Dok.-Nr.: 1004256
DATEV-Serviceinformation Anleitung
Letzte Aktualisierung: 12.05.2021
Relevant für:
LODAS classic LODAS comfort LODAS compact
Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund
3 Vorgehen
3.1 Hybrid-Elektrofahrzeug abrechnen
3.2 Elektrofahrzeug ohne CO² Ausstoß abrechnen 4 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen
12.05.2021 Kapitel Hintergrund aktualisiert.
1 Über dieses Dokument
Dieses Dokument informiert über die Neuregelung zur Dienstwagenbesteuerung für extern aufladbare Elektro- und Hybridfahrzeuge, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2030 angeschafft oder geleast werden.
2 Hintergrund
Geldwerter Vorteil und Bemessungsgrundlage
Die private Nutzung eines überwiegend betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs muss angesetzt werden für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer.
Für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 1 ff. EStG im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 erstmalig einem Mitarbeiter (zur Nutzung) überlassen werden, muss für die private Nutzung nach der Listenpreismethode der halbierte inländische Brutto-Listenpreis angesetzt werden.
Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
Für rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge ohne CO² Ausstoß und mit einem Brutto-Listenpreis von nicht mehr als 60.000,00 Euro wird der geldwerte Vorteil ab 2020 mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage angesetzt.
Die verschiedenen Fahrzeuge, Voraussetzungen und Bemessungsgrundlagen im tabellarischen Überblick:
Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung
Geldwerter Vorteil ab Voraussetzungen Beispiele Höhe der
Bemessungsgrundlage
01.01.2019 bis 31.12.2021
2019 CO²-Emissionen
höchstens 50 g/km oder
Mindestreichweite rein elektrisch 40 km
Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder über 25 km/h (S-Pedelecs)
½
01.01.2019 bis 31.12.2030
2020 Keine CO²-Emissionen
und Brutto- Listenpreis nicht höher als 60.000,00 EUR
Reine
Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder über 25 km/h
(S-Pedelecs)
¼
01.01.2022 bis 31.12.2024
2022 CO²-Emissionen
höchstens 50 g/km oder
Mindestreichweite rein elektrisch 60 km
Hybrid- und Elektrofahrzeuge
01.01.2025 bis 31.12.2030
2025 CO²-Emissionen
höchstens 50 g/km oder
Mindestreichweite rein elektrisch 80 km
Hybrid- und Elektrofahrzeuge
½
Tabelle zur Veranschaulichung
Die Übersicht dient der Veranschaulichung und beinhaltet nicht alle rechtlichen Details (z. B.
Rundung der Brutto-Listenpreise).
Ausnahme der ermäßigten Besteuerung
Die Steuerermäßigung der Überlassung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs gilt für die gesamte Nutzungsdauer, aber nur für Erstinbetriebnahme des jeweiligen Fahrzeugs zwischen 1.
Januar 2019 und 31. Dezember 2030. Die Voraussetzungen bezogen auf Reichweite und CO²- Ausstoß werden stufenweise bis 2030 verschärft. In diesen Fällen ist der Zeitpunkt unerheblich, zu dem der Arbeitgeber dieses Fahrzeug angeschafft, hergestellt oder geleast hat. Wenn das betriebliche Fahrzeug vor dem 1. Januar 2019 vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wurde, wird bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten nach dem 31. Dezember 2018 nicht ermäßigt besteuert.
Die Fahrtenbuchmethode ist ebenfalls bis 2030 zulässig. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG sieht eine entsprechende Reduzierung der Aufwendungen bei der Absetzung für Abnutzung vor. Auch hier werden die Voraussetzungen stufenweise analog zur Brutto-Listenpreis-Methode bis 2030 verschärft.
Bisheriger Nachteilsausgleich weiterhin gültig:
Für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, deren Anschaffung in den Zeitraum bis zum 01.01.2023 fällt, gilt der bisherige Nachteilsausgleich nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 1 EStG unverändert weiter.
In diesen Fällen ist der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems wie folgt zu mindern:
Für bis zum 31.12.2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität;
dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität.
