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27. Jahrgang 22. Februar 2018 Nummer 1 Woche 8

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Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

– Beschlüsse des Amtsausschusses vom 05.12.2017 ...Seite 2 – Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 12.10.2017 ...Seite 3 – Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 14.12.2017 ...Seite 3 – Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark vom 12.12.2017 ...Seite 3 – Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm vom 28.11.2017 ...Seite 4 – Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Landratswahl ...Seite 5 – Bekanntmachung der Wahlbehörde nach § 42 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) zur Wahl

des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22.04.2018 (ggf. Stichwahl am 06.05.2018) ...Seite 6 – Öffentliche Bekanntmachung zum Wahlausschuss des Amtes Neustadt (Dosse)...Seite 8 – Auflösungsentscheidung für den Ortsbeirat Plänitz-Leddin der Stadt Neustadt (Dosse) ...Seite 8 – Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin bezüglich des Ortsbeirates Plänitz-Leddin ...Seite 8 – Neuwahl des Ortsbeirates Plänitz-Leddin...Seite 8

Beschlüsse des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom 05.12.2017

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 11: Grundsatzbeschluss – Sanierung Schulzentrum Prinz-von-Hom- burg-Schule Neustadt (Dosse) Gäste: Frau u. Herr Michaelis, s quadrat m, Planungsbüro

Vorlage: BV/AA/17/20/146 Beschluss:

„Der Beschluss des Amtsausschusses vom 11.07.2016 (Sperrvermerk über 100.000,00 €) wird aufgehoben.“

TOP 12: Zustimmung für das Konzept „Gemeinsames Lernen“

Vorlage: BV/AA/17/50/145 Beschluss:

Der Amtsausschuss stimmt dem Antrag der Prinz-von-Homburg-Schule zur Errichtung einer Schule „Gemeinsames Lernen“ zu.

TOP 13: Erlass der Haushaltssatzung 2018 Vorlage: BV/AA/17/20/147 Beschluss:

„Der Amtsausschuss des Amtes Neustadt (Dosse) beschließt die Haushalts- satzung und den Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2018.“

TOP 14: Sitzungsplan 2018 für den Amtsausschuss Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/AA/17/10/144

Beschluss:

1. „Der Sitzungsplan 2018 für den Amtsausschuss Neustadt (Dosse) und den Hauptausschuss des Amtsausschusses wird wie folgt beschlossen:

Dienstag 30.01.2018 Hauptausschuss Montag 19.02.2018 Amtsausschuss Dienstag 17.04.2018 Hauptausschuss Montag 07.05.2018 Amtsausschuss Dienstag 05.06.2018 Hauptausschuss Montag 25.06.2018 Amtsausschuss Dienstag 04.09.2018 Hauptausschuss Montag 08.10.2018 Amtsausschuss Dienstag 13.11.2018 Hauptausschuss Montag 03.12.2018 Amtsausschuss Ja 14 Nein 0 Enthaltungen 0 Befangen 0 Beschluss:

2. Als Sitzungsort für den Amtsausschuss wird die Gaststätte „Olafs Werk- statt“ festgelegt.“

Tedsen Breitmeier

Ausschussvorsitzender Protokoll

(3)

Beschluss der Gemeindevertretung Dreetz vom 12.10.2017 (Berichtigung)

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 14: Heckenanpflanzung in der OL Dreetz Vorlage: BV/Dre/17/60/144 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dreetz beschließt die Entfernung der Hecken in 1. Schulstraße

2. Wilhelm-Pieck-Straße.

Schindler Foelz

ehrenamtlicher Bürgermeister Protokoll

Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 14.12.2017

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 11: Schließzeiten in der Kita Dreetz 2018 Vorlage: BV/Dre/17/50/151

Beschluss:

Die Schließzeit 2018 der Kindertagesstätte „Palaststrolche“ in Dreetz wird wie folgt festgelegt:

• Brückentag (vor 01.05.2018): 30.04.2018

• Brückentag (nach Himmelfahrt): 11.05.2018

• Sommerferien (letzten drei Ferienwochen): 30.07.2018 – 17.08.2018

• Weihnachten: 24.12.2018 – 01.01.2019

Die Notbetreuung während der Sommerferien erfolgt in einer der Kitas der Stadt Neustadt.

TOP 14: Weiterführung des kommunalen Winterdienstes in der Gemein- de Dreetz

Vorlage: BV/Dre/17/60/152 Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung des kommunalen Winterdienstvertrages bis zum Jahr 2020.

Schindler Foelz

ehrenamtlicher Bürgermeister Protokoll

Beschluss der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark vom 12.12.2017

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 11: Schließzeiten in der Kita Stüdenitz 2018 und Folgejahre Vorlage: BV/Stü/17/50/114

Beschluss:

Die Schließzeiten der Kindertagesstätte „Wiesenhüpfer“ in Stüdenitz werden wie folgt festgelegt:

• Brückentag (vor 01.05.2018): 30.04.2018

• Brückentag (nach Himmelfahrt): 11.05.2018

• Sommerferien (letzten drei Ferienwochen): 30.07.2018 – 17.08.2018

• Weihnachten: 24.12.2018 – 01.01.2019

Die Notbetreuung während der Sommerferien erfolgt in der Kita „Zwergenland“ in Breddin.

