Amtsblatt für die
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
Jahrgang 13; Nummer 04/2007 Ketzin, den 15. Juni 2007
Stadt Ketzin
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
A – Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen Seite
1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung
am 4.6.2007 ... 2
2. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Hauptausschuss-Sitzung am 21.5.2007 ... 2
3. Bekanntmachung – Vorhabenbezogene Einzelsatzung für die Straßenbaumaßnahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin OT Falkenrehde – ... 3
4. Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin – Untere Forstbehörde – ... 6
B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 5. Runde Altersjubiläen 01.06.2007 bis 30.06.2007 ... 7
6. 1. Ketziner Stadt- und Vereinssportfest ... 8
7. Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V. ... 9
8. Neue Sonderausstellung im Dorfmuseum Tremmen – Historische Photographie – ... 10
9. Scheunenfest ... 11
10. Skippertreffen ... 12
11. Laborschiff ... 14
12. Einschulung 2007 ... 14
13. Mitteilung der Evangelischen Kirchengemeinden St. Petri Ketzin und Paretz ... 15
14. Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin ... 15
15. Veranstaltungstipps ... 16
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2007
Folgende Beschlüsse wurde in der Hauptausschuss-Sitzung am 21.05.2007 gefasst:
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen im Hort Ketzin, Bau-Hort Ketzin, Bau-Hort Ketzin, Bau-Hort Ketzin, Bau-Hort Ketzin, Bau- maßnahme
maßnahme maßnahme maßnahme
maßnahme „Fensterbau“
Beschluss-Nr.: HA 33-76/07
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen im Mehrzweckge- bäude Am Mühlenweg 17 in Ketzin, Baumaßnahme, „Fenster- bau“
Beschluss-Nr.: HA 33-77/06
Wahl des 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der SVV Beschluss-Nr.: 42-484/07
Beratung und Beschlussfassung zur Bestellung der Wehrfüh- rerin (Stadtbrandmeisterin) Elke Lemke
Beschluss-Nr.: 42-468/07
Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung des B-Plan-Ver- fahrens 01/99 „An der Steege”
Beschluss-Nr.: 42-469/07
Beratung und Beschlussfassung für die vorzeitige Beendigung der Konzessionsverträge Strom mit der E.ON edis AG Beschluss-Nr.: 42-470/07
Beratung und Beschlussfassung über die Vorhabenbezogene Einzelsatzung für die Straßenbaumaßnahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin, OT Falkenrehde
Beschluss-Nr.: 42-471/07
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Befrei- ung von den Festsetzungen des B-Planes 08/97 „Schleuse Pa- retz”
Beschluss-Nr.: 42-472/07
Beratung und Empfehlung über den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Tremmen, Flur 8, Flurstück 236
Beschluss-Nr.: 42-473/07
Beratung und Empfehlung zum Flächentausch im OT Trem- men an der Bleichwiese und Heerstraße 14
Beschluss-Nr.: 42-474/07
Beratung und Empfehlung zum Ankauf einer Teilfläche der Bergstraße in Ketzin, OT Zachow, Flur 10, Flurstück 160/1 Beschluss-Nr.: 42-475/07
Beratung und Empfehlung zum Ankauf einer Teilfläche der Bergstraße in Ketzin, OT Zachow, Flur 10, Flurstück 160/2 Beschluss-Nr.: 42-476/07
Beratung und Empfehlung zum Ankauf einer Teilfläche der Bergstraße in Ketzin, OT Zachow, Flur 10, Flurstück 160/3 Beschluss-Nr.: 42-477/07
Beratung und Empfehlung zum Ankauf einer Teilfläche der Bergstraße in Ketzin, OT Zachow, Flur 10, Flurstück 161/2 Beschluss-Nr. 42-478/07
Beratung und Empfehlung zum Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Zachow, Flur 8, Flurstück 27
Beschluss-Nr.: 42-479/07
Beratung und Empfehlung zur Änderung des Beschlusses Nr. 29-360/06 über den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück in Ketzin, Flur 1, Flurstück 457/16 mit einer Größe von 778 m2 und Flurstück 448/2 teilweise mit einer Größe von ca. 175 m2
Beschluss-Nr.: 42-480/07
Beratung und Empfehlung zum Abschluss eines Erbbaurechts- vertrages über eine Fläche in der Gemarkung Falkenrehde, Flur 1, Flurstück 94/1 mit einer Größe von 410 m2
Beschluss-Nr.: 42-481/07
Beratung und Empfehlung zum Ankauf einer Teilfläche in der Gemarkung Falkenrehde, Flur 5, Flurstück 29/2
Beschluss-Nr.: 42-482/07
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen in Ketzin „Befesti- gung und Beplanung Schwimmsteg, Befestigung Steg für den ASB am Strandbad Friedrich-Ludwig-Jahn-Weg 31“
Beschluss-Nr.: HA 33-78/07
Bernd Lück Bürgermeister
Vorhabenbezogene Einzelsatzung für die Straßenbaumaßnahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin OT Falkenrehde
Aufgrund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10.10.2001 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210) und der §§ 1, 2, 8, 10 a und 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991 (GVBl. I, S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I, S. 294) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin in der Sitzung am 04.06.2007 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Erhebung des Beitrages (Beitragstatbestand) Die Stadt Ketzin erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Her- stellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbes- serung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Er- schließungsanlagen) Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung.
Die Beiträge werden von den Beitragspflichtigen nach § 9 der Satzung als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanla- gen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Ausbau der Erschließungsanlage „Knoblaucher Weg“:
1. Erschließungsanlage von der Einmündung L 204 bis Ende einschließlich Flurstück 173 (linksseitig)
Für die Erneuerung und Verbesserung von
a) Mischverkehrsflächen, Oberflächenentwässerung, un- selbstständige Grünanlage (straßenbegleitend) b) Grundstückszufahrten
erhebt die Stadt Ketzin Straßenbaubeiträge nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2
Umfang des beitragsfähigen Aufwandes (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für
1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Herstellung, Erweiterung und Ver- besserung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflä- chen,
2. den Wert der von der Stadt Ketzin aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme,
3. die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung
a) Mischverkehrsfläche b) Rinnen und Bordsteinen,
c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, d) Straßenentwässerungseinrichtungen, e) Böschungen,
h) unselbständigen Grünanlagen (straßenbegleitend), 4. die Inanspruchnahme Dritter mit Planung, Bauleitung so-
wie Zinsaufwendungen, die der Maßnahme zuzurechnen sind.
