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Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung. Entwicklungs- bereich Krampnitz. Aktualisierung -Verkehrslärm-

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Academic year: 2022

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(1)

Schallimmissionsschutz

Bau- und Raumakustik

Schall- und Vibrationsanalyse

Erschütterungen

Notifizierte Messstelle nach §26/ 29b BImSchG Güteprüfstelle Schall nach DIN 4109

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-20157-01-00

KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12

13086 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 44 00 87 93 Telefax: +49 (0) 30 44 00 87 95

Ergänzung zur Schalltechnischen

Untersuchung

Fachlich Verantwortlicher Bearbeiter Dipl.-Ing.

Sebastian Langner Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Helge Schmiedel

„Entwicklungs- bereich

Krampnitz“

Aktualisierung -Verkehrslärm-

Die Ergänzung ist nur in Verbindung mit der Schalltechnischen Untersuchung 15-002-1V2

vom 02. März 2020 gültig!

Projektnummer:

15-002-1V2.1

Kurztitel:

Ergänzung zur Schalltechnischen Unter- suchung

2. Überarbeitung „Entwicklungsbereich Krampnitz“

Auftraggeber:

Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam

Pappelallee 4 14469 Potsdam Auftrag vom:

03. Mai 2019

Bearbeiter:

Helge Schmiedel Bericht vom:

03. Mai 2021

(2)

15-002-1V2.1 SEITE 2 Änderungstabelle

Bearbeiter Berichtsversion Grund der Änderung Datum der Änderung Schmiedel 15-002-1V2 Änderung der Planungsgrundlage und

Verkehrszahlen 02. März 2020

Schmiedel Ergänzung 15-002-1V2.1

Stellungnahmen Landesamt für Umwelt, Anmerkungen der Verkehrsbetriebe Potsdam, ergänzte Immissionsorte in den B-Plangebieten Nr. 141-5A und Nr.

141-7 und Aktualisierung der Verkehrs- technischen Untersuchung

26. Februar 2021

Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Unter- suchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus ist nur mit schriftli- cher Genehmigung der KSZ Ingenieurbüro GmbH gestattet. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechtes gemäß UrhG. Die Authentizität dieses Dokuments ist nur mit Originalunterschrift gewährleistet.

(3)

Inhaltsverzeichnis

1

 

Aufgabenstellung ... 4

 

2

 

Emissionsdaten ... 4

 

2.1  Straßenverkehr ... 4 

2.2  Schienenverkehr ... 6 

2.3  Quartiersgaragen ... 7 

3

 

Immissionsberechnungen ... 8

 

4

 

Ergebnisse der Berechnungen ... 8

 

4.1  Straßenverkehr - Freie Schallausbreitung ... 8 

4.2  Schienenverkehr - Freie Schallausbreitung ... 9 

4.3  Gesamtgeräuschsituation Verkehr ... 9 

4.4  Gewerbliche Geräuschimmissionen ... 10 

5

 

Beurteilung und Empfehlungen zum Lärmschutz ... 10

 

5.1  Aktive Lärmschutzmaßnahmen „Entwicklungsbereich Krampnitz“ ... 11 

5.2  Passive Lärmschutzmaßnahmen ... 12 

6

 

Vorschläge für textliche Festsetzungen in den B-Plänen ... 15

 

7

 

Literaturverzeichnis Regelwerke und Fachliteratur ... 17

 

Anhang ... 18

 

(4)

15-002-1V2.1 SEITE 4

1 Aufgabenstellung

Infolge der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz - Klinkerhöfe Nord" im Juni/Juli 2020 (Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt), der Anmerkungen der Verkehrsbe- triebe Potsdam, ergänzter Immissionsorte in den B-Plangebieten Nr. 141-5A und Nr.

141-7 sowie einer Aktualisierung der Verkehrstechnischen Untersuchung hinsichtlich der Erschließungsknotenpunkte für das Quartier Krampnitz im November 2020, erfolgt eine ergänzende Untersuchung bzw. Aktualisierung der Berechnungen für Verkehrsgeräu- sche. Im Zuge dessen werden ebenfalls die Außenlärmpegel nach der DIN 4109 zur Bestimmung der notwendigen Schalldämmung der Außenbauteile und die Empfehlun- gen zu textlichen Festsetzungen in den B-Plänen für den Entwicklungsbereich Krampnitz angepasst.

Alle weiteren schalltechnischen Belange sowie die rechtlichen Grundlagen bleiben von der Ergänzung unberührt und sind der Hauptuntersuchung zu entnehmen.Die Immissi- onsorte im B-Plan Nr. 141-5A liegen in einer als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche.

Die Orientierungswerte für Sondergebiete werden anhand der geplanten Nutzungen festgelegt. Aufgrund der Absicht, das Sondergebiet für Handel und Dienstleistungen ohne Wohnnutzungen zu entwickeln, bietet sich, in Anlehnung an die diesen Bereich umgebenden Flächen, ebenfalls die Beurteilung als Urbanes Gebiet an.

Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

 Masterplan „Entwicklungsbereich Krampnitz“ im pdf-Format, Stand: April 2019

 SHP Ingenieure GbR: Stadt Potsdam - Krampnitz Verkehrstechnische Unter- suchung der Erschließungsknotenpunkte für das Quartier Krampnitz, - Aktua- lisierung November 2020, Stand 17.11.2020

 Gesamtfahrplan der Straßenbahn- Linie 96, Abfrage bei den Verkehrsbetrie- ben Potsdam GmbH, ViP, Stand November 2016

 Stellungnahmen Landesamt für Umwelt vom 07.07 2020 und 16.07 2020

 Stellungnahme des Verkehrsbetriebs Potsdam GmbH vom 07.09.2020

2 Emissionsdaten 2.1 Straßenverkehr

Die Prognosezahlen für den Straßenverkehr - DTVW wurden durch das Büro SHP Inge- nieure GbR (Stand 17.11.2020) zur Verfügung gestellt. Danach ergibt sich in diesem Zusammenhang, durch eine veränderte Verkehrsverteilung in Richtung Berlin/Spandau (B2) eine zehnprozentige Minderung sowie in Richtung Fahrland eine zehnprozentige

(5)

15-002-1V2.1 SEITE 5

Erhöhung der Verkehrsmengen im Vergleich zur 2. Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung.

Für die Erschließung des neuen Stadtquartiers Krampnitz ist ein umfassendes autoar- mes Mobilitätskonzept entwickelt worden.

