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O R T S G E M E I N D E A L T D O R F Jahresabschluss zum

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(1)

O R T S G E M E I N D E

A L T D O R F

Jahresabschluss

zum

31.12.2019

(2)

Gesetzliche Grundlagen:

§ 108 GemO Jahresabschluss

(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

(2) Der Jahresabschluss besteht aus:

1. der Ergebnisrechnung, 2. der Finanzrechnung, 3. den Teilrechnungen, 4. der Bilanz,

5. dem Anhang.

(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

1. der Rechenschaftsbericht,

2. der Beteiligungsbericht gemäß § 90 Abs. 2, 3. die Anlagenübersicht,

4. die Forderungsübersicht, 5. die Verbindlichkeitenübersicht,

6. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

(4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen.

(3)

Rechenschaftsbericht Seiten 1 - 21

Anhang zum Jahresabschluss Seiten 22 - 26

Ergebnisrechnung Seiten 27 - 35

Finanzrechnung Seiten 36 - 46

Teilrechnungen Seiten 47 - 56

Bilanz zum 31.12.2019 Seiten 57 - 69

Übersichten Seiten 70 - 82

(4)
(5)

Rechenschaftsbericht

Ortsgemeinde Altdorf

Inhaltsverzeichnis

 Gesetzliche Grundlagen (§ 49 GemHVO)

 Verlauf der Haushaltswirtschaft (§ 49 Abs. 1 GemHVO)

 Analyse der Haushaltswirtschaft (§ 49 Abs. 2 GemHVO)

(6)

Gesetzliche Grundlagen

§ 49 GemHVO Rechenschaftsbericht

((1) In den Rechenschaftsbericht sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz vorgeschrieben sind.

(2) Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichti- gen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushalts- jahr zu geben.

(3) Außerdem hat der Rechenschaftsbericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.

(4) Der Rechenschaftsbericht soll auch eingehen auf:

1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,

2. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.

Seite − 2 −

(7)

Jahresabschluss auf einen Blick

Anlagevermögen 7.603.637,68 EUR Eigenkapital 5.341.315,81 EUR

Investitionsauszahlungen 46.863,88 EUR

Sonderposten 3.375.171,17 EUR

Ab schreib ungen 162.053,21 EUR

Rückstellungen 51.012,00 EUR

Umlaufvermögen 1.269.157,11 EUR Verbindlichkeiten 106.518,79 EUR

davon liquide Mittel 1.209.462,46 EUR davon Investitionsk redite 14.622,00 EUR

davon Vorräte (Holz) 434,00 EUR davon Liquiditätsk redite 0,00 EUR

aktive RAP 2.027,49 EUR passive RAP 804,51 EUR

Schlussbilanz 2019

Aktiva Passiva

Bilanzsumme: 8.874.822,28 EUR

+ 147.855,52 EUR + 227.579,23 EUR 3.448,00 EUR + 255.654,71 EUR

1.082.802,43 EUR 115.808,32 EUR 10.851,71 EUR 14.622,00 EUR 16,14 EUR/Einwohner

Jahresergebnis

Ergebnisrechnung

(lfd. Nr. E23)

Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag

(lfd. Nr. F34)

Tilgung von Krediten

(lfd. Nr. F36)

Freie Finanzspitze

(lfd. Nr. F23 - F36)

Liquide Mittel:

Schuldenstand

Pro-Kopf-Verschuldung

(906 Einw ohner mit Hauptw ohnsitz zum 31.12.19)

a) allgemeiner Haushalt:

b) Feldhaushalt

c) Starenschutz

(8)

Verlauf der Haushaltswirtschaft (§ 49 Abs. 1 GemHVO) A. Rechtsgrundlagen

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Altdorf wurde unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung war die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 in Form eines Doppelhaushaltes 2018/2019 einstimmig beschlossene Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 03.07.2018 keine rechtlichen Bedenken erhoben. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile.

B. Lage der Gemeinde 1. Organisation der Gemeinde

Die Ortsgemeinde Altdorf ist mit 906 Einwohnern (Stand: 31.12.2019) eine der mittelgroßen Ortsgemein- den der Verbandsgemeinde Edenkoben im Landkreis Südliche Weinstraße.

2. Organisation der Verwaltung

Die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde werden gem. § 68 GemO von der Verbandsgemeindeverwal- tung Edenkoben wahrgenommen.

Der Haushalt der Ortsgemeinde ist gem. § 4 GemHVO in zwei Teilhaushalte gegliedert:

Teilhaushalt 1: allgemeine Verwaltung

Teilhaushalt 2: zentrale Finanzdienstleistungen

3. Organe

Organe der Ortsgemeinde sind gem. § 28 GemO der Ortsgemeinderat und der Ortsbürgermeister. Im Jahre 2019 war Herr Helmut Litty Ortsbürgermeister. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wurde Helmut Litty für fünf weitere Jahre zum Ortsbürgermeister gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder beträgt gem.

§ 29 Abs. 2 GemO entsprechend der Einwohnerzahl 12. Die Ratsmitglieder wurden in der Wahlperiode 2014/2019 bzw. 2019/2024 durch Mehrheitswahl gewählt.

4. Rahmenbedingungen

Gemeindegebiet

Das Gemeindegebiet umfasst eine Gesamtfläche von 637 ha und gliedert sich wie folgt.

64,8 % Landwirtschaftsfläche 22,3 % Waldfläche

0,9 % Wasserfläche

11,4 % Siedlungs- u. Verkehrsfläche 0,6 % sonstige Flächen

Seite − 4 −

(9)
(10)

Seite − 6 −

(11)

D. Ergebnis- und Finanzrechnung (Ertrags- und Finanzlage)

1) Ergebnisrechnung (Ertragslage)

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 147.855,52 EUR ab. Gegenüber dem geplanten Überschuss von 16.808,00 EUR ist eine Verbesserung von 131.047,52 EUR eingetreten.

Der Jahresüberschuss wird gem. § 18 Abs. 3 GemHVO als Ergebnisvortrag auf die Rechnung 2020 vorge- tragen.

a) Erträge

Die Erträge waren um 231.912,27 EUR höher als geplant. Dies ist überwiegend auf die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 58.687,88 EUR), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+ 26.194,29 EUR), bei dem Personalkostenzuschuss vom Landkreis SÜW für den Kindergarten (+ 72.810,79 EUR) und beim Verkauf von Holz (+ 83.652,45 EUR) zurückzuführen.

b) Aufwendungen

Die Aufwendungen waren um 100.864,75 EUR höher als geplant. Dies ist auf eine erhöhte Gewerbesteu- erumlage (+ 7.402,87 EUR), Kreisumlage (+ 25.560,00 EUR), Verbandsgemeindeumlage (+ 5.207,00 EUR), sowie auf die Bildung von Sonderposten für die Umlagebelastungen im Jahr 2020 für die Kreisum- lage (+ 16.179,00) und die Verbandsgemeindeumlage (+ 10.490,00 EUR).

