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Bezirksbauernkammer Baden und Mödling Nr. 3/2013

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Academic year: 2022

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Bezirksbauernkammer Baden und Mödling Nr. 3/2013

Mehrfachantrag 2013

Mehrfachantrag online

ÖPUL 07 – vorzeitiger Ausstieg

ÖPUL-Aufzeichnungspflichten

Ökopunkte-Vorbereitungen z. MFA

Pflanzenschutz-Sachkundeausweis

Neue Holzverordnung

Erscheinungsort: St. Pölten, Verlagspostamt: 3100 St. Pölten, Zulassungsnummer: 02 Z 032481 M

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Mehrfachantrag (MFA) 2013

Die Entgegennahme des Mehrfachantrages 2013 erfolgt, wie in den vergangenen Jahren durch per- sönliche Terminvergabe im sogenannten durchgängigen Entgegennahmeverfahren.

Die „Durchgängige Antragsentgegennahme“ läuft wie folgt ab:

Alle Mehrfachantragssteller erhalten schriftlich ihren persönlichen Abgabetermin von der Bezirks- bauernkammer - Antragsentgegennahme in der BBK im 30 Minutentakt - unmittelbar anschließende EDV-gestützte Antragserfassung, Weiterbearbeitung und Plausibilisierung.

Unverzügliche Fehlerbearbeitung im Beisein des Landwirtes sowie abschließende Durchschlags- übergabe an den Antragssteller

Die Termine werden gemeinde- bzw. ortschaftsweise eingeteilt.

Dieses System bietet folgende Vorteile für die Antragssteller:

Kaum bis keine Wartezeiten aufgrund exakter elektronischer Terminvergabe.

Unmittelbar anschließende EDV-gestützte Weiterverarbeitung und Plausibilisierung.

Abschließende Fehlerbearbeitung erfolgt unmittelbar noch im Beisein des Landwirtes.

Dieses System bringt folgende Erfordernisse seitens der Antragssteller mit sich:

Absolute Termintreue und äußerste Termindisziplin, da etwa 3 bis 4 Mehrfachanträge zeitgleich entgegengenommen und anschließend EDV-gestützt weiterverarbeitet werden. Sollten Sie den Ter- min nicht wahrnehmen können, wird um umgehenden Anruf im Sekretariat gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Abgabe und Entgegennahme ausschließlich sorgfältig und vollständig ausgefüllter Mehrfachanträge;

bei Unsicherheiten Inanspruchnahme der Betreuungslandwirte (siehe Beitrag – Seite 4), andernfalls ist eine Entgegennahme aus rechtlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich.

Zur Antragsabgabe sind mitzubringen:

■ vollständig ausgefüllter MFA Flächen 2013.

Bei gemeinsamer Betriebsführung ist die Unterschrift aller Betriebsführer erforderlich.

■ aktueller Digitalisierungsflächenbogen (im Berggebiet auch BHK-Blätter) und GIS-Dokumentation

■ GIS- Flächennutzung (Weinbaubetriebe mit Erosionsschutz im Weinbau)

■ Durchschlag MFA 2012 und Herbstantrag 2012 inkl. allfälliger Korrekturen

■ EBP-Bescheide 2012 und Informationsblatt ZA/EBP

■ Projektbestätigung bei Teilnahme an Naturschutzmaßnahmen Unterschrift und Antragstellung:

Hat der Antragsteller nicht selbst unterschrieben und ist kein Vertretungsbefugter gemeldet, so muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Die Vollmacht hat Name, Geburtsdatum und Adresse des Unterschriftsberechtigten sowie Zeitpunkt der Bevollmächtigung und Inhalt der Vollmacht zu enthalten.

Unterschriftsvollmachten können dauerhaft, d.h. für mehr als einen Antrag, oder nur für einen be- stimmten Antrag gelten.

Diesbezügliche Formulare liegen in der Bauernkammer auf.

