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Bezirksbauernkammer Neunkirchen Nr. 4/2017

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Academic year: 2022

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Bezirksbauernkammer Neunkirchen Nr. 4/2017

Aktuelles aus der Bezirksbauernkammer Stellenausschreibung – Reinigungskraft Aufzeichnungsverpflichtungen beachten!

Laubholzsubmission 2018

Investitionsförderung: Fristgerechte Umsetzung und Änderung der Sonderrichtlinie

Veranstaltungshinweise

Adressfeld

Erscheinungsort: St. Pölten, Verlagspostamt: 3100 St. Pölten, Zulassungsnummer: 02 Z 032481, Retouren an PF 555, 1008 Wien

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Inserat NÖV

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Aktuelles aus der Bezirksbauernkammer Neunkirchen

Das Büro der Bezirksbauernkammer Neunkirchen ist am Freitag, den 27. Oktober sowie am Mittwoch, den 15. November (Leopolditag) geschlossen!

Stellenausschreibung – Reinigungskraft

Die Bezirksbauernkammer sucht eine Reinigungskraft für das Büro Neunkirchen im Ausmaß von 20 Stunden pro Monat. Interessierte mögen sich beim Kammersekretär DI Martin Weihs melden.

N-Ausbringung im Herbst

Im Rahmen des Aktionsprogramm Nitrat 2012 kommt es bei der Herbstdüngung zu Einschränkungen der N-Menge. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind nur Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost. Es dürfen max. 60 kg N feldfallend nach Ernte der Vor- kultur bis zum Beginn des Ausbringungsverbotes ausgebracht werden.

Bitte beachten Sie auch die zeitlichen Einschränkungen laut Aktionsprogramm-Nitrat 2012. Diese gelten für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen:

Verbotszeitraum N-Düngerarten Betroffenen Flächen

bzw. Kulturen Begrenzungen

ab 15. Oktober bis 15. Februar

N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse, Gärrückstände und flüssiger Klärschlamm

Ackerflächen ohne Grün- deckung bzw. Anbau nach 15.10.

Achtung:

max. 60 kg N- feldfallend ab Ernte Vorkultur bis zum Ausbringungsverbot ab 15. November

bis 15. Februar

N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse, Gärrückstände und flüssiger Klärschlamm

Ackerflächen mit Grün- deckung (angelegt bis 15. Oktober!)

ab 30. November bis 28. Februar

N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle, Restmelasse, Gärrückstände und flüssiger Klär- schlamm

Dauergrünland und Wechselwiesen

max. 60 kg N- feldfallend ab 1. Okto- ber bis 30. November

ab 30. November bis 15. Februar

Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm, Klärschlammkom- post

gesamte landwirtschaftli- che Nutzfläche

Ausnahme ab 1. Februar:

jede Stickstoffdüngung für früh anzubauende Kulturen (zB Durum, Sommergerste) oder Gründeckungen mit frü- hem Stickstoffbedarf (zB Raps, Wintergerste, Feldgemüseanbau unter Vlies oder Folie)

Beachten Sie auch, dass seit dem 31.12.2016 die Ausbringung stickstoffhältiger Düngemittel zur Maisstrohrotte verboten ist.

Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“

gelten für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Klärschlamm und Klär- schlammkompost folgende, strengere Verbotszeiträume:

ab 20.09. bis einschl. 15.02. bei Sommerweizen, Sommerdurum, Sommergerste sowie auf Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie

ab 15.10. bis einschl. 15.02. bei Wintergerste, Raps und Kümmel ab 20.09. bis einschl. 21.03. bei Mais

ab 20.09. bis einschl. 01.03. auf allen anderen Ackerflächen

Für Stallmist und Kompost gelten die Verbotszeiträume gemäß Aktionsprogramm Nitrat 2012.

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Foto: Roman Koderhold

Aufzeichnungsverpflichtungen beachten

Im Rahmen von CrossCompliance (CC) sowie einiger ÖPUL-Programme sind laufend verpflichtende Aufzeichnungen zu führen. Diese werden im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle auch überprüft. Aus gege- benem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass diese Aufzeichnungen tagaktuell zu führen sind!