Ergebnishaushalt lt. Haushaltsplan Rechnungsergebnis Abweichung

Gesamtbetrag der Erträge 1.558.159,00 € 1.790.071,27 € 231.912,27 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.541.351,00 € 1.642.215,75 € 100.864,75 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 16.808,00 € 147.855,52 € 131.047,52 €

Finanzhaushalt lt. Haushaltsplan Rechnungsergebnis Abweichung

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 51.122,00 € 259.102,71 € 207.980,71 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 614.100,00 € 15.340,40 € -598.759,60 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 995.500,00 € 46.863,88 € -948.636,12 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -381.400,00 € -31.523,48 € 349.876,52 € Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 330.278,00 € -227.579,23 € -557.857,23 €

Veränderung Finanzmittelbestand -333.726,00 € 225.567,54 € 559.293,54 €

Nach dem Rechnungsergebnis 2019 stellt sich der Haushalt der Ortsgemeinde Altdorf wie folgt dar:

(12)

c) Positionen mit erheblichen Unterschieden (§ 44 Abs. 3 GemHVO)

Nachfolgend sind die Abweichungen bei den Ertrags- und Aufwandskonten von mehr als 10.000 EUR gegenüber dem Planansatz erläutert:

Erträge: höhere Erträge (+), geringere Erträge (-)

Konto Bezeichnung mit Erläuterung Abweichung

Planansatz Abweichung

Vorjahresergebnis 401310-

401331 Gewerbesteuer

Plan: 185.000,00 EUR, Ergebnis: 243.687,88 EUR, (Vorjahresergebnis: 255.547,14 EUR) Die Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 betrugen insgesamt 263.433,10 EUR. Für Vor- jahre ergaben sich Nachzahlungen i. H. v. 25.406,14 EUR abzüglich Erstattungen von 45.151,36 EUR.

+ 58.687,88 EUR -11.859,26 EUR

402100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 26.194,29 EUR + 26.959,20 EUR

Plan: 456.927,00 EUR, Ergebnis: 483.151,29 EUR, (Vorjahresergebnis: 456.162,09 EUR)

Gegenüber der Steuerschätzung aus dem Oktober 2017 haben sich die Steuereinnahmen aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung weiter erhöht.

414432 Personalkostenzuschuss vom Landkreis SÜW + 72.810,79 EUR + 102.613,19 EUR

Plan: 490.000 EUR, Ergebnis: 562.810,79 EUR, (Vorjahresergebnis: 460.197,60 EUR)

Im Jahr 2019 wurde die Endabrechnung der Kreisverwaltung SÜW für das Jahr 2016 durchgeführt.

Hieraus ergab sich eine Nachzahlung für die Ortsgemeinde Altdorf i. H. v. 56.548,07 EUR.

415100 Sonderposten aus Zuwendungen + 12.701,68 EUR + 12.081,23 EUR

Plan: 21.855,00 EUR, Ergebnis: 34.556,68 EUR, (Vorjahresergebnis: 22.475,45 EUR)

Beginn der ertragswirksamen Auflösung der Zuwendung der Verbandsgemeinde Edenkoben zum Feuerwehrhaus

437100 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte + 15.687,91 EUR + 9.049,99 EUR Plan: 60.865,00 EUR, Ergebnis: 76.552,91 EUR, (Vorjahresergebnis: 67.502,92 EUR)

Beginn der ertragswirksamen Auflösung der Beiträge der Anwohner für das NBG „ Rechts der Speyerer Straße“.

Seite − 8 −

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441101 Erträge aus Verkauf von Holz + 83.652,45 EUR + 117.059,39 EUR Plan: 37.865,00 EUR, Ergebnis: 121.517,45 EUR, (Vorjahresergebnis: 4.458,06 EUR)

Im Jahr 2019 wurden fast die gesamten geschlagenen Holzvorräte verkauft.

451500 Bestandsveränderung liegendes Holzvorratsvermögen - 78.785,00 EUR - 155.656,00 EUR

Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: - 78.785,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 76.871,00 EUR)

Im Jahr 2019 wurden fast die gesamten geschlagenen Holzvorräte verkauft.

466121 Sonderposten für Umlagebelastungen Kreisumlage + 26.526,00 EUR + 25.160,00 EUR

Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: 26.526,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 1.366,00 EUR)

Der in 2018 gebildete Sonderposten für Umlagebelastungen aus Kreisumlage war in 2019 ertrags- wirksam aufzulösen.

466122 Sonderposten für Umlagebelastungen Verbandsgemeindeumlage + 17.198,00 EUR + 16.237,00 EUR Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: 17.198,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 961,00 EUR)

Der in 2018 gebildete Sonderposten für Umlagebelastungen aus VG-Umlage war in 2019 ertrags- wirksam aufzulösen.

Aufwendungen: höhere Aufwendungen (+), geringere Aufwendungen (-)

Konto Bezeichnung mit Erläuterung Abweichung

Planansatz

Abweichung Vorjahresergebnis 502210 Arbeitnehmer - Vergütungen

Plan: 472.260,00 EUR, Ergebnis: 459.846,97 EUR, (Vorjahresergebnis: 424.361,40 EUR)

Die geringeren Aufwendungen sind u. a. durch Krankheitszeiten und Verlängerung von Elternzeit.

- 12.413,03 EUR + 35.485,57 EUR

534910 Abschreibung Gäuhalle

Plan: 3.493,00 EUR, Ergebnis: 25.926,07 EUR, (Vorjahresergebnis: 4.123,08 EUR)

+ 22.433,07 EUR + 21.802,99 EUR

(14)

Aufgrund des Abschluss der Umbauarbeiten an der Gäuhalle, ist die Abschreibung ab 2019 ange- laufen.

535800 Abschreibung Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen

Plan: 71.205,00 EUR, Ergebnis: 86.551,38 EUR, (Vorjahresergebnis: 78.251,71 EUR)

Aufgrund des Abschluss von Arbeiten im Neubaugebiet Rechts der Speyerer Straße, hat sich die Abschreibung ab 2019 erhöht.

+ 15.346,38 EUR + 8.299,67 EUR

544210 Kreisumlage

Plan: 344.715,00 EUR, Ergebnis: 370.275,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 326.451,00 EUR) Aufgrund des überdurchschnittlich hohen Steueraufkommens, hat sich die Kreisumlage entspre- chend erhöht.

+ 25.560,00 EUR + 43.824,00 EUR

565600 Sonderrücklage Feldwegehaushalt + 15.136,04 EUR + 7.751,76 EUR

Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: 15.136,04 EUR, (Vorjahresergebnis: 7.384,28 EUR)

Die nicht in Anspruch genommenen Beiträge für die Wirtschaftswege wurden der entsprechenden Sonderrücklage zugeführt.

565601 Sonderposten für Umlagebelastungen Kreisumlage + 16.179,00 EUR - 10.347,00 EUR

Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: 16.179,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 26.526,00 EUR)

Aufgrund des überdurchschnittlichen hohen Steueraufkommens in 2019, war ein entsprechender Sonderposten für die Umlagebelastung 2020 zu bilden.

565601 Sonderposten für Umlagebelastungen Verbandsgemeindeumlage + 10.490,00 EUR - 6.708,00 EUR Plan: 0,00 EUR, Ergebnis: 10.490,00 EUR, (Vorjahresergebnis: 17.198,00 EUR)

Aufgrund des überdurchschnittlichen hohen Steueraufkommens in 2019, war ein entsprechender Sonderposten für die Umlagebelastung 2020 zu bilden.

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(15)

2) Finanzrechnung (Finanzlage)

Die Finanzrechnung 2019 schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 227.579,23 EUR. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz (- 330.278,00 EUR) von + 557.857,23 EUR dar. Dies ist auf nicht angefallene Investitionsauszahlungen zurückzuführen.

a) Veränderung Finanzmittelbestand

Der Finanzmittelbestand änderte sich wie folgt:

b) Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern

Die Differenz bei den Durchlaufenden Geldern i. H. v. 1.436,31 EUR ergibt sich durch eine offen stehende Kaution (300,00 EUR) und eine einmaligen Auszahlung (1.136,31 EUR), die zu einem Schadensfall aus dem Jahre 2014 getätigt wurde zusammen. Diese wurde in 2020 bereinigt und ausgebucht.

