• Keine Ergebnisse gefunden

Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit und zur Verteidigung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit und zur Verteidigung"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit und zur Verteidigung

1 Informationen zur Anfertigung der Bachelorarbeit 1.1 Termine

Studiengang

Sozialverwaltung Studiengang Sozialversicherung a) Frühester Termin zur Einreichung eines The-

mas einschließlich Arbeitshypothesen und Einverständniserklärung eines Fachhoch- schullehrers (des unter 1.2 genannten FHL)

30.08.2021 29.11.2021

b) Letzter Termin zur Einreichung eines The- mas einschließlich Arbeitshypothesen und Einverständniserklärung eines Fachhoch- schullehrers

01.11.2021 31.01.2022

c) Ausgabe des Themas und Bestätigung des

Betreuers 21.12.2021 30.03.2022

d) Letzter Abgabetermin für die Bachelorarbeit

(§ 20 Abs. 2 Satz 1 SächsAVwSozwDAPO) 28.02.2022 30.05.2022 e) Verteidigung der Bachelorarbeiten an der

HSF 05.09.2022 bis

09.09.2021 23.08.2022 bis 25.08.2022

1.2 Thema, Betreuung und Prüfer

Das Thema einer Bachelorarbeit bedarf der Bestätigung und Freigabe durch den Prüfungsaus- schuss. Für Ihren Themenvorschlag nutzen Sie bitte das Formular „Themenvorschlag Bachelo- rarbeit“.

Mit dem Themenvorschlag sind Arbeitshypothesen einzureichen. In diesen Arbeitshypothesen ist das Untersuchungsziel der Bachelorarbeit kurz und prägnant zu formulieren. Dabei soll es sich um keine Gliederung der zukünftigen Bachelorarbeit handeln. Das Untersuchungsziel soll wiedergeben, mit welchem konkreten Untersuchungsgegenstand Sie sich in der Bachelorarbeit befassen möchten.

Bereits geschriebene Bachelorarbeiten können in der Bibliothek recherchiert werden. Die Ba- chelorthemen des Vorjahres werden im ILIAS unter „Öffentliches Lernmaterial“ bekannt gege- ben.

Weiterhin ist die Einverständniserklärung eines vom Prüfungsausschuss bestimmten Fachhoch- schullehrers rechtzeitig, spätestens 1 Woche vor der Themeneinreichung einzuholen.

(2)

Vorsitzender der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss hat für die verschiedenen Themenbereiche folgende Fachhochschul- lehrer bestimmt:

Frau Morgenstern Privatrecht

Herr Janning-Pott Öffentliches Recht

Herr Küfner Fachrecht der Sozialversicherung ohne Unfallversicherung Herr Thum Fachrecht der Sozialverwaltung und Unfallversicherung Herr Jung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen einen Vorschlag zur Bestellung eines Prüfers, der gleich- zeitig die Bachelorarbeit betreuen soll.

Sofern Sie externe Betreuer/Prüfer vorschlagen, achten Sie bitte darauf, dass diese selbst über einen Fachhochschul-, Hochschul- oder einen Universitätsabschluss verfügen. Ein externer Be- treuer und Prüfer erhält von der HSF Meißen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 255 EUR, ein Zweitprüfer in Höhe von 60 EUR.

1.3 Anforderungen an eine Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit, die unter Anwendung wissenschaftlicher Metho- den zu erstellen ist. Die Bachelorarbeit ist mündlich zu verteidigen. Weitere Anforderungen fin- den Sie im § 3 Abs. 10 SO-BaSVw bzw. § 3 Abs. 10 SO-BaSVs.

1.4 Wissenschaftliches Arbeiten, Kontakt zur/zum Betreuerin/Betreuer

Die Kontaktaufnahme zur Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer hat selbstständig durch Sie zu erfol- gen. Die Grundsätze des Wissenschaftliche Arbeitens finden Sie in den Empfehlungen für wissenschaftliche Arbeiten im Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung“.

Siehe Intranet der Hochschule unter der Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung.

1.5 Formale Anforderungen an die Bachelorarbeit

In der Regel soll der Umfang der Bachelorarbeit 40 Textseiten DIN A4 nicht überschreiten und 20 Textseiten DIN A4 nicht unterschreiten. Größere Abweichungen sind zwingend mit der Be- treuerin/dem Betreuer abzustimmen und zu dokumentieren. Anhänge und Verzeichnisse zählen nicht zum Textumfang.

Weitere formale Anforderungen finden Sie in den

Empfehlungen für wissenschaftliche Ar- beiten im Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung“.