Dabei gilt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 96 vom Campus Jungfernsee bis nach Fahrland als wichtigstes Rückgrat der Erschließung. Innerhalb des Quartiers soll die Straßenbahn drei Haltestellen in der Planstraße 2 anfahren und damit einen wichtigen Beitrag leisten, um möglichst viele Wege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückle- gen zu können.

Die Erschließung von Krampnitz mit dem Auto erfolgt im Osten über die Bundesstraße 2 mit Anbindung an die Planstraßen 1 und A sowie von Süd-Westen über die Landes- straße 92 über die Ketziner Straße und die Planstraße 3. Die Haupterschließung inner- halb von Krampnitz erfolgt über einen Erschließungsring, den sogenannten Alleenring (Planstraßen 1, 2, 3 und 4). Da der Stellplatznachweis in Quartiersgaragen, die maximal 300 m vom Wohnstandort entfernt sein sollen, geführt werden soll, können die Verkehrs- mengen in den Blockinnenbereichen gering gehalten werden. Somit kann der Verkehr, insbesondere der Park-Such-Verkehr, in den einzelnen Baugebieten deutlich reduziert und die sonstigen und eher unregelmäßig stattfindenden Verkehrsmengen auf den sons- tigen Straßen des Innenbereiches vernachlässigt werden.

Nach den Informationen der Planungsunterlagen und der verkehrstechnischen Untersu- chung ist im Innenbereich des Entwicklungsbereiches Krampnitz in der Ketziner Straße im Einmündungsbereich mit dem Fuß- und Radweg eine Abpollerung vorgesehen, die das Durchfahren der Ketziner Straße verhindert, zudem soll das Teilstück zwischen der Bergstraße und der Planstraße S als verkehrsberuhigter Bereich angelegt werden. Da die Berechnungsvorschriften der RLS-90 eine Geschwindigkeit ≥ 30 km/h voraussetzen und in einer verkehrsberuhigten Zone nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h erlaubt ist, wird dieses Teilstück in den Berechnungen vernachlässigt. Die durch den Verkehr in diesem Bereich erzeugten Geräuschimmissionen werden als nicht rele- vant angesehen.

Auf der Basis der ermittelten Verkehrsbelastungen für den werktäglichen Verkehr (DTVW) erfolgte die Umrechnung auf DTV-Werte gemäß der Faktoren der Tabelle 2 und die Berechnung der Schallemissionspegel LmE entsprechend der Vorschriften der RLS-90.

(6)

15-002-1V2.1 SEITE 6 Umrechnungsfaktoren DTVW - Werte auf DTV

DTVW - DTV Kfz (DTVw)  Kfz (DTV) 0,92

Lkw (> 3,5 t)  Lkw (> 2,8 t) 1,2 Tabelle 2: Faktoren zur Umrechnung DTVW zu DTV

Zum Zeitpunkt der Untersuchung standen keine anteiligen Verkehrszahlen für den Schwerlastverkehr (SV-Anteile) der Straßen im Entwicklungsbereich zur Verfügung.

Hier wurden, zur sicheren Seite der Betroffenen, die maßgebenden Lkw-Anteile der RLS -90 für Gemeindestraßen zugrunde gelegt. Danach wird jeweils mit einem prozen- tualen Anteil von 10% am Tag und 3% im Nachtzeitraum gerechnet.

Die Geschwindigkeiten wurden für die B21 (Potsdamer Chaussee) und die L92 (Gellert- straße/ Ketziner Straße) jeweils mit 50 km/h berücksichtigt. Für die Innenbereiche des Entwicklungsbereiches wurde eine Geschwindigkeit von 30 km/h angesetzt.

Für den Großteil der in der Berechnung berücksichtigten Straßen wurde gemäß der In- formationen des Auftraggebers für den Straßenbelag ein Zuschlag nach RLS-90 von DStrO = 0 dB für asphaltierte Oberflächen angesetzt. Die Straßenabschnitte zwischen Planstraße A und Planstraße 1 sowie zwischen B2 Potsdamer Chaussee und Plan- straße 2.1 wurden mit einem Zuschlag von DStrO= 2 dB für Betonsteinpflaster berück- sichtigt. Die Lichtzeichengeregelte Kreuzung an der Zufahrt von der B2 Potsdamer Chaussee zum Entwicklungsbereich ist im Rechenmodell mit dem entsprechenden Läs- tigkeitszuschlag der RLS-90 berücksichtigt. Die emissionsrelevanten Ausgangsdaten für die berücksichtigten Straßen sind in tabellarischer Form (Tabelle EA01) im Anhang zu- sammengefasst.

2.2 Schienenverkehr

Die Verkehrsdaten für den Schienenverkehr der Straßenbahn der parallel zum und im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßenbahnlinie 96 wurden nach Abfrage (Novem- ber 2016) bei den Verkehrsbetrieben Potsdam GmbH ViP berücksichtigt.

Danach fahren derzeit 96 Straßenbahnen am Tag und 21 Straßenbahnen in der Nacht auf der Ursprungsstreckebis zur Haltestelle Campus Jungfernsee. Das entspricht etwa einem 10-Minuten Takt am Tag (06:00 - 22:00 Uhr) und etwa einem 23-Minuten Takt in der Nacht (22:00 Uhr - 06:00 Uhr).

1 Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam, Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 28 Nr. 13:

Versetzung der Ortsdurchfahrt der B2 gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom Standort „Am Wiesenrand“/ „Am Kirchberg“ um ca. 1.700 m in nördliche Richtung bis einschließlich Rotkehlchenweg vom 28. Dezember 2017

(7)

15-002-1V2.1 SEITE 7

Zur sicheren Seite der Betroffenen wird für die Hauptverkehrszeiten zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr am Morgen und 15.00 Uhr und 18:00 Uhr am Nachmittag ein 5-Minuten Takt zugrunde gelegt. Danach ergeben sich für den Tag 133 Straßenbahnen.

Im Sinne der zukünftigen Betrachtung wurden ausschließlich Combino-Niederflur-Stra- ßenbahnen mit Klimaanlagen in der Berechnung berücksichtigt. Nach Rücksprache mit den Verkehrsbetrieben Potsdam (Herr Langhof, 25.02.21) wurden die Zuglänge (42,0 m) und die Anzahl der „Achsen“ (nAchs = 8) angepasst.