Die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10.000 EUR; dieser Höchstbetrag mindert sich für nach 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 EUR.
Die Batteriekapazität in Brennstoffzellenfahrzeugen ist mit der von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen vergleichbar.
Brennstoff-Fahrzeuge
Brennstoffzellenfahrzeuge sind Transportmittel, mit denen elektrische Energie aus den Energieträgern Wasserstoff oder Methanol durch eine Brennstoffzelle erzeugt und direkt mit dem Elektroantrieb in Bewegung umgewandelt oder zeitweise in einer Traktionsbatterie zwischengespeichert wird. Der elektrische Speicher ermöglicht zum einen die Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen), zum anderen entlastet er die Brennstoffzelle von Lastwechseln. Der Aufbau des Antriebs entspricht damit einem seriellen Hybridantrieb (siehe Wikipedia).
Brennstoffzellenfahrzeuge fallen daher unter die extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge, sodass auch bei diesen eine steuerliche Vergünstigung in Betracht kommt. Eine explizite Nennung ist in der Gesetzesänderung nicht vorgesehen. Aber da die Brennstoffzellenfahrzeuge extern aufladbar sind und im Aufbau des Antriebs einem seriellen Hybridantrieb entsprechen, ist die steuerliche Vergünstigung auch auf Brennstoffzellen anwendbar.
Die verschiedenen Lademöglichkeiten und deren Besteuerung
Zeitraum Beispiel Lohnsteuer und
Sozialversicherung
Lohnartvorschlag zur Erfassung in den Festbezügen
01.01.2017 – 31.12.2030 Aufladen der Batterien von Frei 201 Festbezug St/SV-frei
Zeitraum Beispiel Lohnsteuer und Sozialversicherung
Lohnartvorschlag zur Erfassung in den Festbezügen Hybridelektrofahrzeugen im
Betrieb des AG Überlassung von Ladevorrichtungen
Lohnsteuer: 25% pauschal Sozialversicherung: Frei
841 Übereig. Ladevorr, p.St.
Arbeitgeberzuschuss zum Erwerb und Nutzung einer Ladevorrichtung
Lohnsteuer: 25% pauschal Sozialversicherung: Frei
842 AG-Zusch. Ladevor, p.St
Umsatzsteuerliche Betrachtung bei reduziertem Brutto-Listenpreis
Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung des Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet. Die fehlende Umsatzsteuer muss deshalb manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden.
Mehr Infos im Dokument Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer, Elektrofahrzeuge (Anschaffungszeitraum 01.01.2019-31.12.2030) – Buchungsbeispiele (Dok.-Nr. 5301036)
3 Vorgehen
Detaillierte Anleitungen zur Erfassung von Firmenwagen mit den jeweiligen Versteuerungsmöglichkeiten finden Sie im Dokument Firmenwagen und Dienstwagen abrechnen - Beispiele für LODAS (Dok.-Nr. 5303259).
Brutto-Listenpreis
Der reduzierte Brutto-Listenpreis für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird unter
Mandantendaten | Stammdaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen im Feld Brutto- Listenpreis erfasst.
3.1 Hybrid-Elektrofahrzeug abrechnen
Der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines (Hybrid-) Elektrofahrzeugs oder eines E-Bikes, das verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, wird analog zum herkömmlichen Firmenwagen erfasst, jedoch mit reduziertem Brutto-Listenpreis. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine Reduzierung um das Batteriesystem oder um den halben/viertel Brutto-Listenpreis handelt.
Reduzierten Brutto-Listenpreis erfassen
1
Vorgehen:
Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen wählen.
2 Im Feld Bruttolistenpreis den reduzierten Brutto-Listenpreis erfassen.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber ein Hybridfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Er kann das Fahrzeug auch für Privatfahrten sowie für Fahrten von der Wohnung zur Tätigkeitsstätte nutzen.
Der Brutto-Listenpreis für den Pkw beträgt 35.999,00 EUR. Die Entfernung von seiner Wohnung zur Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer.