Sofern der gedruckten Fassung Datenträger beigefügt werden, sind diese zu beschriften und verlustsicher, aber dennoch verwendbar, mit der Arbeit zu verbinden.

1.6 Gruppenarbeiten

Bei Gruppenarbeit (nicht mehr als drei Studenten) vervielfacht sich der Umfang der Textseiten entsprechend. Die individuelle Prüfungsleistung muss aufgrund der Angabe von Gliederungs- punkten (ggf. Abschnitten), Seitenzahlen oder anderen objektiver Kriterien deutlich abgrenzbar sein. Die Einzelleistungen sind in der „Eidesstattlichen Versicherung“ auszuweisen.

(3)

1.7 Eidesstattliche Versicherung

Bitte überprüfen Sie vor der Abgabe der Bachelorarbeit die Richtigkeit der Eidesstattlichen Ver- sicherung (§ 20 Abs. 4 SächsAVwDSozwDAPO). Sie könnte wie folgt lauten:

Eidesstattliche Versicherung

Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich ge- macht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbe- hörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Weiterhin erkläre ich, dass die gedruckte Form (einschließlich der auf dem Datenträger beigefügten Anlagen) und die digitalisierte Form der Bachelorarbeit identisch sind.

……….., den ……… Unterschrift

Wir behalten uns vor, bei Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung Strafanzeige wegen Verdachts einer Straftat nach § 156 StGB zu stellen.

1.8 Änderungsantrag/Wechsel des Themas

Die Zulassung des Themas für die Bachelorarbeit ist für Sie verbindlich. Sollte es in begründeten Fällen erforderlich sein, das Thema oder andere Festlegungen, die aus der Zulassung

hervorgehen, zu ändern, ist diesbezüglich durch Sie ein Änderungsantrag (formlos) an den Prü- fungsausschuss zu stellen. Bitte sprechen Sie die beabsichtigte Änderung vorher mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab. Über die beantragte Änderung entscheidet der Prüfungsaus- schuss.

Ein Wechsel des Themas kann nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SächsAVwDSozwDAPO einmal inner- halb von vier Wochen nach Bestätigung und Ausgabe erfolgen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich nicht. Bei einem Wechsel des Themas müssen Sie das Anmeldeformular zur Anfertigung einer Bachelorarbeit erneut einreichen.

1.9 Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in deutscher Sprache einmal in gedruckter, gebundener (auch Spiralbindung ist möglich) bei der Prüfungsbehörde abzugeben. Die digitale Form der Bachelo- rarbeit muss von den Studenten als PDF-Datei bis zum Abgabetermin auf dem Dokumentenser- ver MeiDoks bereitgestellt werden.

Auf der Internetseite der HSF Meißen unter:

https://www.hsf.sachsen.de/einrichtung/bibliothek/meidoks/ finden Sie weitere Informationen sowie die Anleitung zum Hochladen und die Erklärung zur Veröffentlichung von wissenschaftli- chen Arbeiten.

Die „Erklärung zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten“ ist ausgefüllt der gedruck- ten Version der Bachelorarbeit beizulegen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, die gedruckte Version der Bachelorarbeit an der HSF Meißen abzugeben:

- Abgabe zu den üblichen Bürozeiten bei Frau Haberecht (Haus 3, Raum 226) oder im Studen- tensekretariat (Haus 1, Raum 008).

- Einwurf im Hausbriefkasten am Eingang des Hauses 3 oder

(4)

Vorsitzender der Prüfungsausschüsse

1.10 Verlängerung der Bearbeitungszeit

Schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Studenten werden auf Antrag die ihrer Be- hinderung angemessenen Erleichterungen gewährt. Die fachlichen Anforderungen dürfen nicht herabgesetzt werden. Auch den Studenten, die vorübergehend erheblich körperlich beeinträch- tigt sind, können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden. Anträge auf Prü- fungserleichterungen sind spätestens einen Monat vor Beginn der Bearbeitungszeit bei der Prü- fungsbehörde einzureichen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Prüfungser- leichterung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das Anga- ben über Art und Grad der Beeinträchtigung enthält.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit kann auf Antrag um Zeiten, in denen der Student aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung der Bachelorarbeit gehindert ist, verlängert werden. Der Nachweis über die Gründe der Verhinderung ist unverzüglich bei der Prüfungsbehörde vorzulegen. Im Krankheitsfall ist grundsätzlich ein amtsärztliches Zeugnis vor- zulegen, das Angaben über Art, Grad und Dauer der Dienstunfähigkeit enthält. Der Krankheit eines Studenten steht die Krankheit eines von ihm zu versorgenden Kindes oder Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegsituation gleich.

