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Reform des Wehrdienstes: Fehlende Projektorganisation und weiterhin niedrige Anzahl der Soldatinnen

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Presseinformation zum Bericht „Reform des Wehrdienstes“ vom 22. Februar 2019 1

Reform des Wehrdienstes: Fehlende Projektorganisation und weiterhin niedrige Anzahl der Soldatinnen

Am 20. Jänner 2013 sprach sich die österreichische Bevölkerung im Rahmen einer Volksbefragung mehrheitlich für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht aus. Zwei Tage danach setzte die Bundesregierung eine politische Arbeitsgruppe ein, um noch vor dem Sommer 2013 ein Konzept für die Wehrdienstreform zu erarbeiten.

Ziel der Wehrdienstreform war es, den Grundwehrdienst attraktiver zu machen:

Dies reichte von der Optimierung der Stellung über Ausbildungsangebote bis hin zur Sanierung und zum Bau von Unterkünften und Sportanlagen. Trotz des umfangreichen Reformvorhabens mit 180 Maßnahmen richtete das Ministerium keine eigene Projektorganisation ein. Durch die Aufteilung der Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Dienststellen ohne strukturierte Projektsteuerung gestaltete sich die Koordination des Reformvorhabens schwierig. Der Rechnungshof empfahl, für derartig komplexe Reformvorhaben eine eigene Projektorganisation mit einheitlicher Projektleitung einzurichten, um eine durchgängige, strukturierte Projektsteuerung und einen zeitgerechten Abschluss sicherzustellen.

Kein Gesamtüberblick über das Budget der Reform des Wehrdienstes

Für das Rechnungswesen hatte das Ministerium Haushaltsprogramme für die Wehrdienstreform eingerichtet. Durch diese projektartige Abgrenzung wurden zwar die technischen Voraussetzungen für eine budgetäre Zuordnung der Auszahlungen in Verbindung mit der Wehrdienstreform geschaffen. Allerdings waren die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform – mangels durchgängiger budgetärer Zuordnung – im Rechnungswesen nur lückenhaft auswertbar. Laut Rechnungswesen wurden beispielsweise im Bereich Infrastruktur 10,14 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2016 ausgegeben, tatsächlich waren es aber 70,72 Millionen Euro.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Reform des Wehrdienstes“ vom 22. Februar 2019 2

Dadurch war es der Budgetabteilung des Ministeriums nicht möglich, sämtliche Auszahlungen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform auszuwerten und als Grundlage für Steuerungszwecke zu nutzen. Zudem fehlte ein budgetärer Gesamtüberblick.

Frauenanteil bei 2,86 Prozent – Zielwert 10 Prozent nicht erreicht

Kritisch beurteilte der Rechnungshof, ob die Rahmenbedingungen für Soldatinnen tatsächlich verbessert wurden. Frauen sind nicht zum Wehrdienst verpflichtet.

Seit 1998 können sie jedoch freiwillig einen Ausbildungsdienst von einem bis zu vier Jahren als Soldatin leisten. Im April 1998 rückten die ersten sieben Frauen zum Bundesheer ein. Ziel war es, mittelfristig 10 Prozent Frauenanteil zu erreichen. Im Jänner 2017 lag der Frauenanteil ohne die Bundesheer- Leistungssportlerinnen jedoch nur bei 2,86 Prozent (443 Soldatinnen).

Das Verteidigungsministerium verfügte über Fachexpertise im Bereich Gleichbehandlung und Gender Mainstreaming – nutzte diese aber nur vereinzelt, anstatt die Expertinnen und Experten möglichst umfassend einzubinden. Ein Teilziel der Reform war es, die Ausbildung familienfreundlicher zu gestalten und damit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe von Ausbildungsstätten zu berücksichtigen. Die Maßnahme wurde als „umgesetzt“ eingestuft, obwohl es keine entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten und auch keine Bedarfserhebung dazu gab. Der Rechnungshof empfahl zu prüfen, welche Maßnahmen im Bereich der Soldatinnen auch tatsächlich zur Erhöhung des Frauenanteils beitragen.

Positiv: Automatisierte Körpervermessung um 2,7 Millionen Euro nicht umgesetzt Der Bericht zur Reform des Wehrdienstes sah vor, die Bekleidungsausgabe für einrückende Grundwehrdiener durch eine automatisierte Körpervermessung im Rahmen der Stellungsuntersuchung zu optimieren. Dafür hatte das Ministerium 2,7 Millionen Euro ab 2019 budgetiert. Der Rechnungshof empfahl, diese Maßnahme unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu prüfen. Das Ministerium plante die Umsetzung aus Budgetgründen nicht mehr.

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