Dazu gehören:

Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung (CC) System Immergrün (ÖPUL)

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle (ÖPUL) Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (ÖPUL)

Naturschutz – wenn in Projektbestätigung gefordert (ÖPUL) Tierschutz Weide (ÖPUL)

Tierschutz Stallhaltung – Vorliegen einer Stallskizze + Belegungsplanes ist erforderlich (ÖPUL) Tierarzneimittel-Anwendung

Die Stickstoffbilanz – für Betriebe ab 5 ha (CC) – ist bis 31. März des Folgejahres zu erstellen!

Zahlungsansprüche (ZA)-Übertragung für 2018

Der Antrag auf ZA-Übertragung ist ab sofort möglich! Bitte um Terminvereinbarung mit DI Scherz.

Maiswurzelbohrer auch in WN und NK

Seit dem Frühjahr 2012 ist die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers gesetzlich geregelt. Die Einhal- tung einer Fruchtfolge ist verpflichtend vorgeschrieben. Mais darf max. drei Jahre hintereinander auf derselben Fläche angebaut werden! Dies ist bei der Anbauplanung für 2018 bzw. bei der An- lage der Begrünungen und beim diesjährigen Herbstanbau unbedingt zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse des Maiswurzelbohrer-Monitorings sind unter https://warndienst.lko.at einsehbar.

Laubholzsubmission 2018

Anlieferung von 8. bis 11. Jänner 2018 vormittags;

telefonische Anmeldung erforderlich bis spätestens Mitte November beim Forstsekretär DI Nikolaus Bellos, unter der Tel. 0664/6025924308

Versteigerung 29. Jänner 2018, ab 8.30 Uhr im Stiftsgasthaus Heiligenkreuz Aktionstag 1. Februar 2018, ab 9 Uhr auf dem Submissionsplatz

Achtung: Kosten pro FMO ungefähr 50 € !!! (Frachtkosten und Spesen) Leistungsschau der Forsttechnik beim Waldtag in Trattenbach

Um den vielfältigen Ansprüchen der Waldarbeit gerecht zu werden, veranstaltete die WWG Tratten- bach ihren 4. Waldtag wieder ganz im Zeichen der Forsttechnik. Von der Pferderückung über Har- vester- und Seilkraneinsätze bis hin zur professionellen

Helikopter-Holzernte zeigten 54 Aussteller ihre Maschinen im praktischen Einsatz. Mehr als 1400 Interessierte, da- runter viele Familien mit Kindern genauso wie Waldbesit- zer, konnten sich davon ein Bild machen und unterstri- chen die Bedeutung der Waldwirtschaft als wichtigen Wirtschafts- und Erholungsfaktor in unserem Bezirk.

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Schwieriger Holzmarkt

Die aktuelle Holzmarktlage ist durch Kalamitätsereignisse in Österreich und in den für den österrei- chischen Holzmarkt relevanten Nachbarländern geprägt. Seit Anfang August ist auch der Anfall an Käferholz in Ober- und Niederösterreich sprunghaft gestiegen. Dies betrifft primär das Mühl- und Innviertel sowie das Waldviertel. Das extreme, aus einer Notsituation resultierende Überangebot hat in diesen Bundesländern mittlerweile zu deutlichen Preisreduktionen bei neuen Verträgen für alle Rundholzsortimente geführt. Für Käferholz werden aktuell nur mehr zwischen 45 € und 55 € je Fest- meter, für frisches Holz rund 80 € bis 85 € je Festmeter und für Faserholz noch 67 € je Tonne atro bezahlt, das entspricht einem Festmeterpreis von rund 30 €.

Borkenkäferbefall – Schadholzlagerung auf jeglichen Flächen bis 31.12.2017 möglich!

