Amtsblatt für die
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
Jahrgang 16; Nummer 09/2010 Ketzin, den 10. Dezember 2010
Stadt Ketzin
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
A – Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen Seite
1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung
am 29.11.2010 ... 2
2. Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“ in Ketzin ... 2
3. Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Falkenrehder Chaussee“ in Ketzin ... 4
4. Bekanntmachung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“ ... 4
5. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2010 „Steuerung der Standort- findung des Einzelhandels im unbeplanten Innenbereich“ ... 6
6. Bekanntmachung des Schulamtes der Stadt Ketzin zur Schulanmeldung ... 8
8. 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin – Feuerwehrgebührensatzung ... 8
9. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ketzin zu den Steuerbescheiden 2011 ... 9
10. Stadt Ketzin – Sitzungstermine ... 10
B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 11. Pressemitteilung – Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“ ... 11
12. Breitbandatlas Brandenburg ... 13
13. Veränderte Öffnungszeiten der Verwaltung der Stadt Ketzin ... 14
14. Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters ... 14
15. Historische Gestaltung des Standesamtes ... 15
16. Die Stadtverwaltung stellt sich vor ... 16
17. Tag des Ehrenamtes ... 18
18. Runde Altersjubiläen vom 1. bis 31. Dezember 2010 – Goldene Hochzeiten – ... 18
19. Projekt „Aktiv im Alter“ erfolgreich beendet ... 19
20. Weihnachtsgrüße des Seniorenrates ... 20
21. Mitteilungen der Kirchen ... 21 22. Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen ... 22-28
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen
Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst:
Beschluss zur Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtli- chen Vertrag Kindertagesbetreuung
Beschluss-Nr.: 193-22/2010
Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005
Beschluss-Nr.: 194-22/2010
Beschluss über die Aufnahme und Kennzeichnung von We- gen zum Reiten in die Freizeitkarte der Stadt Ketzin
Beschluss-Nr.: 195-22/2010
Beschluss zur Abwägung 1. Änderung B-Plan Stadt Ketzin, OT Etzin 03/03 „Mosolf Technikzentrum“
Beschluss-Nr.: 196-22/2010
Beschluss zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungs- planes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzen- trum Etzin II“
Beschluss-Nr.: 197-22/2010
Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Falkenrehder Chaussee“
Beschluss-Nr.: 198-22/2010
Beschlussfassung zur Verlängerung der Veränderungssperre für das B-Plan- Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“
Beschluss-Nr.: 199-22/2010
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordne- tenversammlung vom 06.09.2010, Beschluss-Nr.: 177-20/2010 Beschluss-Nr.: 200a-22/2010
Beschlussfassung zur Änderung des amtlichen Gemeinde- Stadtnamens der Stadt Ketzin
Beschluss-Nr.: 200b-22/2010
Beschlussfassung zum Verkauf des unbebauten Grundstücks in Ketzin, Flur 1, Flurstück 160/22 mit einer Größe von 883 m2 Beschluss-Nr.: 201-22/2010
Beschlussfassung zum Verkauf einer Teilfläche im OT Etzin, Flur 4, Flurstück 2/10 mit einer Größe von ca. 850 m2 Beschluss-Nr.: 202-22/2010
Beschlussfassung zum Verkauf eines Weges im OT Etzin, Flur 3, Flurstück 124/1 und 124/2
Beschluss-Nr.: 203-22/2010 Bernd Lück
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin hat in öf- fentlicher Sitzung am 29.11.10 die Verlängerung der Verände- rungssperre für das B-Plan-Gebiet 02/08 „Bahnhofsgelände“, Geltungsbereich: Gemarkung Ketzin, Flur 1, Flurstücke 500/4 und 505/4 (siehe Anlage) gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr beschlossen (Beschluss-Nr. 199-22/2010).
Die Bekanntmachung dieser Verlängerung der Veränderungs- sperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ordne ich hiermit an.
Die Satzung über eine Veränderungssperre tritt gem. § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung von die- sem Tage ab in der Stadtverwaltung Ketzin, Verwaltungsge- bäude II (Stadthaus), Rathausstraße 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bernd Lück Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin, OT Etzin, 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“, Ände- rungsbereich: Gemarkung Etzin, Flur 5,
Flurstücke 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 1/33, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 1/39, 1/40, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 1/57, 1/58, 1/59, 1/60, 1/61, 1/62, 1/63, 1/65, 1/66, 1/67, 1/68, 1/69, 1/70, 1/71, 1/72, 1/73, 1/75, 1/76, 1/77, 1/78, 1/79, 1/80, 1/81, 1/82, 1/84, 2, 31 und 32 (ehem.
1/41), 33 und 34 (ehem. 1/42), 35 und 36 (ehem. 1/43), 37 und 38 (ehem. 1/44), 29 und 30 (ehem. 1/45), 39 und 40 (ehem. 1/46), 41 und 42 (ehem. 1/47), 43 und 44 (ehem.
1/48), 25 und 26 (ehem. 1/49), 27 und 28 (ehem. 1/50), 45 und 46 (ehem. 1/51),Größe: ca. 22 ha (siehe Anlage), beste- hend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzun- gen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtver- ordnetenversammlung Ketzin am 29.11.2010 beschlossen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wurde.
Hiermit ordne ich gemäß § 1 Abs. 1 BekanntmV und gemäß
§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin in der derzeit gelten- den Fassung die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungs- planes 03/03 „Mosolf Technikzentrum II“ nach § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für die Stadt Ketzin an.
Auf die Vorschriften des § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Unbeachtlich- keit der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Satzung wird hingewiesen.
Gem. § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen:
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin hat in öf- fentlicher Sitzung am 29.11.10 die Verlängerung der Verände- rungssperre für das B-Plan-Gebiet 04/93 „Gewerbegebiet Fal- kenrehder Chaussee“, 1. Änderung, Geltungsbereich: Gemar- kung Ketzin, Flur 1, Flurstücke 490/2, 490/3, 490/10, 477 tws.
und 897 tws. (siehe Anlage) gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr beschlossen (Beschluss-Nr. 198-22/2010).
Die Bekanntmachung dieser Verlängerung der Veränderungs- sperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ordne ich hiermit an.
Die Satzung über eine Veränderungssperre tritt gem. § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung von die- sem Tage ab in der Stadtverwaltung Ketzin, Verwaltungsge- bäude II (Stadthaus), Rathausstraße 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bernd Lück Bürgermeister
§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi-
gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.
4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.
Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauG mit der Be- kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Rathausstr. 29, Zimmer OG 09, 14669 Ketzin, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bernd Lück Ketzin, den 30.11.10
Bürgermeister
Stadt Ketzin Ketzin, den 30.11.2010
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Ketzin 01/2010 „Steuerung der Standortfindung des Einzelhandels im unbeplanten Innenbereich sowie Änderung der Bauleitpläne VEP 02/92, BP 02/93,
BP 04/93, 07A/93, BP 02/95, BP 01/97, BP 07/97, BP 03/98, VBP 01/00, BP 03/02, BP 01/03, BP 01/05, BP 01/06 und BP 05/97
Die Stadtverordnetenversammlung Ketzin hat in ihrer Sitzung am 05.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2010
„Steuerung der Standortfindung des Einzelhandels im unbe- planten Innenbereich“ sowie Änderung der Bauleitpläne VEP 02/92, BP 02/93, BP 04/93, 07A/93, BP 02/95, BP 01/97, BP 07/97, BP 03/98, VBP 01/00, BP 03/02, BP 01/03, BP 01/05, BP 01/06 und BP 05/97 (siehe Anlage) beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Ent- wurfes des Bauleitplanes mit Begründung und den nach Ein- schätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadt Ketzin, Verwaltungsgebäude II, Rathausstr. 29, im Sachgebiet „Stadtentwicklung“, Raum OG 09, in der Zeit vom 20.12.2010 bis zum 20.01.2011 während der Allgemeinen Öff- nungszeiten:
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.
Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösun- gen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird weiterhin Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnah- men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau- leitplan unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebau- ungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsord- nung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.
Bernd Lück Bürgermeister
Bekanntmachung des Schulamtes der Stadt Ketzin zur Schulanmeldung
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/2012 findet am 10. und 11. Januar 2011 in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr in der Europaschule (Grundschule) Ketzin statt.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2005 geboren wurden, werden 2011 schulpflichtig.
Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Bestätigung der Kita über die Teilnahme des Kindes an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen.
Wenn es möglich ist, sollte das einzuschulende Kind persön- lich zur Schulanmeldung vorgestellt werden.
Zu den Anmeldungsterminen werden der Rektor bzw. die stell- vertretende Rektorin und natürlich die Schulsekretärin anwe- send sein, um Fragen der Eltern und Kinder unmittelbar beant- worten zu können.
1. Änderungssatzung zur
Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS)
Aufgrund der §§ 1 und 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. 1/09, S. 197 ff) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 08, S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/
09, Nr. 07, S.160) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin in ihrer Sitzung am 29.11.2010 folgende 1. Änderungs- satzung zur Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin vom 13.06.2005 beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Frei- willigen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebühren- satzung – FwGebS) vom 13.06.2005 wird wie folgt geändert:
(1) § 2 Absatz 2 wird eingefügt und erhält folgende Fassung:
Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so kann die Stadt Ketzin die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung ver- langen, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist.
(2) § 8 wird eingefügt und erhält folgende Fassung:
§ 8 Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsor- ganisationen
(1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und / oder Hilfs- organisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Brandschutzbeauftragte der Stadt Ket- zin. Stellvertretend kann der jeweilige Einsatzleiter der
Feuerwehr die Beauftragung vornehmen. Ein Rechts- anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
(2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und / oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten.
Die weiteren Paragraphen werden fortlaufend durch- nummeriert.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kosten und Ge- bühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.
Ketzin, den 29.11.2010 Bernd Lück
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kos- ten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerweh- ren der Stadt Ketzin (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS) vom 13.06.2005 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung am 29.11.2010 beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ketzin, den 29.11.2010
Bernd Lück Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ketzin zu den Steuerbescheiden 2011
Die Stadtverwaltung Ketzin weist darauf hin, dass die im Ka- lenderjahr 2010 versandten Steuer- und Abgabenbescheide
– zur Grundsteuer A und B –
auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.
Die Steuerpflichtigen erhalten somit im Januar 2011 für die vorgenannten Steuern keine neuen Steuer- und Abgabenbe- scheide für das Jahr 2011.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Für die Steuerschuldner tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steu- erbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszah- lungen unter Zugrundelegung der letzten festgesetzten Jah- ressteuer zu entrichten.
Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der orts- üblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. (§122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Ketzin, Rat- hausstraße 7,14669 Ketzin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweise:
Die Stadt Ketzin weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeach- tung der Fähigkeiten automatisch das EDV-bedingte Mahnver- fahren einsetzt.
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzuneh- men. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Ketzin er- hältlich. Die Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg und per E-Mail versandt oder auch persönlich in den Bürgerbüros der Stadt Ketzin abgegeben werden.
Fachbereich II Kämmerei / Steuern Allgemeine Öffnungszeiten:
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Auskunft erteilt unter Telefon:
033233/720-229 Frau Krüger 033233/720-226 Frau Naumann Telefax: 033233/720-299 Internet: www.ketzin.de E-MaiI: info@ketzin.de
Zusätzliche Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag, Freitag
08.00 - 12.00 Uhr.
Ich weise abschließend nochmals auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ketzin Nr. 10/2008 vom 07.11.2008 hin:
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.08.2008 wurde die UmIageerhebung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen ab dem Jahr 2009 eingestellt. Somit sind hierfür keine Zahlungen mehr an die Stadt Ketzin zu leisten.
Joachim Folda Kämmerer
Ende des amtlichen Teils
STADT KETZIN
mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow - Der Bürgermeister -Sitzungstermine 2011
Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss, Fachausschüsse und Ortsbeiräte 01.12.2010
Stadtverordneten- versammlung
(SVV)
Hauptausschuss (HA)
Ausschuss für Finanzen (FA)
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Ordnung (WA)
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (BA)
Ausschuss f. Kultur, Bildung, Soziales, Sport
und Gesundheit (KA) (Montag, 18.00 Uhr) (Montag, 18.00 Uhr) (Mittwoch, 18.00 Uhr) (Donnerstag,18.30 Uhr) (Montag, 18.00 Uhr) (Dienstag, 18.00 Uhr)
14.02.2011 24.01.2011 11.01.2011 Di. 27.01.2011 17.01.2011
28.03.2011 14.03.2011 02.03.2011 17.03.2011 08.02.2011 01.03.2011
16.05.2011 02.05.2011 13.04.2011 28.04.2011 11.04.2011 12.04.2011
20.06.2011 06.06.2011 25.05.2011 26.05.2011 23.05.2011 31.05.2011
27.06.2011 28.06.2011
Sommerpause (Ferien 30.06.-13.08.2011)
05.09.2011 22.08.2011 10.08.2011 25.08.2011 12.09.2011
17.10.2011 26.09.2011 07.09.2011 29.09.2011 24.10.2011 20.09.2011
28.11.2011 14.11.2011 02.11.2011 17.11.2011 01.11.2011
13.12.2011
Sitzungen der Ortsvorsteher beim Bürgermeister
jeweils am Donnerstag 18.00 Uhr im Rathaus 17.03.2011 16.06.2011 15.09.2011 01.12.2011
Bernd Lück Bürgermeister
Sommerpause (Ferien 30.06. - 13.08.2011)
STADT KETZIN
mit den Ortsteilen Etzin Falkenrehde Tremmen Zachow - Der Bürgermeister -Sitzungstermine 2011
Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss, Fachausschüsse und Ortsbeiräte 01.12.2010
Stadtverordneten- versammlung
Hauptausschuss (HA)
Ortsbeirat Etzin
Ortsbeirat Falkenrehde
Ortsbeirat Tremmen
Ortsbeirat Zachow
18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 18.00 Uhr
(Montag) (Montag) (Mittwoch) (Montag) (Mittwoch) (Donnerstag)
14.02.2011 24.01.2011 19.01.2011 10.01.2011 19.01.2011
28.03.2011 14.03.2011 23.02.2011 21.02.2011 09.03.2011
16.05.2011 02.05.2011 13.04.2011 04.04.2011 27.04.2011
20.06.2011 06.06.2011 25.05.2011 09.05.2011 01.06.2011
Sommerpause (Ferien 30.06. ± 13.08.2011) 29.06.2011 14.06.2011
05.09.2011 22.08.2011 03.08.2011 08.08.2011 17.08.2011
17.10.2011 26.09.2011 12.10.2011 19.09.2011 21.09.2011
28.11.2011 14.11.2011 16.11.2011 07.11.2011 02.11.2011
14.12.2011 05.12.2011 14.12.2011
Sommerpause (Ferien 30.06. – 13.08.2011)
28
Landkreis Havelland
Der Landrat Pressestelle Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow
www.havelland.de pressestelle@havelland.de
Pressereferent Erik Nagel
Tel.: 03385 / 551-1345 Fax: 03385 / 551-31345
Mitarbeiterin der Pressestelle Anja Tschernich
Tel.: 03385 / 551-1212 Fax: 03385 / 551 31212
Pressemitteilung
17. November 2010 155/2010
Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“
In erster Linie sollen die Beauftragten die Befragungen in den stichprobenartig ausgewählten Haushalten in Form eines Interviews durchführen. Zusätzlich werden sie für Gebäude- und Wohnungszählungen eingesetzt bzw. bei der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Beauftragter kann jeder deutsche Staatsangehörige ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr mit gültigem Personalausweis werden.
