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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten imBereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

POSTDIENSTErnAnO 1991 Ausfertigungsdatum: 22.04.1991 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST vom 22. April 1991 (BGBl. I S. 1060)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1991 +++) I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der

Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt.

II.  

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.  

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

Schlußformel  

D e u t s c h e B u n d e s p o s t P O S T D I E N S T G e n e r a l d i r e k t i o n

Der Vorstand

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