MFA-Infoveranstaltungen 2013

Der Besuch einer Informationsveranstaltung wird trotz fast unveränderter Richtlinien dringend emp- fohlen, da dort nicht nur die Antragstellung erläutert wird, sondern auch nützliche Tipps zur Vermei- dung von Fehlern und Verhaltensregeln bei Kontrollen gegeben werden und weitere aktuelle The- men („Pflanzenschutzsachkunde Ausweis“ siehe auch Seite 8) behandelt werden.

MI, 20. März um 19.00 Uhr BBK Baden/Mödling für Acker- u. Weinbaubetriebe FR, 22. März um 09.00 Uhr Kulturhalle in Vösendorf für Ackerbaubetriebe MI, 27. März um 19.00 Uhr Gasth. Gratzer in D-Brodersdorf für Ackerbaubetriebe

Für Ökopunktebetriebe gibt es eine gesonderte Informationsveranstaltung:

DI, 02. April um 19.30 Uhr Stiftsgasthaus in Heiligenkreuz für Ökopunktebetriebe

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Ausfüll- und Aufzeichnungsservice

Benötigen Sie Hilfe beim korrekten Ausfüllen des MFA´s oder für die verpflichtenden Aufzeichnun- gen? Die Betreuungs- oder Ökopunktelandwirte geben Ihnen gerne die notwendige Hilfestellung. Die anfallenden Kosten können direkt bei den zur Verfügung stehenden Personen erfragt werden.

UBAG & BIO:

Name Vorname Straße PLZ Ort Tel.Nr.

Wiesegger DI Michael Hauptstrasse 15 2486 Landegg 0664 2209801 Ökopunkte:

Balber Josef Thenneberg 15 2571 Altenmarkt 0676 847022100 Heinrich Michaela Brettwieserstr. 36 3011 Untertullnerbach 02233 56345 Das Fehlen von Aufzeichnungen bei Vor-Ort-Kontrollen kommt immer wieder vor. Hohe finanzielle Einbußen sind die Folge. Erfahrungen zeigen, dass bei Fehlen von Stickstoffbilanzen (BIO, UBAG) bzw. bei Fehlen schlagbezogener Aufzeichnungen (UBAG, IP) ab dem zweiten Jahr bereits der Aus- schluss aus der Maßnahme erfolgen kann. Dies bedeutet Rückzahlung der erhaltenen Prämien so- wie keine Prämien für die Jahre bis 2013. Das Jahr 2012 stellte für viele Betriebe bereits das sechste Teilnahmejahr dar. Somit setzt jeder ohne Aufzeichnungen einen wesentlichen Anteil seines land- wirtschaftlichen Einkommens für sechs Jahre oder mehr auf´s Spiel!

Als Ausfüllhilfe stellt die NÖLLWK den LK-Düngerrechner allen Landwirten kostenlos zur Verfügung (www.lk-noe.at/badenmoedling).

MFO - Mehrfachantrag online:

Sofern Sie das Angebot des MFA online nutzen, ersuchen wir Sie, den Termin für die Abgabe in der BBK abzusagen.

Die Online – Antragsstellung ist voraussichtlich bis Anfang Mai 2013 möglich. Der Einstieg im eAMA erfolgt mit BNR und Pincode.

Alle Feldstücke müssen korrekt digitalisiert sein. Notwendige Änderungen sind nur über die zu- ständige BBK möglich (Flächenreferenzsystem, Änderungen nur durch beauftragte, autorisierte Stel- le zulässig) und damit im Vorfeld der Onlineantragstellung durch den Landwirten zu erledigen. Der Antragsteller kann jedoch dann Schläge selbständig digitalisieren und den Onlineantrag stellen.

MFA - Online - Schulung

In Zusammenarbeit mit der AMA, dem LFI NÖ und der LK NÖ werden daher zeitgerecht vor der Mehrfachantragsstellung 2013 wieder MFA – Online– Schulungen angeboten, um Interessierten die Scheu vor dieser zukunftsweisenden Antragsart zu nehmen.

Anmeldung: Interessierte können sich im LFI unter der Tel.: 05 0259 26102 anmelden.

