A2908 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 43⏐⏐26. Oktober 2007
A K T U E L L
IMPFUNGEN
Richtlinie überarbeitet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erstfassung sei- ner Schutzimpfungs-Richtlinie über- arbeitet und den Beanstandungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Rechnung getragen. Es hat-
te verlangt, Ausnahmeregelungen für Not- und Bereitschaftsdienste so- wie Epidemien aufzunehmen. Dar- über hinaus hatte BMG-Abteilungs- leiter Franz Knieps darauf bestan- den, zu verdeutlichen, dass impfen- de Ärzte an die Grenzen ihrer Fach- gebiete gebunden sind.
Grippeschutzimpfungen sollen nach Angaben des G-BA-Vorsitzen- den Dr. Rainer Hess allerdings von einer Vielzahl der Ärzte vorgenom- men werden können. Die Richtlinie wird nun erneut im BMG geprüft.
Danach soll sie – rückwirkend zum 1. Juli – in Kraft treten. Ob ihre An- wendung dazu führen wird, dass Fachärzte nicht mehr in dem Um- fang impfen können wie bisher, wollte Hess weder bestätigen noch
dementieren. Es sei Sache der Lan- desärztekammern, entsprechende Fragen in Übereinstimmung mit dem Berufs- und Weiterbildungs- recht zu klären, betonte er. Aller- dings forderte er ein bundesweit einheitliches Vorgehen: „Es darf nicht so sein, dass die Kammer Hamburg es anders sieht als die Kammer Berlin.“
Derzeit dürfen Allgemeinmedizi- ner, Internisten, aber auch Arbeits- und Betriebsärzte uneingeschränkt impfen, viele Facharztgruppen for- mal jedoch nur in eingeschränktem Umfang. In den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist es aber üblich, dass Ärzte über die Grenzen ihres Fachgebiets hinaus impfen.
Die Berechtigung dazu erwerben sie meist in einem Impfkurs, den die Kammern anbieten. Würde dieses Vorgehen wieder eingeschränkt, wä- re dies „ein Rückschlag für die Bemühungen, Impflücken zu schlie- ßen“, hatte unter anderem Burkhard Bratzke von der KV Berlin zu be- denken gegeben. In Vorwegnahme der neuen Richtlinie haben mehrere Landesärztekammern Änderungen ihrer Weiterbildungsordnungen be-
schlossen. Rie
Zitat der Woche
„ Ich habe in meinem früheren Leben mal Mathematik studiert,
ich habe das schon nachgerechnet. “
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zu unterschiedlichen Berechnungen darüber, was zehn Tage bezahlter „Pflegeurlaub“ kosten würden
Das Bundeskabinett hat das „Pfle- ge-Weiterentwicklungsgesetz“ be- schlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung von
„Pflegestützpunkten“ sowie häufi- gere und unangemeldete Kontrollen der Einrichtungen vor. Die Pflege- sätze werden angehoben, besonders für die häusliche Pflege. Demenz- kranke erhalten bis zu 2 400 Euro zusätzlich. Die Beitragssätze wer- den um 0,25 Prozentpunkte erhöht.
Eine bezahlte Pflegezeit für An- gehörige scheiterte unterdessen am Widerstand der Union. Das Kabi- nett einigte sich lediglich auf eine kurzzeitige unbezahlte Freistellung von zehn Tagen. Darüber hinaus ha- ben Arbeitnehmer Anspruch auf ei- ne sechsmonatige Pflegezeit.
Der Gesetzentwurf sieht eben- falls vor, dass Pflegeheime künftig
eigene Ärzte einstellen können.
Diese Pläne waren bereits im Vor- feld von Ärzteverbänden mit Skep- sis betrachtet worden (dazu DÄ, Heft 38/2007). Die Pflegekassen sollen darauf hinwirken, dass die Heime mit niedergelassenen Ärzten kooperieren, heißt es im Entwurf.
Die Heime seien zur vertragsärzt- lichen Versorgung zu ermächtigen, wenn eine ausreichende Betreuung ohne einen in der Einrichtung ange- stellten Arzt nicht sichergestellt sei.
Auf Kritik stößt auch das Vorha- ben der Bunderegierung, Ärzte dazu zu verpflichten, den Kassen pa- tientenbezogene Daten bei selbst verschuldeten Erkran- kungen mitzuteilen, etwa bei Komplikationen durch Pier- cings und Schönheits-OPs.
Diese Regelung hatte das Bundeskabinett ebenfalls im Zuge der Pflegereform be- schlossen. Das sei ein „Gene- ralangriff auf die ärztliche Schweigepflicht“, kritisierte Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundes-
ärztekammer. BH
PFLEGEREFORM
Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf
Heime können künftig eigene Ärzte einstellen:
Das sieht der Gesetzentwurf zur Pflegereform vor.
Foto:dpa Foto:Superbild