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Schnupperkurse für Blechblasinstrumente Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“Kreiskommission besucht die Dörfer Kreisnachrichten

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Ausgabe 19/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 05.05.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Unter Leitung von Landrat Gregor Eibes wird eine Kreis- kommission am 6. und 7. Mai unterwegs sein, um den Sie- ger auf Kreisebene im Dorf- wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu ermitteln. In die- sem Jahr starten im Land- kreis Bernkastel-Wittlich vier Gemeinden auf Kreisebene.

Alle vier Gemeinden starten in der Hauptklasse:

• Ortsgemeinde Kesten, Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

• Ortsgemeinde Mal- born, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

• Ortsbezirk Morscheid- Riedenburg, Einheitsge- meinde Morbach

• Ortsgemeinde Reil, Ver- bandsgemeinde Traben- Trarbach

Am Mittwoch, dem 6. Mai beginnt die Kreiskommissi- on die Begehung um 8:15 Uhr in Kesten, Treffpunkt

Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“

Kreiskommission besucht die Dörfer

Dorfgemeinschaftshaus. Wei- ter geht es nach Morscheid- Riedenburg, Treffpunkt um 10:45 Uhr am Bürgerhaus und um 14:45 Uhr ist in Mal- born Treffpunkt an der Stein- kopfhalle. Am Donnerstag, dem 7. Mai ist um 9:00 Uhr Start in Reil, Treffpunkt Rat- haus/Turnhalle. Bei den Rundgängen verschaffen sich die Kommissionsmitglieder einen umfassenden Gesamt- eindruck über die jeweilige Gemeinde.

Ganz im Vordergrund des Wettbewerbs stehen die Ak- tivitäten für eine nachhal- tige Entwicklung des Dorfes sowie das bürgerschaftliche Engagement in den Gemein- den. Gerade die Dörfer be- finden sich hinsichtlich der demografischen Entwicklung und der allgemeinen struk- turellen Veränderungen vor großen Herausforderungen.

Auch in diesem Jahr hat das

Innenministerium im Landes- entscheid wieder den „Son- derpreis Innenentwicklung“

für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stär- kung der Innenentwicklung der Dörfer ausgelobt. Erst- mals seit dem Wettbewerbs- jahr 2014 vergibt der Mini- ster des Innern, für Sport und Infrastruktur im Landesent- scheid einen „Demografie- preis Dorferneuerung“. Mit diesem Preis sollen beispiel- gebende Initiativen und Pro- jekte prämiert werden, die zur Gestaltung des demogra- fischen Wandels beitragen.

Neben der Würdigung von Leistung und Bürgerengage- ment soll dieser Sonderpreis das Bewusstsein schärfen für demografische Aspekte in der Dorferneuerung. Die Prä- mierung dieser Sonderpreise erfolgt im Landesentscheid jeweils mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro. Die

Preisverleihung findet vor Ort statt.

Die Bewertungskriterien in Rheinland-Pfalz sind in einem Bewertungsbogen für die Kreis- ebene, Gebietsebene und Landesebene festgelegt. Die Siegergemeinde des Kreisent- scheides nimmt in der Haupt- klasse am weiterführenden Wettbewerb teil. Zunächst am Gebietsentscheid, der am Montag, dem 8. Juni begin- nt. Der Landesentscheid wird ab Montag, dem 31. August dieses Jahr durchgeführt.

Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich für die Durchführung des Dorfwettbewerbes ist Do- ris Weinand, Tel.: 06571/14- 2379, Fax: 06571/14-42379, E-Mail: Doris.Weinand@Bern- kastel-Wittlich.de. Weitere In- formationen finden Interes- sierte im Internet unter www.

dorferneuerung.bernkastel- wittlich.de.

Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich bietet vom 18. Mai bis zu den Sommerferien Schnup- perkurse für Blechblasinstru- mente wie Trompete, Eupho- nium, Posaune und Tuba an folgenden Standorten und Ta- gen an:

• Wittlich – Montag und Mittwoch,

• Longkamp – Dienstag,

• Lieser und Klausen – Mitt-

• Laufeld – Freitag.woch

Der Unterricht findet insge- samt 8 mal wöchentlich, je nach Anmeldungen im Einzel- oder Kleingruppenunterricht in Einheiten zwischen 20 und 45 Minuten statt.

