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Kriminalitätsbekämpfung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

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Academic year: 2021

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I

BKA - Vortragsreihe

I

KRIMINALlTÄTSBEKÄMPFUNG

ALS

GESAMTGESELLSCHAFTLICHE

AUFGABE

Band33

Bundeskriminalamt Wiesbaden

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Die "BKA-Vortragsreihe" enthält die Referate und Diskussionsbeiträge der Arbeitstagungen des Bundeskriminalamtes.

Zitiervorschlag:

Edwin Kube, Rechtsgrundlagen polizeilicher Datenverarbeitung; in: BKA-Vortragsreihe Bd. 28 (hrsg. vom Bundeskriminalamt), Wiesbaden 1983, S. 99-119.

Die Bände werden in der Regel nur an Polizeidienststellen, Justizbehörden und ähnliche Institu-tionen abgegeben. Interessenten werden gebeten, sich an das Bundeskriminalamt, KI 13, Post-fach 1820, 6200 Wiesbaden, zu wenden.

Bisher sind folgende Bände erschienen:

1. Bekämpfung des Falschgeldunwesens(1954) (vergriffen) 2. Bekämpfung der Jugendkriminalität (1955)

3. Bekämpfung von Glücks- und Falschspiel (1955) 4. Bekämpfung von Rauschgiftdelikten (1956)

5. Bekämpfung von Betrug und Urkundenfälschung (1956) 6. Das kriminalpolizeiliche Ermittlungsverfahren (1957) 7. Bekämpfung der Wirtschaftsdelikte (1957)

8. Grundfragen der Kriminaltechnik (1958)

9. Bekämpfung von Diebstahl, Einbruch und Raub (1958) 10. Kriminalpolitische Gegenwartsfragen (1959)

11. Bekämpfung der Sittlichkeitsdelikte (1959) 12. Internationale Verbrechensbekämpfung (1960) 13. Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (1961) 14. Brandermittlung und Brandverhütung (1962) 15. Grundfragen der Wirtschaftskriminalität (1963) 16. Vorbeugende Verbrechehsbekämpfung (1964) 17. Kriminalpolizei und Technik (1967)

18. Grundlagenforschung und Kriminalpolizei (1969) 19. Fahndung (1970)

20. Datenverarbeitung (1972) 21. Organisiertes Verbrechen (1974) 22. Polizei und Prävention (1975) 23. Polizei und Justiz (1976)

24. Der Sachbeweis im Strafverfahren (1978) 25. Möglichkeiten und Grenzen der Fahndung (1979) 26. Polizei und Kriminalpolitik (1980)

27. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Verbrechensbekämpfung (1981) 28. Polizeiliche Datenverarbeitung (1982) (vergriffen)

29. Wirtschaftskriminalität (1983)

30. Internationale Verbrechensbekämpfung - Europäische Perspektiven - (1984) 31. Gewalt und Kriminalität (1985) (vergriffen)

32. Macht sich Kriminalität bezahlt? (1986)

33. Kriminalitätsbekämpfung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (1987)

(Jahreszahl in Klammern:

(3)

gesamtgesellschaftliche Aufgabe

(4)

sind ausdrücklich vorbehalten.

Druck: Offsetdruck Hans Ernst, 6204 Taunusstein ISSN 0174 - 5417

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KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG

. /

ALS GESAMTGESELLSCHAFTLICHE

AUFGABE

Arbeitstagung

des Bundeskriminalamtes Wiesbaden vom 23. - 26. November 1987

Herausgeber

BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN 1988

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Begrüßung

Heinrich Boge Eröffnungsansprache

Carl-Dieter Spranger

Sozialpolitik und Kriminalitätsverhütung, Hans-Dieter Schwind

Straftat und Tatgelegenheit.

Erzeugung und Beseitigung

kriminalitäts-fördernder Faktoren .

Edwin Kube

Erziehung und Rechtsbewußtsein. Zum Einfluß der Familie

Ri ta Süßmuth.

Erziehung zu Rechtsbewußtsein in Schule und Berufsausbildung

Elisabeth Rickal

Abbau des Gewaltpotentials als politische Aufgabe Herbert Schnoor

Kommunale Kriminalprävention Peter Gauweiler

Medienverantwortung für Werte und Einstellungen junger Menschen

Gerhard Mauz

Chancen für eine wirksamere Kriminalpolitik? Auseinandersetzung mit den Vorträgen aus der Sicht des Praktikers

Klaus Hübner Seite 7 9 25 45 61 73 81 91 107 119

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POlizeilicher Erfolg und gesellschaftliche Entwicklung

Hans-Ludwig Zachert

Verbrechensvorbeugung durch Zusammenarbeit. Aktuelle Präventionsstrategien im

Vereinigten Königreich Colin A. Couch

Institutionalisierte Kriminalprävention. Eine kritische Bewertung von Modellen in Europa

Jan. J.M. van Dijk

Zusammenarbeit im Dienste der Kriminalitäts-eindämmung

Arbeitsgruppe 1: "Bürger und POlizei" Rudolf Kilb

Falco Werkentin

Arbeitsgruppe 2: "Sozialarbeiter und pOlizei" Hildegard Isele

Monica Steinhilper

Arbeitsgruppe 3: "Journalisten und POlizei" Niels Reuter

Hans Schueler POdiumsgespräch:

POlizei- und justizübergreifende Kriminalitätsbekämpfung Wer kann, wer soll was tun?

-Einführende Statements: Hans-Ludwig Zachert Günter Rohrmos~r Marlis Dürkop Manfred Schreiber Dietrich Schultz Bruno Weinberger DiSkussion

Ergebnisse und Ausblick - Schlußwort Edwin Kube

Verzeichnis der Referenten

Seite 133 145 153 159 165 175 179 187 195 203 205 209 211 215 219 223 235 241

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BEGRÜSSUNG Heinrich Boge

Zur diesjährigen Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes, auf der wir die "Kriminalitätsbekämpfung als gesamtge-sellschaftliche Aufgabe" betrachten wollen, begrüße ich Sie herzlich. Ich freue mich, daß Sie den Weg zu uns gefunden haben. Das war ja vor allem für diejenigen von Ihnen, die mit ihrem Privatwagen angereist sind, gar nicht so einfach. Die zum Bundeskriminalamt führende Idsteiner Straße ist aufgerissen, und der Parkplatz neben dem Vortragssaal ist eine riesige Baugrube; dort entsteht eine - dann auch unseren Gästen zugute kommende - neue Tiefgarage ..

Leider mUß ich Ihnen gleich zu Beginn unserer Tagung eine Programmänderung ankündigen. Herrn Bundesminister Dr. Zimmermann war es wegen einer kurzfristig anberaumten Kabinettsitzung nicht möglich, zu uns zu kommen. Ich danke Ihnen, Her~ Staatssekretär Spranger, für Ihre Be-reitschaft, die Eröffnungsansprache zu halten.

Blickt man zurück auf die Themen der früheren Arbeitsta-gungen, ·so stellt man fest, daß sie stets ganz unmittel-bar auf die Arbeit der Strafverfolgungsorgane, in erster Linie natürlich der POlizei, bezogen waren, auch wenn, wie 1959, 1961 und 1980, im Mittelpunkt die Politik stand. Schon seit langem festigt sich aber die Erkennt-nis, daß der Kampf gegen das Verbrechen nicht allein den Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben kann. Beson-ders deutlich wird diese Überlegung, wenn die POlizei in Konflikten eingesetzt wird, deren Ausgangspunkt pOliti-sche EntpOliti-scheidungen waren. Die gerade Demonstrationen zugrunde liegenden Probleme können sicher nicht von der POlizei gelöst werden. Versuchte man dies dennoch, würden die Auseinandersetzungen immer härter, brutaler werden; daß dies bis zum kaltblütigen Mord an

Poli-zeibeamten führen kann, haben wir gerade erleben müssen. Aber . auch etwa im BereiCh der sogenannten alltäglichen Gewalt steht der POlizeibeamte alleine auf verlorenem Posten. Ich habe bereits bei meiner BegrÜßung zur Ar-beitstagung vor zwei Jahren mit dem Thema "Gewalt und Kriminalität" dargelegt, daß sich bei vielen Beamten "ein Gefüh:j.. des nur oberflächlichen Eindämmens von Konflikten, deren Ursachen weit von pOlizeilichen Ein-wirkungsmöglichkeiten entfernt liegen, einzustellen" scheint. Und ich habe schon damals darauf hingewiesen, daß dem "nur mit gemeinsamer Anstrengung aller gesell-schaftlichen Kräfte begegnet werden kann".

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Diese Erkenntnis der POlizei scheint sich allerdings in der Bevölkerung noch nicht so recht durchgesetzt zu ha-ben; bei Konflikten ertönt nach wie vor· zunächst einmal der Ruf nach der Polizei - und dies, obwohl das Problem durchaus populär verbreitet wird: In der vorletzten Woche wurde ein Fernsehspiel wiederholt, in dem ein Kriminal-beamter resignierend zu seinem Vorgesetzten sagt: "Wir bekämpfen nur die Symptome, aber es geht um die Wur-zeIn!" .

