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ASPERGER. A s p e r g g e m e i n s a m g e g e n C o r o n a - G r o ß e I m p f a k t i o n i n d e r S t a d t h a l l e

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Academic year: 2022

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Diese Ausgabe erscheint auch online AMTSBLATT DER STADT ASPERG

ASPERGER

NACHRICHTEN

48

Kontakt

Stadtverwaltung Marktplatz 1

71679 Asperg Tel.: 07141/269-0 Fax: 07141/269-253 www.asperg.de E-Mail: info@asperg.de

Donnerstag 02. Dezember 2021

INHALT

S. -

Aus dem Gemeinderat S. 4

Amtliche

Bekanntmachungen S. 4

Bürgerinfo S. 19 Kindergärten S. 19

Schulen & Bildung S. 19

Kirchliche Mitteilungen S. 24

Vereinsnachrichten

Es werden sowohl Erst-, Zweit-, als auch Boosterimpfungen angeboten. Geimpft wird in vier Impfstraßen, in zwei Schichten.

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Verimpft werden ausschließlich mRNA- Impfstoffe (BionTech und Moderna).

Es besteht nicht die Möglichkeit, sich einen Impfstoff auszusuchen. Vielmehr gelten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Der Impfstoff von BionTech wird daher vorrangig an Personen unter 30 Jahren verimpft.

Organisiert und unterstützt wird diese Impfaktion von den Asperger Arztpraxen, den Asperger

Apotheken, dem Ortsverband des DRK, dem städtischen Hilfsdienst sowie der Stadtverwaltung Asperg.

Samstag, 11. Dezember 2021

Asperg gemeinsam gegen Corona - Große Impfaktion in der Stadthalle

9.00 - 17.00 Uhr

Stadthalle Asperg

der Impfausweis

die Krankenversichertenkarte ein gültiges Ausweisdokument das in dieser Ausgabe der Asperger Nachrichten abgedruckte und

unterschriebene Aufklärungsmerkblatt der ausgefüllte Anamnesebogen mit Einwilligungserklärung, ebenfalls in dieser Ausgabe der Asperger Nachrichten abgedruckt

Mitzubringen sind:

Bitte beachten Sie, dass bei einer Boosterimpfung mindestens 5 Monate seit der Zweitimpfung vergangen sein müssen.

Bei der Impfaktion geltende

Hygieneregeln: Abstand halten und das Tragen einer medizinischen Maske!

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

ASPERG A A

A AS AS AS S SP P P PE E E ER R R R G G G G

ASPERG GEMEINSAM G G GEMEINSAM G GE E E EM M M ME E E EI II I N N N NS S S SA SA SA A AM M M M GEGEN G G GEGEN G GE E E EG G G GE E E EN N N N CORONA C C CORONA C CO O O OR R R RO O O ON N N N A A A A

Abstand Hygiene Maske regelmäßig Corona

halten beachten tragen lüften Warn-App

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Asperger Nachrichten 3

Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Wir gestalten unser eigenes

Ausschneiden oder die Bastelvorlage einscannen und auf Karton ausdrucken. Dann entlang den gestrichelten Linien falten - Laschen einstecken und mit Kleber und einem Faden zum aufhängen befestigen.

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Amtliche

Bekanntmachungen

Am Dienstag, 7. Dezember 2021 um 18:00 Uhr findet in der Stadthalle, Carl-Diem-Straße 11 eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt.

Tagesordnung öffentlich 1. Bebauungsplan "Lurer Platz"

- Verlängerung der Veränderungssperre - Vorberatung

2. Bauantrag auf Neubau eines Carports und Anbau im Erdge- schoss, Möglinger Straße 66, Flst. 3512

3. Bauantrag auf Erneuerung der Stützmauer/Absturzsicherung, Eberhardstr. 15, Flst. 1375/6

4. Bauantrag auf Errichtung einer Außentreppe, Lehenfeld 18, Flst. 2988

5. Bauantrag auf Umnutzung der bisherigen Laden-Teilfläche im Erdgeschoss als Physiotherapie Praxis, Bahnhofstr. 30, Flst. 1379 und 1393/2

6. Bekanntgaben 7. Anfragen

Die Sitzung wird im Anschluss nichtöffentlich fortgesetzt.

Zu allen jugendrelevanten Themen besteht nach § 41a Gemein- deordnung für Jugendliche die Möglichkeit, Ideen und Anregun- gen bis Sonntag vor der Sitzung, 18:00 Uhr per E-Mail unter Angabe von Name, Alter und Wohnort an jugendbeteiligung@

asperg.de einzubringen.

Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab 17.30 Uhr in der Stadthalle, Carl-Diem-Straße 11, auf und kön- nen vorab vom Ratsinformationssystem der Stadt Asperg unter www.asperg.de, Rubrik Rathaus & Service, Gemeinderat, Ratsin- formationssystem heruntergeladen werden.

Die Sitzung findet im Rahmen der Verordnung der Landesregie- rung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbrei- tung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO) statt.

Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zu- tritt in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines gültigen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Bei der Überprüfung des 3G-Nachweises ist ein Lichtbildaus- weis zum Abgleich erforderlich.

Die Kontrolle des Impfnachweises erfolgt digital. Der Zutritt al- lein mit dem gelben Impfpass ist nicht möglich, es muss der QR- Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.

Während der gesamten Sitzung besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder typische Symptome ei- ner Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen, dürfen nicht an der Sitzung teilnehmen.

Dies gilt auch für Personen, die keine medizinische Maske tragen.

gez.Christian Eiberger Bürgermeister

Bürgerinfo

Deniz Batinli erneut mit der

Sportmedaille in Gold ausgezeichnet

Auch der Sport musste seit Ausbruch der Corona-Pandemie zahlrei- che Einschränkungen hinnehmen. Die Pandemie war auch der Grund, weshalb die Sportlerehrung im vergangenen Jahr ausfallen musste.

Umso mehr freute sich Bürgermeister Christian Eiberger am Mon- tag, 29. November 2021, eine sehr bedeutende Ehrung aus der Sportsaison 2019/2020 doch noch nachholen zu können.

Nach 2019 konnte er Deniz Batinli erneut mit der Sportmedaille der Stadt Asperg in Gold auszeichnen.

Im Sportjahr 2019/2020 konnte sie ihren sechsten Weltmeisterti- tel in Muay Thai (Thaiboxen) erringen. Gemäß den Ehrungsricht- linien der Stadt erhielt sie hierfür die Sportmedaille der Stadt As- perg in Gold.

Für Deniz Batinli ist es nicht die erste Sportmedaille in Gold. Mit der höchsten sportlichen Auszeichnung der Stadt Asperg wurde sie für ihre vorherigen Weltmeistertitel bereits 2019 ausgezeichnet.

Bürgermeister Christian Eiberger fasste dies bei der coronabe- dingt nur in sehr kleinem Kreis stattgefundenen Auszeichnung mit den Worten „einfach eine herausragende Leistung“ zusammen.