Das Kursentgelt beträgt 70 Euro inklusive Instrumen- tenausleihe. Lehrkräfte sind

Schnupperkurse für Blechblasinstrumente

Thorsten Schaaf und Jürgen Lejeune, die ein Musikhoch- schulstudium absolviert ha- ben und über eine langjährige Konzert- und Unterrichtser- fahrung verfügen.

Interessenten melden sich bit- te bei der Geschäftsstelle der Musikschule Bernkastel-Witt- lich, Tel.: 06571/14-2333 oder 14-2398, E-Mail: frank.wilhle- mi@bernkastel-wittlich.de.

(2)

4 des ersten Landesgesetzes zur Kom- munal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276) und Artikel 14 des zweiten Landesgesetzes zur Kom- munal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280), in Verbindung mit § 14b Abs. 5 Satz 1 u. 2 KommZG so- wie mit §§ 1 und 6 der Satzung der EBW- AöR in der Fassung vom 30.06.2014, hat der Verwaltungsrat der EBW-AöR in seiner Sitzung vom 06.02.2015 die Aufnahme der „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach – Anstalt des öffent- lichen Rechts“ als Träger der EBW-AöR einstimmig beschlossen. Der Verwal- tungsrat der „Energiewelt Hunsrück- Mosel, Anstalt des öffentlichen Rechts“

am 19.01.2015, der Verwaltungsrat der

„Windenergie Wittlich-Land – Anstalt des öffentlichen Rechts“ am 06.04.2015, der Gemeinderat der Einheitsgemein- de Morbach am 09.03.2015, die Stadt Wittlich am 12.03.2015 sowie der Kreis- tag des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 23.03.2015 haben die Zustimmung erteilt. Die Aufnahme des oben genann- ten Trägers erfordert folgende Anpas- sungen in der Satzung der EBW-AöR, die hiermit bekannt gemacht werden.

Die Satzung der „Energie Bernkastel- Wittlich – Anstalt des öffentlichen Rechts“ wird wie folgt angepasst:

I. Satzung

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die „Energie Bernkastel-Wittlich“ ist eine Einrichtung in der Rechtsform einer rechtsfähigen gemeinsamen kommu- nalen Anstalt des öffentlichen Rechts.

Träger der Anstalt sind:

- die „Energiewelt Hunsrück-Mosel, An- stalt des öffentlichen Rechts“, - die Einheitsgemeinde Morbach, - der Landkreis Bernkastel-Wittlich, - die „Windenergie Wittlich-Land, An- stalt des öffentlichen Rechts“, - die Stadt Wittlich,

- die „Energiegemeinschaft Traben-Trar- bach – Anstalt des öffentlichen Rechts“.

Die Anstalt wird durch Vereinbarung ih- rer Errichtung und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser Satzung neu gegründet und auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Satzung geführt.

§ 1 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

Das Stammkapital beträgt 12.000,- Euro.

Jeder Träger hat auf das Stammkapital eine Einlage von 2.000,- Euro zu leisten.

Sie ist als Bareinlage zu erbringen.

§ 6 Abs. 1 wird wie neu gefasst:

Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mit- gliedern: dem vorsitzenden Mitglied und dessen Stellvertreter sowie wei- teren 10 stimmberechtigten Mitglie- dern. Auf jeden Träger entfallen 2 Mit- glieder.

Für die Vertretung der Träger der ge- meinsamen kommunalen Anstalt gilt

§ 14 b Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 KommZG. Die Gremien der Träger kön- nen ihren Vertretern im Verwaltungs- rat Richtlinien oder Weisungen erteilen.

Für die Vertretung der kommunalen Ge- bietskörperschaften im Verwaltungsrat gilt § 88 Abs. 1 S.1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 GemO entsprechend.

Im § 19 wird folgender Absatz eingefügt:

(2) Die Satzungsänderung gemäß Be- schluss des Verwaltungsrates der „En- ergiewelt Hunsrück-Mosel, Anstalt des öffentlichen Rechts“ vom 19.01.2015, des Verwaltungsrates der „Windenergie Wittlich-Land – Anstalt des öffentlichen Rechts“ vom 06.04.2015, des Gemein- derates der Einheitsgemeinde Morbach vom 09.03.2015, der Stadt Wittlich vom 12.03.2015 sowie des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 23.03.2015 tritt zum 08.05.2015 in Kraft.