Außerdem wurden in der Untersuchung:

 ein begrünter Bahnkörper und eine Gleiseindeckung mit tief liegender Vegeta- tionsebene angenommen,

 die Kurvenradien wurden mit entsprechenden Zu- und Abschlägen (KL= 4 dB für Radien r < 200 m) berücksichtigt und

 die gefahrene Höchstgeschwindigkeit ging mit 50 km/h in die Untersuchung ein.

 Der Schienenbonus wurde nicht berücksichtigt.

Die Emissionsdaten der Straßen und Schienen sind im Anhang in den Tabellen EA01 und EA02 zusammengefasst.

2.3 Quartiersgaragen

Im Stadtquartier sind insgesamt acht Quartiersgaragen in Größenordnungen von 300 bis 600 Stellplätzen geplant. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiefgaragen vorwiegend durch Anlieger der Wohn- und Geschäftsgebäude genutzt werden.

Aufgrund der Planungen, nur relativ wenige verkehrsführende Straßen im gesamten Ent- wicklungsbereich zu etablieren, orientieren sich mit Ausnahme der beiden Quartiersga- ragen im Bergviertel die übrigen Quartiersgaragen zum Alleenring. Da die Geräusche dieser Straßen bereits in der Untersuchung berücksichtigt werden, ist eine separate Be- trachtung der Geräusche des Zufahrtsverkehrs zu den Quartiersgaragen nicht erforder- lich.

Es ist jedoch, mit Bezug zu den Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, an dieser Stelle anzumerken, dass durch die Mischnutzung der Quartiersgaragen im Rahmen der nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist, ob für den gewerblichen Fahr- zeuganteil der Quartiersgaragen (einschließlich der Ein- und Ausfahrten) die Immissi- onsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen einge- halten werden.

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15-002-1V2.1 SEITE 8

3 Immissionsberechnungen

Die Immissionsrechnungen erfolgten mittels der im PC-Programmpaket „SoundPLAN“

(Version 8.1 vom 27. April 2020) integrierten Rechenverfahren der RLS-90 [2], der Schall 03-2012 [3] und der ISO 9613-2 [4].

Die Berechnungen für den Prognosezustand wurden für das Untersuchungsgebiet bei freier Schallausbreitung durchgeführt.

Zu beachten ist, dass die grafische Darstellung der Schallimmissionspläne für eine ein- heitliche Höhe von 4 m über Grund vorgenommen wurde um den Einfluss der Boden- dämpfung bei der Berechnung möglichst gering zu halten.

Berechnungsszenarien

Die Berechnungen für den prognostizierten Verkehr wurden grundsätzlich getrennt für die Einwirkzeiten tags (06:00 Uhr – 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) durchgeführt.

4 Ergebnisse der Berechnungen

Die Lärmimmissionen für die Situation der freien Schallausbreitung (ohne Bebauung bis auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude) im Entwicklungsbereich Krampnitz, hervorgerufen durch den Straßen- und Schienenverkehr, sind tabellarisch (Tabellen EA03 und EA04) und grafisch in Form von Lärmkarten im Anhang 3, jeweils getrennt und gemeinsam für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht dargestellt.

4.1 Straßenverkehr - Freie Schallausbreitung

Wie der Spalte 1 der Tabelle EA03 zu entnehmen ist, kommt es unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen bei freier Schallausbreitung und den teilweise mit Pflasterbelag ausgeführten Straßen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005.

Je nach Lage der Fassade und Nähe zur Geräuschquelle sind Überschreitungen der Orientierungswerte an den Immissionsorten K2, K3, K4, K5, K6, K9, K10, K11, K13, K14, K15, K18, K20 und K32 sowie B4 und B5 zwischen 2 dB(A) und 5 dB(A) am Tag und in der Nacht, an den Immissionsorten K17, K23OW, K30, K31, B13 und B16 sowie in den Allgemeinen Wohngebieten in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 141-7, Nr. 141-8 und Nr. 141-9 zwischen 6 dB(A) und 9 dB(A) am Tag und in der Nacht sowie am Immis- sionsort B1 zwischen 10 dB(A) und 14 dB(A) am Tag und in der Nacht sowie am Immis- sionsort B16 um 12 dB(A) in der Nacht möglich.

(9)

15-002-1V2.1 SEITE 9

Die maßgeblichen Immissionsorte orientieren sich alle zum Alleenring, zur Bundestraße B 2 und zur Landesstraße 92, in den sich dahinter anschließenden Bereichen werden an allen Immissionsorten die Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten.

4.2 Schienenverkehr - Freie Schallausbreitung

Die Spalte 2 der Tabelle EA03 zeigt die Beurteilungspegel für den Schienenverkehr der Straßenbahn im Untersuchungsgebiet. Wie bei separater Betrachtung zu erkennen ist, kann der geplante Schienenverkehr nur an den unmittelbar entlang der Schienenwege verlaufenden Immissionsorten B1h, B16a, K14b, K15b, K17a, K18a, K20, K23O sowie K23W an der Bundesstraße 2 und der Planstraße 2 im Alleenring und nur im Nachtzeit- raum zu Überschreitungen zwischen 1 dB(A) und 5 dB(A) der jeweiligen Orientierungs- werte der DIN 18005 führen.

4.3 Gesamtgeräuschsituation Verkehr

Die Spalte 4 der Tabelle EA03 zeigt die Beurteilungspegel für die Gesamtgeräuschsitu- ation an den Immissionsorten im Entwicklungsbereich. Dabei ist der Straßenverkehr die pegelbestimmende Schallquelle. Am Tag und in der Nacht sind durch die Betrachtung des Gesamtverkehrs Erhöhungen zwischen 1 dB(A) und 2 dB(A) gegenüber des Beur- teilungspegels des Straßenverkehrs zu erwarten. Daraus resultieren jedoch nicht in je- dem Fall Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005.

