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Vorbemerkung: bei fast allen Beispielen wird von einer fiktiven USt von 10% aus Vereifachungsgründen ausgegangen.

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Vorbemerkung: bei fast allen Beispielen wird von einer fiktiven USt von 10% aus Vereifachungsgründen ausgegangen.

Inventur:

Bestandsaufnahme des körperlichen Vermögens durch Zählen, Wiegen, Messen (körüerliche Binventur); der Vermögenswerte und Schulde mithilfe von Belegen und bucchalterischen Aufzeichnungen (Buchinventur) oder anhand einer Stichprobe (Stichprobeninventur).

Verfahren: Stichtagsinventur (bestandsaufnahme an einem Tag),

Zeitnahe Inventur (BA 10 Tage vor oder nach Stichtag), Zeitverschobene Inventur (BA an einem Tag innerh. Der letzten 3 oder der der 2 Monate nach Ende des GJ; 241, III Nr. 1); permanente

Inventur(Inventuarbeiten werden über einen längeren Zeitraum verteilt; §241, II) Inventar:

Grundlage der Bilanz, dokumentiert Ergebnisse der Inventur. Gliederung nicht gesetzlich kodifiziert, aber nach Prinzip der Klarheit und ÜbersichtlichkeitOrientierung an Bilanzgliederungsschema gem. § 266 HGB. (Vermögen: nach steig. Liquidität, Schulden: nach abhnehm. Fristigkeit, ,

Reinvermögen=EK) Bilanz:

Uberschaubare Darstellung des Inventars in Kontenform. Aktivseite: Vermögen (Mittelverwendung);

Passivseite: EK, FK (Mittelherkunft);

Auszahlung / Einzahlung: Minderung/Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes

Ausgabe / Einnahme: (betrifft Nettogeldvermögen) Erhöhung des Forderungsbestandes / Minderung des Verbindlichkeitsbestandes

Aufwand / Ertrag: (betrifft Reinvermögen) Minderung/Erhöhung des Eigenkapitals

Buchführungspflicht: jeder Kaufmann ist verpflichtet (§238=Generalnorm) -> kaufleute (§§1-7) ->

Ausnahmen (§241a)

Buchführung: Festahlten aller Geschäftsvorfälle in chronolog. Folge, lückenlos und systematisch geordnet.

Merkmale der Doppik:

1. Doppelte Erfassung jedes GF 2. Buchungen in 2 Handelsbüchern

3. Doppelte Erfolgsermittlung (GuV, Bilanz) Erfolgsneutrale GF:

- Aktivtausch (Bank an Kasse)

- Passivtausch (Verb. Ggü KI an Hypothekenverb.) - Bilanzverlängerung (Kauf v. Maschine auf Ziel) - Bilanzverkürzung ( Bankkredittilgung aus Kasse)

Bestandskonto: über SBK abgeschlossen; SBK an Aktivkonten; Passivkonten an SBK;

Erfolgskonto: über GUV abgeschlossen (GuV an Aufwandskonto, Ertragskonto an GuV); Einfluss auf GuV un EK; Aufwands- und Ertragskonten (Aufwand an…; …an Ertrag): Mehrung/Minderung des EK;

keine Eröffnungskonten;

GuV: Gegenüberstellungen von Aufwendungen und Erträgen (jedes Erfolgskonto gibt Saldo an GuV ab); über EK abgeschlossen (Saldo auf Soll -> Gewinn; GuV an EK / Saldo auf Haben -> Ertrag; EK an GuV); dient d. erfolgsermittlung und Erfolgsanalyse; zu beachten: Saldierungsverbot (Aufwand &

Ertrag dürfen nichtt miteinender verrechnet werden)

Privatkonto: pass. BK bei Personenges. Direkt erfolgsneutral über EK abgeschlossen (Privatentnahmen/Privateinlagen);

Beispiel aus Klausur: Trio OHG hat 3 Gesellschafter: A,B,C. Anfangsbestände der Kapitalkonten: bei A = 134T€, B=155T€, C=199T€. In t1 hat die AG einen Jahresfehlbetrag von 36T€. A hat eine Privatentnahme von 20T€ getätigt. Wie hoch ist der Endbestand des Kapitalkontos v. A am Ende v.