Wir wollen eine solche Resignation nicht hochkommen las-sen und mit dieser Arbeitstagung das Gespräch mit allen anderen gesellschaftlichen' Kräften intensivieren, die ebenso wie die pOlizei für die Kriminalitätsbekämpfung Verantwortung tragen. Und ich mUß sagen, unser Ruf wurde gehört. Selten noch haben sich Teilnehmer aus so unter-schiedlichen Ressorts zu unserer Tagung angemeldet. Außer Justiz und Wissenschaft sind z.B. die Bereiche Kultus, Soziales, Jugendschutz, Städtebau und Erwachsenenbildung vertreten. Dafür sind wir sehr dankbar.

Noch nie hatten wir allerdings auch ein Thema, das so vielschicl).tig und komplex ist, wie das diesjährige. Es versteht siCh von selbst, daß wir ~die ganze Bandbreite der einschlägigen Fragen in den vor uns liegenden vier Tagen aucn nicht annähernd werden aufarbeiten können. Im Gegenteil! Wir 'hätten ein VÖllig anderes Programm bieten können, ohne das Thema zu verfehlen. Wir haben uns ent-schlossen, vor allem Vertreter solcher gesellschaftlicher Kräfte zu Wort kommen zu lassen, die neben POlizei und Justiz für Kriminalitätsbekämpfung verantwortlich sind, wie POlitik, Familie, Schule und Medien, und zu bit-ten, ihre Ansatzmöglichkeiten näher zu umreißen; dabei wird vor allem die Bedeutung der Prävention hervorge-hoben werden. Besonderes Gewicht haben wir auch auf mögliche Formen der Zusammenarbeit der verschiedenen in Betracht kommenden Institutionen gelegt. Wie immer haben wir auch ausländische Kollegen gebeten, unseren Blick für die'se Problematik über die Grenzen zu lenken. Bei dieser Gelegenheit möchte ich zugleich alle unsere .ausländischen Gäste herzlich willkommen heißen.

Abschließend will ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß die vor uns liegende Tagung der gegenseitigen Information dienen möge und daraus Impulse und Anregungen für - ich wandle. einen juristischen Terminus ab "alle, die es angeht", ausgehen können. Für die pOlizei hoffe ich, daß die erörterte Problematik über die anwesenden Medien in die Öffentlichkeit getragen wird Und dann auch in das BeWUßtsein der BeVÖlkerung dringt. Ich wünsche der Tagung einen guten und erfolgreichen Verlauf und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Wiesbaden.

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ERÖFFNUNGSANSPRACHE Carl-Dieter Spranger

Ich freue mich, die diesjährige Arbeitstagung des Bundes-kriminalamtes in Vertretung des Bundesinnenministers eröffnen zu können. Bundesinnenminister Dr. Zimmermann hätte dies selbst getan, ist aber leider wegen der Bera~

tungen in der heutigen Kabinettsitzung verhindert. Er hat mich gebeten, Ihnen seine besten Grüße zu übermitteln. Die Begegnung von Vertretern aus POlitik, Polizei, Justiz, Wissenschaft und Medien hat im Bundeskriminalamt schon gute Tradition. Ich hoffe, daß von dieser Arbeits-tagung wertvolle Impulse für eine erfolgreiche Verbre-chensbekämpfung ausgehen, die dann auch Umsetzung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie auch in den Medien finden. Die Dringlichkeit für Verbesserungen ergibt sich aus vielen bedrückenden Ereignissen im ver-gangenen und in diesem Jahr, nicht zuletzt nach der Eska-lation von Terror und Gewalt bei der Ermordung von Poli-zeibeamten in Hannover und Frankfurt, aber auch ange-sichts der für einen Rechtsstaat unerträglichen Zustän-de in Zustän-der Hafenstraße in Hamburg.

Sie haben Ihre diesjährige Tagung unter das Thema "Krimi-nalitätsbekämpfung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" gestellt. Damit soll deutlich werden, daß erfolgreiche Verbrechensbekämpfung nicht nur Aufgabe von POlizei und Justiz ist, sondern Gemeinschaftsaufgabe aller Bürger. Die Gewährleistung des inneren Friedens, der Schutz unse-res Staates, seiner Rechtsordnung und seiner Bürger vor Kriminalität gebietet neben wirkungsvoller Ermittlung und Strafverfolgung eine wirkungsvolle Prävention durch den Staat, aber auch die Mitwirkung der Gesamtheit der Bürger und ihrer vielfältigen Organisationen und Vereinigungen. Jeder trägt Mitverantwortung an der Entwicklung oder Eindämmung der Kriminalität.

Kriminalität bedroht Freiheit und Gerechtigkeit. Wer um sein Leben, sein Eigentum oder seine sonstigen Rechts-güter fürchten mUß, lebt nicht wirklich frei.

Wenn wir die Freiheit unserer Bürger als ihr höchstes Gut und die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit als eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben erhalten und bewah-ren wollen, dann müssen der Staat und die in ihm Verant-wortung Tragenden der Kriminalität in jeder Weise und entschlossen nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten entgegentreten und alle geeigneten Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Ahndung treffen.

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Der POlizei verbleibt natürlich dabei eine besondere Aufgabe. Sie stellt Ursachen, Art und Umfang der Kriminalität fest, sie hat Rechtsbruch zu verhindern oder zu verfolgen, sie wird präventiv und repressiv tätig. Die von ihr heute in der Bundesrepublik Deutsch-land festgestellten Defizite bei der Kriminalitätsbe-kämpfung und deren Ursachen können aber nicht mehr nur von der POlizei, sondern nur durch eine große gesamt-staatliche , gemeinschaft'liche Anstrengung behoben werden. Erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung ist deshalb nicht nur eine Aufgabe des Staates.

Umfang der Kriminalität - quantitativ und qualitativ

Nach meiner Auffassung ist die Entwicklung der Kriminali-tät in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zwanzig Jahren für den Rechtsstaat und seine Bürger au-ßerordentlich besorgniserregend. In den letzten zwanzig Jahren ist die in der POlizeilichen Kriminalstatistik er faßte Zahl von Straftaten von 1,9 Mio im Jahre 1966 auf 4,4 Mio im letzten Jahr gestiegen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 230 %. Auch im Vergleich zu 1985 hat sieh die Zahl der erfaßten Fälle im Jahre 1986 um weitere 3,6 % erhöht. Damit weist die Statistik für das vergangene Jahr die bislang höchste Anzahl polizei-lich registrierter Straftaten aus. Im ersten Halbjahr 1987 habenwir im Vergleich zum ersten Halbjahr 1986 nochmals einen Anstieg von 2 % zu verzeichnen.

Die POlizeiliche Kriminalstatistik erfaßt bekanntlich nur die der POlizei bekanntgewordenen Straftaten. Die tat-sächliche Kriminalitätsbelastung ist wesentlich höher. Die Kriminalitätshäufigkeit beträgt schon nach der Sta-tistik jetzt 7.154 Delikte pro ,100.000 Einwohner, d.h.

jeder vierzehnte EinWOhner wurde 1986 Opfer einer regi-strierten Straftat. Der Anstieg in den Großstädten ist besonders gravierend. Dort war bereits jeder achte'Ein-wohner Opfer einer Straftat. Hier ist eine neue, be-drückende soziale Frage entstanden: ganz abgesehen von materiellen SChäden in Milliardenhöhe - wieviel Schmerz und Leid, körperlich und seelis~h, verpirgt sich hinter diesen Zahlen!

Und hat man den Opfern die gleiche Fürsorge angedeihen lassen wie den Tätern?

Erste Ergebnisse eines im Auftrag des Bundeskriminalamt durchgeführten Forschungsprojektes zeigen, daß die Krimi-nalstatistik den tatsäChlichen Kriminalitätsverlauf widerspiegelt. Die stete Zunahme der Kriminalität ist keine statistische Fiktion; sie hat tatsäChlich stattge-funden. Es kann uns dabei überhaupt kein Trost sein, daß

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die Gesamtentwicklung in anderen EG-Staaten ähnlich ver-lief. Eine Katastrophe wird nicht deshalb erträglich und zumutbar, weil es sie auch anderswo gibt.

Für bestimmte Straftatengruppen ist bzw. zwanzig Jahren ein besonders verzeichnen. Hierzu gehört vor allem besondere der schwere Diebstahl.

in den letzten zehn starker Anstieg zu der Diebstahl,

ins-Auch wenn durch Diebstahl im Einzelfall oft nur ein ge-ringer Schaden entsteht, so beläuft sich der Gesamtscha-den jährlich gewiß auf einen Betrag in mehrfacher Mil-liardenhöhe.

Im übrigen wehre ich mich gegen die Bagatellisierung der Diebstahlskriminalität. Wenn z.B. einer Rentnerin 100 DM gestohlen werden, dann ist dies für die betroffene Frau möglicherweise ein hoher Verlust. Wenn Eigentums- oder Vermögensdelikte vom Ladendiebstahl über den Kellerein-bruch bis zum Diebstahl aus Kraftfahrzeugen nicht mehr verfolgt werden, dann ist der·Verlust des Vertrauens des Geschädigten in den Staat programmiert. Kleinkriminalität ist aber auch Einstiegskriminalität: Jene, denen die schwäche des Staates zugute kommt, fühlen sich geradezu bestätigt und zu weiteren, oft schweren Straftaten ermutigt. Eine Demokratie, die vom Vertrauen der ge-setzestreuen Bürger lebt, wird den nun seit Jahren anhal-tenden Vertrauensverlust ohne Kursänderung nicht ohne schwerwiegende Folgen überstehen.