Wilke Franz

ehrenamtlicher Bürgermeister Protokoll

(4)

Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm vom 28.11.2017

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 10: Jahresabschluss 2015 des Wohnungsverwalters Gast: Herr Zomm, Wohnungsverwalter Vorlage: BV/Zer/17/60/124

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2015 des Wohnungsverwalters Ronald Zomm Immobilien.

TOP 11: Jahresabschluss 2016 des Wohnungsverwalters Gast: Herr Zomm, Wohnungsverwalter Vorlage: BV/Zer/17/60/125

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2016 des Wohnungsverwalters Ronald Zomm Immobilien.

TOP 12: Sitzungsplan 2018 für die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm Vorlage: BV/Zer/17/10/128

Beschluss

„Der folgende Sitzungsplan für das Jahr 2018 wird beschlossen:

Datum Ort

Dienstag 13.02.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm Dienstag 10.04.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm Dienstag 05.06.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm Dienstag 28.08.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm Dienstag 16.10.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm Dienstag 27.11.2018 Haupt- u. FinanzA/Gemeindevertr. Zernitz-Lohm“

TOP 14: Schließzeiten in der Kita Zernitz 2018 Vorlage: BV/Zer/17/50/127

Beschluss:

Die Schließzeiten der Kindertagesstätte „Dorfkindergarten“ in Zernitz wer- den wie folgt festgelegt:

• Brückentag (vor dem 01.05.2018): 30.04.2018

• Brückentag (Himmelfahrt): 11.05.2018

• Sommerferien (ersten zwei Ferienwochen): 16.07.2018 - 27.07.2018

• Weihnachten: 24.12.2018 – 01.01.2019

Die Notbetreuung während der Sommerferien erfolgt in der Kita „Wiesen- hüpfer“ in Stüdenitz oder bei Bedarf in der Neustädter Einrichtung.

TOP 15: Wasseranschluss Friedhof Neuendorf Vorlage: BV/Zer/17/60/129

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt, die Wasserversor- gung für den Friedhof in Neuendorf über einen neuen Hausanschluss abzusichern. Die Kosten in Höhe von ca. 4500,00 € werden in den Haushalt 2018 eingestellt.

TOP 17: Spielplatz Neuendorf Vorlage: BV/Zer/17/60/131 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt die Errichtung des Spiel- platzes in Neuendorf auf einer Teilfläche des Flurstückes 86 der Flur 7 der Gemarkung Zernitz (siehe Anlage).

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP 7: Verkauf von Flurstücken in Zernitz Vorlage: BV/Zer/17/60/120 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt den Verkauf der Flurstücke 169 (16 m²) und 170 (436 m²) der Flur 5 der Gemarkung Zernitz.

Die Gemeinde Zernitz-Lohm räumt sich ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Gerichts- und Notarkosten) trägt die Erwerberin.

TOP 8: Verkauf von Flurstücken in Lohm Vorlage: BV/Zer/17/60/121 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt den Verkauf der Flurstücke 25 (690 m²) der Flur 8 der Gemarkung Lohm und 84 (650 m²) der Flur 9 der Gemarkung Lohm.

Die Gemeinde Zernitz-Lohm räumt sich ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Gerichts- und Notarkosten) trägt die Erwerberin.

TOP 9: Verkauf von Flurstücken in Zernitz Vorlage: BV/Zer/17/60/122 Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der Flurstücke 25 (792 m²) und 29 (417 m²) der Flur 1 der Gemarkung Zernitz und das Flurstück 11/1 (446 m²) der Flur 4 der Gemarkung Zernitz.

Die Gemeinde räumt sich ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Verkaufspreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten wie Gerichts- und Notarkosten trägt der Käufer.

TOP 11: Personalangelegenheiten Kita Zernitz Vorlage: BV/Zer/17/10/130

Beschluss:

Es wird ab dem 01.01.2018 unbefristet ein Hausmeister in der Kita Zernitz mit 6 Wochenstunden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsver- hältnisses angestellt.

TOP 12: Verkauf des ehem. Gutshauses und Wohn- und Bethaus in Neu- endorf

Vorlage: BV/Zer/17/60/132 Beschluss:

A.) Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt den Verkauf der bebauten Flurstücke 1, 2 und 76 in der Flur 7 in der Gemarkung Zer- nitz samt dem ehem. Gutshaus, Neuendorfer Dorfstraße 89 und dem Wohn- und Bethaus, Neustädter Straße 10 mit einer Gesamtfläche von 14.953 m² an den Meistbietenden.

Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Notar- und Grundbuchkosten) trägt der Erwerber.

B.) Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm bevollmächtigt die ehrenamtliche Bürgermeisterin Frau Schumacher unter Berücksichtigung der beabsich- tigten Nutzung zu entscheiden an wen die Grundstücke gem. Beschluss- entwurf A.) verkauft werden.

Der Verkauf des gesamten Parks wird nicht gestattet.