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t1? Lösung: AB 134T€ - 20T€ - (36T€/3) = 102T€ (ACHTUNG: bei Gewinn wird bei

Personengesellschaften der anteilsmäßiger Gewinn um 4% verzinst (also wäre 12T€ + 4%).

Grundbuch: alle GV in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet (Journal)

Hauptbuch: Dokumentation nach sachlichen Gesichtspunkten in Kontenform

EBK: gespiegelte Bilanz des Vorjahres (§ 252 I Nr.1); Aktivkonten an EBK; EBK an Passivkonten;

Handelsbetrieb: Einkauf von Waren und Weiterverkauf ohne Verarbeitung - Warenkonten: gemischt (Einkäufe, Verkäufe zusammen);

getrennt: mit Einstandspreisen bewertete Waren auf Wareneinkaufskonto (aktives BK; BS: Wareneinkauf und Vorsteuer an Bank); Warenverkauf über Warenverkaufskonto (Erfolgskonto; Bank an Warenverkauf und ber. USt) - >

Nettomethode: Gegenüberstellung von Wareneinsatz und Warenverkauf auf dem WV-Konto, Saldo (=Warenrohgewinn ins GuV) / Bruttomethode:

Wareneinsatz und Warenverkauf gehen ins GuV und dort wird Warenrohgewinn ermittelt; diese Methode bevorzugt wegen Saldierungsvebot (§ 246 II HGB) Umsatzsteuer/Vorsteuer: kein Aufwand; gehört nicht zu AK (Kunde zahlt Bruttopreis, aber Ware zu Nettowert aufgenommen);

- Vorsteuer = Forderung ggü. FA, fällt beim Kauf an, auf separates aktives BK gebucht, Buchung meist im Soll (Ausnahme Korrekturbuchungen)

- Berechnete Umsatzsteuer= Verbindl. ggü. Finanzamt, fällt brim Verkau an, auf separates passives BK gebucht, fast immer im Haben gebucht

- Verrechnung der beiden Konten über das Konto Umsatzsteuerverrechnung (3 Konten-Modell);

BS: USt-Verrechnung an Vorsteuer; Ber. USt. an USt-Verrechnung; Abschluss des USt- Verrechnung-Kontos über das Konto „Verbindl. ggü. FA“

Erfassung des Rohstoffverbrauchs: 2 Methoden

1. Inventurmethode: Anfangsbestand + Zugänge – Endbestand = Wareneinsatz

2. Skontrationsmethode: Materialentnahmescheine = Verbuchung direkt als Aufwand bei jeder Materialentnahme

Preisnachlässe:

1. Rabatt: sofortige Gewährung; direkte Buchung des um den Rabatt geminderten Warenwertes (Nettomethode); Bsp.: Waren werden gekauft (netto) 10000 – 15% Rabatt

-> BS: Waren 8500 und Vorsteuer 850 an Verbindl. L&L 9350

2. Bonus: nachträgliche Methode: erst Buchung aller Käufe/Verkäufe, dann Bonusgewährung (Liefernatenboni -> Abschluss über Wareneinkauf, Minderung der AK, Vorsteuerkorrektur;

Kundenboni -> Abschluss über Warenverkauf, Erlösschmälerung, ber. USt-Korrektur);

Bsp. Lieferantenbonus: Wareneinkauf auf Ziel 50000 + 10% USt. Am Jahresende gewährt Lieferant uns ein Bonus in H.v.6% BS: (1) Wareneinkauf 50000 und Vorsteuer an

Lieferantenverbindl. 55000; (2) Lieferantenverbindl. 3300 (6% von urspr. Lief-verb. brutto) an Lieferantenboni 3000 (vom Netto-Wert der Lief.-Verbindl.) und Vorsteuer 300 (6% v.

Vosteuer); (3) Lieferantenboni an Wareneinkauf 3000 (4) Bei Zahlung: Lief.-Verb. an Bank 52000

3. Skonto: Bei Verkauf/Kauf auf Ziel, bei Zahlung innerhalb einer angeg. Frist wird Preisnachlass (Skonto) gewährt. (Kundeskonto -> Unt. Gibt seinen Kunden Skonto / Lieferantenskonto -> ein Lieferant gewährt einem Unt. Skonto)

Bsp Lieferantenskonto: Wareneinkauf auf Ziel 10000 + 10% USt. Bei Zahlung innerh. V 8 Tagen 3% Skonto. BS: (1) bei Wareneingang: Wareneinkauf 10000 an Vorsteuer 1000 an Verbindl. L&L 11000

(2) a) Zahlung nach Ablauf der Frist: Verb. L&L an Bank 11000

b) Zahlung innerh. d. Frist: Lief.-Bverb. 11000 an Bank 10670 und Lief.-Skonto 300 und Vorsteuer 30

(3) Am Jahresende: Lief.-Skonto an wareneinkauf 300 Industriebetrieb:

Verarbeitung von Produktionsfaktoren zu Produkten, die am Absatzmarkt verkauft werden zur Erzielung von Umsatzerlösen; Bewertung der Warenbestände zu Herstellungskosten (§255 II HGB);

Verbuchung des Werkstoffverbaruchs = Wertverzehr = Aufwand (Werkstoffe= Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe);

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2 Methoden zur Erfolgsermittlung im Industriebetrieb: beide führen zum gleichen Ergebnis 1. GKV: Gliederung nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen);

Gegenüberstellung aller Aufwend. und Erträge in einer Periode; richtiges Ergebnis, wenn produzierte Menge = abgesetzte Menge; Abschluss der Bestandskonten über SBK

(Endbestand) und Zwischenkonto (Saldo) = Bestandsveränderungen (Bestandsmehrungen = Ertrag -> BS: Bestandsänderung an Fertigerzeugnisse; Bestandsminderungen = Aufwand ->

BS: Fertigerzeugnisse an Bestandsänderung);

Bsp. Buchungsvorgänge:

a) SBK an FF 900 (EB des FF-Kontos ins SBK)

b) FF an Bestandsänderung FF 400 (Saldo aus AB und EB an FF ins „BÄ FF“;

Bestandserhöhung)

c) Umsatzerlöse an GuV (Saldo aus Umsatzerlösen=Erträge ins GuV) d) GuV an div. Aufwendungen (Saldo aus div. Aufwend.=Aufwand ins GuV) e) Bestandsänderung FF an guV 400 (Saldo aus BÄ , hier Bestandserhöhung) 2. UKV: Absatzerfolgsrechnung; Gliederung der Aufwendungen nach Kostestellen (Hersetllung,

Vertrieb, allg. Verwaltung); Umsatzerlösen werden nur die Kosten der verkauften Produkte gegnübergestellt; produzierte, aber nicht abgesetzte Leistungen werden aktiviert zu HK oder niedrigerem Marktpreis (§253 IV HGB)

Bsp. Buchungsvorgänge:

a) SBK an FF 900 (EB aus FF in SBK)

b) FF an div. Aufwend. 1000 (Saldo aus Aufwandskonto z. Herstellung v.FF ins FF) c) GuV an FF 600 (Abgang an FF= Umsatzaufwand ins GuV; )

d) Umsatzerlöse an GuV 1200 (Umsatzerlöse aus Verkauf v. FF ins GuV) Abschlussbuchungen:

1. Abschreibungen: Abschreibung = Aufwand (erfolgswirksam);Ursachen für Wertminderung eines Anlageguts: technischer Verschleiß (regelmäßiger gebrauch, umweltbedingte

Einflüsse), wirtschaftlich bedingt (technischer Fortschritt, vertragliche oder gesetzliche Regelung), zeitlich bedingt (Patentnutzung); BS: Abschreibung auf Fuhrpark an Fuhrpark;

immer auf Netto

Sie können planmäßig sein (beim AV) -> festgelegter Abschreibungsplan oder außerplanmäßig;