Aufgrund des starken Borkenkäferbefalls ist eine Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen, land- wirtschaftlichen Flächen, auch auf DIV und WF, bis 31.12.2017 zulässig!

Bedingungen: Meldung der Lagerflächen (= höhere Gewalt) mit Musterformular unverzüglich – innerhalb von 15 Tagen – an die AMA, unter Angabe der betroffenen Flächen (Feldstücks- /Schlagnummer; kein Flächenausmaß). Alle landwirtschaftlichen Flächen dürfen für die Bringung (Überqueren, Befahren) und geringfügige Aufarbeitungsarbeiten, mit möglichst geringen „Schädi- gungen“, verwendet werden und bleiben beihilfefähig. Weiters ist der landwirtschaftliche Zustand auf der betroffenen Flächen nach der Schadholzlagerung (Beihilfefähigkeit für MFA 2018) wiederherzu- stellen. Eine Korrektur zum MFA 2017 ist nicht erforderlich.

Forstseminar: Wiederbewaldung nach Katastrophen

Termin: Freitag, 24. November, 8.30 Uhr, im GH Postl, 2724 Hohe Wand; Kosten: 10 €/Person Thema: Wiederbewaldung nach Katastrophen auf Karbonat-Standorten auf Bezug regionaler Ver- hältnisse sowie forstliche Fördermöglichkeiten; Achtung: beschränkte Teilnehmerzahl!

Anmeldung: unter 0680/5076744 oder per E-Mail: biermayer@think.ac.at Investitionsförderung – Fristgerechte Umsetzung

Eine fristgerechte Umsetzung des beantragten Projektes ist Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf die Förderung nicht verloren geht. Viele betroffene Förderwerber haben eine Umsetzungsfrist bis 21.02.2018. Bis dahin muss das Projekt nicht nur baulich fertig gestellt sein, sondern die Fertigstel- lung auch bei der Baubehörde eingereicht werden.

Grundsätzlich gibt es eine 3-jährige Fertigstellungsfrist, ab dem Annahmedatum des Förderantra- ges (ist auch dem Bewilligungsschreiben zu entnehmen). Um eine Verlängerung kann in begründe- ten Fällen angesucht werden, allerdings vor dem Ablauf der Fertigstellungsfrist. Für die Abrechnung ist bis zu einem halben Jahr nach der 3-jährigen Fertigstellungsfrist noch Zeit.

Investitionsförderung - Änderung der Sonderrichtlinie

Mit 10. August 2017 ist eine Änderung der Sonderrichtlinie in Kraft getreten. Seither können Lenkein- richtungen für Parallelfahrsysteme bis max. 25.000 Euro anrechenbare Kosten beantragt werden.

Neben manuellen Lenkhilfen sind auch Lenkassistenten und Lenkautomaten förderbar.

Nähere Informationen bei Betriebsberaterin DI Anita Kronaus, unter der Tel. 05 0259 41400.

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Veranstaltungen aus dem Bereich Betriebswirtschaft

Seminar „Mein Betriebskonzept“ (Anmeldung: BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400) Termin: 24. Oktober, 9 bis 16 Uhr, BBK Baden-Mödling, Kosten 25 Euro/Person

Erfolgsrezept Buchführung (Anmeldung: LK NÖ, Abt. Betriebswirtschaft, Tel. 05 0259 25120) Termin: 7. Dezember, 9 bis 16.30 Uhr in der LFS Warth; Kosten: 140 Euro/Betrieb

Mit der richtigen Unterstützung zum ersten Jahresabschluss! Intensive Betreuung durch Kombination aus Seminar und Einzelberatung über mehr als 1 Jahr (3 Seminar- teile + 2 Beratungen am Betrieb)

Vermarktungstrends im Ackerbau (Anmeldung: BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400) Wenn Sie sich einen Überblick über aktuelle Vermarktungsmöglichkeiten verschaffen wollen.

Termin: 7. Dezember, 9 bis 13 Uhr, BBK Baden; Kosten: 20 Euro/Person

Hofübergabe leicht gemacht (Anmeldung: BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400) Termin: 11. Dezember, 9 bis 16 Uhr, BBK Bruck/Leitha Kosten: 30 Euro/Betrieb

Raus aus der Pauschalierung (Anmeldung: BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400)

Optimale Gewinnermittlungsart finden, mögliche Auswirkungen eines Wechsels der Gewinnermitt- lungsart abschätzen und Vorlaufzeit und „notwendige Vorbereitungsarbeiten“ erkennen.

Termin: 13. Dezember, 9 bis 13 Uhr, BBK Wr. Neustadt Kosten: 25 Euro/Betrieb Veranstaltungen aus dem Bereich Recht, Steuer und Soziales

Aktuelles aus der Steuer- und Sozialversicherung

Termin: 10. November, 9 bis 13 Uhr, GH Fromwald, 2721 Bad Fischau

Inhalte: Aktuelle Neuerungen und Entwicklungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Ein- heitswert neu – Rechtsmittel; Änderungen im Beitragsrecht der Sozialversicherung im Zuge der Hauptfeststellung; Kosten: 20 € pro Betrieb (gefördert)

Anmeldung: bis spätestens 3. November, in der BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400

Erbstreitigkeiten in der Familie verhindern – Erbrecht NEU

Termin: 13. November, 9 bis 12 Uhr, BBK Wr. Neustadt; Kosten 20 € pro Betrieb gefördert Inhalte: Erbrecht NEU seit 1.1. 2017. Was ist bei der Hofübergabe zu berücksichtigen? Abfindungs- ansprüche der weichenden Kinder; Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Wie mache ich ein gülti- ges Testament? Wer ist pflichtteilsberechtigt? Was ist ein Erbhof? Vorsorgemöglichkeiten, etc.

Anmeldung: bis spätestens 6. November, in der BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400

Rechtliche Neuerungen für Pferdeeinstellbetriebe (Anmeldung BBK St. Pölten, 05 0259 41600) Termin: Montag, 30. Oktober, 9 bis 13 Uhr, in der BBK St. Pölten, Linzerstraße 76, 3100 St. Pölten Inhalte: Gewerbeordnungsnovelle 2017, Betriebsanlagengenehmigung, Flächenwidmung, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Steuerliche Fragen, Fördermöglichkeiten für Einstellbetriebe;

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Referenten: Dr. Martin Jilch, Dr. Heinz Wilfinger, Florian Etz und Mag. Wolfgang Dobritzhofer (alle LK NÖ), Harald Fischer, MSc (Wirtschaftskammer NÖ), Ing. Michael Hell (LBG NÖ)

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Veranstaltungen aus dem Bereich Tierhaltung

Mutterkuhfachtag (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222)

Dienstag, 31. Oktober; 9 bis 17 Uhr; LFS Warth; Kosten 20 €/Betrieb TGD-Anerkennung 2 h, Referentin: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin

Mehr Erfolg im Kuhstall (keine Anmeldung)

Dienstag, 7. November; 8.45 bis 16.30 Uhr; LFS Warth; Kosten 20 €/Betrieb TGD-Anerkennung 2 h; Diverse Referenten

Einstieg in die Ziegenhaltung (Anmeldung Schafzuchtverband, 05 0259 46903) Freitag, 10. November; 9 bis 17 Uhr; GH Waldhauser, 2751 Matzendorf-Hölles

Kosten 35 €/Person; Referenten: GF Johann Hörth, DI Patrizia Reisinger, NÖ Schafzuchtverband

Chancen in der Geflügelmast (Anmeldung BBK Neunkirchen, 05 0259 41400)

Freitag, 10. November; 9 bis 12 Uhr; GH Pichler, 2840 Petersbaumgarten; Kosten 10 €/Betrieb Referent: Ing. Oliver Bernhauser, LK NÖ

Kleinbäuerliche Legehennenhaltung (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222) Samstag, 11. November; 8.30 bis 11.30 Uhr; LFS Warth; Kosten 8 €/Person Keine TGD-Anerkennung; Referent: Dir. DI Franz Aichinger, LFS Warth