Stand: 01.01.2019 Veränderungen 2019 31.12.2019

allgemeiner Haushalt 872.098,82 € 210.703,61 € 1.082.802,43 €

Feldhaushalt 100.672,28 € 15.136,04 € 115.808,32 €

Starenschutz 11.123,82 € -272,11 € 10.851,71 €

Gesamthaushalt: 983.894,92 € 225.567,54 € 1.209.462,46 €

(16)

c) Investitionsübersicht und Positionen mit erheblichen Unterschieden (§ 45 Abs. 3 GemHVO)

Die Abweichungen der ordentlichen Ein- und Auszahlungen sind weitgehend identisch mit den Abweichungen bei den Erträge und Aufwendungen des Ergebnis- haushaltes. Auf die Erläuterung der Abweichungen in der Finanzrechnung wird zur Vermeidung von Wiederholungen und aus Verwaltungsvereinfachungsgründen verzichtet.

Die Abweichungen bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum Planansatz von mehr als 10.000,00 EUR und eine Übersicht über die Entwicklung der Maßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Maßn.

Nr. HH-Ansatz Ist Differenz HH-Ansatz Mittelübertrag Ist Differenz Begründung der Abweichung

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

4 0,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00

7 2.000,00 817,10 -1.182,90 0,00 0,00 0,00 0,00

11 0,00 14.523,30 14.523,30 0,00 0,00 0,00 0,00

Nachträgliche Erhöhung der Kreiszuwendung für Erweiterung/ Ausbau Kita in den Jahren 2008- 2018

14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.316,90 -4.316,90 Teilkostenumbuchung auf Straßenfläche

16 333.100,00 0,00 -333.100,00 734.000,00 457.853,54 28.861,77 -1.162.991,77Honorarschlussrechnung für

Ausführungsplanung und Bauleitung im NBG

17 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 44.919,38 6.131,97 -38.787,41Die Zuwendung aus dem I-Stock konnte nicht in

voller Höhe abgerufen werden

22 229.000,00 0,00 -229.000,00 260.000,00 0,00 0,00 -260.000,00 Maßnahme wurde 2019 nicht umgesetzt

32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.828,19 4.828,19 Anlaufkosten Kreisverkehrsanlage

33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.378,90 1.378,90 Kosten Baugenehmigung für Erweiterungsbau

34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.979,95 9.979,95 Vermessungskosten und Ingenieurhonorar

614.100,00 15.340,40 -598.759,60 995.500,00 502.772,92 46.863,88 -1.451.409,04

995.500,00 46.863,88 -948.636,12

Gesamtsumme ohne Mittelübertrag Kreisverkehrsanlage NBG "Rechts der Speyerer Straße"

Ausbau Friedhofstraße Gesamtsumme Ausbau Schulweg

Einnahmen Ausgaben

Bezeichnung

Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage

Grabnutzungsentgelte

Verkauf von Bauplätzen / Gewerbeplätzen / Erschließungskosten

NBG Rechts der Speyerer Straße

Renovierung Gäuhalle

Anbau Kindergarten, Betreuung Kinder unter 3 Jahren

Erweiterungsbau Kindergarten "Buntspecht"

Seite − 12 −

(17)
(18)

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3. Positionen mit erheblichen Veränderungen (§ 47 Abs. 2 GemHVO)

Erläuterungen zu erheblichen Veränderungen ( + / - 50.000 EUR) zwischen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der Schlussbilanz zum 31.12.2019.

(Veränderungen, die aus Abschreibungen bzw. Auflösung von Sonderposten und dem Jahresergebnis bzw. Ergebnisvortrag resultieren, bleiben hierbei unberücksichtigt).

F. Haushaltsausgleich

Gem. § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn 1. die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist,

2. in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- lungen gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Til- gung von Investitionskrediten zu decken, soweit diese nicht anderweitig gedeckt sind, und 3. in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

Aufgrund des vorliegenden Jahresabschlusses stellt sich dies für die Ortsgemeinde Altdorf in 2019 wie folgt dar:

zu 1.:

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 147.855,52 EUR ab und ist so- mit mindestens ausgeglichen.

zu 2.:

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen schließt mit + 259.102,71 EUR ab. Dies reicht aus um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investiti- onskrediten in Höhe von 3.448,00 EUR zu decken.

zu 3.:

In der Bilanz 2019 ist kein negatives Eigenkapital auszuweisen. Somit ist diese ausgeglichen.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Haushalt 2019 der Ortsgemeinde Altdorf in der Rechnung ausgeglichen.

Konto 2018 2019 Differenz Begründung

048240 - Straßen - Gemeindestraßen 1.172.104,93 € 1.112.338,16 € -59.766,77 €

Nachaktivierung NBG Rechts d Speyerer Straße

143300 - Lagerbestand liegendes Holz 79.219,00 € 434,00 € -78.785,00 €Reduzierung Bestand ggü. 2018

Konto 2018 2019 Differenz Begründung

- - - -

erhebliche Veränderungen Aktiv-Seite zum 31.12.2019

erhebliche Veränderungen Passiv-Seite zum 31.12.2019 Seite − 16 −

(21)

Ermittlung von Kennzahlen zur Analyse der Haushaltswirtschaft der Ortsgemeinde Altdorf 1. Vermögenslage

1.1 Vermögensstruktur

Die Analyse der Vermögenslage bezieht sich auf die Aktivseite der Bilanz.

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich

Vorjahr Anlagenintensität Anlagevermögen

Bilanzsumme

85,68% 7.603.637,68 € 87,61%

8.874.822,28 € Anlagevermögen (-Wald)

Bilanzsumme (-Wald)

83,98% 6.665.318,46 € 86,14%

7.936.503,06 € Anlagenabnutzungsgrad kumulierte Abschreibungen

AHK des Anlagenvermögens ohne Wald

35,15% 3.533.431,89 € 33,60%

10.051.595,94 €

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich

Vorjahr Eigenkapital

Bilanzsumme

5.341.315,81 € 58,72%

8.874.822,28 €

Eigenkapital + Sonderposten Bilanzsumme

8.716.486,98 € 98,01%

8.874.822,28 €

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich

Vorjahr Liquide Mittel + kurzfr. Forderungen

kurzfr. Verbindlichkeiten

1.268.723,11 € 985,42%

91.896,79 € mind. 100 %

Effektivverschuldung Saldo der ordentl. Ein- und Auszahlungen

-1.111.192,32 € 58,40

259.102,71 €

Jahre 6-20 Jahre: mittel Jahre

Der Wert sollte möglichst niedrig sein.

0,00 <=5 Jahre: sehr

gut/ gut;

> 20 Jahre:

ungünstig

Liquidität 2. Grades Die Liquidität 2. Grades gibt Hinweise zur Beurteilung

des Risikos der Zahlungsfähigkeit einer Kommune.

Sie ist somit ein Warnschild. Die flüssigen Mittel zuzüglich der kurzfristigen Forderungen sollten mindestens so hoch sein, wie die kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

1380,60%

Dynamischer Verschuldungsgrad

Diese Kennzahl gibt in Jahren an, wie die Schuldentilgungsfähigkeit einer Kommune ist und ist somit ein Maßstab für minimale Entschuldungsdauer.

Negative Zahlen bedeuten, dass aus dem operativen Geschäft keine Tilgung der Schulden möglich ist. Der Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit ist negativ. Effektivverschuldung = FK - liquide Mittel - kurzfr. Forderungen

Eigenkapitalquote 2 Die Eigenkapitalquote 2 ordnet die Sonderposten aus

Zuwendungen und Beiträgen dem "wirtschaftlichen Eigenkapital" zu, da diese nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

98,22%

1.3 Finanzstruktur 1.2 Kapitalstruktur

Eigenkapitalquote Die Höhe der Eigenkapitalquote ist ein Indiz für die finanzielle Stabilität einer Kommune. Eine niedrige EK- Quote ist negativ zu bewerten, da die Gefahr der Überschuldung steigt.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

60,19% Richtwert: 30 - 40

% Eine hohe Eigenkapitalquote deutet auf hohe

finanzielle Sicherheit hin. Sie zeigt das Maß der Die Kennzahl Anlagenintensität stellt das Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz dar.

