• Keine Ergebnisse gefunden

Kommunionkinder gestalteten Weihnachtskrippe aus lebensgroßen Holzfiguren

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kommunionkinder gestalteten Weihnachtskrippe aus lebensgroßen Holzfiguren"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kommunionkinder gestalteten Weihnachtskrippe aus lebensgroßen Holzfiguren

Text auf Seite 3 des Bürgerblattes

(2)

Bürgermeisteramt 07571/7307-0 Telefax 07571/7307-25 eMail post@inzigkofen.de Sekretariat, Bürgerblatt

Frau Uhrenbacher 7307-10 eMail uhrenbacher@inzigkofen.de Bürgerbüro, Standesamt

Frau Köser 7307-11

eMail koeser@inzigkofen.de

Frau Henkel 7307-12

eMail henkel@inzigkofen.de Finanzwesen

Herr Balle 7307-13

eMail balle@inzigkofen.de Abgabenveranlagung, Baurecht

Frau Knaus 7307-14

eMail knaus@inzigkofen.de Gemeindekasse

Frau Seifried 7307-15 eMail seifried@inzigkofen.de Seniorenbeauftragte

Frau Rzepka 9 29 77 50 eMail rzepka@inzigkofen.de (dienstags 10.00 – 12.00 Uhr und mittwochs 15.00 – 18.00 Uhr) Bürgermeister

Herr Gombold 7307-20 eMail gombold@inzigkofen.de Öffnungszeiten Ortsverwaltungen Vilsingen Dienstag 10.00 – 12.30 Uhr

Mittwoch 18.30 – 19.30 Uhr Tel.: 07571/51041 eMail ovvilsingen@t-online.de Engelswies Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr Tel.: 07575/3674

eMail ovengelswies@nc-online.de Hilfe von Haus zu Haus Inzigkofen e. V.

Frau Jeske 73 07-12

(nur Dienstag vormittag)

andernfalls 68 24 27 Sie erreichen uns im Internet unter:

www.inzigkofen.de

Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies Johannes Lang

Tel.: 07576/2157 Fax: 07576/9629049 eMail: johannes.lang@lrasig.de Wasserversorgung

Störung 07579/524

Öffnungszeiten des Bürgermeisteramts Inzigkofen

vormittags:

Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr nachmittags:

Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr

Redaktionsschluss

Dienstag 10.00 Uhr

Gemeindeverwaltung

Neubau für 3 Krippen-Gruppen bei der Römerhalle

- Vorstellung Vorentwurf - Bürgerfragen

Herr Groß und Herr Wörner von der Archi- tekten-Arbeitsgemeinschaft Groß/Wörner werden anwesend sein

3. Bebauungsplan „Ortsmitte/Römer- halle“ für neuen Kindergartenstand- ort (Wiese bei der Römerhalle)

- Aufstellungsbeschluss

4. Wohnbaugebiete „Zinsäcker“ Vilsin- gen und „Zum Berg“ Engelswies - Festlegung Bauplatzpreise

- Festlegung Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen

5. Parkraumbewirtschaftung für Fest- platz, Klosterareal und Parkplatz bei Donaubrücke der

- Einführung von Parkscheinautomaten 6. Bekanntgaben

7. Verschiedenes

Geburtstage

Zum 73. Geburtstag am 14. Januar 2021 Frau Martha Freytag, Inzigkofen Zum 72. Geburtstag am 17. Januar 2021 Herrn Fidelis Dreher, Vilsingen Zum 79. Geburtstag am 18. Januar 2021 Frau Hermine Schneider, Engelswies Zum 73. Geburtstag am 19. Januar 2021 Herrn Kurt Frank, Engelswies

Wir begrüßen in unserer Gemeinde

Familie Sven und Anna Unden mit Henry und Mats

Inzigkofen, Kapellenstraße 15 Herrn Julian Ebner und Frau Gabriele Ebner Inzigkofen, Klosterstraße 17

Standesamtliche Nachrichten Dezember 2020

Geburten

Am 02. Dezember 2020 Samira Lutz

Eltern: Melissa und Christian Lutz Inzigkofen, Reutäcker 24 Am 12. Dezember 2020 Julius Tristan Gerrit Boos Eltern: Béatrice und Holger Boos Vilsingen, Unterdorfstraße 1

Eheschließungen

Am 12. Dezember 2020

Charlotte Roller und Ludwig Kuhl Inzigkofen, Paulterhof 6

Einladung

Öffentliche Gemeinderatssitzung

am Donnerstag, 14. Januar 2021, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Inzigkofen Tagesordnung:

1. Bürgerfragen

2. Zukunftskonzept Kinderhaus Schatz- kiste Inzigkofen

A mtlicher i nhAlt

Inbetriebnahme von Kreis- impfzentren am 22.01.2021

Termine nur über Hotline 116117 oder über www.impfterminservice.de Das Sozialministerium informiert, dass die Kreisimpfzentren, also auch das Kreis- impfzentrum Hohentengen, erst am 22.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen werden. Grund hierfür sind die Impfstoff- lieferungen durch den Bund.