Planmäßige Abschreibungsarten: linear (AK oder HK / Nutzungsdauer), geometrisch degressiv (es wird gleichmäßiger %-Wert auf den Restbuchwert abeschrieben; kein Restbuchwert 0, deshalb Wechsel zu linearer AA notwendig); leistungsgemäße (Leistungsabgabe in betr. Periode / ges. Leistungsvorrat * AK bzw. HK);

Abschreibungsplan ist zu korriegieren bei außerplanmäßiger Abschreib. (BS:

außerplanmäßige Abschr. und planmäß. Abschr. an Fuhrpark), oder bei Änderung der ursprünglichen Einschätzungen;

Bei Restbuchwerten: 1.periodenfremder Aufwand (GuV an sonst. Betr. Aufwand) oder 2.

Verkaufen a) RBW = Verkaufspreis: Kasse an Maschinen und ber. USt; b) VP<RBW: Kasse und sonst. Betr. Aufw. An Maschinen und ber. USt. c) VP>RBW: Kasse an Maschinen, ber.

USt. und sonst. betr. Ertrag;

2. Abschreibungen auf Forderungen:

Arten:

2.1. Einzelabschreibungen: zweifelhafte Forderungen (Einzelwertberichtigung ohne USt-Korrektur, Zahlungsausfall unsicher), uneinringliche Forderungen

(Einzelwertberichigung mit USt-Korrekktur, Zahlungsausfall sicher) Vorgehensweise: Bei Zweifel müssen Forderungen vollständig brutto auf zweifelhafte Forderungen umgebucht werden (zweif. Forder. an Forderungen ->

Aktivtausch); Der Buchwert wird dann auf wahrsch. Zahlungseingang berichtigt werden (sicherer Ausfall: Abschr. auf Forder. und ber. USt. an zweifelh. Forder.;

unsicherer Ausfall: Abschr. auf Forder. an zweifelh. Forder.); Bei Geldeingang:

Geldeingang < Forderung nach Abschreibung = Aufwand -> Bank, ber. USt und Abschr. auf Forder. an zweifelh. Forder. / Geldeingang > Forderung nach Abschreibung = Etrag -> Bank und ber. USt an zweif. Forder. und Ertrag aus Auflösung Abschreibung;

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2.2. Pauschalwertberichtigung: erfahrungsgemäßer Ausfall aller/sonstiger Forderungen; Abschreibung auf Nettowert; 2 Fälle möglich: Aufstockung

(=Aufwand), wenn keine PWB aus Vorperiode vorhanden, oder wenn diese < als die in aktueller Periode, dann BS: Abschr. auf Forder. an PWB; Abstockung = Ertrag, wenn PWB aus Vorperiode > als in der aktuellen Periode, dann BS: PWB auf Forder. an sonst. Betr. Ertrag;

3. Rechnungsabgrenzung: wenn Zahlungsvorgang und Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen, müssen RAP gebildet werden.

Arten: erst Unterscheidung nach transitorisch und antizipativ - Wenn Zahlung vor BST -> transitorisch

- Wenn Zahlung nach BST -> antizipativ

Dann Unterscheidung nach aktiven und passiven RAP (bei transitorischen) und Verbindlichkeiten und Forderungen (bei antizipativen):

- ARAP: Leistungsanspruch, Aufwand in t2, z.B. vorausgezahlte Miete für 6 Monate (ich zahle) am 01.12.t1 in H.v. 6000 -> BS: (01.12.t1) Mietaufwand an Bank 6000; (31.12.t1) ARAP an Mietaufwand 5000; t2 (Auflösung): Mietaufwand an ARAP 5000

- PRAP: Leistungverpflichtung, Ertrag in t2, z.B. ich bekomme Mietvorauszahlung für 6 M. am 01.12.t1 -> (01.12.t1) Bank an Mietertrag 6000; (31.12.t1) Mietertrag an PRAP 5000; (t2) PRAP an Mietertrag 5000;

- Sonstige Verbindlichkeiten: Zahlungsverpflichtung, Aufwand in t1, aber zahle in t2, z.B.