Das Fahrzeug wird dem Mitarbeiter zum 1. Mal am 01.02.2020 zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug hat eine rein elektrische Reichweite von 50 km.
Die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 EStG sind erfüllt. Deshalb wird der geldwerte Vorteil auf Basis der halben, auf volle 100 EUR abgerundeten, unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers berechnet.
Ermittlung des geldwerten Vorteils:
Unverbindliche Preisempfehlung 35.999,00 EUR
Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil:
Halbierte, unverbindliche Preisempfehlung auf volle 100 EUR abgerundet
17.900,00 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für private Nutzung (1 % der halbierten unverbindlichen Preisempfehlung)
179,00 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte: 20 km x 0,03 % der Bemessungsgrundlage
107,40 EUR
Angaben für die Abrechnung des Hybrid-Elektrofahrzeug erfassen Relevante Stammlohnarten / Auswertungen / Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Firmenwagen in den Mandantendaten erfassen
1
Vorgehen:
Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen wählen.
2
3 Brutto-Listenpreis 17.999,50 EUR erfassen
LODAS rundet diesen Betrag automatisch auf volle 100,00 EUR ab.
4 Weitere Angaben zum Fahrzeug und ggf. Nutzungsende erfassen.
Firmenwagen in den Personaldaten erfassen
1
Vorgehen:
Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen wählen.
2 Symbol (Firmenwagen neu) klicken. Das Fenster Firmenwagen anlegen öffnet sich.
3 Symbol (Firmenwagen auswählen) klicken, den Firmenwagen wählen und dem Mitarbeiter zuordnen.
4 In der Liste Nutzungshäufigkeit den Eintrag regelmäßig wählen.
5 Im Feld Nutzungsende den letzten Monat erfassen, in dem der Arbeitnehmer den Firmenwagen letztmalig nutzt.
Nutzungsende bei Austritt der beschäftigten Person erfassen
Wenn die beschäftigte Person austritt, muss das Nutzungsende erfasst werden. Hier kann der Monat des Austritts erfasst werden.
6 Registerkarte Privatfahrten wählen und Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten aktivieren.
Arbeitsunterbrechung voller Monat
Wenn der Firmenwagen bei einer Arbeitsunterbrechung für einen vollen Monat nicht abgerechnet werden soll, das Kontrollkästchen deaktivieren.
7 Registerkarte Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte wählen und Kontrollkästchen im Feld Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aktivieren. Im Feld Einfache Entfernung (km) den Wert 20 erfassen.
Pauschalierung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert werden sollen, tragen Sie zusätzlich im Feld Arbeitstage im Monat die Anzahl der Arbeitstage ein.
Der geldwerte Vorteil wird automatisch berechnet.
Brutto-Listenpreis auf volle 100,00 EUR abgerundet = 17.900,00 EUR
1 % von 17.900,00 EUR = 179,00 EUR Steuer – und SV-pflichtiger geldwerter Vorteil für Privatfahrten 0,03 % von 17.900 EUR x 20 km = 107,40 EUR Steuer- und SV-pflichtiger geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte
Die Privatfahrten werden mit der Stammlohnart 873 Privatfahrten in Höhe von 179,00 EUR und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden mit der Stammlohnart 874
Wgh/Arbeit ST+SV pfl in Höhe von 107,40 EUR im Brutto-Teil der Lohnabrechnung ausgewiesen und mit dem individuellen Netto-Abzug im Netto-Teil der Lohnabrechnung wieder abgezogen.
3.2 Elektrofahrzeug ohne CO² Ausstoß abrechnen
Der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines reinen Elektrofahrzeugs oder E-Bikes über 25 km/h, das
verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, wird analog zum herkömmlichen Firmenwagen erfasst, jedoch mit reduziertem Brutto-Listenpreis. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine Reduzierung um das Batteriesystem oder um den halben/viertel Brutto-Listenpreis handelt.
Reduzierten Brutto-Listenpreis erfassen
1
Vorgehen:
Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen wählen.