Wittlich, den 28.04.2015 EBW-AöR

gez. Roland Glaz, Vorstand

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.html.

Am Montag, den 11.05.2015, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sit- zungssaal (N 8) in Wittlich eine öffent- liche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

3.1 Energetische Sanierung der Real- schule plus Neumagen-Dhron - Wirtschaftlichkeitsberechnung 3.2 Erneuerung der Deckschicht im

Zuge der K 62 „Ürziger-Berg“

- Auftragsvergabe 4. Annahme einer Spende 5. Ausschreibung des Sozialministe-

riums zur Interessensbekundung für das Projekt „Gemeindeschwe- ster plus“

6. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

7. Mitteilungen

8. Personalangelegenheiten 9. Vergaben

9.1 Errichtung einer Kfz-Lehrwerkstatt an der BBS Wittlich

- Vergabe des Auftrages für die Tragwerksplanung

9.2 Erneuerung der Deckschicht im Zuge der K 62 „Ürziger-Berg“

- Submissionsergebnis 10. Verschiedenes Wittlich, 1. Mai 2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwe- cke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungs- gesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, je- weils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21 – Verkehr und Zulassung, Kurfürstenstra- ße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung ge- troffen hat.

Betroffene/r:

Herr Paul Francis Labruyere

letzte bekannte Anschrift: 8 Avenue Ari- stide Briand, 02000 Laon (Frankreich) Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 01.04.2015, Az.: FB21-JG-110288 Das Schriftstück kann von der/dem Be- troffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich – Fach- bereich 21, Verkehr und Zulassung, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Ent- scheidung über die Festsetzung der Verwaltungsgebühr erlangt Bestands- kraft, wenn der/die Betroffene nicht in- nerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Wi- derspruch einlegt.

Wittlich, 11.02.2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 –

Verkehr und Zulassung Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Jörg Goller

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.html.

Bekanntmachung der zweiten Sat- zung zur Änderung der Satzung vom 30.06.2014 der Energie Bernkastel- Wittlich – Anstalt des öffentlichen Rechts (EBW-AöR)

Aufgrund der §§ 24 und 86a der Ge- meindeordnung in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188), beide zuletzt geändert durch § 142 des Landesbe- amtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBL S. 319) sowie des § 14a des Lan- desgesetzes über die kommunale Zu- sammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl.

S. 476), zuletzt geändert durch Artikel Öffentliche Ausschreibung nach VOL:

Kopierer- / Druckerlösung für die Inte- grierte Gesamtschule Salmtal Vorhaben:

Lieferung / Installation einer Kopiere- / Druckerlösung für die IGS-Salmtal, Sal- maue 8, 54528 Salmtal

Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Tel.

06571-142401, E-Mail: volker.lippert@

bernkatel-wittlich.de Planung:

Volker Lippert, FB11, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,

Leistungen:

Lieferung verschiedener Kopierer und Drucker (Mietbasis) inkl. Full-Service Submissionen:

Freitag, 18.05.2015 ab 11.00 Uhr Die detaillierten Langtexte der öffent- lichen Ausschreibungen können im Internet unter www.bernkastel-wittlich.

de/ausschreibungen.html abgerufen werden. Die Angebotsunterlagen kön- nen bis 13.05.2015 angefordert werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 27.04.2015

i. A. Volker Lippert

Öffentliche Ausschreibung: Mittagsver- pflegung

Auftrag:

Mittagsverpflegung am Cusanus-Gym- nasium und der Kurfürst-Balduin-Real- schule plus in Wittlich

Auftraggeber:

Landkreis Bernkastel-Wittlich (Schulträ- ger), Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich Tel.-Nr. 06571 / 142246, E-Mail: Maria.

Bernard@Bernkastel-Wittlich.de Leistung:

Lieferung und Ausgabe des Mittages- sens für ca. 180 Schülerinnen/Schü- ler inkl. des Personals für die Ausgabe des Essens

Vertragsbeginn:

Schuljahr 2015/2016 (1. Schultag 07.09.2015)

Submission: 27.05.2015, 11:00 Uhr, Kur- fürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Zim- mer A 20,

Der detaillierte Langtext der öffent- lichen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/aus- schreibungen.html abgerufen werden.

