Informationsblatt „Fahrten zur Schule oder zur Praxisausbildungsstätte außerhalb von MD“ AZG August 2020
Informationen zu Fahrten zur Schule oder zur Praxisausbildungsstätte außerhalb von Magdeburg von Auszubildenden des UKMD über das Ausbil- dungszentrum für Gesundheitsfachberufe
Wochenkarten
- Die Auszubildenden erwerben die Wochenkarte am Fahrkartenautomaten selbst unter Verwendung der „Berechtigungskarte zur Benutzung von Schülerzeitkarten“ (Formular Deutsche Bahn).
- Die Wochenkarte ist ggf. bei Ausfall der Schule oder eigener Erkrankung bis spätestens einen Tag vor dem 1. Gültigkeitstag am Schalter der DB zurück zu geben. Anfallende Kosten einer späteren Rückgabe können nur im Einzelfall unter Angabe triftiger Gründe erstattet werden.
Fahrkarten für Schultage
- Die Auszubildenden kaufen sich die Fahrkarte selbst direkt vor Fahrtantritt.
ÖPNV
- Ein Fußweg vom Bahnhof zur Schule/ Arbeitsstätte ist bis zu 2 km zumutbar.
- Darüber hinaus können Einzelfahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel (4 Fahrten- karte) vor Ort gekauft werden.
- Tickets für den Nahverkehr (City mobil) am Zielort NICHT über DB Fahrkarten dazu- buchen.
Nutzung eines privaten Kfz
- Bei Nutzung eines privaten Kfz ist eine Sachschadenshaftung durch das Universitätsklinikum nicht gegeben.
- Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden Fahrten mit den öffentlichen Ver- kehrsmitteln bevorzugt.
Antrag auf Erstattung
- Die Unterlagen zur Abrechnung der Fahrtkosten sind bei den Assistenten für Schülerangelegenhei- ten monatlich einzureichen.
- Der Antrag auf Rückerstattung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (Formular im Sekretariat für Schülerangelegenheiten bzw. auf der Homepage des AZG im Formularcenter).
- Alle entwerteten Originalfahrkarten (betrifft auch ÖPNV-Tickets) müssen dem Antragsformular bei- gefügt werden (bitte nicht aufkleben).
- Genutzte Handy-Tickets bitte zusätzlich in Papierform ausdrucken und als Handyticket kennzeich- nen.
Erstattung
- Es werden höchstens die Kosten für die Wegstrecke von Magdeburg zur Ausbildungsstätte und zurück bezahlt.
- Es werden die günstigsten Kosten für die Bahnfahrt zur Ausbildungsstätte erstattet, entweder in Höhe der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) oder für Wegstrecke (je km 0,20 €) bis maximal 130,00 €.
- Es erfolgt eine Kostenübernahme für die ÖPNV-Einzelkarten bei Überschreitung des zumutbaren Fußweges vom Bahnhof zur Ausbildungsstätte und zurück.
- Nach Prüfung und Unterzeichnung durch die Schulleiterin oder Direktorin wird der Antrag von der Assistentin für Schülerangelegenheiten an die Reisekostenstelle weitergeleitet.
- Die Ausschlussfrist für nachträglich eingereichte Anträge beträgt gemäß § 20 TV-A-UKMD 6 Monate (Eingangsstempel des zuständigen Sekretariats zählt).
gez.
Schulleitungen S. Dolge Frau Voss
Pflege/ Hebammen/ OTA/ MTA Direktorin Leiterin Personalentwicklung