Bei Kommunen i.

d. R. über 80 % Die Ortsgemeinde weist eine hohe Anlagenintensität

auf. Dies lässt auf eine geringe Anpassungsfähigkeit schließen, da ein großer Teil des Vermögens langfristig in Sach- und Finanzanlagen gebunden sind.

Weiterhin verursacht ein hoher Anteil an Anlagevermögen über die Abschreibungen hohe Fixkosten.

Anlagenintensität -ohne Wald-

Die Abnutzung des Anlagevermögens wird über die

Abschreibungen dargestellt. Der Wert sollte

möglichst niedrig sein und über die Jahre konstant bleiben Da es eine wichtige Aufgabe ist, dass

Anlagevermögen zu erhalten ist es wichtig, dass der Anlagenabnutzungs-grad sich nicht stetig erhöht. In diesem Fall würde sich ein Investitionsstau abzeichnen.

(22)

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich Vorjahr Steuererträge

ordentliche Erträge

895.838,49 € 47,91%

1.786.911,10 € Zuwendungserträge

638.657,05 € 28,24%

1.786.911,10 €

Personalaufwendungen ordentliche Aufwendungen

627.901,86 € 35,93%

1.639.366,41 €

Erträge aus Auflösung v. Sonderposten

113.110,80 € 162.053,21 € Abschreibungen

162.053,21 € 7,81%

1.639.366,41 €

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich

Vorjahr Umlageaufwendungen

661.037,87 € 37,67%

1.639.366,41 € Finanzaufwendungen

2.849,34 € 0,47%

1.639.366,41 €

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich

Vorjahr Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

30,99% 14.523,30 € 0,00%

46.863,88 € 3. Finanzlage

Zuwendungs-

finanzierungsquote Diese Kennzahl gibt an, zu welchem Anteil die

kommunalen Investitionen mittels Einzahlungen aus Investitions-zuwendungen finanziert werden.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Zinslastquote Die Zinslastquote zeigt auf, welche zusätzlichen

Belastung an Zinsen für Investitions- u.

Liquiditätskredite zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.

Der Wert sollte möglichst niedrig sein.

ordentliche Aufwendungen

0,17%

Umlageaufwandsquote Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil an den

ordentlichen Aufwendungen für Umlagen (z. B.

Verbandsgemeinde-, Kreis-, und Gewerbesteuerumlage, sowie Umlagen an Forstzweckverbände) gezahlt werden.

Der ermittelte Wert ist zur Kenntnis zu nehmen.

ordentliche Aufwendungen

40,32%

72,11%

Abschreibungsquote Abschreibungen stellen den nicht-zahlungswirksamen

Ressourcenverbrauch dar. Diese Kennzahl zeigt den Anteil der Abschreibungen an den

Gesamtaufwendungen. Zur Beurteilung sollte z. B.

auch die Anlagenintensität berücksichtigt werden;

denn eine geringe Abschreibungsquote kann auch bedeuten, dass die Kommune ihr Anlagevermögen weitestgehend abgeschrieben hat (Überalterung des Infrastruktur-vermögens).

Der Wert sollte möglichst niedrig sein.

ordentliche Aufwendungen

9,89%

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

Abschreibungen auf Sachanlagen 69,80%

Personalaufwandsquote Der Wert sollte

möglichst niedrig sein.

38,30%

Bei Ortsgemeinden beinhalten die Personalauf- wendungen auch die Aufwandsentschädigungen des Ortsbürgermeisters und des/der Beigeordneten. In den Verbandsgemeinden ist aufgrund des vorgestellten Personals in der Verwaltung die Personalaufwands-quote wesentlich höher als in den Ortsgemeinden.

Abschreibungs- deckungsquote

Die Kennzahl zeigt, zu welchem Anteil die Abschreibungen durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Zuwendungen, Beiträge) gedeckt sind.

2. Ertragslage

Steuerertragsquote Diese Kennzahl gibt an, zu welchem Anteil eine

Gemeinde sich aus Steuern und Steueranteilen (ohne Umlagen oder Zuwendungen Dritter) finanzieren kann.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

50,13%

Zuwendungsertragsquote Diese Kennzahl gibt an, zu welchem Anteil eine

Gemeinde sich aus Umlagen oder Zuwendungen Dritter finanziert. Bei Gemeinden und Städten ist diese Kennzahl auch vor dem Hintergrund ggf. überörtlicher Aufgaben oder einer vergleichsweise "guten"

Haushaltssituation (relativ geringere Zuwendungen) zu interpretieren. Diese Kennzahl spielt für

Verbandsgemeinden eine wichtige Rolle.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

ordentliche Erträge

35,74%

Seite − 18 −

(23)

Kennzahl Formel / Berechnung Beschreibung der Kennzahl Richtwert Vergleich Vorjahr

Steuern und ähnliche Abgaben

895.838,49 € 1.060,37 €

906

Zinsaufwendungen insgesamt

2.849,34 € 9,42 €

906

Schulden Einwohner

14.622,00 € 21,98 €

906 Schulden je Einwohner

Diese Kennzahl gibt die Pro-Kopf-Verschuldung an.

Der Wert sollte möglichst niedrig sein.

16,14 € Zinsen gesamt je Einwohner

Diese Kennzahl zeigt die gesamten Zinsaufwendungen (Zinsen für Investitions- u.

Liquiditätskrediten, sonstige Zinsen) je Einwohner an.

Der Wert sollte möglichst niedrig sein.

Einwohner

3,14 €

4. Einwohnerbezogene Kennzahlen

Steuern und Abgaben je

Einwohner Diese Kennzahl gibt die Erträge an Steuern,

Steueranteilen und Abgaben je Einwohner an.

Der Wert sollte möglichst hoch sein.

Einwohnerzahl

988,78 €

(24)

Vorgänge von besonderer Bedeutung (§ 49 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO)

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Haushaltsjahres nicht eingetreten.

Prognose- und Risikobericht (§ 49 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO) a) allgemeine Wirtschaftslage

Im Haushaltsrundschreiben 2020 vom Oktober 2019 des Ministeriums des Innern und für Sport Rhein- land-Pfalz werden die allgemeinen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch wie folgt zusam- mengefasst:

„Die Konjunkturentwicklung in Deutschland ist gegenwärtig gespalten. Aber auch wenn die Aussichten aktuell gedämpft sind, droht keine Konjunkturkrise. Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsin- stitute gehen für das laufende Jahr (2019) von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,5% und für das Jahr 2020 von 1,1% aus. Obwohl die Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Wachstums- prognosen für die Jahre 2019 bis 2021 leicht gesenkt haben und von einem langsamer steigenden BIP ausgehen, handelt es sich nach deren Ansicht nicht um eine Konjunkturkrise.

Auf der einen Seite steht die exportorientierte Industrie wegen Handelskonflikten und Unsicherheiten im außenwirtschaftlichen Umfeld unter Druck. Auf der anderen Seite ist jedoch die Binnenkonjunktur wei- terhin intakt, Beschäftigung und Einkommen steigen, und der Bausektor ist weiter in Hochkonjunktur.“

Die Lage hat sich jedoch seit Februar 2020 geändert.

Durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und dem damit verbundenen Lockdown ist die Wirt- schaftsleistung in Deutschland im ersten und zweiten Quartal 2020 eingebrochen. Das Bundesministe- rium für Wirtschaft geht von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von rund 6 % (preisbereinigt) aus. Dieser Rückgang hat Auswirkungen auf die wichtigsten Einnahmequellen der Ortsgemeinden: Ge- werbesteuer sowie Gemeindeanteile an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und dem Familienle- istungsausgleich.

Aufgrund aktueller Prognosen wird davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft erst im Jahr 2023 wieder vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt haben wird.

b) Finanzlage der Ortsgemeinde

Da die Finanzlage stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig ist, hat die Corona-Pan- demie auch Auswirkungen auf die Ortsgemeinde Altdorf.

Es mit Mindererträgen im Bereich der Einkommenssteueranteile sowie der Gewerbesteuer zu rechnen.

Diese kompensieren sich in der Ortsgemeinde Altdorf ab 2022 durch eine reduzierte Umlagebelastung.

Die Ergebnishaushalte weisen in den Folgejahren Jahresfehlbeträge aus.

Bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ergibt sich in den Folgejahren durchweg „freie Finanzspitzen“.

Die Finanzlage der Ortsgemeinde Altdorf ist auch für die zukünftigen Jahre als positiv zu bewerten.

Seite − 20 −

(25)

Betrag in EUR

1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2014 -9.297,33

2 4. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2015 176.652,65

3 3. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2016 87.651,12

4 2. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2017 981.081,54

5 1. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2018 190.228,03

6 Haushaltsjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) 2019 147.855,52

7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 - 6) 1.574.171,53

8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2020 -21.603,00

9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2021 -21.738,00

10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2022 -5.321,00

11 Summe 1.525.509,53

Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse

Jahr (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO)

lfd.Nr.

lfd.Nr. Ergebnis Jahr

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

(§ 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 GemHVO)

./.

planmäßige Tilgung

(§ 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 36 GemHVO)

= Betrag

1 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2014 152.264,91 0,00 152.264,91

2 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2015 155.595,65 2.586,00 153.009,65

3 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2016 -8.952,24 3.448,00 -12.400,24

4 2. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2017 544.597,52 3.448,00 541.149,52

5 1. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2018 252.386,25 3.448,00 248.938,25

6 Jahresergebnis (vorläufiges Rechnungsergebnis) 2019 259.102,71 3.448,00 255.654,71

7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) 1.354.994,80 16.378,00 1.338.616,80

8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2020 17.259,00 3.448,00 13.811,00

9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2021 14.379,00 3.448,00 10.931,00

10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2022 41.685,00 3.448,00 38.237,00

11 Summe 1.428.317,80 26.722,00 1.401.595,80

Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung

in EUR

Jahr Betrag nachrichtlich:

aufgelaufenes Eigenkapital

1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2016 87.651,12 4.022.150,72

2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres 2017 981.081,54 5.003.232,26

3 + Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2018 190.228,03 5.193.460,29

4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2019 147.855,52 5.341.315,81

5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2020 -21.603,00 5.319.712,81

6 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2021 -21.738,00 5.297.974,81

7 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2022 -5.321,00 5.292.653,81

Ergebnis

(gem. § 2 Abs.1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO) lfd.Nr.

in EUR

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

(26)
(27)

Anhang zum Jahresabschluss

Ortsgemeinde Altdorf

Inhaltsverzeichnis

 Gesetzliche Grundlagen (§ 48 GemHVO)

 Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss (§ 48 Abs. 2 GemHVO)

(28)

Gesetzliche Grundlagen

Gem. § 48 Abs. 1 GemHVO sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzel- nen Posten der Ergebnis- und Finanzrechnung, sowie Bilanz vorgeschrieben sind.

Ferner sind die nach § 48 Abs. 2 GemHVO geforderten Angaben aufzunehmen und zu erläutern, so- weit sie der besonderen Erläuterung von einzelnen Bilanz-, sowie Ergebnisrechungs- und Finanzrech- nungspositionen dienen (vgl. auch VV zu § 48 GemHVO).

Der Anhang ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 108 Abs. 2 Nr. 5 GemO) und somit durch den Gemeinderat bzw. Prüfungsausschuss zu prüfen.

Gem. § 48 Abs. 4 GemHVO können Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Ziffern in Abs. 2 GemHVO unterbleiben, sofern Sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde von untergeordneter Bedeutung sind.

Aus diesem Grund werden in den Anhang der Ortsgemeinde Altdorf nur die notwendigen Angaben aufgenommen. Der Rest ist für die Lage der Ortsgemeinde ohne Bedeutung und nicht darzustellen.

Seite − 23 −

(29)

Anhang zum Jahresabschluss

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach den Vorschriften der §§ 5 und 6 KomDop- pikLG, den entsprechenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sowie der GemEBilBe- wVO.

Danach wurden die Vermögensgegenstände grundsätzlich nach den Anschaffungs- und Herstellungs- kosten, vermindert um die Abschreibungen, als Restbuchwert angesetzt. Anschaffungsnebenkosten wurden in die Anschaffungskosten einbezogen, Minderungen der Anschaffungskosten (Skonti, Rabatte etc.) wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nicht mit einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitaufwand ermittelt werden konnten, erfolgte die Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren, Erfah- rungs- und Vergleichswerten, vermindert um die Abschreibungen (§ 1 Abs. 2 und § 3 GemEBilBewVO).

Entsprechend Artikel 8, § 6 Abs. 3 KomDoppikLG wurde bei abnutzbaren beweglichen Vermögensge- genständen des Anlagevermögens die voraussichtliche Restnutzungsdauer der Vermögensgegen- stände neu festgesetzt, sofern in der GemEBilBewVO keine abweichende Regelung enthalten ist.

Sonderposten wurden mit ihren Beträgen passiviert und abschreibungskonform zum Vermögensgegen- stand aufgelöst.

2. Beteiligungen mit Anteil von mind. 5 %

Name und Sitz: Forstzweckverband „IV Mittelhaingeraide“, Edenkoben Rechtsform: Zweckverband; Körperschaft des öffentlichen Rechts Eigenkapital zum 31.12.2019: 188.352,78 EUR

Anteil der Ortsgemeinde am Kapital: (7,65 %) = 14.408,99 EUR

Die Gemeinde Altdorf ist Mitglied der Forstzweckverbandes „IV Mittelhaingeraide“. Der Forstzweckver- band „IV Mittelhaingeraide“ ist ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss i. S. § 21 Bundeswaldgesetz und § 30 Landeswaldgesetz. Der Verband hat den Zweck die gemeinsame Bewirtschaftung der Forst- betriebe der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied ist entsprechend der Flächengröße ihres Waldbesitzes (reduzierte Holzbodenfläche) am FZV „IV Mittelhaingeraide“ beteiligt.

Aufgrund § 1 Verbandsordnung des Forstzweckverbandes „IV Mittelhaingeraide“ vom 28. November 2011 i. V. m. § 4 der Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes besteht der Verband aus folgenden Mitgliedern:

Gemeinde reduzierte Holzbodenfläche = Anteil in % Stimmen

Altdorf 124,9 ha 7,65 % 1

Böbingen 98,0 ha 6,00 % 1

Edenkoben 1.025,9 ha 62,82 % 5

Gommersheim 163,1 ha 9,99 % 1

Venningen 221,1 ha 13,54 % 2

Insgesamt: 1633,0 ha 100,00 % 10

(30)

Gesamtabschluss gem. § 109 GemO

Gemäß § 109 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Ge- samtabschluss zu erstellen, wenn mindestens eine Tochterorganisation der Gemeinde unter dem be- herrschenden oder maßgeblichen Einfluss der Gemeinde steht.

Der Forstzweckverband IV. Mittelhaingeraide ist eine Tochterorganisation der Ortsgemeinde Altdorf.