In der Gesamtbetrachtung sind folgende Überschreitungen der Orientierungswerte mög- lich:

 um 1 dB(A) tags an den Immissionsorten K1, K7, K8, K19, K21, K22, K25 - K28, B2, B3, B8, B9 und B12;

 um 1 dB(A) nachts an den Immissionsorten B20 sowie in den Urbanen Gebieten in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 141-7 und Nr. 141-8;

 um 1 dB(A) tags und nachts am Immissionsort K4;

 um 2 bis 5 dB(A) tags an den Immissionsorten K23, K24, K29, B6, B7, B10, B11 und B17 – B20 sowie in den Urbanen Gebieten in den Geltungsbereichen der B- Pläne Nr. 141-7, Nr. 141-8 und Nr. 141-9;

 um 2 bis 5 dB(A) tags und nachts an den Immissionsorten K2, K3, K5, K6, K9 - K13, K16, K32, B4 und B5;

 um 6 bis 9 dB(A) tags und nachts an den Immissionsorten K14, K15, K17, K18, K20, K23OW und B13;

 um 6 bis 9 dB(A) tags an den Immissionsorten K30 und K31;

(10)

15-002-1V2.1 SEITE 10

 um 10 bis 14 dB(A) tags und nachts an den Immissionsorten B1 und B16,

 um 10 dB(A) nachts an den Immissionsorten K30 und K31;

Die Immissionsorte mit möglichen Überschreitungen von über 6 dB(A) liegen an der Bun- desstraße B 2 und der Planstraße 2, in denen auch die Straßenbahntrasse verläuft sowie in den Allgemeinen Wohngebieten in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 141-7, Nr. 141-8 und Nr. 141-9.

Wie dem Schallimmissionsplan für die Straßen und dem kombinierten Schallimmissions- plan für die Straßen und die Schiene im Nachtzeitraum zu entnehmen ist, führt die Ver- längerung der Straßenbahn im Bereich der B 2 Potsdamer Chaussee zu keiner wesent- lichen Erhöhung der Geräuschimmissionen. Die vorwiegende Hauptgeräuschquelle ist der Straßenverkehr.

4.4 Gewerbliche Geräuschimmissionen

Wie bereits in der 2. Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung ausführlich er- läutert wird, zu einer angemessenen Berücksichtigung der gewerblichen Situation inner- halb des Entwicklungsbereichs, bei der Ermittlung der Außenlärmpegel, im Sinne einer Worst-Case Betrachtung, eine Ausschöpfung der Richtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete bzw. Urbane Gebiete zugrunde gelegt.

5 Beurteilung und Empfehlungen zum Lärmschutz

Die für den gesamten Entwicklungsbereich erzielten Berechnungsergebnisse weisen insbesondere am Alleenring und der Planstraße A, sowohl außerhalb als auch innerhalb des Entwicklungsbereichs, ähnlich wie in anderen Städten und Gemeinden, zum Teil erhöhte Geräuschimmissionen auf, die jedoch durch die in der Praxis bewährten Metho- den von aktivem und passivem Schallschutz ausgeglichen werden können.

Insgesamt kommt es infolge der aktualisierten Verkehrszahlen des Straßenverkehrs im Innenbereich des Entwicklungsbereiches zu Minderungen von etwa 0,5 dB. Die Geräu- sche des Straßenbahnverkehrs nehmen infolge der längeren Züge und der damit ver- bundenen höheren Achszahl leicht um 1 dB zu. Am Immissionsort K30b, welcher sich direkt am Haupteingang des Entwicklungsbereiches befindet sind, sind Beurteilungspe- gel zu erwarten, die sich im Bereich der allgemein anerkannten Grenzen der Gesund- heitsgefährdung (Tag 70 dB(A), Nacht 60 dB(A)) bewegen. Das ist auf die unmittelbare Nähe zu allen Verkehrsträgern zurückzuführen. Hier sind nach Möglichkeit keine Nut- zungen zum dauerhaften Aufenthalt anzusiedeln oder es müssen unbedingt Maßnah- men zum Schallschutz getroffen werden, die eine gesunde Aufenthaltsqualität im Inne- ren des Gebäudes gewährleisten.

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15-002-1V2.1 SEITE 11

Wie auch in den Schallimmissionsplänen zu erkennen ist, sind nach wie vor im gesamten Entwicklungsbereich vorwiegend die zu den Straßen gerichteten Fassaden von Über- schreitungen am Tag und in der Nacht betroffen. Dabei sind die an den Hauptverkehrs- straßen (B2 und L92) und am Alleenring und der Planstraße A im Entwicklungsbereich liegenden Immissionsorte von Überschreitungen betroffen, für die gegebenenfalls Maß- nahmen zum Lärmschutz geprüft werden sollten. Diese Nahbereiche erstrecken sich für die einzelnen Straßenabschnitte wie folgt.

Straßenabschnitt Abstand zur Straßenachse ca. in Meter

L92 Ketziner Straße 200 m

Planstraße 3.2 55 m

Planstraße 3.2 41 m

Planstraße 3.1 55 m

L92 Ketziner Straße

(L92 Ketziner Straße bis Ketziner Straße) 80 m

Ketziner Straße

(L92 Ketziner Straße bis Planstraße S) 50 m

Planstraße S 13 m

Planstraße 2.3

(Planstraße 3.1 bis Planstraße S) 55 m

Planstraße 2.2/ 2.1

(Planstraße S bis Planstraße 1)

65 m 50 m Planstraße 4.1

(Planstraße 3.2 bis Planstraße 5.3) 41 m

Planstraße 4.2

(Planstraße 5.3 bis Planstraße 1) 40 m

Planstraße 1

(Planstraße 4.2 bis Planstraße E)

43 m 47 m B2 Potsdamer Chaussee

(Richtung Groß-Glienicke) 200 m

B2 Potsdamer Chaussee

(parallel zur Hannoverschen Straße) 100 m

B2 Potsdamer Chaussee

(parallel zum B-Plan „Uferpark“) 230 m

Tabelle 3: Entfernung für Bereiche mit Orientierungswertüberschreitungen

Wie auch in den Schallimmissionsplänen (Straße + Schiene) zu sehen ist, werden in großen Teilen des gesamten Entwicklungsbereiches die Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten, so dass sowohl von gesunden Wohnverhältnissen als auch von ge- sunden Aufenthaltsbedingungen in den Außenbereichen ausgegangen werden kann.

5.1 Aktive Lärmschutzmaßnahmen „Entwicklungsbereich Krampnitz“

Aktive Schallschutzmaßnahmen sind passiven nach Möglichkeit vorzuziehen, weil damit auch Freiflächen und Außenwohnbereiche vom Schallschutz profitieren.

Nach näherer Erörterung möglicher Bereiche für aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden können diese, nach Informationen des Auftraggebers, nicht in Betracht gezogen werden.

(12)

15-002-1V2.1 SEITE 12

Als Gründe sind hier zum einen die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der topographi- schen Lage sowie die einzuhaltenden Abstandsflächen und zum anderen der Denkmal- schutz zu nennen.