Im Bereich der Gewaltkriminalität ist die extremistische Gewalt, die bei uns vor zwanzig Jahren noch unbekannt war, heute ein Sicherheitsproblem ersten Ranges. Viele Menschen wurden seitdem getötet oder verletzt. Von 1984 bis 1986 gab es bei unfriedlich verlaufenen Demonstra-tionen 1.194 verletzte Polizeibeamte, davon 818 allein 1986. Der hohe volkswirtschaftliche Aufwand für zusätz-liches Personal und für verbesserte Ausrüstung der Pöli-zei kann dabei nicht außer Betracht kommen.

Lag in den siebziger Jahren die Anzahl der registrierten extremistischen Brand- und Sprengstoffanschläge zusammen jährliCh unter 100, so waren es 1986 allein 395 Brand-und 72 Sprengstoffanschläge, die zum allergrößten Teil dem Linksextremismus und -terrorismus zuzurechnen sind. Es wurden dabei Sachschäden' in Millionenhöhe verursacht. Die Erregung und Empörung bei der Bevölkerung ist inzwi-schen ungeheuer, wenn sie immer wieder miterlebt, wie

schwarzvermummte Schlägerhorden durch Städte ziehen, sie wie in Berlin oder Göttingen verwüsten oder .wie in Wackersdorf oder an der Startbahn West voll Haß und Brutalität die POlizei angreifen, verletzen, töten, Brand- und Sprengstoffanschläge öffentliches und priva-tes Eigentum vernichten,

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sich Terroristen und ihr Anhang seit Jahren in der Hafenstraße in Hamburg verschanzen, "Krieg" - wie sie es nennen - gegen die Stadt und den Staat proklamieren und praktizieren, "Hochverrat" wie es die FÄZ nennt -betreiben und die politisch Verantwortlichen im Senat

~ sich als unfähig erweisen, diesen Verbrechern Einhalt zu gebieten oder zur Rechenschaft zu ziehen.

In Kriminalitätsbereichen, die hohe Gewinne versprechen, hat sich in den letzten Jahren eine organisierte

Krimina-lität entwickelt, die im höchsten Maße sozialschädlich ist. Man denke nur an den illegalen Rauschgifthandel, dessen Folgen vor allem junge Menschen zu tragen haben, die rauschgiftabhängig geworden sind. Die Zahl der Dro-gentoten steigt auch in diesem Jahr weiter an. Bis jetzt waren es nach den dem BKA vorliegenden Erkenntnissen schon über 350.

Was Dagobert Lindlau in seinen Recherchen zum organisier-ten Verbrechen "Der Mob" zusammengetragen hat, ist - bei sicher vielen Überzeichnungen und unzutreffenden Wertun-gen - außerordentlich besorgniserreWertun-gend.

Das Ausmaß der Kriminalität müßte schon längst Anlaß zu umfassenden Anstrengungen in allen BereiChen der Krimina-litätsbekämpfung sein, zumal die Entwicklung nicht die Hoffnung nährt, die Kriminalität könne sich ohne massive Bekämpfung ihrer Ursachen, ohne die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Staates und ohne die breite Mit-wirkung der Bürger und der verschiedenen gesellschaftli-chen Gruppen und Vereinigungen wieder von selbst zurück-bilden.

Auch nichtpolizeiliche Methoden der Verbrec~ensbekämpfung

müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Die wich-tigste,und vornehmste Aufgabe ist es dabei, Kriminalität nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb ist es - gerade im HinbliCk auf die aufgezeigte Entwicklung, der Krimina-lität - außerordentlich begrüßenswert, daß sich die dies-jährige Arbeitstagung mit'diesem Thema beSChäftigt.

Wichtige Ursachen der gegenwärtigen Kriminalität und Einfluß faktoren

Die Ursachen der Explosion der Kriminalität sind vielfach untersucht worden. Unzählige Hearings und Expertisen haben sich damit beSChäftigt. Läßt man hier die Ideologen links liegen, dann fehlt es in Wirklichkeit nicht mehr an Defiziten bei der Ursachenforschung, sondern an den not-wendigen Konsequenzen aus erkannten Ursachen. Die Formel, daß man nicht überreagieren dürfe, daß kein Anlaß zur Änderung bestehe, ist nur noch als staatsmännische Ver-kleidung für unverantwortliche Untätigkeit aus unter-schiedlichen Motiven zu verstehen. Auf eInIge, mir be-sonders wiChtig erscheinende Ursachenfaktoren möchte ich im folgenden eingehen:

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Wertewandel

Es ist unbestritten, daß sich die Einstellung zu den gesellschaftlichen Grundwerten in den letzten zwanzig Jahren stark verändert hat. Vor allem jüngere Menschen sind hiervon erheblich beeinflußt worden. Kennzeichnen läßt sich die Entwicklung mit fOlgenden Stichworten:

Infragestellen und Ablehnung traditioneller Werte, Tugenden und Bindungen,

Protest und Ablehnung gegen jede Form der Autorität, sei es die der Eltern, Lehrer, Ausbilder oder Vorge-setzten, sei es die von Institutionen wie die Kirchen oder der Staat,

eine immer größer werdende Distanz zwischen den Genera-tionen,

das kompromißlose, ja rücksichtslose Streben nach an-geblicher Selbstverwirklichung und individueller Frei-heit ohne Anerkennung oder übernahme von Pflichten und von Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft oder dem Staat,

die überbetonung des Konflikts und demzufolge Kompro-mißunfähigkeit und Intoleranz.

Solche schwerwiegenden, geradezu kUlturrevolutionären Verwerfungen im Wertgefüge eines Volkes haben siCh auch .auf das Rechtsbewußtsein seiner Mitglieder ausgewirkt.

Rechtsbruch wurde als hinnehmbare Begleiterscheinung bei der Ausübung individueller Freiheiten oder im Rahmen einer solchen Selbstverwirklichung erst proklamiert" dann praktiziert. Die bewußte Verletzung von Rechtsnormen erst in Worten, dann in Taten, beginnend beim Schwarzfahren und beim Ladendiebstahl, bei öffentlichen Bekenntnissen zur Abtreibung, von Sit-ins zur Hausbesetzung und Gewalt bei Demonstrationen erst gegen Sachen, dann gegen Perso-nen - das alles erhielt. eine ideologische Rechtfertigung und wurde dann im Alltag praktiziert.

Die sChlimmste Folge ist der Terrorismus - ob subversiv bei der 'RAF, den Revolutionären Zellen, der Roten Zora oder offen wie in Wackersdorf, in Frankfurt oder in Ham-burg. Die geistige Verantwortung tragen mit jenen, die in den siebziger Jahren den Beginn dieser Entwicklung ver-harmlosten, verniedlichten, mit Sympathieerklärungen begleiteten. Dieses Sympathisantenumfeld findet heute Unterstützung durch die Grünen, die innerhalb und aUßer-halb des Bundestages offen zum Rechtsbruch aufrufen. Ihre Vorstandssprecherin hat erst vor kurzem erklärt, dieser Staat brauche geradezu lebensnotwendig den Terror. In einem Beitrag für ein jetzt erschienenes Buch hat sie unter der Überschrift "Ermutigung" die "Distanzierungs-rituale" der GRÜNEN von der Gewalt abgelenkt. Damit werde nur vom allgegenwärtigen "Staatsterrorismus" abgelenkt. Das Gewaltmonopol des Staates wird rundweg verneint.

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Aktionen gegen den Staat mÜßten manchmal sanft, manchmal drastischer, oft auch militant sein. Welcher Haß auf unseren Staat, welcher totale Realitätsverlust, welche demokratiefeindliche Gesinnung drückt sieh hier aus. Eine gleiche Wirkung wie direkte verbale Attacken gegen unsere Rechtsordnung haben diejenigen erreicht, die bestimmte Inhalte unserer Wertordnung durch BegriffsmanipUlationen zu verändern suchten. Gewaltaktionen werden z.B. als legitimer Widerstand gegen die Staatsgewalt verharmlost und mit einem Mantel moralischer Rechtfertigung behängt. Der Täter wurde als Opfer einer i.nhumanen Gesellschaft entschuldigt; anstelle der "persönlichen" trat die "ge-sellschaftliche" Verantwortung. Neben der Sozialisierung und Psychiatrisierung der Kriminalität spielte sicherlich auch eine in Teilen überzogene Liberalisierung des Straf-und Strafprozeßrechts eine Rolle bei der Explosion der Kriminalität. Es ist doch kein Zufall, daß die Reformen in dfesem Bereich zeitgleich mit dem permanenten Anstieg der Kriminalität zusammenfallen, obwohl der finanzielle und personelle Aufwand im Bereich der Sicherheitsbehörden

immer größer wurde.

