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Bezirksbauernkammer Krems Nr. 1/2017

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Academic year: 2022

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Bezirksbauernkammer Krems Nr. 1/2017

Aufzeichnungspflicht – Stickstoffbilanz Aufbrauchfristen bei Pflanzenschutzmitteln Jungübernehmerempfang

Geflügelpest – Stallhaltepflicht

Etikettierung- korrekte Riedenbezeichnung

Kurse Bäuerinnen

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Ende der Sperrfristen für stickstoffhaltige Düngemittel

Durch das Aktionsprogramm Nitrat werden die Vorgaben der EU - Nitratrichtlinie umgesetzt. Auf diese Vorgaben ist besonders zu achten, da Düngeverbote und Verbotszeiträume ein Teil der CC - Bestimmungen sind, die im Zuge von Vor - Ort - Kontrollen überprüft werden und bei Nichteinhaltung eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen!

Ende der Sperrfristen

N-Düngerarten Betroffene Flächen bzw.

Kulturen 16. Februar Stallmist, Kompost,

entwässerter Klärschlamm und -kompost

Gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche

16. Februar stickstoffhaltiger

Handelsdünger, (Biogas-) gülle, Gärrückstände, Jauche, nicht entwässerter Klärschlamm

landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Ackerfutter – und Dauergrünlandflächen

1. März stickstoffhaltige

Handelsdünger, (Biogas-) gülle, Gärrückstände, Jauche und nicht entwässerter

Klärschlamm

Ackerfutter – und Dauergrünlandflächen

1. Februar stickstoffhaltige Düngemittel frühanzubauende Kulturen (Durum, Sommergerste etc.), Kulturen mit frühem N - Bedarf (Raps, Wintergerste,

Feldgemüse unter Vlies/Folie etc.)

Ackerflächen der ÖPUL – Maßnahme vorbeugender Grundwasserschutz und Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen:

16. Februar stickstoffhaltige Düngemittel frühanzubauende Kulturen (Sommergerste, Durum, Sommerweizen etc.), Feldgemüseflächen unter Vlies/Folie, Wintergerste, Kümmel, Raps

22. März Maisflächen

2. März alle anderen Ackerflächen

Achtung: Auf wassergesättigten, überschwemmten, durchgefrorenen und schneebedeckten (> 50 % Schneebedeckung) Böden besteht ein generelles Ausbringungsverbot.

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ZA-Übertragung

Josef Wimmer, DW 40921

Mit jeder Flächenänderung (Pacht-, Kaufgeschäfte) zwischen Betrieben soll auch eine Übertragung der Zahlungsansprüche (ZA) erfolgen. ZA-Übertragungen können ab sofort in der BBK durchgeführt werden. Bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Herrn Josef Wimmer unter 05 0259 40921.

Änderungsdigitalisierung für den MFA 2017

Ab 19. Jänner 2017 sind wieder Änderungsdigitalisierungen für den MFA 2017 möglich. Erforderliche Unterlagen bei Flächenzugängen: Betriebs- und Feldstücksnummer des Vorbewirtschafters der betroffenen Feldstücke.

Eine Terminvereinbarung unter Tel.05 0259 40900 ist unbedingt erforderlich.

Aufzeichnungspflicht - Stickstoffbilanz

Josef Wimmer, DW 40921

Seit 2015 sind alle Betriebe, welche stickstoffhaltige Düngemittel auf ihren Flächen ausbringen, verpflichtet, eine gesamtbetriebliche Stickstoffbilanz zu erstellen. Dies ist eine gesetzliche Regelung, welche durch das „Aktionsprogramm Nitrat 2012“ vorgeschrieben und deshalb Cross Compliance relevant ist. Die Stickstoffbilanz muss jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr im Nachhinein, bis spätestens zum 31. März des Folgejahres, am Betrieb aufliegen.

