• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Stadt Ketzin Jg. 16 Heft 9

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Stadt Ketzin Jg. 16 Heft 9"

Copied!
28
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für die

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

Jahrgang 16; Nummer 09/2010 Ketzin, den 10. Dezember 2010

Stadt Ketzin

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

A – Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen Seite

1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung

am 29.11.2010 ... 2

2. Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“ in Ketzin ... 2

3. Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Falkenrehder Chaussee“ in Ketzin ... 4

4. Bekanntmachung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“ ... 4

5. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2010 „Steuerung der Standort- findung des Einzelhandels im unbeplanten Innenbereich“ ... 6

6. Bekanntmachung des Schulamtes der Stadt Ketzin zur Schulanmeldung ... 8

8. 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin – Feuerwehrgebührensatzung ... 8

9. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ketzin zu den Steuerbescheiden 2011 ... 9

10. Stadt Ketzin – Sitzungstermine ... 10

B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 11. Pressemitteilung – Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“ ... 11

12. Breitbandatlas Brandenburg ... 13

13. Veränderte Öffnungszeiten der Verwaltung der Stadt Ketzin ... 14

14. Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters ... 14

15. Historische Gestaltung des Standesamtes ... 15

16. Die Stadtverwaltung stellt sich vor ... 16

17. Tag des Ehrenamtes ... 18

18. Runde Altersjubiläen vom 1. bis 31. Dezember 2010 – Goldene Hochzeiten – ... 18

19. Projekt „Aktiv im Alter“ erfolgreich beendet ... 19

20. Weihnachtsgrüße des Seniorenrates ... 20

21. Mitteilungen der Kirchen ... 21 22. Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen ... 22-28

Inhaltsverzeichnis

(2)

Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen

Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst:

Beschluss zur Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtli- chen Vertrag Kindertagesbetreuung

Beschluss-Nr.: 193-22/2010

Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005

Beschluss-Nr.: 194-22/2010

Beschluss über die Aufnahme und Kennzeichnung von We- gen zum Reiten in die Freizeitkarte der Stadt Ketzin

Beschluss-Nr.: 195-22/2010

Beschluss zur Abwägung 1. Änderung B-Plan Stadt Ketzin, OT Etzin 03/03 „Mosolf Technikzentrum“

Beschluss-Nr.: 196-22/2010

Beschluss zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungs- planes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzen- trum Etzin II“

Beschluss-Nr.: 197-22/2010

Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Falkenrehder Chaussee“

Beschluss-Nr.: 198-22/2010

Beschlussfassung zur Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan- Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“

Beschluss-Nr.: 199-22/2010

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordne- tenversammlung vom 06.09.2010, Beschluss-Nr.: 177-20/2010 Beschluss-Nr.: 200a-22/2010

Beschlussfassung zur Änderung des amtlichen Gemeinde- Stadtnamens der Stadt Ketzin

Beschluss-Nr.: 200b-22/2010

Beschlussfassung zum Verkauf des unbebauten Grundstücks in Ketzin, Flur 1, Flurstück 160/22 mit einer Größe von 883 m2 Beschluss-Nr.: 201-22/2010

Beschlussfassung zum Verkauf einer Teilfläche im OT Etzin, Flur 4, Flurstück 2/10 mit einer Größe von ca. 850 m2 Beschluss-Nr.: 202-22/2010

Beschlussfassung zum Verkauf eines Weges im OT Etzin, Flur 3, Flurstück 124/1 und 124/2

Beschluss-Nr.: 203-22/2010 Bernd Lück

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin hat in öf- fentlicher Sitzung am 29.11.10 die Verlängerung der Verände- rungssperre für das B-Plan-Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“, Geltungsbereich: Gemarkung Ketzin, Flur 1, Flurstücke 500/4 und 505/4 (siehe Anlage) gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr beschlossen (Beschluss-Nr. 199-22/2010).

Die Bekanntmachung dieser Verlängerung der Veränderungs- sperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ordne ich hiermit an.

Die Satzung über eine Veränderungssperre tritt gem. § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung von die- sem Tage ab in der Stadtverwaltung Ketzin, Verwaltungsge- bäude II (Stadthaus), Rathausstraße 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bernd Lück Bürgermeister

(3)
(4)

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“, Ände- rungsbereich: Gemarkung Etzin, Flur 5,

Flurstücke 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 1/33, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 1/39, 1/40, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 1/57, 1/58, 1/59, 1/60, 1/61, 1/62, 1/63, 1/65, 1/66, 1/67, 1/68, 1/69, 1/70, 1/71, 1/72, 1/73, 1/75, 1/76, 1/77, 1/78, 1/79, 1/80, 1/81, 1/82, 1/84, 2, 31 und 32 (ehem.

1/41), 33 und 34 (ehem. 1/42), 35 und 36 (ehem. 1/43), 37 und 38 (ehem. 1/44), 29 und 30 (ehem. 1/45), 39 und 40 (ehem. 1/46), 41 und 42 (ehem. 1/47), 43 und 44 (ehem.

1/48), 25 und 26 (ehem. 1/49), 27 und 28 (ehem. 1/50), 45 und 46 (ehem. 1/51),Größe: ca. 22 ha (siehe Anlage), beste- hend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzun- gen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtver- ordnetenversammlung Ketzin am 29.11.2010 beschlossen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wurde.

Hiermit ordne ich gemäß § 1 Abs. 1 BekanntmV und gemäß

§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin in der derzeit gelten- den Fassung die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungs- planes 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“ nach § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für die Stadt Ketzin an.

Auf die Vorschriften des § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Unbeachtlich- keit der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Satzung wird hingewiesen.

Gem. § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen:

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin hat in öf- fentlicher Sitzung am 29.11.10 die Verlängerung der Verände- rungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Fal- kenrehder Chaussee“, 1. Änderung, Geltungsbereich: Gemar- kung Ketzin, Flur 1, Flurstücke 490/2, 490/3, 490/10, 477 tws.

und 897 tws. (siehe Anlage) gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr beschlossen (Beschluss-Nr. 198-22/2010).

Die Bekanntmachung dieser Verlängerung der Veränderungs- sperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ordne ich hiermit an.

Die Satzung über eine Veränderungssperre tritt gem. § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung von die- sem Tage ab in der Stadtverwaltung Ketzin, Verwaltungsge- bäude II (Stadthaus), Rathausstraße 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bernd Lück Bürgermeister

(5)

§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi-

gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.

4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauG mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Rathausstr. 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bernd Lück Ketzin, den 30.11.10

Bürgermeister

(6)

Stadt Ketzin Ketzin, den 30.11.2010

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB

des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin 01/2010 „Steuerung der Standortfindung des Einzelhandels im unbeplanten Innenbereich sowie Änderung der Bauleitpläne VEP 02/92, BP 02/93,

BP 04/93, 07A/93, BP 02/95, BP 01/97, BP 07/97, BP 03/98, VBP 01/00, BP 03/02, BP 01/03, BP 01/05, BP 01/06 und BP 05/97

Die Stadtverordnetenversammlung Ketzin hat in ihrer Sitzung am 05.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2010

„Steuerung der Standortfindung des Einzelhandels im unbe- planten Innenbereich“ sowie Änderung der Bauleitpläne VEP 02/92, BP 02/93, BP 04/93, 07A/93, BP 02/95, BP 01/97, BP 07/97, BP 03/98, VBP 01/00, BP 03/02, BP 01/03, BP 01/05, BP 01/06 und BP 05/97 (siehe Anlage) beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Ent- wurfes des Bauleitplanes mit Begründung und den nach Ein- schätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadt Ketzin, Verwaltungsgebäude II, Rathausstr. 29, im Sachgebiet „Stadtentwicklung“, Raum OG 09, in der Zeit vom 20.12.2010 bis zum 20.01.2011 während der Allgemeinen Öff- nungszeiten:

Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.

Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösun- gen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird weiterhin Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung.