Die Ortsgemeinde ist entsprechend ihrer reduzierten Holzbodenfläche mit 7,65 % beteiligt, somit steht der Forstzweckverband IV. Mittelhaingeraide weder unter einem maßgeblichen noch unter einem be- herrschenden Einfluss der Ortsgemeinde.

Das Prüfschema zeigt auch, dass weiterhin nach § 109 Abs. 9 Nr. 1 GemO für das Jahr 2019 eine Be- freiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses vorliegt.

Prüfung Befreiung Konsolidierungskreis bzw . Verpflichtungsfreistellung

Ortsgem einde Altdorf FZV IV. Mittelhaingeraide Sum m e der Tochterorganisationen

Beteiligungsverhältnis in % 7,65

Konsolidierungspflicht nach Beteiligungsverhältnis

Grundsätzlich keine Konsolidierung

Art des Einflusses

Bilanzsum m e zum 31.12.2018 8.844.589,11 1.078.720,65 1.078.721

3 v.H. der Bilanzsum m e zum 31.12.2018 265.337,67

20 v.H. der Bilanzsum m e zum

31.12.2018 1.768.917,82

Bilanzsum m e zum 31.12.2019 8.874.822,28 1.051.315,96 1.051.316

3 v.H. der Bilanzsum m e zum 31.12.2019 266.245

20 v.H. der Bilanzsum m e zum

31.12.2019 1.774.964

untergeordnete Bedeutung nach § 109 Abs. 6 Gem O zum 31.12.2018

Konsolidierungspflichtig! Es liegt keine untergeordnete

Bedeutung vor.

untergeordnete Bedeutung nach § 109 Abs. 6 Gem O zum 31.12.2019

Konsolidierungspflichtig! Es liegt keine untergeordnete

Bedeutung vor.

Rückstellungen zum 31.12.2018 54.680,00 818.288,00 818.288

Rückstellungen zum 31.12.2019 51.012,00 845.687,00 845.687

Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 121.073,60 50.113,71 50.114

Verbindlichkeiten zum 31.12.2019 106.518,79 17.224,18 17.224

Befreiuung nach § 109 Abs. 9 Nr. 1

Gem O zum 31.12.2018 Befreiung liegt vor!

Befreiuung nach § 109 Abs. 9 Nr.1

Gem O zum 31.12.2019 Befreiung liegt vor!

Befreiuung nach § 109 Abs. 9 Nr. 2

Gem O zum 31.12.2018 Keine Befreiung!

Befreiuung nach § 109 Abs. 9 Nr.2

Gem O zum 31.12.2019 Keine Befreiung!

Seite − 25 −

(31)

3. Personalbestand

Die Ortsgemeinde beschäftigte zum Bilanzstichtag einen Gemeindearbeiter und die Leiterin der Kindertagesstätte in Vollzeit, 13 Erzieher*innen und eine Hauwirtschafterin und eine Reinigungs- kraft in Teilzeit. Außerdem eine geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft.

4. Mitglieder Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht neben dem Ortbürgermeister aus 12 Ratsmitgliedern (§ 29 GemO).

Bis zur Kommunalwahl im Mai 2019 gehörten dem Ortsgemeinderat Altdorf folgende Ratsmitglieder an:

Zum 31.12.2019 gehörten dem Ortsgemeinderat Altdorf folgende Ratsmitglieder an:

Altdorf, 08.04.2021

Helmut Litty Ortsbürgermeister

Litty-Bierle, Renate Erste Beigeordnete Neu, Harald

Hammann, Kai Beigeordneter Schüßler, Norbert

Creeten, Thomas Staub, Martin

Giese, Katharina Steinberger, Ulrike

Giese, Wilhelm Stumpf, Kurt

Matt-Treber, Jutta Theileis, Ralf

Theileis, Ralf Erster Beigeodneter Matt-Treber, Jutta

Hammann, Kai Beigeordneter Neu, Harald

Bierle, Philipp Schüßler, Norbert

Giese, Katharina Simon, Oliver

Giese, Wilhelm Staub, Martin

Hieb, Patrick Steinberger, Ulrike

(32)
(33)

Ergebnisrechnung

Ortsgemeinde Altdorf

Inhaltsverzeichnis

 Gesetzliche Grundlagen (§ 44 GemHVO)

 Ergebnisrechnung - Zusammenfassung

 Ergebnisrechnung - nach einzelnen Konten

(34)

Gesetzliche Grundlagen

§ 44 GemHVO — Ergebnisrechnung

(1) In der Ergebnisrechnung sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen vollständig und getrennt voneinander nachzuweisen. Erträge dürfen nicht mit Aufwendungen verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.

(2) Die Ergebnisrechnung ist in Staffelform aufzustellen. Die Gliederung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 mit den Posten E 1 bis E 23. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Den in der Ergebnisrechnung nachzuweisenden Ergebnissen sind die Ergebnisse der Rechnung des Haushaltsvorjahres und die Ansätze des Haushaltsjahres gegenüberzustellen; erhebliche Unterschiede sind im Rechenschaftsbericht anzugeben und zu erläutern.

(4) Erhebliche außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Seite − 28 −

(35)

Seite: 1 Muster 15 (zu § 44 GemHVO)

Betragsangaben in EUR

KIS-KRW | D-Fibu | 08.04.2021 16:46 |

lfd.Nr. Bezeichnung Ergebnis des

Haushalts- vorjahres

Übertragung Vorjahraus

Ansatz des Haushaltsjahres einschl. Nachträge

Ergebnis des

Haushaltsjahres Abweichung im

Haushaltsjahr Ergebnisveränderung gegenüber Haushaltsvorjahr

E1 Steuern und ähnliche Abgaben 871.626,38 0,00 805.428,00 895.838,49 90.410,49 24.212,11

E2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige 513.726,51 0,00 584.970,00 638.657,05 53.687,05 124.930,54

E3 Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 96.160,87 0,00 84.406,00 101.865,02 17.459,02 5.704,15

E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 28.995,39 0,00 58.185,00 148.488,82 90.303,82 119.493,43

E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.689,74 0,00 3.810,00 7.861,21 4.051,21 2.171,47

E7 Sonstige laufende Erträge 302.933,40 0,00 21.250,00 - 5.799,49 - 27.049,49 - 308.732,89

E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 1.819.132,29 0,00 1.558.049,00 1.786.911,10 228.862,10 - 32.221,19

E9 Personal- und Versorgungsaufwendungen 586.086,72 0,00 639.005,00 627.901,86 - 11.103,14 41.815,14

E10 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 147.245,77 3.687,70 98.898,00 116.039,59 13.453,89 - 31.206,18

E11 Abschreibungen 127.471,68 0,00 115.490,00 162.053,21 46.563,21 34.581,53

E12 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 615.890,13 0,00 623.694,00 664.885,04 41.191,04 48.994,91

E13 Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E14 Sonstige laufende Aufwendungen 154.538,18 0,00 64.148,00 68.486,71 4.338,71 - 86.051,47

E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 1.631.232,48 3.687,70 1.541.235,00 1.639.366,41 94.443,71 8.133,93

E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 187.899,81 - 3.687,70 16.814,00 147.544,69 134.418,39 - 40.355,12

E17 Zinserträge und sonstige Finanzerträge 10.070,00 0,00 110,00 3.160,17 3.050,17 - 6.909,83

E18 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen 7.741,78 0,00 116,00 2.849,34 2.733,34 - 4.892,44

E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen 2.328,22 0,00 - 6,00 310,83 316,83 - 2.017,39

E20 Ordentliches Ergebnis 190.228,03 - 3.687,70 16.808,00 147.855,52 134.735,22 - 42.372,51