Tiertransport-Kurs (Anmeldung BBK Neunkirchen, 05 0259 41400)

Donnerstag, 16. November; 13 bis 17 Uhr; GH Reisenbauer, 2831 Scheiblingkirchen Kosten 30 €/Person, TGD-Anerkennung 1 h; Referent: Dr. Michael Püringer-Lepschy

Kälber und Kalbinnen – Tipps für die Aufzucht (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222) Dienstag, 21. November; 9 bis 11 Uhr; LFS Warth; Kosten 6 €/Person

TGD-Anerkennung 1 h, Referent: Ing. Hans Rigler, LFS Warth

Klauenpflege der Kuh – Grundkurs in Theorie und Praxis (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222) Mittwoch, 29. November, 19.30 bis 21 Uhr, und Donnerstag, 30. November, 8.45 bis 16.30 Uhr LFS Warth, Kosten 90 €/Person; TGD-Anerkennung 2 h; Ref: Robert Pesendorfer, TA Michael Hulek

Klauenpflege der Kuh – Perfektionskurs (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222) Freitag, 1. Dezember; 8.45 bis 16.30 Uhr; LFS Warth, Kosten 90 €/Person

TGD-Anerkennung 2 h; Referent: Robert Pesendorfer

Schweinefachtag (keine Anmeldung)

Mittwoch, 6. Dezember; 9 bis 12.30 Uhr; GH Halbwax, 2493 Lichtenwörth; Kosten 10 €/Betrieb TGD-Anerkennung 1 h; Referenten: Schweineberatungsteam LK NÖ

Plötzlich Milchbäuerin/Milchbauer – was nun? (Anmeldung LK NÖ, 05 0259 23202) Donnerstag, 14. Dezember; 8.45 bis 16 Uhr; LFS Warth; Kosten 20 €/Person

TGD-Anerkennung 2 h; Referent: Helmut Riegler-Zauner, LK NÖ

Das gesamte Kursangebot finden Sie im neuen LFI-Bildungsprogramm, welches im November erscheint. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angeführten Kursen um bereits geförderte Kosten handelt. Das heißt, wenn keine Betriebsnummer vorhanden ist, muss evtl. ein höherer Betrag gezahlt werden!

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Auffrischungsschulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation

Termin: 20. November, 9 bis 12 Uhr, Burggasthof Natschbach, 2620 Natschbach

Zielgruppe: DirektvermarkterInnen, BuschenschänkerInnen und Urlaub am Bauernhof- AnbieterInnen, deren Grundschulung Lebensmittelhygiene schon länger (3 Jahre) zurück liegt Kosten: 15 Euro pro Person (gefördert), 5 Euro jede weitere Person vom Betrieb

Anmeldung: LK NÖ, Direktvermarktung, Tel. 05 0259 26500 Erinnerung: Einladung zum Tag der jungen Frau am Bauernhof

Termin: Donnerstag, 16. November, 14 Uhr, LFS Warth

Inhalte: Vorstellung des Leaderprojekts „Bildung wächst“ (Dir. Bernhard Brunner, NMS Scheibling- kirchen), „Flugversuche“ – Kinder und Jugendliche gut in die Selbstständigkeit begleiten (Gerald Kol- ler, Forum Lebensqualität Österreich);

Open End bei Kaffee und Mehlspeise. Die Kinderbetreuung übernehmen die Schülerinnen der Fach- richtung Betriebs- und Haushaltsmanagement. Keine Anmeldung erforderlich, kostenfrei

Selbstverständlich sind alle interessierten, jungen Frauen im ländlichen Raum eingeladen!

Mit freundlichen Grüßen

Der Kammerobmann: Der Kammersekretär:

Thomas Handler eh DI Martin Weihs eh

Bezirksbauernkammer aktuell

Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel.: 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499 E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen

Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl

Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei

Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme:

Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei- tet werden.

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