Gerne hätte die Stadtverwaltung auch erfolgreiche Sportler aus der Sportsaison 2020/2021 ausgezeichnet. Die Pandemie tat hier- zu allerdings ihr Übriges.

Lehenstraße zwischen Königstraße und Badstraße wegen Dolinenfund gesperrt

Am Freitag, den 26.11.2021 wurde bei Gehwegsarbeiten vor dem Gebäude Lehenstraße 8 unter dem Gehweg eine Doline entdeckt.

Aus Sicherheitsgründen wurde deshalb die Lehenstraße in diesem Bereich sofort gesperrt.

Die Stadtverwaltung untersucht gemeinsam mit einem Geologen die Doline und erarbeitet Möglichkeiten zur Befestigung bzw. Ver- füllung der Doline.

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Asperger Nachrichten 5

Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Rathaus seit Montag, 29.11.2021 nur mit Terminvereinbarung und 3G-Nachweis geöffnet

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und zur Aufrechter- haltung des Dienstbetriebes ist das Rathaus seit Montag, den 29. November 2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr ge- schlossen.

Für Angelegenheiten, welche persönlich erledigt werden müs- sen, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zu ver- einbaren.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Ansprechpartner im zuständigen Fachbereich. Die Kontaktdaten der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie auf unse- rer Homepage unter www.asperg.de; Rubrik Rathaus & Service, Stadtverwaltung.

Um Ihren Termin wahrnehmen zu können, melden Sie sich bitte am Notschalter (entlang der Königstraße) an und warten vor der Eingangstür des Rathauses. Sie werden von den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung hereingebeten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne vorherige Ter- minvereinbarung kein Einlass in das Rathaus gewährt werden kann.

Für die Wahrnehmung von Terminen gilt darüber hinaus die 3G- Regel.

Im Zuge der geltenden 3G-Regel müssen Kunden beim Betre- ten des Rathauses entweder eine vollständige Impfung, eine Ge- nesung oder einen bis zu maximal 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest nachweisen.

Das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen wurde inzwi- schen wiedereingeführt.

Die Kontrolle des Impfnachweises erfolgt digital. Der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass ist nicht möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.

Der 3G-Nachweis wird am Eingang kontrolliert. Bei der Über- prüfung des 3G-Nachweises ist ein Lichtbildausweis erforder- lich. Bitte halten Sie daher auch Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Beim Betreten des Rathauses gelten darüber hinaus folgende Regelungen:

• Es darf nur die angemeldete Person das Rathaus betreten.

Begleitpersonen sind nur dann möglich, wenn sie zuvor bei der telefonischen Anmeldung gemeldet wurden und für die Erledigung der Amtsgeschäfte unbedingt erforderlich sind.

• Beim Betreten des Rathauses muss auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Entsprechen- de Nachweise sind vorzulegen.

• Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten.

• Vor Zutritt müssen sich Besucher die Hände desinfizieren.

Entsprechende Möglichkeiten sind vor Ort eingerichtet.

• Nach Beendigung des Termins werden die Besucher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung wieder zum Ausgang begleitet.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir gerne weiterhin tele- fonisch oder per Mail zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Neue Auflage des Stadtadressbuches im Frühjahr 2022: Anzeigenakquise beginnt

In Zusammenarbeit mit dem Verlag Ungeheuer & Ulmer wird das Stadtadressbuch derzeit neu aufgelegt und voraussichtlich im Früh- jähr 2022 erhältlich sein.

Für die Anzeigenakquise wird ab dieser Woche ein Mitarbeiter des Verlages bei ansässigen Unternehmen vorsprechen. Dafür liegt ihm ein Empfehlungsschreiben der Stadtverwaltung Asperg vor.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Stadtverwaltung plant eine neue Ausgabe des Stadtadress- buches. Aus diesem Anlaß möchten wir nochmals auf das Wider- spruchsrecht hinweisen. Aufgrund des Druckunterlagenschlus- ses des Verlages bitten wir, Ihren Widerspruch bis spätestens 31.12.2021 bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le- bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familienna- men, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adress- büchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider- spruch kann bei der Stadtverwaltung Asperg, Bürgeramt, Markt- platz 1, 71679 Asperg, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Hinweis der Amtsblatt-Redaktion:

geänderter Redaktionsschluss in der Kalenderwoche 51

Aus drucktechnischen Gründen muss der Redaktionsschluss für die Asperger Nachrichten in der Kalenderwoche 51 vorverlegt werden. Wir bitten daher alle Redakteure ihre Beiträge für die 51.

Kalenderwoche bis spätestens Donnerstag, 16. Dezember 2021, 22.00 Uhr, in das Redaktionssystem einzustellen.

Erscheinungstag für die Asperger Nachrichten in der Kalenderwo- che 51 ist Donnerstag, der 23. Dezember 2021.

Wir bitten um Verständnis, dass wir verspätet eingehende Beiträge für eine Veröffentlichung leider nicht berücksichtigen können.

Die nächste Ausgabe der Asperger Nachrichten erscheint erst wieder am 13. Januar 2022.

Meldung von

Veranstaltungsterminen 2022

Für die Veranstaltungsplanung im nächsten Jahr bitten wir um Ihre Mithilfe.

Bitte senden Sie uns alle geplanten Veranstaltungstermine für 2022 mit Angabe von Datum, Veranstaltungsart, Ort und Uhrzeit etc. bis spätestens 15. Januar 2022 per E-Mail an: kultur@asperg.de.

Die gemeldeten Veranstaltungen werden dann automatisch in den städtischen Veranstaltungskalender aufgenommen und auf der städtischen Homepage sowie in den Asperger Nachrichten ver- öffentlicht.

Weitere Hinweise zur

großen Impfaktion in der Stadthalle am Samstag, 11. Dezember 2021

Das in dieser Ausgabe der Asperger Nachrichten abgedruckte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen mit Einwilli- gungserklärung finden Sie auch direkt auf der Startseite unserer Homepage unter www.asperg.de.

Impflinge, die beide Vordrucke nicht aus den Asperger Nach- richten heraustrennen möchten, können beide Formulare dort auch online herunterladen.

ABSTAND HALTEN

Foto: Pekic/E+/Getty Images Plus

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 6

Was ist COVID-19?

Seit dem Jahreswechsel 2019 / 2020 zirkuliert weltweit das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), welches der Erreger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist.

Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zählen trockener Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vorüberge- hender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes.

Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen wird beschrieben. Seltener berichten Patientinnen und Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut- entzündung und Lymphknotenschwellungen. Folge- schäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meis- ten Erkrankten vollständig genesen, kommen auch schwere Verläufe beispielsweise mit Lungenentzündung vor, die zum Tod führen können. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben zumeist milde Krankheitsverläufe;

schwere Verläufe sind in dieser Altersgruppe selten und kommen meist bei bestehenden Vorerkrankungen vor.

Bei Schwangeren sind schwere COVID-19-Verläufe und Komplikationen insgesamt selten, jedoch stellt die Schwangerschaft an sich einen relevanten Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe dar. Personen mit Immunschwäche können einen schwereren Krank- heitsverlauf und ein höheres Risiko für einen tödlichen Verlauf haben.

Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beach- ten, Alltag mit Maske, Corona-Warn-App herunterladen, regelmäßiges Lüften) bietet die Impfung den bestmög- lichen Schutz vor einer Erkrankung.

Um welche Impfstoffe handelt es sich?

Es sind mehrere Impfstoffe gegen COVID-19 zugelassen, die geeignet sind, um sich individuell vor COVID-19 zu schützen und die Pandemie zu bekämpfen. Die hier besprochenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty®

von BioNTech / Pfizer und Spikevax® von Moderna) sind genbasierte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen Technologie beruhen.

mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erbinformation − der DNA − zu verwechseln. In den mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein) enthal- ten. Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Impfviren, d. h. geimpfte Personen können auch keine Impfviren auf andere Personen über- tragen.

Die in den Impfstoffen enthaltene mRNA wird nach der Impfung nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, son- dern nach Eintritt in die Zellen (vor allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen)

„abgelesen“, woraufhin diese Zellen dann das Spikepro- tein selbst herstellen. Die so vom Körper des Geimpften gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt; in der Folge werden Antikörper und Abwehrzellen gegen das Spikeprotein des Virus ge- bildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Viruseiweiß (Spikeprotein) mehr hergestellt.

Wie wird der Impfstoff verabreicht?

Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Zur Grundimmunisierung muss der Impfstoff 2-mal verab- reicht werden. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollten 3 bis 6 Wochen (Comirnaty®) bzw. 4 bis 6 Wochen (Spikevax®)

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung)

– mit mRNA-Impfstoffen –

(Comirnaty® von BioNTech / Pfizer und Spikevax® von Moderna) Stand: 18. November 2021

(dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend aktualisiert)

Name der zu impfenden Person (bitte in Druckbuchstaben) Geburtsdatum

Diese Informationen liegen in leichter Sprache und Fremdsprachen vor:

www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

mRNA

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 6

liegen. Die Auffrischimpfungen soll in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen (s. unter „Auffrischimpfun- gen“).

Bei allen Impfungen der Impfserie sollte der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

Eine Ausnahme gilt bei Personen, bei denen bei der 1. Impfung der COVID-19-Vektor-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca verwendet wurde. Für diese Personen emp- fiehlt die Ständige Impfkommission beim Robert Koch- Institut (STIKO) zurzeit, die 2. Impfung mit einem mRNA- Impfstoff (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty®, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty® oder Spikevax®) mindestens 4 Wochen nach der 1. Impfung mit Vaxzevria®

durchzuführen. Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Nebenwirkungen dieser heterologen Impfserie mit den hier im Folgenden dargestellten vergleichbar sind.

Eine weitere Ausnahme besteht bei Personen unter 30 Jahren und bei Schwangeren, die bereits eine Impfung mit Spikevax® erhalten haben. Die noch ausstehenden Impfungen sollen in diesen Bevölkerungsgruppen laut STIKO mit Comirnaty® erfolgen, da es Hinweise gibt, dass bei unter 30-Jährigen das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax® höher ist als mit Comirnaty®. Auch Schwangeren soll auf Empfehlung der STIKO eine Impfung mit Comirnaty® angeboten werden (s. unten „Wer sollte gegen COVID-19 geimpft werden“).

Impfung nach nachgewiesener Infektion:

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zurzeit lediglich eine Impfstoffdosis erhal- ten, sofern bei ihnen keine Immunschwäche vorliegt (bei Personen mit einer Immunschwäche muss im Gespräch mit der Ärztin / dem Arzt im Einzelfall entschieden wer- den, ob eine 1-malige Impfstoffdosis ausreichend ist).

Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung in der Regel 6 Monate nach der Erkrankung erfolgen, frühestens jedoch 4 Wochen danach. Wurde die Infektion im Rahmen einer Blutuntersuchung durch den Nachweis spezifischer Antikörper bestätigt, soll die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Diagnose erfolgen.

Auch in Fällen, in denen seit der Diagnosestellung mehr als 6 Monate vergangen sind, reicht die Verabreichung einer Impfstoffdosis aus. Ob und wann bei diesen Personen später eine 2. Impfstoffdosis notwendig ist, lässt sich derzeit laut STIKO noch nicht sagen. Bei Personen, bei denen nach der 1. Impfstoffdosis eine Infektion mit SARS-CoV-2 sicher nachgewiesen wurde, sollte laut STIKO- Empfehlung die 2. Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach Genesung bzw. nach der Diagnose verabreicht wer- den, frühestens jedoch 4 Wochen danach. Es gibt keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung darstellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion durchge- macht hat.

Optimierung des Impfschutzes nach einer Grundimmuni- sierung mit COVID-19 Vaccine Janssen®:

Personen, die eine Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® erhalten haben, sollen laut Empfehlung der STIKO zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Diesen Personen soll eine Impfstoff- dosis eines mRNA-Impfstoffs (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty®, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty® oder Spikevax®) ab 4 Wochen nach der Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® angeboten wer- den. Wenn nach der Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion auf- getreten ist, wird derzeit keine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen:

Gemäß Empfehlung der STIKO können COVID-19- Impfungen mit anderen Totimpfstoffen (inaktivierte Impf- stoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger- Bestandteile beinhalten und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) gleichzeitig verab- reicht werden. Dies gilt insbesondere für die Influenza- Impfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. Bei gleichzeitiger Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inkl. Hochdosis-Impfstoffen) ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der ge- trennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicher- heit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschie- dener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung. Bei der gleichzeitigen Verabrei- chung verschiedener Impfungen sollen die Injektionen in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Auffrischimpfungen

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung für:

• Personen mit angeborener oder erworbener Immun- schwäche

• Personen ab 70 Jahren

• Personen, die in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnerinnen und Bewohner im Alter von unter 70 Jahren eingeschlossen.

• Personen, die in Altenpflegeeinrichtungen oder ande- ren Pflegeeinrichtungen für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe tätig sind und direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben.

• Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientinnen- und Patientenkontakt

• ggf. enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche.

Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff in der Regel 6 Monate nach der abgeschlossenen COVID-19- Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des

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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 3 von 6

Aktuelle Studien, die den Schutz gegenüber der in Deutschland vorherrschenden Delta-Variante unter- suchten, zeigen eine Wirksamkeit von etwa 90 % bezüg- lich der Verhinderung einer schweren Erkrankung durch die Delta-Variante; der Schutz vor milden Krankheits- verläufen liegt bei beiden Impfstoffen niedriger. Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff voll- ständig geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt.

Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren:

In klinischen Studien zeigte eine vollständige Impfung mit Comirnaty® bei 12- bis 15-Jährigen bzw. mit Spikevax® bei 12- bis 17-Jährigen eine Wirksamkeit gegenüber einer COVID-19-Erkrankung von bis zu 100 %. Bei beiden mRNA- Impfstoffen ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit in Bezug auf eine schwere COVID-19-Erkrankung ähnlich hoch ist.