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnah- men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau- leitplan unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebau- ungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsord- nung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Bernd Lück Bürgermeister

(7)
(8)

Bekanntmachung des Schulamtes der Stadt Ketzin zur Schulanmeldung

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/2012 findet am 10. und 11. Januar 2011 in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr in der Europaschule (Grundschule) Ketzin statt.

Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2005 geboren wurden, werden 2011 schulpflichtig.

Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Bestätigung der Kita über die Teilnahme des Kindes an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

Wenn es möglich ist, sollte das einzuschulende Kind persön- lich zur Schulanmeldung vorgestellt werden.

Zu den Anmeldungsterminen werden der Rektor bzw. die stell- vertretende Rektorin und natürlich die Schulsekretärin anwe- send sein, um Fragen der Eltern und Kinder unmittelbar beant- worten zu können.

1. Änderungssatzung zur

Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS)

Aufgrund der §§ 1 und 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. 1/09, S. 197 ff) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 08, S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/

09, Nr. 07, S.160) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin in ihrer Sitzung am 29.11.2010 folgende 1. Änderungs- satzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin vom 13.06.2005 beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Frei- willigen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebühren- satzung – FwGebS) vom 13.06.2005 wird wie folgt geändert:

(1) § 2 Absatz 2 wird eingefügt und erhält folgende Fassung:

Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so kann die Stadt Ketzin die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung ver- langen, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist.

(2) § 8 wird eingefügt und erhält folgende Fassung:

§ 8 Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsor- ganisationen

(1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und / oder Hilfs- organisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Brandschutzbeauftragte der Stadt Ket- zin. Stellvertretend kann der jeweilige Einsatzleiter der

Feuerwehr die Beauftragung vornehmen. Ein Rechts- anspruch auf Beauftragung besteht nicht.

(2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und / oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten.

Die weiteren Paragraphen werden fortlaufend durch- nummeriert.

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Ge- bühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Ketzin, den 29.11.2010 Bernd Lück

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kos- ten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerweh- ren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung am 29.11.2010 beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ketzin, den 29.11.2010

Bernd Lück Bürgermeister

(9)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ketzin zu den Steuerbescheiden 2011

Die Stadtverwaltung Ketzin weist darauf hin, dass die im Ka- lenderjahr 2010 versandten Steuer- und Abgabenbescheide

– zur Grundsteuer A und B –

auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.

Die Steuerpflichtigen erhalten somit im Januar 2011 für die vorgenannten Steuern keine neuen Steuer- und Abgabenbe- scheide für das Jahr 2011.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Für die Steuerschuldner tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steu- erbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszah- lungen unter Zugrundelegung der letzten festgesetzten Jah- ressteuer zu entrichten.

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der orts- üblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. (§122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Ketzin, Rat- hausstraße 7,14669 Ketzin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise:

Die Stadt Ketzin weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeach- tung der Fähigkeiten automatisch das EDV-bedingte Mahnver- fahren einsetzt.

Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzuneh- men. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Ketzin er- hältlich. Die Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg und per E-Mail versandt oder auch persönlich in den Bürgerbüros der Stadt Ketzin abgegeben werden.

Fachbereich II Kämmerei / Steuern Allgemeine Öffnungszeiten:

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Auskunft erteilt unter Telefon:

033233/720-229 Frau Krüger 033233/720-226 Frau Naumann Telefax: 033233/720-299 Internet: www.ketzin.de E-MaiI: info@ketzin.de

Zusätzliche Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag, Freitag

08.00 - 12.00 Uhr.

Ich weise abschließend nochmals auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ketzin Nr. 10/2008 vom 07.11.2008 hin:

Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.08.2008 wurde die UmIageerhebung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen ab dem Jahr 2009 eingestellt. Somit sind hierfür keine Zahlungen mehr an die Stadt Ketzin zu leisten.

Joachim Folda Kämmerer

(10)

Ende des amtlichen Teils

STADT KETZIN

mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow - Der Bürgermeister -

Sitzungstermine 2011

Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss, Fachausschüsse und Ortsbeiräte 01.12.2010

Stadtverordneten- versammlung

(SVV)

Hauptausschuss (HA)

Ausschuss für Finanzen (FA)

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus

und Ordnung (WA)

Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (BA)

Ausschuss f. Kultur, Bildung, Soziales, Sport

und Gesundheit (KA) (Montag, 18.00 Uhr) (Montag, 18.00 Uhr) (Mittwoch, 18.00 Uhr) (Donnerstag,18.30 Uhr) (Montag, 18.00 Uhr) (Dienstag, 18.00 Uhr)

14.02.2011 24.01.2011 11.01.2011 Di. 27.01.2011 17.01.2011

28.03.2011 14.03.2011 02.03.2011 17.03.2011 08.02.2011 01.03.2011

16.05.2011 02.05.2011 13.04.2011 28.04.2011 11.04.2011 12.04.2011

20.06.2011 06.06.2011 25.05.2011 26.05.2011 23.05.2011 31.05.2011

27.06.2011 28.06.2011

Sommerpause (Ferien 30.06.-13.08.2011)

05.09.2011 22.08.2011 10.08.2011 25.08.2011 12.09.2011

17.10.2011 26.09.2011 07.09.2011 29.09.2011 24.10.2011 20.09.2011

28.11.2011 14.11.2011 02.11.2011 17.11.2011 01.11.2011

13.12.2011

Sitzungen der Ortsvorsteher beim Bürgermeister

jeweils am Donnerstag 18.00 Uhr im Rathaus 17.03.2011 16.06.2011 15.09.2011 01.12.2011

Bernd Lück Bürgermeister

Sommerpause (Ferien 30.06. - 13.08.2011)

STADT KETZIN

mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow - Der Bürgermeister -

Sitzungstermine 2011

Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss, Fachausschüsse und Ortsbeiräte 01.12.2010

Stadtverordneten- versammlung

Hauptausschuss (HA)

Ortsbeirat Etzin

Ortsbeirat Falkenrehde

Ortsbeirat Tremmen

Ortsbeirat Zachow

18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 18.00 Uhr

(Montag) (Montag) (Mittwoch) (Montag) (Mittwoch) (Donnerstag)

14.02.2011 24.01.2011 19.01.2011 10.01.2011 19.01.2011

28.03.2011 14.03.2011 23.02.2011 21.02.2011 09.03.2011

16.05.2011 02.05.2011 13.04.2011 04.04.2011 27.04.2011

20.06.2011 06.06.2011 25.05.2011 09.05.2011 01.06.2011

Sommerpause (Ferien 30.06. ± 13.08.2011) 29.06.2011 14.06.2011

05.09.2011 22.08.2011 03.08.2011 08.08.2011 17.08.2011

17.10.2011 26.09.2011 12.10.2011 19.09.2011 21.09.2011

28.11.2011 14.11.2011 16.11.2011 07.11.2011 02.11.2011

14.12.2011 05.12.2011 14.12.2011

Sommerpause (Ferien 30.06. – 13.08.2011)

28

(11)

Landkreis Havelland

Der Landrat Pressestelle Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow

www.havelland.de pressestelle@havelland.de

Pressereferent Erik Nagel

Tel.: 03385 / 551-1345 Fax: 03385 / 551-31345

Mitarbeiterin der Pressestelle Anja Tschernich

Tel.: 03385 / 551-1212 Fax: 03385 / 551 31212

Pressemitteilung

17. November 2010 155/2010

Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“

In erster Linie sollen die Beauftragten die Befragungen in den stichprobenartig ausgewählten Haushalten in Form eines Interviews durchführen. Zusätzlich werden sie für Gebäude- und Wohnungszählungen eingesetzt bzw. bei der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Beauftragter kann jeder deutsche Staatsangehörige ab dem vollendeten 18.

Lebensjahr mit gültigem Personalausweis werden.

Angehende Beauftragte werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen vorbereitet. Die Teilnahme erfolgt ehrenamtlich, den Beauftragten wird aber eine Aufwandsentschädigung gewährt (z.B. 7,50 Euro für jedes erfolgreich absolvierte Interview).

