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Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling

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Academic year: 2022

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Nr. 4/2021

 Stellenausschreibung

 Pflanzenschutz-Sachkunde Weiterbildungstermine im Juni

 Facharbeiterkurs Bruck/L.

 Sprechtage und Veranstaltungen

Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling

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Bürobetrieb Juli/August in den Bezirksbauernkammern

In den Sommermonaten Juli und August konsumieren die MitarbeiterInnen der Bezirksbauernkam- mern einen wesentlichen Teil ihres Urlaubes. Das Büro ist daher in dieser Zeit nur von 8 – 12 Uhr besetzt. Wir empfehlen um vorherige Terminvereinbarung und bitten um Ihr Verständnis.

Stellenausschreibung

Voraussichtlich ab 1. August 2021 ist bei der Bezirksbauernkammer Bruck/Leitha (Dienstorte: Baden und Bruck/Leitha) die Besetzung eines Dienstpostens eines/-er Beraters/-in mit dem Schwerpunkt Be- triebswirtschaft mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber – mit entsprechender Ausbildung und Berufspraxis – wer- den eingeladen, diesbezüglich bis spätestens 13. Juni 2021 eine schriftliche Bewerbung abzugeben.

Ergänzend dazu ersuchen wir Sie, Ihnen bekannte und für diesen Arbeitsplatz geeignete Bewerber/- innen über die freie Stelle zu informieren.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:

Landwirtschaftskammer NÖ, Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten, Referat 1.2 Personal

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Mag. Wolfgang Hummel (050259 21201) gerne zur Verfügung.

Seminar „Mein Betriebskonzept“

Termin: Donnerstag, 01. Juli 2021, 9 bis 15 Uhr

Ort: BBK Baden/Mödling, Pfaffstättner Straße 3, 2500 Baden Kursbeitrag: 25 Euro pro Person, 10 Euro jede weitere Person vom Betrieb

Die Erstellung eines Betriebskonzeptes ist für die Beantragung der Existenzgründungsbeihilfe und bei der Investitionsförderung für Investitionen über 100.000 Euro verpflichtend. Der Besuch des Seminars ist nicht verpflichtend, ist jedoch zur Erstellung des Betriebskonzeptes sehr zu empfehlen. Der be- schreibende Teil (Ziele und Strategien) für den Betrieb, sowie die Daten für die Kalkulation des Aus- gangsjahres für das Betriebskonzept sind weitgehend von den LandwirtInnen selbst zu erfassen. Der Workshop soll die TeilnehmerInnen bei der Verfassung der beschreibenden Teile unterstützen. Zur Vervollständigung des Betriebskonzeptes, sowie zur Berechnung bietet die BBK Einzelberatungster- mine an.

Eine Anmeldung (05 0259 40200 Baden/Mödling, 05 0259 40300 Bruck) ist unbedingt erforderlich!

Onlinekurs „Mein Betriebskonzept“

Ab Juni 2021 steht Ihnen nun auch eine digitale Variante des Betriebskonzeptseminares zur Verfü- gung. Dort lernen Sie Schritt für Schritt die Inhalte des Betriebskonzepts kennen und wie Sie die Daten Ihres Betriebs in die Eingabemaske des elektronischen Betriebskonzepts einfügen können. Der On- linekurs zeigt Ihnen auf, was bei der Eingabe der Allgemeinen Grunddaten zu beachten ist. Die Absol- vierung des Onlinekurses ist nicht verpflichtend, ist jedoch zur Erstellung des Betriebskonzeptes und der damit verbundenen Eingabe sehr zu empfehlen. Mehr Infos unter: https://noe.lfi.at

Teilnahmebeitrag: 20 Euro pro Person

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Bio-Kontrollkostenzuschuss – Zahlungsantrag jährlich stellen

Neueinsteiger in den Biologischen Landbau können unabhängig von der Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ einen Antrag auf BIO-Kontrollkostenzuschuss bei der AMA einbringen. 80 Prozent der Nettokosten für die jährliche gesetzliche Betriebskontrolle durch die Kon- trollstelle werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert. In den letzten Jahren hat ein Großteil der BIO-Umsteller diesen Antrag eingebracht.

