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Bericht der Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) zur Vorlage „Neuregelung der beruflichen Vorsor-ge der Gemeinde Riehen“

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Sachkommission SPBF

Reg. Nr. 1.3.2.3 Nr. 14-18.026.02

Bericht der Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) zur Vorlage Neuregelung der beruflichen Vorsor- ge der Gemeinde Riehen

(Vorlage Nr. 14-18.026.01)

Bericht an den Einwohnerrat

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) hat an insgesamt drei Sitzungen zwischen dem 24. November 2014 und dem 2. Dezember 2014 zusammen mit Gemeindepräsident Hansjörg Wilde, Vize-Gemeindepräsident und Vorsitzenden der Pa- ritätischen Kommission Pensionskasse Daniel Albietz, Patrick Spuhler von der Swisscanto Vorsorge AG und David Studer vom Fachbereich Recht der Gemeinde Riehen die Vorlage intensiv diskutiert und erörtert.

I Allgemeines

Die Vorsorgelösung der Gemeinde Riehen bei der Pensionskasse Basel-Stadt ist gut aufge- stellt und bietet den Arbeitnehmenden grosszügige und sichere Leistungen an. Die Gründe für die trotzdem notwendige Revision sind einerseits eigentlich ein glücklicher und anderer- seits das rekordtiefe Zinsniveau: Die Bevölkerung und damit auch die Arbeitnehmenden der Gemeinde Riehen resp. die Pensionäre leben länger als dies in der aktuell gültigen Rege- lung der Vorsorge der Gemeinde Riehen einberechnet ist. Und der zur Bestimmung der Vor- sorgekapitalien der Rentenbeziehenden einberechnete technische Zinssatz von 4,0% ist im Vergleich zum rekordtiefen Zinsniveau deutlich zu hoch und muss deshalb gesenkt werden.

Um die Pensionskasse der Gemeinde Riehen auch künftig auf gesunden Füssen zu wissen und künftige Renten nicht zu gefährden, ist deshalb eine Revision nötig. Die Revision hält sich sehr stark an diejenige des Kantons Basel-Stadt mit dem Ziel, dass die Mitarbeitenden ohne grosse Unterschiede zwischen der Gemeinde Riehen und dem Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber auswählen können und Riehen damit gegenüber dem Kanton kein Wettbe- werbsnachteil erfährt.

II Erläuterungen zum straffen Terminplan

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gingen nach Meinung der Kommission kor- rekterweise von der Annahme aus, dass die Neuregelung der beruflichen Vorsorge der Ge- meinde Riehen Mitte des Jahres 2015 zu beschliessen sei. Am 10. Oktober 2014 erhielt die Gemeinde ein Schreiben der Pensionskasse BS (PKBS) - die Kommission hat dieses Schreiben eingesehen. Darin wird erklärt, dass die Frist um ein halbes Jahr vorverlegt wer- den muss, wenn die Gemeinde Riehen den identischen Weg wie der Kanton einschlagen,

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Seite 2 also ihr Vorsorgewerk ebenfalls im System der Teilkapitalisierung führen möchte. Insbeson- dere müsse der Entscheid “Voll- oder Teilkapitalisierung“ vor dem 31. Dezember 2014 ge- troffen werden. Der Grund für diese Fristverschiebung sind gemäss PKBS zeitliche Vorga- ben der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB). Diese wiederum verweist auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG):

Danach muss am 1. Januar 2015 für die Teilkapitalisierung zwingend eine Staatsgarantie sowie ein Finanzierungsplan vorliegen.

Gemäss dem Reglement für die Paritätische Kommission Pensionskasse (vom 13. Dezem- ber 2011) § 19 benötigt der vorgesehene neue Anschlussvertrag die Zustimmung der Paritä- tischen Kommission Pensionskasse, weshalb die Vorlage zuerst in dieser beraten und schliesslich in vorliegender Form verabschiedet wurde. Nach der ebenfalls erfolgten Zu- stimmung des Gemeinderats wurde die Vorlage sämtlichen Einwohnerratsmitgliedern am 20. November 2014 zugestellt. Da die Vorlage in der Dezembersitzung des Einwohnerrats beschlossen werden muss und die SPBF ihren Bericht bis am Freitag, dem 5. Dezember 2014 verfasst und verabschiedet haben musste, blieben für die Beratung in der Sachkom- mission exakt fünfzehn (in Zahlen: 15) Tage.

