Einzelhandels- und Zentren- konzept bildet zugleich die Grundlage für die planungsrechtli- che Steuerung des Einzelhandels in Ketzin.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Ergebnisse mit allen an der Aufwertung des Ketziner Zentrums interessierten Bürgern, Händlern, Unternehmern und Eigentümern sowie mit der Stadt- verwaltung und den politischen Gremien zu erörtern sowie gemeinsam zu konkretisieren und zu schärfen.

Für Sie als Ketziner Bürger, Händler, Unternehmer und Eigen- tümer bietet sich mit der Veranstaltung die Möglichkeit, an

der nachhaltigen Aufwertung Ihrer Innenstadt und Ihres Haupt- geschäftsbereiches mitzuwirken.

In einem Impulsvortrag der Einzelhandelsexperten Marc Schwade und Holger Scheibig (Consilium GmbH) werden den Ketziner lnnenstadtakteuren insbesondere die Potentiale zur Positionierung des Einkaufsstandortes „Hauptgeschäftsbe- reich“ aufgezeigt. Des Weiteren stehen die Strategien für die Steuerung des Einzelhandels auf zukunftsgerechte Standorte im gesamten Stadtgebiet im Vordergrund.

Wir erhoffen uns von der Veranstaltung, dass wir gemeinsam mit Ihnen die Stabilisierung unseres Hauptgeschäftsbereiches voranbringen können. Über Ihre Teilnahme würde ich mich daher freuen.

Ketzin, den 12. März 2010 Bernd Lück

Bürgermeister

Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen

Statistik der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ketzin 2009

Die Ortsfeuerwehren Ketzin, Paretz, Etzin, Falkenrehde und Tremmen bilden die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Ketzin, die im vergangenen Jahr zu insgesamt 108 Einsätzen gerufen wurden.

Der Trend der letzten Jahre, bei dem die Anzahl der techn.

Hilfeleistungseinsätze höher war, als die von Brandeinsätzen wurde beibehalten. 33 mal galt es Brände zu löschen oder, wie in 12 Fällen Objekte wegen ausgelöster Brandmeldeanla- gen zu überprüfen. Dagegen stehen 51 Einsätze, die in den Bereich techn. Hilfe fallen. Hier waren am häufigsten Ölspu- ren (16) und Sturmschäden (11) zu beseitigen. Sonstige Ein-

sätze, wie z.B. Absicherung der Osterfeuer, Festumzüge, Ver- anstaltungen u.s.w. wurden 24-mal von den Kameradinnen und Kameraden abgearbeitet. Hierzu zählt unter anderem die Ab- sicherung des Fischerfestes, bei dem die Kameraden der Orts- feuerwehr Ketzin innerhalb von nur 3 Tagen 47 Stunden mit Absicherung und Einsatzbearbeitung beschäftigt waren. Ge- meinsam mit den Ortsfeuerwehren wurden weiterhin ca. 460 Stunden für Ausbildung und sonstige Dienste im Jahre 2009 abgeleistet.

In der aktiven Einsatzabteilung versahen im vergangenen Jahr 131 Kameradinnen und Kameraden ihren Dienst, wobei 27

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ketzin

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ketzin werden hiermit zur Jahreshauptversammlung

am Freitag, dem 23.04.2010 um 18.00 Uhr im Rathaussitzungssaal, Rathausstraße 7 in 14669 Ketzin

eingeladen.

Folgende Tagesordnung ist festgelegt:

4. Wahl des Jagdvorstandes 5. S onstiges

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Abrechnung des Haushaltsjahres 2009/2010 3. Aufstellung des Haushaltsplanes 2010/2011 Ketzin, den 10.03.2010

W. Backhaus, Jagdvorsteher

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davon Frauen sind. Weiterhin sind 21 Mitglieder in der Frau- enabteilung, 32 in der Alters- und Ehrenabteilung sowie 46 Jungen und Mädchen in der Jugendfeuerwehr aktiv.

Somit sind derzeit 241 Mitglieder ehrenamtlich in der Feuer- wehr der Stadt Ketzin tätig.

Für ihren Einsatz und entsprechend der absolvierten Lehrgän- ge wurde 40 Kameraden zum entsprechenden Dienstgrad im Jahre 2009 befördert. 6 Kameraden wurden für 10 Jahre treue Dienste geehrt.