Eine weitere Möglichkeit aktiven Schallschutzes bzw. eine Alternative zu Lärmschutz- wänden ist die Errichtung von Gebäuden in Riegelbauweise entlang der verkehrsführen- den Straßen.

Damit kann die dahinter liegende Bebauung zum Teil großflächiger gegen Geräu- schimmissionen geschützt werden und es sind mitunter keine weiteren aktiven Maßnah- men zum Lärmschutz erforderlich. Ein zusätzlicher Vorteil der Riegelbauweise gegen- über Lärmschutzwänden sind die Gebäudehöhen, da Lärmschutzwände ohne spezielle konstruktive Mittel auf bestimmte Höhen beschränkt sind. Dadurch wird auch an weiter entfernt liegenden Immissionsorten eine schallmindernde Wirkung erzielt.

Im Untersuchungsgebiet bietet sich die Möglichkeit der Riegelbauweise, unter der Vo- raussetzung der Durchführbarkeit, in den Bereichen der beiden Hauptverkehrsstraßen westlich der B2 (Potsdamer Chaussee) entlang der Hannoverschen Straße (Immission- sorte B16) und im nordwestlichen Teil der L92 (Ketziner Straße) an.

Für neu zu errichtende Gebäude, aber auch für bestehende sanierungsbedürftige Ge- bäude innerhalb des Entwicklungsbereiches mit Überschreitungen der Orientierungs- werte der DIN 18005 werden weiterhin Maßnahmen zum baulichen Schallschutz (passi- ver Schallschutz) vorgeschlagen.

5.2 Passive Lärmschutzmaßnahmen

Möglichkeiten zum passiven Schallschutz bestehen bereits im Bereich einer lärm- schutztechnisch günstigen Gestaltung der Gebäudenutzungen und der Wohnungs- grundrisse. Schlaf- und Kinderzimmer sollten generell in Richtung auf die den Straßen abgewandten Hausseiten gelegt werden.

Falls Schlaf- und Kinderzimmer der Gebäude mit Orientierungswertüberschreitungen in Richtung der Straße orientiert sein sollen, ist zur Gewährleistung des notwendigen Luft- austausches der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen erforderlich oder es muss eine Belüftung über die lärmabgewandte Fassadenseite sichergestellt werden.

Alternativ sind auch andere passive Lösungen zur Sicherstellung gesunder Wohnqualität anwendbar.

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15-002-1V2.1 SEITE 13

So können geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, ver- glaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen („Hamburger Hafen-City-Fenster“) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen erfolgen, solange sichergestellt ist, dass die erforderlichen Schalldämm-Maße des jeweiligen Bauteils eingehalten werden.

Für einen ausreichenden Schallschutz innerhalb der Gebäude sind die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile einzuhalten. Die DIN 4109 [9] enthält dazu die Mindestanforderungen für den Schallschutz im Hochbau.

Unter Einbeziehung des Beurteilungspegels Nacht erfolgt für Aufenthaltsräume in Woh- nungen oder Hotels die Berechnung des Außenlärmpegels La nach folgendem Prinzip:

„Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht [Lr (Tag) – Lr

(Nacht)] weniger als 10 dB(A), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A).“

Gemäß Punkt 4.4.5.7 der DIN 4109-2:2018-01 ist zur Ermittlung der Außenlärmpegel ein vereinfachter Summenpegel aller sich möglicherweise überlagernden Geräuschquel- len vor Ort zu bilden. In den B-Plänen des Entwicklungsbereichs sind im Wesentlichen zwei Baugebietskategorien vorgesehen:

1. „Allgemeine Wohngebiete“ und 2. „Urbane Gebiete“

Für Urbane Gebiete ist aufgrund ihrer Beschaffenheit auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen möglich. Aus diesem Grund sind bei der Ermittlung der Außenlärmpegel auch die möglichen gewerblichen Geräusche als überlagernde Geräuschquelle mit zu berück- sichtigen.

Auch in Allgemeinen Wohngebieten sind gewerbliche Geräusche, insbesondere durch Nahversorgungseinrichtungen nicht auszuschließen. Zur sicheren Seite der Betroffenen sind auch diese Geräusche bei der Ermittlung der Außenlärmpegel zu berücksichtigen.

Für die Gewerbesituation werden im Sinne eine Worst-Case-Betrachtung die maximal ausschöpfbaren Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete und Urbane Gebiete zur Ermitt- lung der Außenlärmpegel herangezogen, da die zukünftige Gewerbeentwicklung im Ent- wicklungsbereich derzeit nicht abschließend absehbar ist und die Gesamtheit aller mög- lichen gewerblichen Einrichtungen die Möglichkeit hat, die Richtwerte voll auszuschöp- fen.

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15-002-1V2.1 SEITE 14

Aufgrund der prognostizierten Beurteilungspegel ergeben sich, unter Berücksichtigung der Ermittlung gemäß der Punkte 4.4.5.2 (Straßenverkehr), 4.4.5.3 (Schienenverkehr) und 4.4.5.2 (Gewerbe) für die untersuchten

1. Allgemeinen Wohngebiete und teilweise Urbane Gebiete maßgebliche Außenlärm- pegel zwischen 59 dB(A) und 72 dB(A) (Tabelle EA03 im Anhang) und für die 2. Urbanen Gebiete und teilweise Allgemeinen Wohngebiete maßgebliche Außenlärm-

pegel zwischen 65 dB(A) und 76 dB(A) (Tabelle EA04 im Anhang)

Der B-Plan Nr. 141-9 „Heidequartier“ ist zusätzlich noch von Geräuschen aus Schieß- lärm betroffen, welche vom nördlich gelegenen Standortübungsplatz „Döberitzer Heide“

ausgehen können (siehe Kapitel 1 der 2. Überarbeitung der Schalltechnischen Untersu- chung). Mit Verweis auf die bereits erfolgte Untersuchung [8] sind sowohl im unmittelbar betroffenen B-Plangebiet als auch im Bereich der Ortsmitte für die ungünstigste Übungs- situation Beurteilungspegel von 41 dB(A) bis 42 dB(A) für den Tag ermittelt worden.

Die Beurteilungspegel führen in Verbindung mit Verkehrslärm zwar zu einer leichten Er- höhung des Gesamtbeurteilungs- bzw. Außenlärmpegels, haben aber keinen Einfluss auf die Schalldämmung der Außenbauteile.