Ein markantes und positives Beispiel für die Wechselbe-ziehung von Kriminalität und Wertebewußtsein bietet Ja-pan. Die festgestellte Kriminalität in Japan ist wesent-lich geringer als in den westwesent-lichen Industriestaaten. Sie ist in den letzten Jahren sogar rÜCkläufig.

Dies ist niCht zuletzt darauf zurückzuführen, daß es dort gelungen ist, den Kern traditioneller Grundwerte - bis heute zu erhalten. Dazu gehört die Verbundenheit mit und die Verantwortlichkeit gegenüber der Familie und allen anderen Bezugsgruppen bis hin zum Staat. Daraus ergeben sich die allgemeine Achtung vor den traditionellen Ver-haltensregeln und darauf gründend die AChtung der durch das Strafrecht geschützten Rechtsgüter. Auch für das Kriminalitätsgefälle zwischen einzelnen Ländern in der Bundesrepubli~ Deutschland ist die unterschiedliche Intensität des nicht zufällig entstandenen Wertewandels mitbestimmend.

Soziale Kontrollen

Eine weitere Ursache für die gegenwärtige Kriminalität bildet· zweifellos der Verlust sozialer Kontrollen. Früher fühlten sieh Familie, Nachbarn, Schule, Freunde und Arbeitskollegen für das Verhalten ihrer Gruppenmit-glieder weitgehend mitverantwortlich. Daß wir in der Bundesrepublik Deutschland heute ganz andere Verhältnisse haben, brauche ich niCht darzulegen. Jugendliche, die schon in zerrütteten Verhältnissen aufwachsen - wobei die Zerrüttung heutzutage weniger auf materiellen, sondern auf familiären, sozialen, persönlichen, geistig-ethischen Störungen mit unterschiedlichen Ursachen beruht -

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schaf-fen sich oft. mangels übernommener Verhaltensnormen selbst Regeln für die Gestaltung der zwischenmenschlichen

Be-ziehungen und des Verhaltens innerhalb unserer Gesell-schaft. Leider stehen ihre Regeln nicht selten im Kon-flikt zu unserem hergebrachten Recht.

Zwischenmenschliche Beziehungen haben oft den Charakter der Unverbindlichkeit angenommen. Das Gefühl, füreinander dazusein, wurde ersetzt durch die Gleichgültigkeit des einzelnen gegenüber seinem Mitmenschen. Gleichgültigkeit und Anonymität statt gelebter Nachbarschaft entlassen den· Menschen aus Kontrollmechanismen, die früher der Neigung zu Straftaten entgegenwirkten oder präventiv Straftaten mit einem erheblichen Entdeckungs- und Anzeigerisiko belegt hatten. Der Gefährdung junger Menschen kann so oft nicht mehr reChtzeitig noch vor der Verfestigung zu einer kriminellen Karriere begegnet werden.

AUSländer

Heute leben in der Bundesrepublik Deutschland über vier und eine halbe Million Ausländer. Die Zahl der aus frem-den KUlturkreisen zu uns kommenfrem-den AUSländer wird immer größer.

Die ausländische Wohnbevölkerung konzentrierte siCh auf Großstadtviertel mit ungünstiger Sozialstruktur und hoher Kriminalitätsrate. Die Sozialisationsbedingungen beson-ders für die jungen Ausländer sind ungünstig. Verschärft wird diese Situation noch durch eine verhältnismäßig hohe Jugendarbeitslosigkeit bei den Ausländern, weitgehend hervorgerufen durch mangelnde Sprachkenntnisse und - u.a. dadurch bedingt - unzureichende Schul- und Berufsausbil-dung. Eine weitere beträchtliche Zuwanderung würde die bereits bestehenden Probleme weiter verschärfen.

Die große Mehrheit der hier lebenden AUSländer verhält siCh gesetzestreu. Die Kriminalität der AUSländer ist zwar für die Kriminalitätsentwicklung in der Bundesrepu-blik Deutschland nicht entscheidend, sie stellt aber doch eine zusätZliche Belastung dar. Wir können nicht die Augen davor verschließen, daß bereits jetzt fast jeder fünfte von der POlizei ermittelte Tatverdächtige ein AUSländer ist, und· das mit steigender Tendenz. Dabei fällt die überproportionale Zunahme bei den unter ein-undzwanzigjährigen AUSländern auf. Auch dies ist ein eindeutiger Beweis der bestehenden Integrationsschwie-rigkeiten von AUSländern besonders der zweiten und drit-ten Generation.

Weitere Gefahren für unsere innere Sicherheit ergeben siCh daraus, daß Konflikte aus den Heimatländern der hier lebenden AUSländer importiert werden und daß unser Land damit zum Schauplatz gewalttätiger Auseinandersetzungen unter extremistischen AUSländern mit gegensätzlichen

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,

nationalen, religiösen oder ideologischen Zielsetzungen wird. Wir können nicht hinnehmen, daß Ausländer unser Gastrecht mißbrauchen und daß die Bundesrepublik

Deutsch-land einen Tummelplatz für ausländische politische Extre-misten bildet. Die zunehmende Gewaltbereitschaft der

"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) möchte ich besonders hervorheben.

Verstädterung

Es ist eine wissenschaftlich belegte Erfahrungstatsache, daß mit der Verstädterung ein Anstieg der Kriminalität verbunden ist, vor allem, wenn damit eine Anonymisierung der Lebensverhältnisse einhergeht. Physische und soziale Umwelt beeinflussen menschliches Empfinden und Verhalten. Eine solche Entwicklung hat sich in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gerade dort gezeigt, wo große Wohnanlagen in geballter Ansammlung die WOhnstruk-tur bestimmen.

Wenn auch kein monokausaler Zusammenhang zwischen Bau-struktur und Kriminalität besteht, so ist doch festzuhal-ten, daß in bestimmten Siedlungsbereichen eine Spirale der Kriminalität in Gang gesetzt worden ist. Es hat sich inzwischen·in vielen Fällen gezeigt, daß bestimmte bau-liche Konzepte Delikte oder Akte von Vandalismus erleich-tern und fördern.

Wenn sich die Sozialstruktur in einem Wohnblock erst einmal verschlechtert hat, ist ein Übergreifen auf das nächste Haus, auf den ganzen Straßenzug und schließlich auf das Wohnviertel oft zwangsläufig. SOlche Viertel werden dann sowohl zum Ausgangspunkt für delinquentes

Verh~lten als auch zielgebiet für Straftaten. Verslumung und Verwahrlosung verhindern den Zuzug von· kriminalitäts-resistenten Familien.

Mit dieser Aufzählung will ich es bewenden lassen. Ich bin sicher, daß die Vorträge bei dieser Tagung weiteren Aufschluß über die Ursachen der rasanten Kriminalitäts-entwicklung in den letzten Jahrzehnten bringen.

Prävention

Kriminalitätsbekämpfung als eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und seiner Bürger bedeutet nicht Verzicht auf Kriminalitätsbekämpfung durch POlizei und Justiz, etwa weil sie sich als erfolglos erwiesen hätte. Im Gegenteil: Es bleibt eine zentrale Aufgabe des Staates, Rechtsfrie-den im Innern zu gewährleisten und die Gemeinschaft der Bürger sowie den Staat durch Strafverfolgung vor Krimina-lität zu schützen. Diese Aufgabe kann und darf der Staat nicht auf die Bür.ger übertragen, weil dies die Wiederher-stellung des Faustrechts bedeuten würde.

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POlizei

Unverzichtbares ich hier nicht Schwerpunkten materiell gut POlizei.

Element wirksamer Kriminalpolitik, die umfassend vortragen, sondern nur in ihren skizzieren kann, ist eine personell und ausgerüstete sowie effizient organisierte

Die . POlizei muß in unseren Städten im höchstmöglichen,_- '. . Umfang präsent sein. Die Anwesenheit von POlizei ist das

wirkungsvollste präventive Mittel. Verstärkter Streifen-dienst bei Tag und Nacht, z.B. zur Bekämpfung von Woh-nungseinbrüchen oder der Einsatz von Kontaktbereichsbeam-ten zur Überwindung der Anonymität zwischen Bürger und Polizei, sind berechtigte Forderungen. Andererseits mUß die Einsatzfähigkeit der POlizei in geschlossenen Verbän-den gesichert bleiben.

Unsere POlizei mUß ständig motiviert werden. Materieller Ausgleich für besondere Belastungen, Rückenstärkung durch die politisch Verantwortlichen, auch wenn es einmal Feh-ler gab - eine Justiz, die die Arbeit unterstützt, statt oftmals zunichte macht. Und der Bürger muß ohne Befürch-tung von Nachteilen, z.B. durch unangemessene Behandlung durch Rechtsanwälte vor Gericht, aber auch im BeWUßtsein seiner Verantwortung für die innere Sicherheit Kontakt zur POlizei suchen und halten.

Wir müssen alles daran setzen, daß die AUfklärungsquote wieder steigt. Kriminalitätsaufklärung hat auch spezial-und generalpräventive Funktion. Dazu müssen für die Poli-zei auch künftig Befugnisnormen zur Verfügung stehen, die eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ermöglichen. Sie dürfen nicht zu kompliziert sein, sondern sie müssen praktikabel bleiben und eben erfolgreiche POlizeiarbeit ermöglichen. Der Maßstab eines POlizeidirektors, der mir einmal bei einer Novellierung des Datenschutzgesetzes sagte: "Mit diesem Gesetz können wir wohl leben" ist kein Kriterium. Es geht ja nicht um die Verwaltung der Krimi-nalität, sondern um deren erfolgreiche Bekämpfung.