Interessenten können sich ab sofort für die Tätigkeit schriftlich bewerben. Die Bewerbungen mit einer kurzen Selbstvorstellung sind zu richten an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Rathenow 6301, Landkreis Havelland, Bammer Landstraße 10, 14712 Rathenow bzw. an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Nauen 6302, Landkreis Havelland, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2011, im Anschluss finden Auswahlgespräche und Schulungen statt. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter Telefon 03385 / 551 7370 bzw. 03321 / 403 5170 oder im Internet unter www.zensus-berlin-brandenburg.de.

„Zensus 2011“ – so heißt die Erhebung, die in allen Ländern der Europäischen Union im kommenden Jahr durchgeführt wird. Auch in Deutschland werden 2011 statistische Daten zu den Einwohnern und ihren Lebensumständen erhoben. Dazu werden Erhebungsbeauftragte gesucht.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung werden beim Zensus nicht alle Haushalte befragt, sondern vor allem die Verwaltungsregister zur Datengewinnung genutzt.

Ergänzt wird dies durch Befragungen in ausgewählten Haushalten. Die so gewonnen Angaben fließen in die zukünftigen Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene der jeweiligen Regionen ein. Für die Vorbereitung und Durchführung des „Zensus 2011“ im Landkreis Havelland ist die Kreisverwaltung zuständig. Sie hat in den Standorten Rathenow und Nauen

Erhebungsstellen eingerichtet, von denen aus die Haushaltsbefragungen von Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden. Die Befragungen sollen von 9. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 stattfinden. Dafür werden jetzt 80 Erhebungsbeauftragte für die Region Rathenow und 180 für die Region Nauen/Falkensee gesucht.

Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen

(12)

Zensus 2011

Erhebungsstelle Nauen 6302 Landkreis Havelland

Goethestr. 59/60 14641 Nauen

Tel.: 03321 403-5170

Wir suchen

„150 Erhebungsbeauftragte“

(ehrenamtlich; mit Aufwandsentschädigung)

Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, wird im Jahr 2011 in Deutschland eine Bevöl- kerungs-, Gebäude- und Wohnraumzählung, der Zensus 2011, durchgeführt. Dabei werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die Haushaltszusammenhänge sowie der Gebäude- und Wohnungsbestand bundesweit flächendeckend erhoben.

Im Rahmen dieser Erhebung wurde in der Landkreisverwaltung des Landkreises Havelland, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet.

Zur Realisierung des Zensus 2011 suchen wir 150 ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die ca. 100 Interviews anhand eines vorgegebenen Fragebogens in den Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin, Nauen, Schönwalde-Glien und Wustermark durchführen.

Die Befragungen decken grundsätzliche komplette Haushalte ab, die sich aus ca. 2 Personen zusammensetzen, so dass jede(r) Erhebungsbeauftragte etwa 50 Termine wahrnimmt. Die Be- fragung einer Person wird voraussichtlich 10 Minuten dauern.

Voraussetzungen:

Volljährigkeit

gültiger Personalausweis und Wohnort in Deutschland Zielgerichtetes, sympathisches und freundliches Auftreten Teilnahme an Schulung (einmalig)

Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit Flexibilität und Mobilität

gute Deutschkenntnisse

Verpflichtung zur Geheimhaltung der erhobenen Daten (auch nach Beendigung der Er- hebungstätigkeit)

Wir bieten:

eine interessante Tätigkeit im Rahmen einer bundesweiten Statistikerhebung eine Aufwandsentschädigung (z. B. 7,50 für ein erfolgreiches Interview)

einen Befragungsbezirk in Wohnortnähe aber außerhalb Ihrer unmittelbaren Nachbar- schaft

eine umfassende Schulung und die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen Unterstützung bei Fragen und Problemfällen

eine freie Zeiteinteilung für die Durchführung der Interviews unter Einhaltung des Erhe- bungszeitraumes

Die Schulung findet im März/April 2011 statt. Der Erhebungszeitraum umfasst vorrangig die Monate Mai-Juli 2011.

Bei Interesse melden Sie sich ab sofort bis 28.02.2011 unter Tel. 03321 403-5170 oder schrift- lich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Beruf) an die o. g. Adresse. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter www.zensus2011.de.

(13)

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

bitte melden Sie Ihren Bedarf an!

(14)

Veränderte Öffnungszeiten

der Verwaltung der Stadt Ketzin während der Feiertage.

Die Stadtverwaltung Ketzin bittet ihre Bürger, die folgenden veränderten Öffnungszeiten zu beachten:

Stadtverwaltung am 21.12. und 23.12.2010:

Dienstag, 21.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, 23.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Bürgerbüro (und Meldestelle) am 23.12.2010 und vom 27.12 bis 30.12.2010:

Montag, 20.12.2010: 8:00-12:00 Uhr

Dienstag, 21.12.2010 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 22.12.2010: geschlossen

Donnerstag, 23.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Montag, 27.12.2010: 8:00-12:00 Uhr

Dienstag, 28.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 29.12.2010: geschlossen

Donnerstag, 30.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Am 24.12.2010 und 31.12.2010 ist die gesamte Verwaltung geschlossen!

Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,

Ganz herzlichen Dank möchte ich all den Bürgerinnen und Bürgern sagen, welche die diesjährigen Weihnachtsmärkte in der Stadt Ketzin und in den Ortsteilen mit vorbereitet und ge- staltet haben. Ich bin immer wieder erstaunt über den Elan und die Freude, mit der Sie ans Werk gehen, trotz der vielen Arbeit, trotz der Zeitnot und trotz der Tatsache, die Albert Schweitzer einmal so umschrieben hat: „Wer sich vornimmt, Gutes zu wirken, darf nicht erwarten, dass die Menschen ihm deswegen die Steine aus dem Weg räumen.“

Ehrenamtliches Tun ist oftmals mühsam, denn viele Stolper- steine müssen aus dem Weg geschafft werden. Auf die Dauer könnte das zu einer gewissen Resignation führen, aber nein, im Gegenteil – immer wieder, wenn ich mit ehrenamtlich en- gagierten Menschen spreche, spüre ich, dass ihnen das Hel- fen Spaß macht, weil sie nicht nur geben, sondern auch emp- fangen: Sie lernen und sie sammeln neue wertvolle Lebenser- fahrungen, sie knüpfen Kontakte, oft solche, die sich in ihrem normalen Lebens- und Berufsalltag nicht ermöglichen ließen.

Auch ohne ein Leistungsentgelt verschafft das persönlichen Gewinn. Und die Freude am eigenen Tun motiviert immer wieder zum Weitermachen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ein bewegtes Jahr verabschiedet sich und ein neues Jahr, an das beruflich und privat viele Hoffnungen geknüpft werden in der Adventszeit und in den besinnlichen Stunden abseits

des Alltags, in der Vorfreude auf Weihnachten, da meldet es sich immer ganz besonders penetrant: unser schlechtes Ge- wissen. Was hatte man sich nicht alles vorgenommen, was für gute Vorsätze für das Jahr gefasst – und am Ende vielfach doch nur einen Kompromiss erreicht.

Das ist menschlich, wird der eine oder die andere sagen, und ich denke, sie haben Recht. Auch ist ein Kompromiss besser als gar nichts und oft das einzig Mögliche.

Genauso geht es auch in der Kommunalpolitik zu: Wir planen und setzen alle Hebel in Bewegung, um trotz des fehlenden Geldes unsere Stadt Ketzin und unsere Ortsteile schön zu er- halten oder zu erneuern. Aber alleine ist das nicht mehr zu schaffen. Wir sind angewiesen auf die Unterstützung und die Zusammenarbeit mit Land und Bund wie auch mit der Wirt- schaft. Oft steht auch hier am Ende ein – gerade noch bezahl- barer – Kompromiss.

