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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 28195 Bremen
Schulen der Stadtgemeinde Bremen
nachrichtlich:
Magistrat Bremerhaven - Schulamt -
Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 230 T (04 21) 361 6550 F (04 21) 496 6550 E-Mail:
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Bremen, 11. April 2019
Informationsschreiben Nr.69/2019
72-Stunden-Sozialaktion des BDKJ in Niedersachsen vom 23. bis 26. Mai 2019 Hier: Möglichkeit einer Befreiung vom Unterricht
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeit vom 23. bis 26. Mai 2019 findet im Bistum Hildesheim die „72-Stunden-Sozialaktion“ des BDKJ (Bund Deutscher Katholischer Jugend) statt. Die 72-Stunden-Sozialaktion ist die bundesweite Aktion des BDKJ und die größte Jugend-Sozialaktion in Deutschland. Bereits 2013 fand sie sehr erfolgreich statt.
Kinder und Jugendliche haben in vielfaltigen Aktionsgruppen 72 Stunden Zeit für die Bewältigung einer bestimmten Aufgabe, in der das solidarische Miteinander im Mittelpunkt steht. Die Aufgaben werden in vielen Bereichen sozialen Engagements eingebettet sein – z.B. in Geflüchteten Hilfe, in Seniorenzentren oder im Kindergarten, in interkulturellen Kooperationen, bei der Organisation von Diskussionsrunden oder Straßenfesten, bei der Gestaltung politischer Aktionen oder bei der kind- und jugendgerechten Gestaltung der eigenen Umgebung.
Die Veranstaltung fällt in dem Zeitraum Donnerstag, 23.05. bis Freitag, 24.05.2019 in die Unterrichtszeit des Bundeslandes Bremen.
Ich bitte Sie daher, für die Schülerinnen und Schüler, die an der „72-Stunden-Sozialaktion“ helfen oder mitwirken möchten oder Interesse an der Teilnahme haben, eine Unterrichtsbefreiung auf Antrag der Erziehungsberechtigten wohlwollend zu prüfen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung im Einzelfall ggf. noch bevorstehende Prüfungs- bzw. Nachprüfungstermine.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sind grundlegend darauf hinzuweisen, dass evtl. Nachteile, die ihnen durch den Unterrichtsausfall entstehen, von ihnen selbst zu verantworten sind. Die Teilnahme stellt keine schulische Veranstaltung dar.
Lehrkräfte können nicht freigestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Joachim Böse