Versicherungsprämie 6000 für 6 Monate nachschüssig wird am 1.2.t2 gezahlt -> BS: (t1) Vers.-Aufwand an sonst. Verbindl. 6000; (t2) Sonst. Verbindl. an Bank 6000;

- Sonstige Forderungen: Zahlunganspruch, Etrag in t1, aber bekomme Zahlung erst in t2, z.B.:

bekomme Zinsen von Bank für 6 Monate nachschüssing am 2.1.t2 -> BS: (t1) sonst. Forder.

an Zinsertrag 6000; (t2) Bank an sonst. Ford. 6000,

- Sonderfall: Eine GmbH nimmt Kredit für 2 J. in H.v. 100000 auf, wobei die Bank 10000 einbehält (Disagio=ARAP). Die GmbH muss jährlich 2% Zinsen zahlen und verfolgte gewinnmax. Abschlusspolitik. Wir buchen:

(t1) Bank 90000 und Disagio 10000 an Verb. ggü. KI 100000 (t1) Zinsaufwand 7000 an Verb. ggü KI 2000 und Disagio 5000 (t2) Zinsaufwand 7000 an Verb. ggü. KI 2000 und Disagio 5000 (t2) Verb. ggü KI an Bank 104000

Bei gewinnmin. AP:

(t1) –II-

(t1) Zinsaufwand 12000 an Verb. ggü. KI 2000 und Disagio 10000 (t2) Zinsaufwand an Verb. ggü. KI 2000

(t2) Verb. ggü. KI an Bank 104000

Rückstellungen: dienen der korrekten Periodisierung zukünftig anfallender Aufwendungen, die für ungewisse Verbindlichkeit und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden sind. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzten. Wenn Restlaufzeit > als 1 Jahr, dann mit entspr.

Marktzinssatz abzuzinsen.

Bei Abzinsung: Es läuft ein Gerichtsprozess für den RS gebildet werden in H.v. 200000 und der in t4 endet. Marktzinssatz beträgt 5%. Lösung: zuerst rechnen wir: 200000/1,05^3 = 172767,50; ( t1) Sonst. Betr. Aufw. An Rückstellungen 172767,50; (t2,t3) 5% von 172767,50:

sonst. Betr. Aufwand an Rückstellungen 5183,03;

Immer Nettobuchung; BS: Blidung (t1) Aufwandskonto an Rückstellungen 3000; Auflösung (t2) a) RS = Zahlung: Rückstellung an Bank 3000; b) RS > Zahlung: Rückstellung an Bank 2000 und sonst. Betr. Ertrag 1000; c) RS < Zahlung: Rückstellung 3000 und sonst. Betr. Aufw.

1000 an Bank 4000;

Unterschied zu Verbindlichkeiten: zwar auch eine Verpflichtung (ggü. Dritten oder sich selbst) aber in Höhe, Grund und Fälligkeit ungewiss oder unsicher.

Hauptabschlussübersicht: Hilfsmittel bdei der manuellen Erstellung von Abschlüssen. Dient der Aufdeckung von form. Buchungsfehlern, der ZF v. Abschlussbuchungen sowie dem Aufstellen einer Probebilnaz zur Durchführung abschlusspolit. Maßnahmen.

Aufbau: tabellarische Übersicht, die Kontenentwicklung von Anfang bis Ende zeigt.

Zusammensetzung: Eröffnungsbilanz (AB der Konten), Umsatzbilanz (alle Buchungen im Laufe d.

GJ), Summebilanz (Summe v. EB & UB), Saldenbilanz I ( Saldierung der Summenbilanz,

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Umbuchungen (Erfass. der vorbereit. Abschlussbuchungen), Saldenbilanz II (Saldierung der Konten nach Erfass. d. Abschlussbuch.), Schlussbilanz (endgültige Salden d. Bestandskonten), GuV ( endgültige Salden d. Erträge & Aufwend.)