E21a Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E21b Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E22a Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 46.952,57 0,00 52.720,00 60.450,66 7.730,66 13.498,09

E22b Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 46.952,57 0,00 52.720,00 60.450,66 7.730,66 13.498,09

E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag) 190.228,03 - 3.687,70 16.808,00 147.855,52 134.735,22 - 42.372,51

(36)

Ergebnisrechnung 2019

2 | Altdorf

Seite: 1 Muster 15 (zu § 44 GemHVO)

Betragsangaben in EUR

KIS-KRW | D-Fibu | 08.04.2021 16:46 |

lfd.Nr. Bezeichnung Ergebnis des

Haushalts- vorjahres

Übertragung Vorjahraus

Ansatz des Haushaltsjahres einschl. Nachträge

Ergebnis des

Haushaltsjahres Abweichung im

Haushaltsjahr Ergebnisveränderung gegenüber Haushaltsvorjahr

E1 Steuern und ähnliche Abgaben 871.626,38 0,00 805.428,00 895.838,49 90.410,49 24.212,11

401100 | Grundsteuer A 22.363,58 0,00 22.300,00 21.687,93 - 612,07 - 675,65

401200 | Grundsteuer B 74.451,03 0,00 73.000,00 75.770,55 2.770,55 1.319,52

401310 | Gewerbesteuer - Zahlungen laufendes Jahr 226.228,00 0,00 185.000,00 263.433,10 78.433,10 37.205,10

401321 | Gewerbesteuer - Nachzahlungen Vorjahre 65.243,30 0,00 0,00 25.406,14 25.406,14 - 39.837,16

401331 | Gewerbesteuer - Erstattungen Vorjahre - 35.924,16 0,00 0,00 - 45.151,36 - 45.151,36 - 9.227,20

402100 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 456.162,09 0,00 456.927,00 483.121,29 26.194,29 26.959,20

402200 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 16.951,89 0,00 16.890,00 19.450,50 2.560,50 2.498,61

403300 | Hundesteuer 4.540,00 0,00 4.500,00 4.640,00 140,00 100,00

405210 | vom Land - Familienleistungsausgleich (§ 21 LFAG) 41.610,65 0,00 46.811,00 47.480,34 669,34 5.869,69

E2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige 513.726,51 0,00 584.970,00 638.657,05 53.687,05 124.930,54

414420 | vom öffentlichen Bereich - vom Land 1.157,37 0,00 115,00 4.633,56 4.518,56 3.476,19

414426 | Zuweisung des Landes für Dorferneuerungskonzept 0,00 0,00 33.000,00 0,00 - 33.000,00 0,00

414431 | Personalkostenzuschüsse der Ortsgemeinde Böbingen 18.500,00 0,00 25.000,00 22.205,40 - 2.794,60 3.705,40

414432 | Personalkostenzuschuss vom Landkreis SÜW 460.197,60 0,00 490.000,00 562.810,79 72.810,79 102.613,19

414434 | Sachkostenzuschüsse der Ortsgemeinde Böbingen 11.396,09 0,00 15.000,00 14.450,62 - 549,38 3.054,53

415100 | Sonderposten aus Zuwendungen 22.475,45 0,00 21.855,00 34.556,68 12.701,68 12.081,23

E3 Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 96.160,87 0,00 84.406,00 101.865,02 17.459,02 5.704,15

431201 | Gebühren für Grabmalgenehmigungen 32,00 0,00 50,00 16,00 - 34,00 - 16,00

431988 | Kostenerstattung für Beseitigung von Ölspuren 1.967,55 0,00 0,00 0,00 0,00 - 1.967,55

432100 | Entgelte für die Benutzung öffentl. Einrichtungen u. wirtschaftl. Dienstleist. u. a.

Elternbeiträge f. unter 2-Jährige 0,00 0,00 500,00 0,00 - 500,00 0,00

432110 | Benutzungsgebühren Gäuhalle 1.840,00 0,00 1.000,00 3.250,00 2.250,00 1.410,00

432241 | Benutzungsgebühren Leichenhalle 1.080,00 0,00 600,00 320,00 - 280,00 - 760,00

432244 | Kostenerstattung Grabanfertigung 3.427,20 0,00 1.300,00 1.484,20 184,20 - 1.943,00

432250 | Entgelte - für die Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen 400,00 0,00 400,00 400,00 0,00 0,00

432300 | Entgelte für die Unterhaltung von Straßen, Wirtschaftswegen u.a. öffentlichen

Einrichtungen 16.581,36 0,00 16.500,00 16.568,59 68,59 - 12,77

436500 | Pacht für Feldjagd 1.000,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00

437100 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte 67.502,92 0,00 60.865,00 76.552,91 15.687,91 9.049,99

438200 | Entnahme aus der Sonderrücklage Starenschutz 382,83 0,00 290,00 272,11 - 17,89 - 110,72

439000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Grabnutzungsentgelte 1.947,01 0,00 1.901,00 2.001,21 100,21 54,20

E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 28.995,39 0,00 58.185,00 148.488,82 90.303,82 119.493,43

441101 | Erträge aus Verkauf von Holz 4.458,06 0,00 37.865,00 121.517,45 83.652,45 117.059,39

Seite − 30 −

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Seite: 2 Muster 15 (zu § 44 GemHVO)

Betragsangaben in EUR

KIS-KRW | D-Fibu | 08.04.2021 16:46 |

lfd.Nr. Bezeichnung Ergebnis des

Haushalts- vorjahres

Übertragung Vorjahraus

Ansatz des Haushaltsjahres einschl. Nachträge

Ergebnis des

Haushaltsjahres Abweichung im

Haushaltsjahr Ergebnisveränderung gegenüber Haushaltsvorjahr

441200 | Mieten und Pachten 7.651,72 0,00 7.420,00 7.673,38 253,38 21,66

441201 | Miete und Nebenkosten für Feuerwehrhäuser 552,20 0,00 550,00 552,20 2,20 0,00

441210 | Pacht für Eigenjagdbezirke 2.143,27 0,00 2.150,00 2.143,27 - 6,73 0,00

441250 | Standgelder Märkte 230,00 0,00 200,00 330,00 130,00 100,00

441400 | Essensgeld Kindergarten 11.545,60 0,00 8.000,00 14.124,70 6.124,70 2.579,10

441900 | sonstige Erträge 2.414,54 0,00 2.000,00 2.147,82 147,82 - 266,72

E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.689,74 0,00 3.810,00 7.861,21 4.051,21 2.171,47

442421 | vom öffentlichen Bereich - vom Land 0,00 0,00 0,00 - 138,00 - 138,00 - 138,00

442430 | vom öffentlichen Bereich - von Gemeinden und Gemeindeverbänden 3.287,24 0,00 1.410,00 4.134,21 2.724,21 846,97

442435 | Erstattung vom Landkreis für Reinigung Glascontainerstandplätze 940,00 0,00 940,00 940,00 0,00 0,00

442510 | vom privaten Bereich - von privaten Unternehmen 1.462,50 0,00 1.460,00 2.925,00 1.465,00 1.462,50

E7 Sonstige laufende Erträge 302.933,40 0,00 21.250,00 - 5.799,49 - 27.049,49 - 308.732,89

451500 | Bestandsveränderungen liegendes Holzvorratsvermögen 76.871,00 0,00 0,00 - 78.785,00 - 78.785,00 - 155.656,00

461121 | Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken über dem Buchwert 200.435,43 0,00 0,00 0,00 0,00 - 200.435,43

462500 | Konzessionsabgabe Strom 19.105,21 0,00 18.600,00 20.696,41 2.096,41 1.591,20