Die Auszahlung der Förderung muss jährlich mittels Zahlungsantrag beantragt werden. Die Ein- reichung des Zahlungsantrages ist bis 31. Dezember des auf die Kontrolle folgenden Jahres möglich.

Dem Antrag sind die Originalrechnung der Biokontrollstelle und ein Zahlungsnachweis beizule- gen.

ACHTUNG: Zahlungsanträge sind ausschließlich online auf der Homepage der AMA verfügbar, es erfolgt keine automatische Zusendung. Vergessen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht auf die laufende Abrechnung, um den vollen Förderbetrag zu lukrieren.

„AckerkulTOUR“ der Schwechater Bäuerinnen

Die Bäuerinnen im Gebiet Schwechat laden alle Interessierten zur AckerkulTOUR ein!

Durch einen interaktiven und selbstständig begehbaren Lehrpfad für Sojabohne, Kürbis und Co. ent- lang von Feldwegen im Raum Gramatneusiedl wollen wir Landwirtschafts-Knowhow aus erster Hand vermitteln.

Was erwartet Dich?

Sieben Ackerkulturen werden für Dich greifbar. Beim Durchspazieren entlang der vielfältigen Ackerflä- chen kannst Du nicht nur die Kultur und den Entwicklungszustand der Pflanzen bestaunen, sondern erfährst durch liebevoll gestaltete Informationstafeln auch allerhand Wissenswertes über die Feld- früchte selbst, den Anbau, die Ernte sowie die Verwendung. Die AckerkulTOUR ist für alle Altersgrup- pen ein Erlebnis, deshalb gibt es auch für die Kleinsten einiges zu entdecken: Neugierige Kids finden auf den Tafeln einen QR-Code, der zu einem lehrreichen Video-Quiz führt.

Perfekt für einen Nachmittag

Die komplette Strecke ist ungefähr 6 Kilometer lang und zu Fuß innerhalb von 2-3 gemütlichen Stun- den mit kleinen Pausen zu bewältigen. Die Strecke ist ebenso gut mit dem Fahrrad befahrbar.

Im Mai geht's los

Die AckerkulTOUR wird am Sonntag, den 30. Mai 2021 von 10 bis 18 Uhr eröffnet.

An diesem Tag begrüßen wir Dich bei ausgewählten Stationen mit regionalen Schmankerln und haus- gemachten Erfrischungen - selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden COVID Maßnahmen.

Die Informationstafeln bleiben bis in den Herbst hinein auf den Feldern stehen. Du kannst die Tour also einfach begehen, wann es Dir am besten passt – gemeinsam mit Deiner Familie, Deinen Freun- den und Bekannten oder Deiner Schulklasse.

Mehr Infos unter: https://www.baeuerinnen-noe.at/bruck

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Begrünungsvarianten

Variante

Prämie

Späteste Anlage am

Frühester

Umbruch am Einzuhaltende Bedingungen

1

200 €/ha 31.07. 15.10.

 Anbau einer Bienenmischung aus mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern

 Befahrungsverbot bis 30.9. (ausgenommen das Überqueren der Fläche)

 Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst

(ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei- weißfrüchte sind nicht möglich!)

 Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett

 Nicht MZ-fähig

2

160 €/ha 31.07. 15.10.

 Anbau von mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern

 Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst

(ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei- weißfrüchte sind nicht möglich!)

 Nicht MZ-fähig 3

160 €/ha 20.08. 15.11.  Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern

 Nicht MZ-fähig 4

170 €/ha 31.08. 15.02.

 Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern

 MZ bei nachfolgendem Anbau erosionsgefährdeter Kulturen verpflichtend

5

130 €/ha 20.09. 01.03.