(2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Lan- des- und Kreisstraßen sind nur in soweit beitragsfähig, als sie breiter sind als die anschließenden freien Strecken.
(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Stra- ßen, Wege und Plätze,
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnell- verkehrsstraßen), ferner für Brücken, Tunnel und Unterfüh- rungen mit den dazugehörenden Rampen.
§ 3
Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Auf- wendungen ermittelt.
§ 4
Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand (1) Die Stadt trägt den Teil des Aufwandes, der
1. auf die Inanspruchnahme der Erschließungsanlagen durch die Allgemeinheit entfällt,
2. bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eige- nen Grundstücke entfällt.
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen.
(2) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach Abs.1 Satz 2 wird wie folgt festgesetzt:
bei Straßenart Anteil der Beitrags-
pflichtigen
Mischverkehrsflächen 60 v.H.
Oberflächenentwässerung 60 v.H.
unselbstständige GrünanIage 60 v.H.
(straßenbegleitend)
Zufahrten 100 v.H.
(3) Im Sinne der Abs. 2 gelten als 1. Mischverkehrsflächen:
Verkehrsanlagen die in ihrer gesamten Breite Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen zur Verfügung stehen (4) Für Anlagen, die in dem Abs. 2 nicht erfasst sind oder bei denen die festgesetzten Anteile der Beitragspflichtigen offen- sichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Stadtverordnetenver- sammlung durch Satzung im Einzelfall die anrechenbaren Brei- ten und Anteile der Beitragspflichtigen.
§ 5
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
(1) Der umlagefähige Ausbauaufwand wird auf die Grundstük- ke verteilt, von denen aus die Möglichkeit der Inanspruchnah- me der ausgebauten Anlage besteht (berücksichtigungsfähi- ge Grundstücke). Die Verteilung des Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, welche sich aus der Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem aus den nachfolgenden Absätzen festgelegten maß- geblichen Nutzungsfaktor ergeben.
(2) Als Grundstücksfläche gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichti- gungsfähigen Grundstücken,
1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Gesamt- fläche des Grundstücks;
2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außen- bereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebau- ungsplanes;
3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB lie- gen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbe- reich;
4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht,
a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamt- fläche des Grundstückes,
b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die im Innenbereich liegende Fläche.
(4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichba- rer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplät- ze) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Orts- teiles so genutzt werden,
oder
b) ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Be- bauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z.B. land- wirtschaftliche Nutzung),
ist die Gesamtfläche des Grundstückes bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 3 nicht erfasst wird.
(5) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungs- fähigen Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind, wird durch die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Dabei gelten als Vollgeschosse alle Geschosse, die nach den Vor- schriften der Landesbauordnung, in der jeweils gültigen Fas- sung, Vollgeschosse sind.
Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nut- zung wird die Fläche gemäß Abs. 3
vervielfacht mit
a) 1,00 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss b) 1,25 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen c) 1,50 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen d) 1,75 bei einer Bebaubarkeit mit vier Vollgeschossen e) 0,75 bei Grundstücken, die mit einem Gotteshaus bebaut
sind,
f) Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheiten des Bau- werks in ihm kein Vollgeschoss i. S. der Landesbauordnung, in der jeweils gültigen Fassung, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise genutzten Grund- stücken je 2,30 m Höhe des Bauwerkes (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet.
(6) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungs- fähigen Grundstücken, welche im Abs. 4 geregelt sind, ergibt sich:
a) bei Grundstücken ohne Bebauung, wenn
aa.) sie Waldbestand aufweisen 0,0167 bb.) die Nutzung als Grünland, Ackerland
oder Gartenland festgelegt ist 0,0333 b) bei Grundstücke, die in einer der baulichen oder
gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise ge-
nutzt werden (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze) 0,5 c) bei bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken im Außenbereich ist zunächst eine Teilfläche zu ermitteln, die
sich daraus ergibt, dass die Grundfläche der auf dem Grund- stück befindlichen baulichen Anlagen durch den Faktor 0,2 geteilt werden. Maximal ist jedoch die tatsächliche Grund- stücksgröße anzusetzen. Auch für die nach Satz 1 und 2 ermittelteTeilfläche sind die Regelungen des Abs. 5 entspre- chend anzuwenden. Hinsichtlich der Flächenzahl, die sich nach Abzug der nach Satz 1 und 2 ermittelten Flächenzahl von der tatsächlichen Grundstücksfläche ergibt, gelten die Vorschriften der Buchstaben a) und b) entsprechend.
(7) Als Zahl der Vollgeschosse gilt – jeweils bezogen auf die in
§ 5 Abs. 3 bestimmten Flächen – bei Grundstücken,
1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebau- ungsplanes liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2)
a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,
b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschos- se die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Bau- gebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäu- dehöhe (Traufhöhe), wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen abgerundet werden,
c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollge- schosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, son- dern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, in Gewer- be-, Industrie- und Sondergebieten i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebie- ten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Baumassen- zahl, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen abgerundet werden,
d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet wer- den dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,
e) für die im Bebauungsplan gewerbliche Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollge- schoss,
f) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der nähe- ren Umgebung überwiegend vorhandenen Anzahl der Vollgeschosse.
2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a.) bzw. lit. d.) – g.) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw.
die Baumassenzahl nach Nr. 1 lit. b.) bzw. lit. c.) über- schritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollge- schosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 lit. b.) bzw. lit. c.);
3. für die kein Bebauungsplan besteht, wenn sie
a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhan- denen Vollgeschosse, mindestens jedoch die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
(8) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nut- zung werden die im Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,5 er- höht
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern- und Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sonder- gebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und groß- flächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongres- se
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buch- stabe a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist, c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (z.B. Grundstü- cke mit Büro-, Verwaltungs-, Handels-, Post-, Bahn-, Kran- kenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine der- artige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Be- bauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Ge- schossfläche.
(9) Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßenanlagen, die Gegenstand einer straßen- oder erschließungbaubeitragsfähi- gen Maßnahme sein können, so wird der sich aus Abs. 1 erge- bende Beitrag nur zu 75 % erhoben. Der nicht erhobene Teil ist von der Stadt zu tragen.