Die Beratungen einer komplexen Vorlage in einer derart knappen Frist verlangen von den Kommissionmitgliedern vieles ab und drängen diese an den Rand des Milizsystems. Der Kommission ist es wichtig festzuhalten, dass gemäss ihrer Meinung der Gemeinderat kein Verschulden hat am engen Zeitplan und auch versucht hatte, die Frist nochmals ein halbes Jahr hinauszuschieben. Auch wenn nicht alle Kommissionsmitglieder von der Auslegung des BVG durch die BSABB überzeugt sind, so ist die Kommission der Auffassung, dass der Ge- meinderat richtig gehandelt hat. Eine Begehung des Rechtswegs hätte im Falle einer Nie- derlage eine zu grosse Zeiteinbusse zur Folge gehabt. Ebenfalls ist die Kommission über- zeugt, dass die Qualität der Vorlage sowie die der Diskussionen und Beratungen nicht unter dem gedrängten Zeitplan gelitten haben. Auf entsprechende Ausnahmen wird in den folgen- den Kapiteln dieses Berichts eingegangen.

III Erläuterungen zum Vorgehen

Obwohl eine Verabschiedung der Vorlage durch den Einwohnerrat und durch die Paritäti- sche Kommission Pensionskasse (PKPK) zwingend ist, bedeutet dies nicht, dass der Ein- wohnerrat keine Änderungen an der Lösung vornehmen darf. Bedingung einer allfälligen Änderung wäre aber, dass anschliessend die PKPK der Änderung resp. der geänderten Vor- lage ebenfalls zustimmt. Stimmt eines der Gremien nicht zu, ist ein Anschluss an die PKBS in Form der Teilkapitalisierung nicht mehr möglich. Die Pensionskasse der Gemeinde Rie- hen müsste in diesem Fall in das System der Vollkapitalisierung überführt werden, wobei die anderen Punkte in dieser Vorlage nochmals neu verhandelt werden müssten.

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Seite 3 IV Diskussionen und Standpunkte der Kommission 1. Voll- oder Teilkapitalisierung

Patrick Spuhler erklärte der Kommission sehr kompetent, was die Vor- und Nachteile von Voll- und Teilkapitalisierung sind und aus welchen Gründen sich welches Gremium für wel- che Variante entschieden hat.

Vollkapitalisierung

Vorteile: Wegfall der Staatsgarantie, gleiche Stellung wie eine privatrechtliche Stiftung, keine Abhängigkeit von Bestandesstruktur, Teilliquidationen einfacher möglich.

Nachteile: Einmalig hohe und sofortige Kostenbelastung für Sanierung oder lange Sanie- rungsdauer, insbesondere wenn auch die für eine stabile Vollkapitalisierung notwendige Wertschwankungsreserve aufgebaut werden soll.

Teilkapitalisierung

Vorteile: Keine einmalig hohen Kosten, Deckungsgrad von bis zu 80% tolerierbar.

Nachteile: Nur Kanton oder Gemeinde können Staatsgarantie ausstellen, anfällig für demo- graphische Veränderungen, Staatsgarantie fällt erst spät weg.

Die Kommission bevorzugt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile die in der Vorlage vor- geschlagene Teilkapitalisierung. Insbesondere ist der hohe Betrag, der bei einer Vollkapitali- sierung sofort eingeschossen oder saniert werden müsste (bis zu 30 Mio. CHF inkl. Wert- schwankungsreserve) der Kommission zu hoch.

2. Primatwechsel und Senkung des technischen Zinssatzes

Um die Pensionskasse der Gemeinde Riehen langfristig und nachhaltig aufzustellen und damit allen Arbeitnehmenden auch in Zukunft eine gute und sichere Rentenlösung garantie- ren zu können, ist die Kommission einstimmig der Meinung, dass die Pensionskasse der Gemeinde Riehen in den Beitragsprimat wechseln muss und der technische Zinssatz von aktuell 4,0% auf 3,0% zu senken ist.