Angehende Beauftragte werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen vorbereitet. Die Teilnahme erfolgt ehrenamtlich, den Beauftragten wird aber eine Aufwandsentschädigung gewährt (z.B. 7,50 Euro für jedes erfolgreich absolvierte Interview).
Interessenten können sich ab sofort für die Tätigkeit schriftlich bewerben. Die Bewerbungen mit einer kurzen Selbstvorstellung sind zu richten an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Rathenow 6301, Landkreis Havelland, Bammer Landstraße 10, 14712 Rathenow bzw. an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Nauen 6302, Landkreis Havelland, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2011, im Anschluss finden Auswahlgespräche und Schulungen statt. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter Telefon 03385 / 551 7370 bzw. 03321 / 403 5170 oder im Internet unter www.zensus-berlin-brandenburg.de.
„Zensus 2011“ – so heißt die Erhebung, die in allen Ländern der Europäischen Union im kommenden Jahr durchgeführt wird. Auch in Deutschland werden 2011 statistische Daten zu den Einwohnern und ihren Lebensumständen erhoben. Dazu werden Erhebungsbeauftragte gesucht.
Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung werden beim Zensus nicht alle Haushalte befragt, sondern vor allem die Verwaltungsregister zur Datengewinnung genutzt.
Ergänzt wird dies durch Befragungen in ausgewählten Haushalten. Die so gewonnen Angaben fließen in die zukünftigen Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene der jeweiligen Regionen ein. Für die Vorbereitung und Durchführung des „Zensus 2011“ im Landkreis Havelland ist die Kreisverwaltung zuständig. Sie hat in den Standorten Rathenow und Nauen
Erhebungsstellen eingerichtet, von denen aus die Haushaltsbefragungen von Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden. Die Befragungen sollen von 9. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 stattfinden. Dafür werden jetzt 80 Erhebungsbeauftragte für die Region Rathenow und 180 für die Region Nauen/Falkensee gesucht.
Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen
Zensus 2011
Erhebungsstelle Nauen 6302 Landkreis Havelland
Goethestr. 59/60 14641 Nauen
Tel.: 03321 403-5170
Wir suchen
„150 Erhebungsbeauftragte“
(ehrenamtlich; mit Aufwandsentschädigung)
Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, wird im Jahr 2011 in Deutschland eine Bevöl- kerungs-, Gebäude- und Wohnraumzählung, der Zensus 2011, durchgeführt. Dabei werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die Haushaltszusammenhänge sowie der Gebäude- und Wohnungsbestand bundesweit flächendeckend erhoben.
Im Rahmen dieser Erhebung wurde in der Landkreisverwaltung des Landkreises Havelland, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet.
Zur Realisierung des Zensus 2011 suchen wir 150 ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die ca. 100 Interviews anhand eines vorgegebenen Fragebogens in den Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin, Nauen, Schönwalde-Glien und Wustermark durchführen.
Die Befragungen decken grundsätzliche komplette Haushalte ab, die sich aus ca. 2 Personen zusammensetzen, so dass jede(r) Erhebungsbeauftragte etwa 50 Termine wahrnimmt. Die Be- fragung einer Person wird voraussichtlich 10 Minuten dauern.
Voraussetzungen:
Volljährigkeit
gültiger Personalausweis und Wohnort in Deutschland Zielgerichtetes, sympathisches und freundliches Auftreten Teilnahme an Schulung (einmalig)
Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit Flexibilität und Mobilität
gute Deutschkenntnisse
Verpflichtung zur Geheimhaltung der erhobenen Daten (auch nach Beendigung der Er- hebungstätigkeit)
Wir bieten:
eine interessante Tätigkeit im Rahmen einer bundesweiten Statistikerhebung eine Aufwandsentschädigung (z. B. 7,50 für ein erfolgreiches Interview)
einen Befragungsbezirk in Wohnortnähe aber außerhalb Ihrer unmittelbaren Nachbar- schaft
eine umfassende Schulung und die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen Unterstützung bei Fragen und Problemfällen
eine freie Zeiteinteilung für die Durchführung der Interviews unter Einhaltung des Erhe- bungszeitraumes
Die Schulung findet im März/April 2011 statt. Der Erhebungszeitraum umfasst vorrangig die Monate Mai-Juli 2011.
Bei Interesse melden Sie sich ab sofort bis 28.02.2011 unter Tel. 03321 403-5170 oder schrift- lich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Beruf) an die o. g. Adresse. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter www.zensus2011.de.
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
bitte melden Sie Ihren Bedarf an!
Veränderte Öffnungszeiten
der Verwaltung der Stadt Ketzin während der Feiertage.
Die Stadtverwaltung Ketzin bittet ihre Bürger, die folgenden veränderten Öffnungszeiten zu beachten:
Stadtverwaltung am 21.12. und 23.12.2010:
Dienstag, 21.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, 23.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Bürgerbüro (und Meldestelle) am 23.12.2010 und vom 27.12 bis 30.12.2010:
Montag, 20.12.2010: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag, 21.12.2010 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 22.12.2010: geschlossen
Donnerstag, 23.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Montag, 27.12.2010: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag, 28.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 29.12.2010: geschlossen
Donnerstag, 30.12.2010: 8:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Am 24.12.2010 und 31.12.2010 ist die gesamte Verwaltung geschlossen!
Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Bürgermeisters
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,
Ganz herzlichen Dank möchte ich all den Bürgerinnen und Bürgern sagen, welche die diesjährigen Weihnachtsmärkte in der Stadt Ketzin und in den Ortsteilen mit vorbereitet und ge- staltet haben. Ich bin immer wieder erstaunt über den Elan und die Freude, mit der Sie ans Werk gehen, trotz der vielen Arbeit, trotz der Zeitnot und trotz der Tatsache, die Albert Schweitzer einmal so umschrieben hat: „Wer sich vornimmt, Gutes zu wirken, darf nicht erwarten, dass die Menschen ihm deswegen die Steine aus dem Weg räumen.“
Ehrenamtliches Tun ist oftmals mühsam, denn viele Stolper- steine müssen aus dem Weg geschafft werden. Auf die Dauer könnte das zu einer gewissen Resignation führen, aber nein, im Gegenteil – immer wieder, wenn ich mit ehrenamtlich en- gagierten Menschen spreche, spüre ich, dass ihnen das Hel- fen Spaß macht, weil sie nicht nur geben, sondern auch emp- fangen: Sie lernen und sie sammeln neue wertvolle Lebenser- fahrungen, sie knüpfen Kontakte, oft solche, die sich in ihrem normalen Lebens- und Berufsalltag nicht ermöglichen ließen.