Ausgenommen von der Stickstoffdokumentation sind ledig- lich Betriebe, welche weniger als 5 ha LN bzw. weniger als 15 ha LN (vorausgesetzt Grünland-und Wechselgrünland- anteil ist größer 90%) bewirtschaften.

Auch Betriebe, welche keine aktive Düngung durchführen, müssen dokumentieren, dass keine Düngemittel ausgebracht werden.

Aufbrauchfristen bei Pflanzenschutzmitteln

Die kommenden Wochen sollten wieder zum Aussortieren von Altbeständen im Pflanzenschutzmittellager genutzt werden. Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchfrist zu beachten. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden. Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie diverse Änderungen bei der Zulassung unter http://pmg.ages.at/pls/psmlfrz/pmgweb2$.webstat abgerufen werden.

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Jungübernehmerempfang

DI Bichl-Goldnagl, DW 40951

Zielsetzung: Kontaktaufnahme und Kontaktintensivierung zwischen jungen Landwirten und den Mitarbeitern ihrer zuständigen Bauernkammer.

Termin: 22. Februar 2017, 19.00 Uhr

Ort: BBK Krems

Anmeldung: bis 15. Februar 2017 in der BBK Krems unter 05 0259 40900 Programm:

Begrüßung durch Kammerobmann Ida Steininger Die BBK Krems stellt sich vor

Sozialversicherungsbeiträge gestalten und optimieren

Im Anschluss laden wir alle Jungübernehmerinnen und Jungübernehmer zu einem Imbiss und gemütlichem Beisammensein ein.

Diese Einladung richtet sich – an jene Personen, die in den letzten zwei Jahren die Bewirtschaf- tung eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgenommen haben bzw. an jene, die in den nächsten zwei Jahren die Bewirtschaftung aufnehmen werden. Persönliche Einladungen werden noch versendet. Falls Sie keine Einladung von uns erhalten, sind Sie dennoch herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung nach telefonischer Anmeldung teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Geflügelpest - Stallhaltepflicht

DI Josef Stangl MA, DW 40931

Seit dem ersten Seuchengeschehen im Bodenseegebiet vor Weihnachten, wo der Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt wurde, hat sich dieses Virus in grenznahen Gebieten und auch in Österreich rasch ausgebreitet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich - anders als 2005/2006 - bei dieser Form der Geflügelpest um eine reine Tierseuche und keine auf dem Menschen übertragbare Zoonose handelt. Für Geflügel ist der aktuelle Virenstamm jedoch wesentlich gefährlicher!

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit 10. Jänner 2017 das gesamte Österreichische Staatsgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" definiert. Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände müssen gemäß Geflügelpestverordnung Biosicherheits- maßnahmen getroffen werden:

In Risiko-Gebieten sind Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sie müssen zumindest oben so dicht abgedeckt sein, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist. Alle GeflügelhalterInnen sind von der Geflügelpestverordnung erfasst (unabhängig davon, ob es sich dabei um eine gewerbliche, landwirtschaftliche oder private Geflügelhaltung handelt).

Neben der Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen ist darauf zu achten, dass

• die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgt

• die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften mit besonderer Sorgfalt erfolgt

• ein vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände gelegt wird. Allfällige Veränderungen sind ehestmöglich den Behörden (Bürgermeister, Amtstierarzt oder Polizeidienststelle) zu melden.

Als Anzeichen sind definiert:

• Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder

• Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder

• Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Jeder Fund von toten Wasservögeln oder toten Greifvögeln ist unverzüglich der Bezirksverwaltungs- behörde zu melden.

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Seminar: Gesunde Euter machen Freude

DI Josef Stangl MA, DW 40931

Termin: Dienstag, 14. Februar 2017, 9.00 bis 12.30 Uhr Ort: GH Weidenauer, Großnondorf 3, 3524 Grainbrunn

Referenten: DI Romana Berger, BEd., Dr. Raphael Höller oder Dr. Elisabeth Hehenberger Kosten: 15 € pro Betrieb gefördert (30 € pro Betrieb ungefördert)

Inhalt: In diesem Seminar wird ein Überblick über die Faktoren gegeben, die die Euterge- sundheit beeinflussen. Weitere Themen sind Melkhygiene und Mastitisvorbeugung.