 Anbau von mindestens 2 verschiedenen Mischungspartnern

 MZ bei nachfolgendem Anbau erosionsgefährdeter Kulturen verpflichtend

6

120 €/ha 15.10. 21.03.

 Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kultu- ren oder deren Mischungen: Grünschnittroggen (laut Saatgutgesetz), Pannonische Wicke, Zottelwi- cke, Wintererbse (laut Saatgutgesetz), Winterrüb- sen od. Perko

 MZ bei nachfolgendem Anbau erosionsgefährdeter Kulturen verpflichtend

ACHTUNG: Die Varianten 1 und 2 mussten bereits im MFA 2021 beantragt werden, damit diese als Begrünung angerechnet werden können.

Zwischenfruchtbegrünung – Variante 1 und 2

Die Anlage hat bis spätestens 31. Juli zu erfolgen. Sollte ein Anbau bis zu diesem Tag nicht möglich sein, sind betroffene Feldstücke umgehend mittels Korrektur zum MFA abzumelden, um Beanstan- dungen und Sanktionen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der auflau- fende Begrünungsbestand nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht (Ausfallgetreide oder Ausfall- raps größer 50%, keine flächendeckende Begrünung,…)

Abmeldungen sind bis spätestens vor Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich.

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Pflanzenschutz-Sachkunde – Weiterbildungsveranstaltungen

Der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 6 Jahre lang gültig. Das Ende der Gültigkeit ist auf der Rückseite des Ausweises angeführt. Jeder Besitzer eines Pflanzen-

schutz-Sachkundeausweises muss - um diesen verlängern zu können - vor Ablauf der Gültigkeit 5 Weiterbildungsstunden absolvieren.

Die im Herbst und Winter 2020/2021 geplanten und ausgeschriebenen Kurstermine in Präsenz muss- ten aufgrund der geltenden Corona-Einschränkungen abgesagt bzw. verschoben werden.

Die Bezirksbauernkammern bieten nun im Monat Juni Präsenzkurse zur Erfüllung der Weiterbildungs- verpflichtung an.

Handlungsbedarf besteht für alle Ausweisbesitzer, deren Ausweis mit 31. Dezember 2021 bzw.

im ersten Halbjahr 2022 abläuft und die noch nicht alle Weiterbildungsstunden erfüllt haben.

Wir ersuchen um Verständnis, dass eine Teilnahme für Ausweisbesitzer, deren Gültigkeit zu einem späteren Zeitpunkt endet bzw. schon einmal verlängert wurde (Gültigkeitsdatum 31.12.2025), derzeit nicht möglich ist. Für diese Gruppe werden wir ein gewohnt breites Kursangebot zu einem späteren Zeitpunkt abhalten.

Termin Ort Thema Anrechnung

Mo, 07. Juni 2021

09 - 12 Uhr BBK Bruck/L.-Schwechat Ackerbau 3-Std-Kurs

Mo, 07. Juni 2021

13 - 15 Uhr BBK Bruck/L.-Schwechat Ackerbau 2-Std-Kurs

Do, 10. Juni 2021

08.30 - 13.30 Uhr BBK Baden/Mödling Weinbau 5-Std-Vollkurs

Mo, 14. Juni 2021

08.30 - 13.30 Uhr BBK Baden/Mödling Ackerbau 5-Std-Vollkurs

Di, 15. Juni 2021

08.30 - 13.30 Uhr BBK Bruck/L.-Schwechat Ackerbau 5-Std-Vollkurs Mi, 16. Juni 2021

09 - 12 Uhr BBK Baden/Mödling Ackerbau 3-Std-Kurs

Mi, 16. Juni 2021

13 - 15 Uhr BBK Baden/Mödling Ackerbau 2-Std-Kurs

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Die Durchführung der Präsenzkurse findet unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Auflagen statt.