Schumacher Plän

ehrenamtliche Bürgermeisterin Protokoll

(5)

Öffentliche Bekanntmachung

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) zur Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018

(ggf. Stichwahl am 06. Mai 2018)

1. Die Wählerverzeichnisse für die amtsangehörige Stadt Neustadt (Dos- se) und die amtsangehörigen Gemeinden Breddin, Dreetz, Sievers- dorf-Hohenofen, Stüdenitz-Schönermark und Zernitz-Lohm liegen in der Zeit vom

03. April 2018 bis 06. April 2018

im Einwohnermeldeamt der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse)

während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr Jeden 1. Dienstag im Monat bis 19.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da- ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über- prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der amtsangehörigen Stadt Neustadt (Dosse) oder der amtsangehörigen Gemeinden Bred- din, Dreetz, Sieversdorf-Hohenofen, Stüdenitz-Schönermark und Zer- nitz-Lohm eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

2. Wer seine Angaben im Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen, spätes- tens bis zum 06. April 2018 bei der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 31. März 2018 eine Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk zum zuständigen Wahlbezirk und der Anschrift des Wahllokals.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zu der Wahl.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeich- nis er geführt wird.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe- rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- gen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Auf Antrag werden:

a) wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterlie- gen und

b) wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben und

c) wahlberechtigte Personen, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten

in das Wählerverzeichnis eingetragen

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift für die Landratswahlen bis spä- testens zum 07. April 2018 in der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 (Einwohnermeldeamt) in 16845 Neustadt (Dosse) zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

5. Wer einen Wahlschein hat, kann zur

Landratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wählen, wenn der Wahlschein von folgenden Wahl- behörden ausgestellt wurde:

Fontanestadt Neuruppin, Amt Lindow (Mark), Amt Temnitz, Gemein- de Fehrbellin, Stadt Rheinsberg, Amt Neustadt (Dosse), Stadt Kyritz, Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Gemeinde Heiligengrabe und Stadt Wittstock/Dosse oder

durch Briefwahl wählen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte

Person

wenn diese nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgelegt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse) gelangt ist.

(6)

Wahlscheine können bis zum 20. April 2018, 18:00 Uhr zu den allge- meinen Sprechzeiten in der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahn- hofstraße 6 (Einwohnermeldeamt) in 16845 Neustadt (Dosse) mündlich, schriftlich oder per E-Mail (unter www.neustadt-dosse.de), jedoch nicht fernmündlich, beantragt werden.

In den Fällen nach Punkt 6b) können Wahlscheine noch bis zum Wahl- tag, 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewie- sener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein be- hinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte a) einen amtlichen Stimmzettel für die Landratswahl b) einen amtlichen Stimmzettelumschlag

c) einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist

d) ein Merkblatt

Im Zeitraum vom 03. April 2018 bis 20. April 2018, 18:00 Uhr ist im Einwohnermeldeamt der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse) während der allgemeinen Öffnungszeiten die Stimmabgabe durch Briefwahl möglich.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterla- gen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;

dies hat sie der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse) vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- vollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson gegenüber der Wahlbehörde, der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), an Eides Statt zu versichern, dass der Stimm- zettel persönlich gekennzeichnet worden ist.

Neustadt (Dosse), den 15. Januar 2018

Dieter Fuchs Amtsdirektor

Wahlbehörde Amt Neustadt (Dosse)

Bekanntmachung der Wahlbehörde

nach § 42 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) zur Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22.04.2018

(ggf. Stichwahl am 06.05.2018)

1. Am Sonntag, den 22. April 2018 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin statt.

Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Das Wahlgebiet des Amtes Neustadt (Dosse) ist in 12 allgemeine Wahl- bezirke eingeteilt.

Wahlbezirk: 01: Neustadt (Dosse) Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus

Schulstraße 7 Wahlbezirk: 02: Neustadt (Dosse) Wahllokal: Prinz-von-Homburg-Schule

Lindenstraße 6 Wahlbezirk: 03: Neustadt (Dosse) Wahllokal: KMG-Seniorenheim

Prinz-von-Homburg-Str. 37 Wahlbezirk: 04: Neustadt (Dosse)

Wahllokal: Bürger- und Vereinshaus Plänitz-Leddin Kyritzer Straße 7

Wahlbezirk: 05: Neustadt (Dosse) Wahllokal: Freie Schule Roddahn Roddahner Dorfstraße 9 Wahlbezirk: 01: Breddin

Wahllokal: Gemeinderaum Havelberger Straße 56 Wahlbezirk: 01: Dreetz

Wahllokal: Gemeindezentrum Dreetz Bartschendorfer Straße 14 Wahlbezirk: 01: Sieversdorf-Hohenofen

Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Sieversdorf-Hohenofen Dorfstraße 9 a

Wahlbezirk: 01: Stüdenitz-Schönermark Wahllokal: Bürger- und Vereinshaus Stüdenitz

Havelberger Straße 6 Wahlbezirk: 02: Stüdenitz-Schönermark Wahllokal: Gaststätte „Zur Eiche“

Dorfstraße 9-11

(7)

Wahlbezirk: 01: Zernitz-Lohm

Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Zernitz Zernitzer Dorfstraße 82 Wahlbezirk: 02: Zernitz-Lohm

Wahllokal: Bürger- und Vereinshaus Lohm Lohmer Dorfstraße 44

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 31.März 2018 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahl- raum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Rei- sepass zur Wahl mitzubringen und sich auf Verlangen des Wahlvorstan- des zur Person auszuweisen.

4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler er- hält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ausgehändigt.

In jedem Wahllokal hängt ein entsprechendes Muster des Stimmzettels aus.

5. Der jeweilige Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf dem Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist.

7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfol- gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchti- gung des Wahlgeschäfts möglich ist.

8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahl- gebiet, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl- gebietes oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag (Wahlscheinan- trag) im Einwohnermeldeamt der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Merkblatt). Der Wahlbriefumschlag mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein sind so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzu- leiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt folgende Regelung:

1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeob- achtet ihren Stimmzettel für die Wahl.