Ein spezialisierter Tierarzt geht auf die Themen Euterentzündungen sowie Mastitiserreger (u.a. Sc. uberis, KNS) ein und erklärt die Maßnahmen für eine erfolgreiche Behandlung. Weiters wird auf das kuhindividuelle Trockenstellen

eingegangen. Sie erhalten wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung in Ihrem Stall.

TGD-Anerkennung: 1h

Anmeldung: BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100 bis 7. Februar 2017

Rinderumgang:

Verhalten, Wahrnehmung, Kommunikation, Treiben, Verladen, Fixieren

DI Josef Stangl MA, DW 40931

Termin: Donnerstag, 16. März. 2017, 9.00 bis 16.30 Uhr Ort: GH Haslinger, Zwettler Straße 14, 3542 Gföhl

Nachmittag: praktische Anwendung Referent: DI Reinhard Gastecker

Kosten: 35 € pro Person gefördert (65 € pro Person ungefördert)

Inhalt: Unter Einbeziehung der Verhaltensweisen von Rindern und den Grundprinzipien von Mensch-Tierbeziehungen werden Praktiken zur sicheren Arbeit mit Rindern

vorgestellt. Die Teilnehmer lernen verschiedene Möglichkeiten zum Treiben, Separieren, Fixieren, Behandeln und Verladen von Rindern in Theorie und Praxis.

Mitzubringen: Saubere warme Arbeitskleidung TGD-Anerkennung: 1h BIO-Anerkennung: 4h

Anmeldung: LK NÖ,Tel. 05 0259 23202 bis 9. März 2017 Termine Rinder

DI Josef Stangl MA, DW 40931

Zuchtrinderversteigerung Zwettl: Mittwoch, 22. Februar 2017

Versteigerung Kälber Zwettl: Dienstag, 31. Jänner, 21. Februar und 14. März 2017 Weiterbildung Tierhaltung

DI Josef Stangl MA, DW 40931

Einstieg in die Schafhaltung

Termin: Freitag, 03. Februar 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: GH Christa Faltin, Jagenbach 145, 3923 Bernhards Kosten: 35 € pro Person gefördert (70 € pro Person ungefördert) TGD-Anerkennung: 2h

Anmeldung: NÖ Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen Tel.: 05 0259 46903 bis 27. Jänner 2017

Einstieg in die Ziegenhaltung

Termin: Freitag, 17. Februar 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: GH Braith, Rottenbach 3, 3911 Rottenbach

Kosten: 35 € pro Person gefördert (70 € pro Person ungefördert) TGD-Anerkennung: 2h

Anmeldung: NÖ Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen Tel.: 05 0259 46903 bis 10. Februar 2017

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Rationsoptimierung für die intensive Stiermast

Termin: Freitag, 17. Februar 2017, 9.00 bis 12.30 Uhr Ort: BW Mold

Referent: DI Emanuel Huber

Kosten: 30 € pro Betrieb gefördert (60 € pro Person ungefördert)

Voraussetzung: Rechtzeitige Probeneinsendung der Mais- und/oder Grassilage an das FML Rosenau (Futtermittelanalyse und Rationszusammensetzung müssen bei Anmeldung vorliegen und übermittelt werden).

