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Bericht der Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) zum Leistungsauftrag für den Politikbereich „Finanzen und Steuern“ (Produktgruppe 2) für die Jahre 2018 bis 2021 Bericht an den Einwohnerrat

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Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF)

Reg. Nr. 1.3.1.8 Nr. 14-18.136.02

Bericht der Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) zum Leistungsauftrag für den Politikbereich „Finanzen und Steuern“

(Produktgruppe 2) für die Jahre 2018 bis 2021 Bericht an den Einwohnerrat

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) hat an der Sitzung vom 14. August 2017 die Vorlage zusammen mit Gemeinderat Christoph Bürgenmeier und Abteilungsleiter Reto Hammer diskutiert.

I Allgemeines & Ausganglage

Der Leistungsauftrag im Bereich Finanzen und Steuern (Produktegruppe 2) ist mit einem vom Gemeinderat beantragten Globalkredit von CHF 3'566'000 für die Jahre 2018 bis 2021 der kleinste Leistungsauftrag seiner Art. Die SPBF hat sich bereits frühzeitig während der Legislatur mit dem kommenden Leistungsauftrag beschäftigt. Bei diesen frühzeitigen Bera- tungen hat sich die SPBF zum Ziel gesetzt, alle Ziele genau zu analysieren und jeweils die Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Zum einen sollen mit den Leistungs- und Wirkungszielen die Hauptaufgaben im Politikbereich 2 abgedeckt und zum anderen diese leicht überprüfbar sein.

II Diskussions- und Standpunkte in der Sachkommission

Der beantragte Leistungsauftrag von 2018 bis 2021 ist mit CHF 3'566'000 rund

CHF 700'000 teurer als dies der laufende Leistungsauftrag war. Dies ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen. Zum einen wurden aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses die Allmendgebühren von etwa CHF 50'000 pro Jahr erlassen - resp. einem anderen Zweck zugeführt. Zum anderen muss für die Abteilung "Steuer" eine neue Software namens NEST angeschafft werden (vgl. separate Vorlage). Die laufenden Lizenzkosten dieser Software wurden im Leistungsauftrag bereits eingerechnet, welche den zweiten Hauptgrund für die Erhöhung darstellen.

- Seite 5, Leistungsziel 2.1.

Da in den letzten Jahren das Zahlungsziel nie überschritten worden ist und dies auch wei- terhin so bleiben soll, ist die SPBF der Meinung, dieses Leistungsziel müsse angepasst werden. Sollte das Zahlungsziel künftig einmal überschritten werden, ist es notwendig, dass dies begründet und analysiert wird. Das Ziel der Überschreitungen von vornherein auf ma- ximal drei zu setzen, erscheint der Sachkommission zu wenig ambitioniert.

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Seite 2 - Seite 8 und 9, Produkt Immobilienbewirtschaftung

Die Kommission regt an, sich ähnlich wie im Kanton Gedanken darüber zu machen, wie An- reize geschaffen werden können, damit grosse Wohnungen, die nur noch von wenigen Per- sonen bewohnt sind, wieder für Familien frei werden. Eine Umsetzung dürfte jedoch nicht einfach sein, da das gemeindeeigene Immobilienportfolio zu klein ist, um jeweils eine kleine- re Wohnung als Ersatz anzubieten und zum anderen keine komplexe Subventionsstruktur aufgebaut werden soll. Ebenfalls möchte die Sachkommission keine starre Regelungen zu- rück, wie sie früher bestanden und Mietparteien ausziehen mussten, wenn nicht mehr genü- gend Personen im Haushalt wohnten. Die SPBF verzichtet daher in diesem Bereich auf ei- nen Änderungsantrag, würde es jedoch schätzen, wenn die Lage weiterhin überwacht und möglich Massnahmen vorgeschlagen werden.

- Seite 11, 4.4. Produkt Wirtschaftskoordination

Die SPBF begrüsst die Entwicklungen der letzten Jahre, die zu einem regen Austausch zwi- schen den Gewerbetreibenden und der Verwaltung geführt haben. Ebenfalls erfreulich ist die Tatsache, dass eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung gefunden werden konnte, was die Allmendgebühren angeht. Diese werden nun wieder erhoben, fliessen jedoch nicht in die Gemeindekasse sondern zur Belebung der beiden Zentren zurück. Diesen Umstand möchte die SPBF neu im Leistungsauftrag verankern.

III Anträge der Kommission

Die Sachkommission bedankt sich bei Christoph Bürgenmeier und Reto Hammer für die kompetenten Erläuterungen und stellt folgende Anträge einstimmig an den Einwohnerrat:

Änderungsantrag 1:

Das Leistungsziel 2.1. auf Seite 5 ist wie folgt abzuändern:

Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde und die fristgerechte Abwicklung des Zahlungs- verkehrs werden jederzeit gewährleistet.

Es wird höchstens dreimal pro Jahr das Zahlungsziel aus Gründen des Cash Managements überschritten.

Das Zahlungsziel wird nicht überschritten.

Änderungsantrag 2:

Beim Produkt Wirtschaftskoordination auf Seite 11 ist unter 3. Andere Vorgaben der Punkt 3.1. zu ergänzen:

Der Gemeindeertrag aus den Allmendgebühren in der Höhe von rund CHF 50'000 soll in Absprache mit dem Gemeindemarketing für die Belebung der Zentren Dorf und Rauracher eingesetzt werden.

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Seite 3 Beschluss:

Die Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen (SPBF) beantragt dem Einwohnerrat für den Bereich Finanzen und Steuern (Produktgruppe 2) den Leistungsauf- trag mit seinen Zielen und Vorgaben an den Gemeinderat für die Jahre 2018 bis 2021 zu bewilligen und den zugehörigen Globalkredit im Betrag von CHF 3‘566‘000 zu sprechen.

Der Betrag basiert auf dem Basler Index der Konsumentenpreise (Stand Juni 2017). Die Anpassung erfolgt jährlich jeweils auf den 1. Januar des nachfolgenden Jahrs, erstmals per 1. Januar 2019.

Riehen, 20. August 2017

Sachkommission Publikumsdienste, Behörden und Finanzen

Patrick Huber, Präsident

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