2. Sie legt den Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

3. Sie unterschreibt unter Angabe des Tages die auf dem jeweiligen Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt.

4. Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unter- schriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.

5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und leitet diesen an die an- gegebene Stelle weiter.

Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt Folgendes:

Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versiche- rung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzet- tel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefunterlagen bei der Wahlbehörde, der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 (Einwohnermeldeamt) 16845 Neustadt (Dosse) ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszufüh- ren.

Die Briefwahl ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwoh- nermeldeamt der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) möglich:

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr Jeden 1. Dienstag im Monat bis 19.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr

Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält diese unter Ver- schluss und übergibt sie rechtzeitig, bis spätestens am Wahltag 18.00 Uhr, an die zuständigen Wahlvorstände für die Auszählung der Stimmen und Ermittlung des Wahlergebnisses.

9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persön- lich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches.)

Neustadt (Dosse), den 15. Januar 2018

Dieter Fuchs Amtsdirektor

Wahlbehörde Amt Neustadt (Dosse)

(8)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Amtes Neustadt (Dosse)

Der Wahlausschuss für das Wahlgebiet des Amtes Neustadt (Dosse) tagt am 10. April 2018 um 17.00 Uhr

im Sitzungsraum der Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung durch die Wahlleiterin

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Wahlausschusses

3. Bekanntgabe der Vorprüfung der Wahlvorschläge für die Wahl des Orts- beirates Plänitz-Leddin

4. Beschlussfassung der Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirates Plänitz-Leddin

Laut § 16 Abs. 2 des BbgKWahlG und § 4 Abs. 1 der BbgKWahlV tagt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sit- zung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stö- ren, aus dem Sitzungsraum zu verweisen.

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der Wahlleiterin min- destens zwei weitere Mitglieder anwesend sind.

Neustadt (Dosse), 22.02.2018

Meier-Lorenz Wahlleiterin

Auflösungsentscheidung

gemäß § 54 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) für den Ortsbeirat des Ortsteiles Plänitz-Leddin der Stadt Neustadt (Dosse)

Hiermit erkläre ich gemäß § 54 Abs. 1 BbgKWahlG die Auflösung des Ortsbeirates des Ortsteils Plänitz-Leddin der Stadt Neustadt (Dosse) zum 15.02.2018.

Neustadt (Dosse), 15.02.2018 Fuchs

Amtsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung

Die Wahlleiterin stellt gemäß § 59 Abs. 3 BbgKWahlG fest, dass Frau Sabrina Marsch gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG ihre Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Plänitz-Leddin verloren hat.

Der Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse) hat gemäß § 54 Abs. 1 i. V. m. § 84 Abs. 3 BbgKWahlG mit Wirkung vom 15.02.2018 den Ortsbeirat Pläni- tz-Leddin aufgelöst. Die erforderliche Neuwahl des Ortsbeirates Plänitz-Leddin findet am 10.06.2018 statt.

Neustadt (Dosse), 06.02.2018

Meier-Lorenz Wahlleiterin

Einzelne Neuwahl des Ortsbeirats des Ortsteils Plänitz-Leddin am 10. Juni 2018

Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 15.02.2018 Gemäß §§ 26, 54 und 64 Absatz 3 sowie 84 des Brandenburgischen Kom-

munalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Branden- burgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:

I. Wahltermin sowie die Wahlzeit

Entsprechend § 85 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgeset- zes wird als Wahltag zur Wahl

des Ortsbeirats des Ortsteils Plänitz-Leddin, Sonntag, der 10. Juni 2018 bestimmt.

Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV fordere ich auf, die Wahlvor- schläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergän- zend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Plänitz-Leddin 1. Wahlgebiet

Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Plänitz-Leddin ist das Gebiet des Ortsteils Plänitz-Leddin. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

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2. Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Ortsbeirats Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.

3. Wahlkreise

Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

4. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist

4.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbe- werbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvor- schlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei je- der Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus.

4.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Sie müssen spätestens bis zum

Donnerstag, den 05. April 2018, 12 Uhr, bei der

Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neustadt (Dosse) Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse)

schriftlich eingereicht werden.

5. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 05. April 2018, 12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsit- zenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wähl- ergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.

6. Einreichung von Wahlvorschlägen

Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereini- gung kann einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag einreichen.

Die Entscheidung über die Einreichung eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlages oder von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen trifft bei einer Partei oder politischen Vereinigung der für das Wahlgebiet zuständige Gebietsvorstand (oder wenn ein solcher Vorstand nicht be- steht, der Vorstand der nächsthöheren Gliederung) und bei Wählergrup- pen die oder der Vertretungsberechtigte.

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können ebenfalls einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag einreichen.

7. Inhalt der Wahlvorschläge

7.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit,

den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge,

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder po- litischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der ein- reichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politi- schen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der

Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben,

e) den Namen des Wahlgebietes und bei wahlkreisbezogenen Wahl- vorschlägen auch die Bezeichnung des Wahlkreises.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbe- werbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.

7.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder ei- nen Bewerber enthalten.

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens vier Bewerber enthalten. Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbei- rates Plänitz-Leddin enthalten sein.

Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommuni- kationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbind- liche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzuneh- men.

7.3 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zu- ständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder ei- ner Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Ver- tretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf Verlangen der Wahlleiterin nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der an ihr beteiligten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sowie den Vertretungsberech- tigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von diesem per- sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

7.4 Wichtige Beschränkungen

Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Plänitz-Leddin benannt sein.

Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.

8. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Be- werber

8.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listen- vereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11 BbgK- WahlG wählbar sein.

b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Ver- sammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber

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gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein.

c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgK- WahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei einge- reicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungs- erklärung zudem ihre oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie oder er parteilos ist.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

8.2 Zur Wählbarkeit

8.2.1 Wählbarkeit von Deutschen

Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

– am 10. Juni 2018 das 18. Lebensjahr vollendet haben und

– seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er

– gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei-

dung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

8.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsange- hörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bul- garien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Sloweni- en, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die

– am 10. Juni 2018 das 18. Lebensjahr vollendet haben und

– seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3 Bbg- KWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er

– gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder – infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl-

barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

– infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

8.3 Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin für jede Bewerberin und für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu § 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustim- mung zur Kandidatur erklärt haben, müssen der Wahlleiterin mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 Bb- gKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat nicht von der Wählbarkeit aus- geschlossen sind.

9. Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33 Bbg- KWahlG

9.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung

der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederver- sammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).

9.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Or- ganisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Gemeindegebiet wahlberech- tigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politi- schen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden.

9.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ih- res Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 9.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergrup- pen entsprechend.

9.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung so- wie ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinn- gemäß.

9.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und An- hänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder ein- zeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.

9.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teil- nehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gele- genheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemes- sener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen.

9.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegierten- versammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahl- vorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegier- ten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet worden sind.

(11)

10. Mängelbeseitigung

Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 05. April 2018, 12 Uhr, kön- nen Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewer- berinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben werden.

Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität nicht feststeht.

Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge be- rühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.

11. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt am 10. April in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgK- WahlG sowie §§ 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.

III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke liegen bei der Wahlleiterin vor, und können angefordert werden.

Sie können ebenfalls im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.brandenburg.de im Bereich Kommunalwahlen abgerufen werden.

Die Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neustadt (Dosse) Frau Elke Meier-Lorenz

— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —

(12)

Amt Neustadt (Dosse) Zentrale  033970/950

amt@neustadt-dosse.de Fax: 033970/13445

Amtsdirektor Dieter Fuchs 95200

amtsdirektor@neustadt-dosse.de

Sekretariat Evelore Fritz-Bublitz 95202

sekretariat@neustadt-dosse.de

FINANZVERWALTUNG

Leiter, Claudia Stecher 95222

Allgemeine Finanzverwaltung stecher@neustadt-dosse.de

Kasse/Vollstreckung Susann Heller 95220

heller@neustadt-dosse.de

Aileen Mendel-Höhn 95220 amendelhoehn@neustadt-dosse.de

Gemeindesteuern Claudine Hentschel 95225

hentschel@neustadt-dosse.de Kommunale Haushalte Kathleen Brodde 95226 k.brodde@neustadt-dosse.de

Geschäfts- und Detlef Steinkopf 95226

Anlagenbuchhaltung steinkopf@neustadt-dosse.de

ZENTRALE VERWALTUNG

Leiterin Elke Meier-Lorenz 95201

meier-lorenz@neustadt-dosse.de Versicherungen/Arbeitssicherheit Heidrun Reck 95245 reck@neustadt-dosse.de

EDV Michael Wolff 95229

wolff@neustadt-dosse.de

Gemeindeorgane Gabriele Breitmeier 95243

breitmeier@neustadt-dosse.de Personalverwaltung Eileen Zaharanski 95227

zaharanski@neustadt-dosse.de Rosemarie Haacke 95227 haacke@neustadt-dosse.de

Kathleen Blumenthal 95228 blumenthal@neustadt-dosse.de Allgemeine Verwaltung/Archiv Anke Foelz 95211 foelz@neustadt-dosse.de

ORDNUNGS- UND SCHULVERWALTUNG

Leiterin Kathrin Lorenz 95214

lorenz@neustadt-dosse.de

Standesamt Claudia Heidrich 95241

standesamt@neustadt-dosse.de Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Frank Jeschke 95210 meldeamt@neustadt-dosse.de Gewerbeamt/Wohnungswesen/ Franziska Plän 95240 Öffentliche Sicherheit , Ordnung gewerbeamt@neustadt-dosse.de Öffentliche Sicherheit, Ordnung/ Dietmar Weiße 95208 Brandschutz weisse@neustadt-dosse.de

Schulen, Wohnheim Liane Bolle 95216

l.bolle@neustadt-dosse.de

Kitas Antje Biel 95247

biel@neustadt-dosse.de

Außendienst, Sport, Kultur, Jasmin Zumwinkel 95232 Tourismus zumwinkel@neustadt-dosse.de

BAUVERWALTUNG

Leiter, Bauleitplanung Wolfgang Burau 95219 burau@neustadt-dosse.de

Hoch-Tiefbau/ Daniel Bloch 95217

Beitragsveranlagung d.bloch@neustadt-dosse.de

Vivien Klein 95215

v.klein@neustadt-dosse.de

Gebäudemanagement Birgit Otto 95207

b.otto@neustadt-dosse.de

Kathrin Müller 95238 mueller@neustadt-dosse.de

Grundstücksangelegenheiten Carolin Böhm 95224 boehm@neustadt-dosse.de

Karola Hauschild 95221 hauschild@neustadt-dosse.de Straßenbeleuchtung, Manuela Fritz-Plautz 95237 Fördermittel, Friedhofswesen fritz-plautz@neustadt-dosse.de