Für 40 Jahre treue Dienste wurde Kamerad Helmut Lange aus Tremmen und für 50 Jahre treue Dienste der Kamerad Man- fred Massow aus Ketzin und der Kamerad Dieter Lohnemann aus Etzin geehrt. Ihnen gilt unser besonderer Dank.

Die Stadt Ketzin investierte auch 2009, gemäß dem gültigen Gefahrenabwehrbedarfsplan. Besonders zu erwähnen ist hier der Anbau sanitärer Anlagen am Standort der Ortsfeuerwehr Ketzin sowie die Indienststellung eines modernen Einsatzfahr- zeuges (TSF) für die Ortsfeuerwehr Tremmen.

In diesem Jahr wird das Gebäude der Ortsfeuerwehr Trem- men erweitert. Die Ortsfeuerwehr Falkenrehde (die in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen begeht) wird ein modernes Ein- satzfahrzeug vom Typ LF 10/6 erhalten und alte Technik erset- zen.

OBM Steffen Vogeler

Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin

im Zeitraum vom 1. März bis 31. März 2010

Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem 01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunsch- schreibens gewürdigt:

Zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres;

sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jah- re), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jah- re).

Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.

Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubilä- en (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwal- tung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Er- eignis) der jeweiligen Eheleute bzw. enger Verwandter angewie- sen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund mangelnder In- formation so bedeutsame Ehejubiläen keine entsprechende Wür- digung erfahren könnten.

Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen

Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreich- bar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9,

Tel.: 033233 720112.

Wir werden uns dann zu gegebener Zeit zwecks Terminverein- barung mit den Ehejubilaren in Verbindung setzen.

Gratulationen des Bundespräsidenten

und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glück- wunschschreibens.

Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gratulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schrift- licher Form vorgenommen.

Bernd Lück Bürgermeister

03.03.1935 zum 75. Geburtstag

Herr Scheffner, Hans in Ketzin

03.03.1940 zum 70. Geburtstag

Frau Schulze, Rita in Ketzin

05.03.1935 zum 75. Geburtstag

Herr Zager, Gerhard in Ketzin

06.03.1925 zum 85. Geburtstag

Frau Rohloff, Lucie in Ketzin

07.03.1930 zum 80. Geburtstag

Frau Herrmann, Christel in: Ketzin

08.03.1935 zum 75. Geburtstag

Frau Lück, Regina in: Ketzin

08.03.1917 zum 93. Geburtstag

Frau Mond, Charlotte in: Ketzin

10.03.1930 zum 80. Geburtstag

Frau Neumann, Ursula in: Ketzin

12.03.1935 zum 75. Geburtstag

Herr Sichting, Horst in: Ketzin

14.03.1940 zum 70. Geburtstag

Frau Rech, Lieselotte in Ketzin

17.03.1940 zum 70. Geburtstag

Frau Thulke, Heide in Ketzin

20.03.1930 zum 80. Geburtstag

Frau Cuhrts, Hildegard in Ketzin

20.03.1935 zum 75. Geburtstag

Frau Schwarz, Regina in Ketzin

21.03.1940 zum 70. Geburtstag

Herr Bahr, Gerhard in: Ketzin

25.03.1935 zum 75. Geburtstag

Herr Veltjens, Helmut in: Ketzin

26.03.1935 zum 75. Geburtstag

Frau Schulz, Irma in: Ketzin

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28.03.1925 zum 85. Geburtstag Herr Dr. Prohatzki, Hans in: Ketzin

25.03.1940 zum 70. Geburtstag

Herr Schade, Rainer in: Ketzin OT Falkenrehde

13.03.1935 zum 75. Geburtstag

Frau Lüders, Marlies in: Ketzin OT Tremmen

26,03.1935 zum 75. Geburtstag

Herr Stebner, Hermann in: Ketzin OT Tremmen

08.03.1920 zum 90. Geburtstag

Frau Mayer, Charlotte in: Ketzin OT Zachow

11.03.1925 zum 85. Geburtstag

Herr Mayer, Walter in: Ketzin OT Zachow

16.03.1940 zum 70. Geburtstag

Frau Triebwasser, Helga in: Ketzin OT Zachow

20.03.1940 zum 70. Geburtstag

Herr Bork, Hans-Joachim in: Ketzin OT Zachow

21.03.1940 zum 70. Geburtstag

Herr Wilke, Reinhard in: Ketzin OT Zachow

Goldene Hochzeit

Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum 50. Hochzeitstag am 4. März 2010

Fritz und Irmgard Wendland, in Ketzin

Goldene Hochzeit

Herzlichen Glückwunsch

zum 50. Hochzeitstag am 19. März 2010

Erika und Wilfried Schmidt, in Ketzin

Mitteilungen der Kirchen

Rathausstraße 17, Pfarrer Zastrow Telefon: (033233) 80568 oder 40966 E-Mail: ekgketzin.zastrow@arcor.de

Evangelischer Kindergarten, Leiterin Frau Wagenschütz Rathausstraße 17, Telefon 80478

Gottesdienste in aller Regel:

Ketzin, Kirche St. Petri, jeden Sonntag 10.00 Uhr Paretz, Dorfkirche, jeden 2. Sonntag 9.00 Uhr Evangelisches Seniorenzentrum, monatlich 9.00 Uhr Informationen zu etwaigen Veränderungen sowie zu Veranstal- tungen und Kreisen finden Sie in den Schaukästen und im vier- teljährig erscheinenden Gemeindebrief.

März

Sonntag, 21.03. Außer der Reihe:

17.00 Uhr Ferdinand-Hahn-Haus

Gottesdienst (nicht nur) für junge Leute Sonntag, 28.03. Familiengottesdienst

10.00 Uhr mit Kinderkirche zum Palmsonntag Ferdinand-Hahn-Haus

April

Karfreitag, 02.04. Ferdinand-Hahn-Haus

10.00 Uhr Gottesdienst mit Chor und Abendmahl Ostersonntag, 04.04. Dorfkirche Paretz

10.00 Uhr Gottesdienst mit Chor

Evangelische Kirchengemeinden St. Petri Ketzin und Paretz

02.04. bis 05.04. Schloss Paretz „Tod und Auferstehung“

14.00 Uhr Führung zu den Kunstwerken der Paretzer Dorfkirche (Kirchenschätze) Sonntag, 11.04. Außer der Reihe:

10.00 Uhr Ferdinand-Hahn-Haus

Gottesdienst mit Frühstück Sonntag, 18.04. Gottesdienst

09.00 Uhr Dorfkirche Paretz

10.00 Uhr Ferdinand-Hahn-Haus

Sonntag, 25.04. Gottesdienst

09.00 Uhr Seniorenzentrum

10.00 Uhr Ferdinand-Hahn-Haus

Mai

Sonntag, 02.05. Gottesdienst zum Sonntag 10.00 Uhr Kantate („Singet!“) mit Chor

St. Petri Ketzin

Sonntag, 09.05. Andacht und Gedenken zum Weltkriegs-

10.00 Uhr ende vor 65 Jahren

Friedhof Paretz Kriegsgräber Sonntag, 16.05. Konfirmationsgottesdienst 10.00 Uhr St. Petri Ketzin

Pfingstsonntag, 23.05. Gottesdienst im Freien mit Posaunenchor 14.00 Uhr Park an der Dorfkirche Paretz

Sonntag, 30.05. Wegen des Konfi-Camps in Mötzow kein Gottesdienst!

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Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin, Rudolf-Breitscheid-Straße 24

Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Telefon: 03321 / 45 32 07; Fax: 03321 / 4 87 19 E-Mail: info@peter-paul-nauen.de

Pfarrer Peter Szczerbaniewicz, Diakon Klaus Hubert

Sprechzeiten des Pfarrers sind do. 10 – 12 Uhr, fr. 16–18 Uhr.

Sprechzeit des Diakons ist freitags 10–11 Uhr sowie jeweils nach Vereinbarung. Wenn das Telefon nicht besetzt ist, ist ein Anruf- beantworter geschaltet. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Sprechzeiten in Ketzin sind dienstags nach dem 9.00-Uhr-Got- tesdienst und nach Vereinbarung.

Ansprechpartner in Ketzin sind

– für Kirche, Pfarrhaus und Gemeinderäume:

Herr Balzer, Telefon: 033233/ 8 06 18

in Vertretung Herr Zimmermann, Telefon: 8 05 18 – für Lithurgie (wenn Seelsorger nicht erreichbar sind):

Herr Zimmer, Telefon: 8 02 87 und Frau Zimmermann – für Geburtstage und Krankenbesuche:

Frau Bärbel Böttcher, Telefon: 8 05 40 – für Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit:

Frau Riethmüller, Telefon: 73 00 00

Gottesdienst in Ketzin:

jede/n – gerade Kalenderwoche – samstags – 17.00 Uhr – ungerade Kalenderwoche – sonntags – 8.30 Uhr

