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Führungswechsel bei der Feuerwehr Abteilung Inzigkofen

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Academic year: 2022

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Donnerstag, den 1. Juli 2021 Nummer 26

Führungswechsel bei der Feuerwehr Abteilung Inzigkofen

Am Sonntag 27.6.2021 wurde die auf- grund des Corona Lockdowns von 2020 verschobene Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Abteilung Inzigkofen nachgeholt.

Neben verschiedenen Tätigkeitsberich- ten standen auch die längst überfälligen Wahlen des Abteilungskommandanten, seines Stellvertreters sowie allen weite- ren Ämter des Abteilungsausschusses auf der Tagesordnung.

Bisheriger Abteilungskommandant Gottfried Köser, der fast seine gesamte Dienstzeit im Ausschuss und davon 25 Jahre als Kassier der Abteilung mitwirk- te, stellte nach nun 11 Jahren Tätigkeit als Abteilungskommandant sein Amt zur Verfügung.

Bürgermeister Bernd Gombold dankte in einer rührenden Laudatio dem schei- denden Abteilungskommandanten, in der er seine erreichten Meilensteine hervorhob. Dazu zählten unter anderen die Restaurierung eines Feuerwehran- hängers, die Sanierung sowie die Mo- dernisierung des Gerätehauses in In- zigkofen. Bernd Gombold hoffe zudem, dass Gottfried Köser dennoch weiterhin sein Wissen aus rund 40 Jahren Feuer- wehrangehörigkeit mit seinen Kame- raden teile und auch dem neuen Aus- schuss mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Zum neuen Abteilungskommandanten wurde der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant, Steffen Metz- ger gewählt. Zum stellvertretenden Ab- teilungskommandanten wurde Rainer Glöggler gewählt.

Neu gewählter Feuerwehrausschuss:

Erste Reihe von Links: Manuel Burkert (Beisitzer); Dennis Wössner (Kassier); Manuel Hellstern (Schrift- führer); Rainer Glöggler (Stellv. Abteilungskommandant); Steffen Metzger (Abteilungskommandant);

Gottfried Köser (scheidender Abteilungskommandant) Albrecht Sauter (Stellvertretender Komman- dant der Feuerwehren)

Zweite Reihe von Links: Christoph Scherer (Beisitzer); Marc Schittenhelm (Beisitzer); Christian Köser (Bei- sitzer)

Neben der Neuwahlen konnten auch noch einige Kameraden aufgrund Ihrer Dienstzeit bzw. absolvier- ten Ausbildungen befördert werden.

Die Beförderten von links: Christoph Scherer (Hauptfeuerwehrmann); Dennis Wössner (Oberfeuerwehr- mann); Sascha Beigel (Löschmeister); Markus Müller (Hauptfeuerwehrmann); Rainer Glöggler (Oberlö- schmeister)

Fotos: Anna-Lena Köser

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2 | DONNERSTAG, 1. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

Bürgermeisteramt 07571/7307-0 Telefax 07571/7307-25 eMail post@inzigkofen.de Sekretariat, Bürgerblatt

Frau Uhrenbacher 7307-10 eMail uhrenbacher@inzigkofen.de Bürgerbüro, Standesamt

Frau Köser 7307-11

eMail koeser@inzigkofen.de

Frau Henkel 7307-12

eMail henkel@inzigkofen.de Finanzwesen

Herr Balle 7307-13

eMail balle@inzigkofen.de Abgabenveranlagung, Baurecht

Frau Knaus 7307-14

eMail knaus@inzigkofen.de Gemeindekasse

Frau Seifried 7307-15

eMail seifried@inzigkofen.de Seniorenbeauftragte

Frau Rzepka 9 29 77 50 eMail rzepka@inzigkofen.de (dienstags 10.00 – 12.00 Uhr und mittwochs 15.00 – 18.00 Uhr) Bürgermeister

Herr Gombold 7307-20

eMail gombold@inzigkofen.de Öff nungszeiten Ortsverwaltungen Vilsingen Dienstag 10.00 – 12.30 Uhr

Mittwoch 18.30 – 19.30 Uhr Tel.: 07571/51041 eMail ovvilsingen@t-online.de Engelswies Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr Tel.: 07575/3674

eMail ovengelswies@nc-online.de Hilfe von Haus zu Haus Inzigkofen e. V.