Bauhofleiter Martin Stölke 95234

stoelke@neustadt-dosse.de

Öffentliches Grün Ute Zernitz 95234

zernitz@neustadt-dosse.de

Stand Februar 2018

(13)

 Sprechzeiten des Amtes Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 6

MO 09:00 – 12:00 Uhr

DI 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr jeden 1. DI 18:00 – 19:00 Uhr nur Bürgerservicebüro DO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Ehrenamtlicher Amtsausschussvorsitzender des Amtes Neustadt (Dosse) Karl Tedsen

16845 Neustadt (Dosse), Spiegelberg 74

 033970/15747;

Mobil 0151 15145430

Seniorenbeauftragte des Amtes Neustadt (Dosse) Sigrid Schumacher

16845 Zernitz-Lohm, Lohmer Dorfstraße 17a

 033973/50513;

Mobil 0176 61490616

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung

Ehrenamtliche Bürgermeister des Amtes Neustadt (Dosse) Neustadt (Dosse)

Karl Tedsen

16845 Neustadt (Dosse), Spiegelberg 74

 033970/15747;

Mobil 0151 15145430

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Plänitz-Leddin

Knut Wolfert (Ortsvorsteher)

16845 Neustadt (Dosse), Plänitz, Hofstraße 2

 033979 13297

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung.

Roddahn

Jan Malo (Ortsvorsteher)

16845 Neustadt (Dosse), Roddahn, Dorfstraße 22

 033973/803370

Sprechzeiten: Jeden 2. Dienstag im Monat von 17.00 – 19.00 Uhr, Roddahn, Dorfstraße 22

Breddin

Reinhard Neumann

16845 Breddin, Kyritzer Str. 15

 033972/40257;

Mobil 0172 9321757

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Dreetz

Bernd Schindler

16845 Dreetz, Friedensstraße 49

 033970/85683;

Mobil 0170 3875103

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung

Sieversdorf-Hohenofen Hermann Haacke

16845 Sieversdorf-Hohenofen, Sieversdorf, Im Zingel 6c

 033970/14747;

Mobil 0176 34165401

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Stüdenitz-Schönermark

Gerhard Wilke

16845 Stüdenitz-Schönermark, Schönermark, Dorfstraße 8

 033973/50295;

Mobil 0172 3804159

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Zernitz-Lohm

Sigrid Schumacher

16845 Zernitz-Lohm, Lohm, Lohmer Dorfstraße 17a

 033973/50513;

Mobil 0176 61490616

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung

Sprechzeiten der Revierpolizei Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 76

 033970/517751 (während der Sprechstunde) DI 14:00 – 18:00 Uhr

DO 09:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten über die Polizeiwache Kyritz,

 033971/630 erreichbar.

 Öffnungszeiten der Bibliothek

Neustadt (Dosse), Lindenstraße 6,  033970/ 5178128 E-Mail: bibliothek@neustadt-dosse.de

MO 11:00 – 14:00 Uhr DI 11:00 – 13:00 Uhr MI 11:00 – 13:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr DO 11:00 – 14:00 Uhr FR 11:00 – 13:00 Uhr

 Sprechzeiten der Schiedsstelle Im Amt Neustadt (Dosse) Vorsitzender: Klaus Lehwald, E-Mail: Klaus.Lehwald@web.de

Jeden 1. Dienstag im Monat 17:00 – 18:00 Uhr

 Sprechzeiten der Deutschen Rentenversicherung (Versichertenberater)

Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 – Sitzungsraum Ansprechpartner: Herr Elstermann,

 0173/9757928 oder 03391/398549

13. und 27. März nach telefonischer Anmeldung 10. und 24. April nach telefonischer Anmeldung 16:00 – 18:00 Uhr

(14)

Viele Hände, schnelles Ende!

Sie kennen das Gefühl, wenn die Tage länger werden, die Temperaturen steigen, die Natur erwacht und alles in frischem Grün erstrahlt?

Der Winter ist nun fast vorbei und der Frühling steht vor der Tür. Zeit nach einer Pause etwas Neues zu beginnen.

Zeit für den

„Frühjahrsputz“!

Das Amt Neustadt (Dosse) ist bestrebt, den Unrat auf den Straßen, Rad- und Gehwegen und in den öffentlichen Berei- chen zu beseitigen.

Zur Säuberung und Pflege von diesen Bereichen führen wir am 16. und 17. März im gesamten Amtsbereich einen Arbeitsein- satz und Frühjahrsputz durch.

Sie als Bürgerinnen und Bürger des Amtes Neustadt (Dosse) können hierbei einen wesentli- chen Beitrag leisten. Wir möchten Sie hiermit aufrufen, sich zahlreich an den erforderli- chen Arbeiten zu beteiligen.

Ich wünsche mir, dass mög- lichst viele helfende Hände unser Anliegen unterstützen und sich für einen sauberen Amtsbereich engagieren.

Für Ihre tatkräftige Mitwir- kung danke ich Ihnen schon jetzt!

Dieter Fuchs, Amtsdirektor

Sternfahrt nach Wittenberge

zur Saisoneröffnung für Radfreunde!

Die Stadt Wittenberge und der Tourismusverband Prignitz e.V.

laden alle Radlerfreunde herzlich ein.