LK St. Pölten:

DI 19.3. 9-13 Uhr und 14-18Uhr sowie am DI 26.3. 9-13Uhr LFS Warth:

DO 21.3. 14-18 Uhr , DO 4.4. 14-18 Uhr und DO 11.4. 14-18 Uhr

ÖPUL 2007 – vorzeitiger Maßnahmenausstieg

Gemäß ÖPUL-Sonderrichtlinie besteht die Möglichkeit nach mindestens 5 Teilnahmejahren aus einzelnen oder allen ÖPUL-Maßnahmen auszusteigen.

Bei einem Einstieg im Antragsjahr 2007 oder 2008 besteht daher nun die Möglichkeit zu einem Ausstieg (nicht möglich bei K20-Neuanlange von Landschaftselementen und Mahd von Steilflächen). Der Antrag ist bis spätestens 15. Mai abzugeben.

Die Genehmigung erfolgt schriftlich durch die AMA. Bis zum Erhalt dieses Schreibens sind die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen einzuhalten.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die ein Ausstieg jedoch haben kann, empfehlen wir unbedingt ein Beratungsgespräch in der BBK mit telefonischer Voranmeldung unter 05 0259 4020.

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Verpflichtende Digitalisierung - Mitwirkungspflicht

Was haben Sie zu tun?

Überprüfung aller Feldstücke auf Flächen- und Lagegenauigkeit Übereinstimmung mit der Natur

neuere Hofkarten, Bildauflösung ist viel besser – bessere Erkennbarkeit von Ungenauigkeiten oder Beanstandungen durch Vor-Ort-Kontrolle – in der BBK berichtigen

Flächenabgang: Löschung des/der Feldstücke bzw. Weitergabe an den Folgebewirtschafter

Flächenzugang: werden ganze Feldstücke von einem Vorbewirtschafter übernommen, so ist unter der Bekanntgabe der Betriebsnummer eine zeitsparende Übernahme der Feldstücke in der Digitali- sierung möglich. Wird das/die neue/n Grundstücke in bestehende Feldstücke integriert, so muss die Digitalisierung wie bisher erfolgen.

Beachten von häufigen Fehlern bei Vor-Ort-Kontrollen

Abgrenzung zu hofumliegenden nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Rasenflächen) nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (Straßen, Wald, Schottergrube, Holzlagerplatz, etc.) Wald/Wiesenabgrenzung (die Waldrandstreifen bei den Ökopunkten beinhalten keine LN)

Katastergrenzendigitalisierungen – entsprechen nicht der tatsächlichen Bewirtschaftungsgrenze!

Aus der Überprüfung kann sich eine Digitalisierungsnotwendigkeit ergeben. Diese wird im Rahmen der MFA-Abgabe durchgeführt. Umfangreichere Digitalisierungsvorhaben können jedoch nur nach Terminvereinbarung erledigt werden. Anmeldung unter 050259 40291

Übertragung von Zahlungsansprüchen

Die Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) mit Wirksamkeit 2013 ist ab sofort bis spätestens 15.

Mai 2013 möglich.

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt unter Tel.: 05 0259 40200 erforderlich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Betriebsprämienbescheid 2012 des bisherigen Bewirtschafters (Übergeber) Flächenbögen des bisherigen Bewirtschafters (Übergebers)

Digitalisierung des übernehmenden Bewirtschafters vor Übertragung notwendig (Übernehmers)

Pflanzenschutzgeräte - Überprüfung

Förderungsvoraussetzung laut ÖPUL 2007 Sonderrichtlinie bei:

Biologische Wirtschaftsweise IP Gemüse, IP Obst, IP Wein

UBAG, bei Geräteeinsatz in folgenden Kulturen: Erdäpfel, Rüben, Gemüse, Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen, Saatgutvermehrung und Alternativen gemäß Anhang O, Zierpflanzen

auch ohne Teilnahme an HAS oder IP!