Auch wenn Sie bzw. Ihr Kind geimpft sind, ist es notwen- dig, dass Sie weiterhin die AHA + A + L-Regeln beachten und somit sich und Ihre Umgebung schützen. Gründe dafür sind, dass der Schutz nicht sofort nach der Impfung ein- setzt und auch nicht bei allen geimpften Personen glei- chermaßen vorhanden ist. Zudem können geimpfte Personen das Virus (SARS-CoV-2) weiterverbreiten, auch wenn das Risiko im Vergleich zu ungeimpften Personen deutlich vermindert ist.

Wer sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Comirnaty® und Spikevax® sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Personen ab 12 Jahren. Allerdings empfiehlt die STIKO bei Personen, die unter 30 Jahren alt sind, die Impfung aus- schließlich mit dem Impfstoff Comirnaty® durchzuführen.

Dies betrifft sowohl die Grundimmunisierung als auch mögliche Auffrischimpfungen. Grund dafür ist, dass es Hinweise für ein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung (Myokarditis und Perikarditis) bei Personen unter 30 Jahren nach Impfung mit Spikevax®

im Vergleich zu einer Impfung mit Comirnaty® gibt.

Personen, die 30 Jahre und älter sind, können nach Empfehlung der STIKO sowohl mit Comirnaty® als auch mit Spikevax® geimpft werden.

Schwangere sollen ebenfalls mit Comirnaty® und nicht mit Spikevax® geimpft werden. Auch wenn für Schwangere keine vergleichenden Daten für Comirnaty®

und Spikevax® vorliegen, soll ihnen unabhängig von ihrem Alter bei einer COVID-19-Impfung Comirnaty®

angeboten werden.

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren:

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem mRNA-Impf- stoff Comirnaty® allgemein für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall erwogen werden. Es soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung genutzt wurde.

Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Personen unter 30 Jahren und Schwangere sollen mit Comirnaty®

geimpft werden, auch wenn die Grundimmunisierung mit einem anderen Impfstoff erfolgte, da es Hinweise gibt, dass bei unter 30-Jährigen das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als mit Comirnaty. Auch Schwangeren soll auf Empfehlung der STIKO eine Impfung mit Comirnaty® angeboten werden. Die Auffrisch- impfung mit Comirnaty® erfolgt in der gleichen Dosierung wie bei der Grundimmunisierung, mit Spikevax® in gerin- gerer Dosierung. Für Personen, die vor oder nach der Grundimmunisierung eine nachgewiesene SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischimpfung empfohlen.

Personen mit schwerer Immunschwäche kann die 3. Impfstoffdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfstoff- dosis als Optimierung der Grundimmunisierung verab- reicht werden. Über eine Auffrischimpfung im Abstand von weiteren ca. 6 Monaten zur Grundimmunisierung muss im Einzelfall entschieden werden.

Auffrischimpfung bei weiteren Personenkreisen:

Über die derzeitigen Empfehlungen der STIKO hinaus kann von Personen ab 60 Jahren im Sinne einer gesundheit- lichen Vorsorge nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung eine Auffrischimpfung wahr- genommen werden. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von in der Regel 6 Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen. Zudem wird Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Imp- fung angeboten: Dies betrifft Personen, die 2 Impfstoff- dosen Vaxzevria® von AstraZeneca oder die nach einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion 1 Impfstoffdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben.

Wie wirksam ist die Impfung?

Die verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin- sichtlich der Wirksamkeit und auch der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar.

Nach derzeitigem Kenntnisstand bietet eine vollständige Impfung mit COVID-19-mRNA-Impfstoffen eine hohe Wirksamkeit: In den Zulassungsstudien zeigte sich, dass die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen ab 16 Jahren (Comirnaty®) bzw. bei Personen ab 18 Jahren (Spikevax®) um etwa 95 % geringer war als bei den nicht geimpften Personen.

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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 4 von 6

Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?

Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Spritze ohnmächtig geworden sind, zu Sofortallergien neigen oder andere Reaktionen hatten, teilen Sie dies bitte der Impfärztin / dem Impfarzt vor der Impfung mit.

Dann kann sie / er Sie nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten.

Bitte teilen Sie der Ärztin / dem Arzt vor der Impfung mit, wenn Sie an einer Gerinnungsstörung leiden oder gerin- nungshemmende Medikamente einnehmen. Sie können unter Einhaltung einfacher Vorsichtsmaßnahmen geimpft werden. Bitte teilen Sie der Ärztin / dem Arzt vor der Impfung auch mit, wenn Sie nach einer Impfung in der Vergangenheit eine allergische Reaktion hatten oder Allergien haben. Die Ärztin / der Arzt wird mit Ihnen abklären, ob etwas gegen die Impfung spricht.

Es ist ratsam, in den ersten Tagen nach der Impfung außergewöhnliche körperliche Belastungen und Leistungssport zu vermeiden. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?“) können schmerzlin- dernde / fiebersenkende Medikamente eingenommen werden. Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.

Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?

In Deutschland wurden bereits mehrere Millionen Dosen der mRNA-COVID-19-Impfstoffe verabreicht. Die bisher an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten unerwünschten Reaktionen nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen waren vor allem vorübergehende Lokal- und Allgemeinreak- tionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Kör- pers mit dem Impfstoff auftreten können. Diese Reaktio- nen zeigen sich meist innerhalb von 2 Tagen nach der Impfung und halten selten länger als 3 Tage an. Die meis- ten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreak- tionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und tre- ten nach der 2. Impfung etwas häufiger auf als nach der 1. Impfung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Häufig- keit und Art möglicher Nebenwirkungen nach der Auf- frischimpfung vergleichbar mit denen nach der 2. Impfung.

Comirnaty®:

Sehr häufig auftretende Impfreaktionen (bei mehr als 10 % der Personen) können abhängig vom Alter berichtet werden:

Personen ab 16 Jahren: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 80 %), Ermüdung (mehr als 60 %), Kopfschmerzen (mehr als 50 %), Muskelschmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenkschmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als 10 %).

Schwangere und Stillende sowie ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter:

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung mit Comirnaty®

auch für Schwangere, da eine Schwangerschaft als solche einen Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellt und SARS-CoV-2-Infektionen bei Schwangeren das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen erhöhen.

Die STIKO empfiehlt, dass Schwangeren unabhängig von ihrem Alter Comirnaty® angeboten werden soll. Darüber hinaus schützt Comirnaty®auch in der Schwangerschaft sehr gut vor einer COVID-19-Erkrankung, und schwere Nebenwirkungen kommen laut aktueller Studienlage nach der Impfung in der Schwangerschaft nicht gehäuft vor.

Ungeimpfte Schwangere sollten die Impfung ab dem 2. Trimenon (2. Schwangerschaftsdrittel) erhalten. Wurde die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon (2. Schwangerschaftsdrittel) durchgeführt werden. Ob durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann, ist der- zeit nicht klar.

Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere mit Kinderwunsch, empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung ausdrücklich, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits im 1. Trimenon (1. Schwangerschaftsdrittel) geschützt zu sein. Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty® geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax® höher ist als nach Comirnaty®. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gegen COVID-19 ab einem Alter von 12 Jahren impfen lassen.

Die STIKO empfiehlt ungeimpften Stillenden ebenfalls die Impfung mit mRNA-Impfstoffen, bei Stillenden unter 30 Jahren mit dem Impfstoff Comirnaty®. Es gibt keine Hinweise, dass die COVID-19-Impfung während der Stillzeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.

Wer soll nicht geimpft werden?

Kinder bis einschließlich 11 Jahre, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden.

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5 °C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden.

Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5 °C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschie- ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin / dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 5 von 6

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren: Die in den Zulassungsstudien am häufigsten berichteten Impfreaktionen nach Gabe von Comirnaty® waren im zumeist 2-monatigen Beobachtungszeitraum: Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90 %), Ermüdung und Kopfschmerzen (mehr als 70 %), Muskelschmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Gelenkschmerzen und Fieber (mehr als 20 %).

In den Zulassungsstudien, die alle Studienteil- nehmerinnen und Studienteilnehmer ab 12 Jahren berück- sichtigen, wurden folgende Impfreaktionen bei weniger als 10 % der Personen berichtet: Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf.

Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph- knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen im Impfarm, Unwohlsein, Juckreiz an der Einstichstelle sowie Überempfindlichkeitsreaktionen (z. B. allgemeiner Aus- schlag und Juckreiz) auf. Seit Einführung der Impfung wurde außerdem sehr häufig (bei 10 % oder mehr) über Durchfall und häufig (zwischen 1 % und 10 %) über Erbrechen berichtet.

Spikevax®:

Sehr häufig auftretende Impfreaktionen (bei mehr als 10 % der Personen) können abhängig vom Alter berichtet werden:

Personen ab 18 Jahren: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90 %), Müdigkeit (70 %), Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60 %), Gelenkschmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit oder Erbrechen (mehr als 20 %), Schwellung oder Schmerzempfindlichkeit der Lymph- knoten in der Achselhöhle, Fieber, Schwellung und Rötung an der Einstichstelle (jeweils mehr als 10 %). Häufig (zwi- schen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen Ausschlag sowie Ausschlag, Rötung oder Nesselsucht an der Einstichstelle berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) trat Juckreiz an der Einstichstelle auf.

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen waren: Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90 %), Kopfschmerzen und Müdigkeit (mehr als 70 %), Muskelschmerzen (mehr als 50 %), Schüttelfrost (mehr als 40 %), Schwellung oder Schmerzempfindlichkeit der Lymphknoten in der Achsel- höhle und Gelenkschmerzen (mehr als 30 %), Übelkeit oder Erbrechen, Schwellung und Rötung an der Einstichstelle (mehr als 20 %) sowie Fieber (mehr als 10 %).

Folgende Impfreaktionen wurden bei weniger als 10 % der Personen (betrifft alle Altersgruppen ab 12 Jahren) berichtet: Häufig (zwischen 1 % und 10 %) tra- ten Rötung, Ausschlag und Nesselsucht an der Impfstelle, teilweise verzögert, sowie allgemeiner Ausschlag auf.

Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) kam es zu Juckreiz an der Einstichstelle und zu Schwindel. In Einzelfällen trat außerhalb der Zulassungsstudien eine akute entzündliche Hauterkrankung (Erythema multiforme) auf.

Sind Impfkomplikationen möglich?

Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belas- ten.

In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe selten (zwischen 0,1 % und 0,01 %) Fälle von akuter Gesichts- lähmung beobachtet (Comirnaty®: 4 Fälle nach Gabe des Impfstoffs; Spikevax®: 3 Fälle nach Gabe des Impfstoffs und 1 Fall in der Kontrollgruppe). In allen Fällen bildete sich die Gesichtslähmung nach einigen Wochen zurück.

Diese Gesichtslähmungen stehen möglicherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung.

Überempfindlichkeitsreaktionen wurden in seltenen Fällen (zwischen 0,1 % und 0,01 %) beobachtet: Nessel- sucht sowie 2 Fälle von Gesichtsschwellung nach Gabe von Comirnaty® und 2 Fälle von Gesichtsschwellung nach Gabe von Spikevax®.

Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofort- reaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Ebenfalls seit Einführung der Impfung wurden nach Gabe der mRNA- Impfstoffe selten Fälle von Herzmuskel- und Herz- beutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung und häufiger nach der 2. Impfung auf. Es waren vorwiegend jüngere Männer sowie Jungen und männliche Jugendliche betrof- fen. Die meisten Fälle einer Herzmuskel- bzw.

Herzbeutelentzündung verlaufen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen Patientinnen und Patienten gibt es jedoch auch schwerere Verlaufsformen.

Einzelne Personen verstarben. Neue Daten weisen darauf hin, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen ins- besondere bei Jungen und jungen Männern möglicher- weise auch bei jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax® häufiger berichtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty®. Folglich empfiehlt die STIKO für Personen, die unter 30 Jahren alt sind, die Impfung ausschließlich mit Comirnaty® durchzuführen.

Zum Risiko einer Herzmuskelentzündung nach Auffrischimpfung liegen aktuell noch keine ausreichenden Daten vor.

Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 6 von 6

Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen, Schmerzen in der Brust, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung.

Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu melden: https://nebenwirkungen.bund.de

In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie- tet Ihnen Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklä- rungsgespräch an.

Anmerkungen

Ort / Datum

Unterschrift Ärztin / Arzt

Unterschrift der zu impfenden Person

in Kooperation mit

Ausgabe 1 Version 015 (Stand 18. November 2021)

Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Es darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weiterge- geben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

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Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit der zu impfen- den Person:

Unterschrift der zur Einwilligung berechtigten Person (Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder Betreuerin / Betreuer)

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Verträglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0 durch. Sie können sich innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung anmelden. Die Befragung ist freiwillig.

Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19-Impfung finden Sie unter www.corona-schutzimpfung.de www.infektionsschutz.de www.rki.de/covid-19-impfen www.pei.de/coronavirus

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

ANAMNESE Schutzimpfung gegen

COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)

(Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) mit mRNA-Impfstoff

(Comirnaty® von BioNTech / Pfizer und Spikevax® von Moderna)

Stand: 18. November 2021

1. Besteht bei Ihnen1 derzeit eine akute Erkrankung mit Fieber?

ja nein

2. Sind Sie1 in den letzten 14 Tagen geimpft worden?

ja nein

3. Wurden Sie1 bereits gegen COVID-19 geimpft?

ja nein

Wenn ja, wann und mit welchem Impfstoff? Datum: Impfstoff:

Datum: Impfstoff:

Datum: Impfstoff:

(Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis oder anderen Impfnachweis zum Impftermin mit.)