TGD-Anerkennung: 1h

Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 23200 bis 03. Februar 2017

Ausbildung für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln gemäß TGD-Verordnung 2009 Anhang 4 Artikel 1 Ziffer 1 Termin: Freitag, 24. Februar 2017, 9.30 bis 12.30 Uhr Ort: BBK St. Pölten

Referenten: Ing. Johann Schmutzer

Kosten: 20 € pro Person gefördert (40 € pro Person ungefördert) 15 € für jede weitere Person eines Betriebes

Anmeldung: BBK St. Pölten, Tel. 05 0259 41600 bis 15. Februar 2017

Etikettierung – korrekte Riedenbezeichnung

DI Konrad Hackl, DW 22209

Da in den letzten Wochen vermehrt Fragen zur korrekten Weinbezeichnung, im Speziellen die korrekte Riedenbezeichnung, auftraten, nachfolgend eine Klarstellung des Landwirtschafts- ministeriums:

Seitens des BMLFUW ist zum Thema Angabe von Rieden (bis zur detaillierten Regelung in der Österr. Weinbezeichnungsverordnung) folgendes auszuführen:

1. Gemäß § 21 Absatz 5 Weingesetz 2009 sind Rieden in Verbindung mit dem Namen der Gemeinde anzugeben, in der die Riede liegt, sofern sich dieser Gemeindename nicht bereits aus der Abfüllerangabe ergibt.

Der Name der Gemeinde muss in diesem Fall nur am Hauptetikett (Rückenetikett) nicht jedoch am Schauetikett (Vorderetikett) angegeben werden.

2. Mit der Weingesetznovelle 2016 wurde die Verpflichtung aufgenommen, der Angabe einer Riedbezeichnung das Wort „Ried“ voranzustellen.

Die ist sowohl auf dem Rückenetikett als auch auf dem Schauetikett vorzunehmen. Eine konkrete Größenvorschrift besteht hierbei nicht; die Angabe muss „leicht lesbar“ sein. Angegeben werden darf „Ried“ oder „Riede“ (nicht jedoch „Lage“).

3. Etiketten, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, und nachweislich vor dem Inkrafttreten der Weingesetznovelle am 13. Juni 2016 gekauft wurden, dürfen noch für Weine des Jahrganges 2016 verwendet werden. Ab dem Jahrgang 2017 ist diese Verpflichtung ausnahmslos einzuhalten.

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Kurse der Bäuerinnen im Bezirk Krems – freie Plätze:

Rhetorik II - Die Rede. Jetzt sage ich, was Sache ist!

Datum: Montag, 20. Februar 2017, 8.30 bis 12.30 Uhr

Kursort: BBK Krems

Kursbeitrag: 9 € Funktionärinnen, 21 € Nicht-Funktionärin

Fremdarbeitskräfte richtig beschäftigen

Datum: Dienstag, 21. Februar 2017, 19.00 bis 21.00 Uhr

Kursort: BBK Krems

Unkostenbeitrag: 5 € (wird vor Kursbeginn kassiert)

Anmeldung: bis 7. Februar 2017, BBK Krems, Tel.: 05 0259 40904, Frau Wimmer

Kurse der Bäuerinnen im Gebiet Krems

Thermenfahrt Loipersdorf 06. bis 08. März 2017; Kosten 200 € NEU: Tagesfahrt Therme Schallerbach: 04. April 2017, Kosten 55 €

Theaterfahrt Arbesbach (Agatha Christi: Und dann gab’s keines mehr): Sonntag, 12. März 2017, Kosten 36 €

Abfahrt: 10.20 Uhr FF Krems 10.40 Uhr Weißenkirchen 10.50 Uhr Himberg

Anmeldung Thermenfahrten und Theaterfahrt: bei Hermine Busch, 0676/6640785 Kurse der Bäuerinnen im Gebiet Gföhl

Selbstverteidigung und Gewaltprävention für Frauen ab 14 Jahre. Vermittelt werden einfache und effektive Techniken, um auch körperlich überlegene Angreifer abzuwehren.