Frau Jeske 73 07-12

(nur Dienstag vormittag)

andernfalls 68 24 27

Sie erreichen uns im Internet unter:

www.inzigkofen.de

Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies Johannes Lang

Tel.: 07576/2157 Fax: 07576/9629049 eMail: johannes.lang@lrasig.de Wasserversorgung

Störung 07579/524

Öffnungszeiten des Bürgermeisteramts Inzigkofen

vormittags:

Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr nachmittags:

Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr

Redaktionsschluss

Dienstag 10.00 Uhr

Gemeindeverwaltung

Geburtstage

Zum 80. Geburtstag am 07. Juli 2021 Frau Ursula Schatz, Inzigkofen

A mtlicher i nhAlt

Impftermine in Hohentengen über die Gemeinde vereinbaren Anmelde-Vordruck auf Homepage

der Gemeinde

Wer im Kreis Sigmaringen wohnt und sich im Kreisimpfzentrum in Hohentengen impfen lassen möchte, kann einen Impftermin über seine Gemeindeverwaltung erhalten. Die Gemeinde Inzigkofen vergibt die Termine online mit einem Anmelde-Vordruck, der auf der Gemeinde-Homepage eingestellt ist.

Im Kreisimpfzentrum wird der Impfstoff von BioNTech, möglicherweise auch der von Moderna oder Johnson & Johnson verimpft. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Die angebotenen Erst- und Zweittermine können nicht verlegt werden. Wer einen Wunsch- termin wählen möchte, sollte sich diesen über impfterminservice.de oder 116 117 bitte selbst heraussuchen.

Geimpft werden können auch unter 18jährige. Die STIKO empfi ehlt bei Kindern und Ju- gendlichen mit Vorerkrankungen aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung eine Impfung mit dem mRNA-Impf- stoff Comirnaty (BioNTech/Pfi zer). Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugend- lichen im Alter von 12 – 17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklä rung und bei individuellem Wunsch und Risi- koakzeptanz möglich. Dies bedeutet, dass eine Impfung von Kindern und Jugendlichen mit Comirnaty ab einem Alter von 12 Jahren möglich ist, wenn der Wunsch dazu be- steht, eine ärztliche Aufklärung stattgefunden hat und das Risiko akzeptiert wird.

Bleiben Terminslots ungenutzt, werden diese der zentralen Vergabe über impftermin- service.de oder 116 117 zur Verfügung gestellt.

Wie bekomme ich einen Impftermin über die Gemeinde Inzigkofen?

Für Impftermin-Anfragen hat die Gemeinde auf ihrer Homepage unter www.inzig- kofen.de einen Anmelde-Vordruck eingestellt. Nur mit diesem Anmelde-Vordruck kann man um einen Impftermin anfragen. Voraussetzung ist, dass man Einwohner/

in der Gemeinde Inzigkofen ist (auswärtige Personen können nicht berücksichtigt werden).

Bitte füllen Sie diesen Vordruck vollständig aus und schicken Sie ihn eingescannt per Email an post@inzigkofen.de

Sie erhalten dann zeitnah per Email eine Benachrichtigung, wann Sie einen Impf- termin erhalten. Wichtig: Wenn Sie sich zwischenzeitlich bei einem Hausarzt auf die Warteliste für einen Impftermin haben setzen lassen und nun über die Gemeinde ei- nen Impftermin bekommen, so lassen Sie sich bitte wieder von der Warteliste beim Hausarzt streichen, um einer anderen Person die Impfung zu ermöglichen.

Danke für Ihr Verständnis.

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3 | DONNERSTAG, 1. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport 19222 Kreiskrankenhaus 1000 Zahnärztlicher

Notdienst 01805/911660 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Kinderärztlicher Notdienst 116117 Augenärztlicher Notdienst 116117 HNO-Notdienst 116117 Öffnungszeiten Notfallpraxis

Samstag, Sonntag und an Feiertagen vom 08.00 – 22.00 Uhr

Apotheken

(Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des darauffolgenden Ta- ges.)

Samstag, 03. Juli 2021

Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel.: 07571 / 747339

Sonntag, 04. Juli 2021 Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel.: 07571 / 13665

Tierarzt

Dr. Kettenacker, Tel.: 07575/92040 Dr. Kullen, Tel.: 07575/92310 Dr. Busch, Tel.: 07571/13654

EnBW

Störung 0800 3629-477

Stadtwerke Sigmaringen

Öffnungszeiten Service-Center Leopoldplatz 4

Montag bis Freitag 08.30 bis 17.30 Uhr (sowie nach Vereinbarung)

Telefon-Service 1 06-3 33 Telefon-Technik 1 06-2 01 Störungsannahme 1 06-2 03

Impressum

Herausgeber:

Bürgermeisteramt Inzigkofen Telefon 07571/7307-0 Telefax 07571/7307-25

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:

Bürgermeister Gombold Für den Anzeigenteil/ Druck:

Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach Telefon 07771/9317-11

Telefax 07771/9317-40

e-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de

Notrufnummern

„Meine Reise zum Kilimandscharo“

Arnold Stadler liest aus seinem neuen Roman im Kreuzhof des ehemaligen Klosters Inzigkofen

Auf Einladung des Bildungs- werks Inzigkofen liest der Schriftsteller Arnold Stadler am kommenden Dienstag, 6.

Juli 2021, 19 Uhr, open air im stimmungsvollen Kreuzhof des ehemaligen Klosters Inzigko- fen aus seinem vor wenigen Monaten im S. Fischer-Verlag erschienenen und in der Kritik viel gelobten neuen Roman

„Am sieben Tag flog ich zurück.

Meine Reise zum Kilimandscha- ro“. Auf besonderen Wunsch des Autors wird die Lesung musikalisch von Wolfram Karrer am Akkordeon begleitet. Der Eintritt beträgt 7,50 Euro und ermäßigt für Schüler, Studen- ten und Auszubildende 3 Euro.

Eine vorherige Anmeldung mit Kartenreservierung ist erforder- lich unter Telefon 07571/73980.

Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung in die Römerhal- le Inzigkofen verlegt, wo für die Besucher ein 3-G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) erforderlich ist.

Zum Kilimandscharo reist in diesem wundersamen Buch der Ich-Er- zähler, hinter dem unschwer sein Autor Arnold Stadler zu erkennen ist. Eine Reportage soll er schreiben, aber er will weder auf den Gipfel noch auf Safari gehen. Im Gegenteil: Er hat Angst vor wilden Tieren und ist mehr an der dörflichen Welt des Landes interessiert, die ihn an die ländliche Heimat seiner Kindheit erinnert. Und es genügt ihm völ- lig, einfach den wunderbaren Berg anzuschauen, der als Ölgemälde in der elterlichen Wohnstube hing und seither sein Sehnsuchtsziel ist.

Die Reise nach Afrika wird für den Erzähler zu einer tragikomischen Tour de Force durch deutsche Gegenwart, oberschwäbische und ko- loniale Vergangenheit und touristische Träume. Und, wie könnte es anders sein bei diesem Autor, zu einer kurvenreichen Erkundung des eigenen Inneren und des ganzen menschlichen Lebens. »Am siebten Tag flog ich zurück« ist ein poetisches Plädoyer, in einer sich wandeln- den Welt das eigene Ich zu erhalten, die eigenen Wege zu gehen – und auf dem Glück zu bestehen. Wie bei dem aus dem nahen Rast stammenden Schriftsteller gewohnt, begeistert auch dieser Roman wieder mit abgründigen Sprachbildern und hintersinnigen Aphoris- men. Eine Kostprobe: „Die Zukunft war damals meine Sehnsucht, so wie die Erinnerung nun mein Heimweh ist“.

Titelcover des neuen Romans von Arnold Stadler „Am siebten Tag flog ich zurück. Meine Reise zum Kilimandscharo“

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4 | DONNERSTAG, 1. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

Wegen Delta-Variante:

Landkreis erhält nochmals zusätzlichen Impfstoff

Das Impfangebot im Landkreis Sigmaringen verbessert sich weiter. Nachdem der Land- kreis jüngst 4.000 Dosen Astra-Zeneca Impf- stoff zusätzlich erhalten hatte, werden in den nächsten Tagen nach Ankündigung des Landes 700 Dosen des Vakzins von Johnson

& Johnson nach Hohentengen geliefert. Das Land unterstützt damit die 40 Kreise, in de- nen die besorgniserregende Delta-Variante bereits aufgetaucht ist. Obwohl im Kreis Sigmaringen erst zwei Infektionen mit der Delta-Variante des Corona Virus nachgewie- sen werden konnten, ist Dr. Ulrike Hart vom Gesundheitsamt besorgt: „In Großbritan- nien sind 90% der Infektionen auf die Del- ta-Variante zurück zu führen. Die Inzidenz stieg dort rasch wieder über 100 an. Und auch in Deutschland hat sich der Anteil der Delta-Variante in der letzten Woche verdop- pelt. Wir müssen nun alles daran setzen, eine Entwicklung wie auf der Insel zu verhindern.

Sonst drohen wieder Schließungen und Be- schränkungen.“

Was vor allem hilft, ist impfen – und zwar egal mit welchem Impfstoff. „Studien haben nachgewiesen, dass alle Impfstoffe, auch der von Astra Zeneca einen sehr wirksamen Schutz gegen die deutlich ansteckende- re Delta-Variante bieten. Eine vollständi- ge Impfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca oder von Biontech-Pfizer verhindert mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf“, so die Medizi- nerin. Sie appelliert daher an alle, sich rasch impfen zu lassen: „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, um die derzeitige Ausbreitung der Delta-Variante in Deutschland zu unterbin- den. Wer sich impfen lässt, trägt dazu bei, die weitere Ausbreitung zu verhindern. Er schützt nicht nur sich, sondern auch seine Familie, Bekannten und Kollegen am Ar- beitsplatz vor einer Infektion. Impfungen von Eltern, deren Kinder Schule oder Kinder- garten besuchen sind jetzt wichtig, damit es dort nicht zu Infektionsketten kommt“. Ak- tuell seien die Infektionszahlen zwar niedrig und vieles ohne Test oder Impfung möglich, bei steigenden Infektionszahlen, spätes- tens im Herbst, wird für vieles aber wieder ein Nachweis über eine Impfung, einen Test oder eine durchgemachte Erkrankung not- wendig sein. „Und“, so Hart, „je höher die Impfquote hier im Kreis ist, desto größer ist die Chance, dass wir im Herbst keine vierte Welle erleben.“

Impftermine im Impfzentrum Hohentengen sind inzwischen in den nächsten Tagen zu bekommen. Ein Anruf beim Landratsamt unter 07571 102 6466, auf dem Rathaus oder an der Hotline 116 117 genügt.

Auf einen Blick:

So erhalten Sie einen Impftermin im Krei- simpfzentrum in Hohentengen:

1. Wunschtermine mit allen Impfstoffen online unter www.impfterminservice.de oder an der Hotline 116 117 reservieren

2. Einen festgelegten Termin über das Rathaus für eine Biontech-Impfung bu- chen. Mehr Infos auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.

3. Einen festgelegten Termin über die Hot- line 07571 102 6466 montags- bis frei- tags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr für eine Astra Zeneca Impfung im Krei- simpfzentrum Hohentengen buchen.

Viele Haus- und Fachärzte und Betriebe bie- ten zudem Impfungen an.

Gemeinde Inzigkofen Landkreis Sigmaringen

Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung

Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit

§ 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GB1 S.

1) wird mit Zustimmung des Gemeinderats vom 24. Juni 2021 verordnet:

§ 1

§ 12 Abs. 3 Satz 1 der Polizeiverordnung in der Fassung vom 24. Februar 2011 erhält fol- gende Fassung:

Im Innenbereich (§§ 30-34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Flächen sowie im ge- samten Fürstlichen Park Inzigkofen Hunde an der Leine zu führen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ih- rer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt § 12 Abs. 3 Satz 1 der Poli- zeiverordnung in der Fassung vom 24. Feb- ruar 2011 außer Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Ver- ordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!

Inzigkofen, 24. Juni 2021 Bürgermeisteramt Gombold, Bürgermeister

Hundehalter aufgepasst

Vermutlich Giftköder im Fürstlichen Park Dem Bürgermeisteramt wurde ein Fall be- kannt, dass vermutlich im Fürstlichen Park Inzigkofen Giftköder für Hunde ausgelegt wurden. Sollte Ihr Hund Anzeichen von Ver- giftung aufweisen, die durch den Tierarzt

belegt werden können, so zeigen Sie diesen Vorfall unbedingt beim Polizeirevier Sigma- ringen, Tel. 07571/104220, an. Zur Sicherheit sollten Hundehalter ihre Tiere generell nur angeleint ausführen und darauf achten, dass ihre Hunde nicht unkontrolliert Gegenstän- de fressen.

Ab sofort gilt gemäß der Polizeiverordnung auch im Fürstlichen Park Inzigkofen die Lei- nenpflicht für Hunde.

Einladung zum Eltern-Info-Abend

Liebe Eltern unserer neuen Erstklässler, am Donnerstag, 01.07.2021 um 19.30 Uhr findet in der Pfarrscheuer in Vilsin- gen ein Eltern-Info-Abend statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Platzgründen (Infektionsschutz) von je- dem Erstklässler nur ein Elternteil kom- men darf.

Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüßen

R. Ruf, & M. Laplace, Konrektorin Schulleitung

Einladung zum Eltern-Info-Abend

Liebe Eltern unserer neuen Erstklässler, am Donnerstag, 01.07.2021 um 19.30 Uhr findet in der Pfarrscheuer in Vilsingen ein Eltern-Info-Abend statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Platzgründen (Infektionsschutz) von jedem Erstklässler nur ein Elternteil kommen darf.

Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüßen

R. Ruf, Konrektorin & M. Laplace, Schulleitung

Streifendienst kontrolliert im gesamten Gemeindege- biet:

Parken auf dem Gehweg ist nicht er- laubt

Zugeparkte Gehwege sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Gefahr für unsere Kinder, für Senioren, aber auch für Passanten mit Kinderwägen, Rolla- toren, Rollstuhlfahrer und generell für alle Fußgänger, denn sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen und sind da- mit gefährdet.

Deshalb unser eindringlicher Appell: Par- ken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.

Fußgängerwege sind kein Parkplatz!

Bitte nehmen Sie Rücksicht und stellen Sie Ihre Autos nicht auf den Gehwegen ab. Denn: Parken auf Gehwegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im gesamten Gemeindegebiet kontrolliert und sanktioniert. Deshalb:

Geh weg vom Gehweg!

Übrigens: Es versteht sich auch von selbst, dass man auf Nachbarn Rück- sicht nimmt und nicht deren Zufahrt oder Einfahrt einfach zuparkt.

Danke für Ihr Verständnis.

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DONNERSTAG, 1. JULI 2021 | 5

Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

Kommunionkinder-Treffen

Am vergangenen Samstag trafen sich die Kommunionskinder zum Thema „Unser täglich Brot“. Es wurde über die Symbolik des Brotes gesprochen sowie über den Weg vom Korn bis zum Brot. Das Highlight dieses Aktion war das gemeinsame Brot backen im Steinofen. Das Wetter war Mal wieder auf unserer Seite. Die Kinder hatten einen schönen Nachmittag den sie endlich gemeinsam verbringen durften.

Ab sofort Parken mit dem Smartphone in Inzigkofen

Autofahrer in Inzigkofen können ihre Park- scheine auf allen kostenpflichtigen Parkplät- zen ab sofort mit dem Smartphone lösen – mit der Yellowbrick-App.

Mit der Installation neuer Parkschein- automaten der Firma Flowbird wurde in Inzigkofen zeitgleich das Handyparken als Alternative zum Bezahlen von Parkschei- nen am Automaten eingeführt. Mit der Yellowbrick-App können die Parkgebühren auf allen kostenpflichtigen Parkflächen der Gemeinde digital und bargeldlos bezahlt werden. Und dies ganz ohne Stress. Denn Yellowbrick bietet dem Nutzer durch die Start- und Stopp-Funktion in der App, zeit- lich ganz flexibel zu bleiben. Starten Sie in der App den Parkvorgang in der vorgeschla- genen Handyparkzone und stoppen Sie die- sen erst, wenn Sie wieder zum Auto zurück- kehren. Wollen Sie bspw. wandern gehen, parken auf dem Wanderparkplatz am Bahn- hof und wissen nicht genau, wann Sie zum Auto zurückkehren, ist dies kein Problem, denn der Parkschein ist gelöst, bis Sie diesen stoppen und wieder in Ihrem Auto sitzen. So gehören Strafzettel und das Überzahlen von Parkgebühren der Vergangenheit an.

Die App ist für alle gängigen Betriebssyste- me (IOS, Windows und Android) kostenlos zum Download verfügbar. Die Registrierung ist ebenfalls kostenlos. Für die Nutzung der Yellowbrick App fällt eine geringe Service- gebühr an. Dies sind im BASE Tarif 25 ct pro Parkvorgang. Parkt der Nutzer öfter als zweimal pro Woche, so lohnt sich bereits der PREMIUM Tarif (50 ct pro Woche bei un- endlich vielen Parkvorgängen). Für flexible Parker ist der FLEX Tarif geeignet: Hier fallen 10 % der Parkgebühren an, jedoch mind. 15 ct und max. 50 ct pro Parkvorgang (je nach Parkgebühr). Die Abrechnung erfolgt mo- natlich, die Rechnung wird per E-Mail zuge- sendet. Parken können Sie mit Yellowbrick in Inzigkofen auf den folgenden Parkflächen:

Wanderparkplatz „Grillstelle“ beim Bahnhof, Wanderparkplatz „Festplatz“, Parkplatz „in- nerhalb des Klosterareals“.

Die Yellowbrick GmbH mit Sitz in Kiel ist ein Unternehmen der Flowbird Group, zu der auch der Hersteller der neuen Parkscheinau- tomaten, die Flowbird Deutschland GmbH, gehört. Wir wünschen viel Spaß und Freude beim einfachen und bequemen Handypar- ken mit Yellowbrick!

BLÄTTERN SIE ONLINE!

www.myeblättle.de

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6 | DONNERSTAG, 1. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

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Lock eru ng en m it vier I nzide nzst uf en

Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft.Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verscrfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 weitere Informationen und FAQ aufBaden-Württemberg.de Grundtzlich gilt: Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen. Ausnahmen: »Kinder bis einschließlich 5 Jahre »Personen, die aus gesundheitlichen Gnden keine Maske tragen können rztliche Bescheinigung notwendig) »In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. »Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann Schnell- und Selbsttests(für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. »Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. »Zu testende Personen rfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. »Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Stunden alt) vorlegen. »Für asymptomatische Kinder bis einschließlich nf Jahre gilt keine Testpflicht. Legende Nachweislich geimpft, genesen oder getestet Datenverarbeitung erforderlich Hygienekonzept erforderlich Zusätzliche Masken- pflicht