Pflanzenschutzmittel-Spritzungen durch Dritte (Maschinenring, etc.) 3 Jahresfrist auch hier beachten

Gültiges Überprüfungszertifikat des Geräteeigentümers in Kopie am Betrieb und Nachweis über Pflanzenschutzmittel-Einsatz (z.B. Rechnung, schriftliche Bestätigungen, … ) und Geräteeinsatz schlagbezogen dokumentieren (Datum des PSM-Einsatzes / von wem durchgeführt – Name)

Bodenuntersuchungen

Im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktion 2013 können noch bis 22. März in den Raiffeisen- Lagerhäusern Guntramsdorf - Silo, Ebreichsdorf und Kottingbrunn Bodenproben abgegeben wer- den.

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ÖPUL 2007-Maßnahmen mit Aufzeichnungspflichten:

ÖPUL 2007 Maßnahme jährlich, betriebsbezogen jährlich, schlagbezogen Biologische Wirtschaftsweise Stickstoffbilanz

Umweltgerechte Bewirt- schaftung von Acker und Grünland (UBAG)

Stickstoffbilanz Anbau, Stickstoffdüngung, Ernte

Umweltgerechte Bewirt- schaftung von Heil- /Gewürzpflanzen, Alternati- ven und Saatgutvermehrung

Anbau, Düngung, Pflanzen- schutz, Ernte

IP Rübe, Erdäpfel, Gemüse, Erdbeeren

Phosphorbilanz bei Ein- satz von Phosphor- Mineraldünger

Anbau, Düngung, Pflanzen- schutz, mechanische Pflege- maßnahmen, Ernte

IP Wein,

IP Obst und Hopfen

Phosphorbilanz bei Ein- satz von Phosphor- Mineraldünger

Auspflanzungstermin, Düngung, Pflanzenschutz, mechanische Pflegemaßnahmen, Ernte

Naturschutzmaßnahme WFR mit Begrenzung der Stick- stoffdüngung laut Projektbe- stätigung

Stickstoffdüngung

Naturschutzmaßnahme WFR mit Begrenzung des Weide- besatzes laut Projektbestäti- gung

Weidetagebuch

Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschafts- düngern und Biogasgülle

Gesamtmenge an ausge- brachten, flüssigen Wirt- schaftsdüngern und Bio- gasgülle

bodennah ausgebrachte Menge

Ökopunkte NÖ: notwendige Vorbereitung für den MFA 2013

Bestand und Ausmaß der Landschaftselemente in der Natur überprüfen:

Kontrolle auf jedem Feldstück mit Landschaftselementen (LE):

Landschaftselemente in der Natur vorhanden

Länge und Breite der Landschaftselemente korrekt ermittelt Fläche von Landschaftselementen korrekt ermittelt

Landschaftselemente auf Feldstück oder direkt ans Feldstück angrenzend Landschaftselemente dem richtigen Feldstück zugeordnet

Landschaftselemente in Verfügungsgewalt des Antragstellers alle Bedingungen der jeweiligen LE bekannt (Nutzungsverbot, etc.)

Vorgedrucktes Landschaftselemente-Formular auf Vollständigkeit überprüfen:

LE auf 2013 erstmals beantragten Feldstücken händisch ergänzen (ACHTUNG: passiert nicht automa- tisch mit digitalisieren, auch wenn Flächen von Ökopunkte-Betrieb übernommen wurden!)

Bei Feldstückszusammenlegung (im Herbst 2012) am LE-Formular nicht vorgedruckte Feldstücke bzw.

Landschaftselemente händisch ergänzen:

Bsp.1: Feldstück 1 und 3 wurden zusammengelegt, ab MFA 2013 als Feldstück 3 bezeichnet:

Fstk. 3 und darauf befindliche LE vorgedruckt,

Fstk. 1 nicht vorgedruckt; LE auf ehemaligem Feldstück 1 scheinen am LE-Formular nicht mehr auf

=> händisch zum Fstk 3 ergänzen!