Kursort: Turnsaal der VS St. Leonhard

Jeweils Freitag: 10., 17., 24. und 31. März 2017 von 19:00 bis 21.00 Uhr Kursbeitrag: 42 €

Anmeldung: bis 28. Februar 2017 bei Judith Purker, 02987/2314

Die faszinierende Welt der Brennnessel Referentin: Helga M. Tenne Kursort: GH Haslinger, Gföhl

Datum: Donnerstag, 16. März 2017, 19.30 bis 22.00 Uhr Kursbeitrag: 5 €

Anmeldung: bis 17. Februar 2017 bei KV Judith Purker, 02987/2314 Gugelhupfschnapsen

Termin und Ort: Freitag, 03. März 2017 ab 19.00 Uhr im GH Pemmer in Lichtenau Der Erlös wird für einen wohltätigen Zweck gespendet.

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Infotag der Fachschule Schloss Ottenschlag

Schnuppertag mit Schnupperschlafen in der Fachschule Ottenschlag: 25. und 26. Jänner 2017 Anmeldung und Infos: Tel. 02872/7266-0 oder direktion@lfs-ottenschlag.ac.at

28. Intern. Grossriedenthaler Weinbautag

Termin: Montag, 27. Februar 2017, 9.00 Uhr Ort: Jugend- und Pfarrzentrum Großriedenthal Unkostenbeitrag: 35 € gefördert, 70 € ungefördert

Infos und Auskunft: Tel. 02279/2393 oder 0664/1607678 Eröffnung und Begrüßung durch LH-Stellvertr. Mag. Johanna Mikl-Leitner

Vorträge des Agrarkreises Krems 2017

Precision farming: GPS unterstützte Bodenuntersuchung - wissen was drin ist Dipl. Ing. Detlef Walter, landwirtschaftl. Unternehmensberater

Termin: 07. Februar 2017 um 19.30 Uhr

Ort: Gasthaus Pemmer, Lichtenau , Eintritt frei Landwirtschaft argumentieren: Richtig antworten auf kritische Fragen

Frau Annemarie Mayer, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin

Termin: 24. Februar 2017 um 19.30 Uhr

Ort: Gasthaus Reithner, Dross, Eintritt bis 35 Jahren frei!

Imkerei für Einsteiger Ing. Barth, Wanderlehrer des Österreichischen Imkerverbandes,

Termin: 06. März 2017 um 19.30 Uhr

Ort: Gasthaus Reithner, Dross, Eintritt frei Anmeldung erforderlich bei: andreas.haselmann@gmx.at

Informationen des Forstsekretärs

DI Johann Sandler, DW 24309

Holzmarkt:

Leichter Preisanstieg bei Fichte. Gute Nachfrage. Keine Änderungen bei den anderen Baumarten und beim Industrieholz.

Ergebnisse von Nadelwertholzsubmissionen:

Vorarlberg: Durchschnittspreise: Fichte: 168 €/FMO; Tanne: 193 €, Höchstpreis: 380 € Bayern: Durchschnitt: 198 €; höchste Gebote: Lärche 589 €, Fichte 558 €

Südschwarzwald: Durchschnitt Douglasie: 257 €; teuerster Stamm: Dou mit 8,81 fm: 3004 €

Förderung:

Durchforstung und Pflege bis 20 m Höhe: 450 €/ha; ausgenommen Harvestereinsätze

Aufforstung: Förderhöhe von Baumart abhängig; meist sind die Pflanzenkosten sowie ein Großteil der Kosten für das Setzen abgedeckt.

Bei Interesse rasch beim Forstsekretär oder beim Bezirksförster melden!

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Einstieg in die Direktvermarktung – eine Chance für meinen Hof!

Zielgruppe: BäuerInnen, die wissen möchten, ob die Direktvermarktung ein geeigneter Betriebszweig für sie sein kann.