Vom ausnahmslosen Tragen einer FFP2-Maske während der Veranstaltungsdauer und gülti- gem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (getestet – geimpft – genesen) ist je- denfalls auszugehen. Die Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln wird durch eine reduzierte Teilnehmerzahl sichergestellt.

Die angemeldeten Teilnehmer werden zeitnah zum Veranstaltungstermin über die jeweils gültigen Re- gelungen per Mail informiert.

Kursbeitrag: 10 Euro pro Person gefördert, 50 Euro pro Person ungefördert bei 5 Std-Kurs 5 Euro pro Person gefördert, 25 Euro pro Person ungefördert bei 2 od. 3 Std-Kurs Anmeldung: BBK Baden/Mödling: 05 0259 40200, BBK Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300

Die Mitnahme des Pflanzenschutz Sachkundeausweises zu den jeweiligen Veranstaltungen ist unbedingt notwendig!

Pflanzenschutz-Sachkunde – Weiterbildungsveranstaltungen ONLINE

Als Alternative zu den Präsenzkursen werden von der Landwirtschafts-

kammer NÖ in Zusammenarbeit mit dem LFI NÖ Online-Kurse angebo- ten. Nutzen Sie speziell in diesen herausfordernden Zeiten die Möglichkeit Ihre Weiterbildungsverpflichtung online zu erfüllen.

Neben dem bereits bisher angebotenen fünfstündigen Online-Weiterbildungskurs gibt es nun auch einen verkürzten zweistündigen Kurs (Kosten: € 25.-) sowie einen fünfstündigen Kurs für den Forst- bereich (Kosten: € 40.-). Weiterführende Informationen inkl. Kursanmeldung erhalten Sie auf der Homepage des LFI NÖ unter www.noe.lfi.at.

Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

Mit der Maßnahme „Verlustersatz“ wurde ein Modell geschaffen um Verluste, die durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie direkt und indirekt entstanden sind, abzugelten. Dadurch soll eine mit anderen Wirtschaftshilfen vergleichbare rasche Abwicklung und eine für die Antragsteller weitgehend automatisierte und möglichst unbürokratische Antragstellung möglich sein.

Bis spätestens 15. Juni 2021 können Ansuchen zum Verlustersatz für indirekt betroffene in der Land- wirtschaft gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt sehr einfach online über die Homepage www.eama.at .

Folgende Betriebszweige werden als förderfähig im Sinne dieser Richtlinie anerkannt:

1. Schweinemast und Zuchtsauenhaltung 2. Wein

3. Speisekartoffel und Saatkartoffel

4. Bodenhaltung Legehennen (ab Ende Mai)

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Facharbeiterkurs

Landwirtschaftliche Fachschulen für Berufstätige vermitteln Fähigkei- ten und Kenntnisse, die zum Führen eines land- und forstwirtschaftli- chen Betriebes gebraucht werden. Nachdem im Jahr 2019 die Fach- arbeiterausbildung im zweiten Bildungsweg umfassend reformiert

wurde, sind zum Antreten zur Facharbeiterprüfung Vorbereitungskurse im Ausmaß von 500 Stunden erforderlich. Für Personen mit fundierter landwirtschaftlicher Praxis wird die Lehrlings- und Fachaus- bildungsstelle der LK-NÖ Vorbereitungslehrgänge im Ausmaß von 240 Stunden anbieten.

In dem Lehrgang zum Facharbeiter Landwirtschaft erwartet die TeilnehmerInnen eine fundierte Aus- bildung in den Fachbereichen Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft und Landtechnik. Der Fachbereich Landtechnik wird für alle Lehrgänge an der Bildungswerkstatt Mold (1 Blockwoche) ab- gehalten.

Diese kompakte Ausbildungsform im Umfang von 240 Std ist eine ideale Lernvorbereitung für die an- schließende Facharbeiterprüfung.