Auch ohne ein Leistungsentgelt verschafft das persönlichen Gewinn. Und die Freude am eigenen Tun motiviert immer wieder zum Weitermachen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ein bewegtes Jahr verabschiedet sich und ein neues Jahr, an das beruflich und privat viele Hoffnungen geknüpft werden in der Adventszeit und in den besinnlichen Stunden abseits
des Alltags, in der Vorfreude auf Weihnachten, da meldet es sich immer ganz besonders penetrant: unser schlechtes Ge- wissen. Was hatte man sich nicht alles vorgenommen, was für gute Vorsätze für das Jahr gefasst – und am Ende vielfach doch nur einen Kompromiss erreicht.
Das ist menschlich, wird der eine oder die andere sagen, und ich denke, sie haben Recht. Auch ist ein Kompromiss besser als gar nichts und oft das einzig Mögliche.
Genauso geht es auch in der Kommunalpolitik zu: Wir planen und setzen alle Hebel in Bewegung, um trotz des fehlenden Geldes unsere Stadt Ketzin und unsere Ortsteile schön zu er- halten oder zu erneuern. Aber alleine ist das nicht mehr zu schaffen. Wir sind angewiesen auf die Unterstützung und die Zusammenarbeit mit Land und Bund wie auch mit der Wirt- schaft. Oft steht auch hier am Ende ein – gerade noch bezahl- barer – Kompromiss.
Wie das dann bewertet wird, ist ganz unterschiedlich: Wäh- rend der eine das Glas halb leer wähnt und diesem Eindruck in einem Leserbrief Luft verschafft, sieht der andere das Glas halb voll – und freut sich meist im Stillen. Tatsache bleibt: Hier in der Stadt Ketzin und in den Ortsteilen bewegt sich etwas, hier helfen viele mit, um unsere Kommune lebenswert und wettbewerbsfähig zu erhalten. Ich könnte jetzt mannigfache Beispiele anführen.
Historische Gestaltung des Standesamtes
Im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Rathau- ses ist 2010 das Standesamt nach altem Vorbild saniert wor- den.
Es wurden die Pendeltür aus DDR-Zeiten entfernt und der his- torische Wandfries von Herrn Schendel wieder herausgear- beitet.
Bei den Bauarbeiten ist eine Nische entdeckt worden, die im Deckenbereich das Gewölbe wieder sichtbar machte. Dadurch wirkt der Vorraumlichter und weiter.
Durch den Blick auf das historische Bild hinter dem Trautisch entsteht der Eindruck, als ob man in die Weite der Ketziner Landschaft schaut.
Die Paare, welche sich bisher in unserem neu gestalteten Raum haben trauen lassen, waren von der dortigen Atmosphäre be- geistert. Die Stadt Ketzin freut sich über die positive Resonanz, und wünscht sich, dass viele glückliche Paare den schönsten Tag ihres Lebens hier beginnen.
und das uns sicher auch einige Veränderungen bringen wird, begrüßen wir in wenigen Tagen.
Genießen Sie die ruhige Zeit zwischen den Jahren. Widmen Sie sich den wieder einmal zu kurz gekommenen Hobbys und verbringen Sie eine schöne Zeit mit Ihrer Familie oder mit lie- ben Freunden und tanken Sie Kraft für die Herausforderun- gen im neuen Jahr.
Im Rückblick auf 2010, möchte ich denen, die mich auf dem Weg durch dieses Jahr begleitet haben, ein ganz herzliches Wort des Dankes für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit sagen.
Mit meinem Dank verbinde ich die besten Wünsche für be- sinnliche Stunden in der Adventszeit, ein friedvolles Weih- nachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Bürgermeister Bernd Lück
Die Stadtverwaltung stellt sich vor
Fachbereich II
Finanzen und Bauverwaltung
Waltraud Plenzke
Sachbearbeiterin Hochbau und Sanierung Tel.: 033233/720217
E-Mail: waltraud.plenzke@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29, OG Zimmer 12 Zuständigkeiten:
– Vorbereitung und Überwachung bei investiven Baumaß- nahmen und Ausstattungen von Objekten in der Stadt Ket- zin und den Ortsteilen
– Bearbeitung und Überwachung von privaten und stadtei- genen Maßnahmen im Sanierungsgebiet
– Beschaffen, Bearbeiten und Abrechnen von Fördermitteln – Beratung von Bürgern bei genehmigungspflichtigen und
genehmigungsfreien Baumaßnahmen jeder Art Ausbildung, beruflicher Werdegang:
Berufsausbildung zur technischen Zeichnerin Dipl.-Ing. (HF) Hochbau
1966 – 1985 Projektierungsbüro ZBO Nauen 1985 – 1987 Stadt Ketzin Bauamt
1987 – 1989 Sekretär der Interessengemeinschaft für territoriale Rationalisierung
1990 – heute für Sanierungsmaßnahmen und investiven Hochbau bei der Stadt Ketzin zuständig Persönliches Ziel:
Eine gute und reibungslose Übergabe an die neue Kollegin, Frau Susanne Storch, die ab dem 01.07.2011 meinen Arbeits- bereich bis auf den Anteil Hochbau bei stadteigenen Objek- ten übernimmt.
Für die Investitionen im Hochbau ist dann Herr Mathias Meißner der Ansprechpartner.
Fachbereich II
Finanzen und Bauverwaltung
Susanne Storch
Sachbearbeiterin Stadtentwicklung Tel.: 033233/720 232
E-Mail: susanne.storch@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29,
OG, Zimmer 09 Zuständigkeiten:
– Aufgaben nach dem Bauordnungsrecht – Aufgaben zur Bauleitplanung
– Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel – Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beruflicher Werdegang:
– Ausbildung zur Bürokauffrau
– Architekturstudium an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, Abschluss Diplom-Ingenieurin (FH)
– freie Mitarbeiterin in Planungsbüros und Projektentwick- lungsgesellschaften
– Angestellte Architektin in einem brandenburger Ingenieur- büro
– seit dem 01.11.2010 bei der Stadt Ketzin Persönliche Ziele:
– sach- und fachgerechtes Abarbeiten gestellter Anfragen und Aufgaben im Sinne einer positiven Stadtentwicklung – Unterstützung und Betreuung ortsansässiger Industrie- und
Gewerbebetriebe sowie von Investoren sowohl bei bau- planungsrechtlichen Fragen als auch bei der Beantragung von Fördermitteln.
