das Jahresgutachten 1988 gespannt sein, das entsprechend der Erklä- rung der Konzertierten Aktion die Schwerpunkte „Ambulante ärzt- liche Versorgung", „Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln" und
„Vertiefung der bisher behandelten Leistungsbereiche, unter Einbezie- hung der Stellungnahmen zum Jah- resgutachten 1987" behandeln soll.
Der Rat soll seine Arbeit über das Jahr 1987 hinaus zunächst für zwei weitere Jahre fortsetzen.
Noch wichtiger aber wird der Gesetzentwurf für eine Strukturre- form im Gesundheitswesen sein, den Bundesarbeitsminister Dr. Blüm bis zum Herbst vorlegen wird. Dabei wird, wie er sich ausdrückte, es kei- ne unberührbaren Schutzräume und Besitzstände geben. Von allen Betei- ligten wird ein Beitrag zur finanziel- len Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt wer- den. „Eine einseitige Belastung der Versicherten wird es nicht geben;
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, die pharmazeutische Industrie, die Krankenhäuser und die übrigen Lei- stungserbringer müssen ebenso wie die Krankenkassen ihren Beitrag zu mehr Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit leisten." Ob die Reihenfol- ge in der Aufzählung rein zufällig ist oder gewollt, mag der unvoreinge- nommene Leser selbst entscheiden.
Jedenfalls wurde von seiten des Prä- sidenten der Bundesärztekammer, des Ersten Vorsitzenden der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung und des Vorsitzenden des Hart- mannbundes, Professor Dr. Horst Bourmer, in ihren Ausführungen deutlich gemacht, daß die Kassen- ärzteschaft schon entscheidende Vorleistungen zur Kostendämpfung erbracht hat. Dies muß in der anste- henden Strukturreform Berücksich- tigung finden. Insbesondere aber gilt es, Maßnahmen zu verhindern, die letztlich darauf abzielen, daß über Höchstbeträge oder Pflegetagevolu- mina, gekoppelt mit Sanktionsme- chanismen gegen den ambulanten Bereich, allein der schmale kassen- ärztliche Honorarsektor dafür her- halten muß, daß die Ausgabenent- wicklung in der gesetzlichen Kran- kenversicherung in der Balance bleibt. EB
Vorwegabzug überfällig
Überraschenderweise hat die Bonner Koalition beschlossen, den Selbständigen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung ihrer Vorsorgeaufwendungen etwas mehr Gerechtigkeit wi- derfahren zu lassen. Noch kurz vor der Wahl hatte es bei der Bundesregierung (sogar im Freiberufler-freundlichen Wirt- schaftsministerium!) geheißen:
Das Thema steht überhaupt nicht zur Diskussion. Der Bun- desfinanzminister hatte sich lan- ge gesperrt. Vor allem die Mit- telständler der Union sowie die FDP haben sich unverdrossen für den Vorwegabzug verwandt - offenbar mit Erfolg.
D
er Beschluß der Koalitionspar- teien, für freie Berufe und an- dere Selbständige einen Selbständi- gen-Vorwegabzug einzuführen, der etwa 600 Millionen DM betragen soll, ist löblich. Doch über Einzel- heiten ist noch nichts bekannt. Wie ist die Ausgangslage? Bei der Al- tersvorsorge für die Selbständigen ist ohne Zweifel ein Nachholbedarf gegeben. Bislang wirkte sich beson- ders kraß aus, daß die Selbständigen kein steuerliches Äquivalent für ihre Beiträge für die Krankenvorsorge haben, die die Nichtselbständigen als Arbeitgeberanteile steuerfrei er- halten. Im Jahre 1987 z. B. beträgt der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung der Arbeit- nehmer bis zu 11 072 DM, der Vor- wegabzug aber lediglich 3000 DM.Dies ist eine eklatante Benachteili- gung der Selbständigen.
Mehrfach hat der Bundesver- band der Freien Berufe (BFB) Vor- schläge gemacht, um diese Nachteile der Selbständigen auszugleichen.
Allerdings bewegen sich die Grö- ßenordnungen bei rund 1,3 Milliar- den DM. Der Vorschlag des BFB soll für Freiberufler, Gewerbetrei- bende und Landwirte gelten. Er be- mißt sich in einem Prozentsatz von
6,5 Prozent der Einkünfte aus den
§§ 13, 15 und 18 Einkommensteuer- gesetz bis zu dem Beitragsanteil, den ein Arbeitgeber an einen kranken- versicherungspflichtigen Arbeitneh- mer für die Krankenversicherung bei der Ersatzkasse leistet. Damit wird der Selbständigen-Vorwegab- zug im Jahre 1987 maximal 3 334 DM (6,5 Prozent aus 51 300 DM) betragen.
Zwar wird der bisherige Vor- wegabzug beim Arbeitnehmer durch den vom Arbeitgeber geleisteten ge- setzlichen Beitrag zur Rentenversi- cherung und um steuerfreie Zu- schüsse des Arbeitgebers gekürzt, nicht jedoch um die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeit- nehmers. Bei den Selbständigen wird durch die hohen Krankenkas- senbeiträge bisher schon der Vor- wegabzug in einem Maße gekürzt, daß für die Altersversorgung kein Abzugsbetrag mehr zur Verfügung steht. Durch den Selbständigen- Vorwegabzug für die Krankenvor- sorge werden die Selbständigen steuerlich so entlastet, daß der ge- wöhnliche Vorwegabzug für den Aufbau der Altersversorgung ver- bleibt. Hier könnte man sogar daran denken, einen zusätzlichen Alters- vorwegabzug für Selbständige zu gewähren, etwa für Beiträge an Lebensversicherungsgesellschaften.
Dieser Abzug könnte sich zum Bei- spiel mit 9 Prozent der Selbständi- geneinkünfte bemessen. Der Höchstbetrag würde sich dann auf 6 156 DM belaufen. Das sind 9 Pro- zent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversiche- rung der Angestellten.
Die Abzugsbeträge vermindern sich ebenso wie beim Arbeitnehmer um einen fiktiven hälftigen Renten- versicherungsanteil. Geschätzte Ko- sten dieses Vorschlags des Bundes- verbandes der Freien Berufe: 1,3 bis
1,5 Milliarden DM.
Mit dem Vorschlag der Koali- tionsparteien und den geschätzten Steuerausfällen von 600 Millionen DM wäre damit für die Freiberufler und die anderen Selbständigen ein Teilerfolg erzielt. Eine Gleichstel- lung zu den Nichtselbständigen wäre jedoch noch lange nicht erreicht.
Dr. Hans-Ulrich Lang A-966 (22) Dt. Ärztebl. 84, Heft 15, 9. April 1987