Der Lehrgang umfasst auch Zertifikate, wie den TGD - Arzneimittelanwender und den EU - Befähi- gungsnachweis für Tiertransporte. Das Ausbildungszertifikat des landwirtschaftlichen Facharbeiters ermöglicht zudem die Beantragung des NÖ- Pflanzenschutzsachkundeausweises.

Voraussetzung für die Aufnahme zum Lehrgang

 Absolvierung eines Aufnahmegespräches

 Einschlägige praktische Tätigkeit im Ausmaß von etwa 4.000 Arbeitsstunden

Dieser Lehrgang enthält keinen praktischen Unterricht, da diese praktischen Fertigkeiten Vorausset- zung für die Aufnahme zu dem Lehrgang sind. Im Rahmen eines Aufnahmegespräches wird festge- legt, ob die InteressentInnen die entsprechende Eignung (fundierte praktische Erfahrung) für die Teil- nahme mitbringen.

Kursbeitrag gefördert:

950 Euro exklusive Skripten und Prüfungsgebühren Information und Anmeldung

Pamela Gumpinger, Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle NÖ E-Mail: pamela.gumpinger@lk-noe.at; Tel.: 05 0259 26405; www.lehrlingsstelle.at

Anmeldung ist per Anmeldeformular jederzeit möglich. Diese sind online unter www.lehrlingsstelle.at zu finden. Es gelten die AGBs des LFI NÖ, welche auf www.lfi.at – NÖ – Service zu finden sind.

Anmeldeschluss: 15. August 2021

Vorgesehene Termine

Abendkurs, 2 Abende in der Woche, BBK Bruck/L.-Schwechat 21. September 2021 – 31. März 2022

11. – 15. Oktober 2021, Bildungswerkstatt Mold (Blockwoche) Genaue Termine auf Anfrage

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Green Care schnuppern

Sie bewirtschaften einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und interessieren sich für Green Care als Einkommensalternative? Sie bieten Urlaub am Bauernhof an und möchten neue Zielgruppen ansprechen? Welche Möglichkeiten Green

Care für die Weiterentwicklung des eigenen Betriebes bietet, erfahren Sie bei diesem Schnupperkurs.

Sie lernen dabei auch einen erfolgreichen Green Care-Betrieb vor Ort kennen.

Inhalte:

Die Green Care-Betriebsführer stellen ihr Angebot vor und berichten über ihre in der Praxis gemachten Erfahrungen. Wir informieren Sie außerdem über die grundlegenden Voraussetzungen, Rahmenbe- dingungen und Angebotsformen für Green Care sowie über Unterstützungsangebote für BäuerInnen, die in diesen Bereich einsteigen möchten. Am Ende des Kurses können Sie dann besser abschätzen, ob Green Care das Richtige für Sie und Ihren Betrieb sein kann.

Referenten: Dr. Josef Hainfellner, DI Christine Haghofer

Kosten: 20 Euro pro Person gefördert (mit Betriebsnummer) 81 Euro ungefördert

Kurstermin: Mi 16. Juni 2021, 9 - 13 Uhr,

Kursort: LebensGut Miteinander, Prünst 12, 3162 Rohrbach an der Gölsen

Anmeldung: LFI NÖ, Tel.: 05 0259 26100, E-Mail: lfi@lk-noe.at oder unter folgendem Link:

https://noe.lfi.at/green-care-schnuppern+2500+2217583+++2260919

Q

plus

Rind – ab 2021 mit noch attraktiveren Bedingungen

Durch eine Erhöhung der De-minimis-Förderung ist das Pro- gramm Qplus Rind für Mutterkuhhalter, Rinder- und Kälber- mäster ab 2021 noch attraktiver geworden. Qplus Rind ist ein Zusatzmodul im Rahmen des AMA-Gütesiegels (Bereich Rin- dermast oder Mutterkuhhaltung). Durch gezielte Auswertun- gen über Qualitäten und Leistungen der Einsteller und Schlachtrinder sowie der Schlachttier- und Fleischuntersu- chungsdaten der Schlachtrinder und einem betriebsindividuel- len Leistungsbericht soll eine betriebliche Qualitäts- und Leis-

tungsverbesserung erreicht werden. Bessere Qualitäten bedeuten ein verbessertes betriebliches Einkommen aus dem Produktionszweig.