Wie das dann bewertet wird, ist ganz unterschiedlich: Wäh- rend der eine das Glas halb leer wähnt und diesem Eindruck in einem Leserbrief Luft verschafft, sieht der andere das Glas halb voll – und freut sich meist im Stillen. Tatsache bleibt: Hier in der Stadt Ketzin und in den Ortsteilen bewegt sich etwas, hier helfen viele mit, um unsere Kommune lebenswert und wettbewerbsfähig zu erhalten. Ich könnte jetzt mannigfache Beispiele anführen.

(15)

Historische Gestaltung des Standesamtes

Im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Rathau- ses ist 2010 das Standesamt nach altem Vorbild saniert wor- den.

Es wurden die Pendeltür aus DDR-Zeiten entfernt und der his- torische Wandfries von Herrn Schendel wieder herausgear- beitet.

Bei den Bauarbeiten ist eine Nische entdeckt worden, die im Deckenbereich das Gewölbe wieder sichtbar machte. Dadurch wirkt der Vorraumlichter und weiter.

Durch den Blick auf das historische Bild hinter dem Trautisch entsteht der Eindruck, als ob man in die Weite der Ketziner Landschaft schaut.

Die Paare, welche sich bisher in unserem neu gestalteten Raum haben trauen lassen, waren von der dortigen Atmosphäre be- geistert. Die Stadt Ketzin freut sich über die positive Resonanz, und wünscht sich, dass viele glückliche Paare den schönsten Tag ihres Lebens hier beginnen.

und das uns sicher auch einige Veränderungen bringen wird, begrüßen wir in wenigen Tagen.

Genießen Sie die ruhige Zeit zwischen den Jahren. Widmen Sie sich den wieder einmal zu kurz gekommenen Hobbys und verbringen Sie eine schöne Zeit mit Ihrer Familie oder mit lie- ben Freunden und tanken Sie Kraft für die Herausforderun- gen im neuen Jahr.

Im Rückblick auf 2010, möchte ich denen, die mich auf dem Weg durch dieses Jahr begleitet haben, ein ganz herzliches Wort des Dankes für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit sagen.

Mit meinem Dank verbinde ich die besten Wünsche für be- sinnliche Stunden in der Adventszeit, ein friedvolles Weih- nachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Bürgermeister Bernd Lück

(16)

Die Stadtverwaltung stellt sich vor

Fachbereich II

Finanzen und Bauverwaltung

Waltraud Plenzke

Sachbearbeiterin Hochbau und Sanierung Tel.: 033233/720217

E-Mail: waltraud.plenzke@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29, OG Zimmer 12 Zuständigkeiten:

– Vorbereitung und Überwachung bei investiven Baumaß- nahmen und Ausstattungen von Objekten in der Stadt Ket- zin und den Ortsteilen

– Bearbeitung und Überwachung von privaten und stadtei- genen Maßnahmen im Sanierungsgebiet

– Beschaffen, Bearbeiten und Abrechnen von Fördermitteln – Beratung von Bürgern bei genehmigungspflichtigen und

genehmigungsfreien Baumaßnahmen jeder Art Ausbildung, beruflicher Werdegang:

Berufsausbildung zur technischen Zeichnerin Dipl.-Ing. (HF) Hochbau

1966 – 1985 Projektierungsbüro ZBO Nauen 1985 – 1987 Stadt Ketzin Bauamt

1987 – 1989 Sekretär der Interessengemeinschaft für territoriale Rationalisierung

1990 – heute für Sanierungsmaßnahmen und investiven Hochbau bei der Stadt Ketzin zuständig Persönliches Ziel:

Eine gute und reibungslose Übergabe an die neue Kollegin, Frau Susanne Storch, die ab dem 01.07.2011 meinen Arbeits- bereich bis auf den Anteil Hochbau bei stadteigenen Objek- ten übernimmt.

Für die Investitionen im Hochbau ist dann Herr Mathias Meißner der Ansprechpartner.

Fachbereich II

Finanzen und Bauverwaltung

Susanne Storch

Sachbearbeiterin Stadtentwicklung Tel.: 033233/720 232

E-Mail: susanne.storch@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29,

OG, Zimmer 09 Zuständigkeiten:

– Aufgaben nach dem Bauordnungsrecht – Aufgaben zur Bauleitplanung

– Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel – Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beruflicher Werdegang:

– Ausbildung zur Bürokauffrau

– Architekturstudium an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, Abschluss Diplom-Ingenieurin (FH)

– freie Mitarbeiterin in Planungsbüros und Projektentwick- lungsgesellschaften

– Angestellte Architektin in einem brandenburger Ingenieur- büro

– seit dem 01.11.2010 bei der Stadt Ketzin Persönliche Ziele:

– sach- und fachgerechtes Abarbeiten gestellter Anfragen und Aufgaben im Sinne einer positiven Stadtentwicklung – Unterstützung und Betreuung ortsansässiger Industrie- und

Gewerbebetriebe sowie von Investoren sowohl bei bau- planungsrechtlichen Fragen als auch bei der Beantragung von Fördermitteln.

Caroline Neumann

Auszubildende

E-Mail:

caroline.neumann@ketzin.de Sitz:

Rathausstraße 29

Zimmer DG 06/ Frau König geb. am 16.09.1990 Schulausbildung

2003 - 2007 Gymnasium „Johann Heinrich August Duncker“

in Rathenow

2007 - 2010 Eliteschule des Sports „Friedrich-Ludwig-Jahn“

Sportschule Potsdam seit September 2010

Auszubildende der Stadtverwaltung Ketzin/

Verwaltungsfachangestellte

Persönliche Ziele

– einen guten Ausbildungsabschluss erreichen – Engagement in allen Bereichen zeigen

– stets hilfsbereiten, freundlichen und respektvollen Umgang zu Menschen bewahren

(17)

Fachbereich II Finanzen und Bauverwaltung

Nicole Pydde

Controllerin Sachbearbeiterin

Anlagenbuchhaltung/KLR Tel.: 033233/ 720221 E-MaiI:

nicole.pydde@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29 OG Zimmer 19 geb. am 16.11.1975 Zuständigkeiten:

Verwaltungs- und Beteiligungscontrolling

– Organisation des Berichtswesens, Entwicklung eines Managementinformationssystems

– Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanes – Überwachung des Verlaufs der Haushaltswirtschaft,

Vorschauberechnungen

– Prüfung und Überwachung der Beteiligungen der Stadt Ketzin und Erstellung der Gesamtabschlüsse Anlagenbuchhaltung

– Bewertung und Buchung des Anlagevermögens, Abschrei- bungen und Sonderposten

– verantwortlich für die Durchführung der Inventur Ausbildung, beruflicher Werdegang:

1995 Abitur am Goethe-Gymnasium Nauen

1995-1998 Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei der BUWIS Steuerberatungs GmbH in Potsdam 1998 - 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Uni-

versität Potsdam,

Arbeit als Steuerfachangestellte bei der Domus Revision GmbH in Potsdam

2004 - 2007 Buchhalterin bei der Frucht-Express GmbH in Groß Kreutz

seit 01.02.2007 Sachbearbeiterin bei der Stadt Ketzin, Einfüh- rung der Doppik

2009 - 2011 berufsbegleitende Weiterbildung zur Kommu- nalen Bilanzbuchhalterin

ab 01.01.2011 Controllerin, Stellvertreterin der Kämmerin Persönliche Ziele:

– Fortentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu einem umfassenden Berichtswesen

– Beteiligung am Zielbildungsprozess und Entwicklung eines geeigneten Kennzahlensystems

– Mitwirkung bei der Umsetzung des Leitbildes der Stadt Ketzin insbesondere bei der Ermittlung von Wirtschaftlich- keitspotenzialen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Festlegung von Maßnahmen zur Zielerreichung

Fachbereich II Finanzen und Bauverwaltung

Liane König

Sachbearbeiterin Liegenschaften Tel.: 033233/720216

E-Mail: liane.koenig@ketzin.de

Sitz: Rathausstraße 29, Zimmer OG 06 geb. am 29. Oktober 1958

Zuständigkeiten:

– Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und Ge- bäuden sowie Bestellung von Erbbaurechten

– Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, Bauerlaubnis- verträgen, Gestattungsverträge u.s.w.

