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FORUM-9-2019

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Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen

09 |19

KVB FORUM

ZENTRALISMUS STATT REGIONALITÄT

Das sogenannte „Faire-Kassenwahl-Gesetz“

stößt in den Ländern auf Widerstand

15 | GESUNDHEITSPOLITIK: Kabinettsentwurf zum Digitale-Versorgungs-Gesetz

28 | ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT: Bei Gürtelrose Interaktionen beachten

30 | VERSORGUNG FÖRDERN: Gute Aussichten im Altmühltal

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2 INHALTSVERZEICHNIS

16 Politischer Sommerempfang von KVB und KZVB

Dieses Mal zum Thema „Heraus- forderungen neu niedergelasse- ner Ärzte, Zahnärzte und Psycho- therapeuten“

VERSORGUNGSFORSCHUNG 19 Demenz besser verstehen

Das Versorgungsprojekt „Digitale Demenzregister Bayern“ ist auf der Suche nach Kooperations- partnern

KVB INTERN

22 Berufsverbände nutzen KVB-Abrechnungsservice Rudi Bittner und Dr. med. Markus Schneider erklären im Interview, was ihre Verbände an der Dienst- leistung schätzen

10 „Entscheidungsstrukturen werden massiv zentralisiert“

Interview mit Manfred Lucha, Sozialminister aus Baden- Württemberg, zu seinem Gegen- entwurf für das GKV-FKG

RECHT INTERESSANT

12 AOK – keine Länderaufsicht bei bundesweiter Öffnung Weshalb die Gesundheitsminister der Länder geschlossen gegen das GKV-FKG Sturm laufen

GESUNDHEITSPOLITIK 15 Kabinettsentwurf zum

Digitale-Versorgung-Gesetz Was im Entwurf drin steht und wie es damit nach der parlamen- tarischen Abstimmung weiter- geht

4 AKTUELLES IN KÜRZE 5 EDITORIAL

TITELTHEMA 6 Wie fair ist das

„Faire-Kassenwahl-Gesetz“?

Mit der bundesweiten Öffnung bislang regional begrenzter Orts- krankenkassen soll eine „kom- plette Wahlfreiheit“ für Versicher- te erreicht werden

9 „Mehr Wettbewerb um die beste regionale Versorgung“

Gastkommentar der AOK-Chefin Irmgard Stippler, die den Plänen des Gesundheitsministeriums kritisch gegenübersteht

Laut DVG-Ent- wurf hat jeder GKV-Versicherte einen Anspruch auf Verordnung digitaler Gesund- heitsanwendun- gen

15

Nach den Plänen von Jens Spahn sollen Versicherte künftig deutsch- landweit jeder Krankenkasse ihrer Wahl bei- treten können

6

Ziel des Versor- gungsprojekts digiDEM Bayern ist es, Demenz- kranke und ihre Angehörigen nachhaltig zu unterstützen

19

(3)

3 INHALTSVERZEICHNIS

KURZMELDUNGEN

32 Notfälle seit 2016 rückläufig 32 Zi-Praxis-Panel veröffentlicht 32 Einladung zur Studien-

teilnahme 33 IMPRESSUM

34 KVB SERVICENUMMERN ARZNEIMITTELTHERAPIE-

SICHERHEIT

28 Gürtelrose: Interaktionen beachten

Auf welche Wechselwirkungen muss beim Einsatz des Wirkstoffs Brivudin geachtet werden?

VERSORGUNG FÖRDERN 30 Gute Aussichten im

Altmühltal

Der Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen in Mittelfranken auf der Suche nach niederlas- sungswilligen Augenärzten PATIENTENORIENTIERUNG

24 „Sucht kommt selten allein“

Veranstaltungsrückblick auf den zehnten bayernweiten Selbsthilfe- fachtag „Sucht und Gesundheit“

in Neu-Ulm

VERORDNUNG

26 Neu: Antibiotikabericht Seit dem ersten Quartal 2019 erhalten rund 8.000 Praxen von der KVB einen Antibiotikabericht zur Übersicht ihrer Verordnungen

24

Der bayernweite Selbsthilfefach- tag „Sucht und Gesundheit“

bietet Ärzten und Selbsthilfeaktiven Möglichkeiten zum Austausch

Das Projekt

„OVER-BEAS“

führt eine Telefon- befragung zur außerklinischen Beatmung von Patienten mit insuffizienter Atemmuskulatur durch

32

Das Varizella zoster Virus kann bei immun- geschwächten Menschen als Zweiterkrankung eine Gürtelrose auslösen

28

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Wichtiges für die Praxis

Praxen haften nicht für die TI

Die gematik hat zu wichtigen Fragen bezüglich Sicherheit und Datenschutz im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) Stellung bezo- gen und stellt klar: Eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten für Schäden infolge von Sicherheitslücken in der TI scheidet aus, wenn die zugelassenen Komponenten, insbe- sondere Konnektoren, vorschriftsgemäß ver- wendet, aufgestellt und betrieben werden.

Dies sei sowohl nach der Datenschutzgrund- verordnung als auch nach jeder anderen vergleich- baren zivilrechtlichen Norm der Fall. Denn nach allen haftungsrechtlichen Tatbeständen müsse den Datenverarbeiter ein Verschulden treffen und ein solches Verschulden liegt bei sachgemäßer Installation und Verwendung der TI-Komponenten nicht vor. Dies gelte laut gematik auch für jegliche strafrechtliche Haftung des Praxisinhabers.

Die gematik hat zudem häufig vorgebrachte Kritik- punkte bezüglich des Konnektors geprüft und konnte dabei weder Fehler im Zulassungsprozess noch Lücken in den Sicherheitsvorgaben fest- stellen. Demnach stellt der Konnektor kein Sicher- heitsrisiko für die Praxen dar. Dies gelte auch für die zugelassenen Anwendungen und Dienste der TI, die von der gematik regelmäßig überprüft wer- den. Neben der vorschriftsgemäßen Installation des Konnektors ist weiterhin entscheidend, dass die in den Praxen bereits umgesetzten Sicher- heitsmaßnahmen zur Absicherung des Praxis- netzwerks, wie zum Beispiel Virenschutz und Firewall, nach wie vor unerlässlich sind.

Damit Praxen die Ausführung der Installation nachvollziehen und dokumentieren lassen kön- nen, stellt die gematik ein Muster-Installations- protokoll bereit. Dieses und weitere Informa- tionen finden Praxen unter www.kvb.de/ti im grauen Kasten „Informationsmaterial“ sowie unter „TI und Datenschutz/Datenschutz und Haftung“.

Julia Weißbrodt (KVB) AKTUELLES IN KÜRZE

4

Wichtiges für die Praxis ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

54.450

Euro im Jahr beträgt die Beitrags- bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung für GKV- Mitglieder im Jahr 2019.

(Quelle: GKV-Spitzenverband)

„Er schafft eine Menge weg, wenn ich das mal so sagen darf.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Bundespressekonferenz über Bun- desgesundheitsminister Jens Spahn.

(Quelle: FOCUS Online vom 20. Juli 2019)

BÄK: ERLÄUTERUNGEN ZUR

FERNBEHANDLUNG VERÖFFENTLICHT

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag Anfang Mai 2018 haben sich die Delegierten mehrheitlich für eine Lockerung des Fernbehandlungs- verbots ausgesprochen. Bisher war gemäß Paragraf 7, Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) eine Versorgung von Patien- ten über Kommunikationsmedien ohne vorherigen Erstkontakt zwischen Arzt und Patient nicht möglich. Durch den Beschluss oblag es dann den Ärztekammern der Länder, ihre Berufsordnungen rechtsverbindlich zu ändern. Schon im Oktober 2018 hatte sich der 77. Bayerische Ärztetag für die ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen:

„ Die Behandlung muss ärztlich vertretbar sein.

„ Die erforderliche ärztliche Sorgfalt muss gewahrt werden (insbesondere durch Befunderhebung, Beratung, Dokumentation).

„ Der Patient muss über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt werden.

Hierzu wurde der Paragraf 7, Absatz 4 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 entsprechend der Rege- lung in der MBO-Ä geändert. Hinweise und Erläuterungen der Bundes- ärztekammer (BÄK) vom 8. Mai 2019 finden Sie zusammen mit einer FAQ-Liste unter www.bundesaerztekammer.de in der Rubrik Recht/Ak- tuelle rechtliche Themen/Fernbehandlung.

Fabienne Mazurkiewicz (KVB)

Praxen haften nicht für die TI

Die gematik hat zu wichtigen Fragen bezüglich Sicherheit und Datenschutz im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) Stellung bezo- gen und stellt klar: Eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten für Schäden infolge von Sicherheitslücken in der TI scheidet aus, wenn die zugelassenen Komponenten, insbe- sondere Konnektoren, vorschriftsgemäß ver- wendet, aufgestellt und betrieben werden.

Dies sei sowohl nach der Datenschutzgrund- verordnung als auch nach jeder anderen vergleich- baren zivilrechtlichen Norm der Fall. Denn nach allen haftungsrechtlichen Tatbeständen müsse den Datenverarbeiter ein Verschulden treffen und ein solches Verschulden liegt bei sachgemäßer Installation und Verwendung der TI-Komponenten nicht vor. Dies gelte laut gematik auch für jegliche strafrechtliche Haftung des Praxisinhabers.

Die gematik hat zudem häufig vorgebrachte Kritik- punkte bezüglich des Konnektors geprüft und konnte dabei weder Fehler im Zulassungsprozess noch Lücken in den Sicherheitsvorgaben fest- stellen. Demnach stellt der Konnektor kein Sicher- heitsrisiko für die Praxen dar. Dies gelte auch für die zugelassenen Anwendungen und Dienste der TI, die von der gematik regelmäßig überprüft wer- den. Neben der vorschriftsgemäßen Installation des Konnektors ist weiterhin entscheidend, dass die in den Praxen bereits umgesetzten Sicher- heitsmaßnahmen zur Absicherung des Praxis- netzwerks, wie zum Beispiel Virenschutz und Firewall, nach wie vor unerlässlich sind.

Damit Praxen die Ausführung der Installation nachvollziehen und dokumentieren lassen kön- nen, stellt die gematik ein Muster-Installations- protokoll bereit. Dieses und weitere Informa- tionen finden Praxen unter www.kvb.de/ti im grauen Kasten „Informationsmaterial“ sowie unter „TI und Datenschutz/Datenschutz und Haftung“.

Julia Weißbrodt (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2019

Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2019 findet am folgenden Termin in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Samstag, 23. November 2019

(5)

5 EDITORIAL

Ihr KVB-Vorstand

Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihrer traditionellen Sommerpressekonferenz über den Bundesgesundheitsminister sagt: „Ich arbeite gut mit Jens Spahn zusammen“, dann ist es fraglich, ob in dieses Lob all diejenigen, die von seinen - oft mit heißer Nadel gestrickten - Gesetzen betroffen sind, gleichermaßen einstimmen würden. Das sogenannte „Faire- Kassenwahl-Gesetz“, dem sich unser aktuelles Titelthema widmet, gehört bei den KVen und regionalen Krankenkassen jedenfalls sicher nicht zu den Verkaufsschlagern aus dem Hause Spahn. Sollten seine Pläne wahr werden, würde das die letzten Spielräume einer regionalen Selbstverwaltung begraben. Der Wettbewerb um die beste Gesundheitsversor- gung vor Ort würde einem reinen Preiswettbewerb auf Bundesebene geopfert.

Wir wollten zu diesem Thema bewusst auch Stimmen außerhalb der KV-Landschaft zu Wort kommen lassen und konnten sowohl die bayerische AOK-Chefin Irmgard Stippler sowie Manfred Lucha, den Sozialminister Baden-Württembergs, für Gastbeiträge gewinnen. Deut- lich wird: Dem Bundesgesundheitsminister bläst scharfer Gegenwind ins Gesicht und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der jetzigen Form erscheint eher unwahrscheinlich.

Ganz anders klangen die Töne auf unserem politischen Sommerempfang Anfang Juli in München, bei dem Vertreter der Ärzte und Psychotherapeuten in lockerer Atmosphäre mit Politikern auf Landesebene ins Gespräch kommen und ihre Anliegen kommunizieren. Zu- mindest Gesundheitsministerin Melanie Huml wissen wir an unserer Seite. Ihrer Auffassung, dass Vieles besser vor Ort entschieden werden kann und nicht alles noch mehr zentralisiert werden sollte, schließen wir uns in voller Überzeugung an.

(6)

TITELTHEMA 6

H

ebRefG, GKV-FKG, EDIR, EAMIV, GSAV, GZSO – ha- ben Sie alles verstanden?

Wenn nicht, stehen Sie damit defi- nitiv nicht allein da. Hinter diesen teils kryptischen Abkürzungen ver- bergen sich oft über hundert Seiten lange Gesetzestexte, mit denen sich die Experten in der Gesund- heitspolitik seit Anfang des Jahres auseinandersetzen müssen. Allein im ersten Halbjahr 2019 sind aus dem Gesundheitsministerium 14 Gesetzesentwürfe mit insgesamt 944 Seiten Gesetzestext vorgestellt worden. Zum Vergleich: Das Bil- dungsministerium hat vor Kurzem sein erstes Gesetz in der gesamten Legislaturperiode verabschiedet.

Wer schon einmal ein Gesetz ge- lesen hat, weiß, dass jedes neu eingefügte oder gestrichene Wort von enormer Bedeutung für den Alltag unserer Mitglieder sein kann.

Die Folge: Selbst erfahrenste Ex- perten in der Gesundheitsbranche verlieren im Dschungel der Gesetze und kuriosen Abkürzungen den Überblick. Nicht wenige reden wohl nicht zu Unrecht in diesem Zu- sammenhang von einem „Gesetz- geberischen Aktionismus des Herrn Spahn“.

Der Gesundheitsminister als Macher

Jens Spahn selbst rechtfertigt seine hohe Taktzahl damit, dass er Prob- leme direkt anpacke, wenn er sie sehe. Und bei aller berechtigter Kritik an seinem Aktionismus hat dieser auch durchaus etwas Positi- ves: Spahn traut sich an Themen ran, die seit Jahren anstehen, aber nie richtig auf die politische Agen- da gesetzt wurden. Beispiele hier- für sind das Masernschutzgesetz oder die Reform der Organspende.

Auch wenn sich über die inhaltli- che Ausgestaltung der Gesetzes- entwürfe streiten lässt, ist es

überfällig, dass sich bei diesen Themen endlich etwas bewegt.

Entmündigung der Selbst- verwaltung

Sein zentralistisches Regieren aus Berlin kommt in Teilen einer Ent- mündigung der regionalen Selbst- verwaltung gleich. Selbst wenn vie- le Regelungen viel sinnvoller und besser in den einzelnen Regionen von den Vertragspartnern zu regeln wären, wird alles zentralistisch aus Berlin gesteuert. Bestes Beispiel da- für ist das Faire-Kassenwahl-Ge- setz mit der vieldiskutierten bun- desweiten Öffnung der Ortskran-

Nahezu jede Woche wird in Berlin ein neuer gesundheitspolitischer Gesetzent- wurf auf den Weg gebracht. Der weitreichendste und meist diskutierte unter ihnen: das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (GKV-FKG). Die Kritik entlädt sich vor allem an der „bundesweiten Öffnung der landesunmittelbaren Krankenkassen“.

Viele weitere wichtige Neuregelungen, wie die Reform des morbiditätsorientier- ten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), fallen dabei in der Diskussion oftmals unter den Tisch. KVB FORUM fasst die wichtigsten Inhaltspunkte zusammen.

WIE FAIR IST DAS

„FAIRE-KASSENWAHL-GESETZ“?

Bundesgesund- heitsminister

Jens Spahn (CDU) gilt der- zeit als der flei- ßigste Minister.

Niemand sonst, bringt so viele Gesetzesvor- haben auf den Weg.

(7)

7 TITELTHEMA

Mit der bundes- weiten Öffnung bislang regional begrenzter Orts- krankenkassen will Spahn eine

„komplette Wahlfreiheit für die Versicherten“

erreichen.

kenkassen – ein echter Spahn! Mit der Öffnung der bislang regional begrenzten Krankenkassen ver- folgt der Gesundheitsminister das Ziel, eine „komplette Wahlfreiheit“

für die Versicherten herzustellen.

Er persönlich empfinde es als un- gerecht, dass Versicherten aus bestimmten Regionen der Zugang zu bestimmten Krankenkassen ver- wehrt bleibe. Gleichzeitig wolle man verhindern, dass einzelne Krankenkassen, insbesondere die AOKen, aus ihrer regionalen Be- grenztheit und der unterdurch- schnittlichen Ausgabenstrukturen Vorteile ziehen könnten. Um dieses Ziel zu erreichen, scheut Spahn nicht davor zurück, sich mit allen und jedem in der Gesundheits- branche anzulegen und die Akteure vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Mit der bundesweiten Öffnung geht außerdem einher, dass ein- zelne Krankenkassen künftig nicht mehr unter der Aufsicht der Landes- behörden stehen, sondern unter die des Bundesversicherungsamts fallen. In der Vergangenheit ist es durch unterschiedliche Regelaus- legung und Aufsichtshandeln der zuständigen Aufsichtsbehörden im- mer wieder zu Wettbewerbsver- zerrungen gekommen. Während es zum Beispiel einer AOK erlaubt ist, 25 Euro für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu zahlen, verbie- tet das Bundesversicherungsamt anderen Krankenkassen solche Angebote.

Nicht nur vonseiten der AOKen („ordnungspolitischer Holzweg“) prasselt scharfe Kritik auf den Ge- sundheitsminister ein, sondern auch aus nahezu allen politischen Lagern. Weder der Koalitionspartner SPD (Karl Lauterbach: „Wir werden das so nicht mitmachen.“), noch eigene Parteikollegen (Karl-Josef Laumann: „Eine bundesweite Öff- nung, (…), kann sich Spahn von der

Backe putzen.“) können dem Pas- sus etwas Positives abgewinnen.

Statt einer Zentralisierung, bräuchte es mehr regionalen Wettbewerb und regionale Versorgung.

Harmonisierung regionaler Auf- sichten statt Zentralisierung In der Tat besteht die reale Gefahr, dass jeglicher regionaler Handlungs- spielraum entfällt. Wenn eine Ver- einheitlichung der Aufsicht unbe- dingt gewünscht ist, dann ist es jedoch mindestens genauso effek- tiv, alle Krankenkassen unter regio- nale Aufsicht zu stellen.

Denn mit einer einheitlichen und zentralistischen Aufsicht wächst die Gefahr, dass weitere regionale Spielräume verloren gehen. Das Gegenteil ist aber nötig: Wir brau- chen mehr Gestaltungsspielraum für die regionale Selbstverwaltung, denn nur so können passgenaue Lösungen für die lokalen Versor- gungsprobleme vor Ort gefunden werden.

Reform des Morbi-RSA Um regionale, kassenbezogene Über- und Unterdeckungen künftig zu verhindern, soll der RSA um eine Regionalkomponente erwei- tert werden. Dazu sollen bestimm-

te regionale Unterschiede in die Berechnungen miteinbezogen wer- den. Ein Beispiel dafür wäre etwa der Anteil ambulant Pflegebedürf- tiger in der Region. Zur solidari- schen Finanzierung sogenannter Hochkostenfälle soll zudem ein Ri- sikopool geschaffen werden, aus dem die Krankenkassen für jeden Fall, der mehr als 100.000 Euro im Jahr kostet, 80 Prozent der Kosten erstattet bekommen.

Weil im bisherigen Modell die Kas- sen für Versicherte im hohen Alter eine Unterdeckung und für multi- morbide Versicherte im mittleren Alter zu viel Geld erhalten haben, soll das bisherige Teilmodell zu- gunsten eines Vollmodells ersetzt werden. Statt der bisher 80 neu festzulegenden Krankheiten soll das Vollmodell künftig alle 360 ko- dierbaren Krankheiten und somit das gesamte Krankheitsspektrum abdecken.

Verbot der Diagnosevergütung Um jegliche Form von Kodieranrei- zen für Ärzte zu verhindern, die das Ziel haben, Mittel aus dem Gesundheitsfonds abzuschöpfen, werden „Diagnosen als Vorausset- zung für Vergütungen“ grundsätz- lich verboten. Dieser Passus fußt erkennbar auf einem hohen Miss-

(8)

8

In nahezu jedem neuen Gesetz aus Berlin sind Zentralisie- rungsbestre- bungen zu er- kennen, die das

bewährte föde- ralistische System schein-

bar aushebeln sollen.

TITELTHEMA

trauen gegenüber Krankenkassen und Ärzten. Die These: Ärzte las- sen sich von Krankenkassen mani- pulieren und vergeben Diagnosen, die nicht dem Krankheitsbild ent- sprechen. Zurückzuführen ist die- ses, zum Teil berechtigte Miss- trauen gegenüber Krankenkassen, vermutlich auf die Aussage des ehemaligen Chefs der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, 2016, der meinte, dass alle Krankenkas- sen manipulieren würden. Nicht nachvollziehbar ist, warum das Ganze wiederum auf dem Rücken der Ärzte (und Patienten) ausge- tragen wird.

Die Neuregelung ist ein klarer Fall für die Rubrik „Gut gedacht, schlecht gemacht“. Zwar ist ein Verbot von

„Vergütung nach Kodierung“ grund- sätzlich zu begrüßen. Dass mit die- ser Änderung jedoch jede sinnvol- le krankheitsbezogene Vereinba- rung vollständig verhindert wird, schießt deutlich über das Ziel hin- aus. Genau diese besondere Art der Vereinbarungen sind enorm wichtig, um Innovationen schnell und effektiv in die Gesundheits- versorgung einzubringen. Die Re- gelung muss demnach überdacht und weiter konkretisiert werden.

Strukturreform des GKV- Spitzenverbands

Weitere geplante Änderungen be- treffen die Abschaffung der vor- rangigen Haftungsverpflichtung der Kassen derselben Art bei Schließung, Auflösung und Insol- venz von gesetzlichen Kranken- kassen, die Neuregelung des Wett- bewerbsrechts sowie die Reform der Struktur des GKV-Spitzenver- bands. Fortan soll der Verwaltungs- rat des GKV-Spitzenverbands nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertretern der Verwaltungsräte der Kranken- kassen, sondern aus Vorstands-

mitgliedern der Mitgliedskassen bestehen. Von den 40 Mitgliedern sollen dabei mindestens 25 Prozent weiblich sein und die Amtszeit auf zwei Wahlperioden begrenzt werden.

Positiv zu bewerten sind die Zu- weisungen aus dem Gesundheits- fonds für Kassen, wenn diese er- folgreich die Durchführung von Vorsorge- und Früherkennungs- untersuchungen fördern. Dies setzt einen sinnvollen Stimulus, um Ver- sicherte zur Inanspruchnahme von Leistungen der Mutterschaftsvor- sorge, Impfungen oder Früherken- nungsuntersuchungen zu ermutigen.

Auch das Verbot der Wirtschaft- lichkeitsberatung von Vertragsärz- ten durch Kassenmitarbeiter ver- hindert eine missbräuchliche Ko- dierberatung und ist daher zu be- grüßen.

Zukunft der DMP-Programme fraglich

Viel diskutiert wird auch die ge- plante Streichung der Programm- kostenpauschalen für strukturierte Behandlungsprogramme. Die Ge- fahr besteht, dass dadurch die DMP-Programme von den Kranken- kassen weniger stark befürwortet werden, obwohl der Nutzen dieser strukturierten Behandlung für chro- nisch Kranke auch in der Politik unbestritten ist. Das ist ein weite- res Beispiel für die Gefahr, das Kinde mit dem Bade auszuschütten.

Fazit

Mit dem GKV-FKG scheint Spahn nun erstmals seine Grenzen auf- gezeigt zu bekommen. Der Wider- stand gegen die bundesweite Öff- nung der landesunmittelbaren Krankenkassen ist enorm und kommt von allen Seiten. Die Ver- abschiedung des Gesetzentwurfs in jetziger Form ist deshalb mehr als unwahrscheinlich.

In nahezu jedem neuen Gesetz aus Berlin sind Zentralisierungsbestre- bungen zu erkennen. Das bewähr- te föderalistische, subsidiäre Sys- tem soll aus nicht nachvollziehba- ren Gründen immer weiter einge- schränkt werden. Wie die baye- rische Staatsministerin Melanie Huml auf unserem Gesundheits- politischen Sommerempfang (sie- he Seite 16) erklärt hat, braucht es mehr Regionalität beziehungs- weise regionalen Spielraum.

Adam Hofstätter, Simon Moßburger (beide KVB)

(9)

9 TITELTHEMA

A

us meiner Sicht eröffnet der Gesetzentwurf keiner- lei neue Spielräume für regionale Vertragslösungen und Versorgungsoptionen, die wir mit den Ärzten und Versorgern gemein- sam entwickeln können. Weder in der stationären, haus- und fach- ärztlichen Versorgung noch in der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln werden Perspektiven zur Zukunftssicherung der Versor- gung auf dem Land und in der Stadt geschaffen. Die AOK Bayern fordert vom Bundesgesundheits- minister deshalb mehr Spielräu- me, damit die regionalen Gesund- heitspartner innovative und zu- kunftssichere Versorgungslösun- gen vor Ort zum Wohl von Ver- sicherten und Patienten entwickeln können.

Bundesweite Vorgaben werden den unterschiedlichen Versorgungs- bedarfen vor Ort nicht gerecht. In einer gemeinsamen Kabinettssit- zung haben sich die Landesregie- rungen Baden-Württemberg und Bayern am 23. Juli 2019 deshalb gegen eine weitere Zentralisierung im Gesundheitswesen und gegen die Zwangsöffnung der regionalen

Kassen ausgesprochen. Die Landes- regierungen wollen sich vielmehr für eine stärkere Versorgungsverant- wortung auf Landesebene und den Abbau bürokratischer Vorgaben für die regionalen Vertragspartner in der ärztlichen Versorgung einsetzen.

Dieses Engagement der Landes- regierungen ist ein wichtiges Signal gegen Berliner Zentralisierungs- tendenzen. Es besteht die Gefahr, dass die regionale Vertragspartner- schaft immer mehr zum Auslauf- modell wird. So ist die regionale Verhandlungskompetenz in der Heil- mittelversorgung bereits in Berlin verortet. Die Zwangsöffnung der regionalen Kassen wäre ein weite- rer Schritt. Auch wir sollten uns weiterhin im Schulterschluss ein- setzen für die Stärkung der regio- nalen Selbstverwaltung der Ver- tragspartner vor Ort.

Die gemeinsame Gestaltung der Gesundheitsversorgung vor Ort ist auch auf die dazu notwendigen Finanzmittel, letztlich die Versicher- tengelder, angewiesen. Ich habe dazu eine klare Position: Das Geld aus dem Gesundheitsfonds muss dem Versorgungsbedarf der kran-

ken Menschen folgen und sie darf gerade den strukturschwachen Regionen im Freistaat nicht die not- wendigen Mittel zur Sicherstellung der Versorgung entziehen. Wenn weniger Geld aus dem bundeswei- ten Gesundheitsfonds nach Bayern fließen sollte, wäre es auch schwie- riger, nachhaltige Verträge über eine bessere Gesundheitsversor- gung zu schließen. Die mit dem Ge- setzentwurf verknüpfte Reform des Risikostrukturausgleichs darf den Gesundheitsstandort Bayern nicht schwächen, sie muss ihn stärken.

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern

Bislang regional aufgestellte Kassen müssen zwangsweise ihre Tätigkeit auf ganz Deutschland ausdehnen – so sieht es der Entwurf des „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) vor. Insbeson- dere jüngere und gesunde Versicherte könnten die Beitragssatzunterschiede zwi- schen den AOKen nutzen, um die Kasse zu wechseln. Ihre Beiträge würden dann in Bayern fehlen. Die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. rer. pol. Irmgard Stippler, plädiert deshalb dafür, sich nicht auf noch mehr Preiswettbewerb zu fokussieren, sondern auf mehr Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung.

„MEHR WETTBEWERB UM DIE

BESTE REGIONALE VERSORGUNG“

AOK-Chefin Irmgard Stippler sieht in den Plänen von Gesundheits- minister Jens Spahn eine Gefahr für die Patientenversor- gung in Bayern.

(10)

TITELTHEMA 10

Herr Lucha, gemeinsam mit Ihrem Sozialministerkollegen Kai Klose aus Hessen haben Sie ein Alter- nativkonzept zum geplanten Umbau der Kassenlandschaft vorgelegt. Was sind Ihre größten Kritikpunkte an den Plänen von Jens Spahn zum sogenannten

„Faire-Kassenwahl-Gesetz“

(GKV-FKG)?

Unter dem Deckmantel „Faire Kassenwahl“ werden Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen massiv zentralisiert. Dies steht in einem eklatanten Widerspruch zu der föderalen Ausrichtung des Ge- sundheitswesens. Mit einer fairen

Kassenwahl hat das nicht wirklich etwas zu tun. Mit Stand 1. Januar 2019 gibt es in Deutschland 109 gesetzliche Krankenkassen. Eine bundesweite Zwangsöffnung aller Kassen, wie Minister Spahn sie vorsieht, würde lediglich dazu füh- ren, dass vor allem junge Men- schen von dem erweiterten Wahl- recht Gebrauch machen und gute Versorgerkassen geschwächt wür- den. Den geschlossenen Betriebs- krankenkassen würde der Boden der Handlungsfähigkeit entzogen werden. Dies alles führt schließ- lich zu weiteren Kassenfusionen.

So wären vorübergehend in Baden- Württemberg mehr als die derzeit zirka 50 Kassen wählbar. Länger- fristig schrumpft durch das soge- nannte „Faire“-Kassenwahl-Gesetz aber die Zahl der Kassen in Deutsch- land.

Sie nennen Spahns Pläne ein

„Wettbewerbs-Verhinderungs- gesetz“ und bezweifeln, dass eine „gesetzlich verordnete Gleichmacherei“ zu einer besse- ren Versorgung führt. Was sind hierbei Ihre größten Befürchtun- gen?

Wir brauchen eine flexible Steue- rung der regionalen Versorgungs-

strukturen, die die konkreten örtli- chen Gegebenheiten berücksich- tigt und sich an den Bedürfnissen chronisch und multimorbid er- krankter Patienten orientiert. Dazu bedarf es einer guten Koordination, Kooperation und Kommunikation vor Ort. Baden-Württemberg be- treibt seit Jahren eine zukunfts- orientierte Gesundheitspolitik und verfügt durchweg über gute sekto- renübergreifende und effiziente Versorgungsstrukturen – ambulant vor stationär, eine vorausschauen- de Krankenhausplanung und weg- weisende Strukturen in der Gesund- heitsprävention. Durch die bundes- weite Vereinheitlichung würden den Ländern innovative Steue- rungsmöglichkeiten im Bereich Kranken- und vor allem auch Pflege- versicherung entzogen.

Mit einer bundesweiten Zwangs- öffnung aller Kassen würden die Länder ihre Aufsichtszuständig- keiten verlieren. Ihr eigener Vor- schlag geht deshalb genau in die entgegengesetzte Richtung:

Sie fordern unter anderem die grundsätzliche Versorgungsauf- sicht der Länder über die Kranken- kassen. Wie ließe sich damit der andauernde Kassenkonflikt nach einer ungleichen Verteilung der

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warnen die beiden grünen Sozialminister aus Baden-Württemberg und Hessen vor einer massiven Zentralisierung der Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen für den Fall, dass die regionalen Krankenkas- sen für Versicherte deutschlandweit geöffnet werden. Ein Interview mit Man- fred Lucha, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Minister für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.

„ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN WERDEN MASSIV ZENTRALISIERT“

Das Eckpunkte- papier gegen das GKV-FKG von Manfred Lucha (im Bild) und Kai Klose findet auch bei den Amtskolle-

gen anderer Bundesländer große Zustim- mung.

(11)

11 TITELTHEMA

Gelder aus dem Gesundheits- fonds lösen?

Die bundesweite Zwangsöffnung und damit die Änderung der Auf- sichtszuständigkeit ist kein Ansatz, um die Gelder aus dem Gesund- heitsfonds gerechter zu verteilen.

Die Gelder werden über den mor- biditätsorientierten Risikostruktur- ausgleich, kurz Morbi-RSA, der im Rahmen des GKV-FKG auch ange- passt werden soll, verteilt. Der Morbi-RSA berücksichtigt dabei allerdings nur die Versicherten- struktur einer Kasse. Die Kassen- art kann keinen Einfluss auf die Verteilung haben. Mit dem GKV- FKG soll es aber regionale Kompo- nenten geben, die seitens des Bundesversicherungsamts festge- legt werden. Werden die Kriterien des Regionalgutachtens zugrunde gelegt, kann dies problematische Folgen haben. So werden sich re- gionale Faktoren einer zukunfts- orientierten Gesundheitspolitik mit einer vorausschauenden Kranken- hausplanung und effektive Versor- gungsstrukturen „ambulant vor stationär“ nachteilig auswirken.

Dies würde – wie im Falle Baden- Württembergs – dazu führen, dass alle Kassen für die Versicherten zukünftig deutlich weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhal- ten, weil nicht vorgesehen ist, die tatsächlichen Kostenstrukturen vor Ort zu berücksichtigen.

Sowohl im Kollektivvertragssystem als auch in den Selektivverträgen können meiner Meinung nach nur dann nachhaltig und im Interesse der Bürger wie auch der Ärzteschaft gute Bedingungen für die vertrags- ärztliche Versorgung geschaffen werden, wenn die verantwortlichen Aufsichtsstrukturen in einer Hand, nämlich bei den Ländern, liegen.

In den jetzigen Aufsichtsstrukturen gibt es einfach zu viel Sand im Ge- triebe, weshalb hier der Motor zur

Weiterentwicklung der Versorgungs- strukturen nicht das notwendige Tempo erreicht. Aus der überein- stimmenden Ländersicht übt das Bundesversicherungsamt bei- spielsweise seine Aufsicht bei der Überprüfung der Gesamtvergütungs- vereinbarungen deutlich zu streng aus und negiert bestehende Gestal- tungsspielräume der Selbstverwal- tungsparteien in den KV-Bezirken.

Dieses Eckpunktepapier sieht auch die komplette Regionali- sierung der Ärztehonorare vor.

Demnach sollen „versorgungs- ferne“ Vorgaben zur Ärztevergü- tung beseitigt werden. Können Sie dies konkretisieren?

Die Bemessung der vertragsärztli- chen Leistungen als solche erfolgt zunächst einmal auf der Grundlage der Vereinbarungen zum einheitli- chen Bewertungsmaßstab durch die Kassenärztliche Bundesver- einigung und dem GKV-Spitzen- verband auf Bundesebene. Auf den Landesebenen beziehungsweise der Ebene der KV-Bezirke bedarf es im Rahmen der Verteilung der Honorare außerdem morbiditäts- bedingter Gesamtverträge, die die regionalen Besonderheiten berück- sichtigen sollen.

Auf dieser Ebene der KV-Bezirke entfalten gleichzeitig Beschlüsse des Bewertungsausschusses, die ebenfalls auf der Bundesebene der Selbstverwaltung entstehen, nach meiner Auffassung teilweise eine zu restriktive Wirkung, die den notwendigen Verhandlungs- spielraum der Vereinbarungspar- teien in der Selbstverwaltung vor Ort, also den KVen und Landes- verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, zu sehr einschränken.

Die Parteien am Verhandlungs- tisch der regionalen Gesamtver- träge sollten aber gerade hier den notwendigen Handlungsspielraum

haben, um im Interesse einer gu- ten Versorgung der Versicherten auch regional zusätzliche Anreize setzen zu können. Es sind doch die KVen und Kassen, die das Ver- sorgungsgeschehen und etwaige Bedarfe kennen und sinnvolle Maßnahmen ergreifen sollen. Da- her würde ich mir wünschen, dass Beschlüsse, die auf Bundesebene der Selbstverwaltung gefasst wer- den, „praxisnäher“ und mit dem erforderlichen regionalen Spiel- raum versehen formuliert werden.

Außerdem zielt unsere in den Eck- punkten beschriebene Forderung auf unser grundsätzliches Anliegen ab, auch die Aufsicht über den Be- reich der Gesamtverträge in die Hände der Länderministerien/

-aufsichten zu legen. Denn gerade die Länderministerien spüren doch als Erste, wenn in der ärztlichen Versorgung etwas im Argen liegt oder eine Unzufriedenheit unter den Versicherten sowie in der Ärzte- schaft wächst.

Werden Sie Gelegenheit haben, sich zu Ihren Vorschlägen per- sönlich mit Jens Spahn auszu- tauschen?

Auch wenn wir naturgemäß nicht immer in allen Punkten einer Mei- nung sind, so bin ich doch im regel- mäßigen, guten kollegialen Aus- tausch mit Jens Spahn – auch bei diesem Thema.

Herr Lucha, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke, Martin Degenhardt (beide KVB)

(12)

RECHT INTERESSANT 12

D

ie geplante bundesweite Öffnung hätte nämlich auch zur Folge, dass die Länder ihre Zuständigkeit für die Aufsicht über die betroffenen so- genannten Regionalkassen und somit Einflussmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik verlieren wür- den. Dabei ist die Verlagerung der Zuständigkeit wohl (nur) eine ge- wollte „Nebenwirkung“ der geplan- ten Gesetzesänderungen. Denn die einschlägige gesetzliche Rege- lung über die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit [2] würde durch das GKV-FKG eigentlich gar nicht ver- ändert. Grundsätzlich gilt: Bundes- aufsicht für bundesweit agieren- de Kassen und Landesaufsicht für regional operierende Kassen.

Ob die Zuständigkeit für die Aufsicht über eine bestimmte Krankenkasse auf Landes- oder Bundesebene liegt, richtet sich danach, wie weit der Zuständigkeitsbereich einer Kas- se reicht. Erstreckt sich der Zustän- digkeitsbereich nicht über das Ge- biet eines Landes hinaus, obliegt die

Aufsicht dem jeweiligen Land.[3]

Erstreckt sich der Zuständigkeits- bereich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus, können die beteiligten Länder das aufsicht- führende Land bestimmen.[4] In allen anderen Fällen fällt die Auf- sicht dem Bund zu.[5]

Somit unterstehen nach aktueller Gesetzeslage die AOKen der jewei- ligen Landesaufsicht.[6] Denn ihr Zuständigkeitsbereich deckt sich im Allgemeinen mit dem Territorium eines Bundeslandes (so zum Bei- spiel in Bayern [7]) beziehungsweise erstreckt sich nicht über mehr als

drei Bundesländer (so beispielswei- se bei der AOK Nordost [8]). Über bundesweit geöffnete Krankenkas- sen (wie zum Beispiel TK, Siemens- Betriebskrankenkasse etc.) hat da- gegen der Bund die Aufsicht inne.

Die auf Bundesebene zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundes- versicherungsamt (BVA).[9] Auf Landesebene sind die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden – in der Regel also die Sozial- oder Ge- sundheitsministerien (in Bayern:

das Staatsministerium für Gesund- heit und Pflege [10] (StMGP)) – zu- ständig.

Die im Referentenentwurf zum „Faire-Kassenwahl- Gesetz“ (GKV-FKG) [1] vorgesehene bundesweite Öffnung der allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) beziehungsweise regional begrenzter Betriebs- und

Innungskrankenkassen hat für viel Aufruhr gesorgt. Nicht nur die betroffenen Krankenkassen selbst liefen hiergegen Sturm, auch die Gesundheitsminister der Länder protestierten geschlossen öffentlich dagegen und das sehr vehe- ment.

AOK – KEINE LÄNDER- AUFSICHT BEI BUNDES- WEITER ÖFFNUNG

RECHT INTERESSANT

Aufsicht im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung

Hier gestalten sich die Zuständigkeiten ähnlich: Die Aufsicht über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führt das Bundes- gesundheitsministerium.[11] Für die Länder-KVen sind wiederum die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehör- den zuständig (in Bayern also das StMGP [12]).

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13 RECHT INTERESSANT

Verlagerung und Vereinheit- lichung der Aufsicht auf Bundes- ebene

Würden nun – wie im Referenten- entwurf zum GKV-FKG vorgesehen – Krankenkassen mit bislang re- gional begrenztem Zuständigkeits- bereich bundesweit geöffnet, so würde sich über diesen gesetz- geberischen „Kniff“, ohne dass es grundlegender Änderungen der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Regelungen bedürfte, die Zustän- digkeit für die Aufsicht über die AOKen automatisch von der Länder- ebene auf den Bund verlagern.

Gleichzeitig würde auf diese Weise die Aufsicht inhaltlich vereinheit- licht. Denn mit der Öffnung der AOKen gäbe es fast nur noch bun- desweit agierende Krankenkassen [13] und für diese wäre ein und die- selbe Behörde zuständig – nämlich das BVA.

Hintergrund und Ziel

Laut der Begründung zum Referen- tenentwurf des GKV-FKG sollen durch die Vereinheitlichung auf eine bundesweite Aufsicht Wettbewerbs- verzerrungen beseitigt werden, die durch unterschiedliches Aufsichts- handeln entstehen. Vertreter bun- desweit agierender Kassen hatten wiederholt kritisiert, dass durch das BVA immer wieder strengere Maß- stäbe angelegt würden als durch die Länderaufsichten. So sei beispiels- weise die Rechtmäßigkeit von Ver- sorgungsverträgen wiederholt unter- schiedlich bewertet worden.[14]

„Aufsicht“ – was steckt hinter dem Begriff?

Gesetzliche Krankenkassen sind Teil der öffentlichen Verwaltung und nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Gleiches gilt auch für die Kassenärztliche Bundesvereini- gung beziehungsweise die Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Län-

der. Als Körperschaften des Öffent- lichen Rechts unterstehen sie alle der sogenannten Staatsaufsicht, also der Kontrolle durch eine über- geordnete staatliche Stelle [15], siehe Kasten auf Seite 12.

Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es, sicherzustellen, dass die Erle- digung der öffentlichen Aufgaben durch die Körperschaften im Ein- klang mit den zugrunde liegenden rechtlichen Regelungen erfolgt. Es wird im Wesentlichen zwischen zwei Arten der Staatsaufsicht unter- schieden: Die sogenannte Rechts- aufsicht beschränkt sich ausschließ-

lich auf die Kontrolle, ob die Körper- schaft bei ihrem Handeln Recht und Gesetz beachtet. Bei der so- genannten Fachaufsicht erstreckt sich die Kontrolle darüber hinaus auch auf die Zweckmäßigkeit des körperschaftlichen Vorgehens.

Die Staatsaufsicht ist im Bereich der Gesetzlichen Krankenversiche-

Ob aus den ein- zelnen Punkten des Referenten- entwurfs von Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn bald eins zu eins Ge- setzesparagra- fen werden, scheint eher fraglich.

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RECHT INTERESSANT 14

Beispiele für rechtsaufsichtliches Handeln

Im Jahr 2015 verpflichtete das StMGP die AOK Bayern, ihren Ver- sicherten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten.[18] Die AOK hatte es zuvor abgelehnt, einen durch eine unabhängige Schiedsperson festgelegten Hausarztvertrag umzusetzen, weil sie diesen für zu unbestimmt hielt.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden lassen sich regelmäßig die zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen KVen auf Landes- ebene jährlich neu ausgehandelten Vereinbarungen über die zu zahlende Gesamtvergütung vorlegen. Die jeweilige Vereinbarung kann innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage beanstandet wer- den.[19]

Ebenfalls im Jahr 2015 änderte das BMG im Wege der Ersatzvor- nahme die Satzung der KBV. Die Satzung wurde auf diese Weise an die Vorgaben des SGB V angepasst. Die Vertreterversammlung der KBV hatte es zuvor mehrfach abgelehnt, eine bestimmte Re- gelung aufzunehmen.[20]

[1] www.bundesgesundheitsministerium.de in der Rubrik „Ministerium“/„Gesetze und Verordnungen“/„Alle Gesetze und Verordnungen“/

„Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“

[2] § 90 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV)

[3] § 90 Absatz 2 SGB IV i.V.m. Artikel 87 Absatz 2 Grundgesetz (GG) [4] § 90 Absatz 3 SGB IV i.V.m. Artikel 87 Absatz 2 GG

[5] § 90 Absatz 1 SGB IV i.V.m. Artikel 87 Absatz 2 GG

[6] Dies gilt im Übrigen auch für bestimmte Betriebskrankenkassen mit regional eingeschränktem Zuständigkeitsbereich.

[7] § 1 Absatz 2 der Satzung der AOK Bayern i.V.m. § 143 Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V)

[8] Diese umfasst die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (§ 1 Absatz 2 der Satzung der AOK Nordost i.V.m. § 143 Absatz 1 SGB V); aufsichtführendes Land ist Brandenburg.

[9] § 90 Absatz 1 Satz 1 SGB IV

[10] § 90 Absatz 2 SGB IV i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze [11] § 78 Absatz 1 SGB V

[12] § 78 Absatz 1 SGB V i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

[13] Ausnahme: Einzelne Betriebskrankenkassen, die weiterhin nur für Beschäftigte eines bestimmten Betriebs wählbar sind.

[14] Vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.7.2019, „Spahns große Krankenkassenreform droht zu scheitern“ sowie Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 116, Heft 26 vom 28. Juni 2019: „Streit über die Deutungshoheit“

[15] Vergleiche § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB IV, § 78 SGB V

[16] Vergleiche Engelhard in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Auflage 2016, § 87 SGB IV, Randnummer 13 [17] Vergleiche § 89 SGB IV i.V.m. § 78 Absatz 3 SGB V

[18] Vergleiche Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2018 – Aktenzeichen: B 6 KA 59/17 R [19] Vergleiche § 71 Absatz 4 SGB V

[20] Vergleiche Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 113, Heft 1-2 vom 11. Januar 2016

rung und des Vertragsarztrechts grundsätzlich auf die Rechtsauf- sicht beschränkt, eine Zweck- mäßigkeitskontrolle findet nicht statt. Auf diese Weise wird dem Grundsatz der Selbstverwaltung der betreffenden Körperschaften Rechnung getragen. Krankenkassen sowie Kassenärztliche Vereinigun- gen erfüllen die ihnen übertrage- nen Aufgaben in eigener Verant- wortung und die Staatsaufsicht achtet darauf, dass die der Selbst- verwaltung gezogenen rechtlichen Grenzen gewahrt werden.[16]

Stellt die Aufsichtsbehörde eine Rechtsverletzung fest, so hat sie zu- nächst beratend darauf hinzuwir- ken, dass die betroffene Kranken- kasse oder Kassenärztliche Ver- einigung diese behebt. Geschieht dies nicht, kann die Aufsichts- behörde die Körperschaft verpflich- ten, die Rechtsverletzung zu behe- ben. Diese Verpflichtung kann dann beispielsweise mittels Zwangsgeld oder Ersatzvornahme durchgesetzt werden.[17]

Ausblick

Angesichts des massiven Wider- stands von verschiedenen Seiten gegen die geplanten Neuregelun-

gen bleibt abzuwarten, ob Gesund- heitsminister Jens Spahn daran festhält, dass die bisher regional begrenzten AOKen zukünftig bun- desweit allen Versicherten offen- stehen sollen. Möglicherweise entscheidet er sich – ähnlich wie er es auch beim Gesetzentwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) getan hat – zunächst für einen „abgespeckten“ Reforment-

wurf, der sich dann erst einmal auf das konzentriert, was ursprünglich auch der eigentliche Kern der Re- form sein sollte: nämlich die Über- arbeitung des morbiditätsbeding- ten Risikostrukturausgleichs.

Anja Popp (Rechtsabteilung der KVB)

(15)

15 GESUNDHEITSPOLITIK

I

m DVG sind unter anderem folgende – für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten wichtige Punkte – enthalten: So soll Versicherten ein konkreter An- spruch auf digitale Gesundheits- anwendungen zustehen. Diese werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet und in einem amtlichen Verzeichnis zusammen- gefasst. Anschließend können sie entweder von einem Arzt verord- net oder von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt zur Zeit der Antragstellung des Herstellers der digitalen Gesundheitsanwen- dung beim BfArM kein positiver Versorgungseffekt vor, ist dieser innerhalb von zwölf Monaten nach- zuweisen.

Darüber hinaus wird der Einfluss- bereich der Krankenkassen im DVG gestärkt. Demnach sollen diese die Möglichkeit erhalten, bis zu zwei Prozent ihrer Finanz- reserven für die Entwicklung digi- taler Innovationen einzusetzen und ihre Mitglieder individuell über diese zu informieren. Die Innova- tionsführerschaft und Versorgungs- verantwortung in der digitalen Ver- sorgung wird damit einzig und allein den Kassen übertragen. Es ist je- doch dringend notwendig, auch die KVen bei den zusätzlichen An- geboten im Rahmen digitaler Inno- vationen von Beginn an miteinzu- beziehen. Nach Ansicht der KVB gehört die ärztliche Versorgung

nicht in die Hände der Kosten- träger, sondern in die der Ärzte.

Auch die Verwaltungsprozesse und die digitale Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteu- ren, zum Beispiel über den elektro- nischen Arztbrief, sollen verbes- sert und zusätzlich auch telemedi- zinische Leistungen weiter voran- getrieben werden: Für Telekonsile ist eine extrabudgetäre Vergütung geplant, der Zugang zur Video- sprechstunde wird erleichtert. Das DVG beinhaltet darüber hinaus neue, hochumstrittene Regelungen zur Telematikinfrastruktur (TI).

Den Vertragsärzten und -psycho- therapeuten, die sich nicht frist- gerecht an die TI anschließen, droht ab dem 1. März 2020 eine Honorar- kürzung von 2,5 Prozent. Abgese- hen davon, dass bislang kein Mehr- wert des neuen Systems für unsere Mitglieder zu erkennen ist, schießt dieser Passus deutlich über das Ziel hinaus.

Gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben Versicherte ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Hierfür sollen laut DVG die an der vertragsärzt- lichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gegenüber ihren KVen nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen. Wird der Nachweis nicht bis zum 30. Juni

2021 erbracht, sieht der Kabinetts- entwurf eine weitere Honorar- kürzung von einem Prozent vor.

Die noch im vorangegangenen Referentenentwurf des DVG ent- haltenen Regelungen zur Erweite- rung der ePA und das Recht auf Speicherung der Patientendaten aus der vertragsärztlichen Versor- gung in dieser, wurden entfernt.

Hierzu soll es künftig ein separa- tes Datenschutzgesetz geben.

Darüber hinaus wird der Innova- tionsfonds fortgeführt und weiter- entwickelt. Hierzu werden jährlich von 2020 bis 2024 je 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die Entwicklung von Leitlinien ge- fördert. Damit erfolgreiche Anwen- dungen anschließend schneller in die Regelversorgung überführt werden können, soll ein entspre- chendes Verfahren implemen- tiert werden: Der Innovations- ausschuss muss demnach inner- halb von drei Monaten eine Emp- fehlung abgeben, ob und wie die neuen Versorgungsformen in die Regelversorgung überführt werden.

Bei Vorhaben zur Versorgungs- forschung kann eine entsprechende Empfehlung beschlossen werden.

Mit einer endgültigen Verabschie- dung des DVG ist voraussichtlich im kommenden Herbst zu rechnen.

Fabienne Mazurkiewicz, Simon Moßburger (beide KVB)

Am 10. Juli 2019 wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundeskabi- nett beschlossen und geht nun weiter in die parlamentarische Abstimmung. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen kurz die wichtigsten Regelungen vorstellen.

KABINETTSENTWURF ZUM

DIGITALE-VERSORGUNG-GESETZ

(16)

GESUNDHEITSPOLITIK 16

16

A

m 2. Juli wurde es eng im Münchner Café Reitschule:

Über 210 Gäste waren der Einladung zum diesjährigen Som- merempfang gefolgt. Dr. med. Wolf- gang Krombholz, Vorsitzender des Vorstands der KVB blickte in sei- nem Grußwort zunächst nach Ber- lin: „Kaum eine Woche vergeht, ohne dass uns aus der Hauptstadt vom aktiven Herrn Spahn ein neu- er Gesetzesentwurf vor die Nase

gesetzt wird.“ Allein im ersten Halb- jahr 2019 seien insgesamt 14 Ge- setzesentwürfe mit insgesamt 944 Seiten Gesetzestext vorgestellt worden. Einige Gesetze hätten ihr Gutes, wie beispielsweise das Masernschutzgesetz oder eine Reform der Organspende. Andere aber gingen komplett in die falsche Richtung. Hauptkritikpunkt: Zentra- lisierungsbestrebungen zulasten regionaler Spielräume.

„Versorgungsgestaltung bei KVen – nicht bei den Kassen“

Krombholz appellierte an die Poli- tik, die föderalistischen Strukturen zu erhalten und die Versorgungs- verantwortung bei den nieder- gelassenen Ärzten und Psycho- therapeuten zu belassen. Aktuelles Beispiel: Das geplante Digitale-Ver- sorgung-Gesetz (DVG, siehe Seite 15), bei dem die Innovationsführer-

Seit neun Jahren laden die Vorstände der KVB und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) Politiker und Entscheidungsträger aus dem Ge- sundheitswesen zu einem gemeinsamen Gesundheitspolitischen Empfang ein.

Ziel der jährlichen Veranstaltung ist die Interessenvertretung der Niedergelas- senen sowie der Austausch mit den Gästen. Dieses Jahr zeigten Video-Ein- spieler den anwesenden Politikern anschaulich die aktuellen Herausforderun- gen neu niedergelassener Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.

POLITISCHER SOMMEREMPFANG VON KVB UND KZVB

Freuten sich über einen gelungenen Sommer- empfang: Der KVB-Vorstand mit der Vorsit- zenden der KVB-Vertreter-

versammlung und den an der Podiumsdiskus-

sion beteiligten gesundheits- politischen Sprechern der Landtags- fraktionen.

(17)

17 GESUNDHEITSPOLITIK schaft und digitale Versorgungs-

verantwortung den Krankenkassen übertragen werden soll. Hier müs- sen die KVen dringend miteinbe- zogen werden, „denn die ärztliche und psychotherapeutische Versor- gung gehört nicht in die Hände der Kostenträger, sondern in die Hän- de unserer Mitglieder“, so der KVB- Vorstandsvorsitzende.

Klare Kritik äußerte er auch an der bereits eingeführten Telematik- infrastruktur (TI). Aktuell sei hier für viele Mitglieder noch kein Mehr- wert erkennbar, im Gegenteil: Viele Kollegen würden sich aufgrund nachvollziehbarer Bedenken noch nicht an die TI anschließen. Diese mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent abzustrafen, sei ein „Un- ding“. Wenn die TI die Arbeit der Niedergelassenen erleichtern und die Versorgung der Patienten kon- kret verbessern würde, wäre der Widerstand aufseiten der Nieder- gelassenen sicher geringer.

Regionale Entscheidungs- kompetenz

Nach einem Grußwort von Chris- tian Berger, dem Vorstandsvorsit- zenden der KZVB, positionierte sich Melanie Huml, Bayerische Staats- ministerin für Gesundheit und Pflege, per Video-Botschaft klar für den Erhalt der Selbstverwaltung und des Föderalismus: „Ich bin der Auffassung, dass wir Vieles besser vor Ort entscheiden können, als alles immer mehr zu zentralisieren.“

Diese Haltung bringe sie auch in Berlin immer wieder zum Ausdruck.

Politischer Talk

Die anschließende Podiumsdis- kussion mit den gesundheitspoli- tischen Sprechern der Landtags- fraktionen wurde durch Video- Statements neu niedergelassener Ärzte, Zahnärzte und Psychothera-

peuten angeregt. „Wir wollten unse- ren Forderungen ein Gesicht ge- ben und haben daher in verschie- denen Praxen exemplarisch nach den größten Herausforderungen gefragt“, erklärten die Vorstände von KVB und KZVB. Zwar waren die Statements der neu Nieder- gelassenen inhaltlich keine große Überraschung – zur Sprache kam

insbesondere die viele Bürokratie, zu viele neue Gesetze und Aufla- gen, ungenügende Vorbereitung auf die Arbeit im ambulanten Be- reich während des Studiums etc.

Doch die anschließende Diskussion um diese Niederlassungshemmnis- se war durchaus anregend. Denn es ging hier nicht um Statistiken und Zahlen, sondern um persönli- che Erfahrungen aus dem Munde hochmotivierter junger Kollegen am Anfang ihrer Praxiskarriere, die sich täglich engagiert um ihre Pa- tienten kümmern.

Mehr Unterstützung. Weniger Bürokratie. Digitalisierung mit Augenmaß

Bei der Frage, wie das Studium bes- ser auf die Tätigkeit im ambulanten Bereich vorbereiten könne, herrsch- te unter den Politikern weitest- gehend Einigkeit darüber, dass an allen Universitäten mehr entspre-

chende Kurse etabliert werden müssten. Betont wurde auch die wichtige Rolle von KVB und KZVB bei der Begleitung in die Nieder- lassung, zum Beispiel durch Pa- tenprogramme.

Auch das Thema Bürokratie wollen sich die Landespolitiker anschauen.

Allerdings, so die Anwesenden,

kämen die meisten Regelungen dies- bezüglich aus Berlin. „Dort werden auch wir als KVB weiterhin enga- giert darauf hinweisen, dass hier etwas passieren muss“, resümier- te Moderator Martin Degenhardt, Fachreferent Politik der KVB.

Inwiefern die Digitalisierung den Beruf des Arztes und Psychothera- peuten verändert, wurde aus ver- schiedenen Blickwinkeln beleuch- tet. Unabhängig davon, was tech- nisch möglich sei, bleibe das Ge- spräch zwischen Arzt/Psychothera- peut und Patient das Wichtigste, betonten die Politiker.

Im Nachgang der Diskussionsrun- de nutzten sie bis spät in den Abend die Gelegenheit, mit den anwesenden Ärzten, den Vertre- tern von Kassen, Verbänden und weiterer Institutionen aus dem Ge- sundheitswesen ins Gespräch zu kommen.

Die gesundheits- politischen Sprecher der Parteien bei der Podiumsdiskus- sion angeregt durch verschie- dene Video-Ein- spieler neu nie- dergelassener Ärzte, Zahnärzte und Psychothe- rapeuten.

(18)

GESUNDHEITSPOLITIK 18

Positives Fazit der neu Niedergelassenen

Auch die Ärzte, die zuvor in ihren Video-Botschaften Rede und Ant- wort gestanden hatten und eben- falls der Einladung zum Sommer- empfang gefolgt waren, mischten sich danach unter die Gäste, um sich mit ihnen zu aktuellen gesund- heitspolitischen Themen auszu- tauschen. Dr. med. Stefanie Paetow, niedergelassene Hausärztin aus

Stegaurach, Dr. med. Andreas Ritzel, Kardiologe aus Bamberg, Jürgen Fenk, Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeut aus Eggen- felden und Wiebke Heldmaier, Zahn- ärztin und Medizinstudentin aus München zogen am Ende des Abends ein positives Resüme. „Ich hatte mir so einen gesundheits- politischen Empfang viel steifer vorgestellt“, so Stefanie Paetow.

„Die Idee mit dem Videodreh fand ich sehr gut, da die Politiker auf diese Weise aus erster Hand er- fahren, wo uns Niedergelassene der Schuh drückt“, fügte Jürgen Fenk hinzu. Und auch Andreas Ritzel hatte es am Ende des Tages nicht bereut, für den Sommeremp- fang eigens von Bamberg nach München gereist zu sein.

Raphaela Fritzsche (KVB)

Auszüge aus den Video-Statements der vier neu niedergelassenen Interviewpartner

Wurden Sie durch Ihr Studium gut auf Ihre Praxistätigkeit vorbereitet?

„Also summa summarum muss man das eigentlich verneinen. Das Studium hat natürlich zum Ziel, die Inhalte und Hintergründe der Erkrankungen und der Medizin darzulegen, dass man darin gut ausgebildet ist. Ich finde, dafür ist unser Studium in Deutschland auch gut geeignet. (…) Da kommt oder kam es aber kaum vor, wie in der Niederlassung Medizin abläuft, auch organisatorisch nicht.“

Dr. Andreas Ritzel, Kardiologe Was sind potenzielle Hemmnisse einer Niederlassung?

„Ich denke, die Bürokratie insgesamt ist sehr abschreckend und ich kann auch aus der Realität bestätigen, dass es sehr viel Büro- kratie gibt. Auch die Komplexität, gerade in der Abrechnung, nimmt immer mehr zu und diese Zeit fehlt schließlich für unsere Patienten.“

Dr. Stefanie Paetow, Allgemeinärztin

„Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht den einen oder ande- ren Kollegen auch mal verunsichert, welche Gesetze die Bundes- politik sich wieder einfallen lässt und wie diese die Zukunft für uns Niedergelassene weiter ausgestalten.“

Jürgen Fenk, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Ihre Meinung zur neuen 25-Stunden-Sprechzeiten-Regelung?

„Ich finde bei der Diskussion geht ein bisschen unter, was die tat- sächliche Arbeitszeit für Ärzte ist. Die ist nämlich um ein Vielfa- ches höher. Denn wir schließen ja nie pünktlich die Sprechstunde, wir schieben immer viele Patienten als Notfälle mit ein. Nach der Sprechstunde sind noch Befunde zu sichten, zu verarbeiten, Patienten zurückzurufen, Anträge zu bearbeiten und dann kommt der ganze Block von Bereitschaftsdienst, Fortbildung und auch die Praxisführung, Teambesprechungen vorbereiten, Personal ent- wickeln noch dazu.“

Dr. Stefanie Paetow, Allgemeinärztin Die vier Inter-

viewpartner der Video-Einspieler (von links):

Jürgen Fenk, Stefanie Paetow, Wiebke Held- maier und And- reas Ritzel beim

gemeinsamen Erinnerungsfoto.

(19)

19 VERSORGUNGSFORSCHUNG

I

n Deutschland leben derzeit 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Allein In Bayern gibt es mehr als 240.000 Betroffene, bis 2030 wird die Zahl voraussicht- lich auf 300.000 ansteigen. Die zu- künftige Versorgung der Betroffe- nen stellt nicht nur für das Gesund- heitssystem, sondern auch für die Gesellschaft eine der größten Herausforderungen dar. Dieser Herausforderung begegnet digiDEM Bayern mit innovativen digitalen Angeboten.

Demenzregister und digitale Angebote

Das interdisziplinäre Forschungs- projekt der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, des Universitätsklinikums Erlangen und des Innovationsclusters Medi- cal Valley Europäische Metropol- region Nürnberg besteht aus zwei Säulen:

Zum einen wird digiDEM Bayern digitale Angebote für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Demenz sowie für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer entwickeln.

Zum anderen wird ein bayernweites Demenzregister entstehen. Dazu werden flächendeckend Langzeit-

daten zur Behandlung, Versorgung und Angebotsnutzung von Men-

schen mit kognitiven Einschränkun- gen (MCI) und mit Demenz sowie zur Belastung pflegender Angehö- riger in allen sieben Regierungs- bezirken Bayerns erhoben.

Kooperationspartner gesucht Zurzeit ist das digiDEM Bayern- Team im Austausch mit Koopera-

tionspartnern (zum Beispiel Pflege- diensten, Arztpraxen, Gedächtnis-

ambulanzen), um Studienteilneh- merinnen und Studienteilnehmer zu finden: Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen.

Der Fokus liegt auf Personen, die im häuslichen Umfeld leben. Sie werden zu fünf Zeitpunkten mithil- fe standardisierter Fragebögen interviewt, um den Verlauf der Er- krankung zu dokumentieren. Die

Wie verlaufen Demenzerkrankungen? Welche Unterstützung benötigen Betrof- fene und Angehörige zu welchem Zeitpunkt? Mit diesen Fragen befasst sich das „Digitale Demenzregister Bayern“, kurz „digiDEM Bayern“. Ziel des Versor- gungsprojekts ist es, die Situation der Betroffenen und Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Im Zentrum stehen digitale Angebote und zurzeit werden noch Kooperationspartner gesucht. Mit seinem Gastbeitrag in KVB FORUM will Professor Dr. med. Peter Kolominsky-Rabas seine niedergelassenen Kollegen motivieren, das Projekt zu unterstützen.

DEMENZ BESSER VERSTEHEN

Peter Kolo- minsky-Rabas – Direktor des Interdisziplinä- ren Zentrums für Health Tech- nology Assess- ment (HTA) und Public Health an der Friedrich- Alexander-Uni- versität Erlan- gen-Nürnberg – will die Situation der von Demenz Betroffenen und ihrer Angehöri- gen nachhaltig verbessern.

(20)

VERSORGUNGSFORSCHUNG 20

Befragungen werden nach qualifi- zierten Schulungen durch das digiDEM Bayern-Team durch regio- nale Partner geleistet, sodass digi- DEM Bayern vor Ort „ein Gesicht“

haben wird und das erworbene Wissen auch in den Regionen verbleiben wird.

Register als wichtige Säule der Demenzforschung

Um die klinische Komplexität und den Langzeitverlauf einer Erkran- kung besser zu verstehen, ist die Erfassung von Langzeitdaten zur Behandlung, Versorgung und An- gebotsnutzung von Menschen mit Demenz und zur Belastung pfle- gender Angehöriger in der realen Versorgungslandschaft notwendig.

Patientenregister, die Betroffene mit definierten, meist chronisch verlaufenden Erkrankungen erfas- sen – wie beispielsweise Demenz- register – sind eine wichtige Quelle für derartige Daten. Auf dieser

Basis können Versorgungslücken erkannt und die entsprechenden Unterstützungsbedarfe langfristig und nachhaltig geplant und sicher- gestellt werden. Einen aktuellen Stand sowohl der weltweit bereits abgeschlossenen als auch der noch laufenden Register zur Demenz bietet eine Übersicht von Krysinska und Brodaty aus dem Jahr 2017. Die Autoren haben weltweit insgesamt 31 Demenzregister identifiziert. Für die Bundesrepublik Deutschland benennt diese Übersichtsarbeit nur ein einziges Demenzregister: das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geför- derte Projekt „Bayerischer Demenz Survey“ (BayDem, siehe auch https://www.ncbi.nlm.nih.gov/

pubmed/28576507).

Vorarbeiten zu digiDEM Bayern:

der Bayerische Demenz Survey digiDEM Bayern baut auf den Bay- Dem-Ergebnissen auf. An der multi- zentrischen Längsschnittstudie

(durchgeführt in Dachau, Erlangen und Kronach) haben rund 700 Men- schen mit Demenz und ihre pflegen- den Angehörigen teilgenommen.

BayDem konzentrierte sich insbe- sondere auf zuhause lebende Men- schen mit Demenz und ihre pflegen- den Angehörigen. Im Zeitraum von Februar 2015 bis Dezember 2017 wurden Daten zu den Diagnose- pfaden, zur Behandlung und zur Versorgung mit weiteren Angebo- ten sowie zur Situation der pfle- genden Angehörigen erhoben (Abschlussbericht: https://www.

stmgp.bayern.de/pflege/demenz/).

Es zeigte sich, dass die Diagnose einer Demenz bei weniger als der Hälfte der Betroffenen (zirka 45 Prozent) innerhalb eines Jahres nach Auftreten der ersten Sympto- me gestellt wurde. Die Zeit von den ersten Symptomen bis zur Diagno- se betrug durchschnittlich 16 Mo- nate. Durch die Pflege ihrer Fami- lienmitglieder fühlten sich rund 37 Prozent der Angehörigen schwer Über nieder-

gelassene Ärzte sucht das Projekt noch Patienten mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen für Interviews mit standardisierten Fragebögen.

Referenzen

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