Detaillierte Informationen zur Beantragung, den Vorteilen sowie den Abwicklungsmodalitäten finden Sie in der Maiausgabe der Zeitung „Die Landwirtschaft“ auf den Seiten 42/43 und auf der Homepage www.noe.lko.at bzw. bei dem/der zuständigen Tierhaltungsberater/in der Bezirksbauernkammer.

Für interessierte Bäuerinnen und Bauern wird zum Programm Qplus Rind ein Online-Webinar angebo- ten:

Wann: Dienstag, 1. Juni 2021 um 19:30 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden)

Anmeldung: www.noe.lfi.at oder bei Frau Mistelbauer, LK NÖ, Tel.: 05 0259 23200

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Neues TGD-Programm für Schweinebetriebe: amtliche Biosicherheitskontrolle schafft Voraussetzung für die Verbringung von Schweinen im ASP-Fall

Im Fall des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest wird die Verbringung von Schweinen in die/aus der Seuchenzone nur eingeschränkt möglich sein. Grundlegende Voraussetzung für die Verbringung ist die amtlich überprüfte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im einzelnen Betrieb (amtliche ASP-Biosicherheitskontrolle).

Mit dem neuen TGD-Programm „Afrikanische Schweinepest - Vorbereitung – Biosicherheitskontrolle“

ermöglicht das Land NÖ schweinehaltenden Betrieben, sich die Einhaltung der Biosicherheitsmaß- nahmen der Schweinegesundheitsverordnung bereits jetzt amtlich bestätigen zu lassen.

Die Bestätigung bietet den teilnehmenden Betrieben im Idealfall Sicherheit und einen zeitlichen Vorteil bei der Vermarktung von Schweinen im Seuchenfall: Tritt ein ASP-Fall z.B. bei Wildschweinen auf, werden Restriktionszonen um die Fundstelle ausgewiesen. Nach einer generellen, mehrtägigen Ver- bringungssperre dürfen Schweine aus Betrieben mit einer amtlich bestätigten Biosicherheitskontrolle unter amtlicher Überwachung wieder aus der Restriktionszone verbracht werden. Solange diese Be- stätigung nicht vorliegt, ist keine Verbringung aus der Zone möglich!

Weitere Information zum Programm finden Sie auf der Homepage der LK NÖ.

Forstfacharbeiterausbildung im zweiten Bildungsweg 2021/22 an der LFS Mistelbach

Von Ende September 2021 bis Ende März 2022 ist von der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle an der LFS Mistelbach ein Forstfacharbeiterkurs im zweiten Bildungsweg in Planung.

Die Ausbildung dauert zirka 240 Unterrichtseinheiten und wird im Rahmen von Abendveranstaltungen unter der Woche sowie Praxiseinheiten an Samstagen abgehalten. Als Zulassungsvoraussetzungen für die Forstfacharbeiterprüfung gelten das vollendete 20. Lebensjahr und eine entsprechende forstli- che Praxis.

Der Informationsabend zu dieser Ausbildung findet am 23. September 2021 um 19:00 Uhr in der Landw. Fachschule Mistelbach statt. Eine unverbindliche Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!

Für Fragen steht Ihnen DI Ulrich Schwaiger von der BBK Bruck an der Leitha unter 0664/60 259 24314 gerne zur Verfügung.