– Erteilung von Negativattesten (Prüfung durch die Stadt, ob bei Grundstücksverkäufen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 if. BauGB besteht)

– Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten Dritter am Grundeigentum – Erteilung von Löschungsbewilligungen der Eintragungen

zugunsten der Stadt Ketzin aus dem jeweiligen Grundbuch der Abt. II

– Leitung und Organisation der Berufsausbildung in der Ver- waltung der Stadt Ketzin

– Erklärungen bei Mess- und Grenzverhandlungsterminen – Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

– Auskünfte über diverse weitere Grundstücksangelegenhei- ten

Ausbildung, beruflicher Werdegang:

1977 - 1980 Studium an der Ingenieurschule für GW Greiz, Abschluss als Dipl.-Ing.

1980 - 1987 Technologin im VEB KFM Ketzin 1987 - 1988 Arbeitsökonom

ab 10/1988 Sachbearbeiterin Landwirtschaft Rat der Stadt Ketzin

1995 - 1996 Angestelltenlehrgang 1 im kommunalen Verwal- tungsdienst

1999 Ausbildung zur Ausbilderin im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg

(18)

Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin

im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember 2010

Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem 01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunsch- schreibens gewürdigt:

Zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres;

sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jah- re), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jah- re).

Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.

Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubilä- en (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwal- tung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Er- eignis) der jeweiligen Eheleute bzw. enger Verwandter angewie- sen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund mangelnder In- formation so bedeutsame Ehejubiläen keine entsprechende Wür- digung erfahren könnten.

Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen

Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreich- bar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9,

Tel.: 033233 720112.

Wir werden uns dann zu gegebener Zeit zwecks Terminverein- barung mit den Ehejubilaren in Verbindung setzen.

Gratulationen des Bundespräsidenten

und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glück- wunschschreibens.

Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gratulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schrift- licher Form vorgenommen.

Bernd Lück Bürgermeister

Tag des Ehrenamtes

Am 13.11.2010 fand im Bürgersaal der Stadt Ketzin im Rah- men der Abschlussveranstaltung des Bundesprojektes „Aktiv im Alter“ die Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile statt.

Mit einem Sachgeschenk wurden ehrenamtlich Tätige ausge- zeichnet, welche sich besonders im Jahr 2010 für unser Ge- meinwesen eingesetzt haben.

Bernd Lück Bürgermeister

01.12. zum 85. Geburtstag

Frau Bohr, Hulda in: Ketzin OT Tremmen

02.12. zum 90. Geburtstag

Frau Kleensang, Charlotte in: Ketzin

03.12. zum 75. Geburtstag

Frau Leske, Ilse in: Ketzin OT Falkenrehde

04.12. zum 80. Geburtstag

Herr Höth, Otto in: Ketzin OT Zachow

06.12. zum 70. Geburtstag

Frau Krause, Hildegard in: Ketzin

08.12. zum 101. Geburtstag

Frau Gillner, Elfriede in: Ketzin

09.12. zum 80. Geburtstag

Herr Krause, Helmut in: Ketzin

10.12. zum 85. Geburtstag

Frau Reichert, Elisabeth in: Ketzin

13.12. zum 75. Geburtstag

Frau Kaminski, Christel in: Ketzin

13.12. zum 96. Geburtstag

Frau Schwerdt, Hildegard in: Ketzin

15.12. zum 70. Geburtstag

Frau Krellner, Karin in: Ketzin OT Falkenrehde

17.12. zum 70. Geburtstag

Frau Bahr, Waltraud in: Ketzin

17.12. zum 70. Geburtstag

Herr Kozelnik, Klaus in: Ketzin

17.12. zum 75. Geburtstag

Herr Schulz, Günter in: Ketzin

17.12. zum 91. Geburtstag

Frau Valjeur, Edelgard in: Ketzin

18.12. zum 80. Geburtstag

Herr Dr. Gürlich, Josef in: Ketzin

(19)

19.12. zum 75. Geburtstag Frau Bütow, Ursula in: Ketzin

19.12. zum 80. Geburtstag

Herr Gräbnitz, Erich in: Ketzin

20.12. zum 75. Geburtstag

Herr Voß, Karl-Heinz in: Ketzin

21.12. zum 75. Geburtstag

Herr Dr. Großhans, Paul in: Ketzin

23.12. zum 70. Geburtstag

Herr Fürstenberg, Peter in: Ketzin

24.12. zum 75. Geburtstag

Herr Dr. Kirchner, Horst in: Ketzin

25.12. zum 75. Geburtstag

Frau Schieschke, Christa in: Ketzin OT Falkenrehde

25.12. zum 80. Geburtstag

Herr Vonn, Traugott in: Ketzin OT Zachow

26.12. zum 75. Geburtstag

Frau Däbel, Christel in: Ketzin OT Etzin

27.12. zum 91. Geburtstag

Herr Swierkowski, Franz in: Ketzin

28.12. zum 91. Geburtstag

Herr Swierkowski, Bruno in: Ketzin

29.12. zum 75. Geburtstag

Herr Rudnik, Werner in: Ketzin

Herzlichen Glückwunsch !

Goldene Hochzeit

Herzlichen Glückwunsch

zum 50. Hochzeitstag am 17. Dezember 2010

Herzlichen Glückwunsch

zum 50. Hochzeitstag am 23. Dezember 2010 Manfred und Helga Weber, in Ketzin

Goldene Hochzeit

Wolfgang und Monika Kipka, in Ketzin

Projekt „Aktiv im Alter“ erfolgreich beendet

Das Bundesmodellprojekt „Aktiv im Alter“, an dem sich meist ältere Bürger Ketzins beteiligten, fand am 13.11.2010 mit einer ganztägigen Auswertungsveranstaltung im Bürgersaal seinen Abschluss.

Neben den über 30 aktiven Teilnehmern konnte der Bürger- meister der Stadt auch die Landtagsabgeordnete und Vorsit- zende des Seniorenrates des Landes Brandenburg, Frau Pro- fessor Sieglinde Heppener, und die Sozialamtsleiterin des Land- kreises Havelland, Frau Elke Müller, begrüßen.

Die Auswertung zeigte deutlich, dass Ketzin es verstanden hat, die Potenziale besonders älterer Menschen, z.B. deren Erfah- rungen, Problemsicht, Interessen, Ideen, Wissen, Identifikati- on mit der Stadt/dem Ort, Engagement und nicht zuletzt de- ren Kontakte und Zeitreserven für die Weiterentwicklung des kommunalen Lebens zu nutzen.

Als konkrete Ergebnisse liegen nach 3 Befragungen und über 900 Stunden aktiver Arbeit und Beratungen vor:

– die Prioritätenliste für den Wegebau für Ketzin und die Orts- teile

– Eine Wohnberatung, die seit März 2010 jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus angeboten wird

– 4 Verkehrsteilnehmerschulungen

– ein integriertes Geh-, Rad- und Reitwegekonzept – eine Busverbindung nach Elstal (Bus 662) seit Mai 2010 – seit 01.11.2010 ein Ruf-Sammel-Taxi für die Kommune Ket-

zin/Havel

– Ortsspiegel „Wer, was, wann, wo?“ für alle 4 Ortsteile und die Stadt Ketzin

– die erweiterten Räume des Jugendclubs können nunmehr von den Jugendlichen, aber auch von Senioren und allen anderen Bürgern zur Gruppenarbeit genutzt werden – von Juni bis August spezielle Zeiten für Seniorenschwim-

men in Strandbad

– Vorbereitungsarbeiten für eine Dorfbibliothek in Tremmen – Vorbereitungen für eine Heimatstube in Falkenrehde, um vorhandene Exponate aus der Ortsgeschichte aufbewah- ren zu können.