Hinweis:

Im Sinne gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in schutzwürdigen Räumen in den Gebäuden und Wohnungen sind im Zuge einer sachgerechten Beurteilung und umfas- senden Planung auch Geräusche aus Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Kitaflä- chen zur Ermittlung der Außenlärmpegel heranzuziehen. In der vorliegenden Untersu- chung konnten aufgrund der frühen Planungsphase keine konkreten Aussagen zu den genannten Einrichtungen gemacht werden.

Aus diesem Grund sind bei der Ermittlung der Außenlärmpegel nur die Immissionen aus Verkehr und gewerblichen Einrichtungen berücksichtigt worden. Für unmittelbar im Ein- wirkungsbereich von Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Kitaflächen gelegene Im- missionsorte sind zur Ermittlung der Außenlärmpegel noch mögliche daraus resultie- rende Geräusche zu addieren.

Hinsichtlich Kindertagestätten dient diese Vorgehensweise ausschließlich der Berück- sichtigung möglicher Geräusche bei der Dimensionierung des baulichen Schallschutzes.

Gemäß § 22 Abs. 1a des BImSchG „sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertages- einrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ball-

(15)

15-002-1V2.1 SEITE 15

spielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelt- einwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

Das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,ges der Außenbauteile von schutzwürdigen Räumen ergibt sich gemäß Punkt 7.1 der DIN 4109-1:2018-01 nach der Gleichung

R′W,ges= La - KRaumart

Dabei ist für

Aufenthaltsräume in Wohnungen und Ähnlichem: KRaumart = 30 dB und für Büroräume oder Ähnliches: KRaumart = 35 dB anzusetzen.

Mindestens einzuhalten ist R′W,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Über- nachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnli- ches. Für gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße von R′W,ges > 50 dB sind die An- forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maß- gebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis

 bei offener Bebauung um 5 dB(A),

 bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 dB(A) gemindert werden.

6 Vorschläge für textliche Festsetzungen in den B-Plänen

„Zum Schutz vor Verkehrslärm (Straße und Schiene) müssen bei Errichtung, Än- derung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen die Außenbauteile schutz- bedürftiger Aufenthaltsräume der Gebäude im Entwicklungsbereich Krampnitz be- wertete Gesamtbauschalldämm-Maße (erf. R‘ w,ges) aufweisen, die nach der Norm DIN 4109:2018 -01 „Schallschutz im Hochbau- Teil 1: „Mindestanforderungen“ und Teil 2: „Rechnerische Nachweise“ zu bemessen sind. Die Anforderungen für schutzbedürftige Räume unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumar- ten sind nach DIN 4109:2018-01 mit nachfolgender Gleichung zu berechnen:

R’W,ges = La – KRaumart

mit La = maßgeblicher Außenlärmpegel mit KRaumart

= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen

= 35 dB für Büroräume und Ähnliches

Die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels La erfolgt hierbei entspre- chend Abschnitt 4.4.5.3 gemäß DIN 4109-2:2018-01.

(16)

15-002-1V2.1 SEITE 16

Für gesamte bewertete Bauschalldämmmaße von R’W,ges > 50 dB sind die Anforde- rungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei sind auch die lüftungstechnischen Anforderungen durch den Einsatz von schallgedämmtem Lüftern zu berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung sind zulässig.

Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit gutachterlich nachgewiesen wird, dass insbesondere bei gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere gesamte bewertete Bauschalldämmmaße R’W,ges erforderlich sind.“

Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Dabei sind im Schallschutznachweis insbesondere die nach DIN 4109-2:2018-01 geforderten Sicherheitsbeiwerte zwingend zu beachten.

Die zugrunde zu legenden maßgeblichen Außenlärmpegel (La) sind aus den ermit- telten Beurteilungspegeln des Schallgutachtens KSZ Ingenieurbüro GmbH: Er- gänzung zur Schalltechnischen Untersuchung „Entwicklungsbereich Krampnitz“

vom 21.04.2021 abzuleiten, welches Bestandteil der Satzungsunterlagen ist. Er- mittelte Immissionen zusätzlicher Geräuschquellen aus Gewerbe, Freizeit- oder Sporteinrichtungen sind den jeweiligen Außenlärmpegeln hinzuzurechnen.

Von diesen Werten kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die im Schallgutachten zugrunde gelegten Ausgangsdaten nicht mehr zutreffend sind.

In den Bereichen mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 sind nach Möglichkeit die Fenster von Aufenthaltsräumen auf der schallab- gewandten Seite der Bebauung vorzusehen.

Im Bereich der Urbanen Gebiete im Eingangsbereich an der B2 (Immissionsorte B1, B16, K30 und K31) sind Wohnnutzungen unzulässig.

Hinweis:

Die Formulierungen der textlichen Festsetzungen dienen vornehmlich als Orientierung und können durch entsprechend an den B-Plan angepasste Formulierungen ersetzt wer- den. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem bei den konkret genannten Immission- sorten an, an welchen Wohnnutzungen unzulässig sind. Diese könnten zur besseren Verständlichkeit im B-Plan beispielsweise in Flächen zusammengefasst und benannt werden.

(17)

15-002-1V2.1 SEITE 17

7 Literaturverzeichnis Regelwerke und Fachliteratur

[1] DIN 18005 “Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Stadtplanung", Juli 2002 Beiblatt 1 zu Teil 1: „Schalltechnische Orientierungs- Werte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987

[2] RLS 90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe - RLS-90.

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des Bundesministers für Verkehr, ARS 8/1990 vom 10.4.1990 zuletzt geändert durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/1992 vom 18.3.1992

[3] Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienen- wegen - SCHALL 03 - (Ausgabe 2012)

[4] ISO 9613-2: Akustik- Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien -Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren

[5] DIN 45687 Akustik-Software Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen Mai 2006

[6] "Testaufgaben zur Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94)", Bundesministers für Verkehr 1994

[7] Parkplatzlärmstudie – Bayerisches Landesamt für Umweltschutz.