Caroline Neumann
Auszubildende
E-Mail:
caroline.neumann@ketzin.de Sitz:
Rathausstraße 29
Zimmer DG 06/ Frau König geb. am 16.09.1990 Schulausbildung
2003 - 2007 Gymnasium „Johann Heinrich August Duncker“
in Rathenow
2007 - 2010 Eliteschule des Sports „Friedrich-Ludwig-Jahn“
Sportschule Potsdam seit September 2010
Auszubildende der Stadtverwaltung Ketzin/
Verwaltungsfachangestellte
Persönliche Ziele
– einen guten Ausbildungsabschluss erreichen – Engagement in allen Bereichen zeigen
– stets hilfsbereiten, freundlichen und respektvollen Umgang zu Menschen bewahren
Fachbereich II Finanzen und Bauverwaltung
Nicole Pydde
Controllerin Sachbearbeiterin
Anlagenbuchhaltung/KLR Tel.: 033233/ 720221 E-MaiI:
nicole.pydde@ketzin.de Sitz: Rathausstraße 29 OG Zimmer 19 geb. am 16.11.1975 Zuständigkeiten:
Verwaltungs- und Beteiligungscontrolling
– Organisation des Berichtswesens, Entwicklung eines Managementinformationssystems
– Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanes – Überwachung des Verlaufs der Haushaltswirtschaft,
Vorschauberechnungen
– Prüfung und Überwachung der Beteiligungen der Stadt Ketzin und Erstellung der Gesamtabschlüsse Anlagenbuchhaltung
– Bewertung und Buchung des Anlagevermögens, Abschrei- bungen und Sonderposten
– verantwortlich für die Durchführung der Inventur Ausbildung, beruflicher Werdegang:
1995 Abitur am Goethe-Gymnasium Nauen
1995-1998 Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei der BUWIS Steuerberatungs GmbH in Potsdam 1998 - 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Uni-
versität Potsdam,
Arbeit als Steuerfachangestellte bei der Domus Revision GmbH in Potsdam
2004 - 2007 Buchhalterin bei der Frucht-Express GmbH in Groß Kreutz
seit 01.02.2007 Sachbearbeiterin bei der Stadt Ketzin, Einfüh- rung der Doppik
2009 - 2011 berufsbegleitende Weiterbildung zur Kommu- nalen Bilanzbuchhalterin
ab 01.01.2011 Controllerin, Stellvertreterin der Kämmerin Persönliche Ziele:
– Fortentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu einem umfassenden Berichtswesen
– Beteiligung am Zielbildungsprozess und Entwicklung eines geeigneten Kennzahlensystems
– Mitwirkung bei der Umsetzung des Leitbildes der Stadt Ketzin insbesondere bei der Ermittlung von Wirtschaftlich- keitspotenzialen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Festlegung von Maßnahmen zur Zielerreichung
Fachbereich II Finanzen und Bauverwaltung
Liane König
Sachbearbeiterin Liegenschaften Tel.: 033233/720216
E-Mail: liane.koenig@ketzin.de
Sitz: Rathausstraße 29, Zimmer OG 06 geb. am 29. Oktober 1958
Zuständigkeiten:
– Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und Ge- bäuden sowie Bestellung von Erbbaurechten
– Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, Bauerlaubnis- verträgen, Gestattungsverträge u.s.w.
– Erteilung von Negativattesten (Prüfung durch die Stadt, ob bei Grundstücksverkäufen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 if. BauGB besteht)
– Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten Dritter am Grundeigentum – Erteilung von Löschungsbewilligungen der Eintragungen
zugunsten der Stadt Ketzin aus dem jeweiligen Grundbuch der Abt. II
– Leitung und Organisation der Berufsausbildung in der Ver- waltung der Stadt Ketzin
– Erklärungen bei Mess- und Grenzverhandlungsterminen – Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
– Auskünfte über diverse weitere Grundstücksangelegenhei- ten
Ausbildung, beruflicher Werdegang:
1977 - 1980 Studium an der Ingenieurschule für GW Greiz, Abschluss als Dipl.-Ing.
1980 - 1987 Technologin im VEB KFM Ketzin 1987 - 1988 Arbeitsökonom
ab 10/1988 Sachbearbeiterin Landwirtschaft Rat der Stadt Ketzin
1995 - 1996 Angestelltenlehrgang 1 im kommunalen Verwal- tungsdienst
1999 Ausbildung zur Ausbilderin im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg
Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin
im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember 2010
Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem 01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunsch- schreibens gewürdigt:
Zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres;
sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jah- re), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jah- re).
Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.
Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubilä- en (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwal- tung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Er- eignis) der jeweiligen Eheleute bzw. enger Verwandter angewie- sen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund mangelnder In- formation so bedeutsame Ehejubiläen keine entsprechende Wür- digung erfahren könnten.
Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreich- bar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9,
Tel.: 033233 720112.
Wir werden uns dann zu gegebener Zeit zwecks Terminverein- barung mit den Ehejubilaren in Verbindung setzen.
Gratulationen des Bundespräsidenten
und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glück- wunschschreibens.
Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gratulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schrift- licher Form vorgenommen.
Bernd Lück Bürgermeister
Tag des Ehrenamtes
Am 13.11.2010 fand im Bürgersaal der Stadt Ketzin im Rah- men der Abschlussveranstaltung des Bundesprojektes „Aktiv im Alter“ die Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile statt.
Mit einem Sachgeschenk wurden ehrenamtlich Tätige ausge- zeichnet, welche sich besonders im Jahr 2010 für unser Ge- meinwesen eingesetzt haben.
Bernd Lück Bürgermeister
01.12. zum 85. Geburtstag
Frau Bohr, Hulda in: Ketzin OT Tremmen
02.12. zum 90. Geburtstag
Frau Kleensang, Charlotte in: Ketzin
03.12. zum 75. Geburtstag
Frau Leske, Ilse in: Ketzin OT Falkenrehde
04.12. zum 80. Geburtstag
Herr Höth, Otto in: Ketzin OT Zachow
06.12. zum 70. Geburtstag
Frau Krause, Hildegard in: Ketzin
08.12. zum 101. Geburtstag
Frau Gillner, Elfriede in: Ketzin
09.12. zum 80. Geburtstag
Herr Krause, Helmut in: Ketzin
10.12. zum 85. Geburtstag
Frau Reichert, Elisabeth in: Ketzin
13.12. zum 75. Geburtstag
Frau Kaminski, Christel in: Ketzin
13.12. zum 96. Geburtstag
Frau Schwerdt, Hildegard in: Ketzin
15.12. zum 70. Geburtstag
Frau Krellner, Karin in: Ketzin OT Falkenrehde
17.12. zum 70. Geburtstag
Frau Bahr, Waltraud in: Ketzin
17.12. zum 70. Geburtstag
Herr Kozelnik, Klaus in: Ketzin
17.12. zum 75. Geburtstag
Herr Schulz, Günter in: Ketzin
17.12. zum 91. Geburtstag
Frau Valjeur, Edelgard in: Ketzin
18.12. zum 80. Geburtstag
Herr Dr. Gürlich, Josef in: Ketzin
19.12. zum 75. Geburtstag Frau Bütow, Ursula in: Ketzin
19.12. zum 80. Geburtstag
Herr Gräbnitz, Erich in: Ketzin
20.12. zum 75. Geburtstag
Herr Voß, Karl-Heinz in: Ketzin
21.12. zum 75. Geburtstag
Herr Dr. Großhans, Paul in: Ketzin
23.12. zum 70. Geburtstag
Herr Fürstenberg, Peter in: Ketzin
24.12. zum 75. Geburtstag
Herr Dr. Kirchner, Horst in: Ketzin
25.12. zum 75. Geburtstag
Frau Schieschke, Christa in: Ketzin OT Falkenrehde
25.12. zum 80. Geburtstag
Herr Vonn, Traugott in: Ketzin OT Zachow
26.12. zum 75. Geburtstag
Frau Däbel, Christel in: Ketzin OT Etzin
27.12. zum 91. Geburtstag
Herr Swierkowski, Franz in: Ketzin
28.12. zum 91. Geburtstag
Herr Swierkowski, Bruno in: Ketzin
29.12. zum 75. Geburtstag
Herr Rudnik, Werner in: Ketzin
Herzlichen Glückwunsch !
Goldene Hochzeit
Herzlichen Glückwunsch
zum 50. Hochzeitstag am 17. Dezember 2010
Herzlichen Glückwunsch
zum 50. Hochzeitstag am 23. Dezember 2010 Manfred und Helga Weber, in Ketzin
Goldene Hochzeit
Wolfgang und Monika Kipka, in Ketzin
Projekt „Aktiv im Alter“ erfolgreich beendet
Das Bundesmodellprojekt „Aktiv im Alter“, an dem sich meist ältere Bürger Ketzins beteiligten, fand am 13.11.2010 mit einer ganztägigen Auswertungsveranstaltung im Bürgersaal seinen Abschluss.