Auch eine Verdoppelung der Zahl der POlizeibeamten kann -wie die Vergangenheit doch zeigt - unzureichende Gesetze nIcht ausgleichen.

Bei der Verbrechensaufklärung ist der Einsatz von ver-deckten Ermittlern und von V-Leuten unumgänglich. Die in diesem Zusammenhang in Vorbereitung befindlichen Rechts-vorschriften dürfen nicht zu einengend ausfallen. Die erforderliche Flexibilität und der wirkungsvolle Einsatz der verdeckten Ermittler und V-Leute mUß angesichts der neuen Erscheinungsformen der Kriminalität gewährleistet bleiben.

Ein potentieller Straftäter muß damit rechnen, daß seine Tat entdeckt und seine Straftat gesühnt wird.

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Strafrecht

Als wesentliches Mittel sachgerechter Kriminalitätsbe-kämpfung durch Generalprävention sind nach wie vor das Strafrecht und das Strafprozeßrecht anzusehen.

Deshalb darf der Staat nicht zögern, neues sozialschäd-liches Verhalten unter Strafe zu stellen. Bei der Wirt-sChaftskriminalität hat der Gesetzgeber in der vergange-nen Legislaturperiode z.B. durch Schaffung von Straf tat-beständen zur Bekämpfung der Computerkriminalität sachge-recht reagiert. Gleiches ist hinsichtlich der Umwelt-kriminalität geschehen.

Es gibt weiteren Handlungsbedarf. So muß verhindert wer-den, daß die im Bereich des organisierten Verbrechens hohen Vermögenswerte ein Anreiz für weitere kriminelle Handlungen bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, Verbrecher die Früchte ihres sozialschädlichen Verhaltens genießen zu lassen. Ich denke insbesondere an die hohen Gewinne aus den illegalen Rauschgiftgeschäften. Wir benötigen alsbald eine wirksame gesetzliche Regelung für das Auf-spüren und Abschöpfen von Gewinnen für den gesamten Be-reich der Kriminalität. Hieran wird im BMI intensiv gear-beitet.

Gesetzlicher Handillilgsbedarf besteht auch im Bereich der pOlitisch motivierten Gewaltkriminalität. Nach meiner festen Überzeugung reichen die geltenden Gesetze nicht mehr aus, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in seinem wahren Gehalt zu schützen. Die ESkalation und zunehmende Brutalisierung der Ausschreitungen bei

Demon-stratio~en bis hin zu den Polizistenmorden am 2. November hat dies unwiderlegbar gezeigt.

Die von der CDU/CSU seit langem erhobenen Forderungen darf ich als bekannt voraussetzen. Eine Anhörung von einsatzerfahrenen Experten der POlizei und der Staatsan-waltschaft hat deutlich werden lassen, wie die ganz über-wiegende Mehrheit unserer POlizei - bei der Anhörung waren es 21 der 25 Beamten aus 9 erschienenen Ländern,-darüber denkt: Aggressivität und Brutalität der "poli-tisch motivierten Straßenkriminalität" haben eine neue Dimension erreicht.

Vermummung ist nach Überzeugung aller gehörten Experten gleichbedeutend mit Gewaltbereitschaft. Außer weiteren Verbesserungen vor allem in der Ausrüstung - wofür der Bundes innenmini ster bereits erfolgreiche Initiativen entwickelt hat - ist ein generelles strafbewehrtes Verbot der Vermummung und der Schutzbewaffnung ebenso wie ein praktikables strafbewehrtes Gebot des Auseinandergehens

im Fall von Gewalttätigkeiten dringend erforderlich. Dabei ist es wichtig, daß die Straf tatbestände auch den An- und Abmarschweg umfassen. Das immer wieder gehörte Gegenargument; solche Normen seien infolge des

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Legali-tätsprinzips ein Danaer-Geschenk, wird durch ständige Wiederholung nicht besser: Das Legalitätsprinzip zwingt die POlizei weder entgegen taktischer Vernunft noch ent-gegen der eigenen Kräftelage zum Einschreiten. Sie würde sonst ständig gegen ihren Strafverfolgungsauftrag versto-ßen, nicht nur in der Hamburger Hafenstraße.

Im übrigen kann allein ein generelles strafbewehrtes Vermummungsverbot dazu führen, ein allgemeines Bewußtsein vom Unrecht der Vermummung und der Schutzbewaffnung als kriminogene Vorstufen der Gewalttätigkeit zu entwickeln. Justiz

D~S Strafrecht kann seine präventive Wirkung nur entfal-ten, wenn es auch Anwendung findet. Es reicht nicht aus, daß die POlizei die Straftaten aufklärt. Es ist Aufgabe der Justiz, die Täter einer der Tat angemessenen Strafe zuzuführen. Viel zu viele Einstellungen von Strafverfah-ren z.B. bei Ladendiebstählen sind mit dieser Rechtsord-nung ebensowenig zu vereinbaren, wie die Verweigerung von Haftbefehlen gegen Personen, die von der POlizei bei gewalttätigen Demonstrationen vorläufig festgenommen worden sind.

Ich kann den Verdruß eines POlizeibeamten gut verstehen, der einen vor wenigen Tagen unter großen persönlichen Risiken festgenommenen Straftäter erneut auf frischer Tat . stellt und dabei bemerkt, daß die Justiz den ursprünglich erlassenen Untersuchungshaftbefehl inzwischen wieder aufgehoben hat.

Mit aller Offenheit stelle ich auch fest, daß leider das Ausmaß der Straftat und das von Richtern verhängte Straf-maß nicht immer im Verhältnis zueinander stehen. Durch zu milde Strafen können Straftaten leicht den Charakter von Bagatelldelikten erhalten, der ihnen sichtlich nicht zusteht.

Das Strafrecht kann seine spezialpräventive durch eine sinnvolle Ausgestaltung des erzielen.

Funktion nur Strafvollzugs

Der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts immer stärker in den Vordergrund gerÜCkte Besserungszweck des Strafrechts hat in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen eine Bedeutung ·erlangt, die den Sühne gedanken oft völlig in den Hintergrund drängt. Wir müssen heute aufpassen, daß ein zu liberaler Strafvollzug sich nicht ins Gegenteil verkehrt. Negativbeispiele gibt es genug, bei denen Straftäter z.B. Hafturlaub zum Begehen weiterer Strafta-ten genutzt haben.

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Beseitigung von Tatgelegenheiten

gehen Dies tragen Verant-Unsere Verfassung und unsere westliche Lebensform

von der Eigenverantwortlichkeit der Menschen aus. schließt ein, daß jeder Einzelne dafür Sorge zu hat, seine Rechtsgüter zunächst auch in eigener wortung zu sChützen.

Die beste Eigenschutzmaßnahme ist die verminderung von Tatgelegenheiten. Dies ist eine wichtige gesamtgesell-schaftliche Aufgabe bei der Verbrechensbekämpfung. Hier kann jeder Bürger einen großen Bei trag leisten,. ohne damit Staat, POlizei und Justiz aus ihren Pflichten zu entlassen. Das alte Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe" gilt immer noch.

Die POlizei hat sich in der Vergangenheit in verdienst-voller Weise darum bemüht, den Gesichtspunkt der Vorbeu-gung durch Beratung zum Tragen zu bringen. Ich erwähne hier insbesondere die sehr fruchtbare Tätigkeit der Kom-mission "KriminalpOlizeiliche Vorbeugung". Die Bereit-sChaft der Bevölkerung, Ratschläge der kriminalpolizei-lichen Beratungsstellen für Eigenschutzmaßnahmen anzu-nehmen und siCh· daran zu halten, muß gesteigert werden. Auch die Industrie muß bei der Herstellung ihrer Produkte alles tun, um Tatgelegenheiten zu vermeiden. Hier sind vor allem die Kraftfahrzeugindustrie und ihre Zubehör in-dustrie gefordert. Rund ein Sechstel der Gesamtkriminali-tät bezieht siCh auf das Kraftfahrzeug. Ich fordere bei dieser Gelegenheit die Kraftfahrzeughersteller auf, wei-tere Verbesserungen zum Schutz vor Kfz-Einbrüchen zu entwickeln.

Beseitigung von schädlichen Umwelteinflüssen

Im Zuge der gesellschaftlichen qnd sozialen Entwicklung der modernen Industriegesellschaft haben siCh unsere Lebensverhältnisse .entscheidend verändert. Es sind in vielfacher Art negative Faktoren zu Tage getreten, denen Einzelne in unserer Gesellschaft erliegen, so daß sie in Kriminalität abgleiten.

Ich habe schon bei der Beschreibung der Ursachen der Kriminalität auf die schädlichen Einflüsse der Städtepla-nung und des WohStädtepla-nungsbaus in den vergangenen Jahrzehnten hingewiesen, wo die Gewährleistung sozialer Kontrollen kaum noch möglich ist. Die Verwahrlosung von Gemein-schaftsanlagen oder Akte des Vandalismus in Lebensräumen ohne Wärme und gegenseitige AChtung auf der Basis nach-barschaftlicher Anteilnahme sind der Preis für die Ent-lassung des Individuums aus einer geborgenen Wohngemein-SChaft in überschaubaren Gefügen.

