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16. Januar 2018

Reform der Grundsteuer

André Schröder: Mehr Gerechtigkeit ohne Mehrbelastungen!

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Reform der Grundsteuer (schon vor acht Jahren hatte der Bundesfinanzhof – das oberste deutsche Finanzgericht – die Art und Weise der Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig befunden). Im Juni 2016 hatten die deutschen Finanzminister über das Thema diskutiert und einen Bundesratsbeschluss initiiert (dem 14 Bundesländer – außer Hamburg und Bayern – folgten). Dieser beinhaltet im Wesentlichen drei Ziele für eine – auch aus Sicht von Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder – unabdingbare Grundsteuerreform:

 Die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen muss verlässlich und verfassungskonform erhalten bleiben

 Eine Reform muss aufkommensneutral bleiben und gerechter werden.

 Der Bund soll eine entsprechende Gesetzesinitiative der Finanzminister aufnehmen und weiterentwickeln

Die Grundsteuer für Grundstücks- und Haus-Eigentümer teilt sich in Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke oder Gebäude. Sie fußt auf drei Komponenten: auf dem Einheitswert des Objektes (oft veraltet, in Westdeutschland aus dem Jahre 1964, in den ostdeutschen Ländern aus 1935!), der je nach Nutzung unterschiedlichen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt.

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder:

„Die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Städte und Dörfer muss gerichtsfest erhalten bleiben. Trotzdem ist eine Reform unerlässlich, weil das gegenwärtige System mit den sehr alten Einheitswerten ungerecht ist. Aber – dies darf nicht automatisch zu flächendeckend höheren Grundsteuern führen, sie soll aufkommensneutral bleiben! Damit das gelingt, müssen sich die Verantwortlichen Politiker von Bund bis in die Kommunen ausführlich und eingehend mit dem Thema beschäftigen, unter anderem müssen zigtausende Gebäude neu bewertet werden – dies braucht einige Zeit. Deshalb hoffe ich, dass die Karlsruher Richter der Politik eine großzügige Übergangszeit einräumen.

P.S. In Sachsen-Anhalt gibt es – Stand 31.12.2016 – 572.914 Wohngebäude.

(Quelle: Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt)

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