Kosten: 30 € inkl. Unterl., Getränke, Betriebsbesichtigung, Produktverkostung Kursort: Familie Hauck Michael und Sandra, Henzing 14, 3443 Sieghartskirchen Kurstermin: Montag, 20. Februar 2017, 09.00 bis 13.00 Uhr

Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100 bis 13. Februar 2017

Rechtliche Grundlagen bei Urlaub am Bauernhof

Zielgruppe: Urlaub am Bauernhof-AnbieterInnen Kosten: 35 € gefördert, 65 € ungefördert

Kurstermin und –ort: Freitag, 17. Februar 2017, 09.00 bis 13.30 Uhr, BBK Melk Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26500

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Urlaub am Bauernhof Zielgruppe: Urlaub am Bauernhof-AnbieterInnen Kosten: 45 € gefördert, 80 € ungefördert

Kurstermin und –ort: Donnerstag, 16. Februar 2017, 09.00 bis 17.00 Uhr, LK NÖ St.Pölten Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26500

Selbstgemachtes Brot & Gebäck für den Buschenschank Zielgruppe: BuschenschänkerInnen

Kosten: 52 € gefördert, 100 € ungefördert

Kurstermin und –ort: Montag, 20. Februar 2017, 09.00 bis 15.00 Uhr, BBK Amstetten Anmeldung: LK NÖ, Tel 05 0259 26500

Treffpunkt Top-Heuriger: Infotag für Interessenten

Zielgruppe: Bäuerliche und gewerbliche BuschenschänkerInnen, die an einer Teilnahme am Qualitätsprogramm „Top-Heuriger“ interessiert sind und sich näher darüber informieren möchten.

Kosten: 5 € pro Person

Kurstermin: Mittwoch, 08. März 2017, 09.30 bis 12.30 Uhr Kursort: Winzerhof Rohrhofer, Gedersdorf

Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26500

Fotografieworkshop für Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Zielgruppe: Urlaub am Bauernhof-Betriebe, Interessierte Vorkenntnisse: Grundlegende Computer- und Internetkenntnisse

Mitzubringen: Spiegelreflexkamera inkl. Bedienungsanleitung, Speicherkarte, geladene Akkus, Blitz, Stativ (wenn vorhanden)

Kosten: 120 € gefördert, 220 € ungefördert

Kurstermine und –orte: Montag, 27. Februar 2017, 09.00 bis 17.00 Uhr

Familie Heiderer, Obere Hauptstraße 38, 3495 Rohrendorf Montag, 06. März 2017, 13.30 bis 17.30 Uhr, LK St.Pölten

Dauer: 12 UE

Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100

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Wein- & Obstbauschule Krems

Kurse an der Wein- & Obstbauschule Krems

Praxiskurs: Am PC Werbemittel gestalten 24.01.2017, 4 Abende je 4 UE Kosten 150 € Nützlingshotels selbst gebaut 28.01.2017, 08.30 bis 17.00 Uhr Kosten 125 € Word im betrieblichen Einsatz 01.02.2017, 4 Abende je 4 UE Kosten 150 €

Safer PC 02.02.2017, 2 Abende je 4 UE Kosten 80 €

Obstbaumschnitt-Kurs 04.02.2017, 09.00 bis 15.00 Uhr Kosten 40 € Weinsensorik f. Winzer (+17.+21.2.17) 14.02.2017, 3 Abende je 4 UE Kosten 95 € Unternehmen statt unterlassen 15.02.2017, 17.00 bis 21.00 Uhr Kosten 25 € Weidenflechten: Nützliches und

Dekoratives 16.02.2017, 08.30 bis 17.30 Uhr Kosten 65 € Wundarmer Rebschnitt (Vorwissen

erforderlich) 17.02.2017, 08.00 bis 12.00 Uhr Kosten 40 € EDV Kellermanagement – halbj.