– Dienstag 9.00 Uhr

Freitag , 19.3.10 17.00 Uhr Kreuzwegandacht

Sonntag, 21.3.10 8.30 Uhr Hl. Messe (5.Fastensonntag) Dienstag, 23.3.10 9.00 Uhr Hl. Messe

Freitag , 26.3.10 17.00 Uhr Kreuzwegandacht Samstag, 27.3.10 17.00 Uhr Hl. Messe (Palmsonntag)

Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen

Dienstag , 30.3.10 Keine Messe in Ketzin (Karwoche) 10.00 Uhr Krisammesse in Berlin, Hedwigs- kathedrale

Donnerstag, 1.4.10 19.00 Hl. Messe in Nauen

anschließend Agape + Ölbergstunde (Gründonnerstag)

Freitag , 2.4.10 15.00 Karfreitagsliturgie Samstag, 3.4.10 20.00 Uhr Hl. Osternacht Montag, 5.4.10 8.30 Uhr Hl. Messe Dienstag, 6.4.10 Keine Hl. Messe Samstag, 10.4.10 17.00 Uhr Hl. Messe Danach gewohnte Gottesdienstordnung!

Maiandachten finden in Ketzin freitags um 17.00 Uhr statt.

In diesem Jahr findet die Erstkommunion der Kinder in 2 Etap- pen statt.

Am 2.Mai 2010 ist die Erstkommunionfeier in Ketzin und am 16.Mai 2010 in Nauen.

Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.

Unsere Erstkommunionkinder sind :

im Bereich Nauen im Bereich Ketzin Moritz Ballon, Frederike Kempl Phillip Klein, Elora Eigen, Johanna Sophie Heinzke, Luise und Lucas Hipp Max Picos, Florian Adam, Marie Sophie Möller Daria Fuhsy, Hannah Köpsch, Lea Sophie Feichtinger Leo Woitynek

Die Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde wünschen allen Ketzinern und Gästen ein frohes und gesegnetes Oster- fest.

Mit freundlichen Grüßen Christel Zimmer

(20)

März

25.03. 14. Benefizkonzert für Ev. Seniorenzen- 19.00 Uhr Tilsit/Chanka trum „K. Bohm“

26.03. Kabarett Obelisk „Gutshof

19.00 Uhr (Anmeldung unter: 870) Havelland“

28.03. Jagdliche Naturwanderung in Treffpunkt:

16.00 – den Paretzer Erdelöchern – Parkplatz Paretz 18.00 Uhr Vom Havelüberschwemmungs-

gebiet zur Märchenlandschaft!

(Anmeldung erbeten unter Tel.: 82824) 30.03. Wanderfahrt zum Hohen Fläming

Anmeldung: Tel. 720114 (Seniorenrat) oder 30119 (G. Klockenberg)

Veranstaltungen März - Mai 2010

Mai

01.05. Märchenstunde Bockwind-

16.00 Uhr mühle Paretz

01.05. Ketziner Castingtreff Sportplatz Ketzin

04.05. Wanderfahrt zum Müggelsee Anmeldung:

Tel. 720114 (Seniorenrat) oder 30119 (G. Klockenberg)

06.05. 7. Tanzkaffee Ev. Seniorenzen-

14.30 Uhr trum „K. Bohm“

09.05. Ketziner Festival der Pferde Isi-Riding-Koppel 11.00 – (Vorstellung Pferderassen, an der Bockwind- 16.00 Uhr Reitmöglichkeiten, Pferde- mühle Paretz

breitensport sowie Sternenritt) mit anschließendem Lagerfeuer – für Essen und Trinken ist gesorgt – 09.05. Stadtbummel in Werder. Treffpunkt:

14.00 – Anmeldung ist erforderlich! Werder, Park- 15.30 Uhr LOUISE-KULT-ToUR platz hinter

Tel.: 82824 dem Brauhaus

09.05. Muttertagsbrunch Storchenhof

ab für die ganze Familie Paretz

10.00 Uhr Nur mit Voranmeldung!

033233/73710 o. 0175/4011229

13.05. Vatertagsbrunch Storchenhof

ab für die ganze Familie Paretz

10.00 Uhr Nur mit Voranmeldung!

033233/73710 o. 0175/4011229

13.05. Konzert – Himmelfahrt mit Baumschule dem Ketziner Blasorchester Ketzin

16.05. 33. Intern. Museumstag – K-T-Z/Museum 14.00 Uhr Ketziner Hobby-Künstler Ketzin

stellen sich vor (bis 18.07.2010)

