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Bericht an den Einwohnerrat

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Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF)

Reg. Nr. 1.3.2.3 Axioma: 1668 Nr. 18-22.034.02

Bericht der Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) zum Rahmenkredit 2019 bis 2021 für die Instandhaltungs- und Instand- setzungsmassnahmen der Liegenschaften der Primarstufe, inkl. Rechen- schaftsbericht über den Rahmenkredit 2017 und 2018

Bericht an den Einwohnerrat

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) hat an ihren Sit- zungen vom 2. und 10. September 2019 den obgenannten Rahmenkredit und Rechen- schaftsbericht behandelt. Dabei lag ihr der Mitbericht der Sachkommission Bildung und Fa- milie (SBF) als noch nicht genehmigter Entwurf vor.

Aus diesem Grund hat sich die Sachkommission ausschliesslich auf die finanztechnischen und liegenschaftsspezifischen Fragen der Vorlage und des Rechenschaftsberichts be- schränkt und einen allenfalls vorhandenen bildungspolitischen Aspekt nicht berücksichtigt.

Allgemeines

Die Sachkommission stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Finan- zen und Bildung und Familie gut ist; die Nutzerbedürfnisse scheinen abgeholt zu werden.

Der mehrjährige Rahmenkredit ermöglicht mehr Flexibilität, auch in Bezug auf Terminset- zung und Realisierungsphase. Mit dem 3-Rollen-Modell wird auch die Entwicklungsrichtung der Zusammenarbeit unterstützt. Zu diskutieren wäre nach Meinung der Sachkommission noch, welchen Standard die Gemeinde Riehen für die Schulhausliegenschaften umsetzen möchte.

Auch stellen die beiden Sachkommissionen fest, dass das Geschäft relativ spät dem Parla- ment vorgelegt wurde, ist ein Teil der Periode doch bereits angebrochen. Seitens Gemein- derats wird die Verspätung insbesondere auch auf die noch notwendige Ausarbeitung des Rechenschaftsberichts für den Rahmenkredit 2017 und 2018 zurückgeführt, welcher seit der Übernahme der Schulliegenschaften in der Verantwortung der Gemeinde Riehen liegt. Künf- tig soll der Rahmenkredit periodengerecht vorgelegt werden.

Rahmenkredit

Die Sachkommission begrüsst, dass der Gemeinderat aus Synergie- und Effizienzgründen entschieden hat, den technischen Gebäudeunterhalt für die Schulhausliegenschaften inklu- sive Service und Pikettdienst bei der bisher zuständigen kantonalen Stelle zu belassen und mittels Leistungsvereinbarung bei dieser einzukaufen, um keine neuen gemeindeinternen Ressourcen aufbauen zu müssen. Dabei liess sich die Sachkommission im Detail über die Zusammensetzung und Leistungen informieren, welche mit dem veranschlagten Honorar abgegolten werden.

Die Sachkommission liess sich auch die weiteren einzelnen Positionen und Fälligkeiten er- läutern, was insofern notwendig war, als dass die Vorlage doch unübersichtlich und teilweise

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Seite 2 auch ungenau erstellt wurde. So ist zum Beispiel der in der Vorlage zu bewilligende Betrag nicht in den Unterlagen ersichtlich oder einfach herleitbar. Auch sind die Abgrenzungen zweier Perioden missverständlich bezeichnet worden. Diesbezüglich wünscht sich die Sach- kommission wie auch die mitberichtende SBF künftig verständliche, transparente und nach- vollziehbare Tabellen und Erläuterungen bereits in der Vorlage. Ebenfalls wünscht sich die SPBF detailliertere Angaben zu dem Zustand der einzelnen Immobilien. Diesem Wunsch soll in dem bereits schon einmal erwähnten separat zu erstellenden Immobilienbericht (ana- log dem Informatikbericht) der Gemeinde entsprochen werden.

Grundsätzlich sind die Zahlen nicht überraschend, sie wurden bereits bei der Vorlage zur Schulhausübernahme so angenommen. Die veranschlagten Kosten entsprechen den An- sätzen im Kanton. Nicht von diesem Rahmenkredit betroffen sind nicht baulich bedingte Ausstattungswünsche und weitere Infrastruktur, IT usw., diese werden vom Betrieb selber beschafft. Ebenfalls nicht inbegriffen sind ausserordentliche Kosten wie bspw. Beseitigung von Radon-Problemen oder Erdbebenertüchtigung. Falls notwendig, müssen solche Investi- tionen separat und losgelöst vom Unterhalt veranschlagt werden.

Rechenschaftsbericht

Die Sachkommission wird darüber informiert, dass im Verlauf des Rahmenkredits 2017 und 2018 einzelne geplante Teilsanierungen nicht notwendig waren und zu einem späteren Zeit- punkt ausgeführt werden können, weshalb ein Anteil des bewilligten Rahmenkredits zurück- gestellt werden konnte. Generell sei die Abteilung Bildung und Familie mit der Ausführung des ordentlichen und ausserordentlichen Unterhalts 2017 und 2018 zufrieden.

Antrag der Sachkommission

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) folgt dem Antrag der mitberichtenden Sachkommission Bildung und Familie (SBF) und beantragt einstimmig, den Rechenschaftsbericht über den Rahmenkredit der Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis zu nehmen und den für die Instandhaltung und Instandsetzung der Schulliegenschaften der Primarstufe für die Jahre 2019 bis 2021 neuen Rahmenkredit von CHF 6'180’000 zulasten der Spezialfinanzierung des baulichen Unterhalts von Schulliegenschaften zu genehmigen.

Riehen, 12. September 2019

Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen

Thomas Strahm, Präsident

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