Neben den über 30 aktiven Teilnehmern konnte der Bürger- meister der Stadt auch die Landtagsabgeordnete und Vorsit- zende des Seniorenrates des Landes Brandenburg, Frau Pro- fessor Sieglinde Heppener, und die Sozialamtsleiterin des Land- kreises Havelland, Frau Elke Müller, begrüßen.
Die Auswertung zeigte deutlich, dass Ketzin es verstanden hat, die Potenziale besonders älterer Menschen, z.B. deren Erfah- rungen, Problemsicht, Interessen, Ideen, Wissen, Identifikati- on mit der Stadt/dem Ort, Engagement und nicht zuletzt de- ren Kontakte und Zeitreserven für die Weiterentwicklung des kommunalen Lebens zu nutzen.
Als konkrete Ergebnisse liegen nach 3 Befragungen und über 900 Stunden aktiver Arbeit und Beratungen vor:
– die Prioritätenliste für den Wegebau für Ketzin und die Orts- teile
– Eine Wohnberatung, die seit März 2010 jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus angeboten wird
– 4 Verkehrsteilnehmerschulungen
– ein integriertes Geh-, Rad- und Reitwegekonzept – eine Busverbindung nach Elstal (Bus 662) seit Mai 2010 – seit 01.11.2010 ein Ruf-Sammel-Taxi für die Kommune Ket-
zin/Havel
– Ortsspiegel „Wer, was, wann, wo?“ für alle 4 Ortsteile und die Stadt Ketzin
– die erweiterten Räume des Jugendclubs können nunmehr von den Jugendlichen, aber auch von Senioren und allen anderen Bürgern zur Gruppenarbeit genutzt werden – von Juni bis August spezielle Zeiten für Seniorenschwim-
men in Strandbad
– Vorbereitungsarbeiten für eine Dorfbibliothek in Tremmen – Vorbereitungen für eine Heimatstube in Falkenrehde, um vorhandene Exponate aus der Ortsgeschichte aufbewah- ren zu können.
Es konnte eingeschätzt werden, dass die Senioren ihr Erfah- rungswissen für die Weiterentwicklung von Aufgaben in der
Kommune einsetzen konnten. Große Unterstützung erhielten die Projektteilnehmer besonders durch den Bürgermeister der Stadt Ketzin, Herrn Bernd Lück, der auch die Verwaltungsmit- arbeiter zur Unterstützung der Projektarbeit angehalten hat.
Am Projekt „Aktiv im Alter für Ketzin“ haben 35 Ketziner Bür- gerinnen und Bürger aktiv mitgearbeitet, 4 Verwaltungsmitar- beiter/-innen unterstützten die Arbeitsgruppen aktiv und 13 Unternehmer, Sparkasse und GWV Ketzin haben mit Sach- spenden die Fragebogenaktionen unterstützt.
Die aktiven Senioren wünschen sich, dass sie die Kommune auch in Zukunft bei der Lösung von Aufgaben unterstützen können, von ihrem Erfahrungswissen Gebrauch gemacht wird und dass ihre Ideen und Anregungen auch weiterhin würde- voll diskutiert werden.
Der Seniorenrat Ketzin wünscht allen Seniorinnen und Senioren geruhsame, fröhliche und angenehme Weihnachtstage,
Festtage für die Sinne, Festtage für die Seele.
Möge das Jahr 2011 Ihnen Gesundheit, viele interessante Gespräche mit netten Menschen,
aber vor allem Zufriedenheit bringen.
Mitteilungen der Kirchen
Evangelische Kirchengemeinden St. Petri Ketzin und Paretz
Rathausstraße 17, Pfarrer Zastrow Telefon: (033233) 80568 oder 40966 E-Mail: ekgketzin.zastrow@arcor.de
Evangelischer Kindergarten, Leiterin Frau Wagenschütz Rathausstraße 17, Telefon 80478
Gottesdienste in aller Regel:
Ketzin, Kirche St. Petri, jeden Sonntag 10.00 Uhr Paretz, Dorfkirche, jeden 2. Sonntag 9.00 Uhr Evangelisches Seniorenzentrum, monatlich 9.00 Uhr Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin,
Rudolf-Breitscheid-Straße 24
Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Telefon: 03321 / 45 32 07; Fax: 03321 / 4 87 19 E-Mail: info@peter-paul-nauen.de
Pfarradministrator Kaplan Johannes Hilfer Diakon Klaus Hubert
Sprechzeiten nach der Heiligen Messe oder nach Vereinba- rung übers Pfarrbüro.
Das Pfarrbüro ist Dienstag bis Freitag von 9.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wir wer- den uns umgehend bei Ihnen melden.
Beichtgelegenheiten in Verbindung mit der Heiligen Messe oder nach Vereinbarung.
Ansprechpartner
– Für Geburtstage + Krankenbesuche + Ökumene Frau Riethmüller Tel. 730000
– Öffentlichkeitsarbeit Frau Zimmer Tel. 80287
Achtung! Änderung der Gottesdienstzeiten in Ketzin Gerade Kalenderwoche - samstags 18.00 Uhr Ungerade Kalenderwoche - sonntags 8.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr Andachten im Seniorenheim Ketzin
jeden Mittwoch um 9.00 Uhr
Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen
________ Gottesdienste / Veranstaltungen ________
Ketzin, Paretz, Zachow-Gutenpaaren
Dezember s s
Samstag 11.12. 14:30 Seniorenzentrum Adventsfeier Sonntag 12.12. 09:00
10:00 16:00
Dorfkirche Paretz Ferd.-Hahn-Haus Dorfkirche Paretz
Gottesdienst
deliceight A capella Konzert Von O Happy Day bis O Du Fröhliche Samstag 18.12. 14:30 Seniorenzentrum Adventsfeier
Sonntag 19.12. 09:00 10:00
14:30
Seniorenzentrum Ferd.-Hahn-Haus Dorfkirche Paretz
Gottesdienst
Krippenspiel des Kinder- gartens, anschl. Brunch Advents- u. Weihnachts- lieder zum Hören und Mitsingen (Kirchenchor)
Januar
Neujahr 01.01. 14:00 Ferd.-Hahn-Haus Gottesdienst zum Neuen Jahr Sonntag 16.01. 9:00
9:00 10:00
Dorfkirche Paretz GemHaus Zachow Ferd.-Hahn-Haus
Gottesdienst
Sonntag 30.01. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Gottesdienst Februar
Sonntag 06.02. 9:00 10:30 17:00
Dorfkirche Paretz GemHaus Zachow Ferd.-Hahn-Haus
Gottesdienst
Außer der Reihe: Gottesdienst (nicht nur) für junge Leute Sonntag 13.02. 9:00
10:00
Seniorenzentrum Ferd.-Hahn-Haus
Gottesdienst
Sonntag 20.02. 10:00 Dorfkirche Paretz Gottesdienst zum Winterfest Sonntag 27.02. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Frühstücksgottesdienst März
Samstag 05.03. 17:00 Katholische Kirche Außer der Reihe: Ökume- nischer Gottesdienst zum Weltgebetstag: Wie viele Brote habt ihr? - Chile 2011 Sonntag 13.03. 9:00
10:00 14:00
Dorfkirche Paretz Ferd.-Hahn-Haus GemHaus Zachow
Gottesdienst
Änderungen und Ergänzungen entnehmen Sie bitte den Aushängen!