2 Im Feld Bruttolistenpreis den reduzierten Brutto-Listenpreis erfassen.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Er kann das Fahrzeug auch für Privatfahrten sowie für Fahrten von der Wohnung zur
Tätigkeitsstätte nutzen.
Der Brutto-Listenpreis für den Pkw beträgt 35.999,00 EUR. Die Entfernung von seiner Wohnung zur Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer.
Das Fahrzeug wird dem Mitarbeiter zum 1. Mal am 01.02.2020 zur Verfügung gestellt.
Die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG sind erfüllt. Deshalb wird der geldwerte Vorteil auf Basis von einem Viertel, auf volle 100 EUR abgerundeten, unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers berechnet.
Ermittlung des geldwerten Vorteils
Unverbindliche Preisempfehlung 35.999,00 EUR
Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil: ¼, unverbindliche Preisempfehlung auf volle 100 EUR abgerundet
8.900,00 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für private Nutzung (1 % der geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung)
89,00 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte: 20 km x 0,03 % der Bemessungsgrundlage
53,40 EUR
Angaben für die Abrechnung des Elektrofahrzeugs ohne CO2 erfassen Relevante Stammlohnarten / Auswertungen / Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Firmenwagen in den Mandantendaten erfassen
1
Vorgehen:
Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen wählen.
2 Symbol (Firmenwagen neu) klicken und das Fahrzeugkennzeichen erfassen.
3 Brutto-Listenpreis 8.999,75 EUR erfassen
LODAS rundet diesen Betrag automatisch auf volle 100,00 EUR ab.
4 Weitere Angaben zum Fahrzeug und ggf. Nutzungsende erfassen
Firmenwagen in den Personaldaten erfassen
1
Vorgehen:
Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen wählen.
2 Symbol (Firmenwagen neu) klicken. Das Fenster Firmenwagen anlegen öffnet sich.
3 Symbol (Firmenwagen auswählen) klicken, den Firmenwagen wählen und dem Mitarbeiter zuordnen.
4 In der Liste Nutzungshäufigkeit den Eintrag regelmäßig wählen.
5 Im Feld Nutzungsende den letzten Monat erfassen, in dem der Arbeitnehmer den Firmenwagen letztmalig nutzt.
Nutzungsende bei Austritt der beschäftigten Person erfassen
Wenn die beschäftigte Person austritt, muss das Nutzungsende erfasst werden. Hier kann der Monat des Austritts erfasst werden.
6 Registerkarte Privatfahrten wählen und Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten aktivieren.
Arbeitsunterbrechung voller Monat
Wenn der Firmenwagen bei einer Arbeitsunterbrechung für einen vollen Monat nicht abgerechnet werden soll, das Kontrollkästchen deaktivieren.
7 Registerkarte Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte wählen und Kontrollkästchen im Feld Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aktivieren. Im Feld Einfache Entfernung (km) den Wert 20 erfassen.
Pauschalierung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert werden sollen, tragen Sie zusätzlich im Feld Arbeitstage im Monat die Anzahl der Arbeitstage ein.
Der geldwerte Vorteil wird automatisch berechnet.
Brutto-Listenpreis auf volle 100,00 EUR abgerundet = 8.900,00 EUR
1 % von 8.900,00 EUR = 89,00 EUR Steuer – und SV-pflichtiger geldwerter Vorteil für Privatfahrten 0,03 % von 8.900,00 EUR x 20 km = 53,40 EUR Steuer- und SV-pflichtiger geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte
Die Privatfahrten werden mit der Stammlohnart 873 Privatfahrten in Höhe von 89,00 EUR und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden mit der Stammlohnart 874
Wgh/Arbeit ST+SV pfl in Höhe von 53,40 EUR im Brutto-Teil der Lohnabrechnung ausgewiesen und mit dem individuellen Netto-Abzug im Netto-Teil der Lohnabrechnung wieder abgezogen.
4 Weitere Informationen
Firmenwagen
Firmenwagen und Dienstwagen abrechnen - Beispiele für LODAS (Dok.-Nr. 5303259)
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