4. Falls Sie1 bereits eine COVID-19-Impfung erhalten haben: Haben Sie1 danach eine allergische Reaktion entwickelt?

ja nein

Sind bei Ihnen andere ungewöhnliche Reaktionen nach der Impfung aufgetreten?

ja nein

Wenn ja, welche

5. Wurde bei Ihnen1 in der Vergangenheit eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sicher nachgewiesen?

ja nein

Wenn ja, wann

(Nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, die Impfung 4 Wochen bis 6 Monate nach Diagnosestellung durchzuführen. Bitte bringen Sie den Nachweis zum Impftermin mit.)

6. Haben Sie1 chronische Erkrankungen oder leiden Sie1 an einer Immunschwäche (z. B. durch eine Chemotherapie, immunsupprimierende Therapie oder andere Medikamente)?

ja nein

Wenn ja, welche

7. Leiden Sie1 an einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie blutverdünnende Medikamente ein?

ja nein

8. Ist bei Ihnen1 eine Allergie bekannt?

ja nein

Wenn ja, welche

9. Traten bei Ihnen1 nach einer früheren, anderen Impfung allergische Erscheinungen, hohes Fieber, Ohnmachtsanfälle oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf?

ja nein

Wenn ja, welche 10. Sind Sie schwanger1?

Wenn ja, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW)?

ja nein

1 ggf. wird dies von der gesetzlichen Vertretungsperson beantwortet

Name der zu impfenden Person (Name, Vorname) Geburtsdatum

Anschrift

Diese Informationen liegen in leichter Sprache und Fremdsprachen vor:

www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

mRNA

SSW

(Eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty® wird ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.)

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Asperger Nachrichten 13

Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die Möglichkeit zu einem aus- führlichen Gespräch mit meiner Impfärztin / meinem Impfarzt.

Ich habe keine weiteren Fragen und verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch.

Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ein.

Ich lehne die Impfung ab.

Anmerkungen

Ort, Datum

Unterschrift der zu impfenden Person Unterschrift der Ärztin / des Arztes Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit der zu impfenden Person:

Bei Sorgeberechtigten zusätzlich: Ich erkläre, dass ich von etwaigen anderen sorgeberechtigten Personen für die Einwilligung ermächtigt wurde.

Unterschrift der zur Einwilligung berechtigten Person

(Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder Betreuerin / Betreuer)

Falls die zu impfende Person nicht einwilligungsfähig ist, bitte auch Namen und Kontaktdaten der zur Einwilligung berechtigten Person (Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder Betreuerin / Betreuer) angeben:

Name, Vorname

Telefonnr. E-Mail

EINWILLIGUNGS- ERKLÄRUNG

Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt.

Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung verviel- fältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

Herausgeber Deutsches Grünes Kreuz e. V., Marburg In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin Ausgabe 001 Version 012 (Stand 18. November 2021)

Name der zu impfenden Person (Name, Vorname)

Geburtsdatum Anschrift

mRNA

Schutzimpfung gegen

COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)

(Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) mit mRNA-Impfstoff

(Comirnaty® von BioNTech / Pfizer und Spikevax® von Moderna)

Stand: 18. November 2021

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Asperger Nachrichten

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Nachweis der Impfung nur noch über QR-Code möglich – ausgedruckt oder in der App

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Imp- fung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2Gplus-Veran- staltungen, seit dem 24.11.2021 nur noch mit einem QR-Code möglich.

Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impf- passes, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet.

Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, wel- ches man entweder direkt bei der Impfung erhält oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke ab- holen kann.

Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.

Auch die ausgedruckte Papiervariante des QR-Codes wird aner- kannt.

Ehrenamtliches Hilfsangebot bei Boosterimpfungen für Menschen ab 80 Jahre

Durch das im Winter erhöhte Infektionsgeschehen sind gerade ältere Menschen wieder gefährdet, sich mit dem Coronavirus an- zustecken.

Hier kann eine Corona-Boosterimpfung den Schutz aufrechterhalten.

Momentan gestaltet sich die Terminvereinbarung für eine Booster- impfung für die ab 80-Jährigen aber schwierig.

Der städtische Hilfsdienst bietet deshalb über die zweite ehren- amtlich stellvertretende Bürgermeisterin Gerlinde Bäßler wieder Unterstützung bei der Terminvereinbarung für eine Boosterimp- fung für Menschen ab 80 Jahren an.

Wichtig ist, dass seit der Zweitimpfung 6 Monate vergangen sind.

Bei Interesse wenden Sie sich an: Gerlinde Bäßler, Telefon: 0151 22140495.

Städtischer Vollzugsdienst kontrolliert Gaststätten in Hinblick auf die

Einhaltung der Corona-Verordnung

Die Zahl der an dem Corona-Virus erkrankten Personen steigt stetig. Immer mehr Patientinnen und Patienten müssen in Kran- kenhäusern und auch auf den Intensivstationen behandelt werden.

Die Bewältigung dieser vierten Welle kann nur gelingen, wenn die bestehenden Corona-Vorschriften wie etwa Zugangsbeschränkun- gen und Hygieneregeln insbesondere dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, eingehalten werden.

Aus diesem Grund hat der städtische Vollzugsdienst mit Unter- stützung des Asperger Polizeipostens am Donnerstagabend des 25. November sämtliche Schank- und Speisewirtschaften in Asperg kontrolliert.

Das Erfreuliche zuerst: Bei der Mehrzahl der Gaststätten gab es keinerlei Beanstandungen. Bei ein paar Betrieben wurden kleinere Mängel festgestellt, die nach einem beratenden Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort geklärt und auch sogleich beseitigt wer- den konnten.

Leider mussten bei drei Betrieben zum Teil gröbere Verstöße fest- gestellt werden, die bei der zuständigen Bußgeldstelle (Landrat- samt Ludwigsburg) konsequent mit hohen Bußgeldern zur Anzeige gebracht werden.

Diese Kontrollen werden, wie auch in den anderen Lebensberei- chen, welche den geltenden Corona-Vorschriften unterliegen (zum Beispiel Veranstaltungen), in regelmäßigen Abständen auch weiter- hin durchgeführt.

Aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Asperg (Stand 29.11.2021)

Seit Ausbruch der Pandemie haben sich in Asperg 1.091 Personen (+ 81 im Vergleich zur Vorwoche) mit dem Coronavirus infiziert.

Aktuell gelten hiervon 102 Personen noch als erkrankt (Vorwoche 64 Personen).

Allen Erkrankten wünschen wir schnellstmögliche Genesung.

An die Asperger Bevölkerung appellieren wir, alle Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Hygieneregeln zu beachten, um so die Ausbreitung des Virus auch in Asperg wieder zu verlangsamen.

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus unter www.asperg.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um Ihnen jederzeit einen Überblick über die aktuelle Lage zu ver- schaffen, haben wir verschiedene Informationsquellen auf unserer Homepage in der Rubrik Rathaus & Service für Sie zusammenge- stellt.