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Bsp.2: Feldstück 1 und 3 zusammengelegt und ab MFA 2013 als Feldstück 15 bezeichnet:

Feldstück 15 scheint am LE-Formular nicht mehr auf,

=> ergänzen und darauf befindliche LE dazuschreiben

Feldstücksteilung: LE den jeweiligen Feldstücken zuordnen Einzeichnen der Landschaftselemente in der aktuellsten Hofkarte

 keine Hofkarte am Betrieb? bei BBK ausdrucken lassen (spätestens bis Ende März) Stickstoffmengen für 2013 berechnen

Angaben des Wirtschaftsdüngers in N-jahreswirksam

Basis für die Ermittlung des Stickstoffanfalles aus Wirtschaftsdünger ist schlüssig ermittelter Durch- schnittstierbestand 2012 (Empfehlung: Durchschnittswerte aus Rinderdatenbank im E-AMA verwenden) – NICHT Stallplätze!

bei Änderungen zwischen Durchschnittsbestand und Stichtagsbestand 1.4.2013: aktuellen, zutreffenden Tierbestand heranziehen!

schriftlich festhalten wie Aufteilung des Wirtschaftsdüngers auf Acker und Grünland erfolgt ist schriftliche Ermittlung der Stickstoffmengen bei MFA-Unterlagen aufbewahren

Flächenbogen: Kontrolle von Feldstücksgrenzen und Landschaftselementen Bestandteile des Feldstückes sind:

Einzelbaum, Einzelgebüsch, Baumgruppen, Baumreihe (Nutzung bis Stamm) Obstwiese, Baumwiese, Steinwiese (Nutzung bis zu Stämmen)

Magerwiese und Feuchtwiese (max. 2 Nutzungen, keine Düngung) Felsen/Steinhaufen, Quelle/Nassgalle (Fläche unter 1 ar)

Trockensteinmauer

KEIN Bestandteil des Feldstückes ist => „herausdigitalisieren“:

Feldgehölz

Gebüschgruppen größer 1 ar (darunter keine Nutzung möglich) Randstreifen, Waldrandstreifen

Grasweg

Uferrandstreifen, Gräben, ab einer Breite von 2m Raine, ab einer Breite von 2m

Hecke, ab einer Breite von 2m (2m = Standraum, nicht Kronenbereich!) Böschung: ab einer Breite von 2m (2m = Böschungsfuß)

Flächennutzungsliste: Ökopunkte-Codes kontrollieren Kontrolle der vorgedruckten Wirtschaftsweise-Codes nicht vorgedruckte Codes händisch ergänzen

von der AMA vorgedruckte Ökopunkte-Codes:

WFR

OEM1, OEM2, OEM3 G0, G1, G2, G3, G4

nicht vorgedruckte Ökopunkte-Codes (weil jährlich veränderlich):

Grünland: SZ1, SZ2, MW4, MW5, SN1, SN2, D2, D3, D4, P1, P2, P3, CE Acker: SLK, US, ER, A1, D2, D3, D4, P1-P11, MU, AN2, AN3, AN4, AN5

Auffrischungsschulung Lebensmittelhygiene

Termine: Donnerstag, 21. März 2013, 9 bis 12 Uhr Ort: BBK Bruck/L., Raiffeisengürtel 27, 2460 Bruck/L.

Inhalt: DirektvermarkterInnen, BuschenschänkerInnen und Urlaub am Bauernhof-AnbieterInnen, deren Grundschulung Lebensmittelhygiene schon länger (3 Jahre) zurück liegt, gesetzlich verpflichtend.

Referentin: DI Adelheid Gerl (LK NÖ)

Kursbeitrag: 7 Euro pro Person, 9 Euro pro Betrieb

Anmeldung: bis 14. März 2013, BBK Bruck/L., Tel.: 05 0259 40300

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Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweis

Der Kauf und die Verwendung (Lagern, Hantieren, Einfüllen, Anwenden, etc.) von Pflanzenschutz- mitteln müssen zur Umsetzung der EU Richtlinie 128/2009 neu geregelt werden. Schon bisher war für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „Sachkunde“ (Ausbildung, Praxis oder Grundkurs) erforderlich, allerdings kein eigenes Dokument. In Zukunft dürfen nur mehr Inhaber eines „Pflanzen- schutz Sachkunde-Ausweises“ Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden. Dieser Ausweis im Scheckkartenformat ist in Niederösterreich bei der Bezirksbauernkammer zu beantragen.