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Hier sind Städteplaner, Architekten, Bauherren und Geneh-migungsbehörden aufgerufen, noch mehr umzudenken. Wir brauchen eine Baupolitik, die dem Gesichtspunkt der Kri-minalitätsbekämpfung weitaus mehr Bedeutung als bisher beimißt.

Genauso gilt das für die Planer unseres öffentlichen Verkehrs. Ich frage mich, ob wir z.B. bei der Gestaltung von U-Bahn-Stationen dem Gesichtspunkt der Kriminalitäts--verhütung inuner hinreichend Rechnung getragen haben.. Zu Recht wird heute auch über die kriminalitätshenunende Anlage öffentlicher Parkplätze in Großstädten diskutiert und an Modellösungen gearbeitet. Zu diesen Fragen wird sich morgen Herr Gauweiler sicher näher äußern.

Freizeitgestaltung für die Jugend

Wir wissen, daß gerade Jugendliche oft schon deshalb in Kriminalität verwickelt werden, weil sie mit ihrer Frei-zeit ·nichts vernünftiges anzufangen· wissen. Wenn ein Jugendlicher nicht schon z.B. durch sein Elternhaus auf eine sinnvolle Gestaltung auch seines arbeitsfreien Le-bens vorbereitet worden ist, dann holt er sich seine Anregungen oft woanders. Insbesondere Fernsehen, Kino und Illustrierte zeigen ihm oftmals Lebensformen und Verhal-tensweisen, die er für real und nachahmenswert hält. Ich möchte auf die Problematik der Frage, ob bzw. wie groß deren Einfluß auf das Verhalten Jugendlicher ist, hier nicht näher eingehen. Auf jeden Fall ist es eine wichtige Aufgabe, gerade dem Jugendlichen ein vernünftiges Frei-zeitangebot zu machen. Hier sind vor allen Dingen die Sportvereine, kirchliche und andere Jugendgruppen gefor-dert.

Alle Institutionen, die Jugendarbeit leisten, werden sich inuner wieder fragen müssen, ob sie Angebote machen, die auch tatsäChlich angenonunen werden.

Verhinderung krimineller Karrieren

Wennwir kriminelle Karrieren verhindern wollen, muß das Wertebewußtsein gerade der Jugend gefördert werden.

Beginnen wir bei den Familien. NirgendS können die eine Gesellschaft verbindenden Normen besser vermittelt und verinnerlicht werden. als innerhalb der Familie. Die Ausbildung des Rechtsbewußtseins als eine dieser Normen muß vom Kindesalter an vollzogen werden. Wenn heute fast ein Drittel aller Straftäter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind. dann besteht hier ein erhebliches Defizit.

Nach Artikel 6 GG steht die Familie unter dem besonderen SChutz des Staates. Die Familienpolitik der Bundesregie-rung hat dem seit 1982 Rechnung getragen. Auch die

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Allge-meinheit hat dem durch familienförderndes und familien-freundliches Verhalten zu entsprechen.

Nach der Fam~lie ist in erster Linie die Schule der Ort, an der Weichen gestellt werden für die richtige und auch falsche Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen. Leh-rer, Lehrherren, Vorgesetzte und andere sollten sieh stärker ihrer vorbildhaftigkeit bewußt sein und wieder "erziehen".

Genauso sind andere Stätten der Bildung und Ausbildung gefordert. Wissensvermittlung und die Vermittlung hand-werklicher Fertigkeiten sirid angesichts der Kriminali-tätslage bei uns nicht genug.

Richtiges Wertegefühl muß der jungen Generation Orien-tierungspunkt für ein verantwortungsvolles Verhalten ein Leben lang liefern. Ich appelliere an die KUltusminister und Schulbehörden und an die Lehrer aller Schul typen: Nutzen Sie die große Chance der Stärkung des Wert- und Rechtsbewußtseins in der Schule. Die Möglichkeit dazu ist in allen Altersstufen und Unterrichtsfächern gegeben. Ich begrüße es, daß z.B. im Schwerpunktprogramm 1987/1988 der bayerischen Akademie für Lehrerfortbildung die Aufgaben-felder "Werthaltung und Wertorientierung" sowie "Anregung und Festlegung.vorbildhaften und wertorientierten Verhal-tens" ausdrücklich aufgeführt werden. In einem bildungs-politisehen Positionspapier der CSU-Landtagsfraktion sind in diesem Sinne für eine Werterziehung in den Schulen folgende Bereiche angesprochen:

Ehrfurcht vor Gott, Heimat bewußt erleben,

Stärkung sozialer Bindungen, Toleranz statt Konfrontation.

Für besonders wichtig halte ich darüber hinaus die Förde-rung des Geschichtsbewußtseins bei jungen Menschen.

Wertebildung ist auch Aufgabe der Hochschulen. Gerade dort können wir uns keinen wertneutralen Ort erlauben. Indoktrination an den Universitäten sind in unserem Bil-dungssystem unzulässig.

Bildungsvermittlung sollte sieh nicht ausschließ"lich an die Jugend richt~n. Die Stärkung des Wertebewußtseins ist auch ein zentrales Anliegen der Erwachsenenbildung. Er-wachsene, die Kinder und Jugendliche erziehen, bedürfen selbst fester ethi~cher Orientierungspunkte.

Eine besondere Bedeutung bei sehen Werten kommt naturgemäß schaft mUß insbesondere junge tem Maße erreichen.

der Vermittlung von ethi-den Kirchen zu. Ihre Bot-Menschen wieder in

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vermehr-Der Einfluß der Medien auf die Öffentlichkeit ist beson-ders groß. Dies ist Verpflichtung für sie, bei aller Kritik an Mißständen letztendlich auch deutlich zu ma-chen, daß unsere Demokratie nur bestehen kann, weil unser freiheitlicher sozialer Rechtsstaat das beste denkbare politische System ist. sein Bestand muß vom Wertebewußt-sein in der Gesellschaft getragen werden. Dieses Wertebe-wußtsein müssen auch die Medien stärken.

Das Verhalten gerade junger Menschen wird geprägt durch Vorbilder. Werden heute nicht eher Leitfiguren

produ-ziert, die das Verhalten der Heranwachsenden negativ beeinflussen?

Meine Hinweise -auf die Bedeutung der gesellschaftlichen Kräfte und Leitfiguren besagen keineswegs, der Staat trage bei der Aus formung des Wertebewußtseins selbst keine maßgebliche Verantwortung. Seine Aufgabe sehe ich vor allem in der von mir schon angesprochenen Gestaltung einer die Familie in ihrem Bestand und ihrer Funktionsfä-higkeit schützenden und stützenden POlitik.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich müssen wir uns trotz dieser Vielfalt präventiver Ansatzpunkte, über die während dieser Arbeitstagung diskutiert werden wird, der Grenzen der Prävention bewußt sein. Die einzelnen Krimi-nalitätsbereiche sind in unterschiedlichem Maße präventa-bel.

Ich erwähne nur die sogenannten Beziehungstaten bei Tö-tungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikten. Der Spiel-raum zur Einschränkung der Kriminalität wird immer be-SChränkt bleiben. Dessen müssen wir uns bewußt sein. Wir wissen auch, daß Kriminalitätsprävention zu Verdrängungs-effekten führen kann; regional wie zwischen einzelnen Deliktsarten. Aber dies alles sind keine durchschlagenden Argumente gegen Prävention. Im Gegenteil. Je umfassender Prävention betrieben wird, um so größer ist die Chance, sie bis auf einen Bodensatz herabzudrücken, Verdrängungs-und Eskalationseffekte auszuschließen. Angesichts der gegenwärtigen Lage, der hohen Kriminalitätsbelastung, der Fülle von Analysen und Erklärungsversuchen, ist Hand-lungsbedarf gegeben. Wichtiger als die Einsetzung neuer Beratungs- und Prognosegremien, wichtiger als die

Schaf-fung eines nationalen oder von regionalen Räten für Ver-brechensverhütung ist es, die gewonnenen Forschungser-kenntnisse und empirischen Analysen in vielfältige und langfristige, miteinander verzahnte Maßnahmen der Ver-brechensbekämpfung umzusetzen; fast möchte ich sagen: einen Feldzug gegen diese moderne, aber nicht schicksal-haft auferlegte Geißel zu führen. Eine Trendwende in der Kriminalitätsentwicklung werden wir nur erreichen, wenn über alle notwendigen gesetzgeberischen und organisatori-schen, technischen und taktischen Maßnahmen hinaus die geistig-pOlitische Auseinandersetzung mit denen geführt

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und verstärkt wird, die unsere Rechtsordnung schwächen und unsere staatliche Ordnung zerstören wollen. Daß dies eine wichtige Aufgabe aller demokratischen Kräfte in unserem Staat, eine Gemeinschaftsaufgabe aller Bürger ist, die unsere rechtsstaatliche Demokratie bejahen und sie bewahren wollen, dies zu betonen ist mir ein besonde-res Anliegen. Ich hoffe, daß von dieser Tagung vor allem auch Impulse in diese Richtung ausgehen.

