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Ausflüge | Fahrten

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Academic year: 2022

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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ausflüge | Fahrten

INFORMATIONEN

Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbe- darf auch sogenannte „Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“.

Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten, die in Schulen und Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden.

Wer bekommt diese Leistung?

a)

Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kita) besuchen, bzw.

b)

Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die » eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,

» keine Ausbildungsvergütung erhalten

und • anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), oder • anspruchsberechtigt nach dem SGB XII (Sozialhilfe),

oder • Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),

oder • Bezieher des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind.

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Fahrten, deren Höhe durch die Schule oder die Einrichtung bescheinigt wird.

Schulausflüge und Schulfahrten müssen den Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL), RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.03.1997 (GABI. NW I S. 101), entsprechen.

Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs/der Fahrt wird nicht übernommen.

Wie erfolgt die Leistungsgewährung?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Schule/der Tageseinrichtung Ihres Kindes in Verbindung. Das Sekretariat der Schule oder die Leitung der Kita wird hierzu einen Vordruck ausfüllen, und diesen an die für Ihr Kind zuständige Stelle

• Jobcenter Arbeit für Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II

• Sozialamt bzw. Jugendamt der Stadt Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII

• Bürgerbüro/Wohngeldstelle der Stadt Bottrop für Empfänger von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

weiterleiten.

Die Kosten für die Fahrt werden dann unmittelbar an das von der Schule oder Kita angegebene Konto überwiesen.

Weitere Infos, insbesondere Antragsvordrucke, finden Sie auch im Internet unter:

www.bottrop.de/bildungspaket

Stand 01.08.2021

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