Es sind 3 Fallgruppen zu unterscheiden:

1. Landwirte mit einschlägiger Fachausbildung:

Diese gelten weiterhin als sachkundig und müssen erst im Jahr 2015 einen „Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweis“ beantragen. Für heuer und 2014 besteht kein Handlungsbedarf.

2. Landwirte ohne Nachweis einer Fachausbildung aber zumindest 5-jähriger praktischer Betäti- gung in der Landwirtschaft vor dem 21. Juli 2006.

Diese gelten bis 26. November 2013 als sachkundig und erhalten ohne zusätzliche Ausbil- dung den „Sachkunde-Nachweis“ ausgestellt. Der Praxisnachweis kann durch einen SVB- Versicherungszeitenauszug erbracht werden. Bei Beantragung nach Nov 2013 wird ein 3- tägiger Kurs notwendig.

3. Landwirte ohne Fachausbildung und ohne 5-jährige praktische Betätigung in der Landwirt- schaft vor dem 21. Juli 2006.

Diese brauchen wie schon bisher in jedem Fall einen Grundkurs „Sachkunde im Pflanzen- schutz“ um Pflanzenschutzmittel verwenden zu dürfen. Die Beantragung des „Sachkunde- Ausweises“ ist erst 2015 notwendig.

In der Bezirksbauernkammer wird daher während der MFA Entgegennahme abgefragt, welche Per- sonen bereits heuer einen Sachkundeausweis beantragen wollen (Fallgruppe 2). Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren (Ende 2019) und kostet 49 €. Die notwendigen Formulare und ein Merk- blatt werden im Zuge der MFA Entgegennahme ausgehändigt, können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Bei Unterzeichnung einer Vollmacht wird die Abfrage der Versicherungs- zeiten als Service durch die LK/BBK durchgeführt. Die Entgegennahme der Anträge erfolgt im Juni, die Termineinteilung dafür im Zuge der MFA Abgabe.

Fazit: Alle Landwirte ohne Fachausbildung, aber mit zumindest 5 jähriger Praxis vor Juli 2006 (Be- triebsführung oder Mitarbeit am Betrieb) sollten heuer die Ausstellung eines Sachkundeausweises beantragen. Alle Landwirte mit Fachausbildung (Fachschule, Meister, Höhere Landwirtschaftliche Schule,….) sowie Absolventen des Grundkurses „Sachkunde im Pflanzenschutz“ brauchen erst 2015 beantragen.

Fazit: Alle Landwirte ohne Fachausbildung, aber mit zumindest 5-jähriger Praxis vor Juli 2006 (Betriebsführung oder Mitarbeit am Betrieb) sollten heuer die Ausstellung eines Sachkunde- ausweises beantragen. Alle Landwirte mit Fachausbildung (Fachschule, Meister, Höhere landwirtschaftliche Schule,…) sowie Absolventen des Grundkurses „Sachkunde im Pflanzen- schutz“ brauchen erst 2015 beantragen.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie bei den MFA-Informationsveranstaltungen.

NÖ WEIN Prämierung 2013

Die LK NÖ und der Weibauverband NÖ werden in Zusammenarbeit mit LK projekt GmbH die NÖ WEIN Prämierung 2013 in der Bildungswerkstätte Mold durchführen. Teilnahmebedingungen sind unter www.noewein.net ersichtlich. Ebenso ist eine Anmeldung bis spätestens 25. März unter dieser Internetadresse möglich.Abgabe der Proben: 2. und 3. April 2013 von 9.00 bis 15.00 Uhr in der BBK

Richtigstellung: Bäuerliche Nebentätigkeiten bis 30. April melden!

