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Neues Parkierreglement tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

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Diese Mitteilung und weitere Informationen zur Stadt Arbon finden Sie auf www.arbon.ch Medienstelle

Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 17. Dezember 2018

Neues Parkierreglement tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

Am 27. Februar 2018 genehmigte das Arboner Stadtparlament das neue Parkierregle- ment. Mit der Genehmigung der Verordnung setzt der Stadtrat das Parkierreglement mit Parkierzonenplan auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des neu bezeichneten Reglements wird das bisherige „Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreg- lement)“ abgelöst. Das neue Parkierreglement unterscheidet nicht mehr zwischen gebühren- pflichtigen Kurzzeit- und Langzeitparkierzonen. Die neue monetär bewirtschaftete Parkierzo- ne ist grundsätzlich an allen Wochentagen von 8 bis 19 Uhr gebührenpflichtig. In der Verord- nung lässt der Stadtrat Abweichungen zu diesen Grundsätzen zu. Parkieranlagen mit Schranken werden rund um die Uhr bewirtschaftet.

Das Parkieren ab der ersten Minute kostet wie bisher 1 Franken pro Stunde und liegt damit im tiefsten Bereich des reglementarischen Gebührenrahmens von mindestens 1 Franken und höchstens 2 Franken pro Stunde. Die neue maximale Tagesgebühr beträgt 8 Franken.

Der bisherige Gebietstypenplan wurde durch einen Parkierzonenplan ersetzt. Dieser Plan zeigt auf, wo in Arbon gebührenpflichtig, mit der Parkscheibe für Blaue Zonen, kurzzeitig max. 30 Minuten oder ohne Einschränkungen parkiert werden kann.

Anstelle der Blauen Zone sollen der Engelplatz und die Hafenstrasse monetär bewirtschaftet werden. Ab 2019 wird auch der Parkplatz Strandbad vom 1. April bis 30. September zwi- schen 8 und 19 Uhr monetär bewirtschaftet. Beim Stadthaus wurden zwei neue Kurzzeitpar- kierfelder für max. 30 Minuten eingerichtet.

Die Modalitäten für Dauerparkierbewilligungen für Anwohnende sind sowohl für die Blauen Zonen als auch für die monetär bewirtschafteten Zonen geregelt. Die Kosten betragen 40 Franken im Monat oder 440 Franken im Jahr, wobei das Parkieren in der Nacht inbegriffen ist. Diese Parkierbewilligungen können über www.parkingpay.ch beantragt und bezogen werden.

Medienmitteilung

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Diese Mitteilung und weitere Informationen zur Stadt Arbon finden Sie auf www.arbon.ch

Das Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund auf allen Parkierflächen innerhalb der Politischen Gemeinde Arbon bleibt gebührenpflichtig und kostet wie bis anhin pro Personen- wagen 30 Franken im Monat.

Bereits anfangs Juli 2018 hat der Stadtrat vorzeitig auf Antrag von Ladengeschäften einen Bestandteil des neuen Reglements in Kraft gesetzt, wonach auf deren bewirtschafteten Par- kierflächen erst ab der 61. Minute (vorher ab der 31. Minute) Gebühren zu erheben sind.

Alle relevanten Informationen finden sich online unter www.arbon.ch/parkierung ganz unten.

Kontakt für weitere Informationen:

Peter Wenk

Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22

E-Mail: peter.wenk@arbon.ch

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