Dort finden Sie unter anderem:

• einschlägige Rechtsverordnungen des Landes Baden-Würt- temberg,

• Hinweise für Reiserückkehrer,

• Hinweise über die häusliche Absonderung und weitere Maß- nahmen von Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind und deren Kontaktpersonen sowie

• die Entwicklung der Krankheitsfälle in Asperg.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre Stadtverwaltung

Altersjubilare

Wir wünschen unseren Jubilaren, die in diesen Tagen ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Le- bensjahr.

Wir gratulieren am:

08.12. Adina Saidler zum 90. Geburtstag

08.12. Gerda Grimm zum 75. Geburtstag

09.12. Martin Pfisterer zum 85. Geburtstag 12.12. Alisa Fendel zum 70. Geburtstag

Fundamt

Verloren gegangene Dinge auch über das elektroni- sche Fundbuch der Stadt suchen!

Neben der regelmäßigen Veröffentlichung aller Fundsachen in den Asperger Nachrichten besteht auch die Möglichkeit, verloren ge- gangene Dinge über das elektronische Fundbuch der Stadt Asperg auf der Homepage unter www.asperg.de zu suchen.

Das elektronische Fundbuch der Stadt Asperg ist in der Rubrik Rathaus & Service > Stadtverwaltung > Fundbüro online zu finden.

Fundsachen, die bei der Stadtverwaltung Asperg abgegeben wer- den, werden hier eingestellt und können von den Internet-Nutzern recherchiert werden.

Wenn Sie der Meinung sind, eine der aufgeführten Fundsachen gehört Ihnen, so setzen Sie sich bitte mit dem Fundbüro unter Tel.: 07141/269-0 in Verbindung.

Klima- und Energiemanagement der Stadt Asperg

Sanierungsmanager auf Weihnachts-Tour im Quartier Grafenbühl

Am Nikolaustag, 6. Dezember 2021 und die Tage danach verteilt Sanierungsmanager Alexander Greschik im Quartier Grafenbühl einen Informations-Flyer, zusammen mit einem kleinen Weih- nachtsgruß.

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Asperger Nachrichten 15

Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Die für Herbst geplante Präsentation des Quartiersberichtes wur- de auf Frühjahr 2022 verschoben. Den Bericht und weitere Infor- mationen zum Quartier Grafenbühl erhalten Sie aber auch beim Sanierungsmanager Alexander Greschik unter der Telefonnummer 07141/269-258 oder per E-Mail an a.greschik@asperg.de.

Stadtbücherei

Öffnungszeiten

Dienstag 10 Uhr - 13 Uhr und 14 Uhr - 19 Uhr

Mittwoch 14 Uhr - 18 Uhr

Donnerstag 10 Uhr - 13 Uhr und 14 Uhr - 18 Uhr

Freitag 14 Uhr - 18 Uhr

Samstag 10 Uhr - 13 Uhr

Informationen zur Öffnung

Die Stadtbücherei hat geöffnet. Durch die Alarmstufe II gilt für den Büchereibesuch:

• Es wird ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis sowie ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) benötigt. Von dieser Re- gelung ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 7 Jahren und Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren.

• Es werden weiterhin Kontaktdaten erfasst (Luca-App, Corona- Warn-App oder Datenerhebungsbogen).

• Im gesamten Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen eines me- dizinischen Mund- und Nasenschutzes.

• Die Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.

• Die reine Rückgabe von Medien ist während der Öffnungszei- ten ohne Nachweise möglich.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage www.

stadtbuecherei-asperg.de oder beim Team der Stadtbücherei über Änderungen der Öffnungsbedingungen.

Telefon: (07141) 38 98 300

E-Mail: info@stadtbuecherei-asperg.de Medienkatalog zum Stöbern von zu Hause:

https://bibliothek.komm.one/asperg

Stadtbücherei am Freitag, den 3.12.2021 und Samstag, den 4.12.2021 geschlossen

Am Freitag, den 3.12.2021 und Samstag, den 4.12.2021 bleibt die Stadtbücherei wegen der jährlichen Grundreinigung ge- schlossen.

Bilderbuchkino in der Stadtbücherei

Immer samstags werden ein oder zwei Geschichten vorgelesen, während die Bilder dazu groß auf der Leinwand zu sehen sind. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit zu basteln oder zu malen.

Nächster Termin: Samstag, 11.12.2021, um 10:30 Uhr für Kleine und Große ab 4 Jahren.

Stadtverwaltung Asperg

Marktplatz 1, 71679 Asperg

Telefon: 07141/269-0, Telefax: 07141/269-253 www.asperg.de, info@asperg.de

Bürgertelefon 269-244

Öffnungszeiten des Asperger Rathauses Montag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

Sprechzeiten des städtischen Vollzugsdienstes

Montag 17.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr

Notdienste

Polizei 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 112

Krankentransport 19222

Stadtwerke Ludwigsburg 910-2393 Störungsstelle Netze BW 0800/3629477

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1, 71640 Ludwigs- burg, Telefon 116 117

Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 18 Uhr bis 8 Uhr, Mi. von 13 Uhr bis 8 Uhr, Fr. von 16 Uhr durchgehend bis Montag 8 Uhr.

An Feiertagen ist die Notfallpraxis ebenfalls durchgehend bis zum nächsten Tag 8 Uhr besetzt. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Notfallpraxis ist der richtige Ansprechpartner, wenn ärzt- liche Hilfe benötigt wird und der Hausarzt nicht erreichbar ist.

Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen:

Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigs- burg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine tele- fonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Bereitschaftsdienst zu erfragen über die Servicenummer 116117.

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

zu erfragen über die Servicenummer 116117

Zahnärztlicher Notdienst

zu erfragen über Tel. 0711 7877733

HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst

zu erfragen über die Servicenummer 116117

Kostenfreie Onlinesprechstunde von nie- dergelassenen Haus- und Kinderärzten

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 19 Uhr über Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur für gesetzlich Versicherte)

Apotheken-Notdienst

Freitag, 03.12.2021

Bahnhof-Apotheke Sachsenheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Von-Koenig-Str. 12, 74343 Sachsenheim (Großsachsenheim), Tel. 07147 - 66 60

Rathaus-Apotheke Asperg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Marktplatz 2, 71679 Asperg, Tel. 07141 - 6 56 81

Stadion-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Oststr. 60, 71638 Ludwigsburg (Ost), Tel. 07141 - 87 95 36

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Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Aufgrund der gültigen Corona- Vorschriften gibt es nur be- grenzte Plätze. Der Besuch des Bilderbuchkinos kostet keinen Eintritt, aber eine Anmeldung (telefonisch, per E-Mail oder direkt in der Bücherei) ist er- forderlich. In der Stadtbücherei gilt bei Veranstaltungen durch die Alarmstufe II 2G+ für Erwachsene sowie Maskenpflicht – auch während des Bilderbuchkinos.

Waffeln to go

1 5 . D E Z E M B E R 2 0 2 1 , A B 1 5 U H R I M F O Y E R D E R S T A D T B Ü C H E R E I

Lesetipp

Sophie Villard: Madame Exupery und die Sterne des Himmels Roman

Foto:PenguinVerlag

Paris 1930: Als die junge Male- rin Consuelo auf einer Party Antoine de Saint-Exupéry ken- nenlernt, ist es Liebe auf den ersten Blick. Die temperament- volle Mittelamerikanerin wird zur Muse des enigmatischen Piloten, der eigentlich viel lieber schreiben und zeichnen möchte.