Die Anmeldung für die Impfung im Kreis- impfzentrum läuft ab 19.01.2021 landes- weit über die Hotline „116 117“ oder on- line über www.impfterminservice.de Über diese Hotline und die Onlinean- meldung koordiniert das Land alle An- meldungen. Eine Anmeldung ist nur hier möglich. Das Gesundheitsamt des Land- ratsamtes oder die Gemeindeverwal- tung können keine Termine vermitteln.

Wer jetzt in der 1. Phase impfberechtigt ist (also Personen, die 80 Jahre und äl- ter sind) und Probleme mit dem System der Online-Impfterminvergabe hat oder selbst über keine technische Möglichkeit verfügt, sich online einen Impftermin zu reservieren, darf sich gerne an die Seni- orenbeauftragte Heidi Rzepka unter Tel.

07571/9297750 wenden.

Nähere Informationen können über die Website des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.baden-wuert- temberg.de abgerufen werden.

(3)

Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport 19222 Kreiskrankenhaus 1000 Zahnärztlicher

Notdienst 01805/911660 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Kinderärztlicher Notdienst 116117 Augenärztlicher Notdienst 116117 HNO-Notdienst 116117 Öffnungszeiten Notfallpraxis

Samstag, Sonntag und an Feiertagen vom 08.00 – 22.00 Uhr

Apotheken

(Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des darauffolgenden Ta- ges.)

Samstag, 16. Januar 2021 Dr. Hauser‘sche Apotheke, Meßkirch Tel.: 07575 / 92280

Sonntag, 17. Januar 2021 Bilharz-Apotheke, Sigmaringen Tel.: 07571 / 7296060

Tierarzt

Dr. Kettenacker, Tel.: 07575/92040 Dr. Kullen, Tel.: 07575/92310 Dr. Busch, Tel.: 07571/13654

EnBW

Störung 0800 3629-477

Stadtwerke Sigmaringen

Öffnungszeiten Service-Center Leopoldplatz 4

Montag bis Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Telefon-Service 1 06-3 33 Telefon-Technik 1 06-2 01 Störungsannahme 1 06-2 03

Impressum

Herausgeber:

Bürgermeisteramt Inzigkofen Telefon 07571/7307-0 Telefax 07571/7307-25

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:

Bürgermeister Gombold Für den Anzeigenteil/ Druck:

Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach Telefon 07771/9317-11

Telefax 07771/9317-40

e-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de

Notrufnummern

Spürnasen aufgepasst! Gewinne – Gewinne – Gewinne!

Die Adventskalender-Akten der Ferien-Detektive 2020 wurden gesichtet und abgeschlossen. Fleißige Ermittlungsarbeit muss gewürdigt werden!

Herzlichen Dank

nochmal an unsere örtlichen Spürnasen-Belohner…

… an die Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen, an die Firma Dreher Bau GmbH & CO.KG, die qpraxis Inzigkofen (tierärztliche Gemeinschaftspraxis für Rinder), das Basar-Team „Rund ums Kind“ und den Sportverein e. V. Inzigkofen!

Folgende Gewinner-Familien erhalten spannende Detektiv-Buchpreise:

Familie Fersch

Familie Gutmann

Familie Marquart

Familie Sohmer

Familie Stroppel

Wann und wo die „Übergabe“ der Spürnasen-Preise stattfindet, teilen wir den Gewinner-Familien per E-Mail mit.

Viel Spaß und herzliche Grüße

aus der Spürnasen-Schaltzentrale…

Euer Arbeitskreis Ferienprogramm Inzigkofen!

Kommunionkinder gestalteten Weihnachtskrippe aus lebensgroßen Holzfiguren

Die diesjährigen Kommunionkinder gestalteten zu Weihnachten auf Initiative der Kin- derkirche Inzigkofen eine tolle Weihnachtskrippe aus lebensgroßen Holzfiguren. Die Figuren haben sie zusammen mit ihren Eltern aufgezeichnet, ausgesägt und angemalt.

Die Weihnachtskrippe konnte draußen neben der Klosterkirche in Inzigkofen besichtigt werden.

Ganz herzlich möchte sich die Kommuniongruppe bei Roland Frei aus Inzigkofen be- danken, der ihnen das Holz dafür besorgt und gespendet hat.

(4)

Niemand muss hungern:

Wir sind für Sie da und bringen Abwechslung in den Speiseplan – auch in Zeiten von Corona

Gasthaus Mühle Dietfurt:

Sonntagsangebot für 17.01.2021 Gefüllter Saumagen --- Saumagen gefüllt mit Hackfleisch & Gemüsestreifen

dazu ein Erbsen-Karotten-Gemüse & unsere Eierspätzle 14,50 € Kabeljaufilet paniert mit Meerrettich & Semmelbrösel,

dazu unsere Sauce Remoulade & einen Kartoffel-Gurken-Salat 14,90 € Abholzeiten:

Immer sonntags von 11:30 - 14:00 Uhr

Bestellungen können jeweils bis spätestens am Vortag 15:00 Uhr ab- gegeben werden. Sollten wir telefonisch mal nicht zu erreichen sein, hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

IMMER AKTUELL und mehr Informationen zu unserer Speisekar- te sowie Koch-Boxen erfahren Sie unter www.muehle-dietfurt.de oder Sie rufen uns einfach an unter der

07571 / 51715.