April

11.04. Keramik-Ostermalerei Dorfgemein- (Anfragen unter: K. Schultz schaftshaus

Tel.: 89703) Falkenrehde

12.04. Lesung „Geschichten aus dem Bibliothek 15.00 Uhr Meer der Erinnerungen“ Ketzin 24.04. 6. Ketziner Radwandertag Treffpunkt:

10.00 Uhr (Groß Kreutz) Havelprome-

nade Ketzin 25.04. Preußen aus dem Fahrradsattel! Treffpunkt:

10.00 – Wir bewegen uns mit dem Rad Potsdam 18.00 Uhr von Potsdam über Werder bis Hauptbahnhof

Brandenburg.

Anmeldung ist erforderlich!

LOUISE-KULT-ToUR Tel.: 82824

30.04. Tanz in den Mai „Gutshof

(Anmeldungen unter: 870) Havelland“

02.04. Osterfeuer Havelprome-

nade Ketzin 02.04. „Tod und Auferstehung Schloss Paretz 14.00 Uhr Christi in Kunstwerken

der Paretzer Dorfkirche“

Erläuterungen von Matthias Marr

03.04. Osterfeuer und griechische Rosenvilla

19.00 Uhr Musiker Paretz

03.04. Osterfeuer Sandschelle

Falkenrehde 04.04. Osterbrunch am Ostersonntag Storchenhof

ab für die ganze Familie Paretz

10.00 Uhr Nur mit Voranmeldung!

033233/73710 o. 0175/4011229

04.04. „Tod und Auferstehung Schloss Paretz 14.00 Uhr Christi in Kunstwerken

der Paretzer Dorfkirche“

Erläuterungen von Matthias Marr

05.04. Osterbrunch am Ostermontag Storchenhof

ab für die ganze Familie Paretz

10.00 Uhr Nur mit Voranmeldung!

033233/73710 o. 0175/4011229

05.04. „Tod und Auferstehung Schloss Paretz 14.00 Uhr Christi in Kunstwerken

der Paretzer Dorfkirche“

Erläuterungen von Matthias Marr

05.04. Eröffnung der Museumssaison Dorfmuseum 13.30– mit neuer Sonderausstellung Tremmen 17.00 Uhr (Geschichte der Schule Tremmens,

Teil 2)

10.04. 1. Qualifikationsturnier für Sportplatz Deutsche Meisterschaften Ketzin des LAV BRB

(21)

Informationen des Seniorenrates Ketzin

Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen

Ketziner Seiten

Ketziner Seiten Auf diesen Seiten

Informationen des Senioren- rates Ketzin

Seniorenrat Ketzin neu er- nannt

Ergebnis Fragebogenaktion Großartige Büttenreden im Seniorenverein

6. Ketziner Radwandertag Von Exploratorium bis Bow- ling – Kita Tremmen

Denkmaltafel kehrt zurück Winterfest in Paretz 14. Benefizkonzert im Ev. Seniorenzentrum in Ketzin Neue Leitung im Ev. Senioren- zentrum „Kurt Bohm“

Fazenda da Esperança „Gut Neuhof“ Markee und „Rie- wend“ stellen sich vor 100 Euro für Haiti

1. Ketziner Pferdefestival am 9. Mai 2010 in Paretz Wann wird endlich Frühling?

17.03.10,14.00 Uhr, Rathaussaal Ist Ihr Wissen als Verkehrs- teilnehmer noch auf dem neusten Stand ?

Verkehrsteilnehmernachschu- lung der Verkehrswacht Nauen

22.03.2010,17.00 Uhr, AWO- Haus der Begegnung, Rathaus- str.

Welche Serviceleistungen der Sparkasse sind im Alter besonders wichtig und wann ist eine Kontenvoll- macht sinnvoll ?

Herr Puchert, Filialleiter der Brandenburgischen Sparkasse, Ketzin

30.03.2010

Flämingwanderung – von Ragösen nach Belzig Anmeldungen und nähere In- formationen: Seniorenrat Ket-

zin, Rathaus, Zimmer 06, Tel.

033233-720114 (Frau Sens) oder

033233-73177 (Frau Cornelius) Montag, den 12.04.2010,15.00 Uhr,

Bibliothek der Stadt Ketzin, Rat- hausstraße

Musikalisch-literarischer Nachmittag mit Senioren des Zirkels „Zeitzeugen“

Potsdamer Senioren erzählen während eines literarisch-musi- kalischen Nachmittags über die wechselvolle Geschichte der älteren Generation.