Samstag, 04.12.2010 18.00 Uhr Vorabendmesse für den 2. Adventssonntag Dienstag, 07.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 2.12.2010 8.00 Uhr Hl. Messe 3. Adventsonntag
Dienstag, 14.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 18.12.2010 18.00 Uhr Hl. Messe 4. Adventsonntag
Dienstag, 21.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe Freitag, 24.12.2010 – Heilig Abend
18.00 Uhr Christmette Sonntag, 26.12.2010 8.00 Uhr Hl. Messe 2. Weihnachtsfeiertag
Dienstag, 28.12.2010 9.00 Uhr Hl. Messe
Freitag, 31.12.2010 17.00 Uhr Hl. Messe Silvester Samstag, 01.01.2011 18.00 Uhr Hl. Messe Neujahr Sonntag, 02.01.2011 18.00 Uhr Hl. Messe
anschl. Segnung der Gemeinderäume Dienstag, 04.01.2011 9.00 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 09.01.2011 8.00 Uhr Hl. Messe
Danach finden die Gottesdienste in geänderter Weise wie oben angegeben statt.
Alle anderen Gottesdienstzeiten im Pfarrgebiet entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kirche oder erfragen diese bei den Ansprechpartnern.
s g ( )
Heilig Abend
24.12. 18:00 16:30
Dorfkirche Paretz Katholische Kirche
Christvesper
2. Weihn. 26.12. 10:00 Ferd.-Hahn-Haus Familiengottesdienst mit Kinderkirche
Silvester 31.12. 17:00 Dorfkirche Paretz Jahresschlussandacht
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Kita „Wirbelwind – Kinder sammeln für Kinder
Hort Havelfrüchtchen – Ein Jahr ist vergangen
Ausstellung im Museum der Stadt Ketzin – Gestricheltes von Rainer Ramin
ISI-RIDING in Paretz –Mein Schülerpraktikum Adler Apotheke Ketzin – Historie
Bürger-Informationen rund um Ketzin mit seinen Ortsteilen
Ketziner Seiten Ketziner Seiten
Foto: Wolfgang Balzer
Ende Oktober hatten die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind (Falkenrehde) den Bericht über die Sammelaktion „Weihnach- ten im Schuhkarton“ in der Zeitung gelesen. Spontan entstand die Idee, die Kinder und Eltern in der Kita zum Sammeln aufzu- rufen.
Bei der Aktion werden Schuhkartons mit kleinen Überraschun- gen zu Weihnachten gefüllt. Diese Sachen sind vor allem für bedürftige Kinder in Osteuropa bestimmt.
Viele Eltern waren sofort bereit, gemeinsam mit ihren Kindern einen Schuhkarton für Kinder in Not zu packen. So kamen insgesamt 25 Kartons und 150,00 Euro zusammen!
Die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind bedanken sich nochmals recht herzlich bei allen Eltern, die sich an dieser Aktion betei- ligten.
Es wäre schön, wenn wir das im nächsten Jahr wiederholen könnten.
Die Erzieherinnen der Kita Wirbelwind
„Weihnachten im Schuhkarton“
Kinder sammeln für Kinder
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Finanzen und Bauverwaltung
Ein Jahr ist vergangen...
und ein Rückblick auf viele schöne Höhepunkte sei uns erlaubt.
Nach einem viel zu langen und kalten Winter verwöhnte uns ein heißer Sommer und machte zahlreiche Strandbadbesuche in den Ferien möglich.
Ein Dankeschön der Firma Lorberg für zwei schattenspendende Bäume auf unserem Spielplatz.
Auch die Fährfahrt war ein Erlebnis für die Kinder. Ein erfrischen- des Eis im Gasthaus „Redo“ rundete den Ausflug ab.
Durch die Unterstützung der Stadt Ketzin waren uns auch viele Ausflüge ins Umland möglich.
Ein herzliches Dankeschön dafür!
Zwei weitere Höhepunkte in diesem Jahr waren unsere Teilnah- me am traditionellen Fischerfest und am Ernteumzug in Paretz.
Mit viel Kreativität und Freude waren wir dabei.
Die Eröffnung der Bewegungsbaustelle auf unserem Freigelande in den Herbstferien war ein weiteres Highlight für unsere Kinder.
Dank einer großzügigen Spende der „Ketziner Landfrauen“ und der Firma „E.ON edis AG“ können wir uns im nächsten Jahr über drei neue Sitzgarnituren auf dem Spielplatz freuen.
Gefreut haben wir uns auch über die vielen Besucher unseres Standes auf dem Ketziner Weihnachtsmarkt und die rege Beteili- gung an unserem traditionellen Weihnachtscafé.
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Die Kinder und Erzieherinnen des Hortes „Havelfrüchtchen“
der Stadt Ketzin
Kultur- und Tourismuszentrum Öffnungszeiten:
Museum der Stadt Ketzin
Rathausstraße 18 Mo / Mi / Fr. 10.00 - 15.00 Uhr 14669 Ketzin Die / Do 10.00 - 17.00 Uhr Tel. 033233 / 73830
E-Mail: kulturzentrum@ketzin.de Weitere Termine nach Absprache
Rathausstraße 16, 14669 Ketzin % + Fax (033233) 806 68
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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr !
Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz Mein Schülerpraktikum bei ISI-RIDING in Paretz
vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010 vom 01.11.– 05.11.2010
Mein Name ist Sissi Ganzack, ich bin 15 Jahre alt und gehe in die 9. Klasse der Theodor-Fontane Oberschule in Ketzin.
Hier bin ich mit meinem Lieblingspferd Krani abgebildet.
Meinen Praktikumsplatz habe ich mir selbst ausgesucht und mit der Inhaberin – Silvia Hemmerling – alles Notwendige bespro- chen. Da ich selbst 2 Ponys besitze und weil mir der Umgang mit Pferden Spaß macht, war ich froh, dieses Praktikum absol- vieren zu können.
Zu meinen wichtigsten Aufgaben gehörte die morgendliche Kontrolle, ob es allen Pferden gut geht. Dann folgte das Auffül- len der Wasserbehälter sowie das „Abäppeln“ der Koppel an den Fress- und Liegeplätzen. Das Putzen der Pferde gehört auch zu meinen Aufgaben.
Einen Ausritt durfte ich auch mitmachen und die Kita-Kinder des Ponyclubs „Wirbelwind“ mit betreuen. Das hat mir viel Spaß gemacht. Auch Büroarbeiten, z.B. das Auflisten der vorhande- nen Pferdebücher und das Arbeiten mit verschiedenen Program- men wie Word und Power Point, sind Teil des Praktikums. Ebenso wie das Aufräumen der „Sattelkammer“ und der „Aufenthalts- räume“.
Mir gefällt es sehr gut, draußen zu arbeiten und der Umgang mit Pferden und Kindern macht mir viel Freude. Von daher habe ich das Praktikum – auch bei stürmischem Herbstwetter – gerne gemacht. Mein nächstes Praktikum möchte ich in einer Kita-Ein- richtung – am liebsten im Evangelischen Kindergarten in Ketzin – absolvieren.
Wir wünschen allen eine Frohe Weihnacht Und einen guten Start ins Neue Jahr!
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Wir wünschen allen ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest
und einen guten Start
ins Jahr 2011 !
In der Tetralogie „Zur Historie der Apotheken des Landes Brandenburg von den Anfängen bis zur Gegenwart“ hat PhR Dr. rer.nat. Paul Biela in jahrelanger Forschungsarbeit u.a. auch die Geschichte der Adler-Apotheke unserer Stadt niederge- schrieben.