3. Beitragsschlüssel

Mehrere Mitglieder der Kommission hätten gerne über einen neuen Beitragsschlüssel disku- tiert. Im Speziellen hätten sie eine Erhöhung des Anteils der Arbeitnehmerbeiträge von aktu- ell 33% auf 40% befürwortet - die damit beim Arbeitgeber verbundene Einsparung hätte man zur Stärkung des Deckungsgrads verwenden können. Die Arbeitnehmervertreter in der PKPK deklarierten diesen Punkt der Vorlage aber als “nicht verhandelbar“, weshalb die SPBF weitere Bestrebungen in diese Richtung unterliess.

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Seite 4 Beschliesse der Einwohnerrat eine Änderung des Beitragsschlüssels und die PKPK stimmte dieser nicht zu, so bliebe keine Zeit, um die Vorlage nochmals im Einwohnerrat zu diskutie- ren. Die Vorlage und damit die Möglichkeit des Systems der Teilkapitalisierung wären ge- scheitert. Die Kommission ist deshalb einstimmig der Meinung, dass der Beitragsschlüssel im Sinne des Kompromisses und der gesamtheitlichen Lösung nicht verändert und somit ein Scheitern der Vorlage nicht riskiert werden soll.

4. Besitzstandslösungen

Die Kommission hält in ihrer Mehrheit fest, dass alle Formen von Besitzstandslösungen nicht gerecht gegenüber anderen und insbesondere jüngeren Versicherten als solches sind.

Gleichzeitig ist sich die Kommission der sozialen Verantwortung bewusst, wonach es gegen Treu und Glauben verstossen würde, Mitarbeitenden, die kurz vor der Pensionierung ste- hen, in eine neue, veränderte Vorsorgelösung zu zwingen. Die Kommission ist deshalb ein- stimmig der Meinung, dass die Besitzstandskosten von rund 6,3 Mio. CHF gerechtfertigt sind. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass die Beträge nicht ideal verteilt sind - so werden in der vorgeschlagenen Lösung ältere Arbeitnehmende gegenüber jüngeren und insbesondere gegenüber dienstälteren Arbeitnehmenden bevorteilt. Die Kommission disku- tierte diesen Punkt der Vorsorgelösung sehr genau und liess sich von den zugezogenen Ex- perten diverse Listen der Alter- und Dienstaltersverteilung aushändigen. Weiter diskutierte die Kommission weitere mögliche Varianten, die das Dienstalter mehr – resp. das Lebensal- ter weniger - berücksichtigen.

Aufgrund der Tatsache, dass eine andere Variante, die das Dienstalter resp. die Beitragsjah- re stärker bevorzugen würde, wieder zuerst durch die PKPK müsste und erste Rückmeldun- gen eher negativ waren, verzichtet die SPBF auf eine abweichende Variante. Die Tatsache, dass also z.B. ein 56-Jähriger, der erst kürzlich zur Gemeinde gestossen ist, 60% Besitz- stand erhält, während ein 45-Jähriger, der schon seit 20 Jahren bei der Gemeinde arbeitet, nur knapp 53% (= 20/38) Besitzstand erhält, würde also gemäss Vorlage und Antrag der Kommission Realität.

Gemäss Vorlage könnten allerdings auch erst künftig Eingestellte von einem Besitzstand profitieren. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit der Auffassung, dass ein Besitzstand etwas ist, das man behält. Bei neueingestellten, älteren Mitarbeitenden darf dies also nicht der Fall sein, da sie zum Besitzstand noch nichts “beigetragen“ haben. Die Kommission stellt des- wegen den Antrag, die Vorlage mit folgendem Satz zu ergänzen:

“Es besteht nur für diejenigen aktiv Versicherten ein Anrecht auf Besitzstand, die bei Inkraft- treten der Lösung mindestens ein Beitragsjahr aufweisen.“

Die neue Lösung wird auf 1. Januar 2016 in Kraft treten, d.h. vom Besitzstand sollen nur diejenigen Mitarbeitenden profitieren, die bis zum 31. Dezember 2014 angestellt worden sind. Die Kommission weist darauf hin, dass im Ergänzungsantrag mit Absicht der Begriff

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Seite 5 “Beitragsjahr“ verwendet wurde. Da die Pensionskasse der Gemeinde Riehen der Pensi- onskasse des Kantons Basel-Stadt angeschlossen ist, zählen bereits geleistete Beitragsjah- re in der Pensionskasse Basel-Stadt auch für die Pensionskasse der Gemeinde Riehen.