Es konnte eingeschätzt werden, dass die Senioren ihr Erfah- rungswissen für die Weiterentwicklung von Aufgaben in der

(20)

Kommune einsetzen konnten. Große Unterstützung erhielten die Projektteilnehmer besonders durch den Bürgermeister der Stadt Ketzin, Herrn Bernd Lück, der auch die Verwaltungsmit- arbeiter zur Unterstützung der Projektarbeit angehalten hat.

Am Projekt „Aktiv im Alter für Ketzin“ haben 35 Ketziner Bür- gerinnen und Bürger aktiv mitgearbeitet, 4 Verwaltungsmitar- beiter/-innen unterstützten die Arbeitsgruppen aktiv und 13 Unternehmer, Sparkasse und GWV Ketzin haben mit Sach- spenden die Fragebogenaktionen unterstützt.

Die aktiven Senioren wünschen sich, dass sie die Kommune auch in Zukunft bei der Lösung von Aufgaben unterstützen können, von ihrem Erfahrungswissen Gebrauch gemacht wird und dass ihre Ideen und Anregungen auch weiterhin würde- voll diskutiert werden.

Der Seniorenrat Ketzin wünscht allen Seniorinnen und Senioren geruhsame, fröhliche und angenehme Weihnachtstage,

Festtage für die Sinne, Festtage für die Seele.

Möge das Jahr 2011 Ihnen Gesundheit, viele interessante Gespräche mit netten Menschen,

aber vor allem Zufriedenheit bringen.

(21)

Mitteilungen der Kirchen

Evangelische Kirchengemeinden St. Petri Ketzin und Paretz

Rathausstraße 17, Pfarrer Zastrow Telefon: (033233) 80568 oder 40966 E-Mail: ekgketzin.zastrow@arcor.de

Evangelischer Kindergarten, Leiterin Frau Wagenschütz Rathausstraße 17, Telefon 80478

Gottesdienste in aller Regel:

Ketzin, Kirche St. Petri, jeden Sonntag 10.00 Uhr Paretz, Dorfkirche, jeden 2. Sonntag 9.00 Uhr Evangelisches Seniorenzentrum, monatlich 9.00 Uhr Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin,

Rudolf-Breitscheid-Straße 24

Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Telefon: 03321 / 45 32 07; Fax: 03321 / 4 87 19 E-Mail: info@peter-paul-nauen.de

Pfarradministrator Kaplan Johannes Hilfer Diakon Klaus Hubert

Sprechzeiten nach der Heiligen Messe oder nach Vereinba- rung übers Pfarrbüro.

Das Pfarrbüro ist Dienstag bis Freitag von 9.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.

Darüber hinaus ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wir wer- den uns umgehend bei Ihnen melden.

Beichtgelegenheiten in Verbindung mit der Heiligen Messe oder nach Vereinbarung.

Ansprechpartner

– Für Geburtstage + Krankenbesuche + Ökumene Frau Riethmüller Tel. 730000

– Öffentlichkeitsarbeit Frau Zimmer Tel. 80287

Achtung! Änderung der Gottesdienstzeiten in Ketzin Gerade Kalenderwoche - samstags 18.00 Uhr Ungerade Kalenderwoche - sonntags 8.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr Andachten im Seniorenheim Ketzin

jeden Mittwoch um 9.00 Uhr

Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen

________ Gottesdienste / Veranstaltungen ________

Ketzin, Paretz, Zachow-Gutenpaaren

Dezember s s

Samstag 11.12. 14:30 Seniorenzentrum Adventsfeier Sonntag 12.12. 09:00

10:00 16:00

Dorfkirche Paretz Ferd.-Hahn-Haus Dorfkirche Paretz

Gottesdienst

deliceight A capella Konzert Von O Happy Day bis O Du Fröhliche Samstag 18.12. 14:30 Seniorenzentrum Adventsfeier

Sonntag 19.12. 09:00 10:00

14:30

Seniorenzentrum Ferd.-Hahn-Haus Dorfkirche Paretz

Gottesdienst

Krippenspiel des Kinder- gartens, anschl. Brunch Advents- u. Weihnachts- lieder zum Hören und Mitsingen (Kirchenchor)

Januar

Neujahr 01.01. 14:00 Ferd.-Hahn-Haus Gottesdienst zum Neuen Jahr Sonntag 16.01. 9:00

9:00 10:00

Dorfkirche Paretz GemHaus Zachow Ferd.-Hahn-Haus

Gottesdienst

Sonntag 30.01. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Gottesdienst Februar

Sonntag 06.02. 9:00 10:30 17:00

Dorfkirche Paretz GemHaus Zachow Ferd.-Hahn-Haus

Gottesdienst

Außer der Reihe: Gottesdienst (nicht nur) für junge Leute Sonntag 13.02. 9:00

10:00

Seniorenzentrum Ferd.-Hahn-Haus

Gottesdienst

Sonntag 20.02. 10:00 Dorfkirche Paretz Gottesdienst zum Winterfest Sonntag 27.02. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Frühstücksgottesdienst März

Samstag 05.03. 17:00 Katholische Kirche Außer der Reihe: Ökume- nischer Gottesdienst zum Weltgebetstag: Wie viele Brote habt ihr? - Chile 2011 Sonntag 13.03. 9:00

10:00 14:00

Dorfkirche Paretz Ferd.-Hahn-Haus GemHaus Zachow

Gottesdienst

Änderungen und Ergänzungen entnehmen Sie bitte den Aushängen!

Samstag, 04.12.2010 18.00 Uhr Vorabendmesse für den 2. Adventssonntag Dienstag, 07.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe

Sonntag, 2.12.2010 8.00 Uhr Hl. Messe 3. Adventsonntag

Dienstag, 14.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 18.12.2010 18.00 Uhr Hl. Messe 4. Adventsonntag

Dienstag, 21.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe Freitag, 24.12.2010 – Heilig Abend

18.00 Uhr Christmette Sonntag, 26.12.2010 8.00 Uhr Hl. Messe 2. Weihnachtsfeiertag

Dienstag, 28.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe

Freitag, 31.12.2010 17.00 Uhr Hl. Messe Silvester Samstag, 01.01.2011 18.00 Uhr Hl. Messe Neujahr Sonntag, 02.01.2011 18.00 Uhr Hl. Messe

anschl. Segnung der Gemeinderäume Dienstag, 04.01.2011 9.00 Uhr Hl. Messe

Sonntag, 09.01.2011 8.00 Uhr Hl. Messe

Danach finden die Gottesdienste in geänderter Weise wie oben angegeben statt.

Alle anderen Gottesdienstzeiten im Pfarrgebiet entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kirche oder erfragen diese bei den Ansprechpartnern.

s g ( )

Heilig Abend

24.12. 18:00 16:30

Dorfkirche Paretz Katholische Kirche

Christvesper

2. Weihn. 26.12. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Familiengottesdienst mit Kinderkirche

Silvester 31.12. 17:00 Dorfkirche Paretz Jahresschlussandacht

(22)

Auf diesen Seiten

Kita „Wirbelwind – Kinder sammeln für Kinder

Hort Havelfrüchtchen – Ein Jahr ist vergangen

Ausstellung im Museum der Stadt Ketzin – Gestricheltes von Rainer Ramin

ISI-RIDING in Paretz –Mein Schülerpraktikum Adler Apotheke Ketzin – Historie

Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen

Ketziner Seiten Ketziner Seiten

Foto: Wolfgang Balzer

Ende Oktober hatten die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind (Falkenrehde) den Bericht über die Sammelaktion „Weihnach- ten im Schuhkarton“ in der Zeitung gelesen. Spontan entstand die Idee, die Kinder und Eltern in der Kita zum Sammeln aufzu- rufen.