Betreuungskurs 22.02.2017, 6 Abende zu je 4 UE Kosten 180 € Excel für betriebliche Kalkulationen 23.02.2017, 4 Abende zu je 4 UE Kosten 150 € Grundschulung f. Imker-Neueinsteiger 25.02.2017, 09.00 bis 17.00 Uhr Kosten 80 € Errichtung von Trockensteinmauern

in der Wachau (3-tägiger Praxiskurs) 16.03. bis 18.03.2017 Kosten 190 € LFI-Zertifikationslehrgang Trockenstein-

mauern (14 Tage in 3 Teilen) 28.03.2017 (Start) Kosten 975 € Englisch für den Weinverkauf

(vor der ProWein) 2 Abende Feb. – März 2017 Kosten 50 € Info-Nachmittag Weinmanagement-Ausbildung: Donnerstag, 26. Jänner 2017, 13.15 Uhr

Schnuppertag Fachschule und Berufsschule (Lehrberuf Weinbau & Kellerwirtschaft):

Dienstag, 31. Jänner 2017 ab 7.45 Uhr.

Infos & Anmeldung: 02732/87516, fs.krems@wbs-krems.at

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Termine Zeckenschutzimpfung

BBK Krems Mittwoch, 22.02.2017, 09.00 bis 12.00 Uhr BBK Krems Mittwoch, 22.03.2017, 09.00 bis 12.00 Uhr Stadtgemeinde Gföhl Mittwoch, 22.02.2017, 14.30 bis 15.30 Uhr Stadtgemeinde Gföhl Mittwoch, 22.03.2016, 14.30 bis 15.30 Uhr

Informationen zur Impfaktion finden Sie auch im Internet unter www.svb.at/zeckenimpfung. Für Fragen steht auch das Kompetenzzentrum unter der Telefonnummer 02682/63116-3320 zur Verfügung.

Sprechtage

Kammerobmann Ida Steininger DW 40909 Montag 9 bis 11 Uhr (bitte telefonische Voranmeldung erbeten) Kammersekretär DI Franz H.Rehrl DW 40901 Montag 8 bis 12 Uhr Betriebsberater DI Reinhold Bichl-Goldnagl DW 40951 Montag 8 bis 12 Uhr Forstsekretär DI Johann Sandler DW 24309 Montag 8 bis 12 Uhr Obstbauberater Ing. Karl Bachinger DW 22302 Montag 8 bis 12 Uhr Pflanzenbauberater Josef Wimmer DW 40921 Montag 8 bis 12 Uhr Tierproduktionsberater DI Josef Stangl DW 40931 Montag 8 bis 12 Uhr Weinbauberater DI Konrad Hackl DW 22209 Montag 8 bis 12 Uhr Bio-Weinbauberater Dr. DI Andreas Harm DW 22203 Montag 8 bis 12 Uhr

EDV - Herbert Rockenbauer DW 40991 Montag 8 bis 12 Uhr

Sozialversicherungsanstalt der Bauern (8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr) BBK Krems (Kellergeschoß) Dienstag, 24. Jänner, 31. Jänner, 07. Februar,

14. Februar, 21. Februar, 28. Februar 2017 Rechtsberatung der LK NÖ (9.00 Uhr bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr)

Donnerstag, 26. Jänner, 23. Februar und 30. März 2017 Steuersprechtag (8.00 bis 12.00 Uhr) telefonische Voranmeldung erbeten

Donnerstag, 26. Jänner, 09. Februar und 23. Februar 2017

Sprechtag LAbg. Josef Edlinger: (10.00 bis 12.00 Uhr) telefonische Voranmeldung erbeten Montag, 23. Jänner 2017 und 20. Februar 2017

Mit freundlichen Grüßen

Der Kammerobmann: Der Kammersekretär:

Ida Steininger eh Dipl.Ing. Franz H. Rehrl eh

Bezirksbauernkammer aktuell

Herausgeber: Bezirksbauernkammer Krems, Sigleithenstraße 50, 3500 Krems, Tel 05 0259 40900, Fax:05 0259 40999 , E-Mail: office@krems.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/krems

Redaktion: Kammersekretär DI Franz H.Rehrl, Redaktionssekretariat: Gertrude Steindl

Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei

Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme:

Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden.

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