Die Angebotsunterlagen können bis 25.05.2015 angefordert werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 27.04.2015

(3)

Zum letzten Mal kehrten die Wanderraben mit ihren leuch- tend roten Rucksäcken ins hei- matliche Nest in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich zurück. Begleitet wur- den sie von den Kindern der Kitas Wittlich-Bombogen und Wittlich-Jahnplatz, wo sie die letzten Wochen verbracht hat- ten. Prall gefüllt waren die Rucksäcke wieder mit aktu- ellen Bilderbüchern der un- terschiedlichen Themen- und Stilrichtungen. Auch diesmal mussten die Kinder sich für ihr Lieblingsbuch entscheiden, was aufgrund der vielfältigen Auswahl gar nicht leicht fiel. Zu diesem Titel bereiteten sie eine Darbietung in Form eines The- aterstückes, einer Bastelarbeit oder ähnliches vor und präsen- tierten diese dann den Kindern, die anschließend die Rucksäcke bekamen.

Die Kita Jahnplatz machte den Anfang mit ihrem Favo- riten „Noch ein Knuffelhase“

von Mo Willems. Das in origi- neller Collagentechnik aus Fo- tos und kindgerechten Illustra- tionen gestaltete Bilderbuch begeisterte mit der Geschichte um zwei im Kindergarten ver- tauschte Stoffhasen. Durch die- se tragische Verwechslung des Schlafes beraubt, mussten die Väter der zwei kleinen Prota- gonistinnen noch in der Nacht den Rücktausch organisieren und waren am nächsten Mor- gen entsprechend übermüdet.

Die Wanderraben-Kids konnten sich bestens in die missliche Lage der Hasenbesitzerinnen hineinversetzen und nähten daraufhin alle einen eigenen Knuffelhasen aus farbenfrohen Stoffen und bunten Knöpfen.

Jeder Hase ist ein Unikat und einige bekamen auch einen ei- genen Namen. Zu bewundern sind die Meisterwerke ab sofort in der Stadtbücherei Wittlich.

Auf ein ganz anderes Buch fiel die Wahl der Kinder aus Bom- bogen: sie entschieden sich für die lustige Wildwest-Geschich- te „Billy feiert Geburtstag“ von Catharina Valckx. Ganz nach

Vorbild von Hamster Billy, der alle seine Freunde zu seinem Geburtstagsfest einlädt und da- bei auch den einsamen Geier nicht vergisst, feierten die Kin- der in der Stadtbücherei eine ausgiebige Party. Wie für je- des Geburtstagkind im Kinder- garten, sangen die mit phanta- sievollen Pappmaché-Masken verkleideten Gäste ein Lied für Billy, überbrachten ihm ein Ge- schenk in Form eines selbstge- bastelten „Guckkastens“ und feuerten gemeinsam mit den Zuschauern eine Rakete ab.

Auch der obligatorische Ge-

burtstagskuchen – garniert mit ganzen Haselnüssen für den Hamster – durfte nicht fehlen und wurde anschließend an das Publikum verteilt. Mit von der Partie waren natürlich auch Wanderrabe Rasmus und sei- ne Schwester Josefine, die sich sehr über den gelungenen Ab- schluss der letzten Wanderra- benaktion freuten.

Das ganz große Abschlussfest findet statt am 21. Mai um 9.30 Uhr im Haus der Jugend, bei dem nochmals alle teilneh- menden Kitas zusammenkom- men, um gemeinsam das Ge-

samtsiegerbuch zu feiern. Alle Kinder erhalten dann zur Be- lohnung eine Aufführung des Theaterstücks „Cowboy Klaus und das pupsende Pony“ vom Blinklichter-Theater. Danach macht der Wanderrabe erst einmal Ferien, um dann im Herbst in die nächste Runde zu starten. Fünf teilnehmende Ki- tas stehen schon fest, gesucht wird noch eine Einrichtung aus dem Landkreis, die sich ger- ne beteiligen möchte. Anmel- dung bitte unter 06571/27036, E-Mail: anke.freudenreich@

stadtbuecherei.wittlich.de.