Bei der Aktion werden Schuhkartons mit kleinen Überraschun- gen zu Weihnachten gefüllt. Diese Sachen sind vor allem für bedürftige Kinder in Osteuropa bestimmt.

Viele Eltern waren sofort bereit, gemeinsam mit ihren Kindern einen Schuhkarton für Kinder in Not zu packen. So kamen insgesamt 25 Kartons und 150,00 Euro zusammen!

Die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind bedanken sich nochmals recht herzlich bei allen Eltern, die sich an dieser Aktion betei- ligten.

Es wäre schön, wenn wir das im nächsten Jahr wiederholen könnten.

Die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind

„Weihnachten im Schuhkarton“

Kinder sammeln für Kinder

KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER KONRAD ZIMMER

Finanzen und Bauverwaltung

(23)

Ein Jahr ist vergangen...

und ein Rückblick auf viele schöne Höhepunkte sei uns erlaubt.

Nach einem viel zu langen und kalten Winter verwöhnte uns ein heißer Sommer und machte zahlreiche Strandbadbesuche in den Ferien möglich.

Ein Dankeschön der Firma Lorberg für zwei schattenspendende Bäume auf unserem Spielplatz.

Auch die Fährfahrt war ein Erlebnis für die Kinder. Ein erfrischen- des Eis im Gasthaus „Redo“ rundete den Ausflug ab.

Durch die Unterstützung der Stadt Ketzin waren uns auch viele Ausflüge ins Umland möglich.

Ein herzliches Dankeschön dafür!

Zwei weitere Höhepunkte in diesem Jahr waren unsere Teilnah- me am traditionellen Fischerfest und am Ernteumzug in Paretz.

Mit viel Kreativität und Freude waren wir dabei.

Die Eröffnung der Bewegungsbaustelle auf unserem Freigelande in den Herbstferien war ein weiteres Highlight für unsere Kinder.

Dank einer großzügigen Spende der „Ketziner Landfrauen“ und der Firma „E.ON edis AG“ können wir uns im nächsten Jahr über drei neue Sitzgarnituren auf dem Spielplatz freuen.

Gefreut haben wir uns auch über die vielen Besucher unseres Standes auf dem Ketziner Weihnachtsmarkt und die rege Beteili- gung an unserem traditionellen Weihnachtscafé.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Die Kinder und Erzieherinnen des Hortes „Havelfrüchtchen“

der Stadt Ketzin

Kultur- und Tourismuszentrum Öffnungszeiten:

Museum der Stadt Ketzin

Rathausstraße 18 Mo / Mi / Fr. 10.00 - 15.00 Uhr 14669 Ketzin Die / Do 10.00 - 17.00 Uhr Tel. 033233 / 73830

E-Mail: kulturzentrum@ketzin.de Weitere Termine nach Absprache

Rathausstraße 16, 14669 Ketzin % + Fax (033233) 806 68

Fenster · Türen · Glaserei

RAAB

Tischlerei

- über 100 Jahre -

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr !

(24)

Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz

vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010

Mein Name ist Sissi Ganzack, ich bin 15 Jahre alt und gehe in die 9. Klasse der Theodor-Fontane Oberschule in Ketzin.

Hier bin ich mit meinem Lieblingspferd Krani abgebildet.

Meinen Praktikumsplatz habe ich mir selbst ausgesucht und mit der Inhaberin – Silvia Hemmerling – alles Notwendige bespro- chen. Da ich selbst 2 Ponys besitze und weil mir der Umgang mit Pferden Spaß macht, war ich froh, dieses Praktikum absol- vieren zu können.

Zu meinen wichtigsten Aufgaben gehörte die morgendliche Kontrolle, ob es allen Pferden gut geht. Dann folgte das Auffül- len der Wasserbehälter sowie das „Abäppeln“ der Koppel an den Fress- und Liegeplätzen. Das Putzen der Pferde gehört auch zu meinen Aufgaben.

Einen Ausritt durfte ich auch mitmachen und die Kita-Kinder des Ponyclubs „Wirbelwind“ mit betreuen. Das hat mir viel Spaß gemacht. Auch Büroarbeiten, z.B. das Auflisten der vorhande- nen Pferdebücher und das Arbeiten mit verschiedenen Program- men wie Word und Power Point, sind Teil des Praktikums. Ebenso wie das Aufräumen der „Sattelkammer“ und der „Aufenthalts- räume“.

Mir gefällt es sehr gut, draußen zu arbeiten und der Umgang mit Pferden und Kindern macht mir viel Freude. Von daher habe ich das Praktikum – auch bei stürmischem Herbstwetter – gerne gemacht. Mein nächstes Praktikum möchte ich in einer Kita-Ein- richtung – am liebsten im Evangelischen Kindergarten in Ketzin – absolvieren.

Wir wünschen allen eine Frohe Weihnacht Und einen guten Start ins Neue Jahr!

*XWVFKHLQI¾UHLQH 6FKQXSSHUUHLWVWXQGH

Tischlermeister Klemens Zimmermann Rudolf-Breitscheid-Straße 22 14669 Ketzin

E-Mail:

Internet:

holz_paule@web.de www.holzpaule.de

Holzarbeiten Holzsanierung

Sonderanfertigungen Dielung und Verlegung Treppen und Zubehör Verglasungsarbeiten Trockenbauarbeiten Hausmeisterservice

• Tel.:

Fax:

033233 / 80 330 033233 / 21 109

Wir wünschen allen ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest

und einen guten Start

ins Jahr 2011 !

(25)

In der Tetralogie „Zur Historie der Apotheken des Landes Brandenburg von den Anfängen bis zur Gegenwart“ hat PhR Dr. rer.nat. Paul Biela in jahrelanger Forschungsarbeit u.a. auch die Geschichte der Adler-Apotheke unserer Stadt niederge- schrieben.

Dr. Biela ist in Friesack geboren, besuchte dort die Grundschu- le, in Nauen die Goethe-Oberschule (heute Goethe-Gymnasi- um) und studierte danach an der Humboldt-Universität zu Berlin Pharmazie. 1989 promovierte er zur Historie der Apo- theken in der Stadt Potsdam und lebt heute als Rentner in Nuthetal, Kreis Potsdam-Mittelmark.

Der nachfolgende Artikel wird mit seiner Zustimmung veröf- fentlicht.

Helmut Augustiniak

Die Bemühungen um Anlegung einer Apotheke in Ketzin, im damaligen Kreis Osthavelland, gehen auf das Jahr 1832 zurück.

Apotheker Jüterbock bat die Behörden um Errichtung einer Apotheke in Ketzin. Die Stadt hatte damals nur 788 Einwohner.

Mit den umliegenden Dörfern waren 5 076 Personen pharma- zeutisch zu versorgen. Das Gesuch wurde abgelehnt ebenso die Bitte von Carl Theodor Halle fünf Jahre später, 1837, obwohl nun in Ketzin zwei Wundärzte tätig waren und die Ortschaft 858 Einwohner zählte. 1842 bewarb sich Friedrich Wilhelm Sydow erfolglos um die Genehmigung zur Eröffnung

Die Adler-Apotheke in Ketzin

einer Apotheke in Ketzin, und er wiederholte 1844 sein Ge- such; leider wieder ohne Erfolg. Erst 1850 erschien im Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr.16 vom 15.

April 1850 die Ausschreibung für eine Apotheke in Ketzin. Es meldeten sich vierzehn Bewerber. Die Regierung in Potsdam entschied am 30. September 1850 zugunsteil von Carl Friedrich Linde, geb. 1806, Approbation als Apotheker Erster Klasse 1834. Linde besaß die günstigsten Zeugnisse seiner Prinzipale und hatte die Löwen-Apotheke in Potsdam, deren Besitzer häufig abwesend war, neun Jahre zur Zufriedenheit der Ärzte und des Publikums verwaltet. Er besaß ein Vermögen von

Preis pro Person: 35,- € x ein Begrüßungsgetränk xreichhaltiges Buffet ab 20:00 Uhr x Mitternachtskaffee und Berliner xTanzmusik mit hauseigenem DJ

Beginn: 19:00 Uhr / Ende: ???