§ 6
Abschnitte von Anlagen
(1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Anlage kann der Aufwand selbständig ermittelt und erhoben werden.
(2) Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehre- re Straßenabschnitte, für die sich nach § 4 Abs 2 unterschied- liche Anteile der Beitragspflichtigen ergeben, so sind die Stra- ßenabschnitte gesondert abzurechnen.
§ 7 Kostenspaltung Der Beitrag kann für
1. Grunderwerb, 2. Freilegung,
3. Oberflächenentwässerung, 4. unselbständige Grünanlagen, 5. Mischverkehrsflächen, 6. Grundstückszufahrten
gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
Die Kostenspaltung bedarf eines Beschlusses der Stadtverord- netenversammlung.
§ 8
Vorausleistung und Ablösung
(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, kann die Stadt Vorausleistungen bis zu 80 % des voraussichtlichen endgültigen Beitrags erheben.
(2) Der Straßenbaubeitrag kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenbaubeitrages. Ein Anspruch auf Abschluss eines Ablösungsvertrages besteht nicht.
§ 9 Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekannt- gabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers.
(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) genannten natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Bei- tragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grund- stücks gemäß §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungs- gesetzes bereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nut- zers keine der nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statt- haften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstücksei- gentümers unberührt.
(4) Mehrere Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Berechtigte haften jeweils als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend dem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(5) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte bzw. sonstige Berechtigte sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforder- lichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Auf- forderung durch die Stadt zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei den örtlichen Feststellungen der Stadt die notwen- dige Unterstützung zu gewähren.
§ 10 Fälligkeit
Der Beitrag und die Vorausleistung werden einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft.
Ketzin, den 04.06.2007
Bernd Lück Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
rehde vom 04.06.2007 liegt ab dem Tage der Veröffentlichung in diesem Amtsblatt für die Stadt Ketzin mit den Ortsteilen Et- zin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow im Verwaltungsge- bäude, 14669 Ketzin, Am Mühlenweg 2, Zimmer 309, zur Ein- sichtnahme aus.
Ketzin, den 05.06.2007 Bernd Lück
Bürgermeister Die vorstehende vorhabenbezogne Einzelsatzung für die Stra-
ßenbaumaßnahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin OT FaIkenrehde vom 04.06.2007 wird hiermit bekannt gemacht.
Die vorhabenbezogene Einzelsatzung für die Straßenbaumaß- nahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin OT Falkenrehde vom 04.06.2007 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung am 04.06.2007 beschlossen.
Die vorhabenbezogene Einzelsatzung für die Straßenbaun- maßnahme Knoblaucher Weg in der Stadt Ketzin OT Falken-
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin
– Untere Forstbehörde – über das
Auslegungsverfahren zur Ausweisung von forstwirtschaftlichen Wegen die dem vorbeugenden Wald- brandschutz und der -bekämpfung dienen sowie der Anlage und Unterhaltung von Löschwasserent- nahmestellen, Waldbrandwundstreifen und den dazugehörigen Waldbrandschutzstreifen
I.
Das Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin beabsichtigt, auf Grund des § 20 (vorbeugender Waldbrandschutz) des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 20. April 2004 (LWaldG) für die o.g. Maßnahmen eine Förderkarte festzusetzen, in der alle förderfähigen Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrand- schutzes dargestellt sind.
II.
Die geplante ,,Förderkarte“ wird mit dem Tag der Veröffentli- chung über das jeweilige Amtsblatt des Landkreises und der Städte, einen Monat zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten an nachfolgende Stellen öffentlich ausgelegt.
Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Friedrich-Engels-Straße 33 a 16827 Alt Ruppin
Oberförsterei Finkenkrug Landkreis Havelland Forstweg 55
14656 Brieselang
Oberförsterei Borgsdorf Landkreis Oberhavel Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Oberförsterei Liebenwalde Landkreis Oberhavel Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Ende des amtlichen Teiles
Oberförsterei Neuendorf Landkreis Oberhavel Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Oberförsterei Alt Ruppin Landkreis Ostprignitz Ruppin Friedrich-Engels-Straße 33a
16827 Alt Ruppin
Oberförsterei Neuglienicke Landkreis Ostprignitz Ruppin Dorfstraße 4
16818 Neuglienicke
Während der Auslegungsfrist können Erweiterungen, Verrin- gerungen sowie Bedenken und Anregungen zur geplanten Förderkarte schriftlich bei den zuvor genannten Behörden und Institutionen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Äuße- rungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person oder Institution enthalten.
Verspätet erhobene Bedenken, Einwände und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Datum des Posteinganges.
Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Im Auftrag
C. Sander Fachteamleiter III
Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. Juni 2007
Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem 01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunsch- schreibens gewürdigt:
Zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres;
sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre).
Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.
Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehe- jubiläen (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwaltung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Ereignis) der jeweiligen Eheleute bzw. enger Verwandter angewiesen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund man- gelnder Information so bedeutsame Ehejubiläen keine entspre- chende Würdigung erfahren könnten.
Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die
Stadt Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, er- reichbar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9, Tel.: 033233 720112.
Wir werden uns dann zu gegebener Zeit, zwecks Terminverein- barung mit den Ehe-Jubilaren in Verbindung setzen.
Gratulationen des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glück- wunschschreibens.
Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gratulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schriftlicher Form vorgenommen.
Bernd Lück Bürgermeister
Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen
Herzlichen Glückwunsch !