Dr. Biela ist in Friesack geboren, besuchte dort die Grundschu- le, in Nauen die Goethe-Oberschule (heute Goethe-Gymnasi- um) und studierte danach an der Humboldt-Universität zu Berlin Pharmazie. 1989 promovierte er zur Historie der Apo- theken in der Stadt Potsdam und lebt heute als Rentner in Nuthetal, Kreis Potsdam-Mittelmark.
Der nachfolgende Artikel wird mit seiner Zustimmung veröf- fentlicht.
Helmut Augustiniak
Die Bemühungen um Anlegung einer Apotheke in Ketzin, im damaligen Kreis Osthavelland, gehen auf das Jahr 1832 zurück.
Apotheker Jüterbock bat die Behörden um Errichtung einer Apotheke in Ketzin. Die Stadt hatte damals nur 788 Einwohner.
Mit den umliegenden Dörfern waren 5 076 Personen pharma- zeutisch zu versorgen. Das Gesuch wurde abgelehnt ebenso die Bitte von Carl Theodor Halle fünf Jahre später, 1837, obwohl nun in Ketzin zwei Wundärzte tätig waren und die Ortschaft 858 Einwohner zählte. 1842 bewarb sich Friedrich Wilhelm Sydow erfolglos um die Genehmigung zur Eröffnung
Die Adler-Apotheke in Ketzin
einer Apotheke in Ketzin, und er wiederholte 1844 sein Ge- such; leider wieder ohne Erfolg. Erst 1850 erschien im Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr.16 vom 15.
April 1850 die Ausschreibung für eine Apotheke in Ketzin. Es meldeten sich vierzehn Bewerber. Die Regierung in Potsdam entschied am 30. September 1850 zugunsteil von Carl Friedrich Linde, geb. 1806, Approbation als Apotheker Erster Klasse 1834. Linde besaß die günstigsten Zeugnisse seiner Prinzipale und hatte die Löwen-Apotheke in Potsdam, deren Besitzer häufig abwesend war, neun Jahre zur Zufriedenheit der Ärzte und des Publikums verwaltet. Er besaß ein Vermögen von
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Wir bedanken uns bei allen Anzeigenkunden für die Unterstützung und wünschen unseren Lesern ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest, viel Gesundheit, Glück und Erfolg
für das neue Jahr!
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1.700 Talern, und sein Bruder, ein Berliner Kaufmann, sicherte ihm finanzielle Unterstützung zu. Am 21. Juli 1875 bat Paul Bergmann die Behörden um Übertragung der Konzession der Ketziner Apotheke, da er diese käuflich erworben hatte. Berg- mann wurde am 23. Oktober 1846 in Berlin geboren. Er begann 1862 die Apothekerlehre in Wittstock, nahm 1869 das Studium in Greifswald auf und bestand das Staatsexamen mit der Note
„sehr gut“. Nach sechs Jahren verkaufte Bergmann die Apothe- ke am 01. Juli 1881 an Otto Koeppen aus Rathenow für 96.000 Mark und übernahm in Tempelhof eine Apotheke.
Koeppen wurde am 07. Juni 1847 in Rathenow geboren und besuchte die Königliche Realschule in Potsdam. Die Lehre absolvierte er bei Apotheker Schulze in Rathenow und be- stand das Staatsexamen 1872 in Marburg. Sowohl Bergmann als auch Koeppen arbeiteten mit einem Lehrling.
Am 01. Oktober 1904 erwarb Max Reuss (Reuß) die Apotheke tür 158.000 Mark.
Konzession: 103.000 Mark Grundstück: 35.000 Mark
Einrichtung und Waren: 20.000 Mark
1906 beschäftigte Reuss einen Gehilfen und einen Lehrling.
1920 bat Reuss die Behörden, die Ausbildung eines Lehrlings ohne Einstellung eines Gehilfen zu genehmigen, da der Umfang des Geschäfts zu gering sei, um einen Gehilfen zu beschäftigen.
Reuss teilte damit das Los vieler Landapotheker.
Am 15. November 1928 kaufte Alfred Rothkegel die Apotheke tür 130.000 RM. Die Übernahme erfolgte am 01. Januar 1929.
Konzession: 60.000 RM Grundstück: 40.000 RM Mobihe und Waren: 20.000 RM Spezialvorschriften: 10.000 RM
Rothkegel wurde am 10. August 1887 im Kreis Oppeln/
Oberschlesien geboren. Er besuchte das Realgymnasium in Tarnowitz/Oberschlesien bis zur Primareife. Die Lehre absolvierte er ab 01. April 1906 in der Engel-Apotheke in Görlitz und in der Adler-Apotheke in Pitschen/Oberschl.
Die Gehilfenprüfung bestand er am 31. März 1909 in Oppeln.
Ab 01. Oktober 1910 studierte er in München, Freiburg i. Br.
und Rostock. In Rostock bestand er das Staatsexamen am 25.
November 1912 mit dem Prädikat „sehr gut“ und erhielt am 15.
August 1914 die Approbation. Bald darauf am 01. Oktober 1914, erhielt er die Einberufung zum Heeresdienst und wurde am 04. Februar 1918 mit dem Eisernen Kreuz Zweiter Klasse ausgezeichnet. Nach seiner Entlassung aus der Armee kaufte er am 01. August 1919 die Apotheke in Radzionkau/Ober- schlesien. Diese musste er am 31. Dezember 1921 verkaufen, da der Ort polnisch geworden war, und die Polen ihn zur Aufgabe der Apotheke zwangen. Rothkegel war seit 1917 verheiratet und Vater einer Tochter. Die Apotheke in Ketzin verwaltete zunächst sein Schwager Albert Herrmann, da Rothkegel noch an seinen Pachtvertrag in Leubus, Kreis Wohlau, gebunden war. Am 01. Januar 1930 übernahm Rothkegel die Apotheke. Bereits am 30. September 1930 bat Rothkegel mit Erfolg um Schließung der Apotheke an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr. 1932 betrug der Umsatz der Apotheke 25.723 RM. Rothkegel bat die Behörden, wiederum mit Erfolg, um Senkung des Kassenrabatts von sieben auf drei Prozent, laut Erlass des Ministers des Innern vom 08. und 28. Februar 1933.
Da der Umsatz 1934 auf 32.000 RM angestiegen war, entfiel der geminderte Rabatt und Rothkegel musste nun den Kran- kenkassen den damals üblichen Rabatt von sieben Prozent gewähren. Der Revisor vermerkte am 04. Dezember 1934 im Protokoll: „Im Übrigen erkenne ich gern an, dass Sie mit Erfolg bemüht gewesen sind, die Apotheke gut zu führen.“ Weil Rothkegel allein in der Apotheke arbeitete, durfte er seine Offizin ab April 1943 am Mittwoch nachmittags schließen. Über drei Jahrzehnte war Rothkegel Inhaber der Apotheke.
Am 15. Dezember 1962 wurde die Apotheke verstaatlicht. Die Leitung übernahm Wolfgang Stappenbeck, geb. 07. Septem- ber 1922, bis 1973.1963 betrug der Umsatz 225.000 M; 1968 269400 M. Stappenbecks Nachfolgerin wurde Pharm. Ing.
Edeltraut Lukanow. Ab 02. Januar 1988 leitete Christine Mier die Apotheke.
Sie privatisierte die Adler-Apotheke am 28. Dezember 1990 und übergab die Adler-Apotheke Ketzin Apotheke am 01. Juli 2003 an Jens Welle.