Eigenkapital: umfasst die dem Unt. Von Eigentümern zur. Verfüg. Gestellte Mittel durch Zufuhr von außen oder Verzicht auf Gewinnausschüttung (=Thesaurierung: vollständig -> BS:

Gewinnverwendung an Gewinnrücklagen; teilweise Ausschüttung –Y BS: Gewinnverwendung an Bank und Gewinnrücklagen; vollst. Ausschüttung -> BS: Gewinnverwendung an Bank); gehören zum EK und werden gesondert ausgewiesen; zum Ausgleich zukünft. Verluste;

Bestandteile: Gezeichnetes Kapital (das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der KapGes ggü. Gläbigern geschützt ist), Kapitalrücklage (das von Anteilseignern stammende EK, welches über gez. Kap. hinausgeht), Gewinnrücklagen (wird aus Jahresergebnis gebildet und ist gesondert auszuweisen; Unterteilung in gesetzliche RL (laut Gestz 5% des Jübaer Grenze §150 II AktG), RL für eigene Anteile (ich kaufe eigene Anteile und auf Passivseite ausweisen muss), satzungsmäßige RL und ander RL ), Gewinnvortrag/Verlustvortag aus Vorjahr (nach Beschluss über Gewinnverw. Verbleibende Rest des Gwinns einer KapGes), JÜ/JFB (Jahresergebnis, saldo aus GuV)

Beispiel: Börsennotierte AG emmittiert neue Aktien zu Herausgabe 80000 zum Nennbetrag 4€ je Aktie. Es fließen 600000€ zu. Ta-Kosten nicht zuberücksichtigen. BS: Bank 600 000 an gezeichntes Kapital 320000 und Kapitalrücklagen 280000

Ergebnisermittlung:

Erträge – Aufwendungen = Jahresergebnis (JÜ/JFB)

Ergebnisverwendung: +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus Vorjahr + Entnahmen aus Kap.- Rückl. + Entnahmen aus Gewinnrückl. – Einstellungen in Gewinnrückl. = Bilanzgewinn/- verlust – auszuschüttender Betrag = Gewinnvortrag/Verlustvortrag (für Folgeperiode) Offene Rücklagen: gesondert unter EK in Bilanz ausgewiesen; Gewinn- und Kapitalrücklagen;

Stille Rücklagen: nicht in Bilanz ausgewiesen, sind aber tatsächlich exist. Vermögen und Kapital;

entsteht durch Unterbewertung der Aktiva od. Unterbewertung der Passiva. Können aufgelöst werden z.B. durch Verkauf von Anlagegütern;

Ausschüttungssperfunktion d. RL: RL tragen zur Liquiditätsverbesserung bei. Es fließen in Höhe der geb. RL grundsätzlich keine liquiden Mittel für Gewinnausschüttung ab.

Aufgabe aus Klausur: in Höhe d. bilanzierten Rücklagen sind immer betragsgleich liquide Mittel vorhanden. Wahr oder Falsch? Lösung: falsch, denn ihnen steht kein gesonderter Posten gegenüber.

RL werde zusammengefasst mit anderen Passiva durch Gesamtheite der Vermögensposten abgedeckt.

Aufgabe aus Klausur: EK-Änderung ist immer erfolgswirksam. Wahr od. Falsch? Lösung: Falsch, EK- Änderung ist nicht zwingend erfolgswirksam. Privateinlagen/-entnahmen sind erfolgsneutral.

Bilanzansatz: konkrete Aktivierungsfähigkeit-> richtet sich nach konkreten handelsrechtlichen Aktivierungsvorschriften; abstrakte AF -> 3 Kriterien müssen erfüllt sein: wirtschaftl. Wert, selbständ.

Bewertbarkeit und selbst. Verkehrsfähigkeit. Wenn konkrete AF gegeben, aber abstrakte AF nicht gegeben, trotzdem aktivieren;

Anschaffungskosten: Aufwendungen zum Erwerb eines VG und Versetzung dessen in betriebsbereien Zustand. Beispiel: Es wird gekauft 1 PKW 35000 + Radio 1000 – 10% Rabatt + Überführungskosten 500 + 19% USt = ; Weitere Kosten: KfZ-Brief 15, Zulassungsgebühr 50 und (Benzin 100); BS: Fuhrpark 32965 und Vorsteuer 6251 (AK – KfZ-Brief – ZG und davon 19%) an Kasse 39216; Benzin gesondert!

Herstellungskosten: Aufwendungen, die durch Verbrauch von Gütern oder Inanspruchnahme v.

