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Voraussetzungen Erstattung Familienheimfahrten, AZG August 2020
Informationen zu Familienheimfahrten
für Auszubildende des UKMD über das Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe gemäß § 11 TV-A-UKMD
Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung gegeben sein?
Familienheimfahrten (Hin- und Rückfahrt) werden einmal im Monat unter folgenden Voraussetzungen übernommen:
- Wenn eine Meldebescheinigung zum Wohnsitz des Auszubildenden, eine Bescheinigung zum Hauptwohnsitz der Eltern/Ehegatten/ Lebenspartner und ggf. ein urkundlicher Nachweis bei Ehe/Lebenspartnerschaft vorgelegt wird.
- Wenn die Entfernung zwischen der Ausbildungsstätte und dem Hauptwohnsitz der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner nachweislich mehr als 50 km (einfache Fahrt) beträgt.
- Zu Beginn der Ausbildung bzw. stets bei Veränderungen müssen die Meldebescheinigungen (s.o.) und ggf. ein urkundlicher Nachweis einer Ehe-/Lebenspartnerschaft dem zuständigen Sekretariat vorgelegt werden. Zu Beginn jeden weiteren Ausbildungsjahres sind Kopien der Personalausweise mit dem Nachweis der gemeldeten Adresse einzureichen. Alle Unterlagen verbleiben im AZG.
- Es ist einmal im Ausbildungsjahr ein Antrag auf Familienheimfahrt bei der jeweiligen Schulleiterin für den Lernort AZG und bei der Direktorin für die Lernorte BZG MD und AZG Halle zu stellen.
- Die Ausschlussfrist für nachträglich eingereichte Anträge beträgt gemäß § 20 TV-A-UKMD 6 Monate (Eingangsstempel des zuständigen Sekretariats zählt).
Wann ist eine Erstattung der Kosten von Familienheimfahrten nicht möglich (vgl. § 11 TV-A-UKMD und TV-A-Gesundheit-UK MD)?
- Eine Erstattung der Kosten für eine Familienheimfahrt ist nicht möglich, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist.
Dies ist bei einer Entfernung von bis zu 50 km pro einfache Strecke der Fall.
- Weiterhin können Kosten nicht erstattet werden, wenn der Aufenthalt am Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die im Rahmen der Ausbildung zwingend notwendig sind (u. a Blockunterricht an berufsbildenden Schulen sowie Praktikumseinsätze bzw. Externate)
Was ist für die Beantragung im Sekretariat des AZG einzureichen?
Vor der ersten Beantragung (
mind. 2 Wochen vor der ersten Beantragung sind einzureichen):o Meldebescheinigung über den eigenen Wohnsitz (z.B. Kopie des Personalausweises)
o Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz der Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner und ggf.
ein urkundlicher Nachweis bei Ehe-/Lebens-partnerschaft o Antrag für Familienheimfahrten
- Das Ergebnis der Prüfung der Antragstellung kann im Sekretariat für Schülerangelegenheiten erfragt werden.
Zu Beginn des 2. und 3. Ausbildungsjahres (
mind. 2 Wochen vor d. Beantragung sind einzureichen):o Kopie des eigenen Personalausweises (Vor- und Rückseite)
o Kopie des Personalausweises der Eltern, des Ehegatten oder Lebenspartner (Vor- und Rückseite) o Antrag für Familienheimfahrten
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Voraussetzungen Erstattung Familienheimfahrten, AZG August 2020
Was wird erstattet?
- Zur Ermittlung des Fahrpreises müssen im Antrag die Entfernung zum Heimatort in Kilometern und der nächstgelegene Bahnhof zum Wohnort der Eltern angegeben werden.
- Es werden die günstigsten Kosten für die Heimfahrt erstattet, entweder in Höhe der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im
Bahnverkehr ohne Zuschläge) oder für Wegstrecke (je km 0,20 €) bis maximal 130,00 €.
- Bei Nutzung eines privaten Kfz ist eine Sachschadenshaftung durch das Universitätsklinikum nicht gegeben.
- Bei weiten Entfernungen (über 300 km) werden die Kosten der nächst günstigsten Fahrkarten der 2.
Klasse ohne Zuschläge, der Flugtickets bis maximal der Kosten der nächst günstigsten Fahrkarte der 2. Klasse ohne Zuschläge erstattet.
- Für Familienheimfahrten ins Ausland werden höchstens die entsprechenden Kosten für die Fahrt bis zum inländischen Grenzort erstattet.
Wie können Sie Tickets erwerben?
- Bahnfahrkarten können selbst oder in der Reisekostenstelle erworben werden, mögliche Fahrpreisermäßigungen (Sparpreise) sind zu nutzen
- In der Reisekostenstelle müssen die Fahrkarten mindestens eine Woche vor Reisebeginn bestellt werden. Diese erhalten Sie dann per E-Mail.
- Flugtickets sind selbst zu erwerben.
Universitätsklinikum, Reisekostenstelle, Haus 14 Öffnungszeiten: täglich 10- 12 Uhr, 13-15 Uhr
Tel. 67 15919
Was ist für die Erstattung nach der Familienheimfahrt einzureichen?
(nicht notwendig bei Fahrkartenbestellung über die Reisekostenstelle)
- Der Antrag auf Rückerstattung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (Formular im Sekretariat für Schülerangelegenheiten bzw. auf der Homepage des AZG im Formularcenter).
- Die entwerteten Originalfahrkarten/ Flugtickets inklusive Rechnung/Buchungsnachweis werden dem Antragsformular beigefügt (bitte nicht aufkleben).
- Genutzte Handy-Tickets bitte zusätzlich in Papierform ausdrucken und als Handyticket kennzeichnen.
- Die Unterlagen sind bei den Assistenten für Schülerangelegenheiten unmittelbar nach der Familienheimfahrt einzureichen.
- Nach Prüfung und Unterzeichnung durch die Schulleiterin oder Direktorin werden die Unterlagen vom Sekretariat an die Reisekostenstelle weitergeleitet.
gez.
Schulleitungen S. Dolge Frau Voss
Pflege/ Hebammen/ OTA/ MTA Direktorin Leiterin Personalentwicklung