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SOZIALPOLITIK UND KRIMINALITÄTSVERHÜTUNG Hans-Dieter Schwind

Die Verbrechensverhütung durch Sozialpolitik rechnet, wenn man von den drei bekannten Präventionsstufen aus-geht (vgl. dazu in Anlehnung an Caplan: Kube 1986, 9ff), zur primären Prävention. Diese primäre Prävention ver-folgt vor allem zwei Ziele:

erstens: die Ursachen kriminellen Verhaltens auf der Makro-.und Mikroebene zu reduzieren (insbesondere durch Sozialpolitik) und

zweitens: das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung durch konsequente Verbrechensverfolgung seitens des Staates zu stützen (sog. positive Generalprävention: vgl. dazu BVerfGE 45, 256).

Die tertiäre Prävention umfaßt alle Maßnahmen, die .zur Rückfallverhütung eingesetzt werden: also die Sanktionie-rung, die Behandlung sowie die Wiedereingliederung von

(zur Freiheitsstrafe) verurteilten Menschen in die Ge-sellschaft. StiChworte sind: Diversion, Bewährungshilfe, Strafvollzug, AnlaufsteIlen für Straffällige, Resoziali-sierungsfonds usw. Auch alle diese Aktivitäten haben zweifellos eine sozialpolitische Seite.

Dazwischen liegt die mich zunächst - wenn weil man sie aus der man an Zusammenhängen

sekundäre prävention, mit der ich auch nur kurz - beschäftigen will, Thematik nicht ausgrenzen kann, wenn

interessiert ist. I. Sekundäre Prävention

Zu dieser sekundären Prävention gehört (aUCh) die Vorbeu-gung'mit pOlizeilichen Mitteln: nämlich

erstens: durch die Veränderung der Tatgelegenheits-st-rukturen mit dem Ziel, durch Abschreckung das Mißer-folgsrisiko des potentiellen Straftäters zu erhöhen

(sog. negative Generalprävention) sowie

zweitens: durch die gezielte Information und Warnung der Opfer.

In bezug auf "erstens" sei auf den defensible-space-Ansatz des amerikanischen Architektursoziologen Oskar Newrnan verwiesen (1976) sowie auf die deutsche Befragung von Raubtätern zu den Kriterien ihrer Objektwahl, wie sie Rehm, Servay und Irle 1986 vorgelegt haben (1986, 521 ff) .

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Zu "zweitens": Der Gedanke des Opferschutzes durch Infor-mation und Warnung potentieller Opfer von Straftaten hat

in den letzten 20 Jahren auch in den Reihen der POlizei, die sich sonst eher repressiv mit dem Täter beschäftigt, an Boden gewonnen. In dieser Beziehung ist vor allem an das "Krimirialpolizeiliche Vorbeugungsprogramm" zu erin-nern, das auf Initiative Weinbergers 1964 zunächst im Bayerischen Landeskriminalamt entwickelt und dann 1965 vom Bundeskriminalamt und von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter übernommen wurde. Als gezielt auf Prävention gerichtete pOlizeiliche Ein-richtungen sind aus neuerer Zeit z.B. auch noch zu nennen:

erstens: die Institution der "Kontaktbereichsbeamten" (KOB) , um die sich z.B. der frühere POlizeipräsident von Westberlin, Hübner, besonders verdient gemacht hatj zweitens: der POlizeikiosk bzw. der Polizeiladen, wie ihn erstmals das POlizeipräsidium Düsseldorf Ende der 70er Jahre auf einer innerstädtischen Hauptstraße auf-gestellt hat, und zwar als kriminalpolizeiliche Bera-tungsstelle außerhalb eines Amtsgebäudes, die durch

ihre günstige Lage und leichte Betretbarkeit Schwellen-ängste des Bürgers abbauen SOllj

drittens gehört zu den Bemühungen der POlizei im Rahmen der sekundären Prävention z.B. auch das Präventionspro-gramm polizei/Sozialarbeiter (PPS) in Hannover, das nach einem amerikanischen Vorbild Ende der 70er Jahr von Monica Steinhilper etabliert worden ist: Auch sol-che Angebote gehören zur Sozialpolitik.

Das Interesse am Präventionsgedanken, das schon in diesen Modellen deutlich wird, hat nach Arzt (1976, 433ff) damit zu tun, daß "angesichts sinkender AUfklärungsquoten und unzureichender Personal- und Sachmittel der POlizei die Konzentration der knappen Mittel auf Vorbeugungspro-gramme als Gebot der Stunde erscheint". Denn bisher wer-den - so Gernot Steinhilper (1977, 245ff) schon 1977-"Geld, Zeit und Arbeitskräfte ... unter dem Druck des Alltags bevorzugt auf die Repression konzentriert, ob-gleich· spezielle pOlizeiliche Prävention auf Dauer billi-ger sein müßte als die ... ungleich stärker steigenden Repressionskosten". Dieser Satz hat leider - trotz aller ge schi lderten . Bemühungen auf dem Sektor der sekundären Prävention - immer noch GÜltigkeit. Zum Beweis nur ein Blick auf die Kosten: Die Polizeikosten für Personal- und Sachmittel betragen in den Ländern und für das Bundeskri-minalamt zusammengerechnet ca. 10 Milliarden DM im Jahr; von diesen entfallen jedoch nach Berechnungen des BdK-Präsidenten Ingo Hermann . nur 1 ,5 Millionen DM auf die sekundäre Prävention, also noch nicht einmal 0,02% der POlizeihaushalte . der Bundesrepublik insgesamt. Das ist sicher zu wenig, wenn man an die AufgabensteIlung auch dieser Form der Prävention denkt: also an die Entlastung

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II. Primäre Prävention

Auch das Ziel der Primärprävention (vgl. Schwind/Berck-hauer/Steinhilper 1980; Kury 1982) ist darin zu sehen, Strafverfolgung überflüssig zu machen; sie soll jedoch wesentlich früher ansetzen als die Sekundärprävention, nämlich bei der Bekämpfung der Ursachen kriminellen Ver-haltens. Auch hier gilt die alte Binsenwahrheit: Vorbeu-gen ist besser als heilen. Das Problem der Primärpräven-tion besteht allerdings zunächst bereits darin, daß es an einer umfassenden Ursachenkenntnis bis heute (nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland) noch grundsätzlich fehlt; deshalb gibt es auch mehr "Kriminalitätstheorien" als "gesidhertes Wissen"~ So wies mein Kollege Kerner aus TÜbingen (1976, 19) auf der BKA-Herbsttagung von 1976 (wenn auch bewußt überspitzt formuliert) darauf hin, daß wir noch nicht einmal wissen, warum Menschen Normen über-haupt beachten, geschweige denn, warum sie sie brechen

(ein Thema der Kontrolltheorien). Richtig ist, daß der Aussagewert zahlreicher kriminologischer Forschungsergeb-nisse aus mehreren Gründen problematisch erscheint, und

zwar vor allem deshalb,

erstens: weil nur die entdeckten Täter oder Delikte erfaßt werden, die unentdeckte Kriminalität also unbe-rÜCksichtigt bleibt und

zweitens: weil (mitunter) methodisch nicht sauber gear-beitet wird.

Gleichwohl gibt es inzwischen so etwas wie ein kriminolo-gisches Grundwissen, das bereits Anknüpfungspunkte für Primärprävention anbieten kann; wiChtig ist zunächst die Erkenntnis, daß normabweichendes Verhalten mehrere ver-schiedene Ursachen haben kann.' Kerner hat dazu (1984, 138) den Gesichtspunkt der Additivität in die Diskussion eingeführt: "Additivität bedeutet vereinfacht ausge-drückt, daß verschiedenste Faktoren zu einem gemeinsamen Ergebnis Stück für Stück beitragen, so wie etwa - bild-lich veranschaubild-licht - eine Waage siCh immer mehr senkt, je mehr Gewicht oder (ergänzend) je größere Gewichte auf die Waagschale gelegt werden".

Kriminalpolitik mUß sich, wenn sie effe~tiv wirken will, an den Ursachenvernetzungen orientieren, d.h. sie mUß ressortübergreifend angelegt sein. Dementsprechend ist unter Kriminalpolitik die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen zu verstehen, die zum Schutz der Gesellschaft und des einzelnen Bürgers auf Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität gerichtet sind. Diese Begriffsbestim-mung, die von mir 1980' (1980, 5) veröffentlicht wurde, haben z.B. inzwischen die bekannten POlizeiführer Burg-hard, Hamacher, Herold und Schreiber (wenn auch verse-hentlich ohne Quellenangabe) im Kriminalistik-Lexikon

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Auffas-sung wird'z.B. auch von Stümper vertreten. Es handelt sich dabei um eine Definition, die im Ansatz auf den Altmeister der Kriminalp'olitik Franz von Liszt zurückgeht (1905, 246), der bereits die Meinung vertrat, daß die beste Kriminalpolitik in einer guten Sozialpolitik be-steht.

