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Informationsschreiben Nr. 01/2014 35. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Stuttgart vom 03. bis 07. Juni 2015; hier: Möglichkeit einer Befreiung vom Unterricht

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Bremen, 02.01.2014

Informationsschreiben Nr. 01 /2014

35. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Stuttgart vom 03. bis 07. Juni 2015 Hier: Möglichkeit einer Befreiung vom Unterricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit vom 3. bis 7. Juni 2015 findet in Stuttgart der 35. Deutsche Evangelische Kirchentag 2015 statt. Der Deutsche Evangelische Kirchentag hat in der Bundesrepublik als zentrales gesellschaft- liches und kirchliches Ereignis gerade für Schülerinnen und Schüler aber auch für Lehrerinnen und Lehrer Bedeutung erlangt. Neben der Auseinandersetzung mit Glaubensfragen bietet der Kirchentag einen großen Anteil an Veranstaltungen mit gesellschaftspolitischen Themen wie Wirtschaft und Ökologie, Vielfalt der Kulturen, Religionen und Toleranz, Inklusion und bürgerschaftlichem Engagement. Traditionell befinden sich unter den Helferinnen und Helfern, Mitwirkenden und Teilnehmenden auch viele Schülerinnen und Schüler.

Die Veranstaltung fällt von Mittwoch, 3. Juni 2015 bis Freitag, 5. Juni 2015 in die Unterrichtszeit des Bundeslandes Bremen (Sommerferien: 23.07.-02.09.2015). Bitte beachten Sie, dass bereits direkt im Anschluss an den Kirchentag ab Montag dem 08.06.2015 verbindlich die schriftlichen Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe beginnen.

Ich bitte Sie, für die Schülerinnen und Schüler, die beim Kirchentag helfen oder mitwirken möchten oder Interesse an der Teilnahme haben, insbesondere auf die Prüfungstermine hinzuweisen. Eine Unterrichtsbefreiung auf Antrag von Erziehungsberechtigten sollte wohlwollend geprüft werden.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sind allerdings darauf hinzuweisen, dass evtl. Nachteile, die Ihnen durch den Unterrichtsausfall entstehen, von ihnen selbst zu verantworten sind.

Lehrkräfte können nicht freigestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

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