Reservierung und Abholung der Karten bis zum 28. Dezember 2010

Friedrichstraße 8 in 14669 Ketzin Tel.: 03 32 33 - 80 605

(26)

Entwicklung und Produktion in Brandenburg LIAPLAN steht für gesundes, behagliches und

individuelle Beratung zu unseren Liaplan-Systemsteinen sowie Werksbesichtigung Kontakt Tel: 03381 / 40 48 0 Mail: info@liaplan-nord.de

LIAPLAN Nord GmbH 14798 Havelsee OT Briest-Krahnepuhl Ziegelei 6

energieeffizientes Wohnen.

Bauen Sie heute besser mit LIAPLAN Ihr eigenes Liaplansteinhaus

www.liaplan-nord.de Dienstleistungen G R

und um Haus

&

arten

„Ein Mann für fast alle Fälle“

Inh. Reinhard Giersberg

Blumenweg 1 14669 Ketzin Tel.

Fax:

Funk:

033233 / 30 819 30 826 0172 / 31 03 890

Kleinreparaturen rund um Haus, Hof und Wohnung

Gartenarbeiten

Kleintransporte

und meinen Möglichkeiten Arbeiten nach Ihren Wünschen

Wir bedanken uns bei allen Anzeigenkunden für die Unterstützung und wünschen unseren Lesern ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest, viel Gesundheit, Glück und Erfolg

für das neue Jahr!

Nauener Straße 4, 14669 Ketzin Tel.: 033233/856-0 Fax: 033233/856-4 www.Druckerei-Lauterberg.de

L D

Digital- und Offsetdruckerei Inh.: A. Lauterberg seit 1937

DRUCKEREI

LAUTERBERG

(27)

1.700 Talern, und sein Bruder, ein Berliner Kaufmann, sicherte ihm finanzielle Unterstützung zu. Am 21. Juli 1875 bat Paul Bergmann die Behörden um Übertragung der Konzession der Ketziner Apotheke, da er diese käuflich erworben hatte. Berg- mann wurde am 23. Oktober 1846 in Berlin geboren. Er begann 1862 die Apothekerlehre in Wittstock, nahm 1869 das Studium in Greifswald auf und bestand das Staatsexamen mit der Note

„sehr gut“. Nach sechs Jahren verkaufte Bergmann die Apothe- ke am 01. Juli 1881 an Otto Koeppen aus Rathenow für 96.000 Mark und übernahm in Tempelhof eine Apotheke.

Koeppen wurde am 07. Juni 1847 in Rathenow geboren und besuchte die Königliche Realschule in Potsdam. Die Lehre absolvierte er bei Apotheker Schulze in Rathenow und be- stand das Staatsexamen 1872 in Marburg. Sowohl Bergmann als auch Koeppen arbeiteten mit einem Lehrling.

Am 01. Oktober 1904 erwarb Max Reuss (Reuß) die Apotheke tür 158.000 Mark.

Konzession: 103.000 Mark Grundstück: 35.000 Mark

Einrichtung und Waren: 20.000 Mark

1906 beschäftigte Reuss einen Gehilfen und einen Lehrling.

1920 bat Reuss die Behörden, die Ausbildung eines Lehrlings ohne Einstellung eines Gehilfen zu genehmigen, da der Umfang des Geschäfts zu gering sei, um einen Gehilfen zu beschäftigen.

Reuss teilte damit das Los vieler Landapotheker.

Am 15. November 1928 kaufte Alfred Rothkegel die Apotheke tür 130.000 RM. Die Übernahme erfolgte am 01. Januar 1929.

Konzession: 60.000 RM Grundstück: 40.000 RM Mobihe und Waren: 20.000 RM Spezialvorschriften: 10.000 RM

Rothkegel wurde am 10. August 1887 im Kreis Oppeln/

Oberschlesien geboren. Er besuchte das Realgymnasium in Tarnowitz/Oberschlesien bis zur Primareife. Die Lehre absolvierte er ab 01. April 1906 in der Engel-Apotheke in Görlitz und in der Adler-Apotheke in Pitschen/Oberschl.

Die Gehilfenprüfung bestand er am 31. März 1909 in Oppeln.

Ab 01. Oktober 1910 studierte er in München, Freiburg i. Br.

und Rostock. In Rostock bestand er das Staatsexamen am 25.

November 1912 mit dem Prädikat „sehr gut“ und erhielt am 15.

August 1914 die Approbation. Bald darauf am 01. Oktober 1914, erhielt er die Einberufung zum Heeresdienst und wurde am 04. Februar 1918 mit dem Eisernen Kreuz Zweiter Klasse ausgezeichnet. Nach seiner Entlassung aus der Armee kaufte er am 01. August 1919 die Apotheke in Radzionkau/Ober- schlesien. Diese musste er am 31. Dezember 1921 verkaufen, da der Ort polnisch geworden war, und die Polen ihn zur Aufgabe der Apotheke zwangen. Rothkegel war seit 1917 verheiratet und Vater einer Tochter. Die Apotheke in Ketzin verwaltete zunächst sein Schwager Albert Herrmann, da Rothkegel noch an seinen Pachtvertrag in Leubus, Kreis Wohlau, gebunden war. Am 01. Januar 1930 übernahm Rothkegel die Apotheke. Bereits am 30. September 1930 bat Rothkegel mit Erfolg um Schließung der Apotheke an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr. 1932 betrug der Umsatz der Apotheke 25.723 RM. Rothkegel bat die Behörden, wiederum mit Erfolg, um Senkung des Kassenrabatts von sieben auf drei Prozent, laut Erlass des Ministers des Innern vom 08. und 28. Februar 1933.

Da der Umsatz 1934 auf 32.000 RM angestiegen war, entfiel der geminderte Rabatt und Rothkegel musste nun den Kran- kenkassen den damals üblichen Rabatt von sieben Prozent gewähren. Der Revisor vermerkte am 04. Dezember 1934 im Protokoll: „Im Übrigen erkenne ich gern an, dass Sie mit Erfolg bemüht gewesen sind, die Apotheke gut zu führen.“ Weil Rothkegel allein in der Apotheke arbeitete, durfte er seine Offizin ab April 1943 am Mittwoch nachmittags schließen. Über drei Jahrzehnte war Rothkegel Inhaber der Apotheke.

Am 15. Dezember 1962 wurde die Apotheke verstaatlicht. Die Leitung übernahm Wolfgang Stappenbeck, geb. 07. Septem- ber 1922, bis 1973.1963 betrug der Umsatz 225.000 M; 1968 269400 M. Stappenbecks Nachfolgerin wurde Pharm. Ing.

Edeltraut Lukanow. Ab 02. Januar 1988 leitete Christine Mier die Apotheke.

Sie privatisierte die Adler-Apotheke am 28. Dezember 1990 und übergab die Adler-Apotheke Ketzin Apotheke am 01. Juli 2003 an Jens Welle.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Stadtverordnetenversammlung Ketzin hat in ihrer Sitzung am 12.10.2009 die Abwägung von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der

a) für die Wahl im Landtagswahlkreis (Erststimme) die für diesen Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder

Wer bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel für die Bundestagswahl, einen blauen amt- lichen

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 55 BbgKWahlG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wo- chen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei

Aufgrund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10. 170) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin mit Beschluss vom 31.03.2008 die

Die vorhabenbezogene Einzelsatzung zur Erhebung von Stra- ßenbaubeiträgen für die Straßenbaumaßname „Siedlung“ (Ein- mündung „Str. zur Siedlung“ bis zum Ende

Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Ketzin mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow – Grünflächensatzung

rehde vom 04.06.2007 liegt ab dem Tage der Veröffentlichung in diesem Amtsblatt für die Stadt Ketzin mit den Ortsteilen Et- zin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow im