Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 29–30|
23. Juli 2012 A 1459D
er vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“für diesen Monat angekündigte pränatale Bluttest auf das Down-Syndrom hat die Debatte um die Pränataldiagnostik erneut entfacht. Im Gegensatz zur Amniozentese, die bei einem Prozent der Schwangeren ungewollt eine Fehlgeburt auslöst, müssen beim
„PraenaTest “ nur zweimal zehn Milliliter Blut der Mut- ter untersucht werden, um mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob das ungeborene Kind vom Down- Syndrom betroffen ist. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Tests nicht, er soll für etwa 1 200 Euro auf dem deutschen Markt zu haben sein.
„Der Test ist illegal“, erklärte Hubert Hüppe, Beauf- tragter der Bundesregierung für die Belange behinder- ter Menschen. Er diene weder medizinischen noch the- rapeutischen Zwecken. Dies sei jedoch nach dem Gen- diagnostikgesetz für eine vorgeburtliche Untersuchung unerlässlich. „Das Down-Syndrom ist weder therapier- bar noch heilbar. Es geht bei diesem Bluttest fast aus- schließlich um die Selektion von Menschen mit Down- Syndrom“, sagte Hüppe. Der Behindertenbeauftragte befürchtet, dass durch das neue Verfahren die „Raster- fahndung“ nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt werde. Gestützt wird Hüppes Argumentation durch ein jetzt veröffentlichtes Rechtsgutachten des Bonner Juristen Prof. Dr. Ferdinand Gärditz. Er sieht in der Etablierung von „PraenaTest“ nicht nur einen Ver- stoß gegen das Gendiagnostikgesetz, sondern auch ge- gen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz sowie gegen das Medizinproduktegesetz.
Diese Ansicht ist sowohl unter Juristen als auch un- ter Ärzten umstritten: Ein Teil sieht in dem Test ledig- lich eine Weiterentwicklung bestehender legaler dia - gnostischer Verfahren. Auch der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hält es für besser, den neuen Bluttest anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung vor- nehmen zu lassen.
Beide Argumentationen sind nachvollziehbar und enthalten eine Wahrheit. Denn das eigentliche Problem
ist nicht der Test an sich, der für einige Frauen in der Tat ein Segen sein kann. Ihn könnten mit einem erhöh- ten Risiko behaftete Mütter übrigens auch relativ pro- blemlos im Ausland machen. Nein, zu diskutieren ist vielmehr die künftige Praxis der Pränataldiagnostik in Deutschland.
Entscheidend wird sein, welchem Druck werdende Eltern ausgesetzt sein werden, Pränataltests, die risiko- arm sind, auch durchführen zu lassen. Wesentlich wird dabei sein, ob Ärztinnen und Ärzte jeder Schwangeren unabhängig von ihrem individuellen Risiko raten, sämtliche pränatalen Tests vornehmen zu lassen – ein- fach nur, um „sicherzugehen“. Und ausschlaggebend wird sein, welche Stellung Menschen mit Behinderun- gen in unserer Gesellschaft haben und in welchem Ma- ße es künftig gesellschaftlich anerkannt sein wird, dass Schwangere bewusst auf pränatale Tests verzichten und möglicherweise auch ein behindertes Kind austragen.
Eine Garantie auf ein gesundes Kind gibt es sowieso nicht. Viele Behinderungen von Kindern entstehen durch Komplikationen unter der Geburt, durch spätere Erkrankungen oder Unfälle. Paare müssen sich frei für oder gegen pränatale Tests entscheiden können. Es wä- re schlimm, wenn sie nach der Freude über eine Schwangerschaft bald nicht mehr einfach nur „guter Hoffnung“ sein könnten.
BLUTTEST AUF DOWN-SYNDROM
Es geht um mehr
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin