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Zuweisung der bilanzierten Reserven zum "Übrigen Eigenkapital" (Nr. 844) Bericht an den Einwohnerrat

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Finanzkoordinationskommission

Zuweisung der bilanzierten Reserven zum "Übrigen Eigenkapital" (Nr. 844) Bericht an den Einwohnerrat

Die Kommission hat sich an ihrer ersten Sitzung intensiv mit dem Thema „Spezialfinanzie- rungen“ im Allgemeinen wie auch im Speziellen bezüglich des vorliegenden Berichts ausein- andergesetzt.

Die Vorlage besagt, dass nach einer (Ende Jahr ablaufenden) Übergangsfrist die aus alter Rechnung vor Prima vorhandenen Eigenkapitalpositionen „zweckgebundene Reserven“ in das „übrige Eigenkapital“ fliessen sollen.

Diese Positionen wurden anfangs des Prima-Prozesses noch so belassen, da der Umgang mit Spezialfinanzierungen noch nicht abschliessend geklärt werden konnte. Es hat sich nach dreijähriger Erfahrung mit dem neuen Rechnungsmodell gezeigt, dass solche Spezialfinan- zierungen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht notwendig sind.

Jede Spezialfinanzierung braucht bei deren Begründung eine eigene Ordnung. Der Einwoh- nerrat würde daher zweimal über das gleiche Projekt debattieren, nämlich beim Erlass der Spezialfinanzierung und deren Ordnung, und ein zweites Mal anlässlich der entsprechenden Verpflichtungskreditvorlage nach Ablauf möglicherweise vieler Jahre. Das Parlament könnte aber beim zweiten Mal die Vorlage durchaus ablehnen, weil dann möglicherweise andere Prioritäten gesetzt werden. Der entsprechende Betrag würde dann wieder ins übrige Eigen- kapital fliessen.

Würden Spezialfinanzierungen gebildet, hätten diese keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität zum Zeitpunkt der Investition. Vom Zeitpunkt der Bildung einer Spezialfinanzierung bis zum Baubeginn des eigentlichen Projekts könnten einige Jahre vergehen. Bis zum Pro- jektstart kann sich die finanzielle Situation der Gemeinde grundlegend geändert haben.

Der Kommission ist es aber wichtig festzuhalten, dass dabei der Einfluss des Parlamentes in keiner Weise geschmälert wird, wenn die heute vorliegenden „zweckgebundenen Reserven“

(Teil des Eigenkapitals) in die Bilanzposition „übriges Eigenkapital“ übertragen werden. Vor- lagen über SFr. 200’000.- müssen dem Parlament vorgelegt werden; Zukunftsplanung und politische Gewichtung erfolgen in den Sachkommissionen und werden mittels der Leis- tungsaufträge umgesetzt. Ferner kann auch mit einem parlamentarischen Auftrag Einfluss genommen werden.

Die Kommission beschliesst daher einstimmig:

www.riehen.ch

(2)

Die Kommission nimmt Kenntnis vom Bericht und stimmt den Schlussfolgerungen des Ge- meinderates zu.

Seite 2

Die Kommission empfiehlt dem Einwohnerrat, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und auf die Bildung von Spezialfinanzierungen zu verzichten.

Riehen, den 7. November 2005

Der Präsident der Finanzkoordinationskommission:

Thomas Strahm

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