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Parkierreglement tritt am 01.01.2019 in Kraft

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Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 12. Dezember 2018

Parkierreglement tritt am 01.01.2019 in Kraft

Am 27. Februar 2018 hat das Stadtparlament Arbon das neu ausgearbeitete Parkier- reglement (PR) der Politischen Gemeinde Arbon genehmigt. Der Stadtrat genehmigte am 22. Mai 2018 die entsprechende Verordnung sowie den Parkierzonenplan und setz- te diese zusammen mit dem Parkierreglement per 1. Januar 2019 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Parkierreglements am 1. Januar 2019 wird das bisherige Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) abgelöst und mit dem vom Stadtparlament gegebenen, neuen Na- men in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird die bisherige stadträtliche Verord- nung 2015 abgelöst.

Das neue Parkierreglement unterscheidet nicht mehr zwischen gebührenpflichtigen Kurzzeit- und Langzeitparkierzonen. In Art. 5 PR wurde eine monetär bewirtschaftete Parkierzone ge- schaffen, die grundsätzlich an allen Wochentagen von 8 bis 19 Uhr gebührenpflichtig ist. In der Verordnung (Art. 5 Abs. 1 und 2 VO) lässt der Stadtrat Abweichungen zu den Grundsät- zen in Art. 5 Abs. 4 PR zu. Parkieranlagen mit Schranken werden rund um die Uhr bewirt- schaftet.

Die Parkiergebühren sollen wie im alten Reglement ab der ersten Minute erhoben werden.

Das Parkieren kostet weiterhin 1 Franken pro Stunde und liegt damit im tiefsten Bereich des reglementarischen Gebührenrahmens von mindestens 1 Franken und höchstens 2 Franken pro Stunde. Die neue maximale Tagesgebühr beträgt 8 Franken.

Der nach altem Reglement erstellte Gebietstypenplan wurde durch einen Parkierzonenplan ersetzt. Dieser Plan zeigt auf, wo in Arbon gebührenpflichtig, mit der Parkscheibe für Blaue Zonen, kurzzeitig max. 30 Minuten oder ohne Einschränkungen parkiert werden kann.

Die Aufführung der Zonen in der Verordnung erfolgte für die bessere Lesbarkeit der Art. 3 (Blaue Zone), Art. 4 Abs. 1 (monetär bewirtschaftete Parkierzonen von 8 bis 19 Uhr) und Art.

4 Abs. 2 (zusätzlich zu Abs. 1 monetär bewirtschaftet vom 1. April bis 30. September, jeweils freitags und samstags bis 24 Uhr). Neu soll auch der Parkplatz Strandbad vom 1. April bis 30. September zwischen 8 und 19 Uhr monetär bewirtschaftet werden. In der Verordnung

Medienmitteilung

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sind in Art. 5 Kurzzeitparkierfelder an der Haupt- und Klarastrasse sowie an der Schmied-, Kapell- und Schäfligasse zugewiesen. In Art. 6 sind Parkierfelder für Gesellschaftswagen an der Standstrasse und am Adolph-Saurer-Quai zugewiesen.

Die Modalitäten für die Abgabe von Dauerparkierbewilligungen für Anwohnende sind sowohl für die Blaue Zone als auch für die monetär bewirtschafteten Zonen geregelt. Die Kosten betragen 40 Franken im Monat oder 440 Franken im Jahr, wobei das Parkieren in der Nacht inbegriffen ist. Diese Parkierbewilligungen können über www.parkingpay.ch beantragt und bezogen werden.

Das Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund auf allen Parkierflächen innerhalb der Politischen Gemeinde Arbon bleibt gebührenpflichtig und kostet wie bis anhin pro Personen- wagen 30 Franken im Monat und pro schweren Motorwagen 100 Franken im Monat. Wird das nächtliche Parkieren nicht aktiv bei der Stadt gemeldet, beträgt eine neu geschaffene, einmalige Erfassungsgebühr 100 Franken. Die Abteilung Einwohner und Sicherheit wird aktiv die Bevölkerung und insbesondere Neuzugezogene über die nächtliche Gebührenpflicht und die Erfassungsgebühr informieren.

Mit der Inkraftsetzung des Parkierreglements mit Parkierzonenplan am 1. Januar 2019 sind grösstenteils die vorgesehenen Massnahmen zur Bewirtschaftung baulich und infrastrukturell umgesetzt worden. Die Situation im Stadtgebiet wird beim Inkrafttreten mit den Vorgaben des Reglements, der Verordnung und dem Parkierzonenplan möglichst übereinstimmen.

Bereits anfangs Juli 2018 hat der Stadtrat vorzeitig auf Antrag von Ladengeschäften einen Bestandteil des neuen Reglements in Kraft gesetzt, wonach auf deren bewirtschafteten Par- kierflächen erst ab der 61. Minute (vorher ab der 31. Minute) Gebühren zu erheben sind.

Kontakt für weitere Informationen:

Peter Wenk

Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22

E-Mail: peter.wenk@arbon.ch

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