02.06.1932 zum 75. Geburtstag
Frau Wesemann, Irene in: Ketzin OT Falkenrehde
03.06.1937 zum 70. Geburtstag
Herr Franke, Georg in: Ketzin
03.06.1932 zum 75. Geburtstag
Frau Kosmala, Waltraud in: Ketzin
04.06.1937 zum 70. Geburtstag
Frau Stebner, Inge in: Ketzin OT Tremmen
06.06.1927 zum 80. Geburtstag
Frau Purps, Rosemarie in: Ketzin
08.06.1932 zum 75. Geburtstag
Frau Witt, Giesela in: Ketzin
10.06.1937 zum 70. Geburtstag
Frau Raab, Irmgard in: Ketzin
12.06.1027 zum 80. Geburtstag
Frau Fischer, Elli in: Ketzin OT Zachow
13.06.1914 zum 93. Geburtstag
Herr Bochardt, Hermann in: Ketzin
14.06.1913 zum 94. Geburtstag
Frau Lüders, Charlotte in: Ketzin
10.06.1037 zum 70. Geburtstag
Frau Paulick, Karin in : Ketzin
17.06.1922 zum 85. Geburtstag
Frau Krischock, Elli in: Ketzin OT Etzin
21.06.1932 zum 75. Geburtstag
Herr Behr, Erwin in: Ketzin
21.06.1932 zum 75. Geburtstag
Herr Blumenthal, Günther in: Ketzin
23.06.1910 zum 97. Geburtstag
Frau Sakowski, Hildegard in: Ketzin
24.06.1937 zum 70. Geburtstag
Herr Ihlefeldt, Manfred in: Ketzin
25.06.1927 zum 80. Geburtstag
Herr Schwarz, Arnold in: Ketzin OT Tremmen
20.06.1937 zum 70. Geburtstag
Frau Spietz, Herta in: Ketzin
27.06.1937 zum 70. Geburtstag
Frau Bahr, Edith in: Ketzin OT Zachow
27.06.1927 zum 80. Geburtstag
Frau Bartsch, Lieselotte in: Ketzin
29.06.1927 zum 80. Geburtstag
Frau Behrend, Erna in: Ketzin
29.06.1927 zum 80. Geburtstag
Herr Radke, Willi in: Ketzin OT Tremmen
29.06.1927 zum 80. Geburtstag
Frau Weinert, Elli in: Ketzin
30.06.1937 zum 70. Geburtstag
Frau Eggersdorf, Gerda in: Ketzin
1. Ketziner Stadt- und Vereinssportfest
Ausschreibung: Beste(r) Sportler(in) der Stadt Ketzin
Teilnahmeberechtigt: alle Bürger(innen) der Stadt und deren Ortsteile. Nicht ortsansässige Teilnehmer werden extra gewertet (Alternativpreis).
Gewertet wird nach Punkten in den Altersklassen unter 20 Jahre männlich / weiblich
unter 30 Jahre männlich / weiblich unter 40 Jahre männlich / weiblich unter 50 Jahre männlich / weiblich über 50 Jahre männlich / weiblich
Die Gesamtbesten aus allen Altersklassen = Bester Sport- ler und Beste Sportlerin
Um eine möglichst hohe Punktzahl zu erzielen wird fol- gender Wertungsmodus angewandt:
Teilnahme: Triathlon = 20 Punkte
(200m Schwimmen, 1,5 km Rad- und nach Zeit fahren, 400m Laufen)
Teilnahme: Fußball = 10 Punkte
Federball = 10 Punkte
Volleyball = 10 Punkte
Tischtennis = 10 Punkte
+ Turniererfolg Mannschaft bzw. Einzel
Teilnahme: Feuerwehr = 10 Punkte
(Geschicklichkeitsspritzen)
Teilnahme: Angeln = max. 50 Pkt.
(Weit- und Zielwerfen trocken) Teilnahme: Leichtathletik
Lauf 60 m Zeit entspricht Punkte Sprung Weite entspricht Punkte Wurf Weite entspricht Punkte (Gummistiefel)
Aktive Sportler, die regelmäßig am Training und/oder Wettkämpfen teilnehmen, können in ihren Sportarten nicht starten!
(z.B. Fußballer beim Fußball usw.)
Einzelausschreibung Turniere
Fußballturnier 2 x 10 min 4 Feldspieler + 1 Torwart Volleyball 4er Mannschaft Mix
4er Mannschaft Männer Federball Einzel
Doppel Tischtennis Einzel
Doppel
Kinderturn-Test unter der Leitung der BARMER für alle Kindergartenkinder
Nordic Walking 1 x 5 km; 1 x 7,5 km
Alle weiteren Informationen erhalten Sie am Wettkampf- tag bei der Anmeldung oder bei
Udo Feist 033233 / 30 717 (dienstl.), 0172 / 3 96 76 42 (priv.)
Teilnahmemeldung am 23.06. am Sportplatz.
am Samstag, dem 23. Juni 2007, ab 9.00 Uhr
Sportplatz / Strandbad am Fr.-Ludwig-Jahn-Weg, Ketzin
Gewertet wird in der Leichtathletik nach allgemeiner Punk- tetabelle. Alle Punkte aus den Disziplinen oder den Teil- nahmen daran ergeben den/die Altersklasse Beste(n).
Aus den Altersklassenbesten ergibt sich der/die Beste Sportler(in).
Ablaufplan
9.00 Uhr Start Triathlon 10.00 Uhr Offizielle Eröffnung
10.15 Uhr Start Wettkämpfe Leichtathletik Fußball
Volleyball Federball
Kinderturn-Test der BARMER
10.45 Uhr Angeln Feuerwehr-
Geschicklichkeitsspritzen Tischtennis
11.00 Uhr Nordic Walking 5 km Clown Manne
Spielmobil Kutschfahrten mit P. Lange
12.45 Uhr Nordic Walking 7,5 km
15.00 Uhr Kaffee und Kuchen Musikschule Fröhlich 16.00 Uhr Musikschule Fröhlich 16.30 Uhr Siegerehrung
17.00 bis Sportlerdisco 22.00 Uhr mit DJ Schmucki
60 5 10
15 20 3025 35 40 45 50
55
Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V.
Am Birnbaum 3, 14641 Ribbeck, Tel. 033237 - 854 58
Kinderbauernhof „Marienhof“
Am Marienhof 1, 14641 Ribbeck, Tel. 033237 - 888 91 Ständige Ausstellung
„Schulzeiten“ und zur Geschichte der „Stillen Pauline“
Tourist-Info und Café
Täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr 1. Juli – Eröffnung Maislabyrinth
Veranstaltungsort: Kinderbauernhof „Marienhof“
Beginn 10.00 Uhr
Eintritt: Erwachsene 2,50 e / Kinder 1,50 e
Täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr
23. Juni – Irische Folklore Nacht auf dem Marienhof Beginn 20.00 Uhr
Eintritt: Erwachsene 9,00 e / Kinder 4,50 e Irische Band – Larkin und Tanzgruppe
Irische Spezialitäten: Irish Stew, Irisches Brot und Irische Getränke
15. Juli – 25. August
Sommerferienlager auf dem Kinderbauernhof „Marienhof“
Informationen u. Anmeldungen anfordern unter Tel.: 033237-888 91
Mit freundlicher Unterstützung von:
Casting-Club Ketzin, Jugendclub Ketzin, ESV Lok Ketzin, FFw Ketzin, FSV 95 Falke, Stadt Ketzin, Physiotherapie Schmidt Ketzin, BARMER Ersatzkasse, AWO Ortsgruppe Ketzin, Musikschule Fröhlich und allen anderen Beteiligten
Historische Photographie Neue Sonderausstellung im Dorfmuseum Tremmen
Dieses Foto ist über 100 Jahre alt, es wurde 1895 aufgenom- men und zeigt die Kinder der Ketziner Fischerfamilie Bertz.