Diensten zur Herstellung eines VG, seine Erweiterung oder Verbesserung entstehen.

Bestandteile: Mat.-EK + Fert.-EK + Sonder-EK d. Fert. – Fert.-GK + Mat.-GK + Wertverzehr d. AV (wenn durch Fertigung veranlasst) = WERTUNTERGRENZE (höherer Aufwand, kleinerer Gewinn) + angemess. Teile d. Kosten d. allgem. Verw. + Finanzierungskosten (auf Zeitraum d. Herstellung bezogen) = WERTOBERGRENZE (höherer Gewinn); Zinsberechnung bei Finanzierungskosten:

Zinsertrag in m Monaten = angelegtes Kapital * Zinssatz/100 * Anzahl der Monate/12 Folgebewertung: planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung -> Niederstwertprinzip

- Planm. Abschr. bei abnutzbarem AV -> strenges NWP (§253 III) -> Abschr.-Pflicht - Außerplanmäß. Abschr. : UV-> strenges NWP (§ 253 IV S. 1 & 2) -> Abschr.-Pflicht

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- AV -> milderes NWP (§253 III S. 3 & 4) -> dauerhafte Wertminderung-> Abschreibungspflicht;

vorübergeh. WM -> materielles AV -> Abschr.-verbot, aber Finanzanlagevermögen ->

Abschr.-Wahlrecht Aufgabe aus Klausur:

Die B-Stinson GmbH kauft am 30.11.t1 5.000 T-Shirts für 10 € (netto) je Stück zur Weiterverarbeitung. Bezahlt wird am 10.12.t1 unter Ausnutzung von 3 % Skonto per

Banküberweisung. Der Spediteur, der die Anlieferung übernimmt, stellt zusätzlich 500 € (netto) in Rechnung.

Die T-Shirts sollen noch mit dem eingängigen Slogan „It’s gonna be legendary“ bedruckt werden, wofür in t2 voraussichtlich weitere 3 € (netto) je Stück anfallen werden.

Zum 31.12.t1 ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar. Der vorsichtig geschätzte Verkaufspreis eines fertigen T-Shirts beträgt entgegen den ursprünglichen Erwartungen nur 5 € (netto). Den Kunden wird regelmäßig ein Rabatt von 10 % gewährt.

Mit welchem Wert ist ein T-Shirt am 31.12.t1 zu bewerten?

Lösung: Der niedrigere beizulegende Wert soll in dieser Aufgabe vom Absatzmarkt abgeleitet werden. Hierfür müssen alle bis zu Fertigstellung anfallenden Aufwendungen

berücksichtigtwerden! Weiterhin ist nur der voraussichtlich zu erzielende Verkaufserlös heranzuziehen!

Niedrigerer beizulegender Zeitwert = 5 €/St. - 3 €/St. - 0,1 * 5 €/St. = 1,50 €/St.

Zuschreibungen: nach Wertaufholungsgebot (§253 V s.1) max. bis AK/HK (§253 I s.1); Bsp.: BS:

Maschine an Zuschreibungseretrag 1000;

GoB: teils ungeschrieben und teils geschrieben Regel z. Buchführung und Bilnzierung.; Aufgabe:

Gläubiger und Anteilseigner von unkorr. Daten und Infos schützen; sind nicht eindeutig zu ermitteln, sie sollen aber insgesamt Systemcharakter besitzen; unbestimmter Rechtsbegriff;

Ermittlungsmethoden:

- induktive Methode (gewinnt die GoB aus der Vorgehensweise der Kaufleute in der Praxis;

Maßstab für die Auslegung der GoB sind die Handelsbräuche ordentlicher und ehrenwerter Kaufleute);

- deduktive Methode (ermittelt die GoB aus den (vom Gesetzgeber gewollten) Zwecken des Jahresabschlusses; Auslegung muss sich am Gesetzeszweck orientieren)

Wichtige GoB:

- GS d. Bilanzidentität (§252 I Nr.1 / Formelle Stetigkeit) - Vorsichtsprinzip (§252 I Nr.4 S.1)