Aus seinen unsterblichen Ge- fühlen für sie entsteht »Der klei- ne Prinz«: Consuelo ist die über alles geliebte Rose, die der Prinz mit einer Glasglocke schützen möchte und an die er unentwegt denkt, auf welch fremden Plane- ten ihn seine Reisen auch führen.

Das Buch macht Antoine in der ganzen Welt bekannt, doch das wahre Leben an seiner Seite ist alles andere als leicht. Consuelo kämpft mit seiner Untreue und dafür, als Künstlerin endlich aus dem Schatten ihres berühmten Mannes zu treten – bis Antoine 1944 zu einem schicksalhaften Aufklärungsflug über das Mittel- meer aufbricht...

Samstag, 04.12.2021

Apotheke im E-Center Hochberg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Neckaraue 2, 71686 Remseck am Neckar (Hochberg), Tel. 07146 - 28 47 30

Mylius Apotheke Kirchstraße, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Kirchstr. 9, 71634 Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 - 99 15 10 Schiller Apotheke im Sand, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Groß- ingersheimer Str. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142 - 5 15 40

Sonntag, 05.12.2021

Hölderlin-Apotheke Mundelsheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Lange Str. 9, 74395 Mundelsheim, Tel. 07143 - 5 02 55

Landern-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Auf Landern 24, 71706 Markgröningen, Tel. 07145 - 51 79 Zeppelin-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Myliusstr. 2, 71638 Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 - 9 63 10 Montag, 06.12.2021

Apotheke Leonberger Straße, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Leonberger Str. 2, 71638 Ludwigsburg, Tel. 07141 - 9 11 88 51 Apotheke Neckarwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Hauptstr. 12, 74382 Neckarwestheim, Tel. 07133 - 9 57 92 10 Flora-Apotheke Tamm, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Ulmer Str. 12 / 2, 71732 Tamm (Hohenstange), Tel. 07141 - 60 42 22 Stern-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Bahnhofstr. 4, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 2 92 52

Dienstag, 07.12.2021

Bahnhof Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Bahnhofsplatz 16, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 18 01 84 Metter-Apotheke Kleinsachsenheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Großsachsenheimer Str. 12, 74343 Sachsenheim (Kleinsachsen- heim), Tel. 07147 - 55 20

Mylius Apotheke Oststadt, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Fried- richstr.124-126, 71638 Ludwigsburg (Ost), Tel. 07141 - 28 12 34 Park-Apotheke Hemmingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Münchinger Str. 2, 71282 Hemmingen, Tel. 07150 - 95 95 95 Mittwoch, 08.12.2021

Markt-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Marktplatz 7, 71634 Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 - 92 11 27 Rathaus-Apotheke Möglingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Rathausplatz 15, 71696 Möglingen, Tel. 07141 - 48 42 24 Schiller Apotheke am Bahnhof, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Bahnhofsplatz 2, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142 - 5 17 76

Donnerstag, 09.12.2021

Bahnhof Apotheke Besigheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Weinstr. 6, 74354 Besigheim, Tel. 07143 - 3 58 49

Gesundhaus-Apotheke Wilhelm-Galerie, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Wilhelmstr. 26, 71638 Ludwigsburg (Mitte),

Tel. 07141 - 48 89 10

Park-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Ludwig-Herr-Str. 60, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 81 61 60

IMPRESSUM Herausgeber:

Stadt Asperg

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

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(17)

Asperger Nachrichten 17

Nummer 48 · Donnerstag, 02. Dezember 2021

Foto:©StiftungLesen/BMBF/

StefanZahm

Lesestart 1-2-3

„Lesestart 1-2-3“ ist ein bun- desweites Programm zur frühen Sprach- und Leseförderung für Familien mit Kindern im Alter von einem, zwei und drei Jahren. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ge- fördert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Das kostenfreie Le- sestart-Set für Dreijährige gibt es seit Dezember auch in der Stadt- bücherei Asperg! Das Set enthält ein altersgerechtes Bilderbuch und Informationsmaterial für Eltern in einer kleinen Stofftasche. Die Sets sollen Vorleseimpulse sein, um das gemeinsame Betrachten von Bil- derbüchern, das Vorlesen und das Erzählen im Alltag zu verankern.

Familienbüro in Asperg

Mit dem Familienbüro, kurz FambiA, bietet die Stadt Asperg eine wichtige Service- und Anlaufstelle für Asperger Kinder, Eltern, Fa- milien und Senioren an.

Unter dem Motto „Begegnen, Beraten und Begleiten“ sehen wir uns als Lotse in vielfältigen Fragen rund um Familie und Erziehung. Das Familienbüro bietet in vertraulicher Umgebung unter anderem:

• Erstberatung bei persönlichen Anliegen, allgemeinen erzieheri- schen Fragen, Hilfen bei Behördengängen,

• Information und Orientierung zu Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangeboten,

• Familien-Infothek (mehrsprachig),

• Weitervermittlung und Vernetzung zu bestehenden Betreu- ungseinrichtungen und Kooperationspartnern,

• Vermittlung von Paten-Omas und Paten-Opas,

• Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten sowie

• Willkommensbesuche für Neugeborene und zugezogene Fami- lien mit Kindern bis zu drei Jahren.

Das Familienbüro befindet sich in der ehemaligen Hausmeister- wohnung der Stadthalle in der Carl-Diem-Straße 11.

Kontakt:

Familienbüro Asperg Petra Haas

Carl-Diem-Straße 11 71679 Asperg

Telefon: 07141/9111794

E-Mail: familienbuero@asperg.de Insta: familienbuero_asperg Sprechzeiten:

Montag: 10.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr

(erster Mittwoch im Monat 14.00 – 17.00 Uhr) Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung.

Hygieneauflagen unter www.asperg.de:

Wegen der Corona-Pandemie gelten auch im Familienbüro beson- dere Hygienevorgaben. Die aktuell gültigen Vorgaben finden Sie auf unserer Homepage unter www.asperg.de; Rubrik Leben und Sozi- ales, Familienbüro.

3G-Regel im Familienbüro

Seit Erreichen der Alarmstufe am 17.11.2021 gilt im Familienbü- ro die 3G-Regel. Sofern man nicht geimpft ist oder als genesen gilt, ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest erforderlich.

Wir bitten um Beachtung.

Gutschein im Familienbüro

Sie sind als junge Familie neu nach Asperg gezogen?

Dann wartet ein „Gutschein für einen kostenlosen Jahresbeitrag der Bücherei“ bei uns im Familienbüro auf Sie!

Schon davon gewusst?

Dann melden Sie sich kurz telefonisch bei uns!

Im Familienbüro gilt im Moment die 3G-Regelung!

Städtische Kinder- und Jugendarbeit

Viel zu laut

Plakat:TobiasKeller

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