Diesen Tag wollen wir gemein- sam mit Ihnen in Verbindung mit dem Event 125 Jahre „Der Prignitzer“ vor dem Kultur- und

Festspielhaus bei hoffentlich herrlichem Frühlingswetter feiern.

Nähere Informationen erhal- ten Sie ab dem 10. März auf unserer Homepage.

Ordnungs- und Schulverwaltung

(15)

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft

Michaelisbruch-Bartschendorf

Die Mitgliederversammlung findet statt: Freitag, den 6. April um 19:00 Uhr im Eichengrund 1 in 16845 Michaelisbruch Tagesordnung für die Mitgliederversammlung 2018 1 Begrüßung

2 Bestätigung des Versamm- lungsleiters

3 Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 4 Bestätigung des Schriftfüh-

rers

5 Tätigkeitsbericht

• des Vorsitzenden

• des Kassenführers

• des Kassenprüfers 6 Antragstellung auf Entlas-

tung des Vorstandes 7 Abrundung des Eigenjagd-

bezirkes Michaelis- bruch-Behrendt

8 Finanz- und Wirtschafts- plan 2018/2019

9 Sonstiges 10 Schlusswort

Der Vorstand

Einladung

Die Jagdgenossenschaft Stüdenitz lädt alle Jagdgenos- sen mit Ehepartner zur Jahresversammlung 2018 am Freitag, dem 13. April um 19.30 Uhr in die Gastwirt- schaft Jahnke ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Bekannt- machungen.

Im Anschluss wird ein Jagd- essen gereicht.

Martin Krebs Jagdvorsteher

Einladung zur Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Neustadt (Dosse)

Die Mitgliederversammlung findet statt: am Freitag, den 9. März, 18 Uhr in der Fleische- rei Engelbrecht, Hohenofener Straße 37, Neustadt

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungs- gemäßen und fristgerech- ten Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung der Tages-

ordnung

4. Genehmigung des Proto- kolls der JHV vom 24.03.2017 5. Berichte:

• Des Vorsitzenden

• Des Kassenführers

• Über den Wildschaden

• Der Kassenprüfer

6. Diskussion zu den Berichten 7. Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahl des Vorstandes 9. Beratung und Beschlussfas-

sung über die geänderte Satzung der Jagdgenossen- schaft

10. Zustimmung zum Ab- schluss von Pachtverträgen 11. Berichte der Pächter zum

Wildschaden und zur Planerfüllung

12. Beschluss über die Rück- stellung für das Jagdjahr 2018/2019

13. Gemütliches Beisammen- sein

Christoph Minke Vorsitzender

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Dreetz

Der Vorstand lädt alle Jagdgenos- sen zu einer Genossenschaftsver- sammlung am Donnerstag, dem 12. April um 19 Uhr im Saal Dibbert (Friedensstraße 15) in 16845 Dreetz ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl des Versammlungs- leiters

3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 4. Feststellung der anwesen-

den und vertretenen Jagdgenossen nach Eigen- tümer und Fläche

5. Bestätigung des Schriftfüh- rers

6. Bericht des amtierenden Vorstandes zum Geschäfts- jahr 2017/18 durch

a.) den Vorsitzenden b.) den Kassenführer zur Jahresrechnung 2017/2018 7. Bericht der Rechnungsprüfer 8. Beschlussfassung zur

Entlastung des Jagdvor- standes und des Kassen- führers

9. Vorstellung des Haushalts- planes 2018/19 durch den Kassenführer und Be- schlussfassung zur Feststel- lung des Haushaltsplanes 10. Sonstiges

Anregungen zur Behandlung von Gegenständen zum Tages- ordnungspunkt „Sonstiges“

erbittet der Vorstand bis spätestens zum Tag der Ver- sammlung, 19 Uhr.

Jürgen Beutler Vorsitzender

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Plänitz-Leddin

Die Jagdgenossenschaft Plänitz- Leddin lädt alle Mitglieder zur Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, den 22. März um 18.00 Uhr in das Bürger- und Vereinshaus Leddin recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungs-

gemäßen Ladung

3. Bestätigung des Versamm- lungsleiters

4. Genehmigung der Tages- ordnung

5. Bericht des alten Jagdvor- standes

6. Bericht der Kassenführerin 7. Bericht der Rechnungsprü-

fung

8. Bericht der Jagdpächter 9. Diskussion zu den Berichten 10. Beschlussfassungen

– Bestätigung der Jahres- rechnung

– Haushaltsplan des Jagdjahres 2018/2019 – Auszahlung der Jagd-

pacht 2016/2017 und 2017/2018

– Entlastung des Jagdvor- standes für das Jagdjahr 2017/2018

11. Wahl des Jagdvorstandes und der Revisionskommis- sion

12. Beschlussfassung zur Wahl des Jagdvorstandes und der Revisionskommission 13. Sonstiges

E. Puhle, Jagdvorsteher Im Anschluss zur Genossen- schaftsversammlung laden die die Jagdpächter zum Essen ein.

Der Vorstand

Treffen der Jagdgenossen in Roddahn

Zur jährlichen Vollversamm- lung lädt der Vorstand der Jagdgenossenschaft und der Vorstand der Angliederungsge- nossenschaft Roddahn alle Mitglieder am 4. April um 18 Uhr, in die alte Gaststätte (Roddahner Dorfstr.20) in

Roddahn ein.

Tagesordnungspunkte sind der Bericht des Vorstandes, der neue Haushaltsplan, Rechen- schaftsberichte, Sonstiges und die Auszahlung der Jagdpacht.