Pizza da Toni Inzigkofen

Wir geben weiterhin unser bestes und sind für Sie gerne da mit unse- ren 37 verschiedenen leckeren Pizza-Variationen.

Bleiben Sie gesund Ihr Pizza da Toni Team

Pizza da Toni Liefer/ und Abholservice Schulstr.10

72514 Inzigkofen Tel:07571/7470300 Öffnungszeiten:

Montag + Dienstag Ruhetag

Mittwoch-Sonntag 17.00 Uhr- 21.00 Uhr

Rathaus weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen

Termine nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Maske

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus auch bis auf Wei- teres für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Ger- ne dürfen Sie uns telefonisch oder per E-Mail zu den jeweiligen Öffnungszeiten mit Ihren Anliegen kontaktieren. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass nur wichtige Angelegenheiten, die zwin- gend eine persönliche Anwesenheit erfordern, erledigt werden können. Vieles lässt sich auch telefonisch oder per Email erledi- gen. Bitte prüfen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, was wichtig und was nicht wichtig ist und sich verschieben lässt.

Danke für Ihr Verständnis.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter folgender Telefonnummer und per Email erreichbar:

Bürgerbüro, Standesamt

Frau Köser, Tel.: 7307-11, Email: koeser@inzigkofen.de Frau Henkel, Tel.: 7307-12, Email: henkel@inzigkofen.de Abgabenveranlagung, Baurecht,

Gemeindekasse

Frau Knaus, Tel.: 7307-14, Email: knaus@inzigkofen.de Sekretariat, Bürgerblatt

Frau Uhrenbacher, Tel.: 7307-10, Email: uhrenbacher@inzigkofen.de Finanzwesen

Herr Balle, Tel.: 7307-13, Email: balle@inzigkofen.de Bürgermeister

Herr Gombold, Tel.: 7307-20, Email: gombold@inzigkofen.de

Vom 20.12.20 bis 06.01.21 hat die Aktion

„Engelswiesen“ des BürgerTreffs Inzigkofen stattgefunden und breiten Zuspruch erfah- ren. Die Schulen, Kindergärten, das Wohn- heim De´ignis, Vereine und viele Einzelper- sonen haben sich hier mit ihren tollen und kreativen Engeln eingebracht. Die Wiesen erfreuten zahlreiche Herzen, luden zu Spa- ziergängen ein und brachten trotz Einhal- tung von Abstandsregeln die Menschen der verschiedenen Teilorte näher zueinander.

Über die Engelswiese in Engelswies berich- tete sogar das SWR-Fernsehen und der Ra- diosender SWR-4!!!

Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die sich hier beteiligt haben, ein ganz großer Dank an Herrn Josef Bauer, der unermüd- lich Engel ausgesägt hat und an die Fa. Dre- her-Bau aus Vilsingen, die großzügig das Material hierfür zur Verfügung stellte. Der Wunsch zur Wiederholung dieser Aktion im nächsten Advent wurde vielfach geäußert!!

Wir alle sind gespannt und zuversichtlich, dass die himmlischen Hoffnungsträger der Engelswiesen unsere Wünsche, Ängste und Sorgen ernst nehmen und wir in diesem neuen Jahr wieder zu etwas mehr Normali- tät in unserem Alltag zurückkehren können!

Ihnen allen ein gesundes, gutes Jahr 2021 mit vielen schönen Momenten, Erlebnissen und Begegnungen!!

Engelswiesen- Eine tolle Aktion in allen Gemeinden- Vielen herzlichen Dank!!!

Vom 20.12.20 bis 06.01.21 hat die Aktion „Engelswiesen“ des BürgerTreffs Inzigkofen stattgefunden und breiten Zuspruch erfahren. Die Schulen, Kindergärten, das Wohnheim De´ignis, Vereine und viele Einzelpersonen haben sich hier mit ihren tollen und kreativen Engeln eingebracht. Die Wiesen erfreuten zahlreiche Herzen, luden zu Spaziergängen ein und brachten trotz Einhaltung von Abstandsregeln die Menschen der verschiedenen Teilorte näher zueinander.

Über die Engelswiese in Engelswies berichtete sogar das SWR-Fernsehen und der Radiosender SWR- 4!!!

Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die sich hier beteiligt haben, ein ganz großer Dank an Herrn Josef Bauer, der unermüdlich Engel ausgesägt hat und an die Fa. Dreher-Bau aus Vilsingen, die großzügig das Material hierfür zur Verfügung stellte. Der Wunsch zur Wiederholung dieser Aktion im nächsten Advent wurde vielfach geäußert!!

Wir alle sind gespannt und zuversichtlich, dass die himmlischen Hoffnungsträger der Engelswiesen unsere Wünsche, Ängste und Sorgen ernst nehmen und wir in diesem neuen Jahr wieder zu etwas mehr Normalität in unserem Alltag zurückkehren können! Ihnen allen ein gesundes, gutes Jahr 2021 mit vielen schönen Momenten, Erlebnissen und Begegnungen!!