- Imparitätsprinzip (§252 I Nr.4 S.1) - Periodisierungsprinzip (§252 I Nr.5) - GS d. Pagatorik (§252 I Nr.5)

- Materielle Stetigkeit hins. Bewertungsdimension (§252 I Nr.6)

Kalkulatorische Kosten: gehören nicht zum Jahresabschluss wegen Verstoß gegen Grundsatz der Pagatorik

Kontokorrentbuchführung: wickelt GB eines Unt. mit seinenKunden und Lieferanten ab, um Zahlungen zu überwachen. (Debitorenkonto für Kunden, Kreditorenkonto für Lieferanten)

Stetigkeit: Aus GS d. Vergleichbarkeit abgeleitet; Arten:

- Formelle Stetigkeit: bezieht sich auf GS d. BI (§252 I Nr.1), verlangt nach nach Beibehaltung der Darstellungsform d. GuV aus Vorjahr auch im Folgejahr. Dazu gehören: Bezeichnungs-,

Gliederungs- Ausweisstetigkeit.

- Materielle Stetigkeit: kann sich auf Bilanzansatz oder Bewertung beziehen, die wiederum eine zeitliche und eine sachliche Dimension besitzen. Bezogen auf Bilanzansatz geht es um Ausübung eines Wahlrechtes bei Bilanzerstellung im Hinblick auf Behandlung anderer Abschlussposten in gleicher Periode (sachliche Dim.) und auf die Behandlung eines best. Abschlusspostens in d.

Folgeperiode (zeitl. Dim) -> bez. d. Bilanzansatzes keine Stetigkeitsverpflichtung;

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Bezogen auf die Bewertung kodifiziert HGB zeitliche Dim. (§252 I Nr.6; Beibehaltung der im vorher.

JA angew. Methoden). Sachliche Dim. d. Bew.-Stet. verlangt nach gleicher Behandlung gleicher Sachverhalten zu einem best. ZP. -> hier Stetigkeitsverpflichtung, aber in begründeten

Ausnahmefällen kann durchbrochen werden (Siehe: § 252I) Anzahlungen:

- Geleistete Anzahlungen: Forderungscharakter; aktives BK („gel. Anz.“); Vorsteuerabzug, netto gebucht aufs Konto;

- Erhaltene Anzahlungen: Verbindlichkeitscharackter; pasives BK; USt-Schuld;

Bsp.: (1)Kunde leistet Anz. In H.v. 11000 (brutto) durch Banküberweisung. (2) Ausführung d.

Warenlieferung zu 40000 (+USt) auf Ziel. (3) Kunde überweist Restschuld. BS: (1) Bank 11000 an erh. Anz. 10000 und ber. USt 1000 (2) Forder. L&L 33000 (urspr. bruttobetrag – anzahlung) und erhö Anz. 10000 an Warenverkauf 40000 (netto) und ber. USt 3000 (urspr. St.- schon erhalt. St.);

(t3) Bank an Ford. L&L 33000

Private Warenentnahmen verbuchen: Lieferung des Unternehmens an sich selbst; BS: Privatkonto an Warenverkauf und an ber. USt.

Verbuchung von Rücksendungen:

- Lieferantenrücksendung: ich schicke zurück; Wareneinkaufskonto; Bewertung zum Einsatndspreis;

BS: Lieferntenverbindl. an Wareneinkauf und Vorsteuer

- Kundenrücksendung: Kunde schickt mir Ware zurück; Warenverkaufskonto; Bewetzng zu Verkaufspreisen; BS: Warenverkauf und ber. USt. an Forderungen

Debitor: Schuldner von Forderungen (schulden mir Geld) Kreditor: Gläubiger von Forderungen (ich schulde ihnen Geld)

Kreditorische Debitoren: Verbindl. ggü. Debitoren, die aus Überzahlungen im Geschäftsverkehr herrühren. Sind wegen Saldierungsverbot zu passivieren.

Debitorische Kreditoren: Kreditoren mit Überzahlungen, die aufgrund des Saldierungsverbots zu aktivieren sind (also aus sonst. Verbindl. zu sonst. Forder. umgegliedert werden).

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