Die beiden Mädchen verheirateten sich später nach Tremmen, und deshalb landete das Foto nun – zusammen mit einer rei- chen Kollektion weiterer historischer Aufnahmen – in einer Sonderausstellung des Dorfmuseums Tremmen zur Geschichte der Fotografie. Das erste Foto der Welt entstand im Jahre 1827.
Inzwischen ist die Technik der Film- und Bildentwicklung gewissermaßen über Nacht museumsreif geworden, seit man digital fotografiert. Somit sieht man in der kleinen Sonderschau Apparate und Gerätschaften, die zumindest jedem Hobbyfo- tografen noch bekannt sind, aber die nun plötzlich Museums- stücke sind.
Der Tremmener Museumsverein nimmt diese Ausstellung zum Anlass, im Bereich der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile zu 2 Aktionen aufzurufen:
1. Für die geplante Herausgabe einer Broschüre mit histori- schen Fotos des Dorfes Tremmen bzw. von Tremmener Bür- gern suchen wir weiterhin Bilder von Dorfansichten, Familien- feiern, Arbeit und Freizeit aus der Zeit der Schwarz-weiß-Foto- grafie. Die Bilder können im Dorfmuseum abgegeben werden.
Sie werden dann nach dem Einscannen unverzüglich und un- beschadet sofort wieder zurückgegeben.
2. Zweitens wird aufgerufen zu einem Fotowettbewerb mit aktuellen Aufnahmen aus Tremmen und der näheren Heimat.
Ein Thema ist nicht vorgegeben, mitmachen kann jeder Bür- ger der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile.
Es können bis zu 5 Aufnahmen eingereicht werden, in Papierform (13x18 cm) oder als Bilddatei an dorfmuseum.tremmen@web.de
Einsendeschluss ist der 31.10.07
Die Preisverleihung wird auf dem Tremmener Weihnachts- markt am 1.12.07 erfolgen.
Die Sonderausstellung ist noch bis zum 31. Oktober jeden Samstag, Sonn- und Feiertag von 13.30 bis 17 Uhr zu sehen, für angemeldete Gruppen auch an Werktagen.
Tel. 033233-73699/82281/82267 Fax -73849 www.museumtremmen.de
Dorfmuseum Tremmen Heerstraße 6
14669 Ketzin OT Tremmen
Öffnungszeiten des Museums: April - Oktober Sa, So und Feiertag 13.30 - 17.00 Uhr
Paretzer Scheunenfest
– Fest der Blasmusik –
Änderungen des Programmablaufs bleiben vorbehalten · Für Essen und Trinken ist reichlich gesorgt.
Das Schloss Paretz ist am Sonnabend und Sonntag von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Sie erreichen Paretz: Mit der Havelbus-Linie 614 ab Potsdam-Hauptbahnhof, mit dem Auto oder Fahrrad über die B 273, hinter der Autobahnbrücke Potsdam-Nord, Abzweig Uetz nach Paretz (ausgeschildert). Gleiches gilt für die BAB 10, Abfahrt Potsdam-Nord.
29. Juni bis 1. Juli 2007
Freitag, 29. Juni 2007
19.00 Uhr Konzert des Posaunenchores Potsdam-Babelsberg in der Dorfkirche
20.00-24.00 Uhr Eröffnungstanz mit traditioneller Tanz- und Schlagermusik in der Scheune
Sonnabend, 30. Juni 2007
ab 9.30 Uhr Auftakt mit dem Blasorchester Ketzin im Kirchgarten (Parkplatz) ab 10.00 Uhr Wettkampf der Feuerwehren der Stadt Ketzin im Kirchgarten
mit alter Technik wie in früheren Zeiten
ab 11.00 Uhr „Paretzer Markttag mit Bücherbasar“ in der Werderdammstraße, dabei ist Eugen Gliege und signiert seine Bücher
ab 11.00 Uhr „Rummel auf dem Scheunenhof“
ab 11.00 Uhr Blick auf Paretz von der Feuerwehrdrehleiter 13.00-17.00 Uhr Kinderfest in der KITA Paretz
13.30 Uhr Bändertanz der Kinder vom Storchenhof im Kirchgarten
13.45 Uhr Kostümreiten mit den Islandpferden von Frau Hemmerling im Kirchgarten 14.00-18.00 Uhr
Fest der Blasmusik
(Genthiner Musik-Express, Blasorchester der FreiwilligenFeuerwehr Görzke) in der Gutsscheune
ca. 15.45 Uhr Auftritt der neugegründeten Jugendgruppe der Falcon-Lake-Line-Dancers aus Falkensee in der Gutsscheune
ab 19.00 Uhr Disko in der Scheune
24.00 Uhr Traditionelles Feuerwerk auf dem Acker hinter der Scheune
Sonntag, 01. Juli 2007
ab 10.00 Uhr „Großer Paretzer Frühstückstisch“ mit musikalischem Frühschoppen in der Scheune ab 10.00 Uhr „Rummel auf dem Scheunenhof“
ab 11.00 Uhr „Paretzer Markttag mit Bücherbasar“ in der Werderdammstraße 13.30 Uhr Bändertanz der Kinder vom Storchenhof im Kirchgarten
13.45 Uhr Kostümreiten mit den Islandpferden von Frau Hemmerling im Kirchgarten 13.30-18.00 Uhr
Fest der Blasmusik
(Havelländer Blasmusik, Art of Contrast aus Berlin,Blasorchester Bohsdorf, Blasorchester Ketzin e.V.) in der Scheune, gemeinsames Abschlusskonzert
Die Veranstalter Verein Historisches Paretz e.V., Blasorchester Ketzin/Havel e.V. und Freiwillige Feuerwehr Paretz wünschen allen Gästen ein schönes und erlebnisreiches Fest!
Gefördert durch (Stand 31.05.2007):
BERLINER KINDL BRAUEREI AG, AgroGmbH Uetz/Bornim, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam, Data Service Paretz GmbH, Ev. Kirchengemeinde Paretz, Landkreis Havelland, Stadt Ketzin, Bäckerei Reuter Ketzin, Reitstall Luisenhof Paretz, Storchenhof Paretz, Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Verwaltungs-GmbH Ketzin, Unternehmer-Interessen-Gemeinschaft Ketzin, Fa. Rask Brandenburg GmbH Glindow, Fa. Reiner Sens Paretz, Fuhrbetrieb Dirk Wysocky Paretz, HBF Elekroanlagen Ketzin, P.R.I.M.A. Bauelemente GmbH Ketzin, Baugeschäft Uwe Schulz Paretz,
Havelländische Abfallwirtschaft Nauen, C & M-Computer Paretz, Autohaus Schachtschneider Ketzin, Sutter Telefonbuchverlag Paretz, Gartenbaubetrieb Busse Ketzin, Verbundnetz Gas AG, Adler-Apotheke Ketzin, Quelle-Agentur Ketzin, Coiffeur Hausknecht Ketzin,
Blumenhof Temme Ketzin, Elektro-Installation Bert Viele Ketzin und Druckerei Lauterberg Ketzin.
Evtl. weitere Spender werden beim Fest genannt.
Info-Adresse: Verein Historisches Paretz e.V. · Parkring 1 · 14669 Paretz · Tel. 033233 / 80747
Freitag, den 29.06.2007
10.00 Uhr Eröffnung des Org.-Büros
11.00 Uhr Gelegenheit zur Havelländischen Heimaterkundung
Fahrt mit dem Auto nach Ribbeck, Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland und rund um den Birnbaum
(nur bis 4 Teilnehmer pro Person 25 - Dauer ca. 3 Stunden * vorherige tel. Anmeldung unter:
033233-82824)
14.00 Uhr Gelegenheit zur Havelländischen Heimaterkundung
Kennenlernen des Heimatmuseums mit neuer Ausstellung 15.00 Uhr Gelegenheit zur Havelländischen Heimaterkundung
Wanderung am Wasser entlang zum Schloß Paretz mit Schloßbesichtigung
(ab 6 Teilnehmer pro Person 17 - Dauer ca. 3 Stunden * vorherige tel. Anmeldung unter 033233-82824)
19.00 Uhr Maritime Eröffnungs-Party im Festzelt
19.15 Uhr Frischer Havelaal „satt“ in verschiedenen Variationen incl. Getränke
(ab 10 Teilnehmer pro Person 25 * vorherige tel. Anmeldung unter 030-5224734)
bis 22.00 Uhr Abgabe der Nennung und Entgegennahme der Teilnahme-unterlagen, des Skipperwimpels und des Souvenirs
* Teilnahmemeldung zum maritimen Wettbewerb der Junioren und Senioren Sonnabend, den 30.06.2007
08.30 – 10.30 Uhr Gemeinsamer Skipperbrunch im Festzelt mit dem „Neusten vom Tage“ (kostenfreie Übergabe der Märkischen Allgemeinen Zeitung)
10.00 Uhr Beginn des Jugendschlauchboot-Pokalwettkampfes
12.00 Uhr Shantychor der WSP Brandenburg
12.15 Uhr Festliche Eröffnung durch den Schirmherrn, Herrn H.-D. Fiebig, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V.
x Grußworte der Ehrengäste x Flaggenparade
ab 12.00 Uhr Flüssige und feste Skipper-Bordverpflegung an Land ab 12.00 Uhr Buntes Treiben auf der kleinen und großen Festwiese
x Händlertreiben
x Traditionelle Kutterrundfahrten durch „Klein Venedig“
x Spielwiese mit Kinderprogramm & Piratenfest & Ponny-Reiten x Bungeejumping-Trampolin und Vergnügungswiese
x Frische Fische aus der Havel x Schiffsmodellvorführungen x Infostand der Stadt Ketzin
x Besichtigung der „Marine 1“ und der „WSP 1“
13.30 –15.00 Uhr Maritimer Wettbewerb der Skipper
14.30 – 16.30 Uhr Maritime Musik zum „Kaffeekränzchen“ mit selbstgebackenen Kuchen von den Ketziner Seesportfrauen 15.30 Uhr Traditioneller „kleiner“ Fischzug an der Havel-Mole
15.30 Uhr Wasserski für Jedermann
16.00 Uhr Fahrten für Kinder im Schlauchboot mit Motor
18.00 Uhr Siegerehrungen der Junioren & Senioren und Pokalübergabe durch die „Ketziner Fischerkönigin 2006“
sowie dem Bürger-meister der Stadt Ketzin 19.00 Uhr Kleine Tombola
ab 20.00 Uhr Skipper-Party mit Show und Vorausscheid „Fischerkönigin 2007“
23.00 Uhr „Aqua-Feuerwerk“ und Tanz bis der „Hahn kräht“
Sonntag, den 01.07.2007
09.30 Uhr Morgenandacht auf der Arche mit Schiffspfarrer Fedor Pfistner
10.00 Uhr Kutterrundfahrten „Alte Havel und Kräheninsel Trebelsee“
(Dauer ca. 1 Stunde)
10.30 Uhr Traditioneller musikalischer Frühschoppen mit der Märkischen
Schalmeienkapelle Brandenburg e.V. 1958
11.00 Uhr Gelegenheit zur Havelländischen Heimaterkundung
Rundtour mit dem Rad von Ketzin, nach Knoblauch und weiter Richtung Paretz und zurück nach Ketzin (alles mit geschichtlichem Hintergrund – Dauer ca. 3 Stunden)
(ab 6 Teilnehmer pro Person 12 * vorherige tel. Anmeldung unter 033233-82824) 13.30 Uhr Flottenparade und Einholen der Flagge - Ende des 17. Ketziner Skippertreffens
Einschulung
Andrae, Vivien Ketzin OT Etzin
Deinert, Janin Ketzin OT Zachow
Fritz, Marie-Josephine Ketzin Hahnfeld, Anna Luisa Ketzin
Jatzki, Melissa Ketzin
Kästner, Luisa Nauen OT Wachow
Kiefel, Lena Ketzin
Kirschig, Carolin Ketzin
Kotte, Isabel Ketzin
Krebs, Jasmin Ketzin OT Tremmen
Lange, Milena Ketzin OT Zachow
Merten, Gina Ketzin
Netzker, Michelle Ketzin
Olbrich, Antonia Ketzin OT Tremmen Schaal, Luisa Marie Ketzin
Schaal, Sophie Marie Ketzin Schmolinski, Antonia Ketzin
Schnittker, Larissa Ketzin OT Falkenrehde
Schommer, Celina Ketzin
Schulz, Friederike Ketzin Schulz, Josephine Ketzin
Schulz, Lara Ketzin OT Zachow
Silbermann, Benjamina Laura Dallgow OT Döberitz Trenkel, Charline Ketzin
Uebe, Alexandra Ketzin OT Falkenrehde
Bemman, Tim Ketzin
Bierschenk, Steve Ketzin
Dethloff, Tim Ketzin OT Falkenrehde Gresch, Liam-Corvin Ketzin OT Tremmen Hollmann, Daniel Ketzin OT Zachow Hollmann, Dominik Ketzin OT Zachow
Homann, Kevin Ketzin
Kersten, Timmon Ketzin
Kolodzijeski, Jan Michael Ketzin Krebs, Luca Jaime Ketzin Krebs, Paul Otto Ketzin
Krüger, Bastian Ketzin
Krüger, Leon Ketzin OT Tremmen
Menke, Florian Ketzin
Müller, Pascal Ketzin
Nobis, Elian Ketzin
Palm, Constantin Ketzin OT Tremmen Pydde, Benjamin Ketzin OT Tremmen
Röse, Tobias Ketzin
Rosenthal, Pascal Ketzin OT Tremmen Rygol, Max-Laurin Ketzin OT Falkenrehde Scherfenberg, Simon Ketzin OT Falkenrehde
Wilkens, Jerome Ketzin
Wunderlich, Joey Ketzin
Hurra, ich bin ein Schulkind!
Laborschiff REINWASSER kommt nach Ketzin
Umweltschützer untersuchen Brunnenwasser
Seit 26 Jahren ist das Laborschiff REINWASSER vom VSR-Ge- wässerschutz e.V. auf den Flüssen und Kanälen im Einzugsge- biet der Nordsee unterwegs, um Wasserproben der Flüsse, Bäche, Einleitungen und des Grundwassers zu untersuchen.
Die Ergebnisse der Analysen liefern immer einen aktuellen Überblick der Belastungen. Im Rahmen seiner diesjährigen Messfahrt auf der Havel zwischen Havelberg und Oranien- burg wird das Schiff erstmals am Donnerstag, den 12. Juli 2007 an der Havelpromenande in Ketzin anlegen. Ein wichtiges The- ma auf dieser Fahrt ist die Belastung der Havel mit Stickstoff- verbindungen. Zu hohe Belastungen führen in der Nordsee, den Altarmen und Seeabschnitten häufig zu Algenblüten, die dann das ökologische Gleichgewicht zerstören. Dies hat nicht nur fatale Folgen für Tiere und Pflanzen, sondern auch für den Tourismus und die Lebensqualität der Anwohner. Da die dif- fusen Stickstoffeinträge in die Havel durch zusickerndes Grund- wasser ein großen Problem darstellen, wird auch diesmal wieder dieses Wasser unter unseren Füßen untersucht.
Als besonderen Service bietet die Besatzung Brunnennutzern an ihr selbst gefördertes Brunnenwasser zu untersuchen. Die Proben können am 12. Juli von 16 bis 18 Uhr beim Schiff abgegeben werden. Die Grunduntersuchung auf den Nitrat-, Säure und Salzgehalt wird dann sogleich vor Ort durchgeführt, sodass der Bürger schon nach etwa einer Stunde sein Ergeb- nis wieder abholen kann. Da die Gewässerschützer bei Unter- suchungen 2005 in Zachow und Falkenrehde stark erhöhte Nitratgehalte von über 100 Milligramm pro Liter festgestellt
haben, wurde die Kostenbeteiligung für diese Untersu- chung diesmal auf 12 Euro gesenkt, damit sich viele Bürger über die Qualität ihres selbst genutztes Brunnen- wasser informieren können. Zusätzlich
stehen die Umweltschützer dann noch bis 19 Uhr für Gesprä- che über ihre bisherigen Messungen an der Havel zur Verfü- gung.
Der VSR-Gewässerschutz e.V. wurde von besorgten Umwelt- schützern schon 1981 gegründet, die sich für die Reinhaltung unserer Oberflächen- und Grundwässer einsetzen. Hierfür führt der Verein Untersuchungen und Informationsveranstal- tungen im gesamten Einzugsgebiet der Nordsee durch. Seit seiner Gründung unterhält er das Laborschiff REINWASSER, dass neben seinen anderen mobilen Labors für Messfahrten auf europäischen Flüssen und für Informationsveranstaltungen zur Förderung des Gewässerschutzes eingesetzt wird. Weite- re Informationen können der Homepage www.vsr- gewaesserschutz.de <http://www.vsr-gewaesserschutz.de/>
entnommen werden. Die Besatzung des Laborschiffes REIN- WASSER ist unter 0170 3856076 zu erreichen.
Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin, Rudolf-Breitscheid-Straße 24
Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Tel.: 03321 / 45 32 07
Pfarrer Peter Szczerbaniewicz, Diakon Klaus Hubert Sprechzeiten des Pfarrers sind donnerstags 10 - 12 Uhr, freitags 16 - 18 Uhr.
Sprechzeiten des Diakon sind montags 14 - 17 Uhr, freitags 10 - 11 Uhr sowie jeweils nach Vereinbarung.
Wenn das Telefon nicht besetzt ist, ist ein Anrufbeantwor- ter geschaltet. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
Sprechzeiten in Ketzin sind dienstags nach dem 9.00-Uhr- Gottesdienst und nach Vereinbarung.
Ansprechpartner in Ketzin sind
– für Kirche, Pfarrhaus und Gemeinderäume:
Herr Balzer, Tel.: 033233/ 8 06 18
in Vertretung Herr Zimmermann, Tel.: 8 05 18 – für Lithurgie (wenn Seelsorger nicht erreichbar sind):
Herr Zimmer, Tel.: 8 02 87 und Frau Zimmermann – für Geburtstage und Krankenbesuche:
Frau Nowak, Tel.: 8 05 40
Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen
– für Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit:
Frau Riethmüller, Tel.: 73 00 00 Gottesdienst in Ketzin:
jede/n – gerade Kalenderwoche - samstags - 17.00 Uhr – ungerade Kalenderwoche - sonntags - 8.30 Uhr
– Dienstag 9.00 Uhr
Andacht im Seniorenheim
– jeden Mittwoch um 9.00 Uhr
Do. 07.06.07 – Fronleichnam – Gottesdienst 9.00 Uhr So. 10.06.07 – Gottesdienst des Dekanates
in Brandenburg, St. Katharin 10.00 Uhr Do. 14.06.07 – ök. Andacht mit anschließendem
Beisammensein 18.30 Uhr
Fr. 29.06.07 – Gottesdienst in Nauen
Patronatsfest 18.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte im Schaukasten der Gemeinde beach- ten! (Rudolf-Breitscheid-Straße 24)
Rathausstraße 17,
Pfarrer Zastrow, Tel. (033233) 80568 Evangelischer Kindergarten,
Rathausstraße 17, Leiterin Frau Kiesewetter, Tel. 80478 Gottesdienste in aller Regel:
Ketzin, Kirche St. Petri, jeden Sonntag 10.00 Uhr Paretz, Dorfkirche, jeden 2. Sonntag 9.00 Uhr Ev. Seniorenzentrum, monatlich 9.00 Uhr Informationen zu etwaigen Veränderungen sowie zu Veranstal- tungen und Kreisen finden Sie in den Schaukästen und im vier- teljährig erscheinenden Gemeindebrief.
Montag, 11.06.
Exkursion Gesprächskreis: Besichtigung der Mech.- biolog.
Abfallbeseitigungsanlage in Vorketzin - Anreise ggf. mit d. Fahr- rad, Treffpunkt Ferd.-Hahn-Haus 16.30 Uhr (Anmeldung erbe- ten!)
Mittwoch, 20.06.
18.00 Uhr Benefizkonzert mit Ketziner Chören und Instrumen- talgruppen zugunsten der Kirche St. Petri
Sonntag, 24.06.
Gemeindeausflug „Auf den Spuren des Liederdichters Paul
Mitteilungen der Kirchen
Evangelische Kirchengemeinden St. Petri Ketzin und Paretz
Gerhardt“: Mittenwalde, Lübben, Kahnfahrt Spreewald. Un- kostenbeitrag 20,00 EUR. Abfahrt 8.45 Uhr Marktplatz/St. Petri.
Anmeldung erforderlich!
Freitag, 29.06.
20.00 Uhr Dorfkirche Paretz: Konzert Posaunenchor Potsdam- Babelsberg
Samstag, 30.06.
ab 9.00 Uhr: „Gut behütet“ - Familiengottesdienst mit Früh- stück und Sommerfest des Ev. Kindergartens (Kirche St. Petri, Ferd.- Hahn-Haus und Pfarrhof)
Montag, 02.07.
Fahrradtour nach Zachow-Gutenpaaren: Kirchenbesichtigung, Picknick und Naturführung über den Zachower Berg mit Dr.
Moelier, Treffpunkt Ferd.-Hahn-Haus 17.00 Uhr (Anmeldung erbeten!)
Sonntag, 08.07.
19.00 Uhr Kirche St. Petri: „Ich singe dir mit Herz und Mund...“ Musikgottesdienst zum 400. Geburtstag von Paul Gerhardt
Sonntag, 22.07.
19.00 Uhr Kirche St. Petri: Bläsergottesdienst mit dem Posau- nenchor ErlaulSachs.
Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin erscheint in etwa 6-wöchigem Rhythmus und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt verteilt sowie im Rathaus der Stadt Ketzin, Rathausstr. 7 oder Am Mühlen- weg 2 zum Mitnehmen ausgelegt.
Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin kann gegen Erstattung der er- forderlichen Postgebühren bezogen werden.
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Impressum
Amtsblatt für die Stadt Ketzin
An dieser Stelle möchten wir auf die Möglichkeit der kostenfreien Veröffentlichung von Beiträgen der Verei- ne, Verbänden, Kirchen sowie öffentlichen und kultu- rellen Einrichtungen aufmerksam machen.
Die zu veröffentlichenden Beiträge sollten sich auf die Vorstellung der Einrichtung und Ankündigung von Ver- anstaltungen beschränken.
Der Druck von Bildern, Fotos und Zeichnungen ist nur möglich, wenn die Originale oder erstklassige Kopien vor- liegen. Kopien in schlechter Qualität (auf denen Kontra- ste nicht erkennbar sind oder schwarzer Tonerstreifen die Kopie verunstalten) können nicht verarbeitet werden.
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In eigener Sache !
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 27.07.2007; Redaktionsschluss ist am 16.07.2007
Veranstaltungstipps
20.06.07 Benefizkonzert – Evang. Kirche Gemischter Chor „Ketzi- Ketzin ner Havelklänge“ und der
Evang. Kirchenchor Ketzin
Juni
23.06.07 Stadt- und Vereinssport- Sportplatz
fest Ketzin
29.06. – 17. Skippertreffen Havelprome-
01.07.07 nade Ketzin
29.06. – Scheunenfest Paretzer
01.07.07 Ortsmitte
30.06.07 Sommerfest Evang. Senio-
14.30 Uhr renzentrum
Ketzin
Juli
08.07.07 Kultur- und Geschichts- Schloss Paretz sonntag
14.07.07 Sommernachtsparty mit Wirtshaus
Liveband REDO
14.07.07 Internationaler Ketziner Sportplatz Casting-Classics Ketzin 19.07.07 Buntes Sommerfest AWO Begeg-
nungsstätte Ketzin
21.07.07 Jazzkonzert Gotisches Haus
19.00 Uhr Paretz
28.07.07 Beachparty Strandbad
Ketzin