Der Lisztsche Grundgedanke bedeutet - verbreitert und in die Verhältnisse der heutigen Zeit übertragen , daß Kriminalpolitik präventiv alle Politikfelder erfassen sollte, deren Beitrag zur Verhinderung von Straftaten in Betracht kommt: insbesondere sind das die Familienpoli-tik, die SchulpoliFamilienpoli-tik, die Baupolitik sowie die Arbeits-beschaffungs- und Ausbildungspolitik.

Im Rahmen dieses Referats kann ich nur einige entspre-chende Beispiele bringen, aus denen sich - orientiert an der ressortübergreifenden Definition der Kriminalpolitik - die kriminalpolitische Zuständigkeit (insbesondere di.e der Sozialpolitik) fast von selbst ergibt.

Wenn man mit Parsons (zit. nach Frey 1974, 17) davon ausgeht, daß der Mensch bereits "durch die frühe Soziali-sation so geprägt wird, daß eine spätere Änderung der Wertorientierungen wenig wahrscheinlich" erscheint, ge-winnen im Rahmen der (für unsere Problematik _ insoweit

relevanten) Sozialisationsfrage vor allem die Theorien der Entwicklungspsychologie an Bedeutung und damit die Einflüsse der sog. Sozialisationsinstanzen, die die Ent-wicklung in Kindheit und Jugend bestimmen: nämlich Fami-lie, Schule und berufliche Ausbildungsstätte.

1. Die familiale Erziehung - Familienpolitik

Unter diesen drei Instanzen wird die Familie als die Oichtigste Erziehungsinstanz angesehen, dementsprechend steht auch die familiale Erziehung im Vordergrund der kriminologischen Erklärungsansätze. So kann man z.B. bei Günter Kaiser (Kaiser, 1977, 159), dem "Papst" der deut-schen kriminologideut-schen Forschung, nachlesen, daß die Familie im Regelfall nicht nur' die sozial gebilligten Werte auf die nächste Generation überträgt, sondern dar-über hinaus das Kind auch vor der Übernahme abweichender Normen sChützt. Aber kann das die Durchschnittsfamilie auch heute noch leisten? In vielen Fällen wird jedenfalls kaum noch erzogen. Der sog. gleichgültige oder aUGh re-signative Erziehungsstil setzt sich immer mehr durch. Man tut gar nichts mehr und überläßt die Sozialisation der (näheren) Umwelt, etwa der peer-group (der Gleichaltri-gengruppe) auf der Straße, an der der Jugendliche oft seine Wertvorstellungen orientiert. Auch der sog. Genera-tionenkonflikt hat damit zu tun; die Kinder ziehen zu Hause aus und nehmen sich eine staatlich bezuschußte eigene Wohnung - Gipfel der eingeredeten Emanzipation.

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Im Gegensatz zu früheren Jahren fehlt aber auch vielen Eltern für die Erziehung der Kinder einfach der Freiraum, der notwendig ist, um die großen drei "Z" (ZärtliChkeit, Zuwendung und Zeit) zu erfüllen oder man nimmt sich die Zeit nicht: nicht selten gehen beide Elternteile zur Arbeit, kommen erst abends nach Hause zurück (Stichwort: SChlüsselkinderproblem) und bringen ihre Kinder, ohne noch deren Probleme zu hören, zu Bett; meist will man ungestört fernsehen können. Die Durchschnittsfamilie ist heute - überspitzt formuliert - oft zu einer Fernseh-familie verkümmert. So wird das Fernsehen bereits als "dritter Elternteil" diskutiert (Kunczik 1975, 10). Daß die im Fernsehen (oder auf Video) gezeigte Aggression nachgeahmt wird (sog. Imitationstheorie) oder zumindest die ReiZSChwelle Gewalt gegenüber absenken kann (sog. Habitualisierungstheorie) wird heute von ernsthaften Wissenschaftlern kaum noch bestritten. DiSkutiert wird grundsätzlich nur noch, wer insoweit besonders gefährdet ist und wer nicht. Die englische BBC hat vor einigen Wochen beschlossen, durch Selbstkontrolle die Zahl der "Fernsehleichen" zu reduzieren. Unser Fernsehen sollte dem Beispiel möglichst bald folgen.

Daß Störungen der kindlichen Sozialisation zu Verhaltens-auffälligkeiten führen können. "betont - wie Kury hervor-hebt (1980, 148) - auch die psychoanalytische wie die psychologische und familiensoziologische Forschung der letzten Jahrzehnte mit überzeugender Einhelligkeit immer wieder". Daß broken-home-Verhältnisse und Heimerziehung insoweit besonders gefährlich sein können, gehört heute schon zum Alltagswissen: Bekannt ist sicherlich auch, daß der Anteil derjenigen zunimmt, die im Alleinerziehen den Gipfel der Emanzipation sehen. sie sehen sich - wie z.B. Geißler hervorhebt (zit. nach SChwind 1980, 17) - aber nicht das Kind, das für seine Entwicklung beide Bezugs-personen (Vater und Mutter) benötigt. Initiativen, die siCh zum Ziel setzen, Alleinerziehenden zur Seite zu stehen (NOZ

v.

1. Sept. 1987), wie sie von der Bundesfa-milienministerin initiiert werden, sind auch aus krimi-nalpolitischer SiCht zu begrüßen. Um nicht mißverstanden zu· werden: Bei allen broken-home-Verhältnissen kommt es natürliCh allein darauf an, ob die "äUßere" Störung (alSO die Unvollständigkeit der Familie oder der fehlende Trau-SChein) auch zu einer "inneren" Störung geführt hat. Wir riChten an der Ruhr-Universität Bochum z.B. gerade eine Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Alleinerziehende ein, deren Kinder straffällig wurden, eine kriminalpsy-chologische Beratungsstelle, die es bisher in dieser Form seltsamerweise noch niCht gibt. Es mutet schon merkwürdig an, daß man fürs Autofahren einen Führerschein braucht, während für die Kindererziehung keinerlei Vorbildung erforderlich ist. Dabei darf man jedoch niCht übersehen, daß, wenn auch nicht immer von staatlicher Seite finan-ziell unterstützt, zunehmend. versucht wird, Präventions-möglichkeiten in Einzelbereichen zu nutzen. Also solche

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Ansätze können hier nur stichwortartig angeführt werden: das "Elterntraining", die "Elternbriefe", die Familien-theraphie, die Arbeit der "Tagesmütter", das "Erziehungs-geld", steuerliche Vergünstigungen für die Familie (das Familiensplitting wäre gerecht) sowie die Aufnahme von Kindern in Pflegefamil.ien oder in SOS-Kinderdörfern. So tragen gerade die SOS-Kinderdörfer in aller Welt auch zur Primärprävention bei.

Nicht zuletzt sollten die Familienminister in Bund und Ländern aber auch darauf hinwirken, daß der Beruf der Mutter und Hausfrau von Parteien, Verbänden und Medien nicht länger diSkriminiert wird; der Bundesarbeitsmini-ster BlÜID hat vor elnlgen Jahren m.E. zu Recht darauf hingewiesen, daß es ganz unverständlich ist, weshalb es emanzipierter sein soll, Schrauben am Fließband zuzählen als Kinder zu Menschen zu erziehen, die in der Lage sind, ein ordentliches Leben zu führen. Zur Familien- und Ar-beitsmarktpolitik gehört insoweit allerdings auch, den Müttern, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen, die spätere Rückkehr ins Erwerbsleben zu erleichtern oder für sog. JOb-sharing bzw. für Teilzeitbeschäftigung Sorge zu tragen.

2. Die Schule - SchulpOlitik

Die Schule, die einen beträchtlichen Teil des Alltages der Jugend ausfüllt, übt nach der Familie den nächst nachhaltigen Einfluß auf den Entwicklungsprozeß junger Menschen aus. Nach Cicourel (1978, 294) "nimmt die Schule in der Organisation und Steuerung des Übergangs vom Sta-tus des Jugendlichen zu dem des Erwachsenen (sogar) eine "strategische Position" ein: sie ist eine "z·entrale so-ziale Dirigierstelle" (so Schelsky 1957, 17f) für die künftigen sozialen (Berufs-)Chancen jedes Kindes. Tradi-tionell wird zumindest erwartet, daß diese Institution auch Sozialisations- bzw. Erziehungsaufgaben erfüllt. Der Kriminologe Mergen (1978, 87) aus Mainz weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß "die Erziehung in der Schule in dem Maße größere Bedeutung bekommt als die Erziehung im Elternhaus abnimmt". Allerdings sind in den letzten Jahrzehnten in bezug auf die Erziehungsauf-gabe zwei gegenläufige Entwicklungen· zu beobachten, die auch aus kriminologischer Sicht bemerkenswert sind:

einerseits nimmt. (vor dem Hintergrund von Erziehungsmü-digkeit und Erziehungsunfähigkeit vieler Familien) die Erziehungsbedürftigkeit junger Menschen zu;

andererseits haben die Leistungsaufgaben der Schule (und ihre Auslesefunktion) den Erziehungsgedanken im schulischen Alltag eher zurückgedrängt.

Sinnvoll erziehen bedeutet Intelligenzentwicklung und

jedenfalls nicht nur, zur Wissensbreite der Schüler

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