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Antrag auf Erstreckung der Zahlungsfrist (Stundung) oder Ratenzahlung (PDF)

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Academic year: 2022

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Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10 www.eschen.li

A ntrag auf Erstreckung der Zahlungsfrist (Stundung) oder Ratenzahlung

Die Gemeinde Eschen-Nendeln bietet in Härtefällen gerne Hand für Lösungen zur Begleichung der offe- nen Rechnungen. Es kann hierzu eine Erstreckung der Zahlungsfrist (Stundung) oder Ratenzahlung bean- tragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Stundung oder Ratenzahlung besteht nicht.

Wichtig: Pro Rechnung ist ein separater Antrag zu stellen. Sollten die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden, ist der Gesamtbetrag der offenen Forderung per sofort fällig. Wir weisen darauf hin, dass bei offe- nen Steuerrechnungen ein Verzugszins von 4% ab Fälligkeit verrechnet wird (ab CHF 20.00).

Antragsteller/in

Stundung oder Ratenzahlung (monatlich)

PEID Betrag in CHF Rechnung

Name Vorname

Adresse Ort

Telefon E-Mail

Zahlungstermin bei Stundung

Wichtig: Nach Ablauf der Stundung wird die gesamte Forderung zur Zahlung fällig.

Datum (max. 5 Monate nach Fälligkeit)

Ratenzahlung

monatliche Rate in CHF Anzahl (max. 10) Datum erste Zahlung

Bemerkung

* Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zur Bearbeitung meines Antrages im Rahmen dieses For- mulars verwendet werden. Datenschutzerklärung: www.eschen.li/gemeindeverwaltung/download/Datenschutz.

*Muss-Feld

Empfänger und Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, Finanz- und Rechnungswesen, Domenic Eggimann, St. Martins- Ring 2, 9492 Eschen, Telefon +423 377 50 05, E-Mail domenic.eggimann@eschen.li

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