Damit ist auch sichergestellt, dass für Lehrpersonen, die in den kommenden Monaten und Jahren vom Kanton nach Riehen wechseln, kein Nachteil entsteht.

5. Erhöhung Rücktrittsalter, Stabilisierungsmassnahmen

Die Kommission ist wie die PKPK der Meinung, dass für eine nachhaltige Revision der be- ruflichen Vorsorge der Gemeinde Riehen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten müssen. Auf Seiten der Arbeitnehmenden sind dies Stabilisierungsbeiträge (3,8 Mio. CHF), Teuerungs- verzicht Rentenbeziehende (5,4 Mio. CHF) und die Erhöhung des Rücktrittsalters (10 Mio.

CHF, ausgewiesen Werte jeweils für 10 Jahre berechnet). Auf Seiten der Arbeitgeberin sind dies ebenfalls Stabilisierungsbeiträge (10,8 Mio. CHF), Besitzstandskosten (6,3 Mio. CHF) und eine Einmaleinlage zur Stärkung des Deckungsgrades (4,2 Mio. CHF). Auf Seite 16 der Vorlage ist diese Lastensymmetrie aufgelistet. Die Kommission anerkennt die in etwa gleich hohen Beiträge der beiden Seiten (je rund 20 Mio. CHF) und empfindet diese als nachhaltig und fair.

6. Magistratslösung

Im Gegensatz zur kantonalen Lösung enthält die Riehener Lösung keine Magistratslösung.

Die Gemeinderatsmitglieder und der Gemeindepräsident verfügen über dieselbe Vorsorge- lösung, wie dies auch bei allen anderen Mitarbeitenden der Fall ist. Auf Nachfrage der Kommission wurde ihr erklärt, dass dies auf das unterschiedliche Arbeitspensum von Regie- rungsräten und Gemeinderäten zurückzuführen ist. Demensprechend ist der Gemeinderat weiterhin ein Nebenamt und erhält nach der Amtszeit kein Ruhegehalt oder ähnliches.

V Anmerkung der Kommission

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) macht hiermit alle Mitglieder des Einwohnerrats darauf aufmerksam, dass es sich bei der Vorlage „Neurege- lung der beruflichen Vorsorge der Gemeinde Riehen“ um eine äusserst komplexe und fein austarierte Lösung handelt. Sollten im Ratsplenum Änderungsanträge gestellt werden, so bittet die Kommission die Antragstellenden, dabei sämtliche Folgen zu beachten und zu be- rücksichtigen. Insbesondere muss auf den besonderen Umstand Rücksicht genommen wer- den, dass die Paritätische Kommission Pensionskasse allfälligen Änderungen auch zustim- men muss.

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Seite 6 VI Antrag der Kommission

Die Sachkommission bedankt sich bei Hansjörg Wilde, Daniel Albietz, Patrick Spuhler und David Studer für die kompetenten Erläuterungen und beantragt dem Einwohnerrat, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlüssen auf den Seiten 19, 20 und 21 der „Vorlage Neu- regelung der beruflichen Vorsorge der Gemeinde Riehen“ (Nr. 14-18.026.01) inkl. der Er- gänzung:

“Es besteht nur für diejenigen aktiv Versicherten ein Anrecht auf Besitzstand, die bei Inkraft- treten der Lösung mindestens ein Beitragsjahr aufweisen.“

zuzustimmen.

Riehen, 4. Dezember 2014

Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen

Patrick Huber, Präsident Beilage:

Gesetz betreffend die Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt (Pensionskassengesetz) vom 4.6.2014

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8B 1 1 333 1 333 8 1 8 333 8 3 1 3 1

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Referenzen

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