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Sprechtage

BBK Baden und Mödling BBK Bruck/L.-Schwechat

SVS-Sprechtage

Bezirksbauernkammern Eine Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig:

www.svs.at/beratungstage

Mo, 31. Mai 2021 Mo, 07. Juni 2021 Mo, 21. Juni 2021 Mo, 05. Juli 2021 Mo, 19. Juli 2021

8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Do, 27. Mai 2021 Do, 17. Juni 2021 Do, 01. Juli 2021 Do, 15. Juli 2021 Do, 29. Juli 2021

8.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Rechtssprechtage:

Mo, 21. Juni 2021 von 9 - 12 Uhr

Mo, 19. Juli 2021 in der BBK Baden und Mödling BBK Bruck nur nach vorheriger Vereinbarung!

Steuersprechtage: Fr, 18. Juni 2021 von 9 - 12 Uhr Fr, 16. Juli 2021 in der BBK Wr. Neustadt

Forstsprechtage: Jeden zweiten Montag (gerade KW) von 8 bis 12 Uhr

Mittwochs von 9 bis 12 Uhr eine tel. Terminvereinbarung ist erforderlich! 0664/6025924314

Sprechtag

BR Bgm. Otto Auer

Jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr

in der BBK Baden/Mödling 05 0259 40200 oder in der BBK Bruck/L.-Schwechat 05 0259 40300

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig!

Sprechtag LAbg.

Bgm. Ök.-Rat Josef Balber:

Jeden ersten Montag im Monat jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr

Bezirksbauernkammer aktuell

Herausgeber: Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat, Raiffeisengürtel 27, 2460 Bruck/L., Tel.: 05 0259 40300, Fax: DW 40399 E-Mail: office@bruck.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/bruckschwechat

Bezirksbauernkammer Baden/Mödling, Pfaffstättner Straße 3, 2500 Baden, Tel.: 05 0259 40200, Fax: DW 40299, E-Mail: office@ba- den.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/baden

Redaktion: Kammersekretär DI Bernhard Scharf, Redaktionssekretariat: Ing. Lisa Zand

Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei

Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Ing. Lisa Zand, Tel.: 05 0259 40300

Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männ- liche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen

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Kartonaktion Weinland Thermenregion 2021

Es gibt nur eine Aktion jährlich, daher bitte Lagerstände auffüllen.

Genaue Preise und Konditionen können erst verhandelt werden, wenn der Bedarf feststeht.

Johann Gisperg wird Anbote für verschiedene Kartongrößen mit den Lieferanten verhandeln.

Die Preise sind derzeit steigend (steigende Holz und Papierpreise)!

Folgende Aufdrucke sind möglich 1 Thermenregionlogo

2 Thermenregionlogo + Betriebslogo ab Mindestbestellmenge von 1000 Stk./Format

Stück Format Richtpreis ca Variante

12 x 0,75l Exklusiv weiss oder braun 425 x 233 x 190 ca. 400,-/1000 6 x 0,75l Exklusiv weiss oder braun 424 x 182 x 134 ca. 380,-/1000 6 x 0,75l Stehend Neu

für Bordeauxflaschen

234 x 155 x 300 ca. 480,-/1000 6x 0,75 mit Einlage liegend 525 x 256 x 150 ca. 480,-/1000 Variante 1 - Thermenregionlogo

Variante 2 - Thermenregionlogo + Betriebslogo oder Weinortlogo Auftraggeber

Name:

Adresse:

Tel.Nr.:

E-Mail

Datum: Unterschrift:

Die Bestellung erfolgt schriftlich an die Bezirksbauernkammer Baden/Mödling:

Fax: 05 0259 40299, E-Mail: office@baden.lk-noe.at mit dieser Vorlage (Kopie dieser Seite).

Bei der Varianten 2 ist eine Mindestmenge von 1000 Stk. einzuhalten.

Kartonmuster liegen im Lagerhaus oder bei Ing. Johann Gisperg 0664 9509409 Teesdorf, auf.

Bestellungen bis spätestens 6.6.2021

Die Lieferung wird für Juli 2021 geplant

Referenzen

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