Engelswiesen- Eine tolle Aktion in allen Gemeinden- Vielen herzlichen Dank!!!

(5)

LEADER Projektaufruf „Klein- projekte 2021“ sowie Natur-, Frauen- und Kulturprojekte

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben ruft auch für das Jahr 2021 auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Es können Projektideen eingereicht werden, die den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe und dem GAK-Rahmenplan entsprechen. Die Projekte dürfen nicht teurer als 20.000 € (Netto) sein und müssen grundsätzlich investiv sein.

Stichtag für die Einreichung der Anträge ist Mittwoch, 20. Januar 2021. Insgesamt ste- hen 200.000 € Fördermittel für Kleinprojekte bereit. Jeder Antrag wird daher im Sinne der LEADER-Ziele bewertet, die Bestbewerteten werden ausgewählt.

Was sind für Investitionen denkbar? Die LEA- DER-Aktionsgruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen Projekten. Warum?

Weil wir davon ausgehen, dass die besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil jeder selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwicklung im Sinne der LEA- DER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre Idee ist gefragt!

Projektbeispiele aus den Jahren 2019 und 2020, in denen diese Förderung erstmals angeboten wurde, sind beispielsweise die Einrichtung von Verkaufsstellen (oder Au- tomaten) regionaler Bio-Landwirte für eine naturnah erzeugte, regionale Lebensmit- telversorgung, Fahrradabstellboxen für eine umweltfreundliche und gesunde Mo- bilität, die Einrichtung von Betrieben, die gebrauchte Güter weiter verwerten zum Schutz der Ressourcen, Sport- und Gesund- heitsgeräte, die der Allgemeinheit zur Fit- ness dienen usw.

Parallel, jedoch bis 8. Februar läuft ein Pro- jektaufruf, bei dem Naturschutzprojekte nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR), innovative Maßnahmen von Frauen nach

der IMF-Richtlinie sowie Kulturprojekte be- antragt werden können.

Online-Tagung: zukunftsfähige ländliche Räume

Mitmachen von Zuhause aus erwünscht: Ein online Tagungsduo zum Thema „Zukunfts- fähige Ländliche Räume - auf dem Weg zur Bürgerkommune“. Der erste Teil ist am 20.

Januar. LEADER lädt als Kooperationspartner zu dieser Tagung herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldeschluss ist 11. Januar.

Informationen zum Antragsverfahren für alle Projektaufrufe sowie zur Online-Tagung unter www.leader-oberschwaben.de. Te- lefonische Auskunft und Beratung bei der LEADER-Geschäftsstelle im Landratsamt Sigmaringen, Emmanuel Frank unter 07571 / 102-5010.

Erzählt uns Eure Geschichten – Aktion des BürgerTreffs

Inzigkofen

Im Rahmen dieser Aktion stellte uns Kuni- gunde Beck aus Inzigkofen eine wahre Be- gebenheit zur Verfügung.

Das Felsentäle

Nachdem mein Mann unlängst Bekannten das Felsentäle gezeigt hat, ist mir eine Be- gegnung der besonderen Art wieder einge- fallen, die wir dort vor etwa 30 Jahren erlebt haben.

Zu fünft wollten wir damals mit unseren Kin- dern das Felsentäle besuchen. Wir freuten uns an den krummen Wegen, den Felsen, welche das Bächlein flankieren, und die Kin- der sprangen fröhlich umher. Wie aus dem Nichts, wie aus einer anderen Welt, stand plötzlich ein amerikanischer Soldat in Uni- form und Helm vor uns. Wir sind doch nicht im Krieg mit den USA, ging es mir durch den Kopf. Am Auffallendsten, an das sich

alle noch erinnern können, war, dass an der Koppel ein weißgelbes, nacktes, gerupftes Hähnchen baumelte. Es war am Hals aufge- hängt und wohl als Proviant gedacht. Diese Art von Proviant hatten wir noch nie erlebt.

Neugierig versuchten wir herauszufinden, warum der Soldat ausgerechnet in dieser verlassenen Gegend allein unterwegs war.

Es war Teil einer Übung. Er musste sich von Meßkirch querfeldein bis nach Winterlingen durchschlagen. Heute hätte er ein Navy oder ein Handy dabei, aber damals konnten wir bei ihm kein Hilfsmittel zur Orientierung feststellen. Wir erklärten ihm, dass er, wenn er aus dem Wald austrete, die Ortschaft En- gelswies sehen würde und östlich davon Vil- singen und er eine Brücke über die Donau finden müsse: entweder in Dietfurt oder in Gutenstein. Ich überlege mir heute noch, wie man vom Felsentäle ohne durch eine Ortschaft zu gehen oder eine Landstaße zu benutzen nach Winterlingen gelangen kann. Hat es ihm gereicht, Winterlingen vor Einbruch der Dunkelheit zu erreichen und zwischendurch noch sein Hähnchen zu gril- len? Vermutlich schon! Er sah mal gesund und fit aus, sodass es ihm zuzutrauen war.

Aus der Erinnerung aufgeschrieben von Ku- nigunde Beck am 20. November 2020 Wenn Sie auch über ein Erlebnis berichten möchten oder eine Geschichte aus der Ver- gangenheit erzählen können, dann brin- gen Sie es zu Papier oder melden sich bei uns im BürgerTreff, dann schreiben wir für Sie!

Tel.: 07571/9297750, Dienstag 10-12 Uhr und Mittwoch 15-18 Uhr oder E-mail rzepka@inzigkofen.de

Sie können auch gerne Ihre Aufzeichnun- gen in den Briefkasten des BürgerTreffs Schulstr. 9 einwerfen, oder per Post sen- den!

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Inzigkofen für das Haushaltsjahr 2021 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Entwicklungsmaßnahmen Inzigkofen für das

Wirtschaftsjahr 2021 sind genehmigt

Das Landratsamt Sigmaringen hat mit Schreiben vom 08. Januar 2021 die Haushaltssatzung der Gemeinde sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für vollziehbar erklärt. Sie sind daher öffentlich bekannt zu machen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Inzigkofen für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2020 die folgende Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 6.422.535

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 7.134.779

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -712.244

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -712.244

(6)

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.072.135

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.197.979

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -125.844

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.405.255

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.718.300

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von 686.955

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 561.111

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 139.570

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von -139.570

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 421.541

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge

von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden (Kreditermächtigung), wird festgesetzt auf 0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

10. Dezember 2020 Ausgefertigt!

Bürgermeister Bernd Gombold

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Entwicklungsmaßnahmen Inzigkofen für das Wirtschaftsjahr 2021

Auf Grund von § 3 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBI. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1999 (GBI. S. 292), hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2020 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von 294.815

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von 294.815

1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0

(7)

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 241.545 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 231.795 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 49.750

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 806.845

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.547.215

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.740.370

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -3.690.620

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.000.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 309.380

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von 3.690.620

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 4.000.000 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR

10. Dezember 2020 Ausgefertigt!

Bürgermeister Bernd Gombold

Vollzug:

Die Landrätin des Landkreises Sigmaringen hat mit Erlass vom 08.01.2021 festgestellt:

I.: Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Inzigkofen für das Haushaltsjahr 2021 vom 10.12.2020 wird gemäß § 121 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020 (GBI. S. 910, 911), bestätigt.

II.:

Gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 2 GemO werden genehmigt:

1. von dem in § 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Entwicklungsmaßnahmen Inzigkofen festgesetzten Ge- samtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4.000.000 € ein Teilbetrag in Höhe von 1.200.000 €,

2. der in § 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Entwicklungsmaßnahmen festgesetzten Höchstbetrag der Kas- senkredite in Höhe von 100.000 €.

III.:

Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Entwicklungsmaßnahmen Inzigkofen er- gab keine rechtliche Beanstandung.

IV.:

Der Haushaltsplan ist mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 81 Abs. 3 GemO).

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Inzigkofen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO an 7 Tagen, und zwar in der Zeit von Montag, 18. Januar 2021, bis Freitag, 22. Januar 2021, und von Montag, 25. Januar 2021, bis einschl. Dienstag, 26. Januar 2021, im Rathaus Inzigkofen Zimmer Nr. 6, während den Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Inzigkofen, 12. Januar 2021 gez. Gombold

Bürgermeister

(8)

U mweltecke

Abfuhr Gelber Sack und Restmülleimer

Der Gelbe Sack wird am Montag, 18. Januar 2021 ab 6.00 Uhr abgeholt.

Der Restmülleimer wird am Mittwoch, 20.

Januar 2021 ab 6.00 Uhr geleert - bitte das Müllgefäß mit der Räderseite zur Straße hin bereitstellen und zeitnah nach der Leerung wieder vom Gehweg entfernen, damit die- ser für Fußgänger und Kinderwägen unein- geschränkt zur Verfügung steht.

Bitte stellen Sie Ihren Mülleimer bzw. die Gelben Säcke rechtzeitig zur Abfuhr bereit.

Entsorgung Christbäume auf den Recyclinghöfen

Aufgrund der geltenden Corona-Verord- nung sind Vereinssammlungen derzeit nicht durchführbar. Daher finden keine Christ- baumsammlungen statt.

Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen in- formiert daher, dass Christbäume auf allen Recyclinghöfen über den holzigen Grüngut- container entsorgt werden können.

Wichtig! Es werden nur vollständig abge- schmückte und ohne „Kunstschnee“ behan- delte Christbäume angenommen.

Aufgrund der begrenzten Aufnahmemenge und der eingeschränkten Abfuhren durch den beauftragten Unternehmer, bittet die Kreisabfallwirtschaft die Christbäume - bei Möglichkeit einer Zwischenlagerung - erst Mitte bis Ende Januar 2021 auf den Recyclinghof zu bringen.

Es gilt die Maskenpflicht auf den Entsor- gungsanlagen. Je nach Größe der Entsor- gungsanlage und Art der Abfälle wird die Anzahl der Anlieferer durch das Personal beschränkt um die erforderlichen Abstände bei der Abgabe der Abfälle einhalten und die Kontakte minimieren zu können. Da- durch kann es zu Wartezeiten kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Abfall-App der Kreisabfallwirtschaft Sigma- ringen oder auf der Homepage des Land- kreises unter www.landkreis-sigmaringen.

de/abfallwirtschaft

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung gerne zur Verfügung:

Telefon 07571 / 102 – 6677 oder E-Mail: Abfallberatung-KAW@LRASIG.de

Engelswieser Engelswiese

Auch die Kinder vom Kindergarten in Engelswies sind dem Aufruf im Gemeindeblatt gefolgt und haben Engel aus Holz für die Engelswiese neben der Kirche gestaltet. Herzlichen Dank an Josef Bauer, der die Engel für uns ausgesägt hat und an die Firma Dreher aus Vilsingen, die das Holz zur Verfügung gestellt hat. Wir hoffen, dass wir dem ein oder anderen mit den wunderschönen, einzigartigen und bunten Engeln eine kleine Freude in dieser doch sehr außergewöhnlichen Zeit bereiten konnten.

m itteilunGen Aus e nGelswies

(9)

Seelsorgeeinheit Laiz-Leibertingen

Samstag, 16. Januar 2021

18.30 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier Sonntag, 17. Januar 2021

09.00 Uhr Engelswies - Eucharistiefeier 09.00 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Laiz - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Vilsingen - Eucharistiefeier

Evangelische Kirchen- gemeinde Sigmaringen

Sonntag, 17. Januar 2021 09.30 Uhr Gottesdienst

in der Ev. Stadtkirche

Evangelische Kirchen- gemeinde Meßkirch

Keine Präsenzgottesdienste bis zum 31. Ja- nuar.

Schweren Herzens hat der Kirchengemein- derat entschieden alle Gottesdienste bis zum 31. Januar 2021 aufgrund der Corona Pandemie abzusagen.

Wir hoffen auf ihr Verständnis.

Unsere Kirche ist für einen Besuch und per- sönliches Gebet täglich von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Dort finden sie auch ein geistliches Wort für eine eigene Andacht zu Hause. Sie können das geistliche Wort auch im Pfarr- amt bestellen.

Für ein Gespräch erreichen sie mich oder meinen Mann Pfarrer Uwe Reich-Kunkel un- ter der Tel 07575/925382.

In den Medien gibt es eine große Auswahl

an Gottesdiensten. Nähere Informationen dazu finden sie auch auf unserer Homepage www.ev.kirche-messkirch.de.

Freie Christengemeinde Sigmaringen

Sonntag, 17. Januar 2021

10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindertreff Weitere Termine unter www.fcg-sig.de

k irchliche n Achrichten

Vereine Gesamtgemeinde Sozialverband VdK

OV Laiz - Inzigkofen - Vilsingen Jahreshauptversammlung und Steuer- vortrag werden abgesagt – Neue Termine noch nicht möglich -

Zum Jahresbeginn grüßt der VdK Sozialver- band Ortsverband Inzigkofen-Vilsingen sei-

V ereine

ne Mitglieder mit Angehörigen und Freun- den und wünscht allen ein hoffnungsfrohes und gesundes Jahr 2021.

Aus den bekannten Gründen können die geplanten Veranstaltungen zu Jahresbeginn nicht stattfinden.

Zum einen stand die Jahreshauptversamm- lung am Dienstag, 19. Januar im Programm und am Dienstag, 23. Februar war ein Steu- ervortrag mit Johann Sedlacek geplant. Bei-

de Veranstaltungen werden auf spätere Ter- mine vertagt. Diese werden den Mitgliedern und Freunden des Sozialverbandes VdK rechtzeitig mitgeteilt.

Für den Vorstand Roswitha Willburger Vorsitzende

WISkompakt-Seminar:

Strategisches Talentmanage- ment – Potenziale von Mitar- beitern erkennen und fördern

Zu Beginn des neuen Jahres startet wieder die „WISkompakt“-Seminarreihe mit Tipps für Gewerbetreibende sowie Gründerinnen und Gründer. Das erste Seminar am Diens- tag, den 19.01.2021 um 19 Uhr, dreht sich um das Thema „Strategisches Talentma- nagement – Potenziale von Mitarbeitern er- kennen und Fördern“. Das Seminar findet im Rahmen einer ZOOM-Videokonferenz statt.

Besonders in ländlich geprägten Regionen ist das Finden von passenden Mitarbeitern essenziell wichtig.

Managementberater und Coach Gerd Löff- ler ist Experte auf dem Gebiet des strate- gischen Talentmanagements und im Füh- rungskräftetraining. Löffler ist seit 15 Jahren selbstständig tätig und begleitet haupt- sächlich inhabergeführte Unternehmen bei verschiedenen Strategieumsetzungen.