In der letzten Ausgabe von BBK aktuell Nummer 2/2013 wurde ein falscher Abgabetermin für die bäuerlichen Nebentätigkeiten genannt. Richtig ist:

Die Einnahmen (Brutto-Einnahmen inkl. USt), die sich aus den Aufzeichnungen ergeben, sind spä- testens bis 30. April des folgenden Jahres an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern unaufge- fordert zu melden.

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Beratung zur Einkommenssteuererklärung

Im Sinne der Verbesserung unserer Serviceleistungen steht pauschalierten Landwirten ab sofort die LBG Steuerberatung in den Bezirksbauernkammern zur Besprechung der Steuererklärungen zur Verfü- gung. Die LK NÖ hat für eine halbstündige Durchsicht der vom Landwirt vorbereiteten Unterlagen eine Sonderpauschale von EUR 50,- inkl. Ust. verhandelt. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Landwirt und LBG (Abbuchungsauftrag). Eine weitergehende steuerliche Beratung kann direkt mit der LBG marktüblich vereinbart werden. Nützen Sie dieses Angebot!

Als Termine wurde mit der LBG 3. und 11. April 2013 vereinbart.

Eine Anmeldung im Büro (Tel.: 05 0259 40200) ist unbedingt erforderlich

Bäuerliche Nebentätigkeiten – eine Zuverdienst-Chance!

Termin: Mittwoch, 24. April 2013, 9 bis 12 Uhr Ort: BBK Bruck/L., Raiffeisengürtel 27, 2460 Bruck/L.

Inhalt: Gewerberechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für selbstständige land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten (Direktvermarktung, Buschenschank, Privatzimmervermie- tung, Lohndrusch, Kompostieren, Winterdienst, Einstellen von Reittieren,…)

Zielgruppe: LandwirtInnen, die sich darüber informieren wollen, welche Tätigkeiten bzw. Leistungen sie ohne Gewerbeschein anbieten können

Referenten: Rechtsexperten der LK NÖ; Kursbeitrag: 15 Euro pro Person Anmeldung: bis 17. April 2013, BBK Bruck/L., Tel.: 05 0259 40300

Sprechtage

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

BBK Baden u. Mödling Montag, 25. März 2013 8.00 - 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr Montag, 15. April 2013

Montag, 29. April 2013 Rechtssprechtag

BBK Baden u. Mödling Montag, 15. April 2013 13.00 - 15.00 Uhr Montag, 27. Mai 2013

Steuersprechtag der NÖ LK

BBK Wr. Neustadt Freitag, 19. April 2013 9.00 – 12.00 Uhr Freitag, 17. Mai 2013

Steuersprechtag der LBG – nur mit Voranmeldung unter 05 0259 40200 möglich!

BBK Baden u. Mödling Dienstag, 30. April 2013 8.00 - 12.00 Uhr Sprechtag des Herrn LAbg. Bgm. Josef Balber

BBK Baden u. Mödling Montag, 08. April 2013 10.00 - 12.00 Uhr Montag, 06. Mai 2013

Sprechtag der NÖ Landarbeiterkammer

BBK Baden u. Mödling Dienstag, 09. April 2013 14.00 - 15.00 Uhr Dienstag, 14. Mai 2013

Geänderte Bürozeiten

Das Büro der Bezirksbauernkammer Baden und Mödling bleibt am Gründonnerstag, 28. März und Karfreitag, 29. März 2013 geschlossen.

Bezirksbauernkammer aktuell

Herausgeber: Bezirksbauernkammer Baden/Mödling, Pfaffstättner Straße 3, 2500 Baden, Tel.: 05 0259 40200, Fax: 05 0259 40299,

E-Mail: office@baden.lk-noe.at, Internet: www.lk-noe.at/badenmoedling

Redaktion: Kammersekretär Ing. Johann Sperber, Redaktionssekretariat: Gerlinde Steiner

Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259

Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei

Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme:

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