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit können Sie formlos beantragen. Fü- gen Sie dem Antrag die Krankschreibung und das amtsärztliche Zeugnis bei. Bei Genehmigung der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit durch den Prüfungsausschuss ver- längert sich nur der Abgabetermin für die Bachelorarbeit. Der Beginn des Praktikums bleibt da- von unberührt.

1.11 Bekanntgabe der Noten der Bachelorarbeit

Die Bewertung der Bachelorarbeit wird Mitte Juni bzw. Mitte August über das Antrago-Studen- tenportal im ILIAS bekanntgegeben. Bei einer nicht bestandenen Bachelorarbeit erhalten Sie zeitnah einen schriftlichen Bescheid. Nach der Bekanntgabe der Bewertung der Bachelorarbeit können Sie die Gutachten eigenverantwortlich bei den Prüfern anfordern.

(5)

2 Informationen zur Verteidigung der Bachelorarbeit 2.1 Anforderungen

In der Verteidigung sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, problembezogen Frage- stellungen zu den Arbeitsergebnissen Ihrer Bachelorarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertiefen. Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag von in der Regel 10 Minuten Dauer und einer anschließenden Disputation mit einer Dauer von 20 Minuten. Sofern eine Bachelorarbeit als Gruppenarbeit eingereicht wurde, findet die Verteidigung als Gruppenprüfung statt. Die Prü- fungsdauer vervielfacht sich entsprechend der Anzahl der Prüfungsteilnehmer.

2.2 Organisation

Den Termin der Verteidigung erhalten Sie per Mail mitgeteilt.

2.3 Prüfer

Prüfer in der Verteidigung werden in der Regel die Prüfer sein, die Ihre Bachelorarbeit betreut und bewertet haben. Die Bekanntgabe der Prüfer erfolgt unter dem Vorbehalt notwendig wer- dender Änderungen. Diese Änderungen können ggf. wegen kurzfristiger Änderungen nicht mit- geteilt werden.

2.4 Hilfsmittel

Es gibt keine Hilfsmittelbeschränkung. Die Räume sind mit PC, Dokumentenkamera, interaktive Tafel, großer Bildschirm für Darstellungen vom PC (Beamerfunktion), Pinnwand, Flipchart, Me- dienkoffer und Fernbedienung für eine Power-Point-Präsentation ausgestattet. Weitere benö- tigte Medien können Sie beim Fachbereich bestellen. Eigene Technik kann ebenfalls genutzt werden.

2.5 Hochschulöffentlichkeit

Die Verteidigungen sind hochschulöffentlich. Die Bekanntgabe der Bewertung der Verteidi- gungsleistung ist nicht öffentlich.

2.6 Bekanntgabe der Bewertung

Nach Abschluss der Verteidigung ermittelt die Prüfungskommission das Ergebnis und gibt die- ses bekannt. Unmittelbar nach Mitteilung der Bewertung der Verteidigungsleistung können Sie eine Begründung der Prüfer verlangen. Nach Mitteilung der Bewertung der Verteidigung geben Ihnen die Prüfer die Bewertung Ihrer Bachelorarbeit bekannt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

jeder Professorin des Fachbereichs Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie festgelegt werden (ErstprüferIn). Lehrbeauftragte, Professoren einer anderen Hochschule oder

Eigenes Oberthema | Mögliche Startpunkte | Relevanz für Berufswunsch..

Sei G eine endliche Gruppe mit d Elementen, die holomorph und treu auf einer kompakten Riemannschen Fläche M mit Geschlecht g ≥ 2 operiert.. (4.6) Bemerkung: Man kann zeigen, dass

Abs.1: In den studiengangsbezogenen Ordnungen kann zur Verteidigung der Abschlussarbeit ein hochschulöffentliches Kolloquium und/oder eine hochschulöffentliche mündliche

[r]

Einführungsveranstaltung: Anfertigung einer Bachelorarbeit Friebel, Kosfeld, Walz 12.. Richtlinien für die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit.. Zitierweise

Ich bestätige, dass ich im gleichen Studiengang bisher keinen Versuch zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit bzw.. zur Ablegung einer Bachelorprüfung

Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Bachelorarbeit zum __________________ (Datum der Ausgabe = Anfang der Bearbeitungszeit).. Ich bestätige, dass ich im gleichen Studiengang