Innerhalb des Online-Seminars wird er ein Sieben-Schritte-Konzept für machbares Ta- lentmanagement vorstellen und anhand

w issenswertes

von Unternehmensbeispielen die Umset- zung zeigen.

Die kostenfreie Anmeldung ist bis 18. Janu- ar über das Online-Anmeldeformular unter www.wirtschaftsradar.net

möglich. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Joana Pohl unter Telefon 07571/72890- 0 oder pohl@wissigmaringen.de wenden.

WIS GmbH, Fürst-Wilhelm-Straße 12, 72488 Sigmaringen

Neue Werte der Renten- versicherung ab 2021

Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der gesetzlichen Rentenversiche- rung. Das teilt die Deutsche Rentenversi- cherung Baden-Württemberg mit.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro) im Jahr. Nur bis zu dieser Ver- dienstgrenze müssen Rentenbeiträge be- zahlt werden. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträ- ge.

Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt auch 2021 stabil bei 18,6 Prozent.

Wer freiwillig in die gesetzliche Renten- versicherung einzahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchst- beitrag von 1320,60 Euro wählen. Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monat- lich 611,94 Euro. Selbstständige Existenz- gründer können den halben Regelbeitrag in Höhe von 305,97 Euro entrichten.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzli- chen Krankenversicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1.

Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversiche- rung der Rentner direkt von der Rente ein- behalten wird.

(10)

Das ändert sich zum 1. Januar 2021 im naldo

Folgende Änderungen gibt es im Ver- kehrsverbund naldo zum 1. Januar 2021:

Tarifanpassung um durchschnittlich 2,5 Prozent

Zum 1. Januar 2021 wird der naldo-Tarif um durchschnittlich 2,5 Prozent erhöht. Dank der Rettungsschirme von Bund und Land sowie der zum 1. Juli 2020 beschlossenen Absenkung der Mehrwertsteuer, die naldo aus vertriebstechnischen Gründen nicht unmittelbar an seine Fahrgäste weiterge- ben konnte, ist die Tarifanpassung für 2021 niedriger als normal angesetzt worden.

Die Tarifanpassung trägt dazu bei, dass die Verkehrsunternehmen im naldo weiterhin wirtschaftlich bestehen können. Trotz der Fahrgastrückgänge im 2. Quartal und des aktuell landesweiten Corona-Shut-Downs fahren die Bus- und Bahnunternehmen seit Monaten das reguläre Fahrplan- und Plat- zangebot. Speziell im Schulverkehr setzen Städte und Landkreise zusätzliche Verstär- kerbusse ein, damit die Nachfragespitzen entzerrt werden.

Alle wichtigen Informationen zum aktuel- len naldo-Tarif sind im neuen naldo-Tarif- prospekt zusammengefasst. Dieser wird ab Ende Dezember 2020 bei den naldo-Ver- kaufsstellen, bei den Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden sowie bei den Landratsämtern erhältlich sein. Auch die homepage www.naldo.de gibt über alle Neuerungen Auskunft, zudem stehen die Kundenberaterinnen der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01 96 96 bis einschl. Mittwoch, 23.

Dezember 2020, 16:00 Uhr, und dann wieder ab Montag, 4. Januar 2021, 8:00 Uhr für Fra- gen zur Verfügung.

Wichtige Frist für Solar anlagen

& Co läuft Ende Januar ab

Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundeswei- tes Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung

Wer eine Solaranlage betreibt oder ander- weitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Ja- nuar 2021 müssen alle Anlagen im neuen

„Marktstammdatenregister“ der Bundes- netzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erst- mals ein Überblick über alle dezentralen Er- zeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.

Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen nochmals ange- schrieben und auf die Anmeldepflicht auf- merksam gemacht. Ist die Anlage am Stich- tag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen:

Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Re- gistrierung erfolgt über ein spezielles On-

line-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die da- bei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

Mikrozensus 2021 –

Start in Baden-Württemberg

Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich

Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021.

Das Statistische Landesamt Baden-Würt- temberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durch- führung der größten jährlichen Haushalts- erhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württem- berg zu ihren Lebensverhältnissen befragt.

Dies sind rund ein % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durch- führung des Mikrozensus durch Erhebungs- beauftragte unterstützt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Dabei geht es beispielsweise um Fragestel- lungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüs- se von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine amtliche Haus- haltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grund- lage für politische, wirtschaftliche und sozi- ale Entscheidungen von Bund und Ländern.

Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte wer- den pro Woche befragt. Die Angaben be- ziehen sich dann jeweils auf eine vorab be- stimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frau- en von den Einkünften der Angehörigen ge- sunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU- 28-Staaten«.

Für den Mikrozensus sind dabei die Aus- künfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen ge- nauso wichtig wie die Angaben von Ange- stellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaft- liche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Aus- künfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermit- teln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Ein- dämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Be- völkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben.

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaft- lichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Ar- beitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zu- sätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durch- geführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt.

Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnut- zung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäude- teile gezogen. Für die Ermittlung der Na- men der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungs- beauftragten können sich bei der Namen- sermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zu- fällig ausgewählten Haushalte besteht Aus- kunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkas- ten ein Anschreiben des Statistischen Lan- desamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Mel- dung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungs- beauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbe- auftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Die Durchführung der Befragung mit un- seren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparends- te Form der Auskunftserteilung. Alterna- tiv haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Pa- pierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Lan- desamt auch Telefoninterviews mit Mitar- beitenden des Amtes an.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prü- fung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkma- len gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiter- verarbeitet.

Ende des redaktionellen Teils

(11)

Zahnarztpraxis

Natalia Pfeuffer

Zahnärztin

Hohenzollernstraße 11, 72488 Sigmaringen Implantologie • Zahnerhaltung Zahnersatz • Kinderzahnheilkunde

Terminpraxis ohne Wartezeiten

Sprechstunden nach Vereinbarung

Tel.: 07571 1600

• Mobil:

0176 60270644

(12)

Kieninger/DEIKE

EXPERIMENTE FÜR KINDER

DAS BRAUCHST DU:

Bitte deine Eltern darum, im Baumarkt folgende Dinge zu kaufen:

• eine 9-Volt-Blockbatterie

• einen Batterieclip für die 9-Volt-Batterie mit einem Kabel von etwa 20 Zentimeter Länge

• eine Leuchtdiode (LED)

• Außerdem brauchst du Salzteig. Auch dabei können dir deine Eltern bestimmt helfen.

LICHT AN

DAS PASSIERT:

Die Leuchtdiode wird hell, sobald beide

„Beinchen” Kontakt mit dem Salzteig haben.

SO GEHT ES:

• Forme aus dem Salzteig zwei Rollen und lege sie mit wenig Abstand nebeneinander. Sie dürfen sich nicht berühren!

• Befestige den Batterieclip auf der 9-Volt-Batterie und steck je ein Kabelende in je eine Salzteigrolle.

• Bieg die beiden „Beinchen“ der Leuchtdiode auseinander und steck je ein Beinchen in je eine Salzteigrolle.

Bestimmt hast du schon einmal etwas aus Salzteig gebastelt.

Doch hättest du gedacht, dass du mit ihm ein Lämpchen zum Leuchten bringen kannst? Wir zeigen dir, wie es geht!

Der Salzteig funktioniert wie ein Leiter: Haben beide „Bein-

chen“ der Leuchtdiode Kontakt mit je einer Salzteigrolle, ist der Stromkreis geschlossen: Elektronen (also Strom) fließen vom Minuspol der Batterie durch das erste Kabel zur Salzteig- rolle. Von dort aus fließen sie durch die Leuchtdiode weiter zur zweiten Salzteigrolle in das zweite Kabel, das mit dem Pluspol der Batterie verbunden ist. Ziehst du eines der „Beinchen“ aus der Salzteigmasse heraus, unterbrichst du den Stromkreis – es fließen keine Elektronen mehr und die Lampe erlischt. Falls die Leuchtdiode nicht hell wird, obwohl sie richtig verbunden ist, kann das verschiedene Gründe haben: Vielleicht sind die Salzteigrollen zu lang. Kürz sie und versuch es dann noch ein- mal! Wenn die Batterie nicht ganz neu ist, hat sie sich mög- licherweise schon entladen. Außerdem musst du bedenken, dass eine Leuchtdiode keine unbegrenzte Lebensdauer hat – in beiden Fällen müsstest du neues Material kaufen, damit das Experiment funktioniert.

Primo-

Kids

(13)
(14)
(15)
(16)

Innenausbau / Renovierungen / Garten und Landschaftsbau / Gartenpflege / Haushaltsauflösung / Umzug / Transport

Wir sind für Sie da zu fairen Konditionen!

Mobil: +49 163 8681675 Mail: zsd2010@icloud.com

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von - 44.938 € aus.. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen

In der Kindertageseinrichtung Hofbieber steigen die Kinderzahlen. Ab August 2019 werden 6 Gruppen in der Kindertageseinrichtung Hofbieber bestehen. Es werden vermehrt Kinder unter

Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung in die Römerhal- le Inzigkofen verlegt, wo für die Besucher ein 3-G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) erforderlich ist.

Neben Beilstein, Ilsfeld und Untergruppenbach ist auch Abstatt Mitglied im Gemeindever- waltungsverband Schozach-Bottwartal. Die von den jeweiligen Gemeinden zu zahlende

3.11.001 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Förde- 3.1.5.10 Soziale Einrichtungen für Ältere Sachgebietsleitung 40 rung von Trägern der Wohfahrtshilfe, sonstige 3.1.5.60

Die Aufwendungen für die Kinder aus den Gemeinden Axstedt, Holste und Lübberstedt, die einen Kindergarten in der Gemeinde Hambergen oder der Gemeinde

a) Vor Übertragung von Auszahlungs- oder Aufwandsermächtigungen ist mit dem Bürgermeister oder Kämmerer zu klären, ob die finanziellen Mittel für eine Übertragung

Wegen der an- gespannten Haushalts- und Finanzlage und der nicht gegebenen dauernden Leistungs- fähigkeit der Stadt Mayen wurde sowohl die Genehmigung des vorgesehenen