462520 | Konzessionsabgabe Gas 1.029,45 0,00 1.000,00 1.499,06 499,06 469,61

462700 | Versicherungserstattungen, Schadensersätze 1.136,31 0,00 0,00 0,00 0,00 - 1.136,31

462900 | Spenden und Sponsoring 1.150,00 0,00 0,00 2.051,04 2.051,04 901,04

466121 | Sonderposten für Umlagebelastungen -Kreisumlage 1.366,00 0,00 0,00 26.526,00 26.526,00 25.160,00

466122 | Sonderposten für Umlagebelastungen -Verbandsgemeindeumlage 961,00 0,00 0,00 17.198,00 17.198,00 16.237,00

466143 | Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückstellungen 879,00 0,00 1.650,00 5.015,00 3.365,00 4.136,00

E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 1.819.132,29 0,00 1.558.049,00 1.786.911,10 228.862,10 - 32.221,19

E9 Personal- und Versorgungsaufwendungen 586.086,72 0,00 639.005,00 627.901,86 - 11.103,14 41.815,14

501100 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - Bürgermeister 10.152,00 0,00 10.710,00 10.410,00 - 300,00 258,00

501200 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - Beigeordnete 0,00 0,00 800,00 0,00 - 800,00 0,00

501400 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - Rats- und Ausschussmitglieder 525,00 0,00 700,00 370,00 - 330,00 - 155,00

501900 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - Sonstige 0,00 0,00 130,00 300,00 170,00 300,00

502210 | Arbeitnehmer - Vergütungen 424.361,40 0,00 472.260,00 459.846,97 - 12.413,03 35.485,57

502220 | Arbeitnehmer - Leistungszulagen 6.800,06 0,00 4.170,00 7.440,74 3.270,74 640,68

502910 | Sonstige - Vergütungen für geringfügig Beschäftigte 8.855,21 0,00 5.400,00 6.333,16 933,16 - 2.522,05

502920 | Sonstige - Leistungszulagen 58,00 0,00 105,00 96,04 - 8,96 38,04

503200 | Beiträge zu Versorgungskassen - Arbeitnehmer 33.011,49 0,00 33.125,00 34.181,66 1.056,66 1.170,17

503900 | Beiträge zu Versorgungskassen - Sonstige 577,48 0,00 515,00 452,23 - 62,77 - 125,25

504200 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Arbeitnehmer 87.441,01 0,00 95.725,00 97.071,12 1.346,12 9.630,11

504900 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Sonstige 3.146,91 0,00 2.270,00 2.493,55 223,55 - 653,36

(38)

Ergebnisrechnung 2019

2 | Altdorf

Seite: 3 Muster 15 (zu § 44 GemHVO)

Betragsangaben in EUR

KIS-KRW | D-Fibu | 08.04.2021 16:46 |

lfd.Nr. Bezeichnung Ergebnis des

Haushalts- vorjahres

Übertragung Vorjahraus

Ansatz des Haushaltsjahres einschl. Nachträge

Ergebnis des

Haushaltsjahres Abweichung im

Haushaltsjahr Ergebnisveränderung gegenüber Haushaltsvorjahr

505200 | Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergleichen - Arbeitnehmer 87,84 0,00 110,00 87,84 - 22,16 0,00

506290 | Arbeitnehmer - vermögenswirksame Leistungen 346,00 0,00 535,00 302,89 - 232,11 - 43,11

506990 | Betreuungsgebühr für FSJ-Helfer Kiga 1.920,00 0,00 1.970,00 1.920,00 - 50,00 0,00

507910 | Ehrensoldrückstellungen 3.982,00 0,00 4.000,00 0,00 - 4.000,00 - 3.982,00

509000 | Pauschalierte Lohnsteuer 1.426,32 0,00 2.975,00 1.762,66 - 1.212,34 336,34

511300 | Versorgungsaufwendungen - ehrenamtlich Tätige (Ehrensold) 3.396,00 0,00 3.505,00 3.486,00 - 19,00 90,00

517100 | Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen 0,00 0,00 0,00 1.347,00 1.347,00 1.347,00

E10 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 147.245,77 3.687,70 98.898,00 116.039,59 13.453,89 - 31.206,18

522110 | Aufwand für Strom 6.115,96 0,00 6.660,00 7.542,97 882,97 1.427,01

522120 | Aufwand für Brennstoffe (Öl, Gas) 3.287,35 0,00 5.900,00 3.897,63 - 2.002,37 610,28

522130 | Aufwand für Wasser, Abwasser, wiederkehrende Beiträge 3.041,16 0,00 4.255,00 5.268,51 1.013,51 2.227,35

522140 | Aufwand für Abfallentsorgung 1.646,50 0,00 1.200,00 1.448,00 248,00 - 198,50

523110 | Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen 11.356,53 0,00 5.150,00 9.310,86 4.160,86 - 2.045,67

523120 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen -

Außenanlagen 0,00 0,00 0,00 202,30 202,30 202,30

523130 | Unterhaltung der Gebäude einschließlich der Bestandteile, die dem Gebäude zuzurechnen

sind 3.671,99 0,00 5.000,00 6.605,35 1.605,35 2.933,36

523145 | Wartung und Unterhaltung Turmuhr 0,00 0,00 500,00 0,00 - 500,00 0,00

523380 | Unterhaltung der Straßen, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 3.327,24 0,00 5.500,00 2.207,64 - 3.292,36 - 1.119,60

523381 | Unterhaltung der Feld- u. Wirtschaftswege 10.476,89 0,00 3.933,00 1.625,80 - 2.307,20 - 8.851,09

523382 | Unterhaltung der Waldwege 1.618,75 0,00 1.500,00 2.525,93 1.025,93 907,18

523387 | Aufwendungen für Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen 2.321,84 0,00 300,00 0,00 - 300,00 - 2.321,84

523388 | Aufwand für Beseitigung von Ölspuren 1.959,33 0,00 1.000,00 0,00 - 1.000,00 - 1.959,33

523390 | Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen 4.381,79 0,00 3.200,00 3.886,19 686,19 - 495,60

523510 | Fahrzeugunterhaltung - Wartungs- und Instandsetzungskosten 1.024,26 0,00 1.000,00 611,97 - 388,03 - 412,29

523520 | Fahrzeugunterhaltung - Betriebs- und Schmierstoffe 453,09 0,00 700,00 855,88 155,88 402,79

523700 | Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.345,65 0,00 2.800,00 3.845,83 1.045,83 500,18

523800 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs- u. Gebrauchsgegenstände bis 1.000 EUR/netto 14.109,74 3.687,70 3.150,00 9.877,96 3.040,26 - 4.231,78

524200 | Essenskosten Kindergarten 11.545,60 0,00 8.000,00 14.120,34 6.120,34 2.574,74

524610 | Erwerb von Büchern, Medien für Bücherei 813,88 0,00 400,00 888,20 488,20 74,32

524710 | Reinigungsmittel, Hygieneartikel 3.419,50 0,00 1.550,00 1.679,59 129,59 - 1.739,91

525311 | wiederkehrender Beitrag Straßenoberflächenentwässerung 8.725,87 0,00 10.000,00 11.911,25 1.911,25 3.185,38

525431 | Erstattung Personalkosten für Einsatz Gemeindearbeiter Böbingen 4.124,69 0,00 1.500,00 3.291,37 1.791,37 - 833,32

525440 | Lohnkostenerstattungen für Forstwirte an Forstzweckverbände und andere Arbeitgeber 788,00 0,00 2.000,00 2.615,34 615,34 1.827,34

529100 | sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 0,00 0,00 100,00 54,60 - 45,40 54,60

529101 | Aufwendungen für Kerwe 905,94 0,00 200,00 984,11 784,11 78,17

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