Sie haben ihre Erlebnisse auf- geschrieben und berichten darüber, was sie zu verschie- denen Zeiten bewegt hat.

13.04.10,10-12.00 Uhr, Rathaus, Zimmer 06

Wohnberatung

Der Seniorenrat führt ab April

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Tel.:

Fax:

Funk:

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033233 / 73 00 90 033233 / 73 00 91 0179 / 397 28 16 uaugustiniak@aol.com

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Ein frohes Osterfest!

Zu allen Veranstaltungen sind interessierte Bürger und Senio- ren herzlich eingeladen.

Seniorenrat Ketzin: E-Mail:

kontakt@seniorenrat-ketzin www.seniorenrat-ketzin.de 2010 jeweils am 2. Dienstag im

Monat eine thematische Sprechstunde zur Wohnbera- tung durch.

Die erste Beratung findet am 13.04.2010 statt.

(22)

Nach der öffentlichen Rechen- schaftslegung des Seniorenra- tes Ketzin über die Aktivitäten in den Jahren 2008 und 2009 ernannte der Bürgermeister Herr Bernd Lück folgende acht Ketziner Bürgerinnen und Bür- ger zu Mitgliedern des Senio- renrates für die Jahre 2010 bis 2011:

Antje Cornelius-Hansen (Neu-Falkenrehde)

Elfriede Gladziewski (Etzin) Inge Pfefferkorn (Tremmen) Lieselotte Rech (Ketzin) Helga Rottstock (Zachow-Gutenpaaren) Heide Thulke (Ketzin)

Seniorenrat Ketzin wurde neu ernannt

Dr. Erwin Oschika (Paretz) Dr. Thea Hoedt (Falkenrehde) Frau Dr. Thea Hoedt erklärte sich bereit, den Vorsitz zu überneh- men. Als Stellvertreterin stellte sich Frau Inge Pfefferkorn wieder zur Verfügung.

Der Bürgermeister bedankte sich bei den ausscheidenden Mitgliedern Monika Edeling, Gudrun Gauch, Gerhard Klo- ckenberg, Ilse Krey, Hildegard Reichmann, Alfred Roth und Monika Rumschüssel für ihre aktive Mitarbeit in den vergan- genen Jahren seit Gründung des Seniorenrates im Jahr 2006.

Großartige Büttenreden im Seniorenverein

Am Aschermittwoch war auch in Falkenrehde alles vorbei Mit viel Spaß, guter Laune und bei Kaffee, Kuchen und Sekt ließ der Seniorenverein Falken- rehde e.V. die närrische Zeit am Aschermittwoch ausklingen.

Die Teilnehmer schunkelten sich in gute Stimmung und als Gast unterstützte Herr Friedrich aus Potsdam den Trubel. Mit seiner Gitarre trug er Stim- mungs- und Berliner Lieder zum Mitsingen vor und rezitier- te u. a. den „Hasen im Rausch“

auf charmante Weise. Unter- brochen wurde er durch die großartigen Büttenreden von Ursula Liehmann und Gerd Schulz. Renate Schneider trug ein altes Faschingskleid, das sie zum Ausgangspunkt ihrer Büt- tenrede über ihre Kindheit und

Jugend machte. Ein großes Dankeschön gilt deshalb allen Narren und Närrinnen, die wie immer alles selbst bestens or- ganisiert hatten.

In der Ausgabe des Amts- blattes 09/2009 wurden die Ketziner Bürger gebeten, ihre Meinung zu der Ver- kehrssituation zwischen den Ortsteilen von Ketzin kund- zutun.

In der Stadtverordneten-Ver- sammlung am 08.03.2010 wurden folgende Gewinn- zahlen gezogen:

Fragebogenaktion

ße 29 (bei Frau Winkler) ein- löst werden.

Für die Unterstützung der Ak- tion „Aktiv im Alter“ und die kostenlose Bereitstellung der Gewinne danken wir den Ketziner Gewerbetreiben- den:

Adler-Apotheke Ketzin Blumenladen „Florino“

Fachdrogerie Mier Friseursalon Karin Folda Frisieursalon Körpercult Reiterhof ISI-RIDING (Paretz) Kosmetikstudio Lamott (Etzin) Taxi Ketzin

Druckerei Lauterberg.

Die Gewinne können im Bür- gerservice-Büro, Rathausstra-

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Referenzen

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