Farbenfrohe Hasenvielfalt aus der Kita Jahnplatz Feierliche Übergabe des Geburtstagskuchens

Geburtstagsfeier mit dem Wittlicher Wanderraben

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Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorientiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleistungsunternehmen stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:

Eine/n Sekretär/in

für die in Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich stehende Burg-Landshut-Schule in Bernkastel-Kues

(Teilzeit -50 %, unbefristet, EG 5 TVöD)

Aufgabenschwerpunkte:

• Erledigung allgemeiner Sekretariatsaufgaben: z.B.

- Telefondienst, Besucherempfang, Auskünfte, Postdient, Registratur, Archiv

- Mitarbeit bei bzw. selbstständige Erstellung/Erledigung von schulischer Korrespondenz - Korrespondenz und Aufgaben für die Ganztagsschule (u.a. Abwicklung Mittagessen)

• Angelegenheiten der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten: z.B.

- Mitarbeit bei der Anmeldung und Aufnahme neuer Schüler/innen - Pflege der Schülerdaten im edv-basierten Schulverwaltungsprogramm

• Unterstützung der Schulleitung in organisatorischen Angelegenheiten: z.B.

- Korrespondenz mit fünf Schwerpunktschulen, Förderschulen im Landkreis, allen Grundschulen sowie teilweise Kindertagesstätten im Einzugsgebiet.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende Kompetenzen erforderlich:

• eine abgeschlossene Berufsausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich oder vergleich- bare Ausbildung

• Berufserfahrung in einer Sekretariatstätigkeit mit Kundenkontakten

• Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt

• Gute Kommunikationsfähigkeit

• Organisationsfähigkeit

• Kenntnisse im Umgang mit Bürokommunikationsanwendungen und Standardsoftware (Microsoft-Office, Portale des Bildungsservers RLP)

• Freude am Umgang mit Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften

Wir bieten:

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist eine familienfreundliche Dienststelle. Bewer- bungen schwerbehinderter Frauen und Männer sind ausdrücklich erwünscht. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Da die Kreisverwaltung die Anzahl der Bediensteten ausländischer Herkunft steigern möchte, würden wir uns freuen, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund von unserem Stellenangebot angesprochen fühlen.

Aussagekräftige Bewerbungen mit Arbeitszeugnissen werden bis zum 22.05.2015 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

Ansprechpartner für Rückfragen:

Herr Hans-Georg Simon,

Leiter des Fachbereichs 02 - Personal/Organisation Tel.: 06571-142257,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de Immer wieder heißt es: „Die

Müllabfuhr kam sonst immer erst nachmittags, aber heute waren sie schon ganz früh da.

So früh hatte ich die Müllton- ne noch nicht rausgestellt.“

Abfallberater Stefan Lex weist darauf hin, dass es immer wie- der vorkommen kann, dass die Müllsammelfahrzeuge die Orte früher anfahren als ge- wöhnlich. „Das ist keine Bös- willigkeit der Müllwerker und kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel Straßen- sperrungen, Baustellen oder örtliche Veranstaltungen“ er- klärt Lex.

Es können alle Abfall- und Wertstoffarten betroffen sein, gleich ob es um die Leerung der Restmülltonnen geht, Alt- papier und Gelbe Säcke ge- sammelt werden oder die Sperrmüllsammlung ansteht.

Abfallberater Lex bittet daher, die Abfälle frühestens am Vor- tag oder am Abfuhrtag spä- testens bis 06:00 Uhr zur Ab- holung bereit zu stellen. „Wer Abfälle oder Wertstoffe ver- spätet zur Abholung bereit stellt, hat keinen Anspruch auf Nachfahren und muss bis zum nächsten Sammeltermin war- ten.“

können sich

ändern

(5)

Seit dem 1. Mai 2015 wur- de Christian Feller als be- vollmächtigter Bezirks- schornsteinfeger mit der vorrübergehenden Wahrneh- mung der Aufgaben im Kehr- bezirk Bernkastel-Wittlich VI beauftragt. Dieser Bezirk umfasst die Ortsgemeinden Hochscheid, Irmenach, Lötz- beuren, Starkenburg sowie die Stadt Traben-Trarbach, ein- schl. Ortsteil Wolf. Er vertritt den bisherigen bevollmäch- tigten Bezirksschornsteinfe- ger Wilhelm Karl Schmitt, der aus gesundheitlichen Grün- den zum 30.04.2015 den Be- zirk abgegeben hat, solange, bis ein neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger be- stellt worden ist.

Neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk VI

Fortbildung für ehrenamtliche Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfung der doppischen Jahresabschlüsse erfordert von den ehrenamt- lichen Mandatsträgern in den Rechnungsprüfungsausschüs- sen eine umfangreichere Fachkompetenz als zu kame- ralen Zeiten. Die Prüfungs- maßstäbe übersteigen erheb- lich den Prüfungsumfang der kameralen Jahresabschlüsse, die eher auf eine belegorien- tierte Prüfung abstellten.

Damit die ehrenamtlichen Mandatsträger auf die He- rausforderungen einer ört- lichen Rechnungsprüfung vorbereitet sind, bietet die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich einen Fortbildungs- lehrgang an. Das Seminar fin- det am Samstag, den 23. Mai 2015 von 8:30 bis circa 13:30 Uhr in der Kreisverwaltung in Wittlich statt. Für ehrenamt- liche Kommunalpolitiker und Mitglieder der Rechnungs- prüfungsausschüsse ist das Grundlagenseminar kosten- frei.

Seminarleiterin Jutta Alt vom Fachbereich Revisi- on/Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung wird den

Teilnehmern die Jahresab- schlussarbeiten erläutert und Prüfmethoden zur Prü- fung des Jahresabschlusses vermittelt. Folgende Themen werden behandelt:

• Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungs- prüfung

• Planung und Durchfüh- rung der Jahresabschluss- prüfung (Ansatz, Planung, Methode)

• Prüfung einzelner Bilanz- positionen

• Prüfung Ergebnis- und Fi- nanzrechnung

• Prüfungshandlungen an- hand anschaulicher Pra- xisbeispiele

• Prüfungsergebnis und Prüfungsbericht

Die Gemeindeordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprü- fung. Danach obliegen den Rechnungsprüfungsausschüs- sen unter anderem die Prü- fung der Jahresabschlüsse nebst Anlagen, Prüfung der Gesamtabschlüsse, der Ab- läufe in der Finanzbuchhal- tung zur Vorbereitung der Jahresabschlüsse und der vor-

schriftsmäßigen Führung der Haushaltswirtschaft und die Überwachung der Zahlungs- abwicklung. Der Gesetzgeber fordert von der Rechnungs- prüfung eine Aussage ob der Jahresabschluss ein tatsäch- liches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags, und Fi- nanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-

rung beachtet wurden. Darü- ber hinaus ist festzustellen, ob auch die sonstigen orts- rechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.

Um Anmeldung wird gebeten bei Jutta Alt vom Fachbereich Revision /Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Tel.: 06571/14- 2201, E-Mail: jutta.alt@bern- kastel-wittlich.de.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Gonzerath In den Trieschen Landwirtschaftsfläche 50,02 ar Gonzerath In den Trieschen Landwirtschaftsfläche 78,30 ar Neumagen auf Trittenheimer Hals Landw. Fl., Waldfläche 70,73 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 18.05.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Feller ist wie folgt erreichbar:

Tel: 06509-9108474 Mobil: 0151-53764602 Fax: 06509-9108475

E-Mail: fellerbreit@t-online.

Bald wird es wieder wärmer. de Balkon, Loggia und Terrasse erwachen zu neuem Leben.

Im Freien zu sitzen beim Le- sen und Essen, Licht und Son- ne zu tanken, tut gut. Doch viele ältere Menschen nutzen ihr „Zimmer im Freien“ selten, aus Angst zu stolpern. Schwel- len und Höhenunterschiede bilden gefährliche Stolperfal- len. Einen Servierwagen nach draußen zu schieben ist un- möglich. Für Rollstuhlbenut- zer sind die Schwellen oft un- überwindlich.

Welche Möglichkeiten es gibt, schwellenlos nach draußen zu gelangen, erklären ger-

Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen

ne die Fachleute der Landes- beratungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ kosten- los und firmenunabhängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.30 bis 17.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungstermin ist Dienstag, der 12. Mai 2015.

Vorhandene Planunterlagen sollten zum Beratungstermin mitgebracht werden.

Eine Voranmeldung ist unbe- dingt erforderlich bei Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14-2237, E-Mail: ulrich.hohns@bernka- stel-wittlich.de.

Referenzen

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