Abstand haltenHygiene praktizierenMedizinische Maske tragenCorona-App nutzenRegelmäßig lüften 2

Lebensbereiche Inzidenzstufe 1 (unter 10) Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) Inzidenzstufe 4 (über 50) Kontakt- beschränkungen (Geimpfte sowie gene- sene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle- ben zählen als ein Haus- halt.)

max. 25 Personen4 Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- der bis einschließlich 13 Jahre hlen nicht mit.)

2 Haushalte, max. 5 Personen (Kinder dieser Haus- halte bis einschließlich 13 Jahre hlen nicht mit.) Private Veranstaltungen Ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.)

Im Freien: max. 300 PersonenIm Freien: max. 200 Personen Im Freien und in geschlossenen Räumen: max. 50 Personen Im Freien und in geschlossenen Räumen: max. 10 PersonenIn geschlossenen Räumen: max. 300 Personen mit

In geschlossenen Räumen: max. 200 Personen mit Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert, Flohmarkt, Stadtfest etc.)

Im Freien: max. 1.500 Personen über 300 Personen In geschlossenen Räumen: max. 500 Personen Im Freien: max. 750 Personen über 200 Personen In geschlossenen Räumen: max. 250 Personen

Im Freien: max. 500 Personen mit

Im Freien: max. 250 Personen mit Oder:max. 30 % der KapazitätOder:max. 20 % der Kapazität In geschlossenen Räumen: max. 200 Personen In geschlossenen Räumen: max. 100 PersonenOder: max. 60 % der Kapazität ohne Abstandsgebot mit

Oder: max. 60 % der Kapazität ohne Abstandsgebot mit

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DONNERSTAG, 1. JULI 2021 | 7

Mitteilungsblatt der Gemeinde INZIGKOFEN

3

Lebensbereiche Inzidenzstufe 1 (unter 10)Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)Inzidenzstufe 3 (35 bis 50)Inzidenzstufe 4 (über 50) Freizeit- einrichtungen (wie Freizeitparks, Hochseilgärten, Schwimmdern etc.)

Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 10 m² mit

Im Freien: 1 Person je ange- fangene 20 m² mit In geschlossenen umen: geschlossen Aerschulische und berufliche Bildung (wie Volkshochschulen, Jungendkunstgruppen etc.)

Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl Ohne Beschränk- ung der Personen- anzahl mit

Im Freien: max. 100 Personen mit In geschlossenen Räumen: max. 20 Personen mit

Kultur- einrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten etc.)

Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 10 m² mit

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 20 m² mit Gastronomie und Vergnügungs- stätten (wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.)

Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl In geschlossenen Räumen: Rauchverbot

Im Freien: ohne Beschränkung der Personenanzahl

Im Freien: ohne Beschränkung der Personenanzahl mit In geschlossenen Räumen: 1 Person je 2,5 m² mit Rauchverbot

In geschlossenen Räumen: 1 Person je 2,5 m² mit Rauchverbot 4

Lebensbereiche Inzidenzstufe 1 (unter 10)Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)Inzidenzstufe 3 (35 bis 50)Inzidenzstufe 4 (über 50) Betriebskantinen und Mensen Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere Regelungen gestattet

mit Einzelhandel (sowie Dienstleistungs- /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr)

Ohne besondere Regelungen

1 Person je angefangene 10 m² Für Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient: Körpernahe Dienstleistungen

Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mitWenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit Messen

Im Freien undin geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 3

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 7

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 10 m² mit

Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je ange- fangene 20 m² mit

Oder: ohne Beschränkung der Personananzahl mit

Oder: 1 Person je angefangene 3 mit BeherbergungOhne besondere Regelungen

mit bei Anreise und anschließendem Testnachweis alle 3 Tage

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