Jan Malo

(16)

Gottesdienste März bis April

 FR | 02.03. |

18.00 Uhr Köritz: Gottesdienst zum Weltgebetstag

 SO | 04.03.|

14.00 Köritz: Familiennachmit- tag zum Weltgebetstag

SO | 11.03.

08.30 Uhr Kampehl, mit Taufe 10.00 Uhr Gemeindehaus

 SO | 18.03.

10.00 Uhr Köritz*

 SO | 25.03.

10.00 Uhr Gemeindehaus

 DO | 29.03. | Gründonnerstag 10.00 Uhr Gemeindehaus, Tischabendmahl

 FR | 30.03. | Karfreitag 08.30 Uhr Kampehl*

10.00 Uhr Kreuzkirche*

14.00 Uhr Köritz*

 SO | 01.04. | Ostersonntag 06.00 Uhr Köritz; Morgengottes- dienst mit Osterfeuer und gemeinsamen Frühstück 10.00 Uhr Kreuzkirche, mit Taufe

14.00 Uhr Bückwitz

 MO | 02.04. | Ostermontag 10.00 Uhr Kampehl*

 SO | 08.04.

10.00 Köritz, mit Lektor

 SO | 15.04.

Domini in der Region SO | 22.04.

14.30 Uhr Festgottesdienst im Forstlehrgarten, mit Posaunen

SO | 29.04.

18.00 Uhr Jugendgottesdienst in Köritz mit Marko Geitz

Andachten in der Tagesstätte der Diakonie in Dreetz:

 jeden Freitag gegen 11.00 Uhr:

im Wechsel Pf. Haake und Pfn.

Grätz

Gottesdienste im Altenheim

„Dosseblick“

15.30 Uhr:

DO | 22.03., und FR | 20.04.

Seniorenkreis

mittwochs um 15.00 Uhr

MI | 15.00 Uhr:

14.03. | Gemeindehaus 18.04. | Köritz

Seniorenkreis Segeletz

MI | 14.00 Uhr 21.03. | 11.04.

Bibel zum Feierabend

 Im März im Zusammenhang mit der Bibelwoche vom 5. bis 9.

März, 18.00 Uhr Gemeindehaus Männerkreis:

 MO | 19.00 Uhr Kirche zu Köritz: MO | 12.03. und 16.04.

Bibelstunde im Seniorenheim Dosseblick

 MO | 15.30 Uhr: 26.03.

Kirchenchor:

 mittwochs | 19.00 Uhr Kirche zu Köritz

Jugendkreuzweg

– Freitag, 23. März, 16.00 Uhr –

Wir gehen von Wusterhausen über Plänitz und Kampehl nach Neustadt-Köritz.

Ansprechpartner: Marko Geitz (0178-2392176) und Anja Grätz (033970/14129):

Wir können es glauben und erfahren – und sehen mit Hoffnung in die Zukunft

Wachet, steht fest im Glauben, seid mutig und seid stark, alles, was ihr tut, soll von der Liebe bestimmt sein!

1. Kor. 16, 13+14 Gott ist Liebe,

und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.

1. Joh. 4,16a Das neue Jahr hat gerade erst begonnen. Welche Gedanken und Gefühle bewegen uns, wenn wir auf dieses vor uns liegende Jahr blicken? Will uns Entmutigung beschleichen, wenn wir in unsere Welt und in unseren Alltag hineinschauen?

Paulus ruft uns auf: „Wachet…

steht fest… seid mutig, seid stark!“ Warum sagt er das? Weil er seine Glaubensgeschwister damals und uns heute ermuti- gen möchte, sich nicht von den äußeren Gegebenheiten und Widrigkeiten so gefangen nehmen zu lassen, dass dadurch der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Auf uns wartet eine herrliche Ewigkeit – Jesus kommt wieder, um uns zu sich zu holen. ER möchte unseren Blick darauf lenken. Doch wir leben noch in dieser Welt – in der Zwischenzeit – im Alltag, den wir bestehen müssen. Da ist unser Wille herausgefordert!

Wollen wir – wachen, fest stehen, mutig und stark sein?

– Der Herr möchte uns dabei helfen, denn wir können es nicht aus eigener Kraft.

ER ist in uns durch den Heili- gen Geist, wir dürfen in IHM sein. Wir sind geborgen, verborgen in IHM!!

Dann bringt Paulus noch die Liebe ins Spiel:

„Alles, was ihr tut, soll in der Liebe geschehen.“ Unser Alltag ist oft so schwer, weil wir der Liebe nicht genügend Raum geben.

„Gott ist Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott!“

„Seine Liebe ist ausgegossen in unser Herz!!“ (Röm. 5,5) Das ist eine Tatsache, die wir uns täglich neu bewusst machen und anwenden müs- sen. Da ist wieder unser Wille aufgefordert. Wollen wir bleiben – in der Liebe, in Gott?

Dann bleibt Gott in uns! Wer kann das verstehen? Doch es ist unumstößlich, weil Gott Gott ist, der Allmächtige, Souveräne – Schöpfer dieser Welt!! Wir können es glauben und erfah- ren. Dann wird sich unser Alltag verändern und wir können mit Hoffnung und großer Erwar- tung in die Zukunft sehen.

Renate Pauck Herausgegeben vom Deutschen- Frauen-Missions-Gebets-Bund e.V.

Siegen / Missions-Nachrichten

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