Untersuchungen von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Schriftenreihe Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage 2007

[8] KSZ Ingenieurbüro GmbH: Vorinformation Ergebnisse Lärmmessung zum Bericht 15-002-2 „Messung von Schießgeräuschen, Überwachungsmessungen der Bundeswehr“ vom 23. April 2018

[9] DIN 4109:2018-01 "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise"

Januar 2018

(18)

Anhang

Anhang 1

Übersichtspläne

(19)

Ketziner Straße L 92 K

etziner S traße

L 92 Ge llerts

traße

B2 Potsdam er

Chau ssee Planstraße S

Planstraße 1 Planstraße 4.2

Planstraße 2.2

Hanno

versche Straße Fahrländer Straße

Bergstraße

Bergs traße

Lenaustr

e

Han noversch

e Stre Planstraße 3.2

B2

Planstraße A

Planstraße 2.1 Planstraße 2.3

Planstraße 3.1

Planstraße 4.1

K7 Schule

K8 Schule K10b K10a

K13a K13b K14c

K23 O K23 W

K23

B5a

B10 B8b B7b

B3a B2a B2c B1b

B1c B1gB1e B5b

B8a

B7c B6a

B6b B6c

B1a

B13bB13c B13e

B13g B13d

B13f

B13i B13h

B6d B12a B12b B17b

B17c B17d

K32b K32c K30b K30c

B20Wb B20Wa B20Wc

B20Wd

B20NaB20Nb K25a

K25b K29b

K1a K2 K1b

K3b K3a

K3c K4b

K4a K5a

K5b K6a

K6b

K9a K9b

K11 K12a

K12b K14a

K15a

K16a K16b K16c K15b

K14b

K17a K18a

K19bK19a K20

K21 K22

K24a K24b

B4a B4b

B9

B3b B2b

K18b K17b

B1d B1fB1h

B5c B7a

B7d

B13a

B16c B16a B16b B20Sb B20Sa

B11Na B11Nb

B11Sa B11Sb

B17a

B18c B18b B18d

K31a K32d K31b

K30a K30d K32a K25c

K27 (KITA)

K26 K28a

K28b K29a

K29c

Krampnitz"

Ergänzung zur 2. Überarbeitung

Auftragnehmer:

KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, 13086 Berlin

Projekt-Nr.: 15-002-02

_001_Lageplan_B-Plan_Entwbereich_Krampnitz_Ergänzung_2021_Bestand

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

berücksichtigte Strassen Schiene geplante Tram-Trasse Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Immissionsort

Denkmalgeschützte Bestands- gebäude im Entwicklungsbereich Schule

Kindergarten

Gebiete

Entwicklungsbereich Krampnitz Geltungsbereiche Bebauungspläne Allgemeine Wohngebiete

Sonstige Sondergebiete Flächen für den Gemeinbedarf Urbane Gebiete

Baugrenzen

Gebäude außerhalb der Geltungsbereiche

ÜBERSICHTSLAGEPLAN vorwiegende Bestandsgebäude

Erstellt: 03.05.2021

Maßstab 1:6000

0 60 120 180 240

m

Nr. 141-9

"Heidequartier"

Nr. 141-10

"Schau ins Land"

Nr. 141-8

"Schule"

Nr. 141-7

"Mitte"

Nr. 141-7

"Mitte"

Nr. 141-6

"Park/Luch/Feldflur" Nr. 141-3

"Klinkerhöfe Nord"

Nr. 141-4

"Klinkerhöfe Ost"

Nr. 141-1

"Klinkerhöfe Süd"

Nr. 141-2

"Bergviertel"

Nr. 141-5A

"Eingangsbereich an der B2"

Nr. 141-5B

"Uferpark"

Auftraggeber:

Entwicklungsträger Potsdam GmbH

Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam Pappelallee 4, 14469 Potsdam

(20)

Ketziner Straße L 92 K

etziner S traße

L 92 Ge llerts

traße

B2 Potsdam er

Chau ssee Planstraße S

Planstraße 1 Planstraße 4.2

Planstraße 2.2

Hanno

versche Straße Fahrländer Straße

Bergstraße

Bergs traße

Lenaustr

e

Han noversch

e Stre Planstraße 3.2

B2

Planstraße A

Planstraße 2.1 Planstraße 2.3

Planstraße 3.1

Planstraße 4.1

1 3

10 9

11 12

14 15

1

2 3

4

5 6

7

1 2

4 3 5

9 13

16

25 26

28

29 32

33 36

37 38

39 40

2 1

3 4

6

7 8

10

11 12

14 15

17 18 19

20 21

22 23

24

27

30 31

34 35 2

4 6 5

7 8

13 16

8

Krampnitz"

Ergänzung 2021

Auftragnehmer:

KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, 13086 Berlin

Projekt-Nr.: 15-002-02

1000a_Lageplan_B-Pläne_MU_Entwicklungsbereich_Krampnitz_2.ÜA_2020

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

berücksichtigte Strassen Schiene geplante Tram-Trasse Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Immissionsort

Denkmalgeschützte Bestands- gebäude im Entwicklungsbereich Schule

Kindergarten

Gebiete

Entwicklungsbereich Krampnitz Geltungsbereiche Bebauungspläne Allgemeine Wohngebiete

Sonstige Sondergebiete Flächen für den Gemeinbedarf Urbane Gebiete

Baugrenzen

Gebäude außerhalb der Geltungsbereiche

ÜBERSICHTSLAGEPLAN B-Pläne

Nr. 141-5A | 141-7 | 141-8 | 141-9

Erstellt: 03.05.2021

Maßstab 1:6000

0 60 120 180 240

m

Nr. 141-9

"Heidequartier"

Nr. 141-10

"Schau ins Land"

Nr. 141-8

"Schule"

Nr. 141-7

"Mitte"

Nr. 141-7

"Mitte"

Nr. 141-6

"Park/Luch/Feldflur" Nr. 141-3

"Klinkerhöfe Nord"

Nr. 141-4

"Klinkerhöfe Ost"

Nr. 141-1

"Klinkerhöfe Süd"

Nr. 141-2

"Bergviertel"

Nr. 141-5A

"Eingangsbereich an der B2"

Nr. 141-5B

"Eingangsbereich an der B5"

Auftraggeber:

Entwicklungsträger Potsdam GmbH

Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam Pappelallee 4, 14469 Potsdam

(21)

Anhang 2

Emissionsdaten

(22)

Abschnittsname Verkehrszahlen Geschwindigkeit (vPkw/ v Korrekturen Steigung Emissionspegel

Stationierun DTV pT pN M/DTVT M/DTVN T N DStr0(T) DStr0(N) DRefl Min / Max LmET LmEN

km Kfz/24h % % km/h km/h dB(A) dB(A) % dB(A) dB(A)

B2 Potsdamer Chaussee Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Gellertstraße-Hannoversche St. 0+000 14656 7,1 7,1 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - -2,4 / 0,0 64,2 56,9

Hannoversche Str.-Planstraße A 0+736 14656 7,1 7,1 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - -1,3 / 0,2 64,2 56,9

Planstraße A-Planstraße 1 1+084 14656 7,1 7,1 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - 0,2 / 2,9 64,2 56,9

L92 Gellertstraße Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

B2 Potsd. Chaus.-Ketziner Str. 0+000 10640 12,1 6,1 0,060 0,008 50 / 50 50 / 50 - - - -1,5 / 3,3 64,4 53,7

Planstraße 1 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Potsd.Chaussee-Planstr. 2.1 0+000 2576 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 2,0 2,0 - 3,3 / 3,4 57,1 47,0

Planstr. 2.1-Planstr.4.2 0+044 3220 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,9 / 4,0 56,0 46,0

Planstr. 2.1-Planstr.4.2 0+294 3220 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,3 56,0 46,0

Ketziner Straße Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Bergstraße-Planstr.B 0+000 - - - - - - - - - - -0,2 / 0,4 -1000,0 -1000,0

Planstraße S-L92 Gellertstr. 0+478 1196 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -1,2 / 1,5 51,7 41,7

Planstraße 4 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstraße 1-Planstraße 5 0+000 3772 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,5 / -0,1 56,7 46,7

Planstraße 5-Planstraße 3 0+386 3956 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,7 / 0,4 56,9 46,9

Planstraße 5-Planstraße 3.2 0+000 3956 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,0 56,9 46,9

Planstraße 3.2 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstraße 4.1-Planstraße 2.3 0+000 4140 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,3 / 0,2 57,1 47,1

Planstr.2.3- L92 Gellertstr. 0+000 4140 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,0 57,1 47,1

Planstraße 2.3 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstraße 3-Planstraße 5 0+000 4508 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,0 / 0,5 57,5 47,5

Planstraße 5-Planstraße B 0+157 4508 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,0 57,5 47,5

Planstraße S Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Ketziner Straße-Planstraße 2.2 0+000 644 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,2 / 0,9 49,0 39,0

L92 Ketziner Straße Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

L92 Gellertstr./Ketziner Str. 0+000 7576 12,1 6,1 0,060 0,008 50 / 50 50 / 50 - - - -0,4 / 1,0 62,9 52,2

Emissionsdaten Straßenverkehr Prognose

Projektnr.: 15-002-02 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12 13086 Berlin

Tel.-Nr.: 030/44 00 87 93 Fax-Nr.: 030/44 00 87 93

www.ksz-akustik.de

Seite 1 von 2

SoundPLAN 8.1

(23)

Abschnittsname Verkehrszahlen Geschwindigkeit (vPkw/ v Korrekturen Steigung Emissionspegel

Stationierun DTV pT pN M/DTVT M/DTVN T N DStr0(T) DStr0(N) DRefl Min / Max LmET LmEN

km Kfz/24h % % km/h km/h dB(A) dB(A) % dB(A) dB(A)

B2 Potsdamer Chaussee Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Neue Kreuzung 0+000 17802 7,1 7,1 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - -3,2 / 2,3 65,1 57,7

Planstraße A Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstr.2.1-B2 Potsd.Chauss. 0+000 1656 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -2,9 / -0,1 53,1 43,1

Planstraße 3.1 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstr.2.3- L92 Gellertstr. 0+000 5244 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,2 58,1 48,1

Planstraße 2.1 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

Planstraße 5-Planstraße A 0+000 2944 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - -0,3 / 0,5 55,6 45,6

- 0+291 2944 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 2,0 2,0 - -0,3 / 0,0 57,6 47,6

Planstraße 2.2 Verkehrsrichtung: Beide Richtungen

bis Planstraße 5 0+000 4508 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,1 / 0,5 57,5 47,5

Planstraße 3-Planstraße 5 0+114 4508 10,0 3,0 0,060 0,011 30 / 30 30 / 30 - - - 0,5 57,5 47,5

Emissionsdaten Straßenverkehr Prognose

Projektnr.: 15-002-02 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12 13086 Berlin

Tel.-Nr.: 030/44 00 87 93 Fax-Nr.: 030/44 00 87 93

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SoundPLAN 8.1

(24)

Tram 96 Gleis: Richtung: Wendeschleife Krampnitz Abschnitt: 1 Km: 0+000

Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]

Name Tag Nacht digkeit je Zug Max Tag Nacht

km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m

3 Tram Combino Potsdam (42,0 m) 8 Achsen mit Klimaanlage 67,0 11,0 50 42 - 70,5 56,3 - 65,6 51,5 -

- Gesamt 67,0 11,0 - - - 70,5 56,3 - 65,6 51,5 -

Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke

kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM

km c1 c2 dB dB dB dB dB dB

0+000 Straßenbahn: niedrige Vegetation - 4,0 - - - - -

Tram 96 Gleis: Richtung: Kirchsteigfeld - Fahrland Abschnitt: 1 Km: 0+560

Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]

Name Tag Nacht digkeit je Zug Max Tag Nacht

km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m

3 Tram Combino Potsdam (42,0 m) 8 Achsen mit Klimaanlage 133,0 21,0 50 42 - 69,4 59,3 - 64,4 54,3 -

- Gesamt 133,0 21,0 - - - 69,4 59,3 - 64,4 54,3 -

Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke

kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM

km c1 c2 dB dB dB dB dB dB

0+560 Straßenbahn: niedrige Vegetation - - - - - - -

Tram 96 Gleis: Richtung: Kirchsteigfeld - Fahrland Abschnitt: 2 Km: 0+667

Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]

Name Tag Nacht digkeit je Zug Max Tag Nacht

km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m

3 Tram Combino Potsdam (42,0 m) 8 Achsen mit Klimaanlage 133,0 21,0 50 42 - 73,4 59,3 - 68,4 54,3 -

- Gesamt 133,0 21,0 - - - 73,4 59,3 - 68,4 54,3 -

Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke

kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM

km c1 c2 dB dB dB dB dB dB

0+667 Straßenbahn: niedrige Vegetation - 4,0 - - - - -

Emissionsdaten Schienenverkehr Tram

Projekt-Nr.: 15-002-02 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12 13086 Berlin Tel.-Nr.: 030/44 00 87 93

Fax-Nr.: 030/44 